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Entscheidung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Entscheidung in der Europäischen Gemeinschaft war das Äquivalent zu einem Verwaltungsakt im innerstaatlichen Recht, siehe Beschluss (EU)
* Entscheidung in der Europäischen Gemeinschaft war das Äquivalent zu einem Verwaltungsakt im innerstaatlichen Recht, siehe Beschluss (EU)
* Entscheidung (Gericht), eine Entscheidung im Gerichtswesen
* Entscheidung (Gericht), eine Entscheidung im Gerichtswesen
[[Kategorie:IT-Sicherheit]]

Aktuelle Version vom 26. Januar 2024, 01:33 Uhr

Entscheidung (Begriffsklärung)

Entscheidung steht für:

  • Entscheidung im Allgemeinen, eine bewusste Wahl zwischen Alternativen
  • Entscheidung in der Europäischen Gemeinschaft war das Äquivalent zu einem Verwaltungsakt im innerstaatlichen Recht, siehe Beschluss (EU)
  • Entscheidung (Gericht), eine Entscheidung im Gerichtswesen