BSI/200-2/Absicherung

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Absicherung-Varianten

Unterschiedliche Institutionen haben auch unterschiedliche Voraussetzungen und Ausgangspunkte für eine ganzheitliche Umsetzung von Informationssicherheit.
  • So haben insbesondere kleinere und mittelgroße Institutionen oft nicht die personellen und finanziellen Ressourcen für eine umfassende Absicherung in einem Schritt.
  • Für sie kann es daher zielführender sein, sich zunächst auf die Umsetzung elementarer Sicherheitsmaßnahmen oder die gezielte Absicherung besonders schützenswerter Bereiche zu konzentrieren.
Varianten

Die im Standard 200-2 beschriebene Grundschutz-Methodik sieht daher drei Varianten vor, mit denen eine Institution ein ihren Anforderungen und Gegebenheiten gemäßes Sicherheitsniveau erreichen kann:

Option Beschreibung
Basis Die Basis-Varianten bietet einen einfachen Einstieg in das systematische Management der Informationssicherheit und zeigt, wie eine Institution ohne differenzierte Bewertungen des Schutzbedarfs und ergänzende Risikoanalysen ihr Sicherheitsniveau durch die Erfüllung besonders wichtiger Basis-Anforderungen signifikant erhöhen kann.
  • Wenn Sie genauer wissen möchten, wie es geht: Der Leitfaden zur Basis-Absicherung nach Grundschutz: In drei Schritten zur Informationssicherheit liefert einen kompakten und übersichtlichen Einstieg in das besonders für kleine und mittlere Unternehmen und Behörden interessante Vorgehen.
Standard Mit Hilfe der Standard-Absicherung kann eine Institution ausgehend von einer systematischen Erfassung der verschiedenen Komponenten, die im Sicherheitskonzept zu berücksichtigen sind, und der Bewertung ihres Schutzbedarfs mit Hilfe des -Grundschutz-Kompendiums und mit in Einzelfällen zusätzlich erforderlichen Risikoanalysen eine umfassende Absicherung erreichen.
Kern Die Kern-Absicherung umfasst alle Schritte der Standard-Absicherung, konzentriert sich dabei aber auf ausgewählte, besonders wichtige Bereiche (die „Kronjuwelen“) einer Institution.
Die Entscheidung für eine dieser Vorgehensweisen und ihre Anwendung setzt voraus, dass eine Institution gewisse organisatorische Grundlagen geschaffen hat.