IT-Sicherheitsgesetz

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IT-Sicherheitsgesetz 1.0

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 1.0)

Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen

  • Insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) - wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung - hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland
  • Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle

Ziel des IT-Sicherheitsgesetzes ist aber auch die Verbesserung der IT-Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet

  • Neben o
  • g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT-Systeme erfüllen müssen
  • Auch Telekommunikationsunternehmen sind künftig stärker gefordert
  • Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
  • Zusätzlich sollen sie Betroffenen wenn möglich Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur
  • Um diese Ziele zu erreichen, wurden u
  • a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet

Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ sowie in einer Informationsbroschüre des BSI:

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

Sicherheitsgesetz 2.0

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0)

Neues IT-Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit

Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten

  • Der Bundesrat hat das Gesetz am 7
  • Mai 2021 gebilligt
  • Im Bundestag wurde das Gesetz bereits am 23
  • April 2021 verabschiedet
  • Das BSI bekommt damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cybersicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stärkt das BSI in den folgenden Punkten:

  • Detektion und Abwehr: Das BSI erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen
  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren
  • Cybersicherheit in den Mobilfunknetzen: Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G-Mobilfunknetzen
  • Verbraucherschutz: Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene
  • Durch die Einführung eines einheitlichen IT-Sicherheitskennzeichens für Bürgerinnen und Bürger soll in Zukunft die IT-Sicherheit transparenter werden
  • Zudem soll erkennbar sein, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten
  • Sicherheit für Unternehmen: Der Kreis der Kritischen Infrastrukturen wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
  • Daneben müssen künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (zum Beispiel Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem BSI einbezogen
  • Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung: Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (im englischen "National Cybersecurity Certification Authority [NCCA]") im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881, auch bekannt als Cybersecurity Act (CSA)
  • Diese ist insbesondere für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig
  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen

Informationssicherheit und Digitalisierung gehören untrennbar zusammen

  • Sie sind zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein klares und dringendes Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Denn das Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtiger werden