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BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe

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BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe

Qualitätssicherung und Freigabe

Qualitätssicherung Prüfung, ob die GFP s vollständig, Qualitätsgesicherteund plausibel und aktuell sind freigegebene GFP s
  • Formale Freigabe, um die GFP s in einem Notfall nutzen zu dürfen
Freigabe Um sicherzustellen, dass alle Vorgaben zur Geschäftsfortführungsplanung eingehalten wurden, sollten die erstellten [[ GFP ]] formal qualitätsgesichert werden
Aspekte
Aspekte Beschreibung
Vollständigkeit
  • Wurde die GFP -Dokumentvorlage verwendet und bilden die Inhalte alle vorgegebenen Punkte ab?
  • Wurden alle relevanten Inhalte der BIA innerhalb des [[ GFP ]] erfasst und sind Notfallmaßnahmen dazu beschrieben?
  • Sind die Inhalte des [[ GFP ]] aktuell? Unvollständige oder nicht aktuelle [[ GFP ]] können dazu führen, dass diese im Notfall nicht oder nur begrenzt einsetzbar sind
Plausibilität
  • Sind die beschriebenen Maßnahmen widerspruchsfrei und die getroffenen Annahmen für die Institution realistisch?
  • Sind sowohl die Angaben innerhalb des [[ GFP ]] als auch die beschriebenen Abhängigkeiten zu anderen [[ GFP ]] oder WAPs plausibel dargestellt?
Aktualität
  • Sind die referenzierten Dokumente in der jeweils aktuellen Version hinterlegt?
  • Wurden die relevanten Kontaktpersonen auf Basis einer aktuellen Kontaktliste dokumentiert?
  • Veraltete Informationen können dazu führen, dass die beschriebenen Maßnahmen wirkungslos sind oder nicht umgesetzt werden können und der [[ GFP ]] in Gänze nicht oder nur begrenzt einsetzbar ist.
Detailgrad überprüfen und abgestimmen
Verständlichkeit sprachliche Verständlichkeit verbessern
Hinweis

Die Qualitätssicherung dient zu diesem Zeitpunkt lediglich dazu, sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten wurden

Ob die in den [[ GFP ]] beschriebenen Notfallmaßnahmen angemessen, vollständig und wirksam sind, kann erst anhand von Übungen und Tests ermittelt werden.

Freigabe

Offizielle Freigabe

Nach der Qualitätssicherung müssen die [[ GFP ]]s offiziell freigegeben werden

  • Dies kann beispielsweise durch die Leitungen der Organisationseinheiten erfolgen
  • Dieser Schritt signalisiert, dass die Maßnahmen und Verfahren bestätigt wurden und der Plan offiziell in einem Notfall verwendet werden kann.

Nachdem die [[ GFP ]] sowie die im folgenden Kapitel beschriebenen WAPs erstellt, qualitätsgesichert und freigegeben sind, ist es wesentlich transparenter, in welchem Maße die BC-Strategien und -Lösungen durch die Organisationseinheiten anwendbar sind und welcher tatsächliche Ressourcenbedarf für die Notfallmaßnahmen erforderlich ist

  • Es ist daher empfehlenswert, dass der oder die BCB die aktualisierten Informationen der Institutionsleitung und dem Risikomanagement mitteilt
  • Hierdurch kann der Institutionsleitung ein realistischeres Bild über die Risikosituation vermittelt werden als es zu einem früheren Zeitpunkt möglich war.