Informationssicherheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''topic''' - Kurzbeschreibung
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== Informationssicherheitsgesetz 2.0 ==
; Informationssicherheitsgesetz 2.0


; Kritischer Infrastrukturen
; Kritischer Infrastrukturen
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; Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung
; Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung
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== Anhang ==
== Anhang ==
=== Siehe auch ===
=== Siehe auch ===

Version vom 17. September 2023, 09:47 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Informationssicherheitsgesetz 2.0

Kritischer Infrastrukturen
Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz
Änderungsvorschläge im BSIG
  • Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen
  • Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
  • Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  • Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  • Anordnungen des BSI gegenüber TK-Diensteanbietern
  • Anordnungen des BSI gegenüber TM-Diensteanbietern
  • Vorgaben des BSI für Mindeststandards in der Informationstechnik des Bundes
  • Meldestellenregelung für Kritische Infrastruktur
  • Sicherheitsanforderungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  • Zertifizierung durch das BSI
  • Nationale Behörde für die EU-Cybersicherheitszertifizierung
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  • Bußgeldvorschriften
Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden
  • Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen
Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten
  • offensiv in IT-Systeme eindringen
Mehr Personal, Geld und Befugnisse
  • IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen
Mehr Kompetenzen
  • Sicherheitslücken suchen
  • Informationen von Herstellern anfragen
  • Öffentlichkeit informieren
Kernaufgabe des BSI
  • Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen
Interessenkonflikt
  • Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)
  • Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten
„Hack Back“
  • Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.
Fernzugriff auf Geräte im „Internet der Dinge“
BSI soll im Internet nach unsicheren Geräten suchen
Beispielsweise mit Portscans
  • Server
  • Smartphones
  • Schlecht abgesicherte Geräte im „Internet der Dinge“
  • Überwachungskameras, Kühlschränke oder Babyfone
Unsicher sind Systeme
  • mit veralteter Software
  • ohne Passwort-Schutz
  • mit Standard-Passwörtern wie „0000“ und „admin“
Um das herauszufinden muss sich das BSI darauf einloggen
  • Für Privatpersonen ist das eine Hacking-Straftat
  • Auch ohne Daten auszuspähen oder zu verändern
Betroffene sollen benachrichtigt werden
  • Wenn Sicherheitsprobleme oder Angriffe erkannt werden
  • Dafür sollen Telekommunikationsanbieter dem BSI etwa Bestandsdaten zu einer IP-Adresse übermitteln – also mitteilen, auf wen ein Internet-Anschluss registriert ist.
Installation lückenschließender Software
Weitere Befugnisse für das BSI
  • Angriffe auf Kritische Infrastrukturen soll das BSI blockieren oder umleiten
Potentiell schädliche Geräte zur Absicherung aktiv verändern
  • Provider zur „Bereinigung“ von IT-Geräten verpflichten
  • „Installation von lückenschließender Software (Patches) bzw. Löschung von Schadsoftware“
Klingt nach Stärkung der IT-Sicherheit
  • massive Ausweitung staatlicher Befugnisse
  • Eingriff in Grundrechte
Bots werden von zentralen Servern gesteuert
  • Internet-Verkehr der Kommando-Server umleiten
  • Kontrolle über das Botnetz übernehmen
  • „Bereinigungssoftware“ auf Bots ausliefern, um Schadsoftware zu entfernen
  • Da Nutzer oft nicht wissen, dass ihr Gerät befallen ist, will der Staat diese selbst säubern
„Andere europäische Staaten machen das auch“
  • so die Begründung
Darknet-Gesetz und digitaler Hausfriedensbruch
Gesetzentwurf verschärft Strafrecht
  • Wegen veröffentlichter privater Daten
  • Neue Straftatbestände eingeführt
  • Andere verschärft
„digitale Hausfriedensbruch“
  • „unbefugte Nutzung von IT-Systemen“
  • Vorschlag, den 2016 von Hessen in den Bundesrat eingebrachte, aber scheiterte
  • Die Bundesregierung sah keine Regelungslücken in den bisherigen Gesetzen
„Darknet“-Gesetz
Innenministerium übernimmt Initiative
  • Vordergründig soll das Betreiben illegaler Märkte kriminalisieren werden
  • Bedroht auch wünschenswerte Dienste und Anonymität im Internet
Polizei soll Nutzer-Accounts von Beschuldigten übernehmen
  • um damit zu ermitteln
  • „weil in den entsprechenden Szenen den langjährig aktiven Accounts ein großes Vertrauen entgegen gebracht wird“.
  • Zum Beispiel auf Plattformen, auf denen Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch verbreitet werden
Von Verteidigung zum Angriff
Der Gesetzentwurf ist ein Rundumschlag
  • Viele Initiativen sind sinnvoll
  • Gütesiegel
  • Informationspflichten
  • Verbraucherschutz
Von defensiv zu offensiv
  • Grundlegend Neuausrichtung
  • Hack-Back
  • Verschweigen von Schwachstellen
  • Neue Hacker-Behörde
  • Ausweitung von staatlichem Hacking
Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung


Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks