Skript/Grundschutz/Berater
Inhalte
Nr | Themenfeld | Gewichtung |
---|---|---|
02 | Normen und Standards | 2 |
04 | Vorgehensweise | 2 |
05 | Kompendium | 2 |
08 | Risikoanalyse | 1 |
10 | Aufrechterhaltung und Verbesserung | 1 |
12 | IT-Grundschutz-Profile | 2 |
13 | Audit-Vorbereitung | 2 |
14 | Sicherheitsvorfallbehandung | 2 |
15 | Business Continuity Management | 2 |
Prüfung | 1 |
Normen und Standards
BSI-Standards - vom BSI veröffentlichte Standards
Beschreibung
Standards | |
---|---|
200-1 | Anforderungen an ein ISMS |
200-2 | Umsetzung der Anforderungen |
200-3 | Risikoanalyse |
200-4 | Business Continuity Management |
Kompendium | |
Kapitel 1 | IT-Grundschutz/Kompendium/Vorspann |
Kapitel 2 | Schichtenmodell / Modellierung |
Elementare Gefährdungen |
Elementare Gefährdungen |
Schichten | Prozesse Systeme |
- IT-Grundschutz (ISMS)
- Business Continuity Management (BCMS)
- IT-Sicherheit (IT-Grundschutz/Kompendium)
Version 200
Standard | Titel | Status | Beschreibung |
---|---|---|---|
200-1 | Managementsysteme für Informationssicherheit | Standard | Information Security Management System |
200-2 | IT-Grundschutz-Methodik | Standard | Vorgehensweise |
200-3 | Risikomanagement | Standard | Risikoanalyse |
200-4 | Business Continuity Management | Standard | Notfallmanagement |
Vorgehensweise
Kompendium
IT-Grundschutz-Kompendium - Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk zur Informationssicherheit
Beschreibung
Sammlung von Dokumenten (Bausteine)
- IT-Grundschutz-Bausteine
- Aspekte der Informationssicherheit
- Typische Gefährdungen
- Typische Sicherheitsanforderungen
- Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
- Schrittweise
- Praxisnah
- Reduzierter Aufwand
- Thematische Schichten
- Unterschiedliche Aspekte
- Gegenstand eines Bausteins
Übergeordnete Themen
- Informationssicherheitsmanagement
- Notfallmanagement
Spezielle technische Systeme
- Üblicherweise in Unternehmen und Behörden im Einsatz, etwa
- Clients
- Server
- Mobile Systeme
- Industrielle Steuerungen
- Aktualisierung und Erweiterung
- Kontinuierlich
- Berücksichtigung von Anwenderwünschen
- Anpassung an die Entwicklung der zugrunde liegenden Standards
- Anpassung an die Gefährdungslage
Schichten
- Schichtenmodell der Grundschutz-Bausteine
- Komplexität reduzieren
- Redundanzen vermeiden
- Zuständigkeiten bündeln
- Einzelaspekte aktualisieren, ohne andere Teile zu beeinflussen
Gliederung des IT-Grundschutz Kompendiums - Aufbau und Inhalte
Gliederung
Kapitel | Beschreibung |
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Einführung |
|
Schichtenmodell und Modellierung | |
Rollen | |
Glossar | |
Elementare Gefährdungen | |
Bausteine |
Übersicht
- Schichten und Bausteine
Schicht | Beschreibung |
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Prozess-Bausteine | |
System-Bausteine |
Prozess-Bausteine
Kürzel | Titel |
---|---|
ISMS | Sicherheitsmanagement |
ORP | Organisation und Personal |
CON | Konzeption und Vorgehensweise |
OPS | Betrieb |
DER | Detektion und Reaktion |
System-Bausteine
Kürzel | Titel |
---|---|
APP | Anwendungen |
SYS | IT-Systeme |
IND | Industrielle IT |
NET | Netze und Kommunikation |
INF | Infrastruktur |
Rollen
Rollen - Definitionen und Zuständigkeiten
Übersicht
Rolle | Aufgabe |
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Auditteamleitung | Leitung des Auditteams |
Auditteam | Fachlich Unterstützung der Auditteamleitung |
Bauleitung | Umsetzung von Baumaßnahmen |
Benutzende | Informationstechnische Systeme nutzen |
Bereichssicherheitsbeauftragte | Sicherheitsbelange der Geschäftsprozesse, Anwendungen und IT-Systeme in ihren Bereichen |
Beschaffungsstelle | Initiiert und überwacht Beschaffungen |
Brandschutzbeauftragte | Brandschutz |
Datenschutzbeauftragte | Gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten |
Compliance-Beauftragte | Vorgaben identifizieren und deren Einhaltung zu prüfen |
Entwickelnde | Planung, Entwicklung oder Pflege von Software, Hardware oder ganzen Systemen |
Errichterfirma | Unternehmen, das Gewerke oder aber auch Gebäude errichtet |
Fachabteilung | Teil einer Behörde beziehungsweise eines Unternehmens, das fachspezifische Aufgaben zu erledigen hat |
Fachverantwortliche | Inhaltlich für ein oder mehrere Geschäftsprozesse oder Fachverfahren zuständig |
Haustechnik | Infrastruktur in Gebäuden und Liegenschaften |
ICS-Informationssicherheitsbeauftragte | Sicherheit von ICS-Systemen |
Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) |
Informationssicherheitsbeauftragte sind von der Institutionsleitung ernannte Personen, die im Auftrag der Leitungsebene die Aufgabe Informationssicherheit koordinieren und innerhalb der Behörde beziehungsweise des Unternehmens vorantreiben. |
ISMS Management-Team | |
Institution | Mit dem Begriff Institution werden im IT-Grundschutz Unternehmen, Behörden und sonstige öffentliche oder private Organisationen bezeichnet. |
Institutionsleitung | Dies bezeichnet die Leitungsebene der Institution beziehungsweise der betrachteten Organisationseinheit. |
IS-Revisionsteam | Das IS-Revisionsteam besteht aus IS-Revisoren und IS-Revisorinnen sowie Fachleuten, die die verantwortliche Leitung für die IS-Revision insbesondere fachlich während der IS-Revision unterstützen. |
IT-Betrieb | Als IT-Betrieb wird die Organisationseinheit bezeichnet, die die interne IT einrichtet, betreibt, überwacht und wartet.
Mitarbeitende Die Mitarbeitenden sind Teil einer Institution. |
Notfallbeauftragte | Notfallbeauftragte steuern alle Aktivitäten rund um das Notfallmanagement.
zung, Pflege und Betreuung des institutionsweiten Notfallmanagements und der zugehörigen Dokumente, Rege- lungen und Maßnahmen zuständig.
densereignis. |
OT-Betrieb (Operational Technology, OT) | Der OT-Betrieb ist für Einrichtung, Betrieb, Überwachung und Wartung der ICS-Systeme zuständig. |
OT-Leitung | Die OT-Leitung bezeichnet die Leitung des Bereichs Produktion und Fertigung beziehungsweise
die industriellen Steuerungssysteme (ICS), die von der Institution eingesetzt werden. Die OT-Leitung ist dafür zuständig, Risiken aus der Informationssicherheit für die Integrität der SIS (Safety Instru- mented Systems) zu beurteilen und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
ist die OT-Leitung dafür zuständig, die Belegschaft für die Belange der Informationssicherheit zu schulen |
Personalabteilung | |
Planende | Mit dem allgemeinen Begriff Planende werden Rollen zur Planung unterschiedlicher Aspekte zusammengefasst.
|
Risikomanager | Person, die alle Aufgaben des Risikomanagements wahrnimmt. |
Testende | Testende sind Personen, die gemäß einem Testplan nach vorher festgelegten Verfahren und Kriterien eine neue oder veränderte Software beziehungsweise Hardware testen und die Testergebnisse mit den erwarteten Ergebnissen vergleichen. |
Vorgesetzte | Mitarbeitenden einer Institution bezeichnet, die gegenüber anderen, ihnen zugeordnetungspersonal |
Wartungspersonal | Mitarbeitende von Dienstleistenden, die mit der Wartung von technischen Systemen (etwa ICS- oder IT-Systeme) im Informationsverbund beauftragt wurden.
|
Zentrale Verwaltung | Die Rolle bezeichnet die Organisationseinheit, die den allgemeinen Betrieb regelt und überwacht sowie alle Verwaltungsdienstleistungen plant, organisiert und durchführt.
|
Grundschutz-Check
Grundschutz-Check - Soll-Ist-Vergleich zwischen geforderten und erfüllten Anforderungen
Beschreibung
- Motivation
Sind Informationen und Informationstechnik hinreichend geschützt?
- Was bleibt zu tun?
- Soll-Ist-Vergleich
- Anforderungen mit den umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen
- Informationsverbund oder Komponente
- Umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des entwickelten Grundschutz-Modells vergleichen
- Bestehendes Sicherheitsniveau identifizieren
- Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
- Grundschutz-Modell
Grundlage des Grundschutz-Checks
- ist das in der Modellierung aufgrund der vorhandenen Zielobjekte und ihres Schutzbedarfs zusammengestellte Grundschutz-Modell des Informationsverbundes
- In diesem Modell ist festgelegt, welche Bausteine und damit Anforderungsbündel für die einzelnen Zielobjekte des Informationsverbundes anzuwenden sind
- Anforderungen
- Basisanforderungen
- Standardanforderungen
- Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
- Vorgehensweise
Welche dieser Anforderungen Sie im Grundschutz-Check berücksichtigen, hängt von der Vorgehensweise der IT-Grundschutz-Methodik ab
- Bei der Vorgehensweise Basis-Absicherung prüfen Sie lediglich die Erfüllung der Basis-Anforderungen
- Bei den Vorgehensweisen Standard-Absicherung und Kern-Absicherung berücksichtigen Sie zusätzlich die Standard-Anforderungen
- Die Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf haben Beispielcharakter und können im Bedarfsfall durch andere Maßnahmen mit starker Schutzwirkung ersetzt oder ergänzt werden
- Sie prüfen diese Anforderungen also nur dann, wenn sie als Ergebnis einer Risikoanalyse in das Grundschutz-Modell aufgenommen wurden, also Bestandteil des Sicherheitskonzepts geworden sind
- siehe Risikoanalyse
- Anforderungen
Basis für den IT-Grundschutz-Check sind die Anforderungen aus dem IT-Grundschutz/Kompendium
- Aus der Strukturanalyse und der anschließenden Modellierung geht ein Modell des Informationsverbundes hervor, das alle relevanten Objekte mit den zugehörigen Bausteinen des IT-Grundschutz/Kompendiums enthält
- Aufgrund der nun vorliegenden Bausteine wird für jedes Objekt ermittelt, wie hoch der Erfüllungsgrad der in den Bausteinen enthaltenen Anforderungen ist
- Dies geschieht großenteils durch Interviews mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche
- Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau
Der IT-Grundschutz-Check ist somit ein Organisationsinstrument, welches einen gebündelten Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau bietet
- Als Ergebnis liegt ein Katalog vor, in dem für jede relevante Anforderung der Umsetzungsstatus „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ oder „nein“ erfasst ist
- Durch die Identifizierung von nicht oder nur teilweise umgesetzten Maßnahmen werden Verbesserungsmöglichkeiten für die Sicherheit der betrachteten Informationstechnik aufgezeigt
- Soll/Ist-Abgleich
Der IT-Grundschutz-Check gibt Auskunft über die noch fehlenden Maßnahmen (Soll/Ist-Abgleich)
- Daraus folgt, was noch zu tun ist, um das angestrebte Maß an Sicherheit zu erlangen
- Die Grundschutz-Methodik unterscheidet hier die Basis-, Standard- oder Kern-Absicherung
- Die Anforderungen des Kompendiums sind für die jeweilige Absicherungsmethode gekennzeichnet (Basis, Standard und für erhöhten Schutzbedarf)
- Hoher/sehr hoher Schutzbedarf
Für Systeme mit hohem/sehr hohem Schutzbedarf werden mitunter auch auf einer Risikoanalyse basierende [[Informationssicherheits-Konzepte wie nach ISO/IEC 27001 angewandt
- Vorarbeiten
Arbeitsschritt | Beschreibung |
---|---|
IT-Grundschutz/Strukturanalyse | Ermittlung der relevanten Zielobjekte des Informationsverbundes |
IT-Grundschutz/Schutzbedarfsfeststellung | Festlegung des Schutzbedarfs für die ermittelten Zielobjekte |
IT-Grundschutz/Modellierung | Anwendung der Grundschutz-Bausteine auf die Zielobjekte |
Damit wurde ein Prüfplan („Grundschutz-Modell“) für den Informationsverbund und dessen Zielobjekte zusammengestellt
- Prüfplan anwenden (Grundschutz-Check)
Je Zielobjekt prüfen
- inwieweit relevante Anforderungen erfüllt sind
- durch technische oder organisatorische Maßnahmen
Vorgehen
Schritt | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Vorbereitungen | |
2 | Durchführung | |
3 | Dokumentation |
Vorbereitung
- Umsetzungsgrad ermitteln und dokumentieren
Umsetzungsgrad einzelner Maßnahmen für das jeweilige Zielobjekt ermitteln und dokumentieren
- Interview der zuständigen Mitarbeiter
- Überprüfungen vor Ort
- Begehung von Serverräumen
- Kontrolle von Konfigurationseinstellungen
- Qualität der Ergebnisse
Die Qualität der Ergebnisse der Interviews und Begehungen hängt auch von einer guten Vorbereitung und der Beachtung einiger Regeln bei der Durchführung ab
- Aktuelles Grundschutz-Kompendium
- Dort wird der Stand der Technik entsprechende Sicherheit beschrieben
- Die Informationstechnik ändert sich kontinuierlich, sodass regelmäßig geprüft werden muss, ob die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen noch einen angemessenen Schutz bieten
- Das Grundschutz-Kompendium wird fortlaufend angepasst und um neue Bausteine ergänzt
- Sichten der Dokumente
- Die vorhandenen Dokumente über sicherheitsrelevante Abläufe, Regelungen und Sachverhalte enthalten bereits viele Informationen, die Ihnen bei der Ermittlung des Erfüllungsgrads der Anforderungen helfen können
- Sichten Sie diese Papiere daher bereits vorab
- Ansprechpartner auswählen
- Wählen Sie geeignete Ansprechpartner aus
- Klären Sie in diesem Zusammenhang auch, ob externe Stellen hinzuzuziehen sind, Fremdfirmen, an die Teilaufgaben des Informationsverbundes delegiert wurden
Ansprechpartner ergeben sich direkt aus den im genannten Rollen sowie oft aus dem sachlichen Zusammenhang
- So können Mitarbeiter der Personalabteilung oder Benutzerbetreuer gute Ansprechpartner für den Baustein Personal sein
- Während es sich anbietet, für die Systembausteine zu Netzen, -Systemen oder Anwendungen die jeweils zuständigen Administratoren und Anwendungsbetreuer zu befragen
Durchführung
- Arbeitsteilung
Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei
- Führen Sie die Interviews nach Möglichkeit daher nicht alleine durch
- Es empfiehlt sich eine Arbeitsteilung: Einer führt das Gespräch und stellt die Fragen, ein anderer protokolliert die Ergebnisse
- Selbstverständlich sollten Sie bei der Befragung den Inhalt der Anforderungsbeschreibungen sowie die zugehörigen Umsetzungsempfehlungen kennen
- Gegebenenfalls können stichpunktartige Zusammenfassungen zu einzelnen Anforderungen sowie möglichen Maßnahmen, mit denen sie erfüllt werden können, nützlich sein
- Chancen nutzen
Der Grundschutz-Check ist eine Chance, die Informationssicherheit zu verbessern, kein Verhör
- Sorgen Sie für ein entspanntes Klima, sowohl beim Gespräch als auch bei Begehungen und Überprüfungen vor Ort
Dokumentation
- Umsetzungsgrad
Erfüllungsgrad der Grundschutz-Anforderungen dokumentieren
Umsetzungsgrad | Beschreibung |
---|---|
Vollständig | Alle (Teil)-Anforderung durch geeignete Maßnahmen vollständig, wirksam, angemessen erfüllt |
Entbehrlich | Erfüllung einer Anforderung nicht notwendig |
Teilweise | Anforderung wird teilweise erfüllt |
Nicht | Anforderung ist nicht erfüllt wird, geeignete Maßnahmen wurden größtenteils nicht umgesetzt |
- Entbehrlich
Wird die Erfüllung einer Anforderung auf „entbehrlich“ gesetzt, weil Alternativmaßnahmen ergriffen wurden, muss nachgewiesen werden, dass diese Maßnahmen die bestehenden Risiken angemessen minimieren
- Identifizieren Sie hierfür über die Kreuzreferenztabelle des jeweiligen Bausteins die zugehörigen elementaren Gefährdungen
- Wurden Alternativmaßnahmen ergriffen, begründen Sie, dass diese das von den relevanten Gefährdungen ausgehende Risiko angemessen verringern
Generell gilt, dass Risiken aufgrund der Nichterfüllung von Basis-Anforderungen nicht übernommen werden können
- Anforderungen dürfen darüber hinaus nicht quasi automatisch durch pauschale Akzeptanz oder pauschalen Ausschluss einer elementaren Gefährdung als „entbehrlich“ eingestuft werden
Da den möglichen Gefährdungen mit mindestens gleichwertigen Ersatzmaßnahmen entgegengewirkt wird ( erübrigen sich Passwortregeln, wenn Chipkarten zusätzlich für die Authentisierung eingesetzt werden) oder wenn die Empfehlungen für den betrachteten Einsatzzweck nicht relevant sind (so ist die Anforderung zur Absicherung von Fernwartung nur dann bedeutsam, wenn tatsächlich auch Systeme von entfernten Standorten aus gewartet werden)
Nachvollziehbarkeit
Damit die Ergebnisse des Grundschutz-Checks später und auch von Dritten nachvollzogen und überprüft werden können, ist es wichtig, dass Sie diese sorgfältig dokumentieren
- Begründungen
- Vergessen Sie nicht, bei Anforderungen, die Sie als entbehrlich, nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt eingestuft haben, in der Dokumentation Ihre Begründung hierfür anzugeben
- Formale Angaben
- Bei jedem Interview angeben
- Zielobjekt
- Datum
- Wer es durchgeführt hat
- Wer befragt wurde
Hilfsmittel
Checklisten
Dokumentation mit Checklisten
Tool-Unterstützung
Der Grundschutz-Check wird auch durch eine Reihe an Tools unterstützt, die auf die Grundschutz-Methodik zugeschnitten sind
- Bei Verwendung eines solchen Werkzeugs haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass die Daten der Strukturanalyse für die Dokumentation des Grundschutz-Checks konsistent übernommen werden
Sowohl die Formulare in den Hilfsmitteln zum Grundschutz als auch die Masken in den Grundschutz-Werkzeugen bieten Felder an, in die Sie Angaben zur Umsetzung der als fehlend erkannten Maßnahmen eintragen können (Umsetzungsfristen, Verantwortliche, voraussichtliche Kosten)
- Diese Angaben sind für die Realisierungsplanung wichtig
- Beim Grundschutz-Check ist es noch nicht erforderlich, diese Felder auszufüllen
Risikomanagement
BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
Inhalt
Einleitung
Beschreibung
- Vereinfachte Risikoanalysen
Notwendig, wenn es fraglich ist, ob Basis- und Standard-Anforderungen eine ausreichende Sicherheit bieten
- Anforderungen
- Basis- und Standard-Anforderungen
Grundschutz-Bausteine bieten einen angemessenen und ausreichenden Schutz
- Normalen Schutzbedarf
- Typische Informationsverbünde
- Anwendungsszenarien
- Anforderungen
- Hierfür wurde geprüft
- Welchen Gefährdungen die in den Bausteinen behandelten Sachverhalte üblicherweise ausgesetzt sind
- Wie den daraus resultierenden Risiken zweckmäßig begegnet werden kann
- Grundschutzansatz
- Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen
Weniger aufwendigen Untersuchungen
- in der Regel
- für den weitaus größten Teil eines Informationsverbundes
- Zusätzlicher Analysebedarf
Hoher/sehr hoher Schutzbedarf | In mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit |
Keine hinreichenden Bausteine | Kein hinreichend passender Baustein im Grundschutz-Kompendium |
Einsatzumgebung untypisch | Es gibt zwar einen geeigneten Baustein, die Einsatzumgebung des Zielobjekts ist allerdings für den Grundschutz untypisch |
- Risikoanalyse
Untersuchung von Sicherheitsgefährdungen und deren Auswirkungen
- BSI-Standard 200-3: Risikomanagement bietet hierfür eine effiziente Methodik
- Zielgruppe
Mit dem Management oder der Durchführung von Risikoanalysen für die Informationssicherheit betraute
- Sicherheitsverantwortliche
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsexperten
- Sicherheitsberater
- BSI 200-3 bietet sich an, wenn
- bereits erfolgreich mit der IT-Grundschutz-Methodik gemäß BSI-Standard 200-2 gearbeitet wird
- möglichst direkt eine Risikoanalyse an die IT-Grundschutz-Analyse folgen soll
- Je nach Rahmenbedingungen und Art des Informationsverbunds
- kann es jedoch zweckmäßig sein
- alternativ zum BSI-Standard 200-3 ein anderes etabliertes Verfahren oder eine angepasste Methodik für die Analyse von Informationsrisiken zu verwenden
- BSI 200-3 beschreibt eine Methodik zur Analyse von Risiken
- IT-Grundschutz-Sicherheitskonzept ergänzen
- Elementaren Gefährdungen
- Dabei wird die im IT-Grundschutz/Kompendium enthaltene Liste von elementaren Gefährdungen als Hilfsmittel verwendet
- Es wird empfohlen, die in den Kapiteln 2 bis 8 dargestellte Methodik Schritt für Schritt durchzuarbeiten
- Notfallmanagement
Im BSI-Standard 100-4 Notfallmanagement ist für besonders kritische Ressourcen der Geschäftsprozesse der Institution ebenfalls eine Risikoanalyse vorgesehen, die sich von der hier beschriebenen nur in einigen Begriffen unterscheidet
- Beide Risikoanalysen können effizient aufeinander abgestimmt werden
- Es ist sinnvoll, dass sich alle Rollen in einer Institution, die sich mit Risikomanagement für einen spezifischen Bereich beschäftigen, miteinander abstimmen und vergleichbare Vorgehensweisen wählen
Überblick
BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
- Bündelung aller risikobezogenen Arbeitsschritte in BSI-Standard 200-3
- Implementation eines Risikoentscheidungsprozesses
- Keine Risikoakzeptanz bei den Basis-Anforderungen
- Möglichkeit der Risikoakzeptanz für Standard-Anforderungen und bei erhöhtem Schutzbedarf
Risikomanagementsystem
- Angemessenes Risikomanagement
- Richtlinie zum Umgang mit Risiken
- Vorarbeiten und Priorisierung
Normen
- Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000 und ISO/IEC 27005
ISO/IEC 31000 | ISO-Norm zum Risikomanagement |
ISO/IEC 27005 | Risikomanagement in der Informationssicherheit |
Einordnung IT-Grundschutz
Wann MUSS eine Risikoanalyse durchgeführt werden?
In bestimmten Fällen muss explizit eine Risikoanalyse durchgeführt werden Beispielsweise, wenn der Informationsverbund Zielobjekte enthält, die
- einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit haben oder
- mit den existierenden Bausteinen des IT-Grundschutzes nicht hinreichend abgebildet (modelliert) werden können oder
- in Einsatzszenarien (Umgebung, Anwendung) betrieben werden, die im Rahmen des IT-Grundschutzes nicht vorgesehen sind
In diesen Fällen stellen sich folgende Fragen
- Welchen Gefährdungen für Informationen ist durch die Umsetzung der relevanten IT-Grundschutz-Bausteine noch nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht Rechnung getragen?
- Müssen eventuell ergänzende Sicherheitsmaßnahmen, die über das IT-Grundschutz-Modell hinausgehen, eingeplant und umgesetzt werden?
BSI 200-3
- Beschreibt, wie für bestimmte Zielobjekte festgestellt werden kann, ob und in welcher Hinsicht über den IT-Grundschutz hinaus Handlungsbedarf besteht, um Informationssicherheitsrisiken zu reduzieren
- Hierzu werden Risiken, die von elementaren Gefährdungen ausgehen, eingeschätzt und anhand einer Matrix bewertet
- Die Einschätzung erfolgt über die zu erwartende Häufigkeit des Eintretens und die Höhe des Schadens, der bei Eintritt des Schadensereignisses entsteht
- Aus diesen beiden Anteilen ergibt sich das Risiko
Zweistufige Risikoanalyse
- In einem ersten Schritt wird die in Kapitel 4 erstellte Gefährdungsübersicht systematisch abgearbeitet
- Dabei wird für jedes Zielobjekt und jede Gefährdung eine Bewertung unter der Annahme vorgenommen, dass bereits Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt oder geplant worden sind (siehe Beispiele in Kapitel 5)
In der Regel wird es sich hierbei um Sicherheitsmaßnahmen handeln, die aus den Basis- und Standard-Anforderungen des IT-Grundschutz/Kompendiums abgeleitet worden sind
- An die erste Bewertung schließt sich eine erneute Bewertung an, bei der die Sicherheitsmaßnahmen zur Risikobehandlung betrachtet werden (siehe Beispiele in Kapitel 6)
- Durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lässt sich die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen prüfen, die zur Risikobehandlung eingesetzt worden sind
Risiken und Chancen
Chancen und Risiken sind die häufig auf Berechnungen beruhenden Vorhersagen eines möglichen Nutzens im positiven Fall bzw. Schadens im negativen Fall
- Was als Nutzen oder Schaden aufgefasst wird, hängt von den Wertvorstellungen einer Institution ab
BSI 200-3 konzentriert sich auf die Betrachtung der negativen Auswirkungen von Risiken, mit dem Ziel, adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung aufzuzeigen
- In der Praxis werden im Rahmen des Risikomanagements meistens nur die negativen Auswirkungen betrachtet
- Ergänzend hierzu sollten sich Institutionen jedoch auch mit den positiven Auswirkungen befassen
Risikoanalyse
Als Risikoanalyse wird IT-Grundschutz der komplette Prozess bezeichnet
- Risiken beurteilen (identifizieren, einschätzen und bewerten) und behandeln
ISO 31000 und ISO 27005
Risikoanalyse bezeichnet aber nach den einschlägigen ISO-Normen ISO 31000 (siehe [31000]) und ISO 27005 (siehe [27005]) nur einen Schritt im Rahmen der Risikobeurteilung, die aus den folgenden Schritten besteht
- Identifikation von Risiken (Risk Identification)
- Analyse von Risiken (Risk Analysis)
- Evaluation oder Bewertung von Risiken (Risk Evaluation)
Deutscher Sprachgebrauch
Begriff „Risikoanalyse“ für den kompletten Prozess der Risikobeurteilung und Risikobehandlung etabliert
- Daher wird im IT-Grundschutz weiter der Begriff „Risikoanalyse“ für den umfassenden Prozess benutzt
Internationalen Normen
In den internationalen Normen, insbesondere der ISO 31000, werden einige Begriffe anders belegt, als es im deutschen Sprachraum üblich ist
- Daher findet sich im Anhang eine Tabelle, in der die wesentlichen Begriffe aus ISO 31000 und dem 200-3 gegenübergestellt werden (siehe Tabelle 11)
Zielsetzung
- Informationssicherheitsrisiken steuern
- Anerkanntes Vorgehen
- Angemessen
- Zielgerichtet
- Leicht anwendbar
Elementare Gefährdungen
Vorgehen basiert auf Elementaren Gefährdungen
- Im IT-Grundschutz/Kompendium beschrieben
- Basis für die Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine
Risikobewertung
In der Vorgehensweise nach IT-Grundschutz wird bei der Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine implizit eine Risikobewertung für Bereiche mit normalem Schutzbedarf vom BSI durchgeführt
- Hierbei werden nur solche Gefährdungen betrachtet, die eine so hohe Eintrittshäufigkeit oder so einschneidende Auswirkungen haben, dass Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen
- Typische Gefährdungen, gegen die sich jeder schützen muss, sind z. B. Schäden durch Feuer, Wasser, Einbrecher, Schadsoftware oder Hardware-Defekte
- Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass Anwender des IT-Grundschutzes für einen Großteil des Informationsverbundes keine individuelle Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse durchführen müssen, weil diese bereits vorab vom BSI durchgeführt wurde
Übersicht
- Schritte Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
- Integration der Risikoanalyse in den Sicherheitsprozess
Arbeitsschitt | 200-3 | Beschreibung | |
---|---|---|---|
1 | Gefährdungen ermitteln | Kapitel 4 |
|
2 | Risikoeinstufung | Kapitel 5 |
|
3 | Risikobehandlung | Kapitel 6 |
|
4 | Konsolidierung | Kapitel 7 |
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Vorarbeiten
Vorarbeiten zur Risikoanalyse
BSI-Standard 200-2
Arbeitsschitt | Beschreibung |
---|---|
Informationssicherheitsprozess | Systematischer Informationssicherheitsprozess muss initiiert worden sein.
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IT-Grundschutz/Geltungsbereich | Geltungsbereich für die Sicherheitskonzeption muss definiert worden sein.
|
Strukturanalyse | Für den Informationsverbund sollte eine Strukturanalyse gemäß Kapitel 8.1 der IT-Grundschutz-Methodik durchgeführt worden sein.
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Schutzbedarfsfeststellung | Anschließend sollte eine Schutzbedarfsfeststellung gemäß Kapitel 8.2 der IT-Grundschutz-Methodik durchgeführt worden sein.
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Modellierung | Es sollte eine Modellierung gemäß Kapitel 8.3 der IT-Grundschutz-Methodik und Kapitel 2 des IT-Grundschutz/Kompendiums durchgeführt worden sein.
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IT-Grundschutz-Check | Es sollte vor der Risikoanalyse ein IT-Grundschutz-Check gemäß Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik durchgeführt werden.
|
- Ergebnis
Liste der Zielobjekte, für die eine Risikoanalyse durchgeführt werden sollte („betrachtete Zielobjekte“)
Priorisierung
- Viele Zielobjekte
Falls trotz Gruppenbildung viele Zielobjekte einer Risikoanalyse unterzogen werden müssen, sollte eine geeignete Priorisierung vorgenommen werden:
- Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Standard-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die übergeordneten Zielobjekte bearbeitet werden (insbesondere Geschäftsprozesse, Teilverbünde und gesamter Informationsverbund).
- Aus diesen Arbeiten ergeben sich oft wertvolle Anhaltspunkte für die Risikoanalysen der untergeordneten technischen Zielobjekte.
- Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Kern-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf bearbeitet werden.
- Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Basis-Absicherung“ gewählt wurde, werden zunächst keine Risikoanalysen durchgeführt, sondern es werden als Erstes nur die Basis-Anforderungen umgesetzt.
- Abweichende Vorgehensweisen
Von der beschriebenen Vorgehensweise kann abgewichen werden
- Unter Umständen bietet es sich an, eine Risikoanalyse erst nach Erfüllung der IT-Grundschutz-Anforderungen durchzuführen.
- Dies kann beispielsweise bei Zielobjekten sinnvoll sein, die bereits im Einsatz sind und die hinreichend durch IT-Grundschutz-Bausteine dargestellt werden können.
- Als Entscheidungshilfe dazu, nach welchem Schritt eine Risikoanalyse sinnvoll ist, findet sich eine Zusammenstellung der Vor- und Nachteile der möglichen Zeitpunkte in Kapitel 8.5 der IT-Grundschutz-Methodik im BSI-Standard 200-2.
- Risikoanalyse auf Geschäftsprozessebene
- Bei den betrachteten Zielobjekten muss es sich nicht zwangsläufig um systemorientierte Zielobjekte (z. B. Anwendungen, IT-Systeme oder -Räume) handeln.
- Vielmehr kann die Risikoanalyse auch auf Geschäftsprozessebene durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Zu den Vorarbeiten gehört auch, dass die Grundvoraussetzungen für die Risikoanalyse von der Institutionsleitung vorgegeben werden.
Richtlinie zum Umgang mit Risiken
Hierzu muss die Leitungsebene eine Richtlinie zum Umgang mit Risiken verabschieden. Diese sollte unter anderem folgende Aspekte umfassen:
- Unter welchen Voraussetzungen muss in jedem Fall eine Risikoanalyse durchgeführt werden?
- Welche Methodik beziehungsweise welcher Standard wird dazu eingesetzt, um die Risiken zu identifizieren, einzuschätzen, zu bewerten und zu behandeln?
- Wie wird die gewählte Methodik auf die speziellen Belange der Institution angepasst?
- Was sind die Risikoakzeptanzkriterien?
- Welche Organisationseinheiten sind für welche Teilaufgaben der Risikoanalyse verantwortlich? Sind Risiken den jeweiligen Risikoeigentümern zugeordnet?
- Auf welche Weise werden Risikoanalysen in den Sicherheitsprozess integriert, geschieht dies beispielsweise vor oder nach Umsetzung der IT-Grundschutz-Anforderungen?
- Welche Berichtspflichten bestehen im Rahmen von Risikoanalysen?
- In welchem Zeitrahmen muss die Risikoanalyse vollständig aktualisiert werden?
- Risikoakzeptanzkriterien
- Da die Risikoakzeptanzkriterien einer Institution in entscheidendem Maße von deren Risikoneigung (Risikoappetit) abhängen, kann es sinnvoll sein, auch die Risikoneigung (siehe Kapitel 9) in der Richtlinie zu beschreiben.
- Möglicherweise ist sich eine Institution ihrer eigenen Risikoneigung nicht bewusst oder hat ungenaue Vorstellungen von diesem Begriff. In diesem Fall sollte die Leitungsebene eine Klärung und Entscheidung herbeiführen, gegebenenfalls sollte die Institution hierfür auf externe Experten zurückgreifen.
- Richtlinie zur Risikoanalyse
- Die in der Richtlinie zur Risikoanalyse beschriebenen Vorgaben der Leitungsebene müssen konsequent umgesetzt werden, wenn Risiken bewertet und behandelt werden.
- Zweifelsfälle können auftreten, beispielsweise wenn es bei einem bestimmten Risiko nicht sinnvoll erscheint, die festgelegte Risikoneigung anzuwenden.
- Solche Ausnahmefälle sollten abgestimmt und dokumentiert werden.
Die Richtlinie zur Risikoanalyse sollte gemäß den Vorgaben des Informationssicherheitsmanagementsystems (siehe BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz Methodik [BSI2]) erstellt werden.
- Sie muss in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls orientiert an den Zielen der Institution angepasst werden.
- Insbesondere sollte auch die eingesetzte Vorgehensweise zur Risikoanalyse regelmäßig überprüft werden.
- Die Richtlinie zur Risikoanalyse muss durch die Institutionsleitung freigegeben werden.
Zielobjekte
- Voraussetzung für die Durchführung von Risikoanalysen im Rahmen der Standard-Absicherung
bei der Strukturanalyse die Zielobjekte des Informationsverbundes
- zusammengestellt sind
- deren Schutzbedarf festgestellt ist und
- ihnen bei der Modellierung soweit möglich passende Grundschutz-Bausteine zugeordnet wurden.
- Risikoanalyse für Zielobjekte
- Hoher oder sehr hoher Schutzbedarf
- In einem der drei Grundwerte (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit)
- Für die es keinen passenden Grundschutz-Baustein gibt
- Die in Einsatzszenarien betrieben werden, die für den Grundschutz untypisch sind.
- Priorisierung
Bei einer großen Zahl an Zielobjekten, die eines diese Kriterien erfüllen, sollten Sie eine geeignete Priorisierung vornehmen.
- Bei der Vorgehensweise Standard-Absicherung bietet es sich an, zunächst übergeordnete Zielobjekte zu betrachten, etwa den gesamten Informationsverbund, bestimmte Teile des Informationsverbundes oder wichtige Geschäftsprozesse.
- Bei der Kern-Absicherung sollten Sie vorrangig diejenigen Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf untersuchen.
Betrachteten Zielobjekte
Richtlinie
- Richtlinie zum Umgang mit Risiken
Bevor Sie mit der Durchführung von Risikoanalysen beginnen, sollte die Leitung Ihrer Institution grundlegende Aspekte hierfür in einer Richtlinie zum Umgang mit Risiken festlegen:
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Risikoanalyse erforderlich?
- Mit welchem Verfahren werden Risiken identifiziert, eingeschätzt, bewertet und behandelt und wie ist dieses Verfahren an die Gegebenheiten der Institution angepasst und in den Sicherheitsprozess integriert?
- Welche Organisationseinheiten sind für die verschiedenen Teilaufgaben des Risikomanagements zuständig?
- Wie sind die Berichtspflichten geregelt?
- Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Risiken akzeptiert werden?
- In welchen zeitlichen Intervallen und bei welchen Ereignissen müssen Risikoanalysen aktualisiert werden?
Diese Richtlinie und die zugehörigen organisatorischen Umsetzungen sollten regelmäßig auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden.
Elementaren Gefährdungen
Elementaren Gefährdungen - Hilfsmittel für Risikoanalysen
Beschreibung
Hilfsmittel für Risikoanalysen
- Grundschutz-Kompendium enthält eine Liste 47 elementaren Gefährdungen
- Kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen
Verwendung bei der Risikoanalyse
- Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert, produktneutral (immer), technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen), kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert.
Effiziente Durchführung von Risikoanalysen
Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.
- Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
- Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
- Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
- Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
- Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
- So wird z. B. zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert „Verfügbarkeit“ genannt.
- Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
- Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
- Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.
Gefährdungsübersicht
Beschreibung
Erster Schritt einer Risikoanalyse
- Risiken identifizieren, denen ein Zielobjekt ausgesetzt ist
- Beschreibung
- Welchen Gefährdungen das Objekt unterliegt
- Anhand der elementaren Gefährdungen als Ausgangspunkt
Grundschutz Bausteine
- Abdeckung mit Grundschutz Bausteine
Abdeckung | Beschreibung |
---|---|
Ausreichend | Alle Aspekte des Zielobjektes können vollständig mit IT-Grundschutz-Bausteinen modelliert werden
|
Unzureichend | Keine ausreichende Abdeckung durch IT-Grundschutz-Bausteine
|
Relevanz einer Gefährdung
Nur Gefährdungen mit direkter Relevanz in die Gefährdungsübersicht aufnehmen
- Einwirkungen
direkt | unmittelbar |
indirekt | über andere, allgemeinere Gefährdungen auf das betrachtete Objekt einwirkend |
- Aufgabe
Prüfen, ob weitere elementare Gefährdungen einen nennenswerten Schaden hervorrufen können
- Die Relevanz einer Gefährdung mit der möglichen Einwirkung einer Gefährdung bestimmen
Erstellung einer Gefährdungsübersicht
Zusätzliche Gefährdungen
Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen BSI/200-3/Gefährdungsübersicht#Zusätzliche_Gefährdungen
Beispiel
- Relevante IT-Grundschutz-Bausteine für Virtualisierungsserver S007
- SYS.1.1 Allgemeiner Server
- SYS.1.3 Server unter Unix
- SYS.1.5 Virtualisierung
- Referenzierten elementaren Gefährdungen
Aus den in diesen Bausteinen referenzierten elementaren Gefährdungen lässt sich die folgende auszugsweise wiedergegebene Übersicht relevanter Gefährdungen zusammenstellen
Gefährdung | Beschreibung |
---|---|
G 0.14 | Ausspähen von Informationen (Spionage) |
G 0.15 | Abhören |
G 0.18 | Fehlplanung oder fehlende Anpassung |
G 0.19 | Offenlegung schützenswerter Informationen |
G 0.21 | Manipulation von Hard- oder Software |
G 0.22 | Manipulation von Informationen |
G 0.23 | Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme |
G 0.25 | Ausfall von Geräten oder Systemen |
G 0.26 | Fehlfunktion von Geräten oder Systemen |
G 0.28 | Software-Schwachstellen oder -Fehler |
G 0.30 | Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen |
G 0.31 | Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen |
G 0.32 | Missbrauch von Berechtigungen |
G 0.40 | Verhinderung von Diensten (Denial of Service) |
G 0.43 | Einspielen von Nachrichten |
G 0.45 | Datenverlust |
G 0.46 | Integritätsverlust schützenswerter Informationen |
Risikoeinstufung
Häufigkeit und Auswirkungen
- Häufigkeit und Auswirkungen einschätzen
Die Höhe eines Risikos ergibt sich aus der Häufigkeit einer Gefährdung und der drohenden Schadenshöhe
- Ein Risiko ist umso größer, je häufiger eine Gefährdung ist, umgekehrt sinkt es, je geringer der mögliche Schaden ist
Grundsätzlich können beide Größen sowohl quantitativ, also mit genauen Zahlenwerten, als auch qualitativ, also mit Hilfe von Kategorien zur Beschreibung der Größenordnung, bestimmt werden
- Erfahrungsgemäß sind jedoch hinreichend verlässliche quantitative Angaben, insbesondere zur Häufigkeit von Schadensereignissen im Bereich der Informationssicherheit, so gut wie nicht vorhanden und auch dort, wo es verlässliche Statistiken gibt, sind daraus abgeleitete exakte Prognosen auf zukünftige Ereignisse problematisch, wenn nicht gar unmöglich
- Daher empfiehlt sich ähnlich wie bei der Schutzbedarfsfeststellung ein qualitativer Ansatz mit einer begrenzten Anzahl an Kategorien
Die Anzahl der Kategorien, mit denen Sie Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe beschreiben, und deren Definition sollten auf die konkreten Gegebenheiten Ihrer Institution angepasst sein
- Im Allgemeinen genügen maximal fünf Stufen zur Abgrenzung von Häufigkeiten und Auswirkungen
- Wenn bei Ihnen ein übergeordnetes Risikomanagement bereits eingeführt ist, empfiehlt es sich zudem, Informationssicherheitsrisiken in Übereinstimmung mit den dort verwendeten Systemen zur Bewertung und Klassifikation von Risiken zu verwenden
Nachfolgend als Beispiel ein Vorschlag aus dem -Standard 200-3 für ein mögliches vierstufiges Klassifikationsschema zur Bewertung von Eintrittshäufigkeiten
- Klassifikation von Häufigkeiten
Eintrittshäufigkeit | Beschreibung |
---|---|
selten | Das Ereignis könnte nach heutigem Kenntnisstand höchstens alle fünf Jahre auftreten |
mittel | Das Ereignis tritt einmal alle fünf Jahre bis einmal im Jahr ein |
häufig | Das Ereignis tritt einmal im Jahr bis einmal pro Monat ein |
Sehr häufig | Das Ereignis tritt mehrmals im Monat ein |
Auch für die Klassifikation möglicher Schadensauswirkungen enthält der -Standard als Beispiel ein vierstufiges Klassifikationsschema
- Klassifikation von Schadensauswirkungen
Schadenshöhe | Schadensauswirkungen |
---|---|
vernachlässigbar | Die Schadensauswirkungen sind gering und können vernachlässigt werden |
begrenzt | Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar |
beträchtlich | Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein |
existenzbedrohend | Die Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß annehmen |
Berücksichtigen Sie bei der Definition der Kategorien zur Bewertung der Auswirkungen einer Gefährdung auch die bei Ihnen vorgenommene Definition der Schutzbedarfskategorien
- Beide Systeme sollten in einer Institution zueinander passend definiert werden
Risikobewertung und Risikobehandlung
Nachdem Sie die Eintrittshäufigkeiten und Schadensauswirkungen einer Gefährdung eingeschätzt haben, können Sie das aus beiden Faktoren resultierende Risiko bewerten
- Es ist auch hierfür zweckmäßig, eine nicht zu große Anzahl an Kategorien zu verwenden, drei bis fünf sind üblich, oft werden auch nur zwei Kategorien verwendet
- Der -Standard 200-3 enthält ein Beispiel mit vier Stufen, das Sie an die Gegebenheiten und Erfordernisse Ihrer Institution anpassen können
Risikoklassifikation
Risikokategorie | Definition |
---|---|
gering | Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz |
mittel | Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht aus |
hoch | Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden |
sehr hoch | Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden |
Risikomatrix
Zur Darstellung von Eintrittshäufigkeiten, Schadensauswirkungen und Risiken ist eine Risikomatrix ein gebräuchliches und sehr anschauliches Instrument
- Auch hierzu enthält der BSI-Standard 200-3 einen Vorschlag, den Sie an die Festlegungen Ihrer Institution zur Risikobewertung anpassen können
Die Risikobewertung nehmen Sie vor, um begründete Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Gefährdungen treffen zu können
- Eine solche Entscheidung kann sein, durch zusätzliche Maßnahmen die Eintrittshäufigkeit und/oder die Auswirkungen einer Gefährdung zu verringern
- Mithilfe der Risikomatrix können Sie auch verdeutlichen, wie sich die Umsetzung solcher Maßnahmen auf ein Risiko auswirken würde
- Beispiel
- Risikomanagementsystem
- Erstellung der Gefährdungsübersicht
Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen
- Quellen
- BSI-Gefährdungskataloge
- Produktdokumentation
- Publikationen über Schwachstellen im Internet
- Auch Schwächen eingesetzter Komponenten und Protokolle
- Anfrage bei Herstellern
- Fachliteratur
- Bewertungskriterien (z. B. Common Criteria)
- eigene Bedrohungsanalysen
- Weitere Informationsquellen
- Security Mailing List Archive: seclists.org
- 47. Elementargefährdung
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe
- Von Tätern nicht beabsichtigt Auswirkungen
- nicht die unmittelbar angegriffenen Zielobjekte betreffen oder
- unbeteiligte Dritte schädigen
Beispiele
- Für DDoS-Angriffe als Bots missbrauchte IT-Systeme
- (IoT-) Geräte, die als ein Einfallstor in Netze missbraucht werden
- Ransomware-Angriffe auf IT-Systeme Kritischer Infrastrukturen
Lösungsansätze
- Die Bewertung des Risikos erfolgt durch den populären Matrix-Ansatz anhand weniger Stufen
- Wenn das Risiko nicht akzeptabel ist, werden Maßnahmen zur Senkung, Vermeidung oder Übertragung des Risikos in Betracht gezogen
- Im Sinne einer Was-Wäre-Wenn-Analyse wird dann in der Risiko-Matrix "eingezeichnet", wie sich das Risiko bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ändern würde
- Dadurch wird automatisch auch das Restrisiko dokumentiert
- Restrisiko muss der Leitung zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz)
Bewertungsverfahren
Beispiel
- Als Beispiel für die Risikobewertung werden zwei Gefährdungen für den Virtualisierungsserver S007 bei der RECPLAST betrachtet
- Die Risiken werden mit Hilfe der zuvor beschriebenen Kategorien für Häufigkeiten, Auswirkungen und resultierendem Risiko bewertet
Risikobewertung für die Gefährdung G 0.15 Abhören
- Das Risiko besteht, weil zu Wartungszwecken die auf dem Server S007 betriebenen virtuellen Maschinen von Zeit zu Zeit auf einen zweiten Virtualisierungsserver verschoben werden
- Bei dieser Live-Migration werden folglich die aktuelle Speicherinhalte der virtuellen Maschinen zwischen beiden Servern übertragen
- Da wegen der damit verbundenen Performance-Verluste darauf verzichtet wurde, die Daten zu verschlüsseln, können die übertragenen Informationen grundsätzlich mitgelesen werden
- Dies gilt auch für Datenübertragungen vom Virtualisierungsserver S007 zu den angeschlossenen zentralen Speichersystemen
- Bei der Bewertung werden die Eintrittshäufigkeit und die möglichen Auswirkungen betrachtet
- Die Eintrittshäufigkeit wird auch ohne zusätzliche Maßnahmen als selten bewertet
- Diese Entscheidung wurde getroffen, weil durch eine geeignete Netzsegmentierung und Konfiguration dafür gesorgt wurde, dass die Datenübertragungen bei der Live-Migration wie auch zu den Speichersystemen in abgetrennten, von außen nicht zugänglichen Teilnetzen stattfinden, auf die nur die berechtigten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Administratoren Zugriff haben
- Gleichwohl handelt es sich bei den übertragenen Daten um solche, bei denen Verletzungen der Vertraulichkeit beträchtliche negative Folgen haben könnten
- Die Auswirkungen bei Eintreten der Gefährdung werden daher als beträchtlich eingestuft
- Aus diesen Einschätzungen ergibt sich gemäß sich der festgelegten Kriterien für die Risikobewertung ein insgesamt mittleres Risiko
"Risikomatrix mit eingetragener Gefährdung. (Bild hat eine Langbeschreibung)"
Risikobewertung für die Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
- Der BSI-Standard 200-3 enthält in Kapitel 5.2 verschiedene Beispiele dafür, wie eine Risikobewertung tabellarisch dokumentiert werden kann
- Da oftmals eine Vielzahl an Gefährdungen zu berücksichtigen sind, kann auf ausführliche Erläuterungen zu den vorgenommenen Bewertungen verzichtet werden
- Die folgende Tabelle zeigt anhand der Gefährdung G 0.25 eine hinreichende Dokumentation der Risikobewertung
Risikobewertung
- Virtualisierungsserver S007
Vertraulichkeit | hoch |
Integrität | hoch |
Verfügbarkeit | hoch |
- Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
Beeinträchtigte Grundwerte | Verfügbarkeit |
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen | mittel |
Auswirkungen ohne zusätzliche Maßnahmen | beträchtlich |
Risiko ohne zusätzliche Maßnahmen | mittel |
Risikobehandlung
Risikoakzeptanzkriterien
Risikoappetit
Je nach Risikoappetit sind unterschiedliche Risikoakzeptanzkriterien möglich
- Kapitel 5
Im Folgenden wird davon ausgegangen
- „geringe“ Risiken grundsätzlich akzeptiert werden
- „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Ausnahmefällen
In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben
- Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird
- Es müssen geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden
Risikobehandlung
Option | Beschreibung |
---|---|
Vermeiden | Risikoursache ausschließen |
Reduzieren | Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben, modifizien |
Transfer | Risiken mit anderen Parteien teilen |
Akzeptanz | Weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenommen werden sollen |
- Vermeidung - Reduktion - Transfer
Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers näher betrachtet.
- Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die Risikobehandlung darauf abbilden.
- Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.
Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden: A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses oder des Informationsverbunds zu vermeiden?
- Gründe für diesen Ansatz können etwa sein
- Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
- Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z. B. zur Kostensenkung.
- Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufügen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
- Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den
Komfort des Systems mit sich bringen. B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren?
- Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefährdung entgegenwirken.
- Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen beispielsweise folgende infrage:
- die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt um ein Produkt handelt,
- Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssicherheit erarbeitet werden,
- andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von spezialisierten Unternehmen angeboten werden,
- Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wurden.
Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Entscheidungshilfen. C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu übertragen, beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing? Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:
- Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
- Es ist ohnehin aus anderen Gründen geplant, Teile der Geschäftsprozesse auszulagern.
- Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem
Risiko umzugehen. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden, muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entsprechend angepasst werden.
- Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.
Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im Sicherheitskonzept dokumentiert. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informationsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.
- Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeitsschritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, beginnend bei der Strukturanalyse.
- Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Informationen und Dokumente zurückgegriffen werden.
Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte.
- Besonders bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden.
- Die Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.
D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden? Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risikoakzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht. Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz).
- Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst ist.
- Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“.
- In der Praxis ist dies aber nicht immer zweckmäßig.
- Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
- Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
- Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
- Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
- Hinweis
Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz/Kompendium als Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeführt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, können als Anhaltspunkte ffr weiterführende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse herangezogen werden.
- Dabei handelt es sich um Beispiele, die über das dem Stand der Technik entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden.
- Zu beachten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlenswert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
- Somit müssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.
Risikobereitschaft
Risikobehandlungsoptionen
- In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind
- In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.
Option | Beschreibung | Erläuterung |
---|---|---|
A | Risikovermeidung | Umstrukturierung
|
B | Risikoreduktion/Risikomodifikation | Sicherheitsmaßnahmen
|
C | Risikotransfer | Risiken verlagern
|
D | Risikoakzeptanz | Risiken sind akzeptabel
Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z. B. nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) Restrisiko von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet. |
Risikoverfolgung
- Risiken unter Beobachtung
Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden.
- Dies bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte.
- In solchen Fällen ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor
zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden. Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken.
- Die Risiken werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen
den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept übernommen.
- Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst.
- Nachdem die Risikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungsebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund fertiggestellt werden.
Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraussichtlich steigen werden.
- Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw.
Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen. Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und neu bewertet werden.
- Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz/Kompendiums überschreiten, müssen die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.
Beispiel
Für die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden folgende Entscheidungen getroffen (Auszug)
Virtualisierungsserver S1
Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch Gefährdung Risikokategorie Risikobehandlungsoption
G 0.15 Abhören
(hier mittel Live-Migration) D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zusätzliche Maßnahmen) Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.
G 0.25 Ausfall von Geräten mittel
B: Risikoreduktion oder Systemen Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant Maßnahme: Verwaltungsservers) ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem gering Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird. Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet wird.
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch Gefährdung G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler Risikokategorie hoch mit ergänzen-der Maßnahme:gering Risikobehandlungsoption B: Risikoreduktion Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann. Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren. Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra gen auf der Datenbank ausgeführt werden.
- Der Per
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.
Datenbank A1
Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch Gefährdung G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen Risikokategorie Risikobehandlungsoption mittel
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein Maßnahme: zusätzliches Modul des Datenbankmanagement gering systems beschafft, mittels dessen administrative Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken verhindert werden. Zudem werden Aktionen von Administratorkennungen sicher protkolliert und aus gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig erkannt werden können. Smart-Meter-Gateway-Administration Zx Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch Gefährdung Risikokategorie Risikobehandlungsoption
G 0.18 Fehlplanung oder
hoch
B: Risikoreduktion
fehlende Anpassung Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die Maßnahme: reichende Netzsegmentie Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg gering rung) mentiert.
- Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be trieben.
- Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen und zu begründenden Netzkoppelungen und Kommunikationsbeziehungen aufweist. Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren nen, werden Firewalls eingesetzt.
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch Integrität: hoch Verfügbarkeit: hoch G 0.32 Missbrauch von Be hoch rechtigungen mit ergänzenderMaßnahme: gering usw. B: Risikoreduktion Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu griff erlaubt.
- Im Konzept ist auch auf eine geeigne
te Rollentrennung geachtet worden.
- Zudem deckt
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs berechtigungen ab. 38
Restrisiko
- Restrisiko bleibt
- Risiken unter Beobachtung
Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.
- In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.
- Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
- Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
- Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
- Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
- Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z. B. Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück vom Management unterschreiben.
Konsolidierung
Beschreibung
- Zusätzlichen Maßnahmen
Als Abschluss der Risikoanalyse sind die zusätzlichen Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen wurde, in das vorhandene Sicherheitskonzept zu integrieren
- Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
- Darauf aufbauend ist der Sicherheitsprozess fortsetzen
- Prüfung zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen
Option | Beschreibung |
---|---|
Eignung | |
Angemessenheit | |
Benutzerfreundlichkeit | |
Zusammenwirken | mit anderen Maßnahmen |
- Änderungen
Diese Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann sowohl zu Anpassungen bei den zusätzlich ausgewählten Maßnahmen als auch zu Änderungen im bestehenden Konzept führen.
- Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Konsolidierung von Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in der nächsten Lektion.
- Konsolidierung
- Sind die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der jeweiligen Gefährdungen geeignet?
- Wirken die Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll zusammen?
- Welche Grundschutzmaßnahmen werden durch höher- oder gleichwertige Maßnahmen ersetzt?
- Sind die Sicherheitsmaßnahmen benutzerfreundlich?
- Sind die Sicherheitsmaßnahmen angemessen?
- Verpacken der neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen in einem benutzerdefinierten Baustein
- Ggf. Ergänzung bestehender Bausteine um aus der Risikobewertung ermittelten Anforderungen
- Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
Falls bei der Behandlung von verbleibenden Gefährdungen ergänzende Maßnahmen zu den bereits im Sicherheitskonzept beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen hinzugefügt wurden, muss das Sicherheitskonzept anschließend konsolidiert werden.
Konkret bedeutet dies, dass die Sicherheitsmaßnahmen für jedes Zielobjekt anhand folgender Kriterien überprüft werden:
- Eignung der Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
- Werden alle Aspekte der relevanten Gefährdungen vollständig abgedeckt?
- Stehen die getroffenen Gegenmaßnahmen im Einklang mit den Sicherheitszielen?
- Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
- Unterstützen sich die Maßnahmen bei der Abwehr der relevanten Gefährdungen?
- Ergibt sich durch das Zusammenwirken der Maßnahmen ein wirksames Ganzes?
- Stehen die Maßnahmen nicht im Widerspruch zueinander?
- Benutzerfreundlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen
- Sind die getroffenen Maßnahmen tolerant gegenüber Bedienungs- und Betriebsfehlern?
- Sind die getroffenen Maßnahmen für die Mitarbeiter und andere Betroffene transparent?
- Ist für die Betroffenen ersichtlich, wenn eine Maßnahme ausfällt?
- Können die Betroffenen die Maßnahme nicht zu leicht umgehen?
- Angemessenheit/Qualitätssicherung der Sicherheitsmaßnahmen
- Sind die getroffenen Maßnahmen für die jeweiligen Gefährdungen angemessen?
- Stehen die Kosten und der Aufwand für die Umsetzung in einem sachgerechten Verhältnis zum
Schutzbedarf der betroffenen Zielobjekte?
- Auf dieser Grundlage sollte das Sicherheitskonzept bereinigt und konsolidiert werden
- Ungeeignete Sicherheitsmaßnahmen sollten verworfen und nach eingehender Analyse durch wirksame Maßnahmen ersetzt werden.
- Widersprüche oder Inkonsistenzen bei den Sicherheitsmaßnahmen sollten aufgelöst und durch einheitliche und aufeinander abgestimmte Mechanismen ersetzt werden.
- Sicherheitsmaßnahmen, die von den Betroffenen nicht akzeptiert werden, sind wirkungslos. Es sollten praktikable Lösungen erarbeitet werden, die die Betroffenen möglichst wenig einschränken oder behindern.
- Zu aufwendige oder zu teure Sicherheitsmaßnahmen sollten entweder überarbeitet oder verworfen und durch angemessene Schutzmaßnahmen ersetzt werden. Allerdings gefährden zu schwache Maßnahmen die Informationssicherheit. Auch sie sollten überarbeitet oder ersetzt werden.
- Integration der Inhalte
- Bei Zielobjekten, die bereits im IT-Grundschutz/Kompendium enthalten sind, kann es sich als sinnvoll erweisen, bestehende Bausteine um aus der Risikoeinstufung ermittelte Anforderungen zu ergänzen.
- Bei Zielobjekten, die nicht hinreichend mit dem bestehenden IT-Grundschutz abgebildet werden können, kann überlegt werden, die neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen (siehe
Beispiele zur Smart-Meter-Gateway-Administration, Kapitel 4 und 5) in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen.
- Beispiel (Auszug)
Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die RECPLAST GmbH wurde unter anderem Folgendes festgestellt:
- Zwei Jahre zuvor wurde entschieden, dass der Einsatz von Verschlüsselung zur Netzkommunikation entbehrlich ist. Eine gemeinsame Projektgruppe mit dem Auftraggeber ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Entscheidung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Die Vorgaben zur Konfiguration der Router werden deshalb kurzfristig überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst.
- Sowohl der Client C1 als auch der Switch N3 werden im Fertigungsbereich eingesetzt. Im Rahmen der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass die größten Gefahren für C1 von Luftverunreinigungen, Spritzwasser und Vibrationen ausgehen. Im Rahmen eines Brainstormings ist deshalb beschlossen worden, anstelle eines handelsüblichen PCs einen Industrie-PC einsetzen, der besonders gegen physische Gefahren geschützt ist. Der Industrie-PC muss für den Einbau in
Standard-19-Zoll-Schränke geeignet sein. Ebenso muss er über ein integriertes oder ausklappbares Display sowie einen leicht auswechselbaren Luftfilter verfügen und gegen Spritzwasser und Vibrationen schützen.
- Oben genannte Anforderungen tragen den besonderen infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Clients C1 Rechnung. Im Fertigungsbereich wird außer diesem Client noch weitere
Informationstechnik betrieben, die zwar nicht Gegenstand der Risikoanalyse ist, die aber dennoch angemessen geschützt werden muss. Das Unternehmen nimmt die Erfüllung obiger Anforderungen zum Anlass, eine Richtlinie für den sicheren Betrieb von Informationstechnik im Fertigungsbereich zu erarbeiten, usw.
- Beispiel (Auszug)
Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die Administration des Smart Meter Gateways ist entschieden worden, die im Rahmen der Risikoeinstufung und -behandlung ermittelten Gefährdungen
- G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassungen,
- G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen,
- G 0.43 Einspielen von Nachrichten usw. und die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen
- geeignete Netzsegmentierung
- Einsatz eines angemessenen Rollen- und Rechtekonzepts usw. in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen
Rückführung
Beschreibung
- Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
- Nächste Schritten
Zweiter Grundschutz-Check
Dies bedeutet insbesondere, dass in einem erneuten Grundschutz-Check
- Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen
- prüfen und dokumentieren
- Zweiter Grundschutz-Check
Erforderlich!
- Da sich in der Regel durch die Risikoanalyse das Sicherheitskonzept geändert hat und der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen ist.
- Rückführung in den Sicherheitsprozess
- Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik beschrieben ist, fortgesetzt werden.
Arbeitsschritte
- Ergänztes Sicherheitskonzept als Basis für folgende Arbeitsschritte
- IT-Grundschutz-Check
- siehe Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik
- Im Rahmen der Vorarbeiten wurde bereits ein IT-Grundschutz-Check für die laut IT-Grundschutz-Modell zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen durchgeführt.
- Da sich bei der Risikoanalyse in der Regel Änderungen am Sicherheitskonzept ergeben, ist anschließend noch der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Anforderungen zu prüfen.
- Gegebenenfalls veraltete Ergebnisse sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
- Umsetzung der Sicherheitskonzeption
- Kapitel 9 der IT-Grundschutz-Methodik
- Die im Sicherheitskonzept für die einzelnen Zielobjekte vorgesehenen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
- Hierfür müssen die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, damit sie wirksam werden können.
- Dies umfasst unter anderem eine Kosten- und Aufwandsschätzung sowie die Festlegung der Umsetzungsreihenfolge.
- Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses in allen Ebenen
- siehe Kapitel 10.1 der IT-Grundschutz-Methodik
- Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit müssen unter anderem regelmäßig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Eignung der Sicherheitsstrategie überprüft werden.
- Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Fortschreibung des Sicherheitsprozesses ein.
- Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
- siehe Kapitel 5.2 der IT-Grundschutz-Methodik
- Um Nachvollziehbarkeit zu erreichen, muss der Sicherheitsprozess auf allen Ebenen dokumentiert sein.
- Dazu gehören insbesondere auch klare Regelungen für Meldewege und Informationsflüsse.
- Die Leitungsebene muss von der Sicherheitsorganisation regelmäßig und in angemessener Form über den Stand der Informationssicherheit informiert werden.
- ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
- siehe Kapitel 11 der IT-Grundschutz-Methodik
- In vielen Fällen ist es wünschenswert, den Stellenwert der Informationssicherheit und die erfolgreiche Umsetzung des IT-Grundschutzes in einer Behörde bzw. einem Unternehmen transparent zu machen.
- Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an.
- Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.
Anhang
Kapitel | Titel | Beschreibung |
---|---|---|
9.1 | Risikobereitschaft | |
9.2 | Risikoanalyse/Meeting | Risikoanalyse-Meeting |
9.3 | BSI/200-3/Gefährdungsübersicht#Zusätzlicher Gefährdungen | |
9.4 | Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000 |
Aufrechterhaltung und Verbesserung
IT-Grundschutz Verbesserungsprozess - Aufrechterhaltung und Verbesserung
Beschreibung
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
Informationssicherheitsprozess prüfen | |
Umsetzung prüfen | |
Sicherheitsrevision | |
Sicherheitszielen prüfen | Aktualität von Sicherheitszielen |
Übernahme der Ergebnisse | in den Informationssicherheitsprozess |
Informationsfluss | |
Zertifizierung | |
Effizienz und Effektivität der Vorkehrungen |
- Informationssicherheit prüfen
- Abarbeitung einfacher Checklisten
- Punktuelle Prüfung der Netzsicherheit mittels Penetrationstests
- Umfassenden Prüfung
- Angemessenheit und Wirksamkeit umgesetzter Schutzmaßnahmen (technisch und organisatorisch)
- Regelmäßige Intervalle
Grundsätzlich gilt, dass umfassende Prüfungen in regelmäßigen Intervallen (jährlich bis maximal drei Jahre) durchgeführt werden sollten.
- Sicherheitsvorfall
- Aber auch fallweise Prüfungen sind zweckmäßig, beispielsweise bei der Änderung von Geschäftsprozessen und insbesondere nach Sicherheitsvorfällen.
- Sicherheitsvorfälle
- sollten immer ein Anlass sein, die Sicherheitskonzeption zu hinterfragen
- Dies sollte offen und sorgfältig geschehen, um Schwachstellen, die einen Vorfall begünstigt haben, identifizieren und beseitigen zu können
- Zweckmäßige Verfahren
Zwei zweckmäßige Verfahren, mit den Sie Ihr Sicherheitskonzept und das erreichte Schutzniveau prüfen können, sind die -Revision und der Cyber-Sicherheits-Check:
- Mit einer Informationssicherheitsrevision (-Revision) können Sie nach einem festgelegten Verfahren und von kompetenten Revisoren überprüfen lassen, ob das Sicherheitskonzept Ihrer Institution wie beabsichtigt umgesetzt ist und es nach wie vor den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
- Die -Revision liefert sowohl den Verantwortlichen für Informationssicherheit als auch der Leitung einer Institution belastbare Informationen über den aktuellen Zustand der Informationssicherheit.
- Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision
- Neben einer umfassenden Prüfung, die auf die vollständige und vertiefte Überprüfung der Informationssicherheit in einer Institution abhebt, gibt es mit der Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision Varianten, bei denen Tiefe und Umfang der Prüfung begrenzt sind.
- Cyber-Sicherheits-Check
Wenn Sie noch wenig Erfahrung mit diesem Thema haben, kann der Cyber-Sicherheits-Check eine wichtige Hilfe bei der Überprüfung des Sicherheitsniveaus Ihrer Institution sein.
- Er gibt ihnen Hinweise zur Anfälligkeit gegen Cyberangriffe und ist so angelegt, dass die regelmäßige Durchführung das Risiko verringert, zum Opfer solcher Angriffe zu werden.
- Vorgehensmodell IT-Revision
Für die Durchführung der IT-Revision hat das BSI ein eigenes Vorgehensmodell entwickelt, das im Leitfaden -Revision beschrieben ist.
- Dort erfahren Sie auch mehr zu Prüfumfang und -tiefe sowie Einsatzzweck der unterschiedlichen Varianten des Verfahrens.
Geschäftsprozess
- Name
- Prozess-Owner
- Trigger
Vorarbeiten
- Realisierungsplan enthält Maßnahmen des Sicherheitskonzepts
- Bis wann werden Maßnahmen von wem wie umgesetzt
- Erforderliche Ressourcen
- Zwischentermine
- Begleitende Maßnahmen
- Regelmäßige Kontrollen
- Sicherstellen, dass alles wie geplant umgesetzt ist und funktioniert
- Stetiger Prozess
Informationssicherheit ist kein einmalig herzustellender und anschließend stabiler Zustand, sondern ein stetiger Prozess, der immer wieder an sich wandelnde und neue Herausforderungen angepasst werden muss.
- Angemessenheit und Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Informationssicherheit in Ihrer Institution kontinuierlich überwachen und verbessern
- Umsetzungsstand der im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen prüfen
- Vorgehen bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen
- Erkenntnisse der Prüfungen in Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Informationssicherheitsmanagements überführen
- Kennzahlen können bei der Bewertung einzelner Aspekte der Informationssicherheit helfen
- Reifegradmodell nutzen
- Sicherheitsniveau nachweisen (27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz)
Leitfragen
- Leitfragen für die Überprüfung
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts immer den Anforderungen entsprechen, müssen sie kontinuierlich überprüft werden.
- Überprüfungen sollten sich an folgenden Leitfragen orientieren
Frage | Beschreibung |
---|---|
Welche Ziele der Informationssicherheit sind aktuell vordringlich? | Die Bedeutung von Sicherheitszielen kann sich im Zeitablauf verändern
|
Wer ist verantwortlich für die Überwachung des Informationssicherheitsprozesses? | Häufig ist die Institution so komplex, dass der nicht alle Überprüfungen leiten und durchführen kann.
|
Wie häufig sind die Verfahren zu überprüfen? | Für weniger wichtige Schutzmechanismen kann eine Überprüfung seltener erfolgen als für kritische Prozesse.
|
- Umsetzungshinweise
ISMS.1.M11: Aufrechterhaltung der Informationssicherheit
- Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Überprüfung des Sicherheitsprozesses
Informationssicherheitsprozess
- Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses ist unabdingbar
- Fehler und Schwachstellen erkennen und abstellen
- Effizienz des IS-Prozesses optimieren
- Verbesserung der Praxistauglichkeit
- Strategie
- Maßnahmen
- Organisatorische Abläufe
Methoden zur Überprüfung
- Zur Effizienzprüfung und Verbesserung sollten Verfahren und Mechanismen eingerichtet werden
- Realisierung der beschlossenen Maßnahmen prüfen
- deren Wirksamkeit und Effizienz überprüfen
- Informationssicherheitsstrategie sollte Leitaussagen zur Messung der Zielerreichung machen
- Grundlagen für Messungen
- Detektion, Dokumentation und Auswertung von Sicherheitsvorfällen
- Durchführung von Übungen und Tests zur Simulation von Sicherheitsvorfällen
- Auswertung der Ergebnisse
- interne und externe Audits, Datenschutzkontrollen
- Zertifizierung nach festgelegten Sicherheitskriterien
- Internen Audits zur Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen
- nicht durch denjenigen durchführen, der die Sicherheitskonzeption entwickelt hat
- Externe Experten mit der Durchführung solcher Prüfungsaktivitäten beauftragen
Aufwand von Audits
- hängt von der Komplexität und Größe des Informationsverbunds ab
- Anforderungen auch für kleine Institutionen geeignet
- Kleinen Einrichtungen
In kleinen Institutionen eventuell ausreichend
- Jährlicher technischer Check von IT-Systemen
- Vorhandene Dokumentationen auf Aktualität prüfen
- Probleme und Erfahrungen mit dem Sicherheitskonzept in Workshop besprechen
Überprüfung der Umsetzung
- Realisierungsplan prüfen
- Aufgabenliste und zeitliche Planung
- Ob und inwieweit dieser eingehalten wurde
- Angemessene Ressourcenplanung
- Voraussetzung für die Einhaltung geplanter Sicherheitsmaßnahmen
- Wurden ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
- Die Überprüfung dient auch
- Rechtzeitiger Wahrnehmung von Planungsfehlern
- Anpassung der Sicherheitsstrategie, wenn sich diese als unrealistisch erweist
- Benutzer-Akzeptanz
- Nach Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen
Akzeptanz bei Nutzern prüfen
- Werden neuen Maßnahmen nicht akzeptiert, ist ein Misserfolg vorprogrammiert
- Ursachen herauszuarbeiten und abstellen
- Oft reicht eine zusätzliche Aufklärung der Betroffenen
- Alternativen prüfen
Sicherheitsrevision
- Revision der Informationssicherheit anhand der IT-Grundschutz-Sicherheitsmaßnahmen
- Gleiche Vorgehensweise wie beim Basis-Sicherheitscheck
- Arbeitsökonomisch
- Angepasste Checkliste erstellen
- für jeden Baustein der IT-Grundschutz-Kataloge
- anhand der Maßnahmentexte
- erleichtert die Revision
- verbessert die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse
Aktualität von Sicherheitszielen
Rahmenbedingungen und Sicherheitskonzeption
- In längeren Perspektiven prüfen
- gesetzte Sicherheitsziele
- Rahmenbedingungen
- Anpassung der Sicherheitsleitlinie und der Sicherheitsstrategie
- in schnelllebigen Branchen von elementarer Bedeutung
- Betriebliche Änderungen schon bei ihrer Planungsphase in die Sicherheitskonzeption einbeziehen
- Einsatz neuer IT-Systeme
- Umzug
- organisatorische Änderungen (z. B. Outsourcing)
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen
- Nach jeder relevanten Änderung aktualisieren
- Sicherheitskonzeption
- dazugehörigen Dokumentation
- Im Änderungsprozess der Institution berücksichtigen
- Informationssicherheitsprozess in das Änderungsmanagement der Institution integrieren
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Wirtschaftlichkeit sollte unter konstanter Beobachtung bleiben
- Sicherheitsstrategie
- spezifische Sicherheitsmaßnahmen
- Kosten für Informationssicherheit sind schwer zu ermitteln
- oft hilfreich, für die weitere Planung: Prüfen, ob
- tatsächlich angefallene Kosten den geplanten entsprechen
- ressourcenschonendere Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können
- Nutzen herausarbeiten
Ebenso wichtig: Regelmäßig den Nutzen der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen herausarbeiten
Rückmeldungen
- Rückmeldungen von Internen und Externen
Rückmeldungen über Fehler und Schwachstellen in den Prozessen
- Informationssicherheitsorganisation
- Revision
auch von
- Mitarbeitern
- Geschäftspartnern
- Kunden oder Partnern
Wirksame Vorgehensweise festlegen
- Beschwerden und anderen Rückmeldungen von Internen und Externen verwerten
Beschwerden
- von Kunden oder Mitarbeitern können dabei ein Indikator für Unzufriedenheit sein
- Bereits entstehender Unzufriedenheit entgegenwirken!
- bei unzufriedenen Mitarbeitern/Kunden
- Gefahr von Handlungen die den Betrieb stören können
- fahrlässig
- vorsätzlich
- Rückmeldungen von Internen und Externen
- Umgang mit Beschwerden
- klar definiertes Verfahren
- eindeutig festgelegte Kompetenzen
- für den Umgang mit Beschwerden und für die Rückmeldung von Problemen an die zuständige Instanz
- Beschwerden schnellstmöglich beantworten
- damit die Hinweisgeber sich ernst genommen fühlen
- Gemeldeten Probleme bewerten
- Handlungsbedarf eingeschätzten
- angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern ergreifen
- erneutes Auftreten verhindern
Informationsfluss
Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
- Im Rahmen der Überprüfung und Verbesserung entstehen
- Berichte
- Audit-Reports
- Ergebnisse von Sicherheitstests
- Meldungen über sicherheitsrelevante Ereignisse
- weitere Dokumente zur Informationssicherheit
Dokumente müssen
- aussagekräftig
- für die jeweilige Zielgruppe verständlich sein
Nicht alle Informationen sind für die Leitungsebene geeignet
- es ist eine Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements, diese Informationen
- zu sammeln
- zu verarbeiten
- kurz und übersichtlich aufzubereiten
Berichte
- Berichte an die Leitungsebene
- Leitung benötigt Eckpunkte über den Stand der Informationssicherheit
- richtige Entscheidungen bei der Steuerung und Lenkung des Informationssicherheitsprozesses Eckpunkte in Management-Berichten aufbereiten
- Ergebnisse von Audits und Datenschutzkontrollen
- Berichte über Sicherheitsvorfall* Berichte über bisherige Erfolge und Probleme beim Informationssicherheitsprozess IS-Organisation informiert Leitungsebene regelmäßig in angemessener Form
- Ergebnisse der Überprüfungen
- Status des IS-Prozesses
- Probleme
- Erfolge
- Verbesserungsmöglichkeiten
- Leitungsebene nimmt Management-Berichte zur Kenntnis und veranlasst notwendige Maßnahmen
- Berichte an die Leitungsebene
Dokumentation
Dokumentation im Informationssicherheitsprozess
- Entscheidend für Erfolg
Dokumentation des IS-Prozesses auf allen Ebenen
- Nur durch ausreichende Dokumentation
- werden getroffene Entscheidungen nachvollziehbar
- sind Prozesse wiederholbar und standardisierbar
- können Schwächen und Fehler erkannt und zukünftig vermieden werden
- Abhängig vom Gegenstand und vom Verwendungszweck der Dokumentation
- Technische Dokumentation und Dokumentation von Arbeitsabläufen
- Anleitungen für Mitarbeiter
- Aufzeichnung von Management-Entscheidungen
- Gesetze und Regelungen
- Technische Dokumentation Arbeitsabläufen
- Zielgruppe
- Experten
- Aktuellen Stand beschreiben
- Geschäftsprozessen
- damit verbundener IT-Systeme und Anwendungen
- Detaillierungsgrad technischer Dokumentationen
- andere Personen mit vergleichbarer Expertise sollen die Dokumentation nachvollziehen können
- Ein Administrator soll zwar auf sein Wissen, aber nicht auf sein Gedächtnis angewiesen sein, um die Systeme und Anwendungen wiederherzustellen
- Dazu gehörten z.B.
- Installations- und Konfigurationsanleitungen
- Anleitungen für den Wiederanlauf nach einem Sicherheitsvorfall
- Dokumentation von Test- und Freigabeverfahren
- Anweisungen für das Verhalten bei Störungen und Sicherheitsvorfällen
- Bei Sicherheitsübungen und bei Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Qualität der vorhandenen Dokumentationen bewerten
- gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung nutzen
- Anleitungen für Mitarbeiter
Zielgruppe: Mitarbeiter
- Sicherheitsmaßnahmen in Form von Richtlinien dokumentieren
- für die Mitarbeiter verständlich
Mitarbeiter müssen informiert und geschult sein
- Existenz und Bedeutung dieser Richtlinien
- Dazu gehört
- Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben
- Richtlinien zur Nutzung des Internets
- Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
- Entscheidungen aufzeichnen
- Informationssicherheitsprozess
- Sicherheitsstrategie
- jederzeit verfügbar
- nachvollziehbar
- wiederholbar
- Gesetze und Regelungen
Zielgruppe: Leitungsebene
- Für Informationsverarbeitung sind viele unterschiedliche relevant
- Gesetze
- Regelungen
- Anweisungen
- Verträge
- Besondere Anforderungen sollten dokumentiert werden
- welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus
- Geschäftsprozesse
- IT-Betrieb
- Informationssicherheit
- Aktuellen Stand der Dokumentationen sicherstellen
- Dafür muss die Dokumentation in den Änderungsprozess einbezogen werden
Informationsfluss und Meldewege
- Richtlinie zum Informationsfluss und Meldewegen
Grundsätzliche Festlegungen
- Hol- und Bringschuld
- Kommunikationsplan
- Wer? Wem? Was? Wann? Bis wann? Form? Feedback bis?
- von der Leitungsebene verabschieden lassen
- Aktualisierung der Meldewege
- Festlegungen für den Informationsfluss
- Zeitnahe Aktualisierung von elementarer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Informationssicherheitsprozesses Verbesserung des Informationsflusses
- Ergebnisse aus Übungen, Tests und Audits sind nützliche Grundlage für die Verbesserung des Informationsflusses
- Synergieeffekten für den Informationsfluss
- Oft sind bereits Prozesse für den IT-Support definiert Synergieeffekte nutzen
Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle können in den IT-Support integriert werden
- Kapazitätsplanung um Aspekte der Notfallvorsorge erweitert werden
- Viele Informationen, die aus Sicherheitsgründen erhoben werden, können auch zu anderen Zwecken genutzt werden Sicherheitsmaßnahmen haben positive Nebeneffekte
- besonders Optimierung von Prozessen ist für viele Bereiche relevant
- Bestimmung von Informationseigentümern
- Einstufung von Informationen nach einheitlichen Bewertungskriterien Überblick über die Abhängigkeit
- der Geschäftsprozesse von IT-Systemen und Anwendungen
- ist nicht nur für das Sicherheitsmanagement sinnvoll
- exakte Zuordnung von IT-Kosten, auf einzelne Geschäftsprozesse
IT-Grundschutz-Zertifizierung
IT-Grundschutz-Profile
IT-Grundschutz-Profile - Schablonen für die Informationssicherheit
Beschreibung
- Definition
Ein IT-Grundschutz-Profil ist eine Schablone für ein ausgewähltes Szenario (Informationsverbund oder Geschäftsprozess), mit dem ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise Schritt für Schritt exemplarisch durchgeführt wird.
- Ziel
Ziel ist es, dass Gremien oder Gruppen einer Branche für ihr spezifisches Anwendungsfeld spezifische Anforderungen und passende Sicherheitsempfehlungen definieren, um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, dies als Rahmen für ihr firmenspezifisches Sicherheitskonzept zu adaptieren.
- Anwenderspezifische Empfehlungen
- Individuelle Anpassungen des IT-Grundschutzes an die jeweiligen Bedürfnisse
- Berücksichtigt Möglichkeiten und Risiken der Institution
- Profile beziehen sich auf typische IT-Szenarien
- Profile werden durch Dritte (Verbände, Branchen, ...) erstellt, nicht durch das BSI
- Keine BSI-Vorgabe
- Diskussion: Nachweis für Umsetzung (z. B. Testat)
- Anerkennung ausgewählter Profile durch BSI
- Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile
Aufbau
Inhalt | Beschreibung |
---|---|
Formale Aspekte | |
Management Summary | |
Geltungsbereich | |
Referenzarchitektur | |
Umsetzungshinweise | |
Anwendungshinweise |
Formale Aspekte
- Titel
- Autor
- Verantwortlich
- Registrierungsnummer
- Versionsstand
- Revisionszyklus
- Vertraulichkeit
- Status der Anerkennung durch das BSI
Management Summary
- Kurzzusammenfassung der Zielgruppe
- Zielsetzung und Inhalte des IT-Grundschutz-Profils
Geltungsbereich
- Zielgruppe
- Angestrebter Schutzbedarf
- Zugrundeliegende IT-Grundschutz-Vorgehensweise
- ISO 27001-Kompatibilität
- Rahmenbedingungen
- Abgrenzung
- Bestandteile des IT-Grundschutz-Profils
- Nicht im IT-Grundschutz-Profil berücksichtigte Aspekte
- Verweise auf andere IT-Grundschutz-Profile
Referenzarchitektur
- Abgrenzung Teilinformationsverbund vom Gesamtinformationsverbund
- Informationsverbund mit
- Prozessen,
- Infrastruktur
- Netz-Komponenten
- IT-Systemen
- Anwendungen
- Textuell und grafisch mit eindeutigen Bezeichnungen
- Wenn möglich, Gruppenbildung
- Umgang bei Abweichungen zur Referenzarchitektur.
Umsetzungshinweise
- Umzusetzende Anforderungen und Maßnahmen
- Zuordnung von Prozess- und System-Bausteinen auf Untersuchungsgegenstand.
- Umsetzungsvorgabe
- „Auf geeignete Weise“
- „Durch Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen der Umsetzungshinweise“
- „Durch Umsetzung von [...]“
- Auswahl der umzusetzenden Anforderungen eines Bausteins
- Verzicht auf (einzelne) Standardanforderungen
- Verbindliche Erfüllung von Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf
- Zusätzliche Anforderungen
- Verbindliche Vorgabe einer Maßnahme zur Erfüllung einer Anforderung
- Bedingte Einschränkung für Umsetzung eines Bausteins / einer Anforderung
- [...]
Anwendungshinweise
- Zusätzliche Informationen zur Anwendung und Integration in das Gesamtsicherheitskonzept
- Risikobehandlung
- Nennung von zusätzlichen Risiken mit Behandlungsempfehlungen.
- Unterstützende Informationen
- Hinweise, wo vertiefende Informationen zu finden sind
- Anhang
- Glossar
- Zusätzliche Bausteine
- ...
Business Continuity Management
Business Continuity Management (BCM) - Betriebskontinuitätsmanagement (BKM)
Beschreibung
Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen
- Bei Risiken mit hohem Schadensausmaß
- Strategien, Plänen und Handlungen
BCMS etablieren | Rahmenbedingungen, Aufbau- und Ablauforganisation |
Kritische Prozesse ermitteln | Prozesse mit ernsthafte Schäden oder vernichtenden Verlusten bei Unterbrechung |
Kritische Prozesse absichern | Schützen und alternative Abläufe ermöglichen |
Sicherstellung des Fortbestands
- Sicherstellung des Fortbestands einer Einrichtung
Im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit im Angesicht von Risiken mit hohem Schadensausmaß
- Begriffe
- Betriebskontinuitätsmanagement
- Managementmethode
- Lebenszyklus-Modell
- Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Krisenbedingungen absichern
- Verwandtschaft mit Risikomanagement
- Good Practice Guide
Methode und Rahmen des BKM sind im Good Practice Guid veröffentlicht, der durch das (GB) Business Continuity Institute herausgegeben wird
- Zentrale Kompetenzen für Praktiker sind in den (GB, USA) „Joint Standards“ geregelt, die gemeinsam durch das Business Continuity Institute und das Disaster Recovery Institute International herausgegeben werden
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Standard BSI 100-4 „Notfallmanagement“ als Ergänzung zum IT-Grundschutz entwickelt
- Mit der Modernisierung des IT-Grundschutz wird bereits an dem Nachfolger BSI 200-4 gearbeitet
- Incident Management
Um bei Vorfällen (siehe auch Incident Management) oder im Katastrophenfall die Abwicklung der Geschäfte eines Unternehmens fortführen zu können (Business Continuity) müssen Analysen und Planungen vorgenommen werden
- Primär Fragen
- Welche Prozesse müssen unbedingt aufrechterhalten werden?
- Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
- Prioritäten und Ressourcen
- Dazu müssen Prioritäten definiert und benötigte Ressourcen zugeordnet werden
- Eine Maßnahme im Zuge einer Business-Continuity-Planung stellt das Disaster Recovery dar, der gesamte Prozess der Geschäftsfortführung muss sich jedoch darüber mit sehr vielen anderen Punkten beschäftigen
Business Continuity Management
Organisationseinheit eines Unternehmens
- Aufbau und Betrieb eines Notfall- und Krisenmanagements
- Systematischer Vorbereitung auf die Bewältigung von Schadenereignissen
- Ziele
Wichtige Geschäftsprozesse selbst in
- kritischen Situationen und Notfällen
- nicht oder nur temporär
- unterbrochen werden
- die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens trotz Schadenereignis gesichert bleibt
- Ziel
- Generierung und Proklamation von Prozessdefinitionen und Dokumentation
- Betriebsbereiter dokumentierter Notfallvorsorgeplan
- Exakt auf die Organisation abgestimmt
- Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf das Thema „wirtschaftliche Existenzsicherung bei einer unternehmenskritischen Notfallsituation“
BSI-Standard 200-4
Standards | |
---|---|
200-1 | Anforderungen an ein ISMS |
200-2 | Umsetzung der Anforderungen |
200-3 | Risikoanalyse |
200-4 | Business Continuity Management |
Kompendium | |
Kapitel 1 | IT-Grundschutz/Kompendium/Vorspann |
Kapitel 2 | Schichtenmodell / Modellierung |
Elementare Gefährdungen |
Elementare Gefährdungen |
Schichten | Prozesse Systeme |
Business Continuity Management - BCM (2023)
- Etablierung eines Business Continuity Management
ISMS nach BSI IT-Grundschutz
- Grundlage zur Nutzung von Synergieeffekten
- Auf bereits dokumentierte Informationen zurückgreifen
- Zeitkritischen Geschäftsprozesse und Abhängigkeiten
- Parameter für Normal- und Notbetrieb
- Methodik nach BSI-Standard 200-3
- kann aus dem ISMS adaptiert werden
- Hinweise
- Die Etablierung eines Business Continuity Managements setzt umfangreiche Kenntnisse der Organisation voraus
- Eine Umsetzung eines ISMS impliziert keine Umsetzung eines Business Continuity Managements
- siehe auch DER.4 Notfallmanagement
- ISO 22301
Mit dem Best-Practice Standard 200-4 des BSI kann eine Zertifizierung nach der ISO 22301 erreicht werden
Notfallmanagement
- Notfallmanagement
- Schäden vermeiden und eindämmen
- Notfälle verhindern und bewältigen
- Klassisches Notfallmanagement
- Brandschutz
- Arbeits- und Unfallschutz
- ...
- Business Continuity Management
- Wiederanlauf des Geschäftsbetriebs
- Modernere Begriff zur Bewältigung der heute relevanten Risikoszenarien
Business Continuity Management System
Rahmenwerk für ein Business Continuity Management System (BCMS)
- Management von Notfällen und Krisen
- technisch
- nicht-technisch
- Relevanz
Zunehmende Relevanz der Einbeziehung von Maßnahmen für die Geschäftsfortführung (Business Continuity) für die Informationsverarbeitung
- Gravierende Risiken
- frühzeitig erkennen
- Maßnahmen dagegen etablieren
- Überleben der Einrichtung sichern
- Organisationen beliebiger Art, Größe und Branche
- Synergieeffekte
- Zahlreiche Synergieeffekte zum IT-Grundschutz
- Ressourcen schonen
- Zusammenhänge und Wechselwirkungen berücksichtigen
Einbettung in die Organisationsstruktur
- Geplantes und organisiertes Vorgehen
- Widerstandsfähigkeit (zeit-) kritischer Geschäftsprozesse steigern
- Auf Schadensereignisse angemessen reagieren
- Geschäftstätigkeiten schnellstmöglich wiederaufnehmen
- Business Continuity Management System (BCMS)
Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit einer Organisation
- systematische, geplante und organisierte Vorgehensweise
- das Erreichen der Ziele der Organisation für ein angemessenes Business Continuity Niveau
- BCMS ist kein Bestandteil eines ISMS
- Eigenständiges Managementsystem mit (oftmals) zahlreichen Schnittstellen
Aufbauorganisation
Rollen/Verantwortung
Allgemeine Aufbauorganisation
- Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)
- Etablierte organisationsweite Hierarchie und Führungsstruktur
Besondere Aufbauorganisation
- Besondere Aufbauorganisation (BAO)
- Zielgerichtete und zweckmäßige Gruppierung, um bei Zwischenfällen zeitgerecht zu agieren
Stufenmodell
- Stufenmodell für Vorgehensweisen
Option | Beschreibung |
---|---|
Reaktiv | Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung |
Aufbau | Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau |
Standard | Vollständige Absicherung, Resilienz der Institution |
Reaktiv
- Basis-Niveau
Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
- Spart Ressourcen
- Wenn keine „Notfälle“ eintreten würden
- Lücken in der Absicherung
- Nicht alle Bereiche werden betrachtet
Aufbau
Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau
- Kann für einen kleineren Teil des Scope gezielt eingesetzt
- Bereiche, die in der Absicherung der Organisation nicht werden betrachtet werden
Standard
Vollständige Absicherung/Resilienz der Institution
- Konformität ISO-22301
- Möglichkeit zur Zertifizierung nach ISO 22301
- Erhöhter Ressourcenbedarf gegenüber den Einstiegsstufen
Organisationsspezifisches BCMS
Planung eines organisationsspezifischen BCMS
- Vorgehensweisen
- Reaktiv
- Aufbau
- Standard
- Aufgabenbereiche
- Planung und Umsetzung
- Überwachung
- kontinuierlichen Verbesserung
BSI-Standard 200-4 beschreibt die spezifischen Aufgabenbereiche detailliert
- Basis für die Erstellung eines Projektplans für eigens BCMS genutzt werden
Szenarien
- Art von Ereignissen (Incidents)
- IT/System-Ausfall
- Gebäudeausfall
- Ausfall von Personal (Pandemie, ...)
- Ausfall von Lieferanten/Partnern
- Notfallszenario
Je nach Ereignis wird das Unternehmen mit einem spezifischen Notfallszenario reagieren
- Um die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen, ist bei einem System-Ausfall anders zu reagieren als bei einem starken Anstieg von erkranktem Personal
- Für den ersten Fall wird sich das Unternehmen parallele IT-Systeme beschaffen, um den Ausfall eines Systems über alternative Ressourcen zu überbrücken
- Ein großer Personalausfall ist aus Sicht des Unternehmens eher mit Präventionsmaßnahmen zu behandeln
- Als Beispiel sind etwa verstärkte Hygienemaßnahmen bei Ankündigung einer Pandemie zu nennen
Business Impact Analyse
Grundlage für eine Sicherheitsstrategie für Notfälle und Krisen
- Zusammen mit Risikoanalysen
- Ermittlung
- Prozesse mit hohem Schadenspotential
- Zugrundeliegende Ressourcen
- Abhängigkeiten zwischen Prozessen
- Auswirkungen von Ausfällen
- Wiederanlaufpläne
siehe BCMS/Business Impact Analyse
Dokumentation
Referenzdokumente
- Präventiv
Dokumente zur Vorsorge
- Anforderungen an das BCMS
- Elemente des BCMS
- Teil der Notfallvorsorge
Beispiele
- Leitlinie zum Business Continuity Management
- Notfallvorsorgekonzept
- Prozessbeschreibungen und Anweisungen
- Hilfsmittel
- Reaktiv
Dokumente zur Reaktion
- Notfallbewältigung
Beispiel
- Notfallhandbuch
Tests und Übungen
Tests und Übungen sind im Business Continuity Management besonders wichtig
- Hohen Stellenwert in BSI-Standard 200-4
- Planung von Übungen und Tests
Besondere Widrigkeiten im eigenen Geschäftsbetrieb
- Wichtiges Kriterium für die Planung von Übungen und Tests
- ISB und Business Continuity Beauftragte
Sollten die Organisation dabei unterstützen, einen umfassenden Übungsplan zu erstellen
- Verfahren zu mindestens folgenden Übungsarten ausarbeiten
- Übungsarten
Übung | Beschreibung |
---|---|
Planbesprechung | Besprechung von Maßnahmenplänen |
Stabsübung | BCM-Prozess Beteiligte simulieren einen Notfall |
Stabsrahmenübung | Auch externe Stellen werden an der Simulation beteiligt |
Alarmierungsübung | Testen der vorgesehenen Alarmierungsketten |
Funktionstest | Funktion von relevanten Funktionen testen (z. B. Restore oder Notstrom) |
Synergien
Business Continuity Management
Die Notwendigkeit eines Business Continuity Management Systems(BCMS) ist oft leichter ersichtlich, als beim Informationssicherheitssystems (ISMS)
- Prozessual gesteuerte Kommunikation
- zwischen der IT, dem ISB und dem Business Continuity Beauftragten
- verbindliche Festlegungen einer Verbesserung des BCMS und des ISMS
- Beispiel
- Jeder IT-Notfall muss an den ISB kommuniziert werden, da es sich wahrscheinlich um einen meldepflichtigen IT-Sicherheitsvorfall handeln kann
- Synergien
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
Weitere Managementsysteme
Baustein DER.4 Notfallmanagement
Audit-Vorbereitung
Prüfung
Grundschutz-Berater/Zertifizierung - Personenzertifizierung durch das BSI
Beschreibung
Das BSI bietet eine Personenzertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater an.
- Dazu hat das BSI ein Curriculum für Schulungsanbieter erstellt, das eine zweistufige Weiterbildung ermöglicht.
- Im ersten Schritt können Teilnehmer eine IT-Grundschutz-Basisschulung mit anschließender Prüfung zum IT-Grundschutz-Praktiker absolvieren.
- Im nächsten Schritt können sie die Zertifizierung zum IT-Grundschutz-Berater angehen.
- Aufgaben
IT-Grundschutz-Berater können Behörden und Unternehmen bei folgenden Vorhaben begleiten und unterstützen:
- Einführung eines Managementsystems zur Informationssicherheit (ISMS)
- Entwicklung von Sicherheitskonzepten
- Definition und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
- Fachkundige Unterstützung bei der Einführung von Prozessen
- Auch bei der Vorbereitung eines ISO 27001-Audits auf Basis von IT-Grundschutz kann ein IT-Grundschutz-Berater unterstützen.
- Zertifizierung
Um sich als IT-Grundschutz-Berater zertifizieren zu lassen, ist u.a. die Teilnahme an verschiedenen Schulungen erforderlich.
Nach Teilnahme an der Aufbauschulung können Interessierte eine Zertifizierung als IT-Grundschutz-Berater durch das BSI erlangen.
- Hierzu ist es erforderlich, einen Antrag zu stellen.
- Nach Antragstellung können Interessierte die Prüfung zum IT-Grundschutz-Berater beim BSI absolvieren.
- Neben den oben genannten Schulungen sind noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die dem "Programm IT-Grundschutz-Berater" zu entnehmen sind.
- Deren Nachweise sind vollständig mit Antragstellung einzureichen.
- Antrag und Programm sind unten im Kasten "Weitere Informationen" verlinkt.
Wurden alle erforderlichen Nachweise erbracht und die Prüfung erfolgreich bestanden, erfolgt die Personenzertifizierung.