Rechtliche Rahmenbedingungen der ISMS
topic - Kurzbeschreibung
Beschreibung
- Informationssicherheit sollte aufgrund enormer Haftungsrisiken nicht vernachlässigt werden
Empfehlungen
- Regelmäßige Datensicherung
- Anti-Virus-Programm (regelmäßiger Updates)
- Firewall
- Ordnungsgemäße Lizenzverwaltung
- Bestellung eines Informationssicherheits- und Softwarebeauftragten
- Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit
Recht der Informationssicherheit
Vorschriften und Gesetzesanforderungen
- Stellen Sie sich vor …
- Bei Ihnen gespeicherte Daten gelangen an die Öffentlichkeit
- Daten werden mutwillig oder durch ein Unglück unwiederbringlich zerstört
- Oder aus Ihrem Haus werden Massen-E-Mails mit Viren verschickt
- Welche Konsequenzen drohen?
- dem Unternehmen / der Behörde
- den verantwortlichen Personen
Beschreibung | Regelung | |
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Vorstand haftet persönlich | wenn er Entwicklungen, die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwacht und durch geeignete Maßnahmen vorbeugt | § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2 AktG |
Geschäftsführern einer GmbH | wird im GmbH-Gesetz "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes„ auferlegt | § 43 Abs. 1 GmbHG |
Im Aktiengesetz genannten Pflichten eines Vorstands | gelten auch im Rahmen des Handelsgesetzbuches | § 317 Abs. 4 HGB |
Handelsgesetzbuch verpflichtet Abschlussprüfer | zu prüfen, "ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind" | § 317 Abs. 2HGB |
Bestimmte Berufsgruppen | Sonderregelungen im Strafgesetzbuch | Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige sozialer Berufe, .. |
Verbraucherschutz | Belange des Verbraucherschutzes werden in verschiedenen Gesetzen behandelt | |
Datenschutz | Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie teilweise in den bereits aufgezählten Gesetzen geregelt. | |
Banken | Auch Banken sind inzwischen gezwungen, bei der Kreditvergabe IT-Risiken des Kreditnehmers zu berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken wird |
Rechtsgebiete
- Vielzahl von Rechtsgebieten
Allgemeines Zivilrecht
- Datenschutzrecht
- Telekommunikationsrecht
- Urheberrecht
- GmbH-Recht
- Aktien-Recht
Sicherheit in der Informationstechnik
- Definition
BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) §2 Abs. 2
- Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes
- Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards zu Informationen
- Verfügbarkeit
- Unversehrtheit
- Vertraulichkeit
- Sicherheitsvorkehrungen
- in und bei der Anwendung
- von informationstechnischen Systemen oder Komponenten
Technische Regelwerke
- Technische Regelwerke wie z.B. ITSEC
- Haben zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung
- an zahlreichen Stellen fordert das Gesetz jedoch die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
- technische Regelwerken kommt im Einzelfall „mittelbarer Gesetzescharakter“ zu