Kompendium/Elementaren Gefährdungen

Aus Foxwiki

Elementaren Gefährdungen

Das BSI hat aus den vielen spezifischen Einzelgefährdungen der IT-Grundschutz-Bausteine die generellen Aspekte herausgearbeitet und in 47 elementare Gefährdungen überführt, die im IT-Grundschutz-Kompendium aufgelistet sind.
  • Bei der Erstellung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurden die im Folgenden beschriebenen Ziele verfolgt.
  • Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert, produktneutral (immer), technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen), kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert.
Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.
  • Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
  • Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  • Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
  • Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
  • Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
  • Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
  • So wird z. B. zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert „Verfügbarkeit“ genannt.
  • Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
  • Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
  • Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.
47 Eelementaren Gefährdungen

Als wesentliches Hilfsmittel für die Durchführung von Risikoanalysen enthält das Grundschutz-Kompendium eine Liste von insgesamt 47 elementaren Gefährdungen, die kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen ist.

Die einzelnen Gefährdungen werden durch eine eindeutige Kennung und Bezeichnung voneinander unterschieden.

  • Zu jeder Gefährdung gibt es eine kurze produkt- und weitestgehend technikneutral formulierte Beschreibung und eine Angabe dazu, welche der Grundwerte Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität unmittelbar von ihr betroffen sein können.
Option Beschreibung
G 0.1 Feuer
G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen
G 0.3 Wasser
G 0.4 Verschmutzung, Staub, Korrosion
G 0.5 Naturkatastrophen
G 0.6 Katastrophen im Umfeld
G 0.7 Großereignisse im Umfeld
G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung
G 0.9 Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen
G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistungsunternehmen
G 0.12 Elektromagnetische Störstrahlung
G 0.13 Abfangen kompromittierender Strahlung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.16 Diebstahl von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.17 Verlust von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.20 Informationen oder Produkte aus unzuverlässiger Quelle
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.27 Ressourcenmangel
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.33 Personalausfall
G 0.34 Anschlag
G 0.35 Nötigung, Erpressung oder Korruption
G 0.36 Identitätsdiebstahl
G 0.37 Abstreiten von Handlungen
G 0.38 Missbrauch personenbezogener Daten
G 0.39 Schadprogramme
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.41 Sabotage
G 0.42 Social Engineering
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

Beispiel

Die nachfolgende Auswahl illustriert das breite Spektrum der berücksichtigten Bedrohungen und Schadensszenarien
  • Sowohl höhere Gewalt und technisches Versagen als auch organisatorische Mängel und vorsätzliches oder fahrlässiges menschliches Fehlverhalten werden einbezogen.

Grundwerte werden durch ein „C“ (Confidentiality, Vertraulichkeit), ein „I“ (Integrity, Integrität) und ein „A“ (Availability, Verfügbarkeit) gekennzeichnet.
Elementare Gefährdungen
Nummer Gefährdung Betroffene Grundwerte
G 0.1 Feuer A
G 0.5 Naturkatastrophen A
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen A
G 0.15 Abhören C
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung C, I, A
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme C, I
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen C, I, A
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten oder Systemen C, I, A
G 0.33 Personalausfall A
G 0.39 Schadprogramme C, I, A
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen I

Die in den Grundschutz-Bausteinen formulierten Anforderungen wurden unter Berücksichtigung der jeweils relevanten elementaren Gefährdungen zusammengestellt.

  • Deswegen finden Sie am Ende eines jeden Bausteins auch eine Matrix der Beziehungen zwischen Anforderungen und elementaren Gefährdungen.

Wie Sie die elementaren Gefährdungen für ihre eigenen Risikoanalysen verwenden, erfahren Sie in der nächsten Lerneinheit.

Ermittlung von elementaren Gefährdungen

Ziel der folgenden Arbeitsschritte

, als Ausgangspunkt für die Risikoanalyse eine Übersicht über die Gefährdungen zu erstellen, die auf die betrachteten Zielobjekte des Informationsverbunds einwirken.

  • Als Ergebnis der Vorarbeiten (siehe Kapitel 2) liegt eine Liste von (priorisierten) Zielobjekten vor, für die eine Risikoanalyse durchgeführt werden sollte.
  • Diese dient als Grundlage für die Erstellung der Gefährdungsübersicht.
  • Ergänzt wird diese Liste um das übergeordnete Zielobjekt „Informationsverbund“, sofern dieses Zielobjekt nicht ohnehin bereits in der Liste enthalten ist.
  • Bei der Ermittlung von Gefährdungen geht das BSI zweistufig vor.
  • Zunächst werden die relevanten elementaren Gefährdungen identifiziert und darauf aufbauend werden weitere mögliche Gefährdungen (zusätzliche Gefährdungen) ermittelt, die über die elementaren Gefährdungen hinausgehen.
Wie bei der Ermittlung von elementaren Gefährdungen vorgegangen wird, ist davon abhängig, ob das betrachtete Zielobjekt hinreichend mit bestehenden Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums abgebildet werden kann oder nicht.
  • Für bestehende Bausteine wurde bereits vorab eine Risikoanalyse durchgeführt und damit wurden für diese Bausteine bereits die relevanten elementaren Gefährdungen ermittelt, die als Ausgangspunkt der Gefährdungsanalyse verwendet werden können.
  • Für jedes Zielobjekt werden Nummer und Titel dieser Gefährdungen zusammengetragen und dem jeweiligen Zielobjekt zugeordnet.
  • Darüber hinaus wird die Liste der elementaren Gefährdungen herangezogen und es wird geprüft, ob weitere elementare Gefährdungen für das Zielobjekt relevant sind, also prinzipiell zu einem nennenswerten Schaden führen können.
Dafür ist jede weitere elementare Gefährdung dahingehend zu bewerten, ob diese direkt, indirekt oder gar nicht auf das Zielobjekt einwirken kann
  • „Direkt relevant“ bedeutet hier, dass die jeweilige Gefährdung auf das betrachtete Zielobjekt einwirken kann und deshalb im Rahmen der Risikoanalyse behandelt werden muss.
  • „Indirekt relevant“ meint hier, dass die jeweilige Gefährdung zwar auf das betrachtete Zielobjekt einwirken kann, in ihrer potenziellen Wirkung aber nicht über andere (allgemeinere) Gefährdungen hinausgeht.
    • In diesem Fall muss die jeweilige Gefährdung für dieses Zielobjekt nicht gesondert im Rahmen der Risikoanalyse behandelt werden.
  • „Nicht relevant“heißt hier, dass die jeweilige Gefährdung nicht auf das betrachtete Zielobjekt einwirken kann und deshalb für dieses Zielobjekt im Rahmen der Risikoanalyse nicht behandelt werden muss.

Gefährdungen, die für ein bestimmtes Zielobjekt nur „indirekt relevant“ oder „nicht relevant“ sind, können aber natürlich für andere Zielobjekte im selben Informationsverbund durchaus „direkt relevant“ sein.

In der Praxis hat der Typ des jeweiligen Zielobjekts einen wesentlichen Einfluss darauf, welche elementaren Gefährdungen überhaupt darauf anwendbar sind.

  • So wird die Gefährdung G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler nur selten für einen Büroraum relevant sein, sondern eher für die darin betriebenen Clients.
  • Gefährdungen, die sich nicht auf konkrete technische Komponenten beziehen, beispielsweise G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen, eignen sich meist für Zielobjekte vom Typ Anwendung, Geschäftsprozess oder Informationsverbund.
Beispiel

Wird ein spezifisches Server-Betriebssystem betrachtet, ist beispielsweise die elementare Gefähr­dung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen eine relevante Gefährdung, gegen die unter Umständen spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen sind. Dagegen ist die elementare Gefährdung G 0.1 Feuer für ein spezifisches Server-Betriebssystem irrelevant. Ein Betriebssystem bietet keine spezifischen Schutzmaßnahmen gegen Feuer, es würden durch die Betrachtung von G 0.1 Feuer keine neuen Aspekte gegenüber G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen entste­hen. Kann das betrachtete Zielobjekt nicht hinreichend mit bestehenden Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums abgebildet werden, da es sich um Themenbereiche handelt, die bisher im IT-Grundschutz-Kompendium noch nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, um den betrachteten Informationsverbund modellieren zu können, dann wird die Liste der 47 elementaren Gefährdungen herangezogen und für jedes Zielobjekt jeweils geprüft, welche Gefährdungen relevant sind. Hierbei kann dieselbe Vorgehensweise wie weiter oben beschrieben angewandt werden.

Als Ergebnis der vorangegangenen Schritte liegt eine Tabelle vor, in der jedem Zielobjekt eine Liste mit relevanten elementaren Gefährdungen zugeordnet ist. Um die nachfolgende Analyse zu erleichtern, sollte in der Tabelle für jedes Zielobjekt der Schutzbedarf vermerkt werden, der im Rahmen der Schutzbedarfsfeststellung in den drei Grundwerten Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ermittelt wurde. Für das übergeordnete Zielobjekt Informationsverbund kann diese Zuordnung entfallen. Im Folgenden wird anhand der beiden Beispiele dargestellt, wie die Gefährdungsübersicht anhand von elementaren Gefährdungen erstellt werden kann.

Beispiel 1

Die RECPLAST GmbH betreibt an ihrem Standort in Bad Godesberg ein zentral administriertes Netz mit 130 angeschlossenen Arbeitsplätzen. Die Arbeitsplatzrechner sind mit den üblichen Büroanwendungen (Standardsoftware für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation) und Client-Software für die Nutzung von E-Mails und Internet ausgestattet. Zusätzlich gibt es je nach Aufgabengebiet auf verschiedenen Arbeitsplatzrechnern Spezialsoftware.

Im Rahmen der Schutzbedarfsfeststellung ist für folgende Zielobjekte (siehe Tabelle 3) ein hoher bzw. sehr hoher Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte (Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit) festgestellt worden.

  • Firewall N1
  • Switches N2, N3 und N4,
  • Virtualisierungsserver S1, virtuelle Maschinen S2 und S3, DBMS-Server (S5) und Datenbankmana­gementsystem A1 (kurz: Datenbank A1),
  • Laptops C3 und Clients C1

Somit müssen diese einer Risikoanalyse unterzogen werden.

Im Folgenden findet sich ein Auszug aus der Modellierung der RECPLAST GmbH, Teilnetz A.

Nummer
Titel des Bausteins
Zielobjekt
ISMS.1, ORP.1 usw.
Sicherheitsmanagement, Organisation IV
usw.
INF.2
Rechenzentrum
R.005, R.006
INF.7
Bfroraum
R.007
NET.3.2
Firewall
N1
NET.3.1
Router und Switches
N2, N4
NET.3.1
Router und Switches
N3
SYS.1.5
Virtualisierung
S1
APP.5.1
Groupware
S2 (VM1)
APP.3.3
Fileserver
S3 (VM2)
SYS.1.2.2
Windows Server 2012
S5
APP.4.3
Relationale Datenbanksysteme
A1
SYS.2.2
Windows-Clients
C1
SYS.2.3
Clients unter Unix (Laptops)
C3
Tabelle 3: Liste der betrachteten Zielobjekte (Auszug)
; Beispiel 2
Bei der Modellierung des Informationsverbundes, der der Smart-Meter-Gateway-Administration zugrunde liegt, ist festgestellt worden, dass dem Zielobjekt „Smart-Meter-Gateway-Administra­tion Zx“ kein IT-Grundschutz-Baustein zugeordnet werden kann. Dieses muss daher ebenfalls einer Risikoanalyse unterzogen werden.
(Auszug Smart-Meter-Gateway-Administration)
Nummer
Titel des Bausteins
Zielobjekt
–
–
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx

Tabelle 4: Liste der betrachteten Zielobjekte (Auszug)

Die nachfolgenden Tabellen stellen eine Übersicht von relevanten elementaren Gefährdungen für die betrachteten Zielobjekte (Virtualisierungsserver S1, Datenbank A1) und Smart-Meter-Gateway-Ad­ ministration Zx dar. Sie dienen als Ausgangspunkt für die nachfolgende Ermittlung zusätzlicher Ge­ fährdungen.

VirtualisierungsserverVertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
S1
G 0.14 Ausspähen von Informationen/Spionage
G 0.15 Abhören
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schftzenswerter Informationen
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schftzenswerter Informationen

Tabelle 5: Gefährdungsfbersicht ffr das Zielobjekt S1 (Auszug)


Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
G 0.14 Ausspähen von Informationen/Spionage
G 0.15 Abhören
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schftzenswerter Informationen
G 0.20 Informationen aus unzuverlässiger Quelle
G 0.21 Manipulation von Hard- und Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.27 Ressourcenmangel
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.37 Abstreiten von Handlungen
G 0.39 Schadprogramme
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schftzenswerter Informationen

Tabelle 6: Gefährdungsfbersicht für das Zielobjekt A1 (Auszug)

Smart-Meter-Gateway-Administration
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Zx
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassungen
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
usw.

Tabelle 7: Gefährdungsübersicht für das Zielobjekt Zx (Auszug)



Anhang

Siehe auch

Dokumentation
  1. https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf
Links
Weblinks