Risikomanagement/Bereiche: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Unternehmensrisiken ===
== Unternehmensrisiken ==
Das [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Unternehmensrisiko]] findet zunächst in der [[Volatilität]] des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) seinen Niederschlag, die durch statistische Analysen oder zukunftsorientiert mittels [[Risikoaggregation]] bestimmbar ist.  
Das [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Unternehmensrisiko]] findet zunächst in der [[Volatilität]] des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) seinen Niederschlag, die durch statistische Analysen oder zukunftsorientiert mittels [[Risikoaggregation]] bestimmbar ist.  
* Gemeint ist die durch Unvorhersehbarkeit der Zukunft bestehende Möglichkeit von betrieblichen Zielen abzuweichen.  
* Gemeint ist die durch Unvorhersehbarkeit der Zukunft bestehende Möglichkeit von betrieblichen Zielen abzuweichen.  
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* Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bestand nach dem {{§|76|aktg|juris}} AktG bereits vor Inkrafttreten des KonTraG.
* Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bestand nach dem {{§|76|aktg|juris}} AktG bereits vor Inkrafttreten des KonTraG.


=== Risikomanagement in der Finanzdienstleistung ===
== Risikomanagement in der Finanzdienstleistung ==
;Kreditinstitute
=== Kreditinstitute ===
Für [[Kreditinstitut]]e unterteilt man das betriebswirtschaftliche Gesamtrisiko in ein [[operationelles Risiko]] (z. B.  
Für [[Kreditinstitut]]e unterteilt man das betriebswirtschaftliche Gesamtrisiko in ein [[operationelles Risiko]] (z. B.  
* durch Ausfälle in der IT), das [[Kreditrisiko#Kreditrisikomanagement|Kreditrisiko]] (d. h.  
* durch Ausfälle in der IT), das [[Kreditrisiko#Kreditrisikomanagement|Kreditrisiko]] (d. h.  
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* den Ausfall von [[Kontrahent]]en bei Handelsgeschäften) als besonderen Teil des Kreditrisikos, das [[Liquiditätsrisiko]] (fällige Gelder können nicht aus den flüssigen Mitteln bedient werden), [[Marktliquiditätsrisiko]] (Geschäfte können auf Grund mangelnder [[Marktliquidität]] nicht zu den erwarteten Bedingungen abgeschlossen werden) und das [[Marktrisiko]] (z. B. [[Wechselkursrisiko]], [[Zinsänderungsrisiko]]).  
* den Ausfall von [[Kontrahent]]en bei Handelsgeschäften) als besonderen Teil des Kreditrisikos, das [[Liquiditätsrisiko]] (fällige Gelder können nicht aus den flüssigen Mitteln bedient werden), [[Marktliquiditätsrisiko]] (Geschäfte können auf Grund mangelnder [[Marktliquidität]] nicht zu den erwarteten Bedingungen abgeschlossen werden) und das [[Marktrisiko]] (z. B. [[Wechselkursrisiko]], [[Zinsänderungsrisiko]]).  
* In der Praxis wird oftmals das [[Reputationsrisiko]] (Risiko des Ansehensverlustes durch geschäftspolitische Entscheidungen o. Ä.) separat vom operationellen Risiko betrachtet.  
* In der Praxis wird oftmals das [[Reputationsrisiko]] (Risiko des Ansehensverlustes durch geschäftspolitische Entscheidungen o. Ä.) separat vom operationellen Risiko betrachtet.  
* Die Häufung von risikobehafteten [[Exposure (Finanzwirtschaft)|Engagements]], die (z. B.  
* Die Häufung von risikobehafteten [[Exposure (Finanzwirtschaft)|Engagements]], die (z. B. aufgrund von Branchenrisiken oder Länderrisiken) in engem Zusammenhang stehen, bezeichnet man in der Kreditwirtschaft auch als [[Klumpenrisiko]].
* aufgrund von Branchenrisiken oder Länderrisiken) in engem Zusammenhang stehen, bezeichnet man in der Kreditwirtschaft auch als [[Klumpenrisiko]].


Dabei tragen die Kreditinstitute [[Liquiditätsrisiko|Liquiditätsrisiken]], als [[Finanzintermediär]]e übernehmen sie außerdem die [[Fristentransformation|Fristen-]], [[Losgrößentransformation|Losgrößen-]] und [[Risikotransformation|Transformationsrisiken]].
Dabei tragen die Kreditinstitute [[Liquiditätsrisiko|Liquiditätsrisiken]], als [[Finanzintermediär]]e übernehmen sie außerdem die [[Fristentransformation|Fristen-]], [[Losgrößentransformation|Losgrößen-]] und [[Risikotransformation|Transformationsrisiken]].
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Die [[Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)]] für die [[Kreditinstitut]]e und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland geben einen Rahmen für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement vor.
Die [[Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)]] für die [[Kreditinstitut]]e und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland geben einen Rahmen für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement vor.


 
; Er soll dazu dienen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken.  
Er soll dazu dienen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken.  
* Die Prozesse des Risikomanagements betreffen:
* Die Prozesse des Risikomanagements betreffen:
* Identifizierung,
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* Steuerung sowie
* Steuerung sowie
* Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.
* Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.
Das Institut hat geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken abzuleiten, die die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungs- und Risikoklassifizierungsverfahrens ermöglichen.
Das Institut hat geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken abzuleiten, die die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungs- und Risikoklassifizierungsverfahrens ermöglichen.


Zur Anwendung der Risikoquantifizierung wird festgestellt:
; Zur Anwendung der Risikoquantifizierung wird festgestellt
''Da jegliche Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung die Realität nicht vollständig abzubilden vermögen, ist dem Umstand, dass die Risikowerte Ungenauigkeiten aufweisen oder das Risiko unterschätzen könnten, bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit hinreichend Rechnung zu tragen.''
''Da jegliche Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung die Realität nicht vollständig abzubilden vermögen, ist dem Umstand, dass die Risikowerte Ungenauigkeiten aufweisen oder das Risiko unterschätzen könnten, bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit hinreichend Rechnung zu tragen.''


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* Im Fall der Verletzung der Treuepflicht (Missbrauch) kommt die Strafbarkeit der [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] gemäß {{§|266|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] zur Anwendung.
* Im Fall der Verletzung der Treuepflicht (Missbrauch) kommt die Strafbarkeit der [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] gemäß {{§|266|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] zur Anwendung.


;Versicherungswirtschaft
=== Versicherungswirtschaft ===
Für Versicherungsunternehmen zählt die Übernahme von Risiken zum eigentlichen [[Geschäftsmodell]].  
Für Versicherungsunternehmen zählt die Übernahme von Risiken zum eigentlichen [[Geschäftsmodell]].  
* Versicherungen begrenzen die [[Wahrscheinlichkeit]] einer überdurchschnittlichen Belastung durch Schadensfälle durch die Größe des [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungskollektivs]], darüber hinaus in erster Linie durch [[Rückversicherung]], mit deren Hilfe sie Großschäden und [[Kumul (Versicherungswesen)|Kumulrisiken]] begrenzen.
* Versicherungen begrenzen die [[Wahrscheinlichkeit]] einer überdurchschnittlichen Belastung durch Schadensfälle durch die Größe des [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungskollektivs]], darüber hinaus in erster Linie durch [[Rückversicherung]], mit deren Hilfe sie Großschäden und [[Kumul (Versicherungswesen)|Kumulrisiken]] begrenzen.
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Die europäische Richtlinie [[Solvabilität II]] stellt umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen.
Die europäische Richtlinie [[Solvabilität II]] stellt umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen.
[[Kategorie:Risikomanagement]]


[[Kategorie:Risikomanagement/Anwendungsbereiche]]
[[Kategorie:Risikomanagement/Anwendungsbereiche]]

Version vom 28. Dezember 2023, 12:47 Uhr

Unternehmensrisiken

Das Unternehmensrisiko findet zunächst in der Volatilität des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust) seinen Niederschlag, die durch statistische Analysen oder zukunftsorientiert mittels Risikoaggregation bestimmbar ist.

Eine Insolvenz kann auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden, wobei allgemein zwischen internen und externen Insolvenzursachen differenziert wird.

  • Interne Ursachen betreffen die Aktivitäten, die unmittelbar vom Unternehmen selbst ausgehen und schließlich zur Insolvenz führen.
  • Hierbei kann es sich beispielsweise um Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen des Managements handeln.
  • Externe Insolvenzursachen betreffen Faktoren, die von außen auf das Unternehmen einwirken, beispielsweise strukturelle und konjunkturelle Veränderungen des Unternehmensumfelds sowie Markteintritte von neuen Wettbewerbern.

Aktiengesellschaften müssen nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Vorlage:§ Abs. 2 AktG) zur frühzeitigen Erkennung von Risiken ein Überwachungssystem einrichten, um den Fortbestand der Gesellschaft gegen gefährliche Entwicklungen zu sichern.

  • Der Vorstand der AG steht dabei in der obersten Verantwortung.
  • Eine Verpflichtung des Vorstandes zur Einrichtung eines Überwachungssystems bestand nach dem Vorlage:§ AktG bereits vor Inkrafttreten des KonTraG.

Risikomanagement in der Finanzdienstleistung

Kreditinstitute

Für Kreditinstitute unterteilt man das betriebswirtschaftliche Gesamtrisiko in ein operationelles Risiko (z. B.

Dabei tragen die Kreditinstitute Liquiditätsrisiken, als Finanzintermediäre übernehmen sie außerdem die Fristen-, Losgrößen- und Transformationsrisiken.

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA) für die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland geben einen Rahmen für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement vor.

Er soll dazu dienen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken.
  • Die Prozesse des Risikomanagements betreffen:
  • Identifizierung,
  • Beurteilung,
  • Steuerung sowie
  • Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.

Das Institut hat geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken abzuleiten, die die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungs- und Risikoklassifizierungsverfahrens ermöglichen.

Zur Anwendung der Risikoquantifizierung wird festgestellt

Da jegliche Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung die Realität nicht vollständig abzubilden vermögen, ist dem Umstand, dass die Risikowerte Ungenauigkeiten aufweisen oder das Risiko unterschätzen könnten, bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit hinreichend Rechnung zu tragen.

In diesem Zusammenhang steht auch die Forderung: Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen zu analysieren. Es dient dazu, Systemschwachstellen und Unzulänglichkeiten in den Risikomodellen zu erkennen sowie der statistischen Ermittlung von Schadenshäufigkeiten (Erfahrungsrückfluss).

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für die Kreditinstitute geben einen Rahmen für die Einhaltung der Treuepflicht bei der Verfügung fremden Vermögens vor.

  • Im Fall der Verletzung der Treuepflicht (Missbrauch) kommt die Strafbarkeit der Untreue gemäß Vorlage:§ StGB zur Anwendung.

Versicherungswirtschaft

Für Versicherungsunternehmen zählt die Übernahme von Risiken zum eigentlichen Geschäftsmodell.

Versicherungstechnische Risiken spielen im Versicherungsmarkt als Vorstufe zur Versicherung eine zentrale Rolle.

  • Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden.

Die europäische Richtlinie Solvabilität II stellt umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen.