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| '''topic''' - Kurzbeschreibung | | '''topic''' - Kurzbeschreibung |
| == Beschreibung == | | == Beschreibung == |
| == Unternehmen == | | {| class="wikitable options" |
| [[Unternehmensrisiken]] | | |- |
| | ! Anwendungsbereich !! Beschreibung |
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| | | Unternehmen || [[Unternehmensrisiken]] |
| | |- |
| | | Finanzdienster || [[Finanzdienster]] |
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| == Finanzdienster ==
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| === Kreditinstitute ===
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| Für [[Kreditinstitut]]e unterteilt man das betriebswirtschaftliche Gesamtrisiko in ein [[operationelles Risiko]] (z. B. durch Ausfälle in der IT), das [[Kreditrisiko#Kreditrisikomanagement|Kreditrisiko]] (d. h. den Ausfall von Kreditnehmern), das [[Kontrahentenrisiko]] (d. h. den Ausfall von [[Kontrahent]]en bei Handelsgeschäften) als besonderen Teil des Kreditrisikos, das [[Liquiditätsrisiko]] (fällige Gelder können nicht aus den flüssigen Mitteln bedient werden), [[Marktliquiditätsrisiko]] (Geschäfte können auf Grund mangelnder [[Marktliquidität]] nicht zu den erwarteten Bedingungen abgeschlossen werden) und das [[Marktrisiko]] (z. B. [[Wechselkursrisiko]], [[Zinsänderungsrisiko]]).
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| * In der Praxis wird oftmals das [[Reputationsrisiko]] (Risiko des Ansehensverlustes durch geschäftspolitische Entscheidungen o. Ä.) separat vom operationellen Risiko betrachtet.
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| * Die Häufung von risikobehafteten [[Exposure (Finanzwirtschaft)|Engagements]], die (z. B. aufgrund von Branchenrisiken oder Länderrisiken) in engem Zusammenhang stehen, bezeichnet man in der Kreditwirtschaft auch als [[Klumpenrisiko]].
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| Dabei tragen die Kreditinstitute [[Liquiditätsrisiko|Liquiditätsrisiken]], als [[Finanzintermediär]]e übernehmen sie außerdem die [[Fristentransformation|Fristen-]], [[Losgrößentransformation|Losgrößen-]] und [[Risikotransformation|Transformationsrisiken]].
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| Die [[Mindestanforderungen an das Risikomanagement (BA)]] für die [[Kreditinstitut]]e und Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland geben einen Rahmen für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement vor.
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| ; Er soll dazu dienen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken.
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| * Die Prozesse des Risikomanagements betreffen:
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| * Identifizierung,
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| * Beurteilung,
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| * Steuerung sowie
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| * Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.
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| Das Institut hat geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken abzuleiten, die die Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungs- und Risikoklassifizierungsverfahrens ermöglichen.
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| ; Zur Anwendung der Risikoquantifizierung wird festgestellt
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| ''Da jegliche Methoden und Verfahren zur Risikoquantifizierung die Realität nicht vollständig abzubilden vermögen, ist dem Umstand, dass die Risikowerte Ungenauigkeiten aufweisen oder das Risiko unterschätzen könnten, bei der Beurteilung der Risikotragfähigkeit hinreichend Rechnung zu tragen.''
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| In diesem Zusammenhang steht auch die Forderung: ''Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich hinsichtlich ihrer Ursachen zu analysieren.'' Es dient dazu, Systemschwachstellen und Unzulänglichkeiten in den Risikomodellen zu erkennen sowie der statistischen Ermittlung von Schadenshäufigkeiten (Erfahrungsrückfluss).
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| Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für die Kreditinstitute geben einen Rahmen für die Einhaltung der Treuepflicht bei der Verfügung fremden Vermögens vor.
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| * Im Fall der Verletzung der Treuepflicht (Missbrauch) kommt die Strafbarkeit der [[Untreue (Deutschland)|Untreue]] gemäß {{§|266|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] zur Anwendung.
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| === Versicherungswirtschaft ===
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| Für Versicherungsunternehmen zählt die Übernahme von Risiken zum eigentlichen [[Geschäftsmodell]].
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| * Versicherungen begrenzen die [[Wahrscheinlichkeit]] einer überdurchschnittlichen Belastung durch Schadensfälle durch die Größe des [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherungskollektivs]], darüber hinaus in erster Linie durch [[Rückversicherung]], mit deren Hilfe sie Großschäden und [[Kumul (Versicherungswesen)|Kumulrisiken]] begrenzen.
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| Versicherungstechnische Risiken spielen im [[Versicherungsmarkt]] als Vorstufe zur [[Versicherer|Versicherung]] eine zentrale Rolle.
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| * Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden.
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| Die europäische Richtlinie [[Solvabilität II]] stellt umfangreiche Anforderungen an das Risikomanagement in Versicherungsunternehmen.
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| <noinclude> | | <noinclude> |
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| == Anhang == | | == Anhang == |
| === Siehe auch === | | === Siehe auch === |
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