Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - Bundesoberbehörde, die für Fragen der IT-Sicherheit zuständig ist

Beschreibung

Geschäftsbereich
Bundesministeriums des Innern

Aufgaben

BSI-Gesetz

Aufgabenbereich des BSI wird durch das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) festgelegt
  • Ziel des BSI ist die präventive Förderung der Informations- und Cyber-Sicherheit, um den sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu ermöglichen und voranzutreiben.
  • So erarbeitet das BSI beispielsweise praxisorientierte Mindeststandards und zielgruppengerechte Handlungsempfehlungen zur IT- und Internet-Sicherheit, um Anwender bei der Vermeidung von Risiken zu unterstützen.
BSI ist für den Schutz der IT-Systeme des Bundes verantwortlich
  • Hierbei geht es um die Abwehr von Cyber-Angriffen und anderen technischen Bedrohungen gegen die IT-Systeme und Netze der Bundesverwaltung.
  • Das BSI berichtet dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages hierzu einmal jährlich.
Weitere Aufgaben
  • Schutz der Netze des Bundes, Erkennung und Abwehr von Angriffen auf die Regierungsnetze
  • Prüfung, Zertifizierung und Akkreditierung von IT-Produkten und -Dienstleistungen
  • Warnung vor Schadprogrammen oder Sicherheitslücken in IT-Produkten und -Dienstleistungen
  • IT-Sicherheitsberatung für die Bundesverwaltung und andere Zielgruppen
  • Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für das Thema IT- und Internet-Sicherheit (Digitaler Verbraucherschutz)
  • Information und Sensibilisierung der Wirtschaft für das Thema IT- und Internet-Sicherheit
  • Entwicklung einheitlicher und verbindlicher IT-Sicherheitsstandards
  • Entwicklung von Kryptosystemen für die IT des Bundes
Neue Organisationsstruktur

Zum 15. April 2019 ist eine neue Organisationsstruktur des BSI in Kraft getreten, die den neuen Anforderungen und dem personellen Aufwuchs des BSI Rechnung trägt.

  • Durch Aufgaben im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes oder der Zertifizierung und Standardisierung sowie bei der Gestaltung der sicheren Digitalisierung in der Energiewende, im Gesundheitswesen oder beim neuen Mobilfunkstandard 5G füllt das BSI eine wichtige Querschnittsfunktion als zentrales Kompetenzzentrum für Cyber-Sicherheit aus.
  • Mit der neuen Organisationsstruktur gliedert sich das BSI in acht Abteilungen, davon sieben Fachabteilungen und eine Abteilung für Verwaltungsaufgaben.
  • Die Fachabteilungen sind jeweils in bis zu drei Fachbereiche unterteilt.
  • Eine Besonderheit stellt die Abteilung TK dar, in der die Technik-Kompetenzzentren des BSI zusammengeführt werden.
  • Die Referate dieser Abteilung befassen sich unter anderem mit Themen wie Künstlicher Intelligenz, der Sicherheit von industriellen Steuerungssystemen, Cloud Computing, sicheren 5G-Infrastrukturen, Abstrahlsicherheit oder der Analyse von Hardware- und Softwareprodukten.
  • Zusätzlich gibt es einen in drei Stabsbereiche aufgeteilten Leitungsstab.

Weitere Aufgaben

Das BSI gab bis 2017 die IT-Grundschutz-Kataloge heraus, die Empfehlungen für Standardschutzmaßnahmen für typische IT-Systeme enthielten.
  • Die früheren IT-Grundschutz-Kataloge wurden im Zuge der Modernisierung des IT-Grundschutzes auf das neue IT-Grundschutz-Kompendium umgestellt.
  • Die Modernisierung des IT-Grundschutzes ist seit Oktober 2017 abgeschlossen.
  • Nach der grundlegenden Überarbeitung der gesamten Methodik bietet der neue IT-Grundschutz Einsteigern und Fortgeschrittenen eine modulare und flexible Methode zur Erhöhung der Informationssicherheit in Behörden und Unternehmen.
  • Neue Angebote adressieren speziell kleine und mittelständische Unternehmen und Behörden.
  • Der IT-Grundschutz ist Methode, Handlungsanweisung, Empfehlung und Standard in einem.
  • Er ist anwendbar für alle Institutionen, die in Zeiten der Digitalisierung ihre IT-Systeme und Datennetze und damit ihre Geschäfts- oder Verwaltungsprozesse nach dem Stand der Technik absichern wollen. 1994 hat das BSI erstmals IT-Sicherheitsempfehlungen unter dem Namen IT-Grundschutz veröffentlicht.
Das BSI ist die zentrale Zertifizierungsstelle für die Sicherheit von IT-Systemen in Deutschland (Computer- und Datensicherheit, Datenschutz).
  • Prüfung und Zertifizierung ist möglich in Bezug auf die Standards des IT-Grundschutzhandbuch, dem Grünbuch, ITSEC und den Common Criteria.
  • Die Gebühren des BSI nach BSI-Gesetz – zum Beispiel für die Zertifizierung nach Common Criteria sind in der Besonderen Gebührenverordnung des BMI
Das BSI ist nationaler Kompetenzträger auf dem Gebiet der Kryptografie, der Empfehlungen und technische Richtlinien zu kryptografischen Verfahren erstellt und an der Entwicklung internationaler Kryptostandards beteiligt ist.

Die IT-Strategie des Bundes sieht vor, die Vielfalt von Software zu erhöhen und so Software-Monokulturen zu reduzieren und damit das Angriffspotenzial zu verringern.

  • Innerhalb des BSI wird FLOSS (Free/Libre Open Source Software) an verschiedensten Stellen eingesetzt, zum Beispiel im Bereich der Verarbeitung von Protokollierungsdaten, im Computer Emergency Response Team (CERT) und bei Penetrationstests.

Nach dem BSI-Gesetz speichert die Behörde als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit alle Protokolldaten, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) im Juli 2015 wurden die Aufgaben und Befugnisse des BSI ausgeweitet
  • Nach § 8 BSI-Gesetz müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen IT-Sicherheit nach dem „Stand der Technik“ umsetzen und deren Einhaltung regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen.
  • Sofern Sicherheitsmängel aufgedeckt werden, darf das BSI im Einvernehmen mit den Aufsichtsbehörden deren Beseitigung anordnen.
  • Zudem wird das BSI nach § 8b BSIG die zentrale Meldestelle für die IT-Sicherheit Kritischer Infrastrukturen.
  • Die Betreiber müssen dem BSI erhebliche Störungen ihrer IT melden, sofern sie Auswirkungen auf die Verfügbarkeit kritischer Dienstleistungen haben können.
  • Sofern bei einem KRITIS-Betreiber meldepflichtige Störungen der IT auftreten, darf das BSI, falls erforderlich, auch die Hersteller der entsprechenden IT-Produkte und -Systeme zur Mitwirkung verpflichten.
  • Dem BSI wird darüber hinaus nach § 7a die Befugnis eingeräumt, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben IT-Produkte auf ihre Sicherheit hin zu untersuchen.
Zur Unterstützung der Länder und Kommunen, Bundes- und EU-Behörden sowie Unternehmen, ThinkTanks und Entscheidungsträger in der Gesellschaft baut das BSI seit Anfang 2017 in einem Pilotverfahren das Verbindungswesen mit Verbindungspersonen an den Standorten Wiesbaden, Berlin, Stuttgart, Hamburg und Brüssel auf.
  • Die Verbindungspersonen geben vor Ort einen Überblick über die Angebote des BSI und vermitteln bei Bedarf Beratung und Unterstützung.

Kooperationen und Einrichtungen

Nationales Cyber-Abwehrzentrum

Beim federführenden BSI angesiedelt ist das zum 1. April 2011 gestartete Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ), eine Kooperationseinrichtung deutscher Behörden auf Bundesebene zur Abwehr elektronischer Angriffe auf IT-Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Wirtschaft.
  • Das Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) ist ein Kernelement der 2011 von der Bundesregierung verabschiedeten Cyber-Sicherheitsstrategie.
  • Das Cyber-AZ soll die operative Zusammenarbeit optimieren und Schutz- und Abwehrmaßnahmen koordinieren.
  • Dies geschieht auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes, der die verschiedenen Gefährdungen im Cyberraum zusammenführt: Cyber-Spionage, Cyber-Ausspähung, Cyber-Terrorismus und Cyber-Crime.
  • Das Ziel: Schneller Informationsaustausch, schnelle Bewertungen und daraus abgeleitete konkrete Handlungsempfehlungen.
  • So wie die Gefährdungslage sich seit 2011 verändert hat, hat sich auch das Cyber-AZ gewandelt.
  • Es entwickelte sich von einer reinen Informationsdrehscheibe hin zur zentralen Kooperationsplattform der IT-Sicherheitsbehörden.
Mit der Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung des Cyber-AZ zum 1. September 2019, wurden wesentliche Änderungen wirksam.
  • Erstmals haben sich alle beteiligten Behörden dazu verpflichtet, Verbindungspersonen vor Ort ins Cyber-AZ zu entsenden.
  • Nunmehr orientiert sich das Cyber-AZ am Modell des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ).
  • Die Funktion des Leiters des Cyber-AZ wurde durch die eines Koordinators ersetzt.
  • Diese Aufgabe wird seit dem 16. Dezember 2019 für die nächsten zwei Jahre durch das BKA wahrgenommen.
  • Unterstützt wird das BKA dabei durch stellvertretende Koordinatoren des BfV und der Bundeswehr bzw. dem KdoCIR. Räumlich bleibt das Cyber-AZ weiterhin im BSI und damit auch in unmittelbarer Nähe des Nationalen IT-Lagezentrums/IT-Krisenreaktionszentrums und des CERT-Bund.
  • Das BSI stellt darüber hinaus wie bisher die IT-Infrastruktur und Mitarbeiter für die Geschäftsstelle des Cyber-AZ zur Verfügung.

Allianz für Cyber-Sicherheit

Die Allianz für Cyber-Sicherheit ist eine Initiative des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die 2012 in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) gegründet wurde und somit 2017 ihr fünfjähriges Bestehen feiern konnte.
  • Als Zusammenschluss aller wichtigen Akteure im Bereich der Cyber-Sicherheit in Deutschland hat die Allianz das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.
  • Die Initiative unterstützt zudem den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern.
  • Der Allianz für Cyber-Sicherheit gehören inzwischen mehr als 5.000 Institutionen an, davon knapp 150 Partner-Unternehmen und 100 Multiplikatoren.
Über die Allianz für Cyber-Sicherheit bietet das BSI eigene Zertifizierungen an.

Umsetzungsplan KRITIS

Der UP KRITIS (UP steht dabei für Umsetzungsplan)

BSI für Bürger

Zu den Aufgaben des BSI gehört die Information und Sensibilisierung von Bürgern für einen sicheren Umgang mit Informationstechnologie, mobilen Kommunikationsmitteln und Internet.

  • Das BSI bietet daher ein speziell für die Bürger zugeschnittenes Internetangebot.
  • Auf der Webseite werden die Themen und Informationen rund um das Thema IT- und Internet-Sicherheit so behandelt, dass sie auch für technische Laien verständlich sind.
  • Neben der reinen Information bietet das BSI dort auch konkrete und umsetzbare Handlungsempfehlungen an, beispielsweise zu Themen wie E-Mail-Verschlüsselung, Smartphone-Sicherheit, Online Banking, Cloud Computing oder Soziale Netzwerke.
  • Auch telefonisch oder per E-Mail können sich Privatanwender mit ihren Fragen zu Themen der IT- und Internetsicherheit an das BSI wenden.

Ferner bietet das BSI mit dem „Bürger-CERT“ einen kostenlosen Warn- und Informationsdienst, der Bürger und kleine Unternehmen schnell und kompetent über Schwachstellen, Sicherheitslücken und anderen Risiken informiert und konkrete Hilfestellungen gibt.

Durch das geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sollen dem BSI außerdem Verbraucherschutzkompetenzen zugeordnet werden.

Kritik und Kontroversen

Immer wieder wurde kritisiert
  • Dass das BSI eigentlich für IT-Sicherheit zuständig sein soll, jedoch gleichzeitig aus einer ehemaligen BND-Dienststelle hervorging und dem Innenministerium nachgeordnet ist, das seinerseits für Polizei und Geheimdienste zuständig ist.
  • Weiter kaufte das BSI über Jahre Informationen über IT-Sicherheitslücken und Exploits, wie sie sonst von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden beschafft werden.

Im April 2022 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Artikel zu zahlreichen Änderungen von Wikipedia-Artikeln von IP-Adressen aus, die auf das BSI zurückgeführt wurden, allerdings von mehreren Behörden verwendet werden.

Im Oktober 2022 deckte das ZDF Magazin Royale Verstrickungen von BSI-Präsident Arne Schönbohm mit Vereinen und Unternehmen auf, die in engem Austausch mit dem russischen Geheimdienst FSB stehen.

  1. Hauptartikel|BSI-Affäre 2022


Anhang

Siehe auch

Veröffentlichungen
  • Das BSI veröffentlicht regelmäßig Studien, Richtlinien, Infoblätter und Broschüren zum Thema IT-Sicherheit.
  • Diese Dokumente werden teilweise zum kostenlosen Download angeboten.
  • Neben diesen allgemeinen Veröffentlichungen nutzt das BSI seit 1993 die Zeitschrift <kes> als offizielles Organ.
  • Mitte Januar 2014 gab es Berichte über den millionenfachen Diebstahl von Internet-Nutzerdaten in Deutschland.
  • Dem Bundesamt war dieser Vorfall bereits seit Dezember 2013 bekannt.
  • Das BSI veröffentlicht jährlich den Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland.
  • Zweimal jährlich publiziert das BSI das BSI-Magazin, das aktuelle Themen der Digitalisierung und der Cyber-Sicherheit auch für Laien verständlich aufbereitet und darstellt.
Weblinks
  1. https://www.bsi.bund.de
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Sicherheit_in_der_Informationstechnik
  3. https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de