Informationssicherheitsgesetz

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Informationssicherheitsgesetz - Anforderungen an Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Beschreibung

  • Seit 2015
Ziele
  • Schutz der Bürger
  • Stärkung des Staates
  • Schutz der öffentlichen Informationstechnik
  • Informationstechnisch robuste Wirtschaft
  • Festlegung kritischer Infrastrukturen
Pflichten
  • ISMS inkl. IT-Risikoanalysen
  • Krisenreaktionsplänen in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden (BCM)
  • Systeme zur Angriffserkennung (SIEM)
ISMS und BCM

Business Continuity Management und Informationssicherheitsmanagement

IT-risikospezifische Verbindung zwischen

für einen sicheren und konformen IT-Betrieb bei KRITIS-Betreibern


Anhang

Siehe auch

Dokumentation

Links

Projekt
Weblinks


TMP

IT-Sicherheitsgesetz - Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

IT-Sicherheitsgesetz 1.0

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Ausfälle/Beeinträchtigungen haben dramatische Folgen

  • Wirtschaft
  • Staat
  • Gesellschaft
Beispiele
  • Strom- und Wasserversorgung
  • Finanzen
  • Ernährung
  • ...
Verfügbarkeit und Sicherheit

Die Verfügbarkeit und Sicherheit von IT-Systemeen spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle

Weitere Ziele

Verbesserung der IT-Sicherheit bei

  • Unternehmen
  • Bundesverwaltung
  • Bürgerinnen und Bürger
Kommerziellen Webangebote

Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT-Systeme erfüllen müssen

  • Telekommunikationsunternehmen sind stärker gefordert
    • Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
    • Zusätzlich sollen sie Betroffenen, wenn möglich, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur

Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgeweitet

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ, sowie in einer Informationsbroschüre des BSI

IT-Sicherheitsgesetz

Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken

Unter dem Eindruck von Terroranschlägen und aus militärischen Erwägungen tritt in Deutschland und anderen Ländern zunehmend der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken in den Vordergrund.

Anforderungen an Kritische Infrastrukturen

Hierzu wurde das BSI-Gesetz um Sicherheitsanforderungen an Kritische Infrastrukturen ergänzt

Kritische Infrastrukturen

Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren

  • Energie
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Gesundheit
  • Wasser
  • Ernährung
  • Finanz- und Versicherungswesen angehören

und

  • von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind
  • weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
BSI-KritisV

In einer zugehörigen Verordnung KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV) wird geklärt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon konkret unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.

  • Unter anderem zählen Stromnetze, Atomkraftwerke und Krankenhäuser dazu.
Kritische Infrastrukturen müssen branchenspezifische Mindeststandards erfüllen, wozu insbesondere die Einführung eines ISMS zählt.
  • Weiterhin müssen sie relevante Vorfälle, die die IT-Sicherheit betreffen, an das BSI melden.
Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurden außerdem weitere Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz geändert.
  • Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sämtliche Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur umzusetzen und ein ISMS einzuführen.
Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Am 27. März 2019 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ferner den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der einen ganzheitlichen Ansatz zur IT-Sicherheit enthält.

  • Aufgenommen werden soll unter anderem ein verbraucherfreundliches IT-Sicherheitskennzeichen für Handelsprodukte, zudem werden die Kompetenzen des BSI gestärkt und Straftatbestände in der Cybersicherheit und die damit verbundene Ermittlungstätigkeit ausgedehnt.
  • Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Adressaten von Meldepflichten und Umsetzungsmaßnahmen.
  • Insgesamt ist durch das Gesetz mit einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung für Unternehmen und Behörden zu rechnen.

Im Dezember 2020 legte die Bundesregierung weitere Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor.

Verbände und andere Interessenvertreter kritisierten die kurze Kommentarfrist von wenigen Tagen, teils nur 24 Stunden, die laut Kritikern einem „faktischen Ausschluss von Beteiligung“ gleichkämen.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde zu einer „Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen“ aufgerüstet.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte, dass das BSI auch den Schutz von Konsumenten erhalten soll, wies aber zugleich auf mögliche Interessenkonflikte mit anderen Aufgabenbereichen dieser Behörde wie der Unterstützung bei der Strafverfolgung hin.

Am 16. Dezember 2020 wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kabinett beschlossen und zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Nachdem das Gesetzesvorhaben im Frühjahr 2021 den Bundestag und Bundesrat passiert hatte, trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Ende Mai offiziell in Kraft.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Stärkung des BSI

Detektion und Abwehr

Verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen

  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren

Cybersicherheit in Mobilfunknetzen

Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland

  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen

Verbraucherschutz

Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene

Cybersecurity Certification Authority

Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung

  • Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
  • National Cybersecurity Certification Authority (NCCA) im Sinne des Cybersecurity Act (CSA)
    • Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881
Überwachung und Durchsetzung

Die NCCA ist für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig

  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen
Informationssicherheit und Digitalisierung

gehören untrennbar zusammen

  • Zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT-SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtige

Sicherheit in Unternehmen

Kreis der Kritischen Infrastrukturen
  • wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert
  • weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
    • Rüstungshersteller
    • Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung
IT-Sicherheitsmaßnahmen

TMP

Informationssicherheitsgesetz 2.0

Kritischer Infrastrukturen

Tabelle zum IT-Sicherheitsgesetz

Änderungsvorschläge im BSIG

Änderung und Erweiterung von Begriffsdefinitionen

  • Neue Aufgaben und Befugnisse des BSI
  • Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte
  • Warnungen und Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik
  • Detektion von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit und von Angriffsmethoden
  • Anordnungen des BSI gegenüber TK-Diensteanbietern
  • Anordnungen des BSI gegenüber TM-Diensteanbietern
  • Vorgaben des BSI für Mindeststandards in der Informationstechnik des Bundes
  • Meldestellenregelung für Kritische Infrastruktur
  • Sicherheitsanforderungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
  • Zertifizierung durch das BSI
  • Nationale Behörde für die EU-Cybersicherheitszertifizierung
  • Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten
  • Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen
  • Bußgeldvorschriften


Das BSI soll neue Befugnisse bekommen und zur Hackerbehörde werden

Unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen

Nicht mehr nur defensiv schützen und beraten

offensiv in IT-Systeme eindringen

Mehr Personal, Geld und Befugnisse

IT-Systeme von Staat, Bürgern und Wirtschaft besser schützen

Mehr Kompetenzen

Sicherheitslücken suchen

  • Informationen von Herstellern anfragen

Öffentlichkeit informieren

Kernaufgabe des BSI

Angriffe abzuwehren und Sicherheitslücken schließen

Interessenkonflikt

Polizei und Geheimdienste wollen Sicherheitslücken ausnutzen (Staatstrojaner)

  • Das BSI hat bereits staatliche Schadsoftware mitprogrammiert, aber öffentlich eine Beteiligung abgestritten

„Hack Back“

Der neue Entwurf verbietet dem BSI nicht, Sicherheitslücken geheim zu halten und an Hacker-Behörden wie das BKA oder den BND zu geben.



Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks