Datensicherung/Recht
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- Gesetzeslage in Deutschland
In der Regel ergibt sich für Unternehmen und Gewerbetreibende eine Verpflichtung zur Datensicherung aus den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“
- Außerdem besteht die grundlegende Verpflichtung, auch bei der Datensicherung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten besondere Regelungen zu beachten und Schutzmaßnahmen zu ergreifen
- Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt allgemeine Prinzipien für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten fest, unabhängig von ihrer Form (analog oder digital). Vorlage:Art. der DSGVO beinhaltet Bestimmungen zur Datensicherung, einschließlich der Erfordernis von sachlicher Richtigkeit, Begrenzung des Speicherumfangs und Gewährleistung von Sicherheit durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen
Die Datensicherung in öffentlichen und privaten Institutionen muss den Grundsätzen der DSGVO entsprechen, insbesondere hinsichtlich Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit
- Dies erfordert restriktive Handhabung des Zugangs zu personenbezogenen sowie personenbeziehbaren Daten und Sicherungskopien sowie eine technische Infrastruktur, die Missbrauch und unbefugte Einsichtnahme effektiv verhindert
Ein weiterer wichtiger Grundsatz bezieht sich auf die Weitergabe von Daten an Dritte, insbesondere bei verschiedenen Formen der Datensicherung
- Hierbei müssen klar definierte Voraussetzungen erfüllt sein
- Bei internationaler Datenübermittlung ist es erforderlich, dass das betreffende Land gemäß Vorlage:Art. der DSGVO ein "angemessenes Schutzniveau" gewährleistet
- Andernfalls sind "geeignete Garantien" nach Vorlage:Art. der DSGVO erforderlich, um den Schutz der betroffenen Person und ihrer Daten sicherzustellen