Informationssicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Eigenschaft von Systemen, [[Vertraulichkeit]], [[Verfügbarkeit]] und [[Integrität]] sicherzustellen | Eigenschaft von Systemen, [[Vertraulichkeit]], [[Verfügbarkeit]] und [[Integrität]] sicherzustellen | ||
== Abhängigkeit von IT-Systemen == | |||
* Private und öffentliche [[Unternehmen]] sind in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen | |||
* Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen in der Regel größer sind als für Computer und [[Netzwerk]]e in privaten Haushalten, ist Informationssicherheit überwiegend Aufgabe von Unternehmen | |||
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= Gesetzte und Regelungen = | |||
Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht und weitere herleiten | Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht und weitere herleiten | ||
* Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des [[Risikomanagement]]s dar | * Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des [[Risikomanagement]]s dar | ||
Version vom 20. August 2026, 10:06 Uhr
Informationssicherheit - Eigenschaft von Systemen, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen