Rechtliche Rahmenbedingungen der Informationssicherheit

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topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Informationssicherheit sollte aufgrund enormer Haftungsrisiken nicht vernachlässigt werden

Empfehlungen

  • Regelmäßige Datensicherung
  • Anti-Virus-Programm (regelmäßiger Updates)
  • Firewall
  • Ordnungsgemäße Lizenzverwaltung
  • Bestellung eines Informationssicherheits- und Softwarebeauftragten
  • Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit

Recht der Informationssicherheit

Vorschriften und Gesetzesanforderungen

Stellen Sie sich vor …
Bei Ihnen gespeicherte Daten gelangen an die Öffentlichkeit
  • Daten werden mutwillig oder durch ein Unglück unwiederbringlich zerstört
  • Oder aus Ihrem Haus werden Massen-E-Mails mit Viren verschickt
Welche Konsequenzen drohen?
  • dem Unternehmen / der Behörde
  • den verantwortlichen Personen
Beschreibung Regelung
Vorstand haftet persönlich wenn er Entwicklungen, die zukünftig ein Risiko für das Unternehmen darstellen könnten, nicht durch ein Risikomanagement überwacht und durch geeignete Maßnahmen vorbeugt § 91 Abs. 2 und § 93 Abs. 2 AktG
Geschäftsführern einer GmbH wird im GmbH-Gesetz "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes„ auferlegt § 43 Abs. 1 GmbHG
Im Aktiengesetz genannten Pflichten eines Vorstands gelten auch im Rahmen des Handelsgesetzbuches § 317 Abs. 4 HGB
Handelsgesetzbuch verpflichtet Abschlussprüfer zu prüfen, "ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind" § 317 Abs. 2HGB
Bestimmte Berufsgruppen Sonderregelungen im Strafgesetzbuch Ärzte, Rechtsanwälte, Angehörige sozialer Berufe, ..
Verbraucherschutz Belange des Verbraucherschutzes werden in verschiedenen Gesetzen behandelt
Datenschutz Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder, dem Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten, der Telekommunikations-Datenschutzverordnung sowie teilweise in den bereits aufgezählten Gesetzen geregelt.
Banken Auch Banken sind inzwischen gezwungen, bei der Kreditvergabe IT-Risiken des Kreditnehmers zu berücksichtigen, was sich unmittelbar auf die angebotenen Konditionen auswirken wird

Rechtsgebiete

Vielzahl von Rechtsgebieten

Allgemeines Zivilrecht

  • Datenschutzrecht
  • Telekommunikationsrecht
  • Urheberrecht
  • GmbH-Recht
  • Aktien-Recht

Sicherheit in der Informationstechnik

Definition

BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) §2 Abs. 2

Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne dieses Gesetzes
  • Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards zu Informationen
  • Verfügbarkeit
  • Unversehrtheit
  • Vertraulichkeit
Sicherheitsvorkehrungen
  • in und bei der Anwendung
  • von informationstechnischen Systemen oder Komponenten

Technische Regelwerke

Technische Regelwerke wie z.B. ITSEC
Haben zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung
  • an zahlreichen Stellen fordert das Gesetz jedoch die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
  • technische Regelwerken kommt im Einzelfall „mittelbarer Gesetzescharakter“ zu

Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks