Kategorie:Informationssicherheit/Audit

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Audit und Zertifizierungen

Um ein Standardmaß an Informationssicherheit zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen zur Risikominimierung und -dezimierung Pflicht.

  • Auch hier rücken wieder organisatorische und technische Aspekte in den Vordergrund.

Technische Sicherheit kann zum Beispiel durch Maßnahmen wie regelmäßige Penetrationstests oder vollständige Sicherheitsaudits erreicht werden, um eventuell bestehende Sicherheitsrisiken im Bereich von informationstechnischen Systemen, Applikationen und/oder in der informationstechnischen Infrastruktur zu erkennen und zu beseitigen.

Organisatorische Sicherheit kann durch Audits der entsprechenden Fachabteilungen einer Organisation erreicht und überprüft werden.

  • Beispielsweise können vordefinierte Testschritte beziehungsweise Kontrollpunkte eines Prozesses während eines Audits getestet werden.

Aus Feststellungen der weitreichenden Überprüfungsmethoden lassen sich Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung beziehungsweise -dezimierung ableiten.

  • Eine Methodik, wie in diesem Absatz beschrieben, ist unmittelbar konform zu Normen wie ISO/IEC 27001, BS 7799 oder gesetzlichen Vorschriften.
  • Hier wird meist eine Nachvollziehbarkeit über Vorgänge der Informationssicherheit unmittelbar eingefordert, indem Unternehmen ein Risikomanagement abverlangt wird.

Bei der Arbeit an Maschinen und Anlagen haben Komponenten der funktionalen Sicherheit für den Menschen eine wichtige Schutzfunktion.

  • Damit Sicherheitsfunktionen von Steuerungen zuverlässig funktionieren, muss auch die Steuerung selbst vor Ausfall und Manipulation geschützt werden.
  • Daher werden auch Security-Aspekte der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen geprüft und zertifiziert.
  • Diese Prüfung/Zertifizierung kann nur in Kombination mit einer Zertifizierung der funktionalen Sicherheit durchgeführt werden oder auf einer solchen Zertifizierung aufbauen.
  • Ein Prüfgrundsatz formuliert Anforderungen für das Erreichen eines Security-Levels 1 (SL 1: Schutz gegen gelegentlichen oder zufälligen Verstoß) nach DIN EN 62443-3-3.
  • Weitere Grundlagen dieses Prüfgrundsatzes sind die Normen IEC/TS 62443-1-1, DIN EN IEC 62443-4-1, DIN EN IEC 62443-4-2.

Den organisatorischen Ablauf einer Prüfung/Zertifizierung regelt die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung, Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen (DGUV Grundsatz 300-003).

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