Informationssicherheitsgesetz/v2

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IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stärkung des BSI

Detektion und Abwehr

Verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen

  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren

Cybersicherheit in Mobilfunknetzen

Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland

  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen

Verbraucherschutz

Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene

Cybersecurity Certification Authority

Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung

  • Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
  • National Cybersecurity Certification Authority (NCCA) im Sinne des Cybersecurity Act (CSA)
    • Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881
Überwachung und Durchsetzung

Die NCCA ist für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig

  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
Informationssicherheit und Digitalisierung

gehören untrennbar zusammen

  • Zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtige

Sicherheit in Unternehmen

Kreis der Kritischen Infrastrukturen
  • wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
  • weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
    • Rüstungshersteller
    • Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung
IT-Sicherheitsmaßnahmen

Informationssicherheitsgesetz 2.0

Kritischer Infrastrukturen

Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz

Änderungsvorschläge im BSIG

Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen

  • Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
  • Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  • Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  • Anordnungen des BSI gegenüber TK-Diensteanbietern
  • Anordnungen des BSI gegenüber TM-Diensteanbietern
  • Vorgaben des BSI für Mindeststandards in der Informationstechnik des Bundes
  • Meldestellenregelung für Kritische Infrastruktur
  • Sicherheitsanforderungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  • Zertifizierung durch das BSI
  • Nationale Behörde für die EU-Cybersicherheitszertifizierung
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  • Bußgeldvorschriften


Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden

Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen

Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten

offensiv in IT-Systeme eindringen

Mehr Personal, Geld und Befugnisse

IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen

Mehr Kompetenzen

Sicherheitslücken suchen

  • Informationen von Herstellern anfragen

Öffentlichkeit informieren

Kernaufgabe des BSI

Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen

Interessenkonflikt

Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)

  • Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten

„Hack Back“

Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.