Diskussion:Skript/ISMS

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Artikel

1 Einführung
2 Begriffe
3 ISO/27000|ISO/IEC 27000]]
4 Management der Informationssicherheit
5 Rahmenbedingungen
6 IT-Sicherheitsgesetz
7 Kritische Infrastrukturen
8 NIS2
9 ISO/IEC 27001
10 Normen, Standards, Rahmenwerke
11 IT-Grundschutz
12 Umsetzung

ISO/IEC 27000

Normreihe ISO/IEC 2700x

ISO/IEC 27000 - Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme - Überblick und Terminologie

Beschreibung

  • Informativer Standard
  • Einführung in ISO 27000 ff.
Definition relevanter Begriffe
  • Beschreibt Begriffe nicht abschließend
  • Nicht alle Begriffe der ISO 27000 ff.
Umsetzung des ISMS
  • Grundsätze
  • Generelle Aussagen zur Anwendung, Bedeutung und Wirkung der ISO 27000 ff.
  • Aufzählung der wesentlichen Schritte für die Umsetzung des ISMS
ISO/IEC 2700X/270XX
  • Internationale Standard Familie
  • Baut auf ISO 17799 und dem British Standard BS 7799 auf
  • Diese Standards unterliegen häufigen Änderungen
Über 20 Normen zu Informationssicherheit
Aspekte
Regeln und Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und Managementprozessen
Personelle Sicherheit
Asset-Management
Physikalische Sicherheit und Zugangsdienste
Zugriffskontrolle (Access Control)
Umgang mit sicherheitstechnischen Vorfällen
Systementwicklung und deren Wartung
Planung einer Notfallvorsorge
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Überprüfung durch Audits
Standards zur Informationssicherheit
Zusammenarbeit von ISO und IEC
ISMS

Übersicht

ISO/IEC 27000
Scope Geltungsbereich
Asset Wert/Schutzobjekt
SOA Statement of Applicability
RTP Risk Treatment Plan
BCP Business Continuity-Plan
Logs Log Files

Quelle: www.iso27000.es

Quelle

Normen

Informationssicherheits-Managementsysteme (2700X)

ISO/IEC Beschreibung
27000 Übersicht und Vokabular Begriffe und Definitionen
27001 Anforderungen Anforderungen an ein ISMS
27002 Code of practice Kontrollmechanismen für Informationssicherheit
27003 Implementation Guidelines Leitfaden zur Umsetzung der ISO/IEC 27001
27004 Measurements Information Security Management Measurement
27005 Information security risk management IS-Risikomanagement
27006 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Anforderungen Kriterien der Auditierung und Zertifizierung
27007 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Leitfaden Leitfaden für die Auditierung
27008 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Leitfaden für Auditoren Kontrolle eines ISMS

Fachspezifische Subnormen (270XX)

ISO/IEC Beschreibung
27010 Informationssicherheitsmanagement für sektor- und organisationsübergreifende Kommunikation
27011 Informationssicherheitsmanagement-Richtlinien für Telekommunikationsorganisationen
27013 Leitfaden zur integrierten Implementierung von ISO/IEC 20000-1 und ISO/IEC 27001
27014 Governance der Informationssicherheit
27015 Information security management guidelines for financial services (zurückgezogen)
27016 Auditing und Überprüfungen
27017 Sicherheitstechniken - Verhaltenskodex

Informationssicherheitskontrollen für Cloud-Computing-Dienste

27018 Sicherheitstechniken - Verhaltenskodex

Kontrollen zum Schutz personenbezogener Daten, die in öffentlichen Cloud-Computing-Diensten verarbeitet werden

27019 Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement basierend auf ISO/IEC 27002 für Prozessleitsysteme speziell für die Energiewirtschaft
27031 Geschäftskontinuität
27032 Richtlinien für Cybersecurity
27033
27034 Richtlinien für Anwendungssicherheit
27035 Management von Informationssicherheitsvorfällen

Weitere

ISO/IEC Beschreibung
15408
22301
27799 Sicherheitsmanagement im Gesundheitswesen bei Verwendung der ISO/IEC 27002
31000


Management der Informationssicherheit

Information Security Management System (ISMS) - Managementsystem für Informationssicherheit

Beschreibung

Begriff

IT-Sicherheitsmanagement stammt aus dem Bereich der Informationstechnik

  • Beschreibt einen fortlaufenden Prozess innerhalb einer Unternehmung oder Organisation zur Gewährleistung der IT-Sicherheit
Aufgaben des IT-Sicherheitsmanagements

Die Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements ist die systematische Absicherung eines informationsverarbeitenden IT-Verbundes

  • Gefahren für die Informationssicherheit oder Bedrohungen des Datenschutzes eines Unternehmens oder einer Organisation sollen verhindert oder abgewehrt werden
  • Die Auswahl und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen für die jeweiligen Geschäftsprozesse eines Unternehmens zählt zu den Tätigkeiten des IT-Sicherheitsmanagements
  • Eine normierte Vorgehensweise wird durch das Verwenden von IT-Standards ermöglicht
Begriffsherkunft

Der Begriff des IT-Sicherheitsmanagements taucht erstmals mit der Veröffentlichung der Green Books im Jahre 1989 auf

  • Aus einem Teil der Green Books entwickelte sich die BS-7799-Norm für Informationssicherheit
  • Gleichwohl wurden bereits von amerikanischen Behörden in den 1970er-Jahren Methoden für ein strukturiertes Vorgehen zur Absicherung gegen Bedrohungen der Informationssicherheit verwendet
  • In den 1980er-Jahren folgten im englischsprachigen Bereich einige Studien und Aufsätze zum Thema computer abuse and security und wie eine effektive Informationssicherheit durch organisatorische Maßnahmen in einem Unternehmen erreicht werden konnte

Sicherheitstechnik

Institutionen nutzt Sicherheitstechnik

Beispielsweise um sich vor Gefahren aus dem Internet abzusichern

  • Virenschutzprogramme
  • Spamfilter
  • gestaffelte Firewalls
  • Software zur Angriffserkennung

Sicherheitsorganisation

Organisatorische Maßnahme

Richtlinien

  • Benutzung mobiler Systeme erlassen oder die ihre Mitarbeiter über Gefahren im Internet informieren
Fehlende Konzeption
  • Sowohl die Anwendung von Technik als auch die Einführung organisatorischer Maßnahmen erfolgt oft jedoch ohne Konzept und Erfolgskontrolle
Isolierte Maßnahmen

Für eine angemessene Informationssicherheit ist die isolierte Umsetzung einzelner technischer oder organisatorischer Maßnahmen erfahrungsgemäß, allerdings weder effektiv noch effizient

  • Vielmehr ist ein Rahmen erforderlich, der dafür sorgt, dass alle Maßnahmen zielgerichtet gesteuert und überwacht werden
Ein solches Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) besteht aus folgenden Komponenten
  • Managementprinzipien,etwa der Vorgabe von Zielen in der Organisation, der Erstellung von Kommunikationsgrundsätzen oder Regelungen für Kosten-Nutzen-Analysen,
  • Ressourcen und Mitarbeitern,dies umfasst die Steuerung des Einsatzes von Technik und Personal sowie
  • der Beschreibung eines Sicherheitsprozesses
Worauf sollten Sie beim Aufbau und Betrieb eines ISMS achten?

Antworten hierzu finden Sie im -Standard 200-1: Managementsysteme für Informationssicherheit ()

  • Die dort genannten Empfehlungen werden im -Standard 200-2: -Grundschutz-Methodik konkretisiert
  • In den Kapiteln 3 und 4 erfahren Sie dort beispielsweise, worauf bei der Initiierung und Organisation des Sicherheitsprozesses zu achten ist
Aspekte des Managements von Informationssicherheit gemäß IT-Grundschutz
Aspekt Beschreibung
Sicherheitsprozess
Managementprinzipien
Sicherheitsorganisation
Sicherheitsleitlinie
Sicherheitskonzept
Dokumentation

Aufgabe

Systematische Absicherung eines Informationsverbunds
  • Gefahren für die Informationssicherheit oder Bedrohungen des Datenschutzes eines Unternehmens oder einer Organisation sollen verhindert oder abgewehrt werden
  • Die Auswahl und Umsetzung von IT-Sicherheitsstandards zählt zu den Aufgaben des IT-Sicherheitsmanagements

Standards

IT-Grundschutz des BSI
  • Die IT-Grundschutz-Kataloge definieren für die verschiedenen Aspekte einer IT-Landschaft konkrete Maßnahmen, die zur Erhaltung der Sicherheit bei niedrigem und mittlerem Schutzbedarf erfüllt werden müssen
  • Für Systeme mit hohem Schutzbedarf geben die Grundschutzkataloge ein strukturiertes Vorgehen, um die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren
  • Die Grundschutz-Kataloge sind primär in Deutschland bekannt, liegen allerdings auch englischsprachig vor
ISO/IEC 27001
Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
ISO/IEC 27002
Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement

Weltweit am stärksten verbreitet ist die ISO/IEC 27001-Norm

Standards

Folgende Standards werden dem IT-Sicherheitsmanagement zugerechnet

Weltweit am stärksten verbreitet ist die ISO/IEC-27001-Norm

IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Die IT-Grundschutz-Kataloge definieren für die verschiedenen Aspekte einer IT-Landschaft konkrete Maßnahmen, die zur Erhaltung der Sicherheit bei niedrigem und mittlerem Schutzbedarf erfüllt werden müssen (Waschzettel)
Für Systeme mit hohem Schutzbedarf geben die Grundschutzkataloge ein strukturiertes Vorgehen, um die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren
Die Grundschutz-Kataloge sind primär in Deutschland bekannt liegen allerdings auch englischsprachig vor
ISO/IEC 27001 Norm für Informationsicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
ISO/IEC 27002 Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement (vormals ISO/IEC17799:2005)
BS 7799-1 und BS 7799-2 Vorgänger der ISO/IEC 27002 und ISO/IEC 27001
Weitere Standards mit IT-Sicherheitsaspekten
ITIL Best-Practices-Sammlung für das IT-Servicemanagement
ISO/IEC 20000 die ISO/IEC-Norm für IT-Servicemanagement
BS 15000 Britischer Standard für IT-Servicemanagement
COBIT IT-Governance-Framework
ISO/IEC 13335 Ehemalige Normenreihe zum Sicherheitsmanagement in der Informations- und Kommunikationstechnik
EN ISO 27799 Medizinische Informatik – Sicherheitsmanagement im Gesundheitswesen bei Verwendung der ISO/IEC 27002 (speziell für den Gesundheitsbereich)
VdS 10005 Richtlinie für IT-Sicherheit im kleinen Mittelstand
Payment Card Industry Data Security Standard (PCI-DSS) Regelwerk für die Abwicklung von Kreditkartentransaktionen
Benchmarks des Center for Internet Security
Federal Information Processing Standards (FIPS) weitere des US National Institute of Standards and Technology (NIST)

Verfahren und Regeln innerhalb einer Organisation

Informationssicherheit
  • definieren
  • steuern
  • kontrollieren
  • aufrechterhalten
  • fortlaufend verbessern
Begriff wird im Standard ISO/IEC 27002 definiert
Deutscher Anteil an dieser Normungsarbeit

Informationssicherheit und Datenschutz

Überschneidende Zuständigkeiten
Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) und Datenschutzbeauftragter (DSB)
  • Sollten personell getrennt wahrgenommen werden
ISO/IEC 27701

Mit der ISO/IEC 27701 wird das klassische Informationssicherheitsmanagementsystem um Datenschutzaspekte erweitert

  • Sodass beide Beauftragte über das gleiche Dokumentenwerk gegenseitig zuarbeiten können

Allgemeine Ansätze

Ansatz Beschreibung
Verankerung in der Organisation Die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für den Informationssicherheitsprozess werden vom obersten Management eindeutig und widerspruchsfrei zugewiesen
  • Insbesondere wird ein Mitarbeiter bestimmt, der umfassend verantwortlich für das Informationssicherheitsmanagementsystem ist (in der Regel Informationssicherheitsbeauftragter oder kurz ISB genannt)
  • Alternativ kann sich die Organisation auch eines externen Dienstleisters bedienen, der den ISB stellt
Verbindliche Ziele Die durch den Informationssicherheitsprozess zu erreichenden Ziele werden durch das Topmanagement vorgegeben.
Richtlinien Verabschiedung von Sicherheitsrichtlinien (Security Policy), die den sicheren Umgang mit der IT-Infrastruktur und den Informationen definieren durch das oberste Management
Personalmanagement Bei Einstellung, Einarbeitung sowie Beendigung oder Wechsel der Anstellung von Mitarbeitern werden die Anforderungen der Informationssicherheit berücksichtigt.
Aktualität des Wissens Es wird sichergestellt, dass das Unternehmen über aktuelles Wissen in Bezug auf Informationssicherheit verfügt.
Qualifikation und Fortbildung Es wird sichergestellt, dass das Personal seine Verantwortlichkeiten versteht und es für seine Aufgaben geeignet und qualifiziert ist.
Adaptive Sicherheit Das angestrebte Niveau der Informationssicherheit wird definiert, umgesetzt und fortlaufend an die aktuellen Bedürfnisse sowie die Gefährdungslage angepasst (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess)
Vorbereitung Das Unternehmen ist auf Störungen, Ausfälle und Sicherheitsvorfälle in der elektronischen Datenverarbeitung vorbereitet

Zertifizierung

IT-Grundschutz/Zertifizierung


IT-Sicherheitsgesetz

IT-Sicherheitsgesetz - Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Beschreibung

IT-Sicherheitsgesetz 1.0

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Mit dem seit Juli 2015 gültigen Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT -Sicherheitsgesetz) leistet die Bundesregierung einen Beitrag dazu, die IT -Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen

  • Insbesondere im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS ) - wie etwa Strom- und Wasserversorgung, Finanzen oder Ernährung - hätte ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung der Versorgungsdienstleistungen dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland
  • Die Verfügbarkeit und Sicherheit der IT -Systeme spielt somit, speziell im Bereich der Kritischen Infrastrukturen, eine wichtige und zentrale Rolle

Ziel des IT -Sicherheitsgesetzes ist aber auch die Verbesserung der IT -Sicherheit bei Unternehmen und in der Bundesverwaltung, sowie ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet

  • Neben o. g. Akteuren gelten einzelne Regelungen des IT -Sicherheitsgesetzes daher auch für Betreiber von kommerziellen Webangeboten, die höhere Anforderungen an ihre IT -Systeme erfüllen müssen
  • Auch Telekommunikationsunternehmen sind künftig stärker gefordert
  • Sie werden verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn sie einen Missbrauch eines Kundenanschlusses feststellen
  • Zusätzlich sollen sie Betroffenen wenn möglich Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in diesen Fällen die Bundesnetzagentur
  • Um diese Ziele zu erreichen, wurden u. a. die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI ) ausgeweitet

Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ sowie in einer Informationsbroschüre des BSI :

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

Broschüre "IT-Sicherheitsgesetz"

IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Neues IT -Sicherheitsgesetz für eine moderne Cybersicherheit

Durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT -Sicherheitsgesetz 2.0) in Kraft getreten

  • Der Bundesrat hat das Gesetz am 7. Mai 2021 gebilligt
  • Im Bundestag wurde das Gesetz bereits am 23. April 2021 verabschiedet

Das BSI bekommt damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cybersicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken

Stärkung des BSI

Detektion und Abwehr

Das BSI erhält verstärkte Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und der Abwehr von Cyberangriffen

  • So kann das BSI als zentrales Kompetenzzentrum der Informationssicherheit die sichere Digitalisierung gestalten und unter anderem Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren

Cybersicherheit in den Mobilfunknetzen

  • Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland
  • Die Netzbetreiber müssen zudem vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden
  • So sorgt das Gesetz unter anderem für die Informationssicherheit in den 5G -Mobilfunknetzen

Verbraucherschutz

Das BSI bekommt die Aufgabe des Digitalen Verbraucherschutzes (DVS ) und der Verbraucherinformation im Bereich der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere durch unabhängige und neutrale Beratung sowie Warnung auf Bundesebene

  • Durch die Einführung eines einheitlichen IT -Sicherheitskennzeichens für Bürgerinnen und Bürger soll in Zukunft die IT -Sicherheit transparenter werden
  • Zudem soll erkennbar sein, welche Produkte bereits bestimmte IT -Sicherheitsstandards einhalten

Sicherheit für Unternehmen

Der Kreis der Kritischen Infrastrukturen wird um den Sektor Siedlungsabfallentsorgung erweitert

Daneben müssen künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (zum Beispiel Rüstungshersteller oder Unternehmen mit besonders großer volkswirtschaftlicher Bedeutung) bestimmte IT -Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und werden in den vertrauensvollen Informationsaustausch mit dem BSI einbezogen

Behörde für Cybersicherheitszertifizierung

Nationale Behörde für Cybersicherheitszertifizierung

Das BSI ist laut § 9a Absatz 1 die Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (im englischen "National Cybersecurity Certification Authority [[[NCCA]] ]") im Sinne des Artikels 58 Absatz 1 der Verordnung (EU ) 2019/881, auch bekannt als Cybersecurity Act (CSA )

  • Diese ist insbesondere für die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften im Rahmen der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung zuständig
  • Dabei sind die Tätigkeiten Aufsichtsführung und Zertifizierung streng voneinander zu trennen und unabhängig durchzuführen

Informationssicherheit und Digitalisierung gehören untrennbar zusammen

  • Sie sind zwei Seiten einer Medaille und des BSI
  • Mit dem IT -SiG 2.0 haben der Bundestag und der Bundesrat ein klares und dringendes Upgrade der Informationssicherheit in Deutschland vollzogen
  • Damit die Digitalisierung sicher gelingt, braucht es das BSI als starke Cybersicherheitsbehörde des Bundes
  • Denn das Beraten, Informieren und Warnen wird in Zukunft immer wichtiger werden


Kritische Infrastrukturen

Kritische Infrastrukturen - Infrastrukturen mit wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen

Beschreibung

Infrastrukturen
Störungen mit erheblichen Auswirkungen

Allgemeines

Infrastrukturen sind jedermann zugängliche staatliche oder private Anlagen oder Einrichtungen, die in einem festgelegten organisatorischen und/oder geografischen Bereich Dienstleistungen zur Verfügung stellen

Dazu gehören auch die ablaufenden Prozesse, die eingesetzte Informationstechnik sowie die tätigen Arbeitskräfte

  • Kritische Infrastrukturen sind dementsprechend „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“
  • „Kritisch“ bezieht sich auf die Systemrelevanz der Infrastrukturen, also auf die für das Gesamtsystem und die Daseinsvorsorge besonders bedeutsamen Einrichtungen

Es bedarf auch des Schutzes Kritischer Informationsinfrastrukturen (, CIIP). „Kritisch“ meint hierbei nicht, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von Störungen hoch ist

  • Es ist vielmehr so zu verstehen, dass Störungen oder Ausfälle weitreichende Folgen bis hin zu katastrophalen Auswirkungen für Staat, Wirtschaft und/oder große Teile der Bevölkerung haben können

Geschichte

Das Bewusstsein über die Konzentration auf Kritische Infrastrukturen entstand erst im Juli 1996 in den USA, als dort politische Entscheidungen getroffen und Maßnahmen ergriffen wurden, die auf deren Schutz abzielten

Weitere Fortschritte gab es erst aus Anlass besonderer Katastrophen

  • So sorgten die [[Terroranschläge am 11
  • September 2001]] unter anderem mit dem Begriff Vorlage:Lang dafür, dass die US-Regierung Mittel, Personal, Kompetenzen und Aufgaben für den Katastrophenschutz sowie die Flughafen- und Luftsicherheit verstärkte
  • Ein Computervirus ließ im August 2003 in 23 Bundesstaaten für Stunden sämtliche Eisenbahnsignal ausfallen, wodurch Züge bis zu 6 Stunden Verspätung hatten oder ganz ausfielen
  • Im selben Monat löste ein Blitzschlag an der Ostküste einen großflächigen Stromausfall aus, als Stromleitungen nicht mehr funktionierten, was zur Überlastung von Kraftwerken führte, die sich automatisch abschalteten

Arten

Kritische Infrastrukturen setzen sich zusammen aus technischen Basisinfrastrukturen und sozioökonomischen Infrastrukturen

Technische Basisinfrastrukturen gewährleisten die
  • Energieversorgung
  • Trinkwasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und
  • ermöglichen Informationsaustausch, Kommunikation sowie
  • Transport und Verkehr bis hin zu
  • Absatz- und Lieferketten
Sozioökonomische Infrastrukturen betreffen

Teilweise sind sie interdependent wie beispielsweise Transport und Nahrungsmittelversorgung (Lieferketten)

Rechtsfragen

Im Sinne der Vorlage:EU-Richtlinie ist eine Kritische Infrastruktur eine Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung sind und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten

Die CER-Richtlinie (EU 2022/2557) reguliert die Resilienz bei Kritischen Infrastrukturen in der EU durch Maßnahmen in Unternehmen und staatliche Aufsicht Die NIS-2-Richtlinie weitet Cybersicherheitsvorgaben auf mehr Sektoren und mehr Unternehmen aus

Situation in Deutschland

In Deutschland erscheinen Kritische Infrastrukturen als Rechtsbegriff erstmals im Dezember 2008 im Raumordnungsgesetz (ROG)

  • Danach ist es einer der Grundsätze der Raumordnung, dass nach Vorlage:§ Abs. 2 Nr. 3 ROG dem Schutz Kritischer Infrastrukturen Rechnung zu tragen ist
  • In den Bereich des Schutzes Kritischer Infrastrukturen fällt auch die Versorgung von Schlüsselindustrien, deren Beeinträchtigung unmittelbar schwerwiegende Störungen der Versorgungslage nach sich ziehen würde

Dabei gilt als Maß für die Bedeutung einer Infrastruktur im Hinblick auf ihre Systemfunktionalität die „Kritikalität von Infrastrukturen“

  • Kritische Infrastrukturen im Sinne des Vorlage:§ Abs. 10 BSI-Gesetz sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden

Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind gemäß Vorlage:§ Abs. 1 BSI-Gesetz verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind

  • Das Bundesministerium des Innern bestimmte gemäß Vorlage:§ Abs. 1 BSI-Gesetz durch Rechtsverordnung näher, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon als Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes gelten
  • Diese Rechtsverordnung ist die BSI-KritisV (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, BSI-Kritisverordnung), die folgende sieben Sektoren als Kritische Infrastrukturen identifiziert
  1. Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl, Fernwärme (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  2. Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  3. Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  5. Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  6. Finanz- und Versicherungswesen: Kreditinstitute, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister (Vorlage:§ BSI-KritisV)
  7. Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik (Vorlage:§ BSI-KritisV)

Zusätzlich rechnet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe folgende Kritische Infrastrukturen hinzu

Die beiden letzten Sektoren sind nicht Bestandteil der BSI-KritisV

Mit dem im Mai 2021 verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und den damit verbundenen Änderungen des BSI-Gesetzes tritt ein weiterer Kritis-Sektor hinzu

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nennt somit zehn Kritische Infrastrukturen

  • Zudem wird ebenfalls die neue Kategorie „Unternehmen in besonderen öffentlichen Interesse“ (UBI) eingeführt

Darunter fallen beispielsweise Rüstungs- und Chemieunternehmen sowie die größten deutschen Konzerne, inkl.  deren wesentliche Zulieferer Medial wird die neu geschaffene Kritis-Kategorie häufig auch als „Quasi-Kritis“ oder „Kritis-Light“ bezeichnet, da die gesetzlichen Anforderungen an „Unternehmen in besonderen öffentlichen Interesse“ zwar substanziell aber im Vergleich zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen gemäß der BSI-KritisV weniger weitreichend sind

Das Kritis-Dachgesetz soll ab 2024 die CER-Richtlinie umsetzen, und das NIS2-Umsetzungsgesetz soll die NIS2-Richtlinie umsetzen

Wirtschaftliche Aspekte

Aufgrund der Vernetzung Kritischer Infrastrukturen sowohl sektorübergreifend als auch grenzüberschreitend bestehen starke, nicht-lineare Interdependenzen

  • Dies kann dazu führen, dass sich eine Störung von einem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur durch Kaskadeneffekt auf andere Betreiber ausbreitet und somit die Bevölkerung gefährdet
  • Betreiber ist nach Vorlage:§ Nr. 2 BSI-KritisV eine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt

International

In der Schweiz umfasst das Spektrum der Kritischen Infrastrukturen neun Sektoren, unterteilt in 27 Teilsektoren (Branchen)

Kritische Infrastrukturen sind in Österreich in Vorlage:§ Z 11 Strafgesetzbuch sowie in Vorlage:§ Abs. 1 Z 6 Sicherheitspolizeigesetz definiert

Auch eine D-A-CH-Kooperation sowie die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei EPCIP, Fonds Innere Sicherheit (kurz ISF) und CIWIN bestehen


NIS2

NIS2-Richtlinie - Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau

Beschreibung

EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit

Einheitliche Maßnahmen für ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU

EU Gesetzgebung zur Cybersicherheit

Rechtliche Maßnahmen

Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU

Die 2016 eingeführten Cybersicherheitsvorschriften der EU wurden durch die 2023 in Kraft getretene NIS2-Richtlinie aktualisiert

  • Es modernisierte den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten
  • Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Cybersicherheitsvorschriften auf neue Sektoren und Einrichtungen verbessert sie die Resilienz- und Reaktionskapazitäten öffentlicher und privater Stellen, der zuständigen Behörden und der EU insgesamt weiter

Die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS2-Richtlinie) sieht rechtliche Maßnahmen vor, um das Gesamtniveau der Cybersicherheit in der EU zu erhöhen, indem Folgendes gewährleistet wird:

  • Vorbereitung der Mitgliedstaaten, indem sie verlangt, dass sie angemessen ausgerüstet sind
  • Zum Beispiel mit einem Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und einer zuständigen nationalen Behörde für Netzwerk- und Informationssysteme (NIS)
  • Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten durch Einsetzung einer Kooperationsgruppe
  • zur Unterstützung und Erleichterung der strategischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten
  • eine Kultur der Sicherheit in allen Sektoren, die für unsere Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind und stark auf IKT angewiesen sind, wie Energie, Verkehr, Wasser, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitsversorgung und digitale Infrastruktur

Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Betreiber wesentlicher Dienste in den oben genannten Sektoren eingestuft wurden, müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und die zuständigen nationalen Behörden über schwerwiegende Vorfälle informieren

  • Wichtige Anbieter digitaler Dienste wie Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze müssen die Sicherheits- und Benachrichtigungsanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Richtline zur Netz- und Informationssicherheit

Muss bis Oktober 2024 umgesetzt werden

Anfang 2023 ist die zweite Fassung der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) EU-weit in Kraft getreten

  • Die EU-Mitgliedsstaaten müssen NIS 2 bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen
  • In Deutschland liegt bereits jetzt ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) vor

Daraus geht hervor, dass nicht nur die Zahl der betroffenen Unternehmen massiv ansteigen, sondern es zusätzlich auch noch wesentlich höhere Anforderungen geben wird

Cybersicherheit

Klarere Vorgaben für die Cybersicherheit

Die Europäische Union hat im Jahr 2016 mit der Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (Network and Information Security Directive, NIS 1) Vorschriften zur Cybersicherheit eingeführt

  • NIS 1 verpflichtete die EU-Mitgliedsstaaten Betreiber „kritischer Dienste“ zu ermitteln und für diese bestimmte Verfahren zur Cybersicherheit und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle einzuführen
  • Die Richtlinie wurde zeitnah in nationale Regelungen überführt: In Frankreich z. B. wurden Unternehmen zu Operateurs de Services Essentiels (OSE) erklärt, in Deutschland zu KRITIS-Betreibern (KRITIS = Kritische Infrastrukturen – mehr Details -)

Die nationalen Umsetzungen erfolgten jedoch uneinheitlich und sehr unterschiedlich, sodass vergleichbare Unternehmen in manchen der 27 EU-Staaten als kritische Dienste oder Betreiber eingestuft wurden, in anderen dagegen nicht: Je nach EU-Mitgliedsstaat lag die Zahl der kritischen Dienste daher zwischen 12 und 87 und die der Betreiber zwischen 20 und 10.897

  • Mit der Neufassung der NIS-Richtlinie (NIS 2) schafft die EU nun Klarheit und legt genau fest, welche Unternehmen zu den kritischen Diensten gehören und welche Anforderungen für sie gelten
  • Die Unternehmen werden verpflichtet, ihre Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen, strengere Sicherheitsstandards zu etablieren und ihre IT-Systeme stets auf dem neuesten Stand zu halten

Geltungsbereich

Ausweitung des Geltungsbereichs

Der Geltungsbereich der neuen NIS-Richtlinie geht weit über die bisher bekannten Schlüsselunternehmen im Bereich der kritischen Infrastrukturen hinaus

„wesentlichen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“

Konkret wird bei NIS 2 zwischen „wesentlichen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“ unterschieden

Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)

  • Energie – Lieferung, Verteilung, Übertragung und Verkauf von Strom, Gas, Öl, Wasserstoff, Heizung sowie Ladestationen für die Elektromobilität
  • Straßen-, Schienen, Luft- und Schiffsverkehr – dazu zählen auch Reedereien, Hafenanlagen und Flughäfen
  • Wasser – Trink- und Abwasserversorgungsunternehmen
  • Digitale Infrastruktur und IT-Dienste – dazu zählen auch Rechenzentren, Cloud-Dienste, elektronische Kommunikationsdienste, Internetknoten sowie Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste
  • Bank- und Finanzwesen – Kredit, Handel, Markt, Infrastruktur und Versicherungswesen
  • Gesundheit – Gesundheitsdienstleister, Pharmazeutika, Hersteller medizinischer Geräte, Forschungseinrichtungen
  • Öffentliche Verwaltung
  • Raumfahrt

Einrichtungen (Important Entities)

  • Abfallwirtschaft
  • Post- und Kurierdienste
  • Chemische Erzeugnisse – Produktion und Vertrieb
  • Lebensmittel – Produktion und Vertrieb
  • Hersteller – Computer, Elektronik, Optik, Maschinen, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Transportmittel
  • Digitale Anbieter – Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Online-Marktplätze
  • Forschungseinrichtungen
Unternehmensgröße und Umsatz

Welche Unternehmen die NIS-2-Vorgaben erfüllen müssen, richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Umsatz

  • Unterschieden werden dabei mittlere und große Unternehmen:
  • Mittelgroße Unternehmen – 50 bis 250 Mitarbeiter, 10 bis 50 Millionen EUR Umsatz, Bilanzsumme kleiner als 43 Millionen EUR
  • Große Unternehmen – mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen EUR Umsatz, Bilanzsumme größer als 43 Millionen EUR

Die konkreten Angaben zur Bemessung der Unternehmensgröße haben zur Folge, dass sich die Zahl der Unternehmen, die zum Bereich der kritischen Infrastrukturen gezählt werden, massiv erhöht

  • NIS 2 sorgt dafür, dass Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit für die breite Masse der Unternehmen in ganz Europa obligatorisch werden
  • Allein in Deutschland werden etwa 30.000 Unternehmen von NIS 2 betroffen sein
Betroffenheit muss selbst ermittelt werden

Unternehmen, für die NIS 2 gilt, müssen ein Risikomanagement einführen und technische sowie organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit ihrer Anlagen, Netzwerke, IT-Systeme und Lieferketten zu erhöhen und abzusichern

  • Das Besondere dabei ist, dass die Unternehmen anhand der genannten Kriterien selbst ermitteln müssen, ob NIS 2 für sie zutrifft
  • Ihnen wird von behördlicher Seite nicht mitgeteilt, dass für sie die NIS-2-Vorgaben gelten

Meldepflichten

Verschärfung der Meldepflicht

Unternehmen müssen ihrer nationalen Cyber Security Authority unverzüglich signifikante Störungen, Vorfälle und Cyber Threads melden

  • In Deutschland ist die zuständige Behörde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Dreistufiger Prozess
  1. Innerhalb von 24 Stunden muss direkt nach Bekanntwerden eines Vorfalls ein vorläufiger Bericht übermittelt werden
  2. Innerhalb von 72 Stunden muss ein vollständiger Bericht folgen, der auch eine erste Bewertung des Vorfalls enthält
  3. Innerhalb eines Monats muss ein Abschlussbericht eingereicht werden, der detaillierte Beschreibungen des Vorfalls, der Art der Bedrohung und der grenzüberschreitenden Auswirkungen enthält

Sanktionsmaßnahmen

Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen

Außer der Meldepflicht für Vorfälle verschärft NIS 2 auch die Sanktionen für die Missachtung der Vorgaben

  • Bei wesentlichen Einrichtungen können die Bußgelder bis zu 10 Millionen EUR oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist
  • Bei wichtigen Einrichtungen ist das maximale Bußgeld auf 7 Millionen EUR oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gedeckelt
Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht außerdem vor, dass

  • Geschäftsführer und andere Leitungsorgane von Unternehmen für die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen mit ihrem Privatvermögen haften
  • Das Bußgeld kann dabei maximal 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen

Nationale Umsetzung

Nationale Umsetzung und Rolle des BSI

NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten

Am 27.12.2022 wurde die zweite -Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit () im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht

  • Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen
  • Die aktuelle stellt eine Weiterentwicklung der (ersten) aus dem Jahr 2016 dar („EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“)

Das nationale Gesetz zur Umsetzung der wird derzeit erarbeitet

  • Die Federführung dafür liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat
  • Wir bitten um Verständnis, dass das sich nicht zu Gesetzgebungsvorhaben äußert, deren Abstimmung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist
Historie der aus dem Jahr 2016

Das Gesetz zur Umsetzung wurde am 29.06.2017 verkündet

  • Es diente im Wesentlichen der Umsetzung der in deutsches Recht
  • Die definiert Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Europäischen Union
  • Mit der wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für den -weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cybersicherheit geschaffen
  • Insbesondere sieht die eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie Mindestsicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Kritische Infrastrukturen () sowie für bestimmte Anbieter digitaler Dienste vor
  • Das erhielt vor diesem Hintergrund neue Aufgaben und Befugnisse

In Deutschland existierte mit dem -Sicherheitsgesetz (-SiG) bereits seit Juli 2015 ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit von Staat und Unternehmen für mehr Cybersicherheit bei

  • Das -SiG sieht vor, dass -Betreiber sich beim registrieren, ihre -Sicherheit nach dem "Stand der Technik" umsetzen und erhebliche -Sicherheitsvorfälle an das melden

Befugnisse des BSI

Erweitert die Befugnisse des BSI und stärkt gleichzeitig die Kooperation von Staat und Wirtschaft

Das setzt sich dafür ein, dass der mit dem gelebte kooperative Ansatz im Zuge der nationalen Umsetzung der intensiviert wird, da die erheblichen Herausforderungen im Bereich der -Sicherheit nur von Staat und Wirtschaft gemeinsam bewältigt werden können

  • Damit wird das seiner Vorreiterrolle innerhalb der auf dem Gebiet der Cybersicherheit gerecht
Das unterstützt -Betreiber aktiv, auch vor Ort

sind ein attraktives Ziel für Cyberangriffe, die potenziell zu hohen wirtschaftlichen Schäden bis hin zu Versorgungsausfällen führen können

  • Um die Betreiber Kritischer Infrastrukturen noch wirksamer zu unterstützen, hat das Mobile Incident Response Teams (MIRT) eingerichtet
  • Diese Spezial-Task-Forces bestehen aus Cybersicherheitsexpertinnen und -experten des , die auf Wunsch der -Betreiber besonders schwerwiegende Cyberangriffe vor Ort untersuchen und bei deren Bewältigung helfen

Gesetzliche Grundlagen

  • EU-Richtlinie 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie)
  • EU-Richtlinie 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie)
  • Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie


Organisatorisch
  • Aufbau-Organisation
  • Ablauf-Organisation

ISO/IEC 27001

  • Anforderungen
  • Bestandteile

ISO/IEC 27001 - Informationstechnologie - Sicherheitstechniken - Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen

Beschreibung

Information technology – Security techniques – Information security management systems – Requirements

Dokumentiertes Informationssicherheits-Managementsystems

  • unter Berücksichtigung des Kontexts einer Organisation
Anforderungen an ein ISMS
Einrichtung
Umsetzung
Aufrechterhaltung
Fortlaufende Verbesserung

Weiterhin beinhaltet die Norm Anforderungen für die Beurteilung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Organisation

  • Hierbei werden sämtliche Arten von Organisationen (z. B. Handelsunternehmen, staatliche Organisationen, Non-Profitorganisationen) berücksichtigt
  • Die Norm wurde auch als DIN-Norm veröffentlicht und ist Teil der ISO 27000-Reihe

Die Norm spezifiziert Anforderungen für die Implementierung von geeigneten Sicherheitsmechanismen, welche an die Gegebenheiten der einzelnen Organisationen adaptiert werden sollen

Anwendung

Bereiche
  • Formulierung von Anforderungen und Zielsetzungen zur Informationssicherheit
  • Kosteneffizientes Management von Sicherheitsrisiken
  • Sicherstellung der Konformität mit Gesetzen und Regulatorien
  • Prozessrahmen für die Implementierung und das Management von Maßnahmen zur Sicherstellung von spezifischen Zielen zur Informationssicherheit
  • Definition von neuen Informationssicherheits-Managementprozessen
  • Identifikation und Definition von bestehenden Informationssicherheits-Managementprozessen
  • Definition von Informationssicherheits-Managementtätigkeiten
  • Gebrauch durch interne und externe Auditoren zur Feststellung des Umsetzungsgrades von Richtlinien und Standards

Anforderungen

  • Anhang
  • Normativ


Zertifizierung

Managementsysteme

Viele Einrichtungen haben interne Sicherheitsrichtlinien für ihre IT

  • Durch eine interne Begutachtung (Audit) können Unternehmen ihr korrektes Vorgehen im Abgleich mit ihren eigenen Vorgaben überprüfen
  • Unternehmen können damit allerdings ihre Kompetenzen im Bereich der IT-Sicherheit nicht öffentlichkeitswirksam gegenüber (möglichen) Kunden aufzeigen
  • Dazu ist eine Zertifizierung z. B. nach ISO/IEC 27001, ISO/IEC 27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz oder nach IT-Grundschutz sinnvoll
Konformität zu Normen und Standards
  1. Konformität von sich aus verkünden
  2. Kunden bitten, die Konformität zu bestätigen
  3. Unabhängiger externen Auditor kann die Konformität verifizieren
  4. Begutachtung durch eine staatliche Stelle (z. B.  das BSI)
Die ISO selbst führt keine Zertifizierungen durch
  • Gibt den Rahmen vor

Personen

Es existieren verschiedene, meist modulare, Schemata zur Ausbildung und Zertifizierung von Personen im Bereich der ISO/IEC 27000-Reihe


Normen, Standards, Rahmenwerke

Weitere relevante Standards Informationssicherheit-Standards - Normen und Standards im Überblick

Beschreibung

Der Aufwand für die Sicherung der IT-Ressourcen in einem Unternehmen kann mitunter sehr hoch sein
  • Da traditionellerweise zuerst eine Analyse der vorhandenen schützenswerten Objekte (Assets) und eine Risiko- und Bedrohungsanalyse erfolgen muss.
  • Danach werden die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ausgewählt, die zum Schutz der jeweiligen Assets für nötig erachtet werden.
  • Um den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Sicherung reduzieren zu können und unternommene Sicherheitsbemühungen besser vergleichen zu können, werden in der Praxis oft Kriterienkataloge angewandt, die den Sicherheitsverantwortlichen bei seiner Arbeit unterstützen.
  • Die verschiedenen Kriterienwerke haben aber eine unterschiedliche Auslegung bezüglich der Anwendung, der verwendeten Methoden und der betrachteten Problemstellungen.
Normen und Standards

In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements unter anderem an der internationalen ISO/IEC-27000-Reihe

  • Im deutschsprachigen Raum ist ein Vorgehen nach IT-Grundschutz verbreitet
  • Im Bereich der Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten und -systemen findet die Norm ISO/IEC 15408 (Common Criteria) häufig Anwendung
  • Die Normenreihe IEC 62443 befasst sich mit der Informationssicherheit von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller

Nutzen von Sicherheitsstandards

Option Beschreibung
Kostensenkung
  • Praxiserprobte Vorgehensmodelle
  • Methodische Vereinheitlichung
  • Nachvollziehbarkeit
  • Ressourceneinsparung durch Kontinuität und einheitliche Qualifikation
  • Interoperabilität
Angemessenes Sicherheitsniveau
  • Orientierung am Stand der Technik und Wissenschaft
  • Gewährleistung der Aktualität
  • Verbesserung des Sicherheitsniveaus durch die Notwendigkeit der zyklischen Bewertung
Wettbewerbsvorteile
  • Zertifizierung des Unternehmens sowie von Produkten
  • Nachweisfähigkeit bei öffentlichen und privatwirtschaftlichen Vergabeverfahren
  • Verbesserung des Unternehmensimage
Rechtssicherheit
  • Stärkung der Rechtssicherheit

Zweck und Struktur relevanter Normen und Richtlinien

Arten von Normen und Standards

Standards zur Informationssicherheit im Überblick

Beispiele für Normen und Standards

Kriterienwerke
Standard Beschreibung
IT-Grundschutz/Kompendiumn
BSI/
ISO/IEC 13335
ISO/IEC 19790
ISO/27000
Common Criteria/ITSEC/ISO/IEC 15408
COBIT
ITIL
DIN EN 50600
Common Criteria
ISIS12
COSO
ITIL IT_Infrastructure_Libary
ISO/IEC 13335
ISO/IEC 9000

Verbindlichkeit

Modalverben - beschreiben die Verbindlichkeit einer Anforderung

Beschreibung
MUSS und SOLL
Ausdruck Verbindlichkeit
MUSS, DARF NUR Anforderung muss unbedingt erfüllt werden
DARF NICHT, DARF KEIN Darf in keinem Fall getan werden
SOLLTE Anforderung ist normalerweise zu erfüllt (MUSS, wenn kann). Abweichung in stichhaltig begründeten Fällen möglich.
SOLLTE NICHT, SOLLTE KEIN Dieser Ausdruck bedeutet, dass etwas normalerweise nicht getan werden darf, bei stichhaltigen Gründen aber trotzdem erfolgen kann.
Ausdruck Verbindlichkeit
MUST, MUST NOT, SHALL, SHALL NOT Anforderung muss zwingend eingehalten werden
SHOULD, SHOULD NOT, RECOMMENDED, NOT RECOMMENDED Empfohlene Anforderung, Abweichung in Begründeten Einelfällen möglich.
MAY, OPTIONAL Anforderung liegt im Ermessen des Herstellers



IT-Grundschutz

IT-Grundschutz - Vorgehensweise zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)

Beschreibung

Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen

Bestandteile
Standards Vorgehen zur Gewährleistung von Informationssicherheit, Organisatorischer Rahmen
Kompendium mit dem die in den Standards formulierten allgemeinen Empfehlungen zum Management von Informationssicherheit konkretisiert und umgesetzt werden können
Sicherheitsniveau
  • Mittel
  • Im Allgemeinen ausreichend und angemessen
  • Erweiterbar für erhöhten Schutzbedarf


Anforderungen

Bereich Beschreibung
Technisch Geräte, Netzwerke, Strukturen, ...
Infrastrukturell Räume, Gebäude, Gelände, Strom, Wasser, Zuwege, Netzanbindung, Brandschutz, ...
Organisatorisch Ablauforganisation, Aufbauorganisation
Personell Rollen, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Informationsaustausch, ...

Zertifizierung

ISO/IEC 27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz

Nachweis eines

Bedeutung von Informationen

Wichtigkeit und Bedeutung von Informationen

Für Unternehmen und Behörden ist es unerlässlich, dass Informationen

  • korrekt vorliegen
  • vertraulich behandelt werden
Entsprechend wichtig ist, dass die technischen Systeme, mit denen Informationen
  • gespeichert
  • verarbeitet
  • übertragen

werden reibungslos funktionieren und wirksam gegen vielfältige, immer wieder neuartige Gefährdungen geschützt sind

IT-Grundschutz des BSI

Grundlage
  • Herausforderungen professionell gerecht werden
  • Bemühungen für Informationssicherheit strukturieren
IT-Grundschutz ermöglicht
  • Systematische Schwachstellensuche
  • Prüfen der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitskonzepte entwickeln und fortschreiben
    • passend zu den Geschäftsprozessen, Fachaufgaben und Organisationsstrukturen einer Institution
  • Allgemein anerkannten Standards zu genügen
  • Best Practice

Wege zur Informationssicherheit

Es gibt viele Wege zur Informationssicherheit

  • Mit dem IT-Grundschutz haben Sie die Möglichkeit, dieses Ziel effizient zu erreichen, unterwegs Umwege zu vermeiden und mögliche Gefährdungen im Blick zu behalten
  • Grundschutz will nicht nur eine Landkarte, sondern ein Wegweiser für Informationssicherheit sein

Herausforderungen

Herausforderung Beschreibung
Komplexität Komplexität der Gefährdungslage
  • Gefährdungen können unterschiedlichste Ursachen haben und auf mannigfaltigen Wegen die Ziele der Informationssicherheit verletzen. Angriffe von Hackern, Fahrlässigkeiten oder technische Mängel sind ebenso im Blick zu behalten wie Naturkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt
Ganzheitlichkeit Ganzheitlichkeit der Sicherheitskonzepte
  • Informationssicherheit erfordert Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Betroffen sind nicht nur die -Systeme, sondern auch die Organisation, das Personal, die räumliche Infrastruktur, die Arbeitsplätze und die betrieblichen Abläufe
Zusammenwirken Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
  • Damit die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen die komplexe Gefährdungslage hinreichend in den Griff bekommen können, müssen die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Schutzvorkehrungen zu der jeweiligen Institution passen, an der tatsächlich bestehenden Gefährdungslage ausgerichtet sein, sinnvoll zusammenwirken und von der Leitung und den Beschäftigten unterstützt und beherrscht werden
Angemessenheit Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Es ist auch auf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen zu achten
  • Den bestehenden Gefährdungen muss zwar wirkungsvoll begegnet werden, die eingesetzten Maßnahmen sollten aber an dem tatsächlich bestehenden Schutzbedarf ausgerichtet sein und dürfen eine Institution nicht überfordern
  • Unangemessen kostspielige Maßnahmen sind zu vermeiden, ebenso solche Vorkehrungen, durch die wichtige Abläufe einer Institution über Gebühr behindert werden
Externe Anforderungen Erfüllung externer Anforderungen
  • Es wird heutzutage für viele Unternehmen und Behörden immer wichtiger, nachweisen zu können, dass sie in ausreichendem Maße für Informationssicherheit gesorgt haben
  • Dieser Nachweis fällt leichter, wenn eine Institution ihre Vorkehrungen für Informationssicherheit an allgemein anerkannten Standards ausrichtet
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Und nicht zuletzt gilt: Sicherheit ist kein einmal erreichter und fortan andauernder Zustand
  • Unternehmen und Behörden ändern sich und damit auch die in ihnen schützenswerten Informationen, Prozesse und Güter
  • Neuartige Schwachstellen und Bedrohungen machen es in gleicher Weise erforderlich, die vorhandenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln


Konzept

Verzicht auf initiale Risikoanalysen

Pauschale Gefährdungen

  • Auf die differenzierte Einteilung nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit wird zunächst verzichtet

Schutzbedarf

Drei Schutzbedarfskategorien

Schutzbedarf des Untersuchungsgegenstandes festlegen

Kategorie Schaden
Normal überschaubar
Hoch beträchtlich
Sehr Hoch existenzgefährdend

Anforderungen

Sicherheitsmaßnahmen

Passende Sicherheitsmaßnahmen auswählen

IT-Grundschutz-Kompendium
  • personell
  • technisch
  • organisatorisch
  • infrastrukturell

Kochrezepte

Basierend auf dem IT-Grundschutz-Kompendium

BSI-Standard 200-2 bietet „Kochrezepte“ für ein Normales Schutzniveau

Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe

Dabei werden neben Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzieller Schadenshöhe auch die Kosten der Umsetzung berücksichtigt

IT-Grundschutz-Kompendium

Durch die Verwendung des IT-Grundschutz-Kompendiums entfällt eine aufwendige Sicherheitsanalyse

  • das Expertenwissen erfordert
  • da anfangs mit pauschalisierten Gefährdungen gearbeitet wird
  • Es ist möglich, auch als relativer Laie die zu ergreifenden Maßnahmen zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit Fachleuten umzusetzen
Erfolgreiche Umsetzung

Als Bestätigung für das erfolgreiche Umsetzen des Grundschutzes zusammen mit dem Etablieren eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) wird vom BSI ein Zertifikat ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vergeben

  • Basis dieses Verfahrens sind die neuen BSI-Sicherheitsstandards
  • Dieses Verfahren trägt einer Entwicklung Rechnung, die bereits seit einiger Zeit vorherrscht
  • Unternehmen, die sich nach dem ISO/IEC 27001-Standard zertifizieren lassen, sind zur Risikoanalyse verpflichtet
  • Um es sich komfortabler zu gestalten, wird meist auf die Schutzbedarfsfeststellung gemäß IT-Grundschutz-Katalogen ausgewichen
  • Der Vorteil ist sowohl das Erreichen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, als auch eine Konformität zu den strengen Richtlinien des BSI
  • Darüber hinaus bietet das BSI einige Hilfsmittel wie Musterrichtlinien an
Datenschutz

Es liegt auch ein Baustein für den Datenschutz vor, der von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der Länder erarbeitet und in die IT-Grundschutz-Kataloge integriert wurde

  • Dieser Baustein findet jedoch als nationale Ausprägung im Zertifizierungsverfahren für eine internationale Norm keine Berücksichtigung


Umsetzung

Umsetzung eines ISMS nach ISO 27001

  • Theoretisch
  • Praktisch
  • Zertifizierung