Datenschutz
topic - Kurzbeschreibung
Beschreibung
Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von allgemeinen Daten vor Schäden, sondern um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch („Datenschutz ist Personenschutz“).
- Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich auf das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung.
- Diese wurde im BVerfG-Urteil zur Volkszählung festgeschrieben.
- Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. Anonymität müssen gewahrt bleiben.
- Datenschutz verlangt über die Datensicherheit hinaus den Ausschluss des Zugangs zu Daten mit unberechtigtem Lesen durch unbefugte Dritte.
- Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschreibt in Vorlage:§ ausschließlich Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
- Die DSGVO und das BDSG definieren den Unterschied der Begriffe Datenschutz und Datensicherheit nicht.
- Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon ausgehen, dass vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände von Unbefugten gelangen.
- Hierbei spricht man in der Regel von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, die insbesondere in Vorlage:Art. DSGVO, dem BDSG und in den Landesdatenschutzgesetzen beschrieben sind.
Datenschutz hat Verfassungsrang
- Rechtsgrundlagen des Datenschutzes
Recht auf informationelle Selbstbestimmung – Urteil des BVerfG
- Bundesdatenschutzgesetz
- Teledienstedatenschutzgesetz
- Mediendienstestaatsvertrag
- Landesdatenschutzrecht
- Sonstige Gesetze
Anhang
Siehe auch
Sicherheit
Dokumentation
Links
Projekt
Weblinks
TMP
Datenschutzgesetze
- Die erste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit dem Namen Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung wurde am 27. Januar 1977 erlassen (Vorlage:BGBl).
- Unter dem Eindruck des sogenannten Volkszählungsurteils von 1983 trat durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vom 20.
- Dezember 1990 am 1.
- Juni 1991 eine Neufassung des BDSG in Kraft (Vorlage:BGBl).
- Eine der zahlreichen Änderungen des Gesetzes trat im August 2002 in Kraft.
- Sie diente der Anpassung des Gesetzes an die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie).
- Neben dem BDSG existieren in Deutschland weitere gesetzliche Vorschriften, die die Einführung und das Betreiben eines ISMS erfordern.
- Dazu zählen das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
- Der Schutz der Privatsphäre wird in Großbritannien seit 1984 durch den Data Protection Act (DPA) geregelt.
- Dieser bot in seiner ursprünglichen Version einen minimalen Datenschutz.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten wurde 1998 durch eine neue Fassung des DPA ersetzt.
- Diese trat 2000 in Kraft und glich britisches Recht an die EG-Richtlinie 95/46/EG an.
- In Großbritannien verpflichtete die britische Regierung 2001 alle Ministerien mit dem BS 7799 konform zu werden.
- Die Implementierung eines ISMS erleichtert es britischen Unternehmen, eine Konformität zum DPA nachzuweisen.
- Die Datenschutz-Grundverordnung setzt die Richtlinie 95/46/EG außer Kraft.
- Sie trat am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union.
- Die bisherigen nationalen Regelungen wie das deutsche BDSG wurden abgelöst bzw. neu gefasst, um die Regelungsaufträge der Verordnung an den nationalen Gesetzgeber zu erfüllen.