IT-Sicherheitsgesetz
IT-Sicherheitsgesetz - Kurzbeschreibung
Beschreibung
IT-Sicherheitsgesetz 1.0
- Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT -Sicherheitsgesetz) leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die IT -Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen
- Insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS ) - wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung - hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland
- Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT -Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle
Ziel des IT -Sicherheitsgesetzes ist aber auch die Verbesserung der IT -Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet
- Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT -Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT -Systeme erfüllen müssen
- Auch Telekommunikationsunternehmen sind künftig stärker gefordert
- Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
- Zusätzlich sollen sie Betroffenen wenn möglich Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
- Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur
- Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) ausgeweitet
Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ sowie in einer Informationsbroschüre des BSI :
- Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"
Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
- Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Neues IT -Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit
Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT -Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten
- Der Bundesrat hat das Gesetz am 7. Mai 2021 gebilligt
- Im Bundestag wurde das Gesetz bereits am 23. April 2021 verabschiedet
Das BSI bekommt damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cybersicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken
Stärkung des BSI
- Stärkung das BSI in den folgenden Punkten
- Detektion und Abwehr: Das BSI erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen
- So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren
- Cybersicherheit in den Mobilfunknetzen: Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
- Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
- So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen
- Verbraucherschutz: Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS ) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene
- Durch die Einführung eines einheitlichen IT -Sicherheitskennzeichens für Bürgerinnen und Bürger soll in Zukunft die IT -Sicherheit transparenter werden
- Zudem soll erkennbar sein, welche Produkte bereits bestimmte IT -Sicherheitsstandards einhalten
- Sicherheit für Unternehmen: Der Kreis der Kritischen Infrastrukturen wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
- Daneben müssen künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (zum Beispiel Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT -Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem BSI einbezogen
- Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung: Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (im englischen "National Cybersecurity Certification Authority [[[NCCA]] ]") im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU ) 2019/881, auch bekannt als Cybersecurity Act (CSA )
- Diese ist insbesondere für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig
- Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
Informationssicherheit und Digitalisierung gehören untrennbar zusammen
- Sie sind zwei Seiten einer Medaille und des BSI
- Mit dem IT -SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein klares und dringendes Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
- Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
- Denn das Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtiger werden