Nachdem alle relevanten Gefährdungen identifiziert worden sind (siehe Kapitel 4), wird im nächsten Schritt das Risiko ermittelt, das von einer Gefährdung ausgeht.
* Wie hoch dieses Risiko ist, hängt sowohl von der Eintrittshäufigkeit (Eintrittseinschätzung) der Gefährdung als auch von der Höhe des Schadens ab, der dabei droht.
* Bei der Risikoeinschätzung müssen daher beide Einflussgrößen berücksichtigt werden.
Um Risiken mit angemessenem Aufwand einzuschätzen, gibt es kein einfaches allgemeingültiges Konzept.
* Der Risikoanteil Schadenshöhe kann nur von der Institution selbst eingeschätzt werden.
Hierbei geht es darum, wie sich der Eintritt einer Gefährdung auswirken kann, d. h. welche Schäden finanzieller und anderer Art, welche direkten Schäden und welche Folgeschäden entstehen können.
Darin geht auch ein, ob und mit welchem Aufwand sowie in welcher Zeit der Schaden zu beheben ist.
Die Eintrittshäufigkeit muss durch geeignetes Fachpersonal eingeschätzt werden und kann durch Statistiken und eigene Erfahrungen unterstützt werden.
* Bei Statistiken muss allerdings beachtet werden, unter welchen Randbedingungen sie entstanden sind, da auch Statistiken für einen speziellen Anwendungszweck erstellt worden sind und daher nicht ohne Weiteres auf die speziellen Belange der Institution übertragen werden können.
* Außerdem ist die Interpretation von statistischen Ergebnissen prinzipiell mit Unsicherheiten behaftet.
Grundsätzlich können Risiken entweder qualitativ oder quantitativ betrachtet werden.
* Die quantitative Risikobetrachtung ist sehr aufwändig und setzt umfangreiches statistisches Datenmaterial voraus.
Solche umfangreichen Erfahrungswerte fehlen in den meisten Fällen im sehr dynamischen Umfeld der Informationssicherheit.
* Daher ist es in den meisten Fällen praktikabler, sowohl für die Eintrittshäufigkeit als auch für die potenzielle Schadenshöhe mit qualitativen Kategorien zu arbeiten.
* Pro Dimension sollten dabei nicht mehr als fünf Kategorien gewählt werden.
Um Risiken einzuschätzen, nutzt der IT-Grundschutz die im Folgenden beschriebenen Kategorien.
* Jede Institution kann sowohl die Anzahl der Stufen als auch die Kriterien individuell festlegen.
* Sie sollte die Einteilungen nutzen, die zu ihrem Managementsystem am besten passt.
Eintrittshäufigkeit: selten, mittel, häufig, sehr häufig
Jede Institution sollte insbesondere die Beschreibungen der Kategorien mit den Fachabteilungen abstimmen, damit deren Bedeutung für alle Mitarbeiter einfach nachvollziehbar ist.
* Wenn ein konkretes Risiko von zwei unterschiedlichen Mitarbeitern einer Institution eingeschätzt wird, sollte dasselbe Ergebnis dabei herauskommen.
Eintrittshäufigkeit / Beschreibung
* selten Ereignis könnte nach heutigem Kenntnisstand höchstens alle fünf Jahre eintreten.
* mittel Ereignis tritt einmal alle fünf Jahre bis einmal im Jahr ein.
Eintrittshäufigkeit / Beschreibung häufig Ereignis tritt einmal im Jahr bis einmal pro Monat ein.
sehr häufig Ereignis tritt mehrmals im Monat ein.
Tabelle 8: Kategorisierung von Eintrittshäufigkeiten
Schadenshöhe/Schadensauswirkungen vernachlässigbar Die Schadensauswirkungen sind gering und können vernachlässigt werden.
begrenzt Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar.
beträchtlich Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein.
existenzbedrohend Die Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß erreichen.
Tabelle 9: Kategorisierung von Schadensauswirkungen
Es gibt Institutionen, die mit stärkerdifferenzierten Kategorien arbeiten, um damit dem Bedarf in verschiedenen Abteilungen oder Geschäftsprozessen gerecht zu werden. In der Praxis werden aber häufig nur wenige Kategorien pro Dimension verwendet. Die Mehrheit der Anwender neigt sogar dazu, de facto mit nur zwei Kategorien pro Dimension zu arbeiten, beispielsweise „begrenzt“ und „beträchtlich“.
=== Risikobewertung ===
Anhand der zuvor definierten Kategorien für die potenzielle Schadenshöhe sowie der Klassifikation für Eintrittshäufigkeiten von Gefährdungen legt das BSI folgende Risikomatrix (siehe Abbildung 3)
fest. Sie dient lediglich dazu, die nachfolgenden Beispiele zu veranschaulichen, und sollte auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden
-002dradnatS-ISBAbbildung 3: Matrix zur Einstufung von Risiken
Risikokategorien gering
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz. In der Praxis ist es üblich, geringe
Risiken zu akzeptieren und die Gefährdung dennoch zu beobachten.
mittel
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen reichen möglicherweise nicht aus.
hoch
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung.
sehr hoch Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung.
In der Praxis werden sehr hohe Risiken selten akzeptiert.
Tabelle 10: Definition von Risikokategorien
Nachdem Risiken identifiziert, eingeschätzt und bewertet worden sind, ist das weitere Vorgehen (Risikobehandlungsstrategie) von Institution zu Institution sehr unterschiedlich. Eine generelle Empfehlung zur Auswahl einer bestimmten Behandlungsstrategie kann das BSI nicht geben, da viele individuelle Aspekte betrachtet werden müssen. Insbesondere hängt die Risikobehandlungsstrategie sehr stark vom Risikoappetit der jeweiligen Institution ab (siehe Kapitel 9).
Hinweis:
Im Rahmen der Risikoeinstufung kommen oftmals erste Ideen zur Sprache, mit welchen Sicherheitsmaßnahmen den Gefährdungen begegnet werden kann. Diese Vorschläge sind für die nachfolgenden Arbeitsschritte nftzlich und sollten deshalb notiert werden.
Die Risikoeinstufung liefert eine Übersicht über das Ausmaß der Risiken, die sich aus den Gefährdungen für das jeweilige Zielobjekt ergeben. Dabei werden die geplanten oder bereits umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt. Die Behandlung dieser Risiken ist Gegenstand des nächsten
Abschnitts.
Beispiel (Auszug):
Bei der Beispielfirma RECPLAST GmbH wurde anhand der Gefährdungsfbersicht eine Risikoeinstufung für
* den Virtualisierungsserver S1 (für die Gefährdungen G 0.15 Abhören und G 0.25 Ausfall von
Geräten oder Systemen) sowie
* das Datenbankmanagementsystem A1 (für die Gefährdungen G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler und Gefährdung G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen) durchgeführt. Das Ergebnis kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
5 Risikoeinstufung
Virtualisierungsserver S1
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung:
Beeinträchtigte Grundwerte:
G 0.15 Abhören (hier Live-Migration)
Vertraulichkeit
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzli Auswirkungen ohne zusätzliche Risiko ohne zusätzliche Maßche Maßnahmen: selten
Maßnahmen: beträchtlich nahmen: mittel
Beschreibung:
Um den Virtualisierungsserver S1 warten zu können, werden alle virtuellen Maschinen (VMs), die darauf ausgeführt werden, auf den Virtualisierungsserver S6 verschoben (Live-Migration). Dabei werden aktuelle Speicherinhalte der VMs von S1 zu S6 übertragen. Aus Performancegründen ist darauf verzichtet worden, die Informationen zu verschlüsseln, sodass der Datenstrom grundsätzlich mitgelesen werden kann. Auch der Datenstrom vom Virtualisierungsserver S1 zu den angeschlossen zentralen Speichersystemen ist unverschlüsselt. Hierdurch können vertrauliche Informationen mitgeschnitten werden.
Bewertung:
Um die virtuelle Infrastruktur sicher betreiben zu können, ist auf Netzebene auf eine geeignete Segmentierung geachtet worden. Die einzelnen Netzsegmente (z. B. Managementnetz, Netz für die
Live-Migration oder Storage-Netz) sind voneinander getrennt und so konfiguriert worden, dass diese von außen nicht zugänglich sind. Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Die Administration der virtuellen Infrastruktur ist in die zentrale Rechteverwaltung des
Informationsverbunds eingebunden.
Da nur befugte Administratoren auf das Live-Migration-Netz zugreifen dürfen, können die Speicherinhalte der übertragenen VMs nur von ihnen mitgelesen werden. Den Administratoren wird jedoch vertraut, sodass die Wahrscheinlichkeit für das Abhören als „selten“ eingeschätzt wird. Die Auswirkungen werden jedoch aufgrund der Vertraulichkeit der übertragenen Inhalte mit „beträchtlich“
eingeschätzt, wodurch sich ein mittleres Risiko ergibt.
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung:
Beeinträchtigte Grundwerte:
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzli Auswirkungen ohne zusätzliche Risiko ohne zusätzliche Maßche Maßnahmen: häufig
Maßnahmen: beträchtlich nahmen: hoch
Beschreibung:
Um Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen, verwendet die RECPLAST GmbH eine Softwarelösung, die als Webanwendung implementiert ist. Auf die Webanwendung haben alle Mitarbeiter Zugriff und können ihre geleisteten Arbeitsstunden selbstständig eintragen. Die eingetragenen Arbeitsstunden werden von den Abteilungsleitern geprüft und freigegeben. Zusätzlich werden den Mitarbeitern über die Webanwendung am Monatsende die Gehaltsabrechnungen bereitgestellt. Für die
Datenhaltung nutzt die Anwendung eine Datenbank, die im Datenbankmanagementsystem
(DBMS) betrieben wird.
Die Webanwendung beinhaltet in der eingesetzten Version eine bekannte SQL-Injection-Schwachstelle, die mit vergleichsweise wenig Aufwand ausgenutzt werden kann. Für die Webanwendung sind keine Updates mehr verfügbar, da der Hersteller der Softwarelösung Insolvenz anmelden musste.
; Bewertung
Auf dem Datenbankmanagementsystem sind alle Berechtigungen so restriktiv wie möglich vergeben, um zu verhindern, dass die Sicherheitslücke einer Anwendung Auswirkungen auf die Datenbanken weiterer Anwendungen hat. Die Auswirkungen der SQL-Injection-Schwachstelle der Webanwendung bleiben also auf die Daten der Webanwendung selbst beschränkt.
Da die SQL-Injection-Schwachstelle der Webanwendung öffentlich bekannt ist und relativ leicht ausgenutzt werden kann, wird die Wahrscheinlichkeit mit „häufig“ eingeschätzt. Wird die Lücke erfolgreich ausgenutzt, hat dies Auswirkungen auf die Vertraulichkeit und Integrität der eingegebenen Arbeitsstunden, der Freigabe der Arbeitsstunden und der Gehaltsabrechnungen. Die Auswirkungen werden daher mit „beträchtlich“ angegeben. Hierdurch ergibt sich ein hohes Risiko.
30
5 Risikoeinstufung
; Hinweis
Da oftmals sehr viele Zielobjekte und sehr viele Gefährdungen bearbeitet werden mfssen, ist der
Fließtext bei der Beschreibung und Bewertung einer Gefährdung optional und dient in den obigen
Beispielen nur dazu, das Ergebnis der Bewertung nachvollziehbar darzustellen. Bei den in der
Tabelle erwähnten Maßnahmen handelt es sich in der Regel um Maßnahmen, die aus den Basis- und Standard-Anforderungen des IT-Grundschutz-Kompendiums abgeleitet worden sind. Die nachfolgende Darstellung (Bewertung der Gefährdungen G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen, G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen usw.) ist bei Risikobewertungen vollkommen ausreichend.
Virtualisierungsserver S1
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung:
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
(hier Ausfall des zentralen Verwaltungsservers)
BeeinträchtigteVerfügbarkeit
Grundwerte:
Eintrittshäufigkeit ohne zusätz Auswirkungen ohne zusätzliche Risiko ohne zusätzliche Maßnahliche Maßnahmen: mittel
Maßnahmen: beträchtlich men: mittel
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung:
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
Beeinträchtigte Grundwerte:
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
Eintrittshäufigkeit ohne zusätz Auswirkungen ohne zusätzliche Risiko ohne zusätzliche Maßnahliche Maßnahmen: selten
Maßnahmen: existenzbedro men: mittel hend
Bei dem fiktiven Unternehmen MUSTERENERGIE GmbH wurde für das Zielobjekt „Smart-Meter-Gateway-Administration Zx“ eine
Risikoeinstufung (für die Gefährdungen G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassungen und G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen) durchgeführt. Das Ergebnis kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung:
Beeinträchtigte Grundwerte:
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpas Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität sung
(hier: fehlende oder unzureichende Netzsegmentierung)
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen: häufig
Gefährdung:
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen: häufig usw.
Auswirkungen ohne Risiko ohne zusätzliche Maßnahzusätzliche Maßmen: hoch nahmen: beträchtlich
Beeinträchtigte Grundwerte:
Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität
Auswirkungen ohne Risiko ohne zusätzliche Maßnahzusätzliche Maßmen: hoch nahmen: beträchtlich
Die Höhe eines Risikos ergibt sich aus der Häufigkeit einer Gefährdung und der drohenden Schadenshöhe.
Ein Risiko ist umso größer, je häufiger eine Gefährdung ist, umgekehrt sinkt es, je geringer der mögliche Schaden ist.
Grundsätzlich können beide Größen sowohl quantitativ, also mit genauen Zahlenwerten, als auch qualitativ, also mit Hilfe von Kategorien zur Beschreibung der Größenordnung, bestimmt werden.
Erfahrungsgemäß sind jedoch hinreichend verlässliche quantitative Angaben, insbesondere zur Häufigkeit von Schadensereignissen im Bereich der Informationssicherheit, so gut wie nicht vorhanden und auch dort, wo es verlässliche Statistiken gibt, sind daraus abgeleitete exakte Prognosen auf zukünftige Ereignisse problematisch, wenn nicht gar unmöglich.
Daher empfiehlt sich ähnlich wie bei der Schutzbedarfsfeststellung ein qualitativer Ansatz mit einer begrenzten Anzahl an Kategorien.
Die Anzahl der Kategorien, mit denen Sie Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe beschreiben, und deren Definition sollten auf die konkreten Gegebenheiten Ihrer Institution angepasst sein.
Im Allgemeinen genügen maximal fünf Stufen zur Abgrenzung von Häufigkeiten und Auswirkungen.
Wenn bei Ihnen ein übergeordnetes Risikomanagement bereits eingeführt ist, empfiehlt es sich zudem, Informationssicherheitsrisiken in Übereinstimmung mit den dort verwendeten Systemen zur Bewertung und Klassifikation von Risiken zu verwenden.
Nachfolgend als Beispiel ein Vorschlag aus dem -Standard 200-3 für ein mögliches vierstufiges Klassifikationsschema zur Bewertung von Eintrittshäufigkeiten.
Klassifikation von Häufigkeiten
Eintrittshäufigkeit
Beschreibung
selten
Das Ereignis könnte nach heutigem Kenntnisstand höchstens alle fünf Jahre auftreten.
mittel
Das Ereignis tritt einmal alle fünf Jahre bis einmal im Jahr ein.
häufig
Das Ereignis tritt einmal im Jahr bis einmal pro Monat ein.
Sehr häufig
Das Ereignis tritt mehrmals im Monat ein.
Auch für die Klassifikation möglicher Schadensauswirkungen enthält der -Standard als Beispiel ein vierstufiges Klassifikationsschema.
Klassifikation von Schadensauswirkungen
Schadenshöhe
Schadensauswirkungen
vernachlässigbar
Die Schadensauswirkungen sind gering und können vernachlässigt werden.
begrenzt
Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar.
beträchtlich
Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein.
existenzbedrohend
Die Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß annehmen.
Berücksichtigen Sie bei der Definition der Kategorien zur Bewertung der Auswirkungen einer Gefährdung auch die bei Ihnen vorgenommene Definition der Schutzbedarfskategorien.
Beide Systeme sollten in einer Institution zueinander passend definiert werden.
Risikobewertung und Risikobehandlung
Nachdem Sie die Eintrittshäufigkeiten und Schadensauswirkungen einer Gefährdung eingeschätzt haben, können Sie das aus beiden Faktoren resultierende Risiko bewerten.
Es ist auch hierfür zweckmäßig, eine nicht zu große Anzahl an Kategorien zu verwenden, drei bis fünf sind üblich, oft werden auch nur zwei Kategorien verwendet.
Der -Standard 200-3 enthält ein Beispiel mit vier Stufen, das Sie an die Gegebenheiten und Erfordernisse Ihrer Institution anpassen können.
Die folgende Tabelle ist an dieses Beispiel angelehnt.
Risikoklassifikation
Risikokategorie
Definition
gering
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz.
mittel
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht aus.
hoch
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden.
sehr hoch
Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden.
Risikomatrix
Zur Darstellung von Eintrittshäufigkeiten, Schadensauswirkungen und Risiken ist eine Risikomatrix ein gebräuchliches und sehr anschauliches Instrument.
Auch hierzu enthält der BSI-Standard 200-3 einen Vorschlag, den Sie an die Festlegungen Ihrer Institution zur Risikobewertung anpassen können.
Die Risikobewertung nehmen Sie vor, um begründete Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Gefährdungen treffen zu können.
Eine solche Entscheidung kann sein, durch zusätzliche Maßnahmen die Eintrittshäufigkeit und/oder die Auswirkungen einer Gefährdung zu verringern.
Mit Hilfe der Risikomatrix können Sie auch verdeutlichen, wie sich die Umsetzung solcher Maßnahmen auf ein Risiko auswirken würde.
Beispiel
Risikomanagementsystem
Erstellung der Gefährdungsübersicht
Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen
Quellen
BSI-Gefährdungskataloge
Produktdokumentation
Publikationen über Schwachstellen im Internet
Auch Schwächen eingesetzter Komponenten und Protokolle
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe
Von Tätern nicht beabsichtigt Auswirkungen
nicht die unmittelbar angegriffenen Zielobjekte betreffen oder
unbeteiligte Dritte schädigen.
Beispiele
Für DDoS-Angriffe als Bots missbrauchte IT-Systeme
(IoT-) Geräte, die als ein Einfallstor in Netze missbraucht werden
Ransomware-Angriffe auf IT-Systeme Kritischer Infrastrukturen
Lösungsansätze
Die Bewertung des Risikos erfolgt durch den populären Matrix-Ansatz anhand weniger Stufen.
Wenn das Risiko nicht akzeptabel ist, werden Maßnahmen zur Senkung, Vermeidung oder Übertragung des Risikos in Betracht gezogen.
Im Sinne einer Was-Wäre-Wenn-Analyse wird dann in der Risiko-Matrix "eingezeichnet", wie sich das Risiko bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ändern würde.
Dadurch wird automatisch auch das Restrisiko dokumentiert.
Restrisiko muss der Leitung zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz)
Bewertungsverfahren
Beispiel
Als Beispiel für die Risikobewertung werden zwei Gefährdungen für den Virtualisierungsserver S007 bei der RECPLAST betrachtet
Die Risiken werden mit Hilfe der zuvor beschriebenen Kategorien für Häufigkeiten, Auswirkungen und resultierendem Risiko bewertet.
Risikobewertung für die Gefährdung G 0.15 Abhören
Das Risiko besteht, weil zu Wartungszwecken die auf dem Server S007 betriebenen virtuellen Maschinen von Zeit zu Zeit auf einen zweiten Virtualisierungsserver verschoben werden.
Bei dieser Live-Migration werden folglich die aktuelle Speicherinhalte der virtuellen Maschinen zwischen beiden Servern übertragen.
Da wegen der damit verbundenen Performance-Verluste darauf verzichtet wurde, die Daten zu verschlüsseln, können die übertragenen Informationen grundsätzlich mitgelesen werden.
Dies gilt auch für Datenübertragungen vom Virtualisierungsserver S007 zu den angeschlossenen zentralen Speichersystemen.
Bei der Bewertung werden die Eintrittshäufigkeit und die möglichen Auswirkungen betrachtet
Die Eintrittshäufigkeit wird auch ohne zusätzliche Maßnahmen als selten bewertet.
Diese Entscheidung wurde getroffen, weil durch eine geeignete Netzsegmentierung und Konfiguration dafür gesorgt wurde, dass die Datenübertragungen bei der Live-Migration wie auch zu den Speichersystemen in abgetrennten, von außen nicht zugänglichen Teilnetzen stattfinden, auf die nur die berechtigten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Administratoren Zugriff haben.
Gleichwohl handelt es sich bei den übertragenen Daten um solche, bei denen Verletzungen der Vertraulichkeit beträchtliche negative Folgen haben könnten.
Die Auswirkungen bei Eintreten der Gefährdung werden daher als beträchtlich eingestuft.
Aus diesen Einschätzungen ergibt sich gemäß sich der festgelegten Kriterien für die Risikobewertung ein insgesamt mittleres Risiko.
Risikobewertung für die Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
Der BSI-Standard 200-3 enthält in Kapitel 5.2 verschiedene Beispiele dafür, wie eine Risikobewertung tabellarisch dokumentiert werden kann.
Da oftmals eine Vielzahl an Gefährdungen zu berücksichtigen sind, kann auf ausführliche Erläuterungen zu den vorgenommenen Bewertungen verzichtet werden.
Die folgende Tabelle zeigt anhand der Gefährdung G 0.25 eine hinreichende Dokumentation der Risikobewertung.
Risikobewertung
Virtualisierungsserver S007
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
Beeinträchtigte Grundwerte:Verfügbarkeit
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen: mittel
Auswirkungen ohne zusätzliche Maßnahmen: beträchtlich