Daten

Aus Foxwiki

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Daten bezeichnet als Plural von Datum Fakten, Zeitpunkte oder kalendarische Zeitangaben. Als Pluralwort steht es für durch Beobachtungen, Messungen u. a. gewonnene [Zahlen]werte sowie darauf beruhende Angaben oder formulierbare Befunde.[1]

Allgemeines

Während Daten in der Umgangssprache Gegebenheiten, Tatsachen oder Ereignisse sind, sind Daten in der Fachsprache Zeichen, die eine Information darstellen.[2] In verschiedenen Fachgebieten wie z. B. der Informatik, der Mathematik, der Wirtschaftstheorie, der Neurowissenschaft oder den Biowissenschaften sind unterschiedliche – meist ähnliche – Definitionen gebräuchlich. Eine einheitliche Definition gibt es bisher nicht.[3][4] Das liegt auch daran, dass die verschiedenen Fachgebiete dem Begriff Daten einen unterschiedlichen Begriffsinhalt zuordnen, der nur dieses Fachgebiet betrifft.

Im Datenschutzrecht sind im Wesentlichen die personenbezogenen Daten gemeint, d. h. Angaben über natürliche Personen, z. B. das Geburtsdatum oder der Wohnort.

Für die Datenverarbeitung und (Wirtschafts-)Informatik werden Daten als Zeichen (oder Symbole) definiert, die Informationen darstellen und die dem Zweck der Verarbeitung dienen.[5][6]

Die Wirtschaftstheorie beschreibt Daten als diejenigen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Ablauf der Wirtschaft haben, selbst dabei aber nicht beeinflusst werden.[5][7]

Daten im allgemeinen Sinn

  • Inhalte von Lexika und Büchern
  • Die an einem Thermometer angezeigte Temperatur
  • Die Jahresringe eines Baumes oder ähnliche biologische (messbare) Merkmale
  • Die (gemessene) Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs
  • Antworten bei Umfragen, Volkszählungen – auf die Fragen in Fragebögen
  • Ergebnisse von Experimenten in den Naturwissenschaften, technische Fakten
  • Pressearchive von Zeitungsverlagen
  • Der Inhalt von Schriftstücken (z. B. Briefe, Notizen, Protokolle usw.)



Anhang

Siehe auch

Links

Weblinks

TMP

Etymologie und Sprachgebrauch

Daten oder zuvor Data sind eigentlich Pluralbildungen von Datum,[8] das als Lehnwort aus dem Lateinischen zurückgeht auf datum ‚gegeben‘ (PPP zu lat. dare ‚geben‘) bzw. substantiviert ‚das Gegebene‘.[9] Auf wichtigeren Schriftstücken war in der üblichen Einleitungsformel vermerkt „datum …“ („gegeben (am) …“) mit <Zeitangabe> und eventueller <Ortsangabe> – womit deren Inhalt „das Gegebene“ wurde. Die Pluralform Daten zu Datum folgt anderen Wörtern lateinischen Ursprungs wie StudienStudium oder IndividuenIndividuum.

Da sich in der deutschen Sprache die Bedeutung von „Datum“ im allgemeinen Sprachgebrauch eingeengt hat auf Kalenderdatum, wird für die Pluralbildung im Sinne von Zeitpunkten oft nicht die Wortform „Daten“ benutzt, sondern stattdessen von „Datumsangaben“ oder „Terminen“ gesprochen. Umgekehrt werden für die Einzahl von „Daten“ im weiteren Sinn als eine gegebene Messung, Information oder Zeichen(kette) dann Wörter wie „Wert“, „Angabe“ oder „Datenelement“ verwendet. Es handelt sich also um ein Pluraletantum.[1]

Daten im Unterschied zu Information

Obwohl diese beiden Ausdrücke in der Umgangssprache oft synonym benutzt werden, unterscheidet die Informationstheorie beide dem Begriff nach grundlegend voneinander.[10] Details und Beispiele siehe → Information.

Recht

Das deutsche Recht verwendet an verschiedenen Stellen den Datenbegriff als Rechtsbegriff. Verwendet wird der Begriff etwa im Datenschutz (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) oder im Strafrecht unter „Ausspähen von Daten“ (Vorlage:§ StGB); „Daten“ in diesem Sinn sind „nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.“ Diese strafrechtliche Bestimmung von Daten stellt auf die technische Sicht von Daten als maschinenlesbar codierte Zeichen ab, die an ein Speicher- oder Übertragungsmedium gebunden sind. Davon zu unterscheiden ist eine semantische Dimension von Daten als Träger von Informationen. Diese Unterscheidung hat auch eine rechtliche Bedeutung. Die Frage nach dem rechtlichen Schutz für den Informationsgehalt von Daten führt in den Anwendungsbereich des geistigen Eigentums (Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz) oder des Datenschutzes. Unbefugte Veränderungen der Codierung auf einem Datenträger sind dagegen als Eingriff in das Sacheigentum am Datenträger anzusehen und damit sachenrechtlich und ggf. auch strafrechtlich relevant.

Eigentum an Daten: Ein dem Sacheigentum (§Vorlage:§ ff. BGB) entsprechendes Eigentum an Daten kennt das Recht in Deutschland nicht. Da die Eigentumsvorschriften auf eine ausschließliche Zuordnung einer nicht beliebig vermehrbaren und eindeutig identifizierbaren Sache ausgerichtet sind, passen sie nicht zum Charakter von Daten als beliebig, fast ohne Kosten vermehrbares, nicht-rivales Gut. Wohl aber erkennt das geltende Recht ein Eigentum an Datenträgern an. Noch nicht abschließend geklärt ist bisher, inwieweit sich das Eigentum am Datenträger oder an einem Daten produzierenden Gerät auf die gespeicherten bzw. produzierten Daten erstreckt.

Das österreichische Kernstrafrecht kennt den Datenbegriff seit der Einführung des Vorlage:§ StGB (Datenbeschädigung). Im Laufe der Zeit wurden weitere Tatbestände hinzugefügt, sodass heute auch der betrügerische Datenverarbeitungsmissbrauch (Vorlage:§ StGB), Datenfälschung (Vorlage:§ StGB), die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (Vorlage:§ StGB) und diverse Vorfelddelikte (ua Vorlage:§, Vorlage:§ und Vorlage:§ StGB) bestraft werden können.[11]

Ferner findet sich eine differenzierte Darstellung des Begriffs im Vorlage:§ Datenschutzgesetz 2000 (DSG). So wird zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten unterschieden, wobei nur erstere durch das DSG geschützt werden.

Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

In Betriebs- und Volkswirtschaftslehre versteht man unter Daten gegebene und meist durch den Entscheidungsträger nicht beeinflussbare ökonomische Größen. Beide Wissenschaften nehmen die etymologische Herkunft des Wortes (Vorlage:LaS, ‚das Gegebene‘) wörtlich. Die Umwelteinflüsse auf diese Entscheidungen teilt man in endogene Faktoren wie die innerbetriebliche Akzeptanz von Unternehmensentscheidungen oder die Störanfälligkeit bei der Durchführung der Leistungsprozesse und exogene Faktoren ein. Hierzu gehören naturbedingte (Angaben zum Klima und Wetterdaten) und gesellschaftsbedingte Daten (wie Gesetze, Tarifverträge, Aktionsparameter der Konkurrenten, Lieferanten und Abnehmer oder Institutionen), die nicht als Reaktion auf eigene Aktionsparameter zu verstehen sind.[12] Unterbleibt jeglicher Beeinflussungsversuch durch den Entscheidungsträger, handelt es sich wie bei den naturbedingten Gegebenheiten auch bei den gesellschaftsbedingten um Datenparameter. Sie sind insbesondere die durch die äußere Umgebung eines Unternehmens (Markt, Staat, Zentralbank, Aufsichtsbehörden, Ausland) festgelegten Rahmenbedingungen, welche zumindest kurzfristig weder direkt noch indirekt durch eigene Entscheidungen beeinflussbar sind. Der Entscheidungsrahmen sieht mithin die Entscheidungsumwelt als ein unveränderliches Datum an.

Als wesentliche Entscheidungsgrundlage dienen Unternehmensdaten, die ein Unternehmen bei seiner Tätigkeit innerhalb eines Geschäftsjahres sammelt. Sie werden unterteilt nach operativen Daten, die zur Abwicklung des operativen Geschäfts dienen und dispositive Daten, die das Management für Managemententscheidungen benötigt. Lediglich ein geringer Teil aus dem Rechnungswesen gelangt im Rahmen der Publizitätspflicht aus bilanzrechtlichen Gründen durch Veröffentlichung im Jahresabschluss oder in Quartalsberichten an die interessierte Öffentlichkeit.

Unterschieden wird in beiden Wissenschaften zwischen „harten“ und weichen Daten, je nachdem, ob sie mit quantifizierenden Messmethoden als Messzahlen gewonnen werden oder ob sie personen- und/oder situationsabhängig und für unterschiedliche Interpretationen zugänglich sind.

Technik

Beispiele

Daten in der Informatik

  1. 1,0 1,1 Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Duden_Daten wurde kein Text angegeben.
  2. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Proebster wurde kein Text angegeben.
  3. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Witt wurde kein Text angegeben.
  4. 5,0 5,1
  5. Heinz-Peter Gumm, Manfred Sommer: Einführung in die Informatik. 10. Auflage. Oldenbourg Verlag, ISBN 978-3-486-70641-3, S. 4 f.
  6. D. v. Erffa: Taschenlexikon der Wirtschaft. books.google.de „Daten“ beziehungsweise erläuternd z. B. in G. Blümle u. a.: Perspektiven einer kulturellen Ökonomik, Band 1. LIT Verlag, Münster 2004, ISBN 3-8258-6137-6, books.google.de Datenbegriff von Eucken.
  7. Vorlage:Deutsches Wörterbuch
  8. siehe „Daten“ und „Datum“ in Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage, S. 163f.
  9. Susanne Reindl-Krauskopf: Computerstrafrecht im Überblick. 2. Auflage. Facultas Verlag, Wien 2009, ISBN 978-3-7089-0523-5, S. 8f.
  10. Gerhard Vogler, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1976, S. 55.
  11. Vorlage:Literatur