IT-Sicherheit
IT-Sicherheit - Kurzbeschreibung
Beschreibung
- IT-Sicherheit
Im Englischen hat der deutsche Begriff der IT-Sicherheit zwei verschiedene Ausprägungen
Die Eigenschaft der Funktionssicherheit (englisch: safety)
- Bezeichnet, dass sich ein System entsprechend der zur erwarteten Funktionalität verhält und kann dabei auch weitergehende risikomindernde Maßnahmen umfassen.
Diese Maßnahmen werden dann als Funktionale Sicherheit bezeichnet. Informationssicherheit (englisch: security)
- Bezieht sich auf den Schutz der technischen Verarbeitung von Informationen und ist eine Eigenschaft eines funktionssicheren Systems.
- Sie soll verhindern, dass nicht-autorisierte Datenmanipulationen möglich sind oder die Preisgabe von Informationen stattfindet.
- Der IT-Sicherheit kommt eine Schlüsselrolle für die Sicherheit von soziotechnischen Systemen zu
- IT oder auch ITK-Systeme sind Teil der soziotechnischen Systeme.
- Zu den Aufgaben der IT-Sicherheit gehört der Schutz von ITK-Systemen von Organisationen (zum Beispiel Unternehmen) gegen Bedrohungen.
- Damit soll unter anderem wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.
- IT-Sicherheit ist ein Teil der Informationssicherheit
- In Abgrenzung zu IT-Sicherheit umfasst Informationssicherheit neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen
- Beispiel
Die „Prinzipien der Informationssicherheit“ können auch auf per Hand auf Papier notierte Rezepte eines Restaurants angewandt werden (da Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Rezepte für das Restaurant extrem wichtig sein können, selbst wenn dieses Restaurant vollkommen ohne Einsatz irgendeines IT-Systems betrieben wird).
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Siehe auch
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IT-Sicherheit
Unter IT-Sicherheit versteht man Strategien und Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von IT-Systemen zu gewährleisten und den unerlaubten Zugriff sowie die unberechtigte Veränderung von Informationen zu vermeiden. Die IT-Sicherheit bedeutet damit Abschottung eingesetzter IT-Systeme gegen Angriffe von außen und Schutz vor drohenden Gefahren von innen.
Der IT-Sicherheit kommt eine Schlüsselrolle für die Sicherheit von soziotechnischen Systemen zu. IT-Systeme sind Teil der soziotechnischen Systeme. Zu den Aufgaben der IT-Sicherheit gehört der Schutz von IT-Systemen von Organisationen (zum Beispiel Unternehmen) gegen Bedrohungen. Damit soll unter anderem wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.
IT-Sicherheit ist ein Teil der Informationssicherheit. In Abgrenzung zu IT-Sicherheit umfasst Informationssicherheit neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen. Beispiel: Die Prinzipien der Informationssicherheit können auch auf per Hand auf Papier notierte Rezepte eines Restaurants angewendet werden, da Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Rezepte für das Restaurant extrem wichtig sein können, selbst wenn dieses Restaurant vollkommen ohne Einsatz irgendeines IT-Systems betrieben wird.
Computersicherheit
Computersicherheit: die Sicherheit eines Computersystems vor Ausfall (man spricht von ungeplanter oder geplanter Ausfallzeit, engl. downtime) und Manipulation (Datensicherheit) sowie vor unerlaubtem Zugriff.
Datensicherheit
Datensicherheit ist ein häufig mit dem Datenschutz verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz. Das frühere BDSG nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten „Datenschutzaudit“.
Es gibt einen Ansatz namens Datenzentrierte Sicherheit (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der Daten selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von Netzwerken, Servern oder Anwendungen.
Datensicherung
→ Hauptartikel: Datensicherung
Datensicherung ist ein Synonym für das englischsprachige „Backup“ (dt. Sicherung), es war der ursprüngliche gesetzliche Begriff für Datensicherheit.
Datenschutz
→ Hauptartikel: Datenschutz
Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von allgemeinen Daten vor Schäden, sondern um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch („Datenschutz ist Personenschutz“). Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich auf das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Diese wurde im BVerfG-Urteil zur Volkszählung festgeschrieben. Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. Anonymität müssen gewahrt bleiben. Datenschutz verlangt über die Datensicherheit hinaus den Ausschluss des Zugangs zu Daten mit unberechtigtem Lesen durch unbefugte Dritte. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschreibt in § 1 ausschließlich Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO und das BDSG definieren den Unterschied der Begriffe Datenschutz und Datensicherheit nicht. Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon ausgehen, dass vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Hierbei spricht man in der Regel von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, die insbesondere in Art. 32 DSGVO, dem BDSG und in den Landesdatenschutzgesetzen beschrieben sind.