Informationssicherheitsgesetz

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Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Beschreibung

  • Seit 2015
Ziele
  • Schutz der Bürger
  • Stärkung des Staates
  • Schutz der öffentlichen Informationstechnik
  • Informationstechnisch robuste Wirtschaft
  • Festlegung kritischer Infrastrukturen
Pflichten
  • ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
  • Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (BCM)
  • Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
ISMS und BCM

Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement

IT-risikospezifische Verbindung zwischen

für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern

Informationssicherheitsgesetz 2.0

Kritischer Infrastrukturen

Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz

Änderungsvorschläge im BSIG

Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen

  • Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
  • Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  • Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  • Anordnungen des BSI gegenüber TK-Diensteanbietern
  • Anordnungen des BSI gegenüber TM-Diensteanbietern
  • Vorgaben des BSI für Mindeststandards in der Informationstechnik des Bundes
  • Meldestellenregelung für Kritische Infrastruktur
  • Sicherheitsanforderungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  • Zertifizierung durch das BSI
  • Nationale Behörde für die EU-Cybersicherheitszertifizierung
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  • Bußgeldvorschriften


Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden

Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen

Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten

offensiv in IT-Systeme eindringen

Mehr Personal, Geld und Befugnisse

IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen

Mehr Kompetenzen

Sicherheitslücken suchen

  • Informationen von Herstellern anfragen

Öffentlichkeit informieren

Kernaufgabe des BSI

Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen

Interessenkonflikt

Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)

  • Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten

„Hack Back“

Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.

Fernzugriff auf Geräte im „Internet der Dinge“

BSI soll im Internet nach unsicheren Geräten suchen

Beispielsweise mit Portscans

Server

  • Smartphones
  • Schlecht abgesicherte Geräte im „Internet der Dinge“

Überwachungskameras, Kühlschränke oder Babyfone

Unsicher sind Systeme

mit veralteter Software

  • ohne Passwort-Schutz
  • mit Standard-Passwörtern wie „0000“ und „admin“

Um das herauszufinden muss sich das BSI darauf einloggen

Für Privatpersonen ist das eine Hacking-Straftat

  • Auch ohne Daten auszuspähen oder zu verändern

Betroffene sollen benachrichtigt werden

Wenn Sicherheitsprobleme oder Angriffe erkannt werden

  • Dafür sollen Telekommunikationsanbieter dem BSI etwa Bestandsdaten zu einer IP-Adresse übermitteln – also mitteilen, auf wen ein Internet-Anschluss registriert ist.

Installation lückenschließender Software

Weitere Befugnisse für das BSI

Angriffe auf Kritische Infrastrukturen soll das BSI blockieren oder umleiten

Potentiell schädliche Geräte zur Absicherung aktiv verändern

Provider zur „Bereinigung“ von IT-Geräten verpflichten

„Installation von lückenschließender Software (Patches) bzw. Löschung von Schadsoftware“

Klingt nach Stärkung der IT-Sicherheit

massive Ausweitung staatlicher Befugnisse

  • Eingriff in Grundrechte

Bots werden von zentralen Servern gesteuert

Internet-Verkehr der Kommando-Server umleiten

  • Kontrolle über das Botnetz übernehmen

„Bereinigungssoftware“ auf Bots ausliefern, um Schadsoftware zu entfernen

  • Da Nutzer oft nicht wissen, dass ihr Gerät befallen ist, will der Staat diese selbst säubern

„Andere europäische Staaten machen das auch“

so die Begründung

Darknet-Gesetz und digitaler Hausfriedensbruch

Gesetzentwurf verschärft Strafrecht

Wegen veröffentlichter privater Daten

  • Neue Straftatbestände eingeführt
  • Andere verschärft

„digitale Hausfriedensbruch“

„unbefugte Nutzung von IT-Systemen“

  • Vorschlag, den 2016 von Hessen in den Bundesrat eingebrachte, aber scheiterte
  • Die Bundesregierung sah keine Regelungslücken in den bisherigen Gesetzen

„Darknet“-Gesetz

Innenministerium übernimmt Initiative

Vordergründig soll das Betreiben illegaler Märkte kriminalisieren werden

  • Bedroht auch wünschenswerte Dienste und Anonymität im Internet

Polizei soll Nutzer-Accounts von Beschuldigten übernehmen

um damit zu ermitteln

„weil in den entsprechenden Szenen den langjährig aktiven Accounts ein großes Vertrauen entgegen gebracht wird“.

  • Zum Beispiel auf Plattformen, auf denen Darstellungen von sexualisiertem Kindesmissbrauch verbreitet werden

Von Verteidigung zum Angriff

Der Gesetzentwurf ist ein Rundumschlag

Viele Initiativen sind sinnvoll

  • Gütesiegel
  • Informationspflichten
  • Verbraucherschutz

Von defensiv zu offensiv

Grundlegend Neuausrichtung

  • Hack-Back
  • Verschweigen von Schwachstellen
  • Neue Hacker-Behörde
  • Ausweitung von staatlichem Hacking

Im Internet ist aber Verteidigung die beste Verteidigung

Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks


TMP

IT-Sicherheitsgesetz - Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

IT-Sicherheitsgesetz 1.0

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Ausfälle/Beeinträchtigungen haben dramatische Folgen

  • Wirtschaft
  • Staat
  • Gesellschaft
Beispiele
  • Strom- und Wasserversorgung
  • Finanzen
  • Ernährung
  • ...
Verfügbarkeit und Sicherheit

Die Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Systemeen spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle

Weitere Ziele

Verbesserung der IT-Sicherheit bei

  • Unternehmen
  • Bundesverwaltung
  • Bürgerinnen und Bürger
Kommerziellen Webangebote

Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT-Systeme erfüllen müssen

  • Telekommunikationsunternehmen sind stärker gefordert
    • Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
    • Zusätzlich sollen sie Betroffenen, wenn möglich, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur

Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ, sowie in einer Informationsbroschüre des BSI

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stärkung des BSI

Detektion und Abwehr

Verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen

  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren

Cybersicherheit in Mobilfunknetzen

Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland

  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen

Verbraucherschutz

Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene

Cybersecurity Certification Authority

Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung

  • Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
  • National Cybersecurity Certification Authority (NCCA) im Sinne des Cybersecurity Act (CSA)
    • Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881
Überwachung und Durchsetzung

Die NCCA ist für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig

  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
Informationssicherheit und Digitalisierung

gehören untrennbar zusammen

  • Zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtige

Sicherheit in Unternehmen

Kreis der Kritischen Infrastrukturen
  • wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
  • weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
    • Rüstungshersteller
    • Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung
IT-Sicherheitsmaßnahmen


Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks