BSI/200-3/Risikobehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Risiken behandeln ==
=== Risikoakzeptanzkriterien ===
=== Optionen ===
==== Risikoappetit ====
; Risikobehandlungsoptionen
Je nach Risikoappetit sind unterschiedliche Risikoakzeptanzkriterien möglich
[[Image:Abb_7_09_Schritt3.png?__blob=normal&v=1Bild20.png|top|alt="Risikoanalyse - Risiken behandeln (Bild hat eine Langbeschreibung)"]]
* Kapitel 5


In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind.
Im Folgenden wird davon ausgegangen
* In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.
* „geringe“ Risiken grundsätzlich akzeptiert werden
* „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Ausnahmefällen


[[Image:Abb_7_09_RisikenBehandeln.png?__blob=normal&v=1Bild21.png|top|alt="Risikobehandlung (Bild hat eine Langbeschreibung)"]]
In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben
* Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird
* Es müssen geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden


; Möglichkeiten ('''Risikooptionen''') mit Risiken umzugehen
==== Risikobehandlung ====
{| class="wikitable sortable options"
{| class="wikitable options"
! Option !! Beschreibung || Erläuterung
|-
! Option !! Beschreibung
|-
|-
| A || Risikovermeidung durch Umstrukturierung der Geschäftsprozesse || Die Risiken können vermieden werden, indem der Informationsverbund so umstrukturiert wird, dass die Gefährdung nicht mehr wirksam werden kann. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Gegenmaßnahmen zwar möglich sind, aber einen zu hohen Aufwand bedeuten und gleichzeitig das Risiko nicht akzeptiert werden kann.
| [[#Vermeiden|Vermeiden]] || Risikoursache ausschließen
|-
|-
| B || Risikoreduktion/Risikomodifikation durch weitere Sicherheitsmaßnahmen || Die Risiken können durch zusätzliche, höherwertige Sicherheitsmaßnahmen verringert werden. Sofern es für das Zielobjekt, das Sie in der Risikoanalyse betrachtet haben, bereits einen Baustein im Grundschutz-Kompendium gibt, finden Sie in den dort genannten Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf und den zugehörigen Umsetzungs-empfehlungen erste Hinweise auf geeignete Maßnahmen. Weitere Quellen sind beispielsweise Produktdokumentationen, Standards zur Informationssicherheit und Fachveröffentlichungen.
| [[#Reduzieren|Reduzieren]] || Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben, modifizien
|-
|-
| C || Risikotransfer || Die Risiken werden verlagert. Durch Abschluss von Versicherungen oder durch Auslagerung der risikobehafteten Aufgabe an einen externen Dienstleister kann zum Beispiel ein möglicher finanzieller Schaden (zumindest teilweise) auf Dritte abgewälzt werden. Achten Sie bei dieser Lösung auf eine sachgerechte, eindeutige Vertragsgestaltung!
| [[#Transfer|Transfer]] || Risiken mit anderen Parteien teilen
|-
|-
| D || Risikoakzeptanz ||Die Risiken können akzeptiert werden, sei es, weil die Gefährdung nur unter äußerst speziellen Bedingungen zu einem Schaden führen könnte, sei es, weil keine hinreichend wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind oder aber weil der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen unangemessen hoch ist. Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z. B. nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) '''Restrisiko''' von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet.
| [[#Akzeptanz|Akzeptanz]] || Weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenommen werden sollen
|}
|}


=== Risikoverfolgung ===
; Vermeidung - Reduktion - Transfer
=== Restrisiko ===
Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers näher betrachtet.  
; Restrisiko bleibt
* Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die Risikobehandlung darauf abbilden.  
; Risiken unter Beobachtung
* Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.
Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.
* In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.  
* Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
 
; Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
* Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
* Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
* Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z. B. Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück '''vom Management unterschreiben'''.


=== Beispiel ===
Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden:
; Entscheidungen zur Risikobehandlung
A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses oder des Informationsverbunds zu vermeiden?
* Gefährdungen für einen Virtualisierungsserver


; Behandlung der Risiken
; Gründe für diesen Ansatz können etwa sein
{| class="wikitable sortable options"
* Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
|-
!| Gefährdung
!| Titel
!| Kategorie
!| Behandlung
!| Beschreibung
|-
|| G 0.15
|| Abhören
|| mittel
|| D: Akzeptanz
|| (hier bei Live-Migration)
(Risikoübernahme ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahme)
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.
|-
|| G 0.25
|| Ausfall von Geräten oder Systemen
|| mittel
|| B: Reduktion
|| (hier Ausfall des Virtualisierungsservers)
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: Der Server ist redundant ausgelegt, damit ist sichergestellt, dass bei einem Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird.
Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet und dadurch die Ausfallzeit verkürzt wird. <br> Mit ergänzenden Maßnahmen: '''gering'''
|-
|}
 
= TMP  =
=== Risikobehandlungsoptionen ===
Wie bereits in Kapitel 5 dargestellt, sind je nach Risikoappetit einer Institution unterschiedliche Risi­
koakzeptanzkriterien möglich. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass eine Institution „gerin­
ge“ Risiken grundsätzlich akzeptiert, „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Aus­
nahmefällen.
In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen
sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben.
Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird. Es müssen also
geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden. Risiken können
* vermieden werden, indem beispielsweise die Risikoursache ausgeschlossen wird,
* reduziert werden, indem die Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben,
modifiziert werden,
* transferiert werden, indem die Risiken mit anderen Parteien geteilt werden,
* akzeptiert werden, beispielsweise weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenom­
men werden sollen.
Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers
näher betrachtet. Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die
Risikobehandlung darauf abbilden. Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umge­
gangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung
unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.
Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“,
„hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden:
A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses
oder des Informationsverbunds zu vermeiden?
Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:
* Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die
verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
* Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z.&nbsp;B.&nbsp;zur Kostensenkung.
* Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z.&nbsp;B.&nbsp;zur Kostensenkung.
* Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufü­
* Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufügen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
gen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
* Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den
* Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den
Komfort des Systems mit sich bringen.
Komfort des Systems mit sich bringen.
B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicher­
B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren?
heitsmaßnahmen zu reduzieren?
 
Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine
; Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefähr­dung entgegenwirken.  
oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefähr­dung entgegenwirken. Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen
* Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen beispielsweise folgende infrage:
beispielsweise folgende infrage:
* die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt um ein Produkt handelt,
* die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt
* Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssicherheit erarbeitet werden,
um ein Produkt handelt,
* andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von spezialisierten Unternehmen angeboten werden,
* Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssi­
* Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wurden.
cherheit erarbeitet werden,
Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Entscheidungshilfen.
* andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von speziali­
C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu übertragen, beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing?
sierten Unternehmen angeboten werden,
* Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wur­
den.
Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaß­
nahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Ent­
scheidungshilfen.
C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu fbertragen,
beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing?
Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:
Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:
* Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
* Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
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* Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem
* Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem
Risiko umzugehen.
Risiko umzugehen.
Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden,
Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden, muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entspre­chend angepasst werden.  
muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entspre­
* Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.
chend angepasst werden. Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht
Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im Sicherheitskonzept dokumentiert.
nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.
Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informationsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.  
Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im
* Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeitsschritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, beginnend bei der Strukturanalyse.  
Sicherheitskonzept dokumentiert.
* Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Informationen und Dokumente zurückgegriffen werden.
Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informa­
Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte.  
tionsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese
* Besonders bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden.  
insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden. Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeits­
* Die Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.
schritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, be­
ginnend bei der Strukturanalyse. Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Infor­
mationen und Dokumente zurückgegriffen werden.
Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte. Besonders
bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden. Die
Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.
D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden?
D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden?
Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risiko­
Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risikoakzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im
akzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im
Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht.
Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht.
Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoak­
Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz).  
zeptanz). Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst
* Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst ist.  
34
* Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“.  
 
* In der Praxis ist dies aber nicht immer zweckmäßig.  
6 Behandlung von Risiken
* Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
ist. Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“. In der Praxis ist dies aber
nicht immer zweckmäßig. Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
* Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
* Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
* Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt
* Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
* Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
* Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
Hinweis:
Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz-Kompendium als Anfor­
derungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeffhrt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, kön­
nen als Anhaltspunkte ffr weiterffhrende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse
herangezogen werden. Dabei handelt es sich um Beispiele, die fber das dem Stand der Technik
entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden. Zu be­
achten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlens­
wert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
Somit mfssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.


=== Risiken unter Beobachtung ===
; Hinweis
Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken
Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz/Kompendium als Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeführt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, können als Anhaltspunkte ffr weiterführende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse herangezogen werden.
resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden. Dies
* Dabei handelt es sich um Beispiele, die über das dem Stand der Technik entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden.
bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte. In solchen Fällen
* Zu beachten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlenswert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor­
* Somit müssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.
 
==== Risikobereitschaft ====
[[Risikobereitschaft]]
 
=== Risikobehandlungsoptionen ===
<!--
: Image:Abb_7_09_Schritt3.png?__blob=normal&v=1Bild20.png|top|alt="Risikoanalyse - Risiken behandeln (Bild hat eine Langbeschreibung)"
-->
 
; In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind
* In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.
 
<!--
: Image:Abb_7_09_RisikenBehandeln.png?__blob=normal&v=1Bild21.png|top|alt="Risikobehandlung (Bild hat eine Langbeschreibung)"
-->
 
{| class="wikitable options"
! Option !! Beschreibung || Erläuterung
|-
| A || Risikovermeidung || Umstrukturierung
* Umstrukturierung der Geschäftsprozesse
* Die Risiken können vermieden werden, indem der Informationsverbund so umstrukturiert wird, dass die Gefährdung nicht mehr wirksam werden kann.
* Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Gegenmaßnahmen zwar möglich sind, aber einen zu hohen Aufwand bedeuten und gleichzeitig das Risiko nicht akzeptiert werden kann.
|-
| B || Risikoreduktion/Risikomodifikation || Sicherheitsmaßnahmen
* Die Risiken können durch zusätzliche, höherwertige Sicherheitsmaßnahmen verringert werden.
* Sofern es für das Zielobjekt, das Sie in der Risikoanalyse betrachtet haben, bereits einen Baustein im Grundschutz-Kompendium gibt, finden Sie in den dort genannten Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf und den zugehörigen Umsetzungsempfehlungen erste Hinweise auf geeignete Maßnahmen.
* Weitere Quellen sind beispielsweise Produktdokumentationen, Standards zur Informationssicherheit und Fachveröffentlichungen.
|-
| C || Risikotransfer || Risiken verlagern
* Durch Abschluss von Versicherungen oder durch Auslagerung der risikobehafteten Aufgabe an einen externen Dienstleister kann zum Beispiel ein möglicher finanzieller Schaden (zumindest teilweise) auf Dritte abgewälzt werden.
* Achten Sie bei dieser Lösung auf eine sachgerechte, eindeutige Vertragsgestaltung!
|-
| D || Risikoakzeptanz || Risiken sind akzeptabel
* Weil die Gefährdung nur unter äußerst speziellen Bedingungen zu einem Schaden führen könnte
* Weil keine hinreichend wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind oder
* Weil der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen unangemessen hoch ist
 
Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z.&nbsp;B.&nbsp;nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) '''Restrisiko''' von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet.
|}
 
=== Risikoverfolgung ===
; Risiken unter Beobachtung
Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden.  
* Dies bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte.  
* In solchen Fällen ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor­
zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden.
zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden.
Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken. Die Risiken
Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken.  
werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen­
* Die Risiken werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen­
den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept
den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept übernommen.  
übernommen. Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst. Nachdem die Ri­
* Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst.  
sikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungs­
* Nachdem die Ri­sikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungsebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund fertiggestellt werden.
ebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund
Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraussichtlich steigen werden.  
fertiggestellt werden.
* Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw.&nbsp;
Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraus­
Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen.
sichtlich steigen werden. Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw.&nbsp;
Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und neu bewertet werden.  
Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risi­
* Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz/Kompendiums überschreiten, müssen die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.
koverzeichnisse anzulegen.
Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft
und neu bewertet werden. Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt
werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz-Kompendiums überschreiten, müssen
die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.
Beispiel (Auszug):
Ffr die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden
folgende Entscheidungen getroffen:


==== Beispiel ====
Für die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden folgende Entscheidungen getroffen (Auszug)


Virtualisierungsserver S1
Virtualisierungsserver S1
Vertraulichkeit: hoch
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Gefährdung
Risikokategorie
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
Risikobehandlungsoption
G 0.15 Abhören
G 0.15 Abhören
(hier mittel
(hier mittel Live-Migration)
Live-Migration)
D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zusätzliche Maßnahmen)
D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zu­
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.
sätzliche Maßnahmen)
 
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte
Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut.
Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST
als vertretbar eingeschätzt und übernommen.
G 0.25 Ausfall von Geräten mittel
G 0.25 Ausfall von Geräten mittel
B: Risikoreduktion
B: Risikoreduktion
oder Systemen
oder Systemen
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant
mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant
Maßnahme:
Maßnahme:
Verwaltungsservers)
Verwaltungsservers)
ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem
ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem
gering
gering
Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin pro­
Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird.  
blemlos betrieben wird. Das System wird so konfi­
Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet wird.
guriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers
 
automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb
des Clusters umgeschaltet wird.
Datenbank A1
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Gefährdung
G 0.28
G 0.28
Software-Schwachstellen
Software-Schwachstellen
oder -Fehler
oder -Fehler
Risikokategorie
Risikokategorie
hoch
hoch
mit ergänzen-der Maßnahme:gering
mit ergänzen-der Maßnahme:gering
Risikobehandlungsoption
Risikobehandlungsoption
B: Risikoreduktion
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits­
Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits­
stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei­
stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei­
tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung
tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung
darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann.
darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann.
Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen­
Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen­
dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire­
dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire­
wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren.
wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren.
Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei­
Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei­
nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass
nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass
an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra­
an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra­
gen auf der Datenbank ausgeführt werden. Der Per­
gen auf der Datenbank ausgeführt werden.  
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine
* Der Per­
Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine
für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.
Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird
für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.


Datenbank A1
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Gefährdung
G 0.32 Missbrauch von
G 0.32 Missbrauch von
Berechtigungen
Berechtigungen
Risikokategorie
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
Risikobehandlungsoption
mittel
mittel
B: Risikoreduktion
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Maßnahme:
Maßnahme:
zusätzliches Modul des Datenbankmanagement­
zusätzliches Modul des Datenbankmanagement­
gering
gering
systems beschafft, mittels dessen administrative
systems beschafft, mittels dessen administrative
Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken ver­
Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken verhindert werden.  
hindert werden. Zudem werden Aktionen von Ad­
Zudem werden Aktionen von Administratorkennungen sicher protkolliert und aus gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig erkannt werden können.
ministratorkennungen sicher protkolliert und aus­
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig er­
Vertraulichkeit: hoch
kannt werden können.
Integrität: hoch
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Verfügbarkeit: hoch
Vertraulichkeit: hoch
Gefährdung
Integrität: hoch
Risikokategorie
Verfügbarkeit: hoch
Risikobehandlungsoption
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
G 0.18 Fehlplanung oder
G 0.18 Fehlplanung oder
hoch
hoch
B: Risikoreduktion
B: Risikoreduktion
fehlende Anpassung
fehlende Anpassung
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die
mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die
Maßnahme:
Maßnahme:
reichende Netzsegmentie­ Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg­
reichende Netzsegmentie­ Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg­
gering
gering
rung)
rung)
mentiert. Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
mentiert.  
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft­
* Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be­
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft­
trieben. Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be­
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen
trieben.  
und zu begründenden Netzkoppelungen und
* Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
Kommunikationsbeziehungen aufweist.
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen
Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren­
und zu begründenden Netzkoppelungen und
nen, werden Firewalls eingesetzt.
Kommunikationsbeziehungen aufweist.
Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren­
nen, werden Firewalls eingesetzt.




Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Verfügbarkeit: hoch
G 0.32 Missbrauch von Be­ hoch
G 0.32 Missbrauch von Be­ hoch
rechtigungen
rechtigungen
mit ergänzenderMaßnahme:
mit ergänzenderMaßnahme:
gering
gering
usw.
usw.
B: Risikoreduktion
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku­
Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku­
mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions­
mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions­
trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu­
trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu­
griff erlaubt. Im Konzept ist auch auf eine geeigne­
griff erlaubt.  
te Rollentrennung geachtet worden. Zudem deckt
* Im Konzept ist auch auf eine geeigne­
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs­
te Rollentrennung geachtet worden.  
berechtigungen ab.
* Zudem deckt
38
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs­
berechtigungen ab.
38
 
=== Restrisiko ===
; Restrisiko bleibt
; Risiken unter Beobachtung
Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.
* In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.
* Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
 
; Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
* Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
* Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
* Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z.&nbsp;B.&nbsp;Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück '''vom Management unterschreiben'''.
 
 
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== Anhang ==
=== Siehe auch ===
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==== Links ====
===== Weblinks =====


[[Kategorie:Grundschutz/Standard/200-3]]
[[Kategorie:BSI/200-3]]
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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2024, 23:38 Uhr

Risikoakzeptanzkriterien

Risikoappetit

Je nach Risikoappetit sind unterschiedliche Risikoakzeptanzkriterien möglich

  • Kapitel 5

Im Folgenden wird davon ausgegangen

  • „geringe“ Risiken grundsätzlich akzeptiert werden
  • „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Ausnahmefällen

In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben

  • Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird
  • Es müssen geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden

Risikobehandlung

Option Beschreibung
Vermeiden Risikoursache ausschließen
Reduzieren Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben, modifizien
Transfer Risiken mit anderen Parteien teilen
Akzeptanz Weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenommen werden sollen
Vermeidung - Reduktion - Transfer

Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers näher betrachtet.

  • Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die Risikobehandlung darauf abbilden.
  • Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.

Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden: A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses oder des Informationsverbunds zu vermeiden?

Gründe für diesen Ansatz können etwa sein
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
  • Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z. B. zur Kostensenkung.
  • Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufügen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den

Komfort des Systems mit sich bringen. B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren?

Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefähr­dung entgegenwirken.
  • Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen beispielsweise folgende infrage:
  • die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt um ein Produkt handelt,
  • Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssicherheit erarbeitet werden,
  • andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von spezialisierten Unternehmen angeboten werden,
  • Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wurden.

Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Entscheidungshilfen. C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu übertragen, beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing? Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:

  • Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
  • Es ist ohnehin aus anderen Gründen geplant, Teile der Geschäftsprozesse auszulagern.
  • Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem

Risiko umzugehen. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden, muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entspre­chend angepasst werden.

  • Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.

Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im Sicherheitskonzept dokumentiert. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informationsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.

  • Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeitsschritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, beginnend bei der Strukturanalyse.
  • Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Informationen und Dokumente zurückgegriffen werden.

Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte.

  • Besonders bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden.
  • Die Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.

D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden? Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risikoakzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht. Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz).

  • Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst ist.
  • Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“.
  • In der Praxis ist dies aber nicht immer zweckmäßig.
  • Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
  • Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
  • Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
  • Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
Hinweis

Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz/Kompendium als Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeführt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, können als Anhaltspunkte ffr weiterführende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse herangezogen werden.

  • Dabei handelt es sich um Beispiele, die über das dem Stand der Technik entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden.
  • Zu beachten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlenswert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
  • Somit müssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.

Risikobereitschaft

Risikobereitschaft

Risikobehandlungsoptionen

In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind
  • In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.


Option Beschreibung Erläuterung
A Risikovermeidung Umstrukturierung
  • Umstrukturierung der Geschäftsprozesse
  • Die Risiken können vermieden werden, indem der Informationsverbund so umstrukturiert wird, dass die Gefährdung nicht mehr wirksam werden kann.
  • Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Gegenmaßnahmen zwar möglich sind, aber einen zu hohen Aufwand bedeuten und gleichzeitig das Risiko nicht akzeptiert werden kann.
B Risikoreduktion/Risikomodifikation Sicherheitsmaßnahmen
  • Die Risiken können durch zusätzliche, höherwertige Sicherheitsmaßnahmen verringert werden.
  • Sofern es für das Zielobjekt, das Sie in der Risikoanalyse betrachtet haben, bereits einen Baustein im Grundschutz-Kompendium gibt, finden Sie in den dort genannten Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf und den zugehörigen Umsetzungsempfehlungen erste Hinweise auf geeignete Maßnahmen.
  • Weitere Quellen sind beispielsweise Produktdokumentationen, Standards zur Informationssicherheit und Fachveröffentlichungen.
C Risikotransfer Risiken verlagern
  • Durch Abschluss von Versicherungen oder durch Auslagerung der risikobehafteten Aufgabe an einen externen Dienstleister kann zum Beispiel ein möglicher finanzieller Schaden (zumindest teilweise) auf Dritte abgewälzt werden.
  • Achten Sie bei dieser Lösung auf eine sachgerechte, eindeutige Vertragsgestaltung!
D Risikoakzeptanz Risiken sind akzeptabel
  • Weil die Gefährdung nur unter äußerst speziellen Bedingungen zu einem Schaden führen könnte
  • Weil keine hinreichend wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind oder
  • Weil der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen unangemessen hoch ist

Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z. B. nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) Restrisiko von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet.

Risikoverfolgung

Risiken unter Beobachtung

Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden.

  • Dies bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte.
  • In solchen Fällen ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor­

zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden. Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken.

  • Die Risiken werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen­

den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept übernommen.

  • Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst.
  • Nachdem die Ri­sikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungsebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund fertiggestellt werden.

Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraussichtlich steigen werden.

  • Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw. 

Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen. Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und neu bewertet werden.

  • Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz/Kompendiums überschreiten, müssen die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.

Beispiel

Für die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden folgende Entscheidungen getroffen (Auszug)

Virtualisierungsserver S1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.15 Abhören

(hier mittel Live-Migration)
D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zusätzliche Maßnahmen)
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.

G 0.25 Ausfall von Geräten mittel

B: Risikoreduktion
oder Systemen
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant
Maßnahme:
Verwaltungsservers)
ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem
gering
Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird. 
Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet wird.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.28
Software-Schwachstellen
oder -Fehler
Risikokategorie
hoch
mit ergänzen-der Maßnahme:gering
Risikobehandlungsoption
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits­
stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei­
tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung
darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann.
Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen­
dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire­
wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren.
Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei­
nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass
an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra­
gen auf der Datenbank ausgeführt werden. 
  • Der Per­
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine
Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird
für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.32 Missbrauch von
Berechtigungen
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
mittel

B: Risikoreduktion

Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Maßnahme:
zusätzliches Modul des Datenbankmanagement­
gering
systems beschafft, mittels dessen administrative
Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken verhindert werden. 
Zudem werden Aktionen von Administratorkennungen sicher protkolliert und aus gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig erkannt werden können.
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.18 Fehlplanung oder

hoch

B: Risikoreduktion

fehlende Anpassung
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die
Maßnahme:
reichende Netzsegmentie­ Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg­
gering
rung)
mentiert. 
  • Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft­
ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be­
trieben. 
  • Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen
und zu begründenden Netzkoppelungen und
Kommunikationsbeziehungen aufweist.
Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren­
nen, werden Firewalls eingesetzt.


Smart-Meter-Gateway-Administration Zx

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
G 0.32 Missbrauch von Be­ hoch
rechtigungen
mit ergänzenderMaßnahme:
gering
usw.
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku­
mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions­
trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu­
griff erlaubt. 
  • Im Konzept ist auch auf eine geeigne­
te Rollentrennung geachtet worden. 
  • Zudem deckt
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs­
berechtigungen ab.
38

Restrisiko

Restrisiko bleibt
Risiken unter Beobachtung

Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.

  • In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.
  • Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
  • Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
  • Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
  • Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z. B. Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück vom Management unterschreiben.



Anhang

Siehe auch

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