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| '''topic''' - Kurzbeschreibung | | '''Informationssicherheit''' - Eigenschaft von Systemen [[Vertraulichkeit]], [[Verfügbarkeit]] und [[Integrität]] sicherzustellen |
| == Beschreibung ==
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| Als '''Informationssicherheit''' oder '''Cybersicherheit''' bezeichnet man Eigenschaften von technischen oder nicht-technischen Systemen zur [[Datenverarbeitung|Informationsverarbeitung]], -[[Datenspeicher|speicherung]] und -lagerung, die die Schutzziele [[Vertraulichkeit]], [[Verfügbarkeit]] und [[Integrität (Informationssicherheit)|Integrität]] sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor [[Gefahr]]en bzw. [[Bedrohung]]en, der Vermeidung von wirtschaftlichen [[Schaden|Schäden]] und der Minimierung von [[Risiko|Risiken]].
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| In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit im Rahmen des [[IT-Sicherheitsmanagement]]s unter anderem an der internationalen [[ISO/IEC-27000-Reihe]]. Im deutschsprachigen Raum ist ein Vorgehen nach [[IT-Grundschutz]] verbreitet. Im Bereich der [[Evaluierung]] und [[Zertifizierung]] von IT-Produkten und -systemen findet die Norm [[ISO/IEC 15408]] ([[Common Criteria for Information Technology Security Evaluation|Common Criteria]]) häufig Anwendung.
| | === Beschreibung === |
| | ; Systeme |
| | {| class="wikitable options big" |
| | |- |
| | ! System !! Beschreibung |
| | |- |
| | | nicht-technisch || [[IT-Grundschutz/Kompendium/Prozess-Bausteine|Prozessorientiert]] |
| | |- |
| | | technisch || [[IT-Grundschutz/Kompendium/System-Bausteine|Systemorientiert]] |
| | |} |
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| Die Normenreihe [[IEC 62443]] befasst sich mit der Informationssicherheit von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller.
| | === Begriffe === |
| | {| class="wikitable options big" |
| | |- |
| | ! Begriff !! Beschreibung |
| | |- |
| | | Informationssicherheit || Eigenschaft von Systemen, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen |
| | |- |
| | | [[Cybersicherheit]] || Sicherheit gegen Gefahren aus dem Internet |
| | |- |
| | | [[IT-Sicherheit]] || Technische Maßnahmen zur Realisierung von [[Grundwerte]]n |
| | |- |
| | | [[Datenschutz]] || Schutz personenbezogener Daten ([[privacy]]) |
| | |- |
| | | [[Business Continuity Management]] || Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen |
| | |} |
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| == Begriffsbeschreibungen == | | === Informationsverarbeitung === |
| Viele der nachfolgenden Begriffe werden je nach Autor und sprachlichem Umfeld unterschiedlich interpretiert.
| | {| class="wikitable options big" |
| | |- |
| | ! Tätigkeit !! Beschreibung |
| | |- |
| | | [[Datenerfassung|Erfassen]] || |
| | |- |
| | | [[Datenspeicher|Speichern]] || |
| | |- |
| | | [[Datenübermittlung|Übermitteln]] || |
| | |} |
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| Für die Abkürzung IT wird die Bezeichnung [[Informationstechnik]] synonym zu ''Informationstechnologie'' benutzt. Die technische Verarbeitung und Übertragung von Informationen steht bei der IT im Vordergrund.
| | === Informationssicherheit === |
| | ; Informationssicherheit |
| | * Schutz vor [[Gefahr]]en/[[Bedrohung]]en |
| | * Vermeidung von wirtschaftlichen [[Schaden|Schäden]] |
| | * Minimierung von [[Risiko|Risiken]] |
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| Im Englischen hat der deutsche Begriff der ''IT-Sicherheit'' zwei verschiedene Ausprägungen. Die Eigenschaft der ''Funktionssicherheit'' (englisch: ''safety'') bezeichnet, dass sich ein System entsprechend der zur erwarteten Funktionalität verhält und kann dabei auch weitergehende risikomindernde Maßnahmen umfassen. Diese Maßnahmen werden dann als [[Funktionale Sicherheit]] bezeichnet. ''Informationssicherheit'' (englisch: ''security'') bezieht sich auf den Schutz der technischen Verarbeitung von Informationen und ist eine Eigenschaft eines funktionssicheren Systems. Sie soll verhindern, dass nicht-autorisierte [[Datenmanipulation]]en möglich sind oder die Preisgabe von Informationen stattfindet.<ref name="Eckert_7te" />{{rp|4 f.}}
| | ; Begriff ''Informationssicherheit'' |
| | Der Begriff ''Informationssicherheit'' bezieht sich oft auf eine ''globale Informationssicherheit'' |
| | * Bei der die Zahl der möglichen schädlichen Szenarien summarisch reduziert ist ''oder'' der Aufwand zur Kompromittierung für den Betreiber in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Informationsgewinn steht |
| | * In dieser Sichtweise ist die Informationssicherheit eine ökonomische Größe, mit der zum Beispiel in Betrieben und Organisationen gerechnet werden muss |
| | * Daneben bezieht sich der Begriff auch auf die Sicherheit ''unter einem bestimmten Szenarium'' |
| | * In diesem Sinn liegt Informationssicherheit vor, wenn über einen bereits bekannten Weg kein Angriff auf das System mehr möglich ist |
| | * Man spricht von einer binären Größe, weil die Information beim Anwenden dieser speziellen Methode entweder sicher oder nicht sicher sein kann |
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| Der Begriff ''Informationssicherheit'' bezieht sich oft auf eine ''globale Informationssicherheit'', bei der die Zahl der möglichen schädlichen Szenarien summarisch reduziert ist ''oder'' der Aufwand zur Kompromittierung für den Betreiber in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Informationsgewinn steht. In dieser Sichtweise ist die Informationssicherheit eine ökonomische Größe, mit der zum Beispiel in Betrieben und Organisationen gerechnet werden muss. Daneben bezieht sich der Begriff auch auf die Sicherheit ''unter einem bestimmten Szenarium''. In diesem Sinn liegt Informationssicherheit vor, wenn über einen bereits bekannten Weg kein Angriff auf das System mehr möglich ist. Man spricht von einer binären Größe, weil die Information beim Anwenden dieser speziellen Methode entweder sicher oder nicht sicher sein kann.<ref>[http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/usenet/Firewall.html#Sicherheit Einfache Darstellung der Informationssicherheit]</ref>
| | === Grundwerte=== |
| | ; Grundwerte der Informationssicherheit |
| | {| class="wikitable options" |
| | |- |
| | | [[Vertraulichkeit]] || |
| | |- |
| | | [[Verfügbarkeit]] || |
| | |- |
| | | [[Integrität (Informationssicherheit)|Integrität]] || |
| | |} |
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| Folgende Aspekte sind in dem umfassenden Begriff ''Informationssicherheit'' (Schutz der verarbeiteten Informationen) enthalten:
| | ==== Abhängigkeit von IT-Systemen ==== |
| | * Private und öffentliche [[Unternehmen]] sind in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen |
| | * Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen in der Regel größer sind als für Computer und [[Netzwerk]]e in privaten Haushalten, ist Informationssicherheit überwiegend Aufgabe von Unternehmen |
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| === IT-Sicherheit === | | ==== Gesetzte und Regelungen ==== |
| ''Der IT-Sicherheit'' kommt eine Schlüsselrolle für die [[Sicherheit]] von [[Soziotechnisches System|soziotechnischen Systemen]] zu. IT oder auch ITK-Systeme sind Teil der soziotechnischen Systeme. Zu den Aufgaben der IT-Sicherheit gehört der Schutz von ITK-Systemen von Organisationen (zum Beispiel Unternehmen) gegen Bedrohungen. Damit soll unter anderem wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.<ref name="Eckert_7te">Claudia Eckert: ''IT-Sicherheit. Konzepte – Verfahren – Protokolle.'' 7., überarbeitete und erweiterte Auflage. Oldenbourg, 2012, ISBN 978-3-486-70687-1</ref>{{rp|3–7}}
| | Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten |
| | * Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des [[Risikomanagement]]s dar |
| | * International spielen Vorschriften wie [[Basel II]] und der [[Sarbanes-Oxley Act]] eine wichtige Rolle |
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| ''IT-Sicherheit'' ist ein Teil der ''Informationssicherheit''. In Abgrenzung zu ''IT-Sicherheit'' umfasst ''Informationssicherheit'' neben der Sicherheit der [[Informationstechnik|IT]]-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen; ein Beispiel: Die „Prinzipien der Informationssicherheit“ können auch auf per Hand auf Papier notierte [[Kochrezept|Rezepte]] eines Restaurants angewendet werden (da Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Rezepte für das Restaurant extrem wichtig sein können, selbst wenn dieses Restaurant vollkommen ohne Einsatz irgendeines IT-Systems betrieben wird).
| | ==== Informationssicherheit und IT-Sicherheit ==== |
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| === Computersicherheit === | | === Motivation === |
| ''Computersicherheit'': die Sicherheit eines [[Computer]]systems vor Ausfall (man spricht von ungeplanter oder geplanter Ausfallzeit, engl. ''downtime'') und Manipulation (Datensicherheit) sowie vor unerlaubtem Zugriff.
| | ; Risikoorientierte Herangehensweise |
| | * Vermeidung von Schäden durch Maßnahmen |
| | * Schutz vor Schäden jeglicher Art |
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| === Datensicherheit ===
| | ; Klassische Beispiele |
| ''Datensicherheit'' ist ein häufig mit dem [[Datenschutz]] verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das ''technische'' Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz. Das frühere [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten „[[Datenschutzaudit]]“.
| | * Image- und Vertrauensverlust |
| | * Datenverlust |
| | * Produktivitätsausfall |
| | * Wirtschaftsspionage |
| | * Verletzung von Marken- und Urheberrechten |
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| Es gibt einen Ansatz namens ''Datenzentrierte Sicherheit'' (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der [[Daten]] selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von [[Netzwerken]], [[Server]]n oder Anwendungen.
| | ==== IT-Sicherheit ==== |
| | ; Motivationen |
| | {| class="wikitable options big" |
| | |- |
| | ! Motivation !! !! Beschreibung |
| | |- |
| | | Globalisierung || Kommunikationsbedürfnisse und -infrastruktur (Internet) || Verteilte Informatiksysteme sind kritische Ressourcen |
| | * Grenzüberschreitenden Kooperation |
| | ** E-Mail |
| | ** Desktop-Konferenzen |
| | ** Soziale Netzwerke |
| | ** Fernzugriffe |
| | |- |
| | | Offene Systeme || Vielfältige Schnittstellen und Datenaustausch || Erhöhung des Angriffs- und Schadenpotentials |
| | |- |
| | | Physische Sicherheit || Zugang zu Räumen und IT-Systemen || Kann oft nicht gewährleistet werden |
| | |- |
| | | Vertrauen als Ressource || Wem vertraue ich, wem nicht? || Wer ist mein Gegenüber wirklich? |
| | |} |
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| === Datensicherung === | | ==== Arten und Wichtigkeit von Informationen ==== |
| {{Hauptartikel|Datensicherung }}
| | ; Informationen sind Werte |
| Datensicherung ist ein Synonym für das englischsprachige „Backup“ (dt. ''Sicherung''), es war der ursprüngliche gesetzliche Begriff für Datensicherheit.
| | [[ISO/IEC 27001]] |
| | * Wertvoll für eine Organisation |
| | * Wie die übrigen Geschäftswerte |
| | * Müssen in geeigneter Weise geschützt werden |
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| === Datenschutz ===
| | ; Angemessener Schutz |
| {{Hauptartikel|Datenschutz}}
| | Unabhängig von |
| Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von allgemeinen Daten vor Schäden, sondern um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch („Datenschutz ist Personenschutz“). Der Schutz [[Personenbezogene Daten|personenbezogener Daten]] stützt sich auf das Prinzip der [[Informationelle Selbstbestimmung|informationellen Selbstbestimmung]]. Diese wurde im [[Volkszählungsurteil|BVerfG-Urteil zur Volkszählung]] festgeschrieben. Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. [[Anonymität]] müssen gewahrt bleiben. Datenschutz verlangt über die Datensicherheit hinaus den Ausschluss des Zugangs zu Daten mit unberechtigtem Lesen durch unbefugte Dritte. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz ([[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]]) beschreibt in {{§|1|BDSG|dejure}} ausschließlich Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO und das BDSG definieren den Unterschied der Begriffe Datenschutz und Datensicherheit nicht. Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon ausgehen, dass vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Hierbei spricht man in der Regel von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, die insbesondere in {{Art.|32|DSGVO|dejure}} DSGVO, dem [[Bundesdatenschutzgesetz|BDSG]] und in den Landesdatenschutzgesetzen beschrieben sind.
| | * Erscheinungsform |
| | * Art der Nutzung |
| | * Speicherung |
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| |
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| == Motivation und Ziele der Informationssicherheit == | | {| class="wikitable options big" |
| Informationen (oder Daten) sind schützenswerte Güter. Der Zugriff auf diese sollte beschränkt und kontrolliert sein. Nur autorisierte Benutzer oder Programme dürfen auf die Information zugreifen. ''[[Schutzziele (Informationssicherheit)|Schutzziele]]'' werden zum Erreichen bzw. Einhalten der Informationssicherheit und damit zum Schutz der Daten vor beabsichtigten Angriffen von IT-Systemen definiert:<ref name="Eckert_7te" />{{rp|6–11}}
| | |- |
| | ! Option !! Beschreibung |
| | |- |
| | | Schutzziele || [[IT-Sicherheit/Grundfunktionen]] |
| | |- |
| | | Maßnahmen || [[IT-Grundschutz/Maßnahmen]] |
| | |- |
| | | IT-Sicherheitsmanagement || [[Managementsystem_für_Informationssicherheit]] |
| | |} |
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| * Die Allgemeine Schutzziele sind nach ihrer englischen Abkürzung auch als CIA(-Triade)<ref>{{Literatur |Autor=Christoph Wegener |Titel=Informationssicherheits-Management Leitfaden für Praktiker und Begleitbuch zur CISM-Zertifizierung |Auflage=1. Aufl. 2016 |Verlag=[[Springer Science+Business Media|Springer]] |Ort=Berlin, Heidelberg |Datum=2016 |ISBN=978-3-662-49167-6 |Seiten=3 }}</ref> bekannt:
| | ; Aufrechterhaltung (CIA) von Informationen |
| ** ''[[Vertraulichkeit]]'' (englisch: ''confidentiality''): Daten dürfen lediglich von autorisierten Benutzern gelesen werden, dies gilt sowohl beim Zugriff auf gespeicherte Daten wie auch während der [[Datenübertragung]]. | | * Vertraulichkeit |
| ** ''[[Integrität (Informationssicherheit)|Integrität]]'' (englisch: ''integrity''): Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden. Alle Änderungen müssen nachvollziehbar sein. | | * Integrität |
| ** ''[[Verfügbarkeit]]'' (englisch: ''availability''): Verhinderung von Systemausfällen; der Zugriff auf Daten muss innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens gewährleistet sein.<ref name="Eckert_7te" />{{rp|7–13}} | | * Verfügbarkeit |
| * Weitere Schutzziele der Informationssicherheit:<ref name="Eckert_7te" />{{rp|7–13}}
| |
| ** ''[[Authentizität]]'' (englisch: ''authenticity'') bezeichnet die Eigenschaften der Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Objekts.<ref>{{Internetquelle |autor=R. Shirey |url=https://tools.ietf.org/html/rfc4949 |titel=RFC 4949, Internet Security Glossary, Version 2 |hrsg=[[Internet Engineering Task Force|IETF]] |seiten=29 |abruf=2011-11-10 |sprache=en |zitat=The property of being genuine and able to be verified and be trusted.}}</ref>
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| ** ''Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit'' (englisch: ''non repudiation''): Sie erfordert, dass „kein unzulässiges Abstreiten durchgeführter Handlungen“ möglich ist.<ref name="unibr_itsec05-0a_F25" /> Sie ist unter anderem wichtig beim elektronischen Abschluss von Verträgen. Erreichbar ist sie beispielsweise durch [[elektronische Signatur]]en.<ref name="TUD_itsec1_2_F17">{{Internetquelle |autor=[[Claudia Eckert]] |url=http://www.sec.informatik.tu-darmstadt.de/pages/lehre/WS04-05/itsec1/folien/itsec1_gesamt.pdf |titel=Vorlesung IT-Sicherheit, WS 2002/2003, TU Darmstadt |titelerg=Vorlesungsfolien Kap. 2, Folie 17 |hrsg=TU Darmstadt FG Sicherheit in der Informationstechnik |datum=2004-10-20 |seiten=26 |abruf=2010-11-19 |format=PDF; 6,8 MB |archiv-url=https://web.archive.org/web/20131203020859/http://www.sec.informatik.tu-darmstadt.de/pages/lehre/WS04-05/itsec1/folien/itsec1_gesamt.pdf |archiv-datum=2013-12-03 }}</ref>
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| ** ''Zurechenbarkeit'' (englisch: ''accountability''): „Eine durchgeführte Handlung kann einem Kommunikationspartner eindeutig zugeordnet werden.“<ref name="unibr_itsec05-0a_F25">{{Internetquelle |autor=Carsten Bormann et al. |url=http://www-rn.informatik.uni-bremen.de/lehre/itsec/itsec05-0a.pdf |titel=Vorlesungsfolien 0 |werk=Vorlesung Informationssicherheit 1, SS 2005, Uni Bremen |datum=2005-04-16 |abruf=2008-08-30 |format=PDF; 718 kB}} Folie 25.</ref>
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| ** in bestimmtem Kontext (zum Beispiel im Internet) auch ''[[Anonymität]]''
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| * Besonderes Schutzziel im Zuge der [[Datenschutz-Grundverordnung|DSGVO]]:
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| ** ''Resilienz'' (englisch: ''resilience''): Widerstandsfähigkeit/Belastbarkeit gegenüber Ausspähungen, irrtümlichen oder mutwilligen Störungen oder absichtlichen Schädigungen (Sabotagen)
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| Jedes noch so gut geplante und umgesetzte IT-System kann [[Sicherheitslücke|Schwachstellen]] besitzen. Sind bestimmte Angriffe zum Umgehen der vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen möglich, ist das System ''[[Verwundbarkeit|verwundbar]]''. Nutzt ein Angreifer eine Schwachstelle oder eine Verwundbarkeit zum Eindringen in ein IT-System, sind die Vertraulichkeit, Datenintegrität und Verfügbarkeit bedroht (englisch: ''threat''). Angriffe auf die Schutzziele bedeuten für Unternehmen Angriffe auf reale [[Unternehmenswert]]e, im Regelfall das Abgreifen oder Verändern von unternehmensinternen Informationen. Jede mögliche Bedrohung ist ein ''[[Risiko]]'' (englisch: ''risk'') für das Unternehmen. Unternehmungen versuchen durch die Verwendung eines [[Risikomanagement]]s (englisch: ''risk management'') die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die daraus resultierende Schadenshöhe zu bestimmen.<ref name="Eckert_7te" />{{rp|14–17}}
| | ; Ziel |
| | Sicherstellen, dass [[Informationen]] in kritischen Situationen nicht beeinträchtigt werden |
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| Nach einer ''[[Risikoanalyse]]'' und ''Bewertung'' der unternehmensspezifischen IT-Systeme können entsprechende ''Schutzziele'' definiert werden. Anschließend folgt die Auswahl von IT-Sicherheitsmaßnahmen für die jeweiligen [[Geschäftsprozess]]e eines Unternehmens. Dieser Vorgang zählt zu den Tätigkeiten des IT-Sicherheitsmanagements. Eine genormte Vorgehensweise wird durch das Verwenden von IT-Standards ermöglicht.
| | ; Problemfelder |
| | * Zu diesen Problemen gehören unter anderem Naturkatastrophen, Computer-/Serverfehlfunktionen und physischer Diebstahl |
| | * Während papiergestützte Geschäftsabläufe immer noch weitverbreitet sind und eine eigene Reihe von Informationssicherheitspraktiken erfordern, werden digitale Unternehmensinitiativen immer mehr in den Vordergrund gerückt, wobei die Informationssicherheit jetzt in der Regel von IT-Sicherheitsspezialisten übernommen wird |
| | * Diese Spezialisten wenden die Informationssicherheit auf die Technologie an (meistens auf eine Form von Computersystemen) |
| | * Es sei darauf hingewiesen, dass ein [[Computer]] nicht zwangsläufig ein Heimcomputer ist |
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| Im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements findet die Auswahl und Umsetzung entsprechender ''IT-Sicherheitsstandards'' statt. Zu diesem Zweck existieren im Bereich IT-Sicherheitsmanagement verschiedene Standards. Mit Hilfe des ''[[ISO/IEC 27001]]''- oder des ''[[IT-Grundschutz]]''-Standards wird mit anerkannten Regeln versucht, die Komplexität [[Soziotechnisches System|soziotechnischer Systeme]] für den Bereich des IT-Sicherheitsmanagements zu reduzieren und ein geeignetes Maß an Informationssicherheit zu finden.
| | ; Was ist ein Comuter? |
| | Ein Computer ist jedes Gerät mit einer [[Zentraleinheit|Prozessor]] und etwas Speicher |
| | * Solche Geräte können von nicht vernetzten, eigenständigen Geräten wie Taschenrechnern bis zu vernetzten mobilen Computern wie Smartphones und Tablet-Computern reichen |
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| == Bedeutung der Informationssicherheit ==
| | ; IT-Sicherheitsspezialisten |
| In den frühen Kindertagen<!-- Entweder präzisieren oder umformulieren. Aktuell klingt dies etwas umgangssprachlich und nicht enzyklopädisch. --> des ([[Personal Computer|Personal]]-)[[Computer]]s verstand man unter Computersicherheit die Sicherstellung der korrekten Funktionalität von Hardware (Ausfall von zum Beispiel Bandlaufwerken oder anderen mechanischen Bauteilen) und Software (richtige Installation und Wartung von Programmen). Mit der Zeit änderten sich die Anforderungen an die Computer ([[Internet]], [[Datenspeicher|Speichermedien]]); die Aufgaben zur Computersicherheit mussten anders gestaltet werden. Somit bleibt der Begriff der Computersicherheit wandelbar.
| | * IT-Sicherheitsspezialisten sind aufgrund der Art und des Wertes der Daten in größeren Unternehmen fast immer in allen größeren Unternehmen/Einrichtungen zu finden |
| | * Sie sind dafür verantwortlich, dass die gesamte [[Technologie]] des Unternehmens vor böswilligen Cyberangriffen geschützt wird, die häufig darauf abzielen, an wichtige private Informationen zu gelangen oder die Kontrolle über die internen Systeme zu erlangen |
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| Private und öffentliche [[Unternehmen]] sind heute in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen. Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen in der Regel größer sind als für Computer und [[Netzwerk]]e in privaten Haushalten, ist Informationssicherheit überwiegend Aufgabe von Unternehmen.
| | ; Informationssicherheit hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt |
| | * Es bietet viele Spezialisierungsmöglichkeiten, darunter die Sicherung von Netzwerken und verwandter [[Infrastruktur]], die Sicherung von [[Anwendungssoftware|Anwendungen]] und [[Datenbanken]], [[Sicherheitstests]], die Prüfung von Informationssystemen [[IT-Audit|Auditierung]], [[Geschäftskontinuitätsplanung]], die Aufdeckung elektronischer Daten und [[digitale Forensik]] |
| | * Fachleute für Informationssicherheit sind in ihrem Beschäftigungsverhältnis sehr stabil |
| | * Mehr als 80 Prozent der Fachleute hatten über einen Zeitraum von einem Jahr keinen Wechsel des Arbeitgebers oder der Beschäftigung zu verzeichnen, und die Zahl der Fachleute wird von 2014 bis 2019 voraussichtlich kontinuierlich um mehr als 11 Prozent jährlich steigen |
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| Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten. Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des [[Risikomanagement]]s dar. International spielen Vorschriften wie [[Basel II]] und der [[Sarbanes-Oxley Act]] eine wichtige Rolle.
| | ==== Schutz von Informationen ==== |
| | ; [[Risikomanagement für Informationssysteme|Informationsrisikomanagement]] |
| | * Schutz von [[Informationen]] durch die Minderung von Informationsrisiken |
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| == Bedrohungen ==
| | ; Risikominderung |
| [[Datei:Burned laptop secumem 16.jpg|mini|Verbrannter Laptop]]
| | * Eintrittwahrscheinlichkeit |
| Verschiedene Szenarien eines Angriffs lassen sich in der IT-Sicherheit vorstellen. Eine Manipulation der Daten einer Website über eine sogenannte [[SQL-Injection]] ist ein Beispiel. Nachfolgend werden einige Angriffe, Ziele sowie Ursachen beschrieben:
| | * Schadensausmaß |
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| === Angriffe und Schutz ===
| | ; Gefährdungen von Informationen |
| Unter einem Angriff auf den Datenschutz oder Datensicherheit (repräsentiert durch zum Beispiel ein Computersystem) versteht man jeden Vorgang, dessen Folge oder Ziel ein Verlust des Datenschutzes oder der Datensicherheit ist. Auch technisches Versagen wird in diesem Sinne als Angriff gewertet.
| | [[IT-Grundschutz/Kompendium/Elementaren Gefährdungen]] |
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| ''Statistische Sicherheit'': Ein System wird dann als sicher bezeichnet, wenn für den Angreifer der Aufwand für das Eindringen in das System höher ist als der daraus resultierende Nutzen. Deshalb ist es wichtig, die Hürden für einen erfolgreichen Einbruch möglichst hoch zu setzen und damit das [[Risiko]] zu reduzieren.
| | ; Beispiele |
| | {| class="wikitable big options" |
| | |- |
| | ! Gefährdung !! Beschreibung |
| | |- |
| | | Unbefugter/unangemessener Zugriff || |
| | |- |
| | | Unrechtmäßige Nutzung || |
| | |- |
| | | Enthüllung || |
| | |- |
| | | Unterbrechung || |
| | |- |
| | | Löschung || |
| | |- |
| | | [[Datenverfälschung|Korruption]] || |
| | |- |
| | | Änderung || |
| | |- |
| | | Einsichtnahme || |
| | |- |
| | | Aufzeichnung || |
| | |- |
| | | Entwertung || |
| | |} |
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| ''Absolute Sicherheit'': Ein System ist dann absolut sicher, wenn es jedem denkbaren Angriff widerstehen kann. Die absolute Sicherheit kann nur unter besonderen Bedingungen erreicht werden, die die Arbeitsfähigkeit des Systems oft erheblich einschränken (isolierte Systeme, wenige und hochqualifizierte Zugriffsberechtigte).
| | ; Maßnahmen zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen solcher Vorfälle |
| | * Geschützte Informationen können jede Form annehmen, etwa elektronisch oder physisch, materiell (etwa [[Dokument|Papier]]) oder immateriell (etwa [[Wissen]]) |
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| Der Mangel an Computersicherheit ist eine vielschichtige Bedrohung, die nur durch eine anspruchsvolle Abwehr beantwortet werden kann. Der Kauf und die Installation einer [[Software]] ist kein Ersatz für eine umsichtige [[Analyse]] der Risiken, möglicher Verluste, der Abwehr und von Sicherheitsbestimmungen.
| | ; CIA-Trias Ausgewogenen Schutz |
| | {| class="wikitable big options" |
| | |- |
| | ! Grundwert !! English !! Abkürzung |
| | |- |
| | | [[Datenvertraulichkeit]] || || |
| | |- |
| | | [[Datenintegrität]] || || |
| | |- |
| | | [[Datenverfügbarkeit]] || || |
| | |} |
|
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|
| Ist einmal die Sicherheit eines Systems verletzt worden, muss es als [[Technische Kompromittierung|kompromittiert]] betrachtet werden, was Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden und ggf. zur Datenrettung erfordert.
| | ; Schwerpunkt |
| | * Effiziente Umsetzung von [[Richtlinien]] |
| | * ohne die [[Produktivität]] der Organisation zu beeinträchtigen |
|
| |
|
| === Effekte oder Ziele ===
| | ; Risikomanagement-Prozess Strukturierter [[Risikomanagement]]-Prozess |
| * Technischer Systemausfall
| | * Identifizierung von Informationen und zugehörigen [[Vermögenswert (Computersicherheit)|Vermögenswerten]] sowie potenziellen [[Bedrohung (Computer)|Bedrohungen]], [[Schwachstelle (Computer)|Schwachstellen]] und Auswirkungen; |
| * Systemmissbrauch z. B. durch illegitime Ressourcennutzung, Veränderung von publizierten Inhalten wie [[Vandalismus#Virtueller Vandalismus|Vandalismus]] etc. | | * Bewertung der Risiken |
| * [[Sabotage]]
| | * Entscheidung, wie mit den Risiken umzugehen ist, d.h |
| * [[Spionage]]
| | * sie zu vermeiden, abzuschwächen, zu teilen oder zu akzeptieren |
| * Betrug und Diebstahl | | * wenn eine Risikominderung erforderlich ist, Auswahl oder Entwurf geeigneter Sicherheitskontrollen und deren Implementierung |
| | * Überwachung der Aktivitäten |
| | * Anpassung an Probleme, Veränderungen und Verbesserungsmöglichkeiten |
|
| |
|
| === Ursachen oder Mittel ===
| | ; Standardisierte Vorgehensweise |
| Das [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] (BSI) klassifiziert die unterschiedlichen Angriffsmethoden und -mittel in:<ref>{{Literatur |Hrsg=Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |Titel=Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2016 |Datum=2016-10 }}</ref>
| | Um diese Disziplin zu standardisieren, arbeiten Akademiker und Fachleute zusammen, um Leitlinien, Richtlinien und Industriestandards zu [[Passwort]], [[Antivirensoftware]], [[Firewall (Computer)|firewall]], [[Verschlüsselungssoftware]], [[rechtliche Haftung]], [[Sicherheitsbewusstsein]] und Schulung usw. anzubieten |
| * [[Schadprogramm|Schadsoftware bzw. Malware]], zu denen unter anderem [[Computervirus|Computerviren]], [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojaner]] und [[Computerwurm|Würmer]] gehören,
| |
| * [[Ransomware]], eine besondere Form von Schadsoftware, die den Zugriff auf Daten und Systeme einschränkt und dessen Ressourcen erst gegen Zahlung eines Lösegelds wieder freigibt,
| |
| * [[Social Engineering (Sicherheit)|Social Engineering]],
| |
| * Advanced Persistent Threats (APT), bei denen der Angreifer sein Ziel sorgfältig aussucht,
| |
| * Unerwünscht zugesandte E-Mails ([[Spam]]), der wiederum in klassischen Spam, Schadprogramm-Spam und [[Phishing]] unterteilt werden,
| |
| * [[Botnet]]ze,
| |
| * [[Denial of Service|Distributed-Denial-of-Service-(DDoS)]]-Angriffe,
| |
| * Drive-by-Exploits und Exploit-Kits, die Schwachstellen in Browser, Browser-Plug-ins oder Betriebssystemen ausnutzen,
| |
| * Identitätsdiebstahl, wie zum Beispiel [[Spoofing]], [[Phishing]], [[Pharming (Internet)|Pharming]] oder [[Vishing]],
| |
| * Seitenkanalangriffe – also solche Angriffe, die Nebeneffekte (Laufzeitverhalten, Energieverbrauch) beobachten und so Rückschlüsse auf die Daten ziehen; dies findet insbesondere bei Schlüsselmaterial Anwendung.
| |
| Daneben können die oben genannten Effekte auch durch
| |
| * physischen [[Einbruch]] zum Stehlen sensibler Daten wie [[Schlüssel (Kryptologie)|Schlüssel]] oder zum Platzieren von [[Schadprogramm|Malware]],
| |
| * [[höhere Gewalt]], zum Beispiel in Form von [[Blitz]]schlag, [[Feuer]], [[Vulkan]]ausbruch oder [[Überschwemmung]] oder
| |
| * Fehlbedienung durch Personal oder zugangsberechtigte Personen verursacht werden.
| |
|
| |
|
| === Viren, Würmer, trojanische Pferde ===
| | Diese [[Standardisierung]] kann durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften vorangetrieben werden, die sich darauf auswirken, wie Daten abgerufen, verarbeitet, gespeichert, übertragen und vernichtet werden |
| Während im Firmenumfeld die ganze Themenbreite der Computersicherheit Beachtung findet, verbinden viele Privatanwender mit diesem Begriff primär den Schutz vor [[Computervirus|Viren]], [[Computerwurm|Würmern]], [[Spyware]] und [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojanern (trojanische Pferde)]].
| | * Die Umsetzung von Standards und Leitlinien innerhalb einer Organisation kann jedoch nur begrenzte Wirkung haben, wenn keine Kultur der [[Kontinuierlicher Verbesserungsprozess|Kontinuierliche Verbesserung]] eingeführt wird |
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| Die ersten Computerviren waren noch recht harmlos und dienten lediglich dem Aufzeigen diverser Schwachstellen von Computersystemen. Doch recht bald erkannte man, dass Viren zu weitaus mehr in der Lage sind. Es begann eine rasante Weiterentwicklung der Schädlinge und der Ausbau ihrer Fähigkeiten – vom simplen Löschen von Dateien über das Ausspionieren von Daten (zum Beispiel von Passwörtern) bis hin zum Öffnen des Rechners für entfernte Benutzer ([[Backdoor]]).
| | === Definition === |
| | ==== Attribute ==== |
| | [[File:CIAJMK1209-en.svg|alt=vectorial version|mini]] |
| | ; Attribute der Informationssicherheit (CIA) |
| | * [[Vertraulichkeit]] |
| | * [[Datenintegrität|Integrität]] |
| | * [[Verfügbarkeit]] |
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| Mittlerweile existieren diverse Baukästen im Internet, die neben einer Anleitung auch alle notwendigen Bestandteile für das einfache Programmieren von Viren liefern. Nicht zuletzt schleusen kriminelle Organisationen Viren auf PCs ein, um diese für ihre Zwecke ([[Spam|UBE]]/[[Spam|UCE]], [[Denial of Service|DoS]]-Angriffe etc.) zu nutzen. So entstanden bereits riesige [[Botnet|Bot-Netze]], die auch illegal vermietet werden.
| | ==== Informationssysteme ==== |
| | ; Hauptteile von [[Informationssysteme]]n |
| | * Hardware |
| | * Software |
| | * Kommunikation |
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| == Maßnahmen ==
| | ; Ziel |
| [[Sicherheit/Maßnahmen]] | | Informationssicherheits-Industriestandards als Schutz- und Präventionsmechanismen auf drei Ebenen oder Schichten zu identifizieren und anzuwenden: |
| | * [[Physikalische Informationssicherheit|physikalisch]] |
| | * persönlich |
| | * organisatorisch |
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| == Standards, „Best Practices“ und Ausbildung im Überblick == | | ==== Richtlinien ==== |
| Zur Bewertung und [[Zertifizierung]] der ''Sicherheit von Computersystemen'' existieren internationale [[Qualitätsmanagementnorm|Normen]]. Wichtige Normen in diesem Zusammenhang waren die amerikanischen [[Trusted Computer System Evaluation Criteria|TCSEC]] und die europäischen [[Information Technology Security Evaluation Criteria|ITSEC]]-Standards. Beide wurden 1996 von dem neueren [[Common Criteria for Information Technology Security Evaluation|Common-Criteria]]-Standard abgelöst. Die Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten und -systemen erfolgt in Deutschland in der Regel durch das [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] (BSI).
| | Verfahren und Richtlinien implementieren |
| | * Administratoren, Benutzern und Betreibern mitteilen, wie Produkte verwendet werden sollen |
| | * Um die Informationssicherheit innerhalb der Organisationen zu gewährleisten |
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| === IT-Sicherheitsmanagement === | | ==== Definitionen von Informationssicherheit ==== |
| Die Aufgabe des ''[[IT-Sicherheitsmanagement]]s'' ist die systematische Absicherung eines informationsverarbeitenden IT-Verbundes. Gefahren für die Informationssicherheit oder Bedrohungen des Datenschutzes eines Unternehmens oder einer Organisation sollen verhindert oder abgewehrt werden. Die Auswahl und Umsetzung von ''IT-Sicherheitsstandards'' zählt zu den Aufgaben des IT-Sicherheitsmanagements. Standards des IT-Sicherheitsmanagements sind beispielsweise:
| | {| class="wikitable big" |
| * [[IT-Grundschutz]] des BSI | | |- |
| ** Die [[IT-Grundschutz-Kataloge]] definieren für die verschiedenen Aspekte einer IT-Landschaft konkrete Maßnahmen, die zur Erhaltung der Sicherheit bei niedrigem und mittlerem Schutzbedarf erfüllt werden müssen [[Waschzettel#Werbung und Public Relations|(Waschzettel)]]. Für Systeme mit hohem Schutzbedarf geben die Grundschutzkataloge ein strukturiertes Vorgehen, um die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren. Die Grundschutz-Kataloge sind primär in Deutschland bekannt, liegen allerdings auch englischsprachig vor. | | ! Definition !! Beschreibung !! Quelle |
| * [[ISO/IEC 27001]]: Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
| | |- |
| * [[ISO/IEC 27002]]: Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement (vormals ISO/IEC17799:2005)
| | | Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit<br>von Informationen || Weitere Eigenschaften |
| | * [[Authentizität]] |
| | * [[Verantwortlichkeit]] |
| | * [[Nichtabstreitbarkeit]] |
| | * [[Zuverlässigkeit]] |
| | | ISO/IEC 27000 |
| | |- |
| | | Schutz von</br>Informationen/Informationssystemen || vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Störung, Änderung oder Zerstörung, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten || CNSS, 2010 |
| | |- |
| | | Nur autorisierte Benutzer || (Vertraulichkeit) bei Bedarf Zugang zu genauen und vollständigen Informationen (Integrität) haben (Verfügbarkeit) || [[ISACA]], 2008 |
| | |- |
| | | Ist ein Prozess || des Schutzes des geistigen Eigentums einer Organisation || Pipkin, 2000 |
| | |- |
| | | Disziplin des Risikomanagements || deren Aufgabe es ist, die Kosten des Informationsrisikos für das Unternehmen zu verwalten || McDermott und Geer, 2001 |
| | |- |
| | | Gut informiertes Gefühl<br>der Sicherheit || dass Informationsrisiken und -kontrollen im Gleichgewicht sind || Anderson, J., 2003 |
| | |- |
| | | Schutz von Informationen || minimiert das Risiko, dass Informationen Unbefugten zugänglich gemacht werden || Venter und Eloff, 2003 |
| | |} |
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| Weltweit am stärksten verbreitet ist die ISO/IEC 27001-Norm.
| | ; Multidisziplinäres Studien- und Berufsfeld |
| | Das sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsmechanismen aller verfügbaren Arten (technisch, organisatorisch, menschlich und rechtlich) befasst, um Informationen an all ihren Orten (innerhalb und außerhalb der Unternehmensgrenzen) und folglich auch Informationssysteme, in denen Informationen erstellt, verarbeitet, gespeichert, übertragen und vernichtet werden, vor Bedrohungen zu schützen |
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| Weitere Standards sind zu finden im {{Hauptartikel|IT-Sicherheitsmanagement}}
| | ; Bedrohungskategorien |
| | Bedrohungen für Informationen und Informationssysteme können in Kategorien eingeteilt werden, und für jede Kategorie von Bedrohungen kann ein entsprechendes Sicherheitsziel definiert werden |
| | * Ein Satz von Sicherheitszielen, der als Ergebnis einer Bedrohungsanalyse ermittelt wurde, sollte regelmäßig überarbeitet werden, um seine Angemessenheit und Konformität mit dem sich entwickelnden Umfeld sicherzustellen |
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| === Security Engineering ===
| | ; Relevanter Satz von Sicherheitszielen |
| Das Fachgebiet [[Security Engineering]] stellt Instrumente zur Abwehr und Analyse von Angriffen und Bedrohungen von IT-Systemen bereit.<ref>Claudia Eckert: ''IT-Sicherheit.'' 9. Auflage. De Gruyter, München, 2014, S. 183–222</ref><ref>[http://www.inf.fu-berlin.de/inst/ag-se/teaching/S-BSE/100_gruhn_security-engineering.pdf Security Engineering: Einführung und Überblick] – abgerufen am 26. Mai 2022</ref>
| | * Vertraulichkeit |
| | * Integrität |
| | * Verfügbarkeit |
| | * Datenschutz |
| | * Authentizität |
| | * Vertrauenswürdigkeit |
| | * Nichtabstreitbarkeit |
| | * Rechenschaftspflicht |
| | * Überprüfbarkeit |
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| === Ausbildung ===
| | Die Sicherheit von Informationen und Informationsressourcen unter Verwendung von Telekommunikationssystemen oder -geräten bedeutet den Schutz von Informationen, Informationssystemen oder Büchern vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung |
| Neben den Standards zur Informationssicherheit gibt es auch Standards für die Ausbildung von Sicherheitsfachkräften. Als wichtigste sind zu nennen die Zertifizierungen zum [[Certified Information Security Manager]] (CISM) und [[Certified Information Systems Auditor]] (CISA) der [[ISACA]], die Zertifizierung zum [[Certified Information Systems Security Professional]] (CISSP) des International Information Systems Security Certification Consortium (ISC)², die Security+ Zertifizierung von [[CompTIA]], die Zertifizierung zum [[TeleTrusT Information Security Professional]] (TISP)<ref>Frank van der Beek: ''[https://silo.tips/download/wie-lehrt-man-it-sicherheit-am-besten-eine-empirische-studie Wie lehrt man IT-Sicherheit am Besten? Eine empirische Studie]'' (PDF; 2,4 MB). S. 17.</ref> des TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e. V. sowie die GIAC-Zertifizierungen des SANS Institute. Eine erweiterte Übersicht bietet die [[Liste der IT-Zertifikate]].
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| === Audits und Zertifizierungen === | | == Verfahren == |
| Um ein gewisses Standardmaß an Informationssicherheit zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen zur Risikominimierung und -dezimierung Pflicht. Auch hier rücken wieder organisatorische und technische Aspekte in den Vordergrund.
| | {{:Informationssicherheit/Verfahren}} |
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| Technische Sicherheit kann zum Beispiel durch Maßnahmen wie regelmäßige [[Penetrationstest (Informatik)|Penetrationstests]] oder vollständige [[IT-Sicherheitsaudit|Sicherheitsaudits]] erreicht werden, um eventuell bestehende Sicherheitsrisiken im Bereich von informationstechnischen Systemen, Applikationen und/oder in der informationstechnischen [[Infrastruktur]] zu erkennen und zu beseitigen.
| | <noinclude> |
| | | == Anhang == |
| Organisatorische Sicherheit kann durch [[Audit]]s der entsprechenden Fachabteilungen einer Organisation erreicht und überprüft werden. Beispielsweise können vordefinierte Testschritte beziehungsweise Kontrollpunkte eines Prozesses während eines Audits getestet werden.
| | {| class="wikitable options" |
| | | |- |
| Aus Feststellungen der weitreichenden Überprüfungsmethoden lassen sich Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung beziehungsweise -dezimierung ableiten. Eine Methodik, wie in diesem Absatz beschrieben, ist unmittelbar konform zu [[Normung|Normen]] wie [[ISO/IEC 27001]], [[BS 7799]] oder [[gesetz]]lichen Vorschriften. Hier wird meist eine Nachvollziehbarkeit über Vorgänge der Informationssicherheit unmittelbar eingefordert, indem Unternehmen ein [[Risikomanagement]] abverlangt wird.
| | ! Gebiet !! Beschreibung |
| | | |- |
| Bei der Arbeit an Maschinen und Anlagen haben Komponenten der funktionalen Sicherheit für den Menschen eine wichtige Schutzfunktion. Damit Sicherheitsfunktionen von Steuerungen zuverlässig funktionieren, muss auch die Steuerung selbst vor Ausfall und Manipulation geschützt werden. Daher werden auch Security-Aspekte der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen geprüft und zertifiziert. Diese Prüfung/Zertifizierung kann nur in Kombination mit einer Zertifizierung der funktionalen Sicherheit durchgeführt werden oder auf einer solchen Zertifizierung aufbauen. Ein Prüfgrundsatz formuliert Anforderungen für das Erreichen eines Security-Levels 1 (SL 1: Schutz gegen gelegentlichen oder zufälligen Verstoß) nach [[IEC 62443|DIN EN 62443-3-3]]. Weitere Grundlagen dieses Prüfgrundsatzes sind die Normen IEC/TS 62443-1-1, DIN EN IEC 62443-4-1, DIN EN IEC 62443-4-2.<ref>{{Internetquelle |autor=Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) |url=https://www.dguv.de/medien/dguv-test-medien/_pdf_zip_doc_ppt/pruefgrundsaetze/ifa/gs_ifa_m24_2020_01_200511.pdf |titel=Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Security-Aspekten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen PDF |abruf=2021-11-10}}</ref> Den organisatorischen Ablauf einer Prüfung/Zertifizierung regelt die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung, Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen (DGUV Grundsatz 300-003).<ref>{{Internetquelle |autor=Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) |url=https://www.dguv.de/medien/dguv-test-medien/_pdf_zip_doc_ppt/agb-und-pzo/7_pzo_teil1_de_2018_07.pdf |titel=DGUV Grundsatz 300-003 |abruf=2021-11-10}}</ref>
| | | [[Informationssicherheit/Grundlagen|Grundlagen]] || |
| | | |- |
| == Umsetzungsbereiche ==
| | | [[ISMS/Glossar|Begriffe]] || |
| Zur Sensibilisierung für die Gefahren im Bereich der IT-Sicherheit und um mögliche Gegenmaßnahmen aufzuzeigen, existieren in Deutschland einige Initiativen. Dazu zählen der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V., der Verein [[Deutschland sicher im Netz]], die Allianz für Cyber-Sicherheit und die [[Sicherheitskooperation Cybercrime]].
| | |- |
| | | | [[IT-Sicherheit/Grundfunktionen|Schutzziele]] || |
| === Privathaushalte ===
| | |- |
| Programmierfehler in fast jeder [[Software]] machen es quasi unmöglich, Sicherheit vor jeder Art von Angriffen zu erreichen. Durch den Anschluss von Computern mit sensiblen Daten (zum Beispiel [[Electronic Banking|Homebanking]], Bearbeitung der [[Dissertation]]) an das [[Internet]] sind diese Schwachstellen auch von außen nutzbar. Der Standard an IT-Sicherheit in Privathaushalten ist geringer, da kaum ausreichende Maßnahmen zur Absicherung der [[Infrastruktur]] (zum Beispiel [[unterbrechungsfreie Stromversorgung]], Einbruchsschutz) ergriffen werden.
| | | [[Managementsystem_für_Informationssicherheit|Managementsystem]] || |
| | | |- |
| Aber auch in anderen Bereichen besteht in privaten Haushalten weiterhin ein Defizit.
| | | [[IT-Grundschutz/Maßnahmen|Maßnahmen]] || |
| | | |- |
| Viele private Benutzer haben noch nicht verstanden, dass es wichtig ist, die Konfiguration der genutzten Software an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. So ist es bei vielen an das Internet angeschlossenen Rechnern nicht nötig, dass auf ihnen [[Server]]-Programme laufen. Server-Dienste werden von vielen Betriebssystemen in der Standardinstallation geladen; mit deren Deaktivierung schließt man eine Reihe wichtiger Angriffspunkte.
| | | [[Common Criteria]] || |
| | | |- |
| Sicherheitsaspekte wie zum Beispiel die Einrichtung von Zugriffsbeschränkungen sind vielen Benutzern ebenfalls fremd. Außerdem ist es von Bedeutung, sich über Schwachstellen in der eingesetzten Software zu informieren und regelmäßig Aktualisierungen einzuspielen.
| | | [[Security Engineering]] || |
| | |- |
| | | [[:Kategorie:ISMS/Qualifizierung|Qualifizierung]] || |
| | |- |
| | | [[Informationssicherheit/Audit und Zertifizierungen|Audit und Zertifizierungen]] || |
| | |- |
| | | [[Informationssicherheit/Rahmenbedingungen|Rahmenbedingungen]] || |
| | |- |
| | | [[Informationssicherheit/Umsetzungsbereiche|Umsetzungsbereiche]] || |
| | |- |
| | | [[Mobile Endgeräte]] || |
| | |- |
| | | [[Bedrohung]]en || |
| | |} |
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| Zur Computersicherheit gehört nicht nur der präventive Einsatz technischer Werkzeuge wie beispielsweise [[Firewall]]s, [[Intrusion Detection System|Intrusion-Detection-Systeme]] etc., sondern auch ein organisatorischer Rahmen in Form durchdachter Grundsätze (Policy, Strategie), die den Menschen als Anwender der Werkzeuge in das System einbezieht. Allzu oft gelingt es [[Hacker]]n, durch Ausnutzung eines zu schwachen [[Passwort|Kennworts]] oder durch sogenanntes [[Social Engineering (Sicherheit)|Social Engineering]] Zugang zu sensiblen Daten zu erlangen.
| | ==== Siehe auch ==== |
| | | {{Special:PrefixIndex/Informationssicherheit}} |
| === IT-Sicherheit bei Sparkassen und Banken === | | ---- |
| Zur Beschleunigung des Prozesses und Hervorhebung der Wichtigkeit haben unter anderem die Ergebnisse von [[Basel II]], die Vorschriften von [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht|BaFin]] und des [[Kreditwesengesetz|KWG]] sowie der einzelnen Verbandsrevisionen der [[Sparkasse]]n und [[Bank]]en beigetragen. Verstärkt werden sowohl externe als auch interne Prüfungen auf dieses Thema ausgelegt. Gleichzeitig entstand ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Durchführung verschiedener Projekte, die einen IT-Sicherheitsprozesses in Unternehmen etablieren sollen. Anbieter sind sowohl innerhalb der jeweiligen Unternehmensgruppe als auch auf dem externen Markt zu finden. Bei anderen Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen und den Unternehmen des Wertpapierhandels wird das Konzept im Allgemeinen identisch sein, wobei hier zum Beispiel auch andere Gesetze eine Rolle spielen können.
| | * [[Need-to-know]] |
| {{Siehe auch|Krisenreaktionszentrum für IT-Sicherheit der Deutschen Versicherungswirtschaft}}
| | * [[Backup]] |
| | | * [[Bedrohungen]] |
| === IT-Sicherheit bei anderen Unternehmen ===
| | * [[Risikomanagement]] |
| Auch wenn die Gesetzgebungen und Prüfungen in anderen Sektoren der Wirtschaft weniger Vorgaben macht, behält die IT-Sicherheit ihren hohen Stellenwert. Hilfestellungen gewähren die kostenfreien [[IT-Grundschutz-Kataloge]] des [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik|BSI]].
| | * [[Business Continuity Management]] |
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| Durch die zunehmende Vernetzung verschiedener Niederlassungen z. B. bei Firmenzukäufen gewinnt eine Absicherung der IT-Systeme größere Bedeutung. Durch die Datenübertragung aus einem internen, geschlossenen Netzwerk über eine externe, öffentliche Verbindung zum anderen Standort entstehen risikobehaftete Situationen.
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| Die Auswirkungen für Unternehmen sind u. a.:
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| * Verlust von Daten,
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| * Manipulation von Daten,
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| * unzuverlässiger Empfang von Daten,
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| * verspätete Verfügbarkeit von Daten,
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| * Abkopplung von Systemen für das operative Geschäft,
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| * unzulässige Verwertung von Daten,
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| * fehlende Entwicklungsfähigkeit der eingesetzten Systeme.
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| Die Gefahr liegt nicht nur im firmeninternen Datenaustausch. Zunehmend werden Anwendungen direkt zu den Nutzern übertragen, oder externe Mitarbeiter und outgesourcte Dienstleister können auf interne Daten zugreifen und diese bearbeiten und verwalten. Dies erfordert entsprechende Zugriffsberechtigungen ([[Authentifizierung]]) sowie eine Dokumentation der getätigten Aktionen wie Datenabruf oder Datenänderungen.
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| Dieser Thematik folgend entstehen neue Anforderungen an die bestehenden Sicherheitskonzepte. Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben, die ebenfalls in das IT-Sicherheitskonzept mit integriert werden müssen. Die entsprechenden Gesetze werden von externen und internen Prüfern kontrolliert. Da keine Methoden definiert worden sind, um diese Ergebnisse zu erreichen, wurden hier für die jeweiligen Bereiche verschiedenen „Best Practice“-Methoden entwickelt, wie zum Beispiel [[ITIL]], [[COBIT]], ISO oder [[Basel II]].
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| Hier gilt der Ansatz, ein Unternehmen so zu führen und zu kontrollieren, dass die relevanten und möglichen Risiken abgedeckt sind ([[IT-Governance]]). Grundlagen dafür sind sowohl die ''zwingenden Standards'', also Gesetze ([[Handelsgesetzbuch|HGB]], [[Abgabenordnung|AO]], GOB) und Fachgutachten ([[Sarbanes-Oxley Act]], 8. EU-Audit-Richtlinie), als auch die ''unterstützenden Standards'' ([[Best Practice]]).
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| Die Risiken müssen identifiziert, analysiert und bewertet werden, um ein ganzheitliches Sicherheitskonzept aufbauen zu können. Dies beinhaltet nicht nur die eingesetzten Technologien, sondern auch konzeptionelle Aspekte wie Zuständigkeiten, Berechtigungen, Kontrollinstanzen oder Mindestanforderungen für bestimmte Sicherheitsmerkmale.
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| So werden nun an die EDV besondere Anforderungen gestellt:
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| # Verhinderung von Manipulationen
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| # Nachweis von Eingriffen
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| # Installation von Frühwarnsystemen
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| # Interne Kontrollsysteme
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| Dabei ist zu beachten, dass die Daten der Automation derart gespeichert werden, dass sie jederzeit lesbar, nachvollziehbar und konsistent sind. Dazu müssen diese Daten vor Manipulation und Löschung geschützt werden. Jegliche Änderung soll ein Versionsmanagement auslösen und die Reporte und Statistiken über die Prozesse und deren Änderungen müssen direkt zentral abrufbar sein.
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| Eine Abhilfe können hier hochentwickelte Automatisierungslösungen sein. Dadurch, dass weniger manuelle Eingriffe notwendig sind, werden potenzielle Gefahrenquellen ausgeschlossen. Die RZ-Automation umfasst somit folgende Gebiete:
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| * Risikofaktor Prozessablauf
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| * Risikofaktor Ressourcen
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| * Risikofaktor Technologie
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| * Risikofaktor Zeit
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| === IT-Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen und Behörden ===
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| Im Bereich öffentliche Einrichtungen und Behörden sind die [[IT-Grundschutz-Kataloge]] des [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik|Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)]] Standardwerke. In großem Maße erhalten diese Stellen das zugehörige [[GSTOOL]], welches die Durchführung deutlich vereinfacht, kostenlos.
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| == Gesetzliche Rahmenbedingungen ==
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| [[Corporate Governance]] kann als Rahmen der IT-Sicherheit gesehen werden. Der Begriff stammt aus dem strategischen Management und bezeichnet einen Prozess zur Steuerung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Durch Regeln und Kontrollmechanismen wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen ([[Stakeholder]]n) angestrebt. Der Prozess dient dem Erhalt des Unternehmens und unterliegt einer regelmäßigen externen Überprüfung.<ref name="Falk-2012">Michael Falk: ''IT-Compliance in der Corporate Governance: Anforderungen und Umsetzung.'' Wiesbaden, Gabler Verlag, 2012, ISBN 3-8349-3988-9</ref>{{rp|32 f.}}
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| === Gesetze zur Corporate Governance ===
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| {{Veraltet|über die Zukunft|„Die Nachfolgeregelung Basel III wird seit 2013 eingeführt und soll bis 2019 komplett implementiert sein“|seit=2019}} | |
| Mit dem Ziel einer besseren Überwachung der Unternehmensführung (Corporate Governance) und um ausländischen Investoren den Zugang zu Informationen über die Unternehmen zu erleichtern (Transparenz), trat im Mai 1998 das ''[[Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich]] (KonTraG)'' in Kraft. Kernthema der weitreichenden Änderungen im [[Handelsgesetzbuch]] (HGB) und im [[Aktiengesetz (Deutschland)|Aktiengesetz (AktG)]] war die Einführung eines [[Risikofrüherkennungssystem]]s zur Erkennung von bestandsgefährdenden Risiken. Jedes am Kapitalmarkt orientierte Unternehmen musste ein solches System einrichten und Risiken des Unternehmens im [[Lagebericht]] des [[Jahresabschluss]]es veröffentlichen.<ref>Thomas A. Martin: ''Grundzüge des Risikomanagements nach KonTraG: Das Risikomanagementsystem zur Krisenfrüherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG.'' München, Oldenbourg, 2002. ISBN 978-3-486-25876-9</ref>{{rp|37 f.}}
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| Der im Juli 2002 in Kraft getretene [[Sarbanes-Oxley Act]] (SOX) hatte das Ziel, verlorengegangenes Vertrauen der Anleger in die veröffentlichten Bilanzdaten von amerikanischen Unternehmen wiederherzustellen. Tochterunternehmen amerikanischer Gesellschaften im Ausland und nichtamerikanische Firmen, die an amerikanischen Börsen gehandelt werden, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.<ref name="HofmannSchmidt10">J. Hofmann, W. Schmidt: ''Masterkurs IT-Management: Grundlagen, Umsetzung und erfolgreiche Praxis für Studenten und Praktiker.'' 2., akt. und erw. Auflage. Vieweg+Teubner, 2010, ISBN 978-3-8348-0842-4.</ref>{{rp|295 f.}} Das Gesetz schreibt Vorkehrungen im Bereich der IT-Sicherheit wie die Einführung eines ISMS nicht explizit vor. Eine einwandfreie Berichterstattung über die internen Unternehmensdaten ist nur durch zuverlässige IT-Prozesse und einen angemessenen Schutz der verwendeten Daten möglich. Eine [[Konformität]] mit dem SOX ist daher nur mit Hilfe von Maßnahmen zur IT-Sicherheit möglich.<ref name="HofmannSchmidt10" />{{rp|295 f.}} <ref name="Kersten">Heinrich Kersten, Jürgen Reuter, Klaus-Werner Schröder, Klaus-Dieter Wolfenstetter: ''IT-Sicherheitsmanagement nach ISO 27001 und Grundschutz: Der Weg zur Zertifizierung.'' 4., akt. u. erw. Auflage. Springer, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-658-01723-1.</ref>{{rp|3 f.}}
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| Die europäische Achte [[Richtlinie 2006/43/EG]] (auch „EuroSOX“ genannt) entstand in Anlehnung an das amerikanische SOX-Gesetz und trat im Juni 2006 in Kraft. Sie beschreibt die Mindestanforderungen an Unternehmen für ein Risikomanagement und legt die Pflichten der [[Abschlussprüfer]] fest.<ref name="HofmannSchmidt10" />{{rp|296}}
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| Die deutsche Umsetzung der europäischen EuroSOX erfolgte im [[Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]] (BilMoG). Es trat im Mai 2009 in Kraft. Das Gesetz änderte zum Zwecke der Harmonisierung mit [[Europarecht]] einige Gesetze wie das [[Handelsgesetzbuch|HGB]] und das [[Aktiengesetz]]. Unter anderem sind Kapitalgesellschaften wie eine [[Aktiengesellschaft (Deutschland)|AG]] oder eine [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]] laut § 289 HGB Abs. 5 aufgefordert, wesentliche Eigenschaften ihres [[Internes Kontrollsystem|Internen Kontrollsystems]] (IKS) im Lagebericht des Jahresabschlusses darzulegen.<ref name="HofmannSchmidt10" />{{rp|296}}
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| In den europäischen Regelungen ''Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen (Basel I)'' aus dem Jahr 1988 und ''Richtlinie für [[Basissolvenzkapitalanforderung]]en'' aus dem Jahr 1973 (2002 aktualisiert; nachträglich als Solvabilität I bezeichnet) wurden viele einzelne Gesetze unter einem Oberbegriff zusammengefasst.<ref>{{EU-Richtlinie|1973|239|text=Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) |abruf=2014-01-09}}</ref> Diese für [[Kreditinstitut]]e und [[Versicherungsunternehmen]] bedeutsamen Regelungen enthielten viele Schwächen. Die neuen Regelungen [[Basel II]] für Banken (EU-weit in Kraft seit Januar 2007) und [[Solvabilität II]] für Versicherer (in Kraft seit Januar 2016) enthalten modernere Regelungen für ein Risikomanagement.<ref name="HofmannSchmidt10" />{{rp|296 f.}} Die Nachfolgeregelung [[Basel III]] wird seit 2013 eingeführt und soll bis 2019 komplett implementiert sein.
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| === Datenschutzgesetze ===
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| Die erste Fassung des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es (BDSG) mit dem Namen ''Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung'' wurde am 27. Januar 1977 erlassen ({{BGBl|1977n I S. 201}}). Unter dem Eindruck des sogenannten Volkszählungsurteils von 1983 trat durch das ''Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes'' vom 20. Dezember 1990 am 1. Juni 1991 eine Neufassung des BDSG in Kraft ({{BGBl|1990 I S. 2954, 2955}}).
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| Eine der zahlreichen Änderungen des Gesetzes trat im August 2002 in Kraft. Sie diente der Anpassung des Gesetzes an die [[Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie)]].<ref>Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Mai 2001 ({{BGBl|2001n I S. 904}})</ref>
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| Neben dem BDSG existieren in Deutschland weitere gesetzliche Vorschriften, die die Einführung und das Betreiben eines ISMS erfordern. Dazu zählen das [[Telemediengesetz]] (TMG) und das [[Telekommunikationsgesetz (Deutschland)|Telekommunikationsgesetz]] (TKG).
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| Der Schutz der Privatsphäre wird in Großbritannien seit 1984 durch den [[Data Protection Act 1998|Data Protection Act]] (DPA) geregelt. Dieser bot in seiner ursprünglichen Version einen minimalen Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wurde 1998 durch eine neue Fassung des DPA ersetzt. Diese trat 2000 in Kraft und glich britisches Recht an die EG-Richtlinie 95/46/EG an. In Großbritannien verpflichtete die britische Regierung 2001 alle Ministerien mit dem [[BS 7799]] konform zu werden. Die Implementierung eines ISMS erleichtert es britischen Unternehmen, eine Konformität zum DPA nachzuweisen.<ref>M.J. Kenning: ''Security Management Standard: ISO 17799/BS 7799.'' In: ''BT Technology Journal'', 19, 2001, Nr. 3, S. 132–136.</ref>{{rp|135 f.}}
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| Die [[Datenschutz-Grundverordnung]] setzt die Richtlinie 95/46/EG außer Kraft. Sie trat am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union. Die bisherigen nationalen Regelungen wie das deutsche BDSG wurden abgelöst bzw. neu gefasst, um die Regelungsaufträge der Verordnung an den nationalen Gesetzgeber zu erfüllen.
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| === IT-Sicherheitsgesetz ===
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| Unter dem Eindruck von Terroranschlägen und aus militärischen Erwägungen tritt in Deutschland und anderen Ländern zunehmend der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken in den Vordergrund. Hierzu trat am 25. Juli 2015 ein [[Artikelgesetz]] zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz, ITSiG) in Kraft.<ref>Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 17. Juli 2015 ({{BGBl|2015n I S. 1324}})</ref> Das Gesetz weist dem [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]] die zentrale Rolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu.
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| Hierzu wurde das BSI-Gesetz um Sicherheitsanforderungen an sogenannte „[[Kritische Infrastrukturen]]“ ergänzt. Dies sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die
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| * den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und | |
| * von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
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| In einer zugehörigen Verordnung KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz |url=https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/index.html |titel=KritisV |datum=2016-04-22 |abruf=2016-07-22}}</ref>) wird geklärt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon konkret unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Unter anderem zählen Stromnetze, Atomkraftwerke und Krankenhäuser dazu.<ref>{{Internetquelle |autor=Lisa Hegemann |url=https://www.zeit.de/digital/internet/2020-12/it-sicherheitsgesetz-2-0-huawei-5g-bsi-innenministerium |titel=IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Wenn sich die Telekom in Ihren Rechner hacken soll |werk=Zeit online |datum=2020-12-15 |abruf=2020-12-18 }}</ref>
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| Kritische Infrastrukturen müssen branchenspezifische Mindeststandards erfüllen, wozu insbesondere die Einführung eines ISMS zählt. Weiterhin müssen sie relevante Vorfälle, die die IT-Sicherheit betreffen, an das BSI melden.
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| Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurden außerdem weitere Gesetze wie z. B. das [[Energiewirtschaftsgesetz]] geändert. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sämtliche Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den IT-Sicherheitskatalog der [[Bundesnetzagentur]] umzusetzen und ein ISMS einzuführen.<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesnetzagentur |url=http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/IT_Sicherheit/IT_Sicherheitskatalog_08-2015.pdf?__blob=publicationFile&v=1 |titel=IT-Sicherheitskatalog |abruf=2016-07-22 |format=PDF}}</ref>
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| Am 27. März 2019 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ferner den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der einen ganzheitlichen Ansatz zur IT-Sicherheit enthält. Aufgenommen werden soll unter anderem ein verbraucherfreundliches IT-Sicherheitskennzeichen für Handelsprodukte, zudem werden die Kompetenzen des BSI gestärkt und Straftatbestände in der Cybersicherheit und die damit verbundene Ermittlungstätigkeit ausgedehnt. Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Adressaten von Meldepflichten und Umsetzungsmaßnahmen. Insgesamt ist durch das Gesetz mit einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung für Unternehmen und Behörden zu rechnen.<ref>{{Internetquelle |url=https://community.beck.de/2019/04/03/it-sicherheitsgesetz-it-sig-20-die-wichtigsten-aenderungen-des-referentenentwurfs-im-schnellueberblick |titel=IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) 2.0 – die wichtigsten Änderungen des Referentenentwurfs im Schnellüberblick {{!}} beck-community |abruf=2019-04-03}}</ref>
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| Im Dezember 2020 legte die Bundesregierung weitere Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor.<ref>{{Internetquelle |autor=Patrick Beuth |url=https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/it-sicherheitsgesetz-2-0-das-soll-im-huawei-gesetz-stehen-a-169932f8-94ab-42c2-903f-0fc84fb5fb93 |titel=Das soll im Huawei-Gesetz stehen |werk=Spiegel Online |datum=2020-12-12 |abruf=2020-12-29 }}</ref> Verbände und andere Interessensvertreter kritisierten die kurze Kommentarfrist von wenigen Tagen, teils nur 24 Stunden, die laut Kritikern einem „faktischen Ausschluss von Beteiligung“ gleichkämen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde zu einer „Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen“ aufgerüstet.<ref>{{Internetquelle |autor=Stefan Krempl |url=https://www.heise.de/news/Bundesregierung-BSI-soll-mit-IT-Sicherheitsgesetz-2-0-hacken-duerfen-4991753.html |titel= Bundesregierung: BSI soll mit IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hacken dürfen |werk=heise.de |datum=2020-12-16 |abruf=2020-12-18}}</ref> Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte, dass das BSI auch den Schutz von Konsumenten erhalten soll, wies aber zugleich auf mögliche Interessenskonflikte mit anderen Aufgabenbereichen dieser Behörde wie der Unterstützung bei der Strafverfolgung hin.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.heise.de/news/IT-Sicherheitsgesetz-2-0-Mittelfinger-ins-Gesicht-der-Zivilgesellschaft-4986032.html |titel=IT-Sicherheitsgesetz 2.0: „Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft“ |werk=heise.de |datum=2020-12-10 |abruf=2020-12-18}}</ref> Am 16. Dezember 2020 wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kabinett beschlossen und zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Nachdem das Gesetzesvorhaben im Frühjahr 2021 den Bundestag und Bundesrat passiert hatte, trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Ende Mai offiziell in Kraft.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.sueddeutsche.de/politik/bundestag-bundestag-verabschiedet-verschaerftes-it-sicherheitsgesetz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210423-99-325158 |titel=Bundestag verabschiedet verschärftes IT-Sicherheitsgesetz |hrsg=Süddeutsche Zeitung |abruf=2021-06-01}}</ref>
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| === Strafrechtliche Aspekte ===
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| {{Staatslastig|DE}}
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| Jegliches rechtswidrige Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbar-Machen fremder Daten erfüllt den Tatbestand nach § 303a StGB ([[Datenveränderung]]). In besonders schweren Fällen ist dies auch nach § 303b I Nr. 1 StGB („[[Computersabotage]]“) strafbar und wird mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Durchführung von DDOS-Attacken stellt seit 2007 ebenfalls eine Computersabotage dar, Gleiches gilt für jegliche Handlungen, die zur Beschädigung eines Informationssystems führen, das für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist.
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| Das [[Ausspähen von Daten]] (§ 202a StGB), also die Erlangung des Zugangs zu fremden Daten, die hiergegen besonders geschützt sind, wird mit Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Abfangen fremder Daten in Netzen oder aus elektromagnetischen Abstrahlungen ist seit 2007 ebenfalls strafbar, anders als bei § 202a StGB kommt es hier nicht auf eine besondere Zugangssicherung an. Das sich Verschaffen, Erstellen, Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen etc. von sog. „Hackertools“ steht ebenfalls seit 2007 unter Strafe, wenn damit eine Straftat vorbereitet wird (§ 202c StGB).
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| Daten sind nach § 202a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 aber nur vor dem Ausspähen geschützt, wenn sie „besonders gesichert“ sind, um ein Ausufern des Tatbestandes zu vermeiden. Das heißt, erst wenn der Nutzer seine Daten technisch schützt, genießt er auch den strafrechtlichen Schutz. Die frühere Debatte, ob das „Hacken“ ohne Abruf von Daten strafbar sei, ist hinfällig, seit der Wortlaut der Norm 2007 derart geändert wurde, dass Strafbarkeit bereits mit Erlangung des Zugangs zu Daten einsetzt. Weiter ist umstritten, ob die Verschlüsselung zur besonderen Sicherung zählt. Sie ist zwar sehr effektiv, aber es wird argumentiert, die Daten seien ja nicht gesichert, sondern lägen nur in „unverständlicher“ bzw. schlicht „anderer“ Form vor.
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| Als [[Computerbetrug]] wird nach § 263 a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wenn Datenverarbeitungsvorgänge zur Erlangung von Vermögensvorteilen manipuliert werden. Schon das Erstellen, Verschaffen, Anbieten, Verwahren oder Überlassen dafür geeigneter Computerprogramme ist strafbar.
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| == Anhang ==
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| === Siehe auch ===
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| * [[Cyberabwehr]] | |
| * [[Cyberkrieg]] | |
| * [[Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit]] | |
| * [[Internetkriminalität]], [[IT-Sicherheitsverfahren]] | |
| * [[Need-to-know-Prinzip]] | | * [[Need-to-know-Prinzip]] |
| * [[TeleTrusT]] | | * [[TeleTrusT]] |
| * [[:Datei:Mind map of information security.svg|Mind Map der Informationssicherheit]] | | * [[:Datei:Mind map of information security.svg|Mind Map der Informationssicherheit]] |
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| ===== Einzelnachweise ===== | |
| <references />
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| ===== Projekt ===== | |
| ===== Weblinks =====
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| # https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit | | # https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit |
| # [http://www.bsi.de/ Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)] | | # https://en.wikipedia.org/wiki/Information_security |
| # [[BMWi]]: [http://www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de/ Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“]
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| # [https://www.initiative-s.de/de/index.html Seiten-Check der Initiative-S der Taskforce „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“]. Service des [[Eco – Verband der Internetwirtschaft|eco-Verbands der Internetwirtschaft e.V.]], gefördert durch das [[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie]] (BMWi)
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| # [https://www.sicher-im-netz.de/ Deutschland sicher im Netz e. V.]
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| # [http://www.enisa.europa.eu/act/ar/deliverables/2006/ar-guide/de ''A Users’ Guide: How to raise information security awareness'' (DE).] [[Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik]], Juni 2006, [[ENISA]] (mit PDF ''Leitfaden für die Praxis: Wege zu mehr Bewusstsein für Informationssicherheit''; 2 MB)
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| # [https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nia/nationale-gremien/wdc-grem:din21:54770248 DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen NA 043-01-27 AA IT-Sicherheitsverfahren]
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| # Christian Hawellek: [https://pentest24.de/strafrechtliche-relevanz-von-it-sicherheitsaudits/ ''Die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits – Wege zur Rechtssicherheit vor dem Hintergrund des neuen Computerstrafrechts''. ]
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| # [[Ken Thompson]]: [http://www.ece.cmu.edu/~ganger/712.fall02/papers/p761-thompson.pdf ''Reflections on Trusting Trust''] (PDF; 220 kB; englisch). Artikel über Software-Sicherheit und deren Untergrabung, etwa durch Trojaner.
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| === Testfragen ===
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| ''Testfrage 1''
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| ''Testfrage 2''
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| ''Testfrage 3''
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| ''Testfrage 4''
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| ''Testfrage 5''
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| [[Kategorie:IT-Sicherheit|!]]
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| [[Kategorie:Informationssicherheit]]
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| | [[Kategorie:ISMS]] |
| | [[Kategorie:ISMS/Glossar]] |
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