Zum Inhalt springen

Domain: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Foxwiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „'''Domain''' == Beschreibung == <noinclude> == Anhang == === Siehe auch === {{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}} ==== Links ==== ===== Weblinks ===== </noinclude> == Beschreibung == == Siehe auch == * Internationalisierter Domainname * Zone (DNS), Reverse DNS * Whois-Protokoll * Domain-Registrierung * AuthInfo * Domainhandel * Domain-Backorder * Domaingrabbing * Doma…“
Markierung: Ersetzt
Zeile 2: Zeile 2:


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
[[Datei:Dns-raum.svg|mini|hochkant=1.5|Schematische Darstellung der DNS-Hierarchie:<br /> * Root-Domain (eigentlich leer, durch Punkt dargestellt)<br /> * Top-Level-Domains (org)<br /> * Second-Level-Domains (wikipedia)<br /> * Third-Level-Domains (de)]]
Eine '''Domain''' (von {{enS|domain}} [{{IPA|də(ʊ)ˈmeɪn}}] ‚Bereich‘, ‚Domäne‘) ist ein zusammenhängender Teilbereich des hierarchischen [[Domain Name System]] (DNS). Im '''Domain-Vergabeverfahren''' ist es ein im Internet weltweit einmaliger und eindeutiger und unter gewissen Regeln frei wählbarer Name unterhalb einer [[Top-Level-Domain]]. Die exakten Regeln für die Namensvergabe legt die Vergabestelle (NIC = [[Network Information Center]]) der jeweiligen Top-Level-Domain fest. Einer Domain können –&nbsp;jeweils mit einem Punkt abgetrennt&nbsp;– weitere Subdomains hinzugefügt werden. Jeder Abschnitt (Domain und Subdomain) darf maximal 63 Zeichen enthalten. Die Gesamtlänge des voll qualifizierten Domain-Namens ([[#Fully Qualified Domain Name (FQDN)|FQDN = Fully Qualified Domain Name]]) darf jedoch 255 Zeichen nicht überschreiten.


== DNS-Namensraum ==
<noinclude>
=== Aufbau und Regeln ===
== Anhang ==
Die Darstellung des DNS-Namensraumes erfolgt als [[Baum (Datenstruktur)|Wurzelbaum]]. Jeder Knoten dieses Baumes besitzt einen Namen, der ohne die Angabe eines vollständigen Namens nicht eindeutig ist. So lässt sich beispielsweise der Knoten ''example'' nicht eindeutig bestimmen, weil dieser Name zum einen unter ''example.com'' und zum anderen unter ''example.org'' zugeordnet sein könnte.
=== Siehe auch ===
{{Special:PrefixIndex/{{BASEPAGENAME}}}}
==== Links ====
===== Weblinks =====
</noinclude>


Jeder Domain-Name besteht also aus mehreren Namensteilen (Labels), die durch Punkte voneinander getrennt sind.
== Beschreibung ==
 
Der ganz rechts stehende Name steht in der Hierarchie des Wurzelbaums am höchsten, der ganz linke Knotenname am niedrigsten. Die höchste Ebene in der DNS-Hierarchie hat dabei die sogenannte '''Root-Domain''' (bzw. '''Null-''' oder '''Root-Label''' genannt).
 
 
Sie hat einen leeren Knotennamen aus einem einzelnen [[Oktett (Informatik)|Oktett]] gefüllt mit Nullen.
 
 
[[Topologie (Rechnernetz)|Topologisch]] unterhalb, und damit links von der Root-Domain aufgeführt, folgt der Name einer [[Top-Level-Domain]] (TLD). Unterhalb bzw. im Namen links von der ''Top-Level-Domain'' folgen die Namen der '''Second-Level-Domains''' gefolgt von '''Third-Level-Domains''' oder schlicht [[#Subdomain|Subdomains]].
 
=== Beispiel ===
        (root)                    Label der 0. Ebene, Null-Label
          /  \
        /    \
      com    org                  Labels der 1. Ebene, Top-Level-Domains (TLD)
      /        \
      /          \
  example      example            Labels der 2. Ebene, Second-Level-Domains
    |        /  |  \                und Hostnamen direkt unter einer TLD
    www      de en  www          Labels der 3. Ebene, Third-Level-Domains
            /\                        und Hostnamen unter Second-Level-Domains
          foo bar
 
(beliebig erweiterbar)
 
== Fully Qualified Domain Name (FQDN) ==
Der vollständige Name einer Domain wird als '''Fully Qualified Domain Name''' ('''FQDN''') bezeichnet. Der Domain-Name ist in diesem Fall eine absolute Adresse.
 
Der FQDN ''www.example.com.'' ergibt sich durch:
3rd-level-label. 2nd-level-label. Top-Level-Domain. root-label
 
und lautet damit
www.example.com.
 
Da das Root-Label immer leer ist (es besteht aus einer leeren Zeichenkette), wird bei den meisten Benutzer-[[Anwendungsprogramm|Anwendungen]] (zum Beispiel Browsern) in der Regel auf die Eingabe des Punktes zwischen dem Label der ''Top Level Domain'' und dem ''root-label'' verzichtet. Streng genommen handelt es sich bei dieser Schreibweise nicht mehr um eine absolute, sondern um eine relative Adresse und damit nicht mehr um einen FQDN. Bei der Angabe in [[Resource Record]]s auf [[Nameserver]]n muss zwingend der volle Name mit Punkt angegeben werden.
 
Als Oberbegriff für FQDN und IP-Adresse wird in einigen [[Request for Comments|RFCs]] der Begriff [[Fully-Qualified Host Name]] (FQHN) verwendet.
 
== Subdomain ==
=== Aufbau und Funktion ===
Als Subdomain bezeichnet man eine Domain, welche in der Hierarchie unterhalb einer anderen liegt. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit meist Domains in der dritten oder einer weiteren Ebene gemeint. Eine Domain, die direkt unterhalb der Top-Level-Domain liegt, wird umgangssprachlich -nicht- als Subdomain, sondern als Second-Level-Domain oder nur als Domain bezeichnet.
 
[[Datei:Subdomain-en.svg|mini|hochkant=1.5]]
Betrachten wir als Beispiel die Top-Level-Domains <code>com</code> und <code>org</code>. Unter diesen Domains sind die Second-Level-Domains <code>example.com</code> bzw. <code>example.org</code> angesiedelt. Jede Subdomain ist eigenständig wieder eine Domain, in der andere Domains und [[Hostname]]n liegen können. Beispielsweise ist <code>example.org</code> eine Second-Level-Domain der Top-Level-Domain <code>org</code> oder <code>de.example.org</code> eine Subdomain von <code>example.org</code>.
 
In einigen Top-Level-Domains gibt es eine Einschränkung der Second-Level-Domains: z.&nbsp;B. waren früher unter <code>uk</code> nur eine Handvoll Domains wie <code>ac.uk</code>, <code>gov.uk</code>, <code>co.uk</code> angesiedelt. Universitäten erhielten Third-Level-Domains unter <code>ac.uk</code>, Behörden unter <code>gov.uk</code>, kommerzielle Firmen unter <code>co.uk</code>. In Österreich wird ein gemischtes System verwendet: Second-Level-Domains unter <code>at</code> werden frei vergeben, unter <code>ac.at</code> erhalten nur Hochschulen und unter <code>gv.at</code> nur Behörden eine Third-Level-Domain.
 
Zur logischen und physischen Trennung von Diensten innerhalb der Domain einer Organisation werden traditionell Sub-Domains, z.&nbsp;B. <code>www.beispiel.at</code> für den Webserver oder <code>mail.beispiel.at</code> für den Mailserver verwendet. Dabei handelt es sich aber nur um eine [[Konvention]]; ein Webserver kann genau so gut auf einem Computer mit dem Domainnamen <code>web.beispiel.at</code> oder <code>beispiel.at</code> betrieben werden.
 
Konventionelle Namen für verschiedene Services:
* Webserver: <code>www.</code>
* Webserver speziell für mobile Endgeräte: <code>m.</code>
* Mailserver: <code>mail.</code> / <code>smtp.</code> / <code>pop3.</code> / <code>imap.</code>
* FTP-Server: <code>ftp.</code>
 
=== Vorteile von Subdomains ===
==== Logische Gliederung ====
Die logische Gliederung wird zum Beispiel für verteilte Filialen oder Abteilungen einer Firma verwendet, für eigenständige Web-Auftritte, Sprachversionen oder um E-Mails an Filialen mit eigenem Mailserver zu leiten.
 
Eine Subdomain zu diesem Zweck anzulegen ist nur sinnvoll, wenn die entstandenen Domainnamen unterschiedliche Zielseiten oder Server verwenden, zum Beispiel mail.extern.wikipedia.de und ftp.extern.wikipedia.de.
 
Andererseits kann man auch Subdomains anlegen, um so auf bestimmte Abteilungen und Bereiche innerhalb einer Firma oder Organisation weiterzuleiten. Beispiele für eine Subdomain zur Weiterleitung an einzelne Bereiche oder Standorte einer Firma oder Organisation:
 
'''bremen'''.example.com
'''hamburg'''.example.com
 
'''personal'''.example.com
'''lieferanten'''.example.com
 
Da man Umleitungen festlegen kann, kann man mit der Subdomain auch auf bestimmte Bereiche der bestehenden Domain um- bzw. weiterleiten. Dies kann beispielsweise für [[Login (Informationstechnik)|Login-Bereiche]] genutzt werden.
 
==== Verteilte Verwaltung mit Subdomains ====
Eine Subdomain kann wie jede Domain auf einem beliebigen [[Domain Name System#Nameserver|Nameserver]] verwaltet werden. So könnte z.&nbsp;B. de.example.com auf einem Nameserver in Deutschland verwaltet werden, während example.com in den [[Vereinigte Staaten|USA]] liegt (vgl. [[DNS-Delegierung]]).
 
Einige Dienstleister nutzen diese Möglichkeit und bieten Third-Level-Subdomains mit Weiterleitung zu einem längeren [[Uniform Resource Identifier|URI]] an. Dies hat für die Anbieter den Vorteil, dass sie diese anders als bei Second-Level-Domains selbst einrichten können und dadurch nur minimale Kosten entstehen.
Beliebte Subdomains für deutsche Seiten sind ''subdomain''.'''de'''.''TLD'' mit unterschiedlichen Top-Level-Domains.
 
== Sonderfälle ==
Einige Länder, zum Beispiel die [[Türkei]] oder [[Australien]], vergeben ausschließlich ''Third-Level-Domains''. So ist eine Registrierung von <code>''[example]''.tr</code> oder <code>''[example]''.au</code> nicht möglich, stattdessen werden Domains wie ''[example].com.au'' angeboten. ''Siehe auch:'' [[Top-Level-Domain]]
 
Die Domainnamen ''example.com'', ''example.net'' und ''example.org'' wurden von der [[Internet Assigned Numbers Authority|IANA]] reserviert, damit man sie in eigenen Dokumentationen und Testumgebungen verwenden kann. Sinn dieser Reservierung ist, Konflikte mit real existierenden Domainnamen zu vermeiden. Zu diesem Zweck wurden auch die Top-Level-Domains ''.test'', ''.example'', ''.invalid'' und ''.localhost'' reserviert. Alle reservierten Namen sind in RFC&nbsp;2606 definiert.
 
== Rechtliches ==
{{Staatslastig|DE}}
 
=== Rechtsnatur ===
Die Rechtsnatur von Domains war umstritten, doch seit 2004 haben Urteile des [[Bundesverfassungsgericht]]s,
des [[Bundesgerichtshof]]s (Domainpfändung)
und des [[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR]]
[[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|EGMR)]] diese geklärt: Einem Domain-Inhaber steht ein vertraglicher Anspruch gegen die Registry DENIC e.G. auf Nutzung der Domain zu. Dieser ist von der [[Eigentumsgarantie]] ({{Art.|14|gg|juris}} Grundgesetz) geschützt und [[Pfändungs- und Überweisungsbeschluss|pfändbar]]. Er ist kein [[Absolutes Recht|absolut]], d.&nbsp;h. gegenüber jedermann, geschütztes Recht.
 
Der Streit lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Nach einer Ansicht ist die Domain-Adresse ein Recht eigener Art ([[Sui generis#Recht|sui generis]]). Dieses sei dem Eigentum vergleichbar und ein gegenüber jedermann, d.&nbsp;h. [[Absolutes Recht|absolut]], geschütztes Vermögensrecht. Damit könne die Domain-Adresse selbst Gegenstand der Pfändung sein. Begründet wird diese Ansicht u.&nbsp;a. damit, dass Domain-Adressen „gekauft, verkauft, vermietet und versteigert“ werden können.
 
Diese Ansicht lehnen das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshofs ab. Die Domain selbst sei eine technische
Internet-Adresse.
Der „Inhaber“ einer Domain erwerbe an der Internet-Adresse weder Eigentum, noch ein sonstiges absolut geschütztes Recht. Es fehle einerseits an der [[Verdinglichung (Rechtswissenschaft)|Verdinglichung]],
andererseits habe der Gesetzgeber die Internet-Adresse selbst nicht ausschließlich gegenüber jedermann geschützt.
Die faktische ausschließliche Stellung, die darauf beruhe, dass die Registry DENIC e.G. der eine marktbeherrschende Stellung zukomme
, eine Internet-Adresse nur einmal vergebe, begründe keinen absoluten Schutz im Rechtssinne.
Damit sei eine Domain-Adresse auch keine Lizenz. Dies schließt nicht aus, dass an einer Zeichenfolge, die eine Domain-Adresse bildet, absolut geschützte Marken- oder Kennzeichenrechte des Domain-Inhabers oder anderer Personen bestehen können.
Diese bestünden jedoch unabhängig von der Rechtsstellung des Domain-Inhabers an der (technischen) Internet-Adresse als Domain-Adresse.
 
Der Domain-Inhaber habe einen Vertrag mit der Registry DENIC e.G. Dieser berechtige ihn gegenüber der Registry DENIC e.G., eine Internet-Adresse zu nutzen und sich als Inhaber der Internet-Adresse registrieren zu lassen. Diese Registrierung habe u.&nbsp;a. die Funktion, ihn als Inhaber der Internet-Adresse auszuweisen ([[Whois|sog. WHOis-Abfrage]]).
 
Diese vertraglichen Rechte sind nach dem Bundesverfassungsgericht von der [[Eigentumsgarantie]] in {{Art.|14|gg|juris}} Grundgesetz umfasst.
 
=== Zwangsvollstreckung ===
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof sind die vertraglichen Ansprüche als Vermögen im Sinne des [[Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)|Zwangsvollstreckungsrechts]] pfändbar.
Gegenstand der Pfändung sind damit nicht die Internet-Adressen selbst, sondern die vertraglichen Nutzungsrechte.
Bei der Pfändung einer .de-Domain ist die DENIC e.G. die richtige [[Drittschuldner]]in[[Landgericht Frankfurt am Main|.]]
 
 
=== Europarecht ===
Europarechtlich ist geklärt, dass der Nutzungsanspruch Eigentumsrecht nach {{Art.|17|GRCh|dejure}} Abs.&nbsp;1 GRC, der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]], ist. Dies entschied der [[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)]] mit Urteil vom 18. September 2007:
 
Der durch den Registrierungsvertrag mit einer Domain-Vergabestelle erworbene Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Internet-Domain stellt eine geschützte Eigentumsposition nach {{§§|URL|2=https://www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/090000168006377b|3=Art.&nbsp;1 des 1. Zusatzprotokolls}} zur [[Europäische Menschenrechtskonvention|Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK]] dar.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 25. Dezember 2024, 02:07 Uhr