BSI/200-4/03 Initiierung
BSI/200-4/03 Initiierung
Beschreibung
- BCM-Prozessschritte zur Initiierung des BCMS durch die Institutionsleitung
Übernahme der Verantwortung durch die Leitungsebene
Zielsetzung
Die Zielsetzung geht vorrangig auf drei Fragen ein:
- Warum wird in der Institution ein BCM benötigt? (Motivation für den Aufbau eines BCMS)
- Welche konkreten Ziele werden mit dem BCM verfolgt?
- Wie lange soll durch das BCM ein Ausfall des Normalbetriebs kompensiert werden? (Abzusichernder Zeitraum durch ein BCM)
Motivation für den Aufbau eines BCMS
- Gründe für ein BCM identifizieren, dokumentieren
- Interne Gründe für ein BCMS
- Eigeninteresse einer Institution
- Überlebensfähigkeit der Institution in Notfällen und Krisen erhöhen
- Externe Gründe für BCMS
- Für die Ressorts und Einrichtungen der Bundesverwaltung gelten die Anforderungen aus
dem Umsetzungsplan Bund
- Gesetzlichen Anforderungen und aus Vorgaben einer Muttergesellschaft
- Verträge mit Kunden und Kundinnen oder Geschäftspartnern und -partnerinnen oder deren Erwartungshaltungen
Z. B. durch die folgenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (regulatorische Anfor derungen) ergeben sich für die betroffenen Unternehmen und Behörden Verpflichtun gen zum BCM: •
Anforderungen an Aktiengesellschaften (z. B. EU-Richtlinie 2157/2001, Aktiengesetz
(AktG)) •
Anforderungen an die Kommunikation (z. B. Richtlinie (EU) 2018/1972 über den eu
ropäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, Post- und Telekommunika tionssicherstellungsgesetz (PTSG)) •
das Börsengesetz (BörsG)
•
das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
•
die Störfallverordnung (12. BImSchV – StörfallV)
•
die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
•
die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
•
die EU-Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor (Verordnung (EU)
Nr. 2019/941) •
die EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversor
gung (Verordnung (EU) Nr. 2017/1938) •
die Richtlinien und Verordnungen für Kritische Infrastrukturen (z. B. EU-Richtlinie
2008/114/EG, BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)) und das IT-Sicherheitsgesetz •
die Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG), das Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) sowie Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versiche rungsunternehmen (MaGo) in der Versicherungsbranche •
die Empfehlungen des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsaus
gleich (BIZ) zur Regulierung von Banken (genannt Basel III) und deren europäischer Umsetzung über die europäische Bankenrichtlinie CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) und der CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) •
die Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Bankenbereich (MaRisk)
•
die Leitlinien der Europäischen Zentralbank (EZB) im Bankenbereich, wie z. B. die
EBA Guidelines on ICT and security risk management (EBA/GL/2019/04)
Entwicklung der Ziele des BCMS
•
welche Geschäftsziele geschützt werden sollen,
•
welche Arten von Geschäftsunterbrechungen als existenzbedrohend angesehen
werden (grobe Vorgaben hinsichtlich Schadenshöhe und zu betrachtenden Scha densszenarien), •
welche Bereitschaft besteht, Risiken einzugehen (Risikobereitschaft),
•
in welcher Art und Größenordnung Risiken minimiert werden sollen sowie
•
was das primäre Ziel der Bewältigung ist.
Abzusichernder Zeitraum durch ein BCMS
Der abzusichernde Zeitraum
muss für die Institution individuell festgelegt werden, da dieser stark von unterschiedli chen Gegebenheiten abhängt, z. B. von •
der Risikobereitschaft der Institution (Je kürzer der abzusichernde Zeitraum gewählt
wird, desto eher muss das Krisenmanagement aktiviert werden.), •
dem Zeitraum, über den die Institution ohne Umsätze überlebensfähig ist,
•
dem Reifegrad des BCMS,
•
den vorhandenen oder avisierten Ressourcen des BCMS,
•
der Art und Komplexität des Geschäftszwecks der Institution,
•
der Vielfältigkeit und der Verteilung der Geschäftsprozesse über mehrere Standorte,
•
dem Abhängigkeitsverhältnis des Geschäftsbetriebs von Dritten,
•
dem Umfang und der Detailtiefe der Anforderungen an die Institution sowie
•
branchenspezifischen Vorgaben.
In der Praxis ist ein Zeitraum von 14 bis 30 Tagen üblich.
Geltungsbereich
Entscheidung für Vorgehensweise
Ernennung des BC-Beauftragten
Anhang
Siehe auch
- BSI/200-4
- BSI/200-4/02 Einführung
- BSI/200-4/02 Einführung/Begriffe
- BSI/200-4/02 Einführung/Normen und Standards
- BSI/200-4/02 Einführung/Stufenmodell
- BSI/200-4/03 Initiierung
- BSI/200-4/04 Konzeption und Planung
- BSI/200-4/05 Besondere Aufbauorganisation
- BSI/200-4/06 BIA-Vorfilter
- BSI/200-4/07 Business Impact Analyse
- BSI/200-4/08 Soll-Ist-Vergleich
- BSI/200-4/09 Risikoanalyse
- BSI/200-4/10 Business-Continuity-Strategie
- BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung
- BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Erstellung
- BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Qualitätssicherung und Freigabe
- BSI/200-4/11 Geschäftsfortführung/Vorbereitung
- BSI/200-4/12 Wiederanlauf
- BSI/200-4/12 Wiederanlauf/Erstellung
- BSI/200-4/12 Wiederanlauf/Freigabe
- BSI/200-4/12 Wiederanlauf/Qualitätssicherung
- BSI/200-4/12 Wiederanlauf/Vorbereitung
- BSI/200-4/13 Üben und Testen
- BSI/200-4/14 Leistungsüberprüfung und Berichterstattung
- BSI/200-4/15 Aufrechterhaltung und Verbesserung
- BSI/200-4/Anhang