Kompendium/Elementaren Gefährdungen

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Gefährdungsübersicht

Abb_7_04_Schritt_1.png (Schritte bei der Risikoanalyse: Gefährdungsübersicht erstellen
Der erste Schritt einer Risikoanalyse ist es, die Risiken zu identifizieren, denen ein Objekt oder ein Sachverhalt ausgesetzt ist.
  • Hierfür ist zunächst zu beschreiben, welchen Gefährdungen das Objekt oder der Sachverhalt unterliegt.
Gemäß -Standard 200-3 verwenden Sie hierfür die elementaren Gefährdungen als Ausgangspunkt.
Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden
  • Es gibt für ein Zielobjekt (noch) keinen passenden Baustein.In diesem Fall ziehen Sie die vollständige Liste der elementaren Gefährdungen hinzu und prüfen, welche der Gefährdungen für das betreffende Zielobjekt relevant sind.
  • Es gibt einen passenden Baustein für das Zielobjekt.In diesem Fall wurde bereits vorab eine Risikoanalyse für den betreffenden Zielobjekt-Typ durchgeführt und in den Bausteinen tabellarisch dargestellt, welche elementaren Gefährdungen relevant sind und mit welchen Anforderungen diesen Gefährdungen jeweils begegnet wird.
  • Es ist Ihre Aufgabe, zu prüfen, ob weitere elementare Gefährdungen einen nennenswerten Schaden hervorrufen können.
Die Relevanz einer Gefährdung bestimmen Sie mit Hilfe der möglichen Einwirkung einer Gefährdung.
  • Dabei ist zu unterscheiden, ob eine Gefährdung unmittelbar (direkt) oder nur indirekt über andere, allgemeinere Gefährdungen auf das betrachtete Objekt einwirkt.
  • Nur Gefährdungen mit direkter Relevanz nehmen Sie in die Gefährdungsübersicht auf.
Beispiel
Für den Virtualisierungsserver S007 sind gemäß der Modellierung die folgenden drei Grundschutz-Bausteine relevant
SYS.1.1 Allgemeiner Server, SYS.1.3 Server unter Unix und SYS.1.5 Virtualisierung.

Aus den in diesen Bausteinen referenzierten elementaren Gefährdungen lässt sich die folgende auszugsweise wiedergegebene Übersicht relevanter Gefährdungen zusammenstellen:

Gefährdung Beschreibung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen

Elementaren Gefährdungen

Das BSI hat aus den vielen spezifischen Einzelgefährdungen der IT-Grundschutz-Bausteine die generellen Aspekte herausgearbeitet und in 47 elementare Gefährdungen überführt, die im IT-Grundschutz-Kompendium aufgelistet sind.
  • Bei der Erstellung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurden die im Folgenden beschriebenen Ziele verfolgt.
  • Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert, produktneutral (immer), technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen), kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert.
Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.
  • Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
  • Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  • Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
  • Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
  • Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
  • Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
  • So wird z. B. zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert „Verfügbarkeit“ genannt.
  • Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
  • Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
  • Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.
In der nachfolgenden Tabelle findet sich eine Übersicht über die elementaren Gefährdungen sowie die Nennung der hauptsächlich betroffenen Grundwerte.

Dabei steht C für Confidentiality (Vertraulichkeit), I für Integrity (Integrität) und A für Availability (Verfügbarkeit).

Gefährdung
Grundwert
0.1
0.2
0.3
0.4
0.5
0.6
0.7
0.8
Feuer
Ungünstige klimatische Bedingungen
Wasser
Verschmutzung, Staub, Korrosion
Naturkatastrophen
Katastrophen im Umfeld
Großereignisse im Umfeld
Ausfall oder Störung der Stromversorgung
Grundwert
A
I, A
I, A
I, A
A
A
C, I, A
I, A
0.9
0.10
0.11
0.12
0.13
0.14
0.15
0.16
0.17
0.18
0.19
0.20
0.21
0.22
0.23
0.24
0.25
0.26
0.27
0.28
0.29
0.30
0.31
0.32
0.33
0.34
0.35
0.36
0.37
0.38
0.39
0.40
Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen
I, A
Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen
A
Ausfall oder Störung von Dienstleistern
C, I, A
Elektromagnetische Störstrahlung
I, A
Abfangen kompromittierender Strahlung
C
Ausspähen von Informationen/Spionage
C
Abhören
C
Diebstahl von Geräten, Datenträgern und Dokumenten
C, A
Verlust von Geräten, Datenträgern und Dokumenten
C, A
Fehlplanung oder fehlende Anpassung
C, I, A
Offenlegung schützenswerter Informationen
C
Informationen aus unzuverlässiger Quelle
C, I, A
Manipulation von Hard- und Software
C, I, A
Manipulation von Informationen
I
Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
C, I
Zerstörung von Geräten oder Datenträgern
A
Ausfall von Geräten oder Systemen
A
Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
C, I, A
Ressourcenmangel
A
Softwareschwachstellen oder -fehler
C, I, A
Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
C, I, A
Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Syste­
men
C, I, A
Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen C, I, A
Missbrauch von Berechtigungen
C, I, A
Personalausfall
A
Anschlag
C, I, A
Nötigung, Erpressung oder Korruption
C, I, A
Identitätsdiebstahl
C, I, A
Abstreiten von Handlungen
C, I
Missbrauch personenbezogener Daten
C
Schadprogramme
C, I, A
Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
A
14
G 0.41
Sabotage
G 0.42
Social Engineering
G 0.43
Einspielen von Nachrichten
G 0.44
Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten
G 0.45
Datenverlust
G 0.46
Integritätsverlust schützenswerter Informationen
G 0.47
Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

Tabelle 1: Übersicht über die elementaren Gefährdungen mit den jeweils betroffenen Grundwerten

Grundwert A C, I C, I C, I, A A I

47 Eelementaren Gefährdungen

Als wesentliches Hilfsmittel für die Durchführung von Risikoanalysen enthält das Grundschutz-Kompendium eine Liste von insgesamt 47 elementaren Gefährdungen, die kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen ist.

Die einzelnen Gefährdungen werden durch eine eindeutige Kennung und Bezeichnung voneinander unterschieden.

  • Zu jeder Gefährdung gibt es eine kurze produkt- und weitestgehend technikneutral formulierte Beschreibung und eine Angabe dazu, welche der Grundwerte Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität unmittelbar von ihr betroffen sein können.
Option Beschreibung
G 0.1 Feuer
G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen
G 0.3 Wasser
G 0.4 Verschmutzung, Staub, Korrosion
G 0.5 Naturkatastrophen
G 0.6 Katastrophen im Umfeld
G 0.7 Großereignisse im Umfeld
G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung
G 0.9 Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen
G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistungsunternehmen
G 0.12 Elektromagnetische Störstrahlung
G 0.13 Abfangen kompromittierender Strahlung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.16 Diebstahl von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.17 Verlust von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.20 Informationen oder Produkte aus unzuverlässiger Quelle
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.27 Ressourcenmangel
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.33 Personalausfall
G 0.34 Anschlag
G 0.35 Nötigung, Erpressung oder Korruption
G 0.36 Identitätsdiebstahl
G 0.37 Abstreiten von Handlungen
G 0.38 Missbrauch personenbezogener Daten
G 0.39 Schadprogramme
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.41 Sabotage
G 0.42 Social Engineering
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

Beispiel

Die nachfolgende Auswahl illustriert das breite Spektrum der berücksichtigten Bedrohungen und Schadensszenarien
  • Sowohl höhere Gewalt und technisches Versagen als auch organisatorische Mängel und vorsätzliches oder fahrlässiges menschliches Fehlverhalten werden einbezogen.
Grundwerte werden durch ein „C“ (Confidentiality, Vertraulichkeit), ein „I“ (Integrity, Integrität) und ein „A“ (Availability, Verfügbarkeit) gekennzeichnet.
Elementare Gefährdungen
Nummer Gefährdung Betroffene Grundwerte
G 0.1 Feuer A
G 0.5 Naturkatastrophen A
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen A
G 0.15 Abhören C
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung C, I, A
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme C, I
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen C, I, A
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten oder Systemen C, I, A
G 0.33 Personalausfall A
G 0.39 Schadprogramme C, I, A
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen I

Die in den Grundschutz-Bausteinen formulierten Anforderungen wurden unter Berücksichtigung der jeweils relevanten elementaren Gefährdungen zusammengestellt.

  • Deswegen finden Sie am Ende eines jeden Bausteins auch eine Matrix der Beziehungen zwischen Anforderungen und elementaren Gefährdungen.

Wie Sie die elementaren Gefährdungen für ihre eigenen Risikoanalysen verwenden, erfahren Sie in der nächsten Lerneinheit.


Anhang

Siehe auch

Dokumentation
  1. https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf
Links
Projekt
Weblinks

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