BSI/200-3/Gefährdungsübersicht
- Erstellung einer Gefährdungsübersicht
BSI/Standard/200-3/Gefährdungsübersicht/Ementaren Gefährdungen
Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen
Für die betrachteten Zielobjekte gibt es unter Umständen einzelne zusätzliche Gefährdungen, die über die elementaren Gefährdungen hinausgehen und sich aus dem spezifischen Einsatzszenario oder Anwendungsfall ergeben. Diese müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Für die Informationssicherheit relevante Gefährdungen sind solche,
- die zu einem nennenswerten Schaden führen können und
- die im vorliegenden Anwendungsfall und Einsatzumfeld realistisch sind.
Die elementaren Gefährdungen wurden so ausgewählt, dass sie eine kompakte, gleichzeitig angemessene und in typischen Szenarien vollständige Grundlage für Risikoanalysen bieten. Daher sollte der Fokus bei der Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen nicht darauf liegen, weitere elementare Gefährdungen zu identifizieren. Es kann aber sinnvoll sein, spezifische Aspekte einer elementaren Gefährdung zu betrachten, da dieser Schritt es erleichtern kann, spezifische Maßnahmen zu identifizieren.
- Hinweis Falls eine Institution im Rahmen dieses Schrittes eine weitere generische Gefährdung identifiziert, die bisher nicht im IT-Grundschutz-Kompendium enthalten ist, sollte sie dies dem BSI mitteilen, damit der Katalog der elementaren Gefährdungen entsprechend erweitert werden kann.
Bei der Ermittlung zusätzlicher relevanter Gefährdungen sollte der Schutzbedarf des jeweiligen Zielobjekts in Bezug auf die drei Grundwerte der Informationssicherheit Vertraulichkeit, Integrität und Verffgbarkeit berücksichtigt werden:
- Hat das Zielobjekt in einem bestimmten Grundwert den Schutzbedarf sehr hoch, sollten vorrangig solche Gefährdungen gesucht werden, die diesen Grundwert beeinträchtigen.
- Auch wenn das Zielobjekt in einem bestimmten Grundwert den Schutzbedarf hoch hat, sollten solche Gefährdungen gesucht werden, die diesen Grundwert beeinträchtigen.
- Hat das Zielobjekt in einem bestimmten Grundwert den Schutzbedarf normal, sind die empfohlenen Sicherheitsanforderungen für diesen Grundwert in der Regel ausreichend, sofern das Zielobjekt mit den existierenden Bausteinen des IT-Grundschutzes modelliert werden kann.
Unabhängig vom Schutzbedarf des betrachteten Zielobjekts ist die Identifikation zusätzlicher relevan#ter Gefährdungen besonders wichtig, wenn es im IT-Grundschutz-Kompendium keinen geeigneten Baustein für das Zielobjekt gibt oder wenn das Zielobjekt in einem Einsatzszenario (Umgebung, An#wendung) betrieben wird, das im IT-Grundschutz-Kompendium nicht vorgesehen ist. Hinweise, welche Fragestellungen bei der Identifikation zusätzlicher Gefährdungen betrachtet werden sollten, finden sich im Anhang (siehe Kapitel 9). In der Praxis ist es oft so, dass zusätzliche Gefährdungen gleich mehrere Zielobjekte betreffen. Die identifizierten zusätzlichen Gefährdungen werden in der Gefährdungsübersicht ergänzt.
- Wichtig Wenn relevante Gefährdungen nicht berfcksichtigt werden, kann dies zu Lfcken im resultierenden Sicherheitskonzept ffhren. Im Zweifelsfall sollte daher sorgfältig analysiert werden, ob und
(wenn ja) welche Gefährdungen noch fehlen. Hierbei ist es oft ratsam, auf externe Beratungsdienstleistungen zurfckzugreifen. In der Praxis hat es sich bewährt, zur Identifikation zusätzlicher Gefährdungen ein gemeinsames Brainstorming mit allen beteiligten Mitarbeitern durchzuführen. Es sollten Informationssicherheitsbeauftragte, Fachverantwortliche, Administratoren und Benutzer des jeweils betrachteten Zielobjekts und gegebenenfalls auch externe Sachverständige beteiligt werden. Der Arbeitsauftrag an die Teilnehmer sollte klar formuliert sein und die Zeit für das Brainstorming begrenzt werden. Ein Experte für Informationssicherheit sollte das Brainstorming moderieren.
- Beispiel (Auszug RECPLAST)
Im Rahmen eines Brainstormings identifiziert das Unternehmen RECPLAST unter anderem folgende zusätzliche Gefährdungen:
Gesamter Informationsverbund G z.1 Manipulation durch Familienangehörige und Besucher Familienangehörige und Besucher haben zeitweise Zutritt zu bestimmten Räumlichkeiten des Unte nehmens. Es besteht die Gefahr, dass diese Personen dies als Gelegenheit nutzen, unerlaubte Ver änderungen an Hardware, Software oder Informationen vorzunehmen. Diese zusätzliche Gefährdung konkretisiert die elementaren Gefährdungen G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software und G 0.22 Manipulation von Informationen. usw. Switch N3 Vertraulichkeit: normal Integrität: normal Verfügbarkeit: hoch G z.2 Beschädigung von Informationstechnik im Fertigungsbereich Der Client C1 und der Switch N3 werden im Fertigungsbereich des Unternehmens betrieben und sind deshalb besonderen physischen Gefahren ausgesetzt. Die Geräte können beschädigt, zerstört oder deren Lebensdauer reduziert werden. (Konkretisierung von G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern) usw. 24 Datenbank A1 Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch Im Rahmen des Brainstormings wurden keine zusätzlichen Gefährdungen identifiziert, allerdings wurde festgestellt, dass zusätzliche Sicherheitsanforderungen erforderlich sind, um die Gefährdun gen G 0.28 Software-Schwachstellen oder -fehler und G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen bei erhöhtem Schutzbedarf zu reduzieren. Dieses Ergebnis wird für den Arbeitsschritt Behandlung von Risiken vorgemerkt.