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Version vom 24. Dezember 2023, 17:15 Uhr von Dirkwagner (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Grundschutz/Normen und Standards“ durch „BSI/Standard“)

Normen und Standards

BSI-Standards - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Version 200

Standard Titel Status Beschreibung
200-1 Managementsysteme für Informationssicherheit Standard Informationssicherheitsmanagementsystem
200-2 IT-Grundschutz-Methodik Standard Vorgehensweise
200-3 Risikomanagement Standard Risikoanalyse
200-4 Business Continuity Management Standard Notfallmanagement


Vorgehensweise

Beschreibung

Mit welchen Maßnahmen die in der Leitlinie zur Informationssicherheit vorgegebenen Ziele und Strategien verfolgt werden sollen, wird in einem Sicherheitskonzept beschrieben.

  • Ein solches Sicherheitskonzept hat immer einen festgelegten Geltungsbereich.
  • Dieser wird in der -Grundschutz-Methodik als Informationsverbund bezeichnet.

Festlegung des Informationsverbundes

Informationsverbund - Ein im IT-Grundschutz betrachteter Bereich

Beschreibung

IT-Sicherheitsanalyse und IT-Sicherheitskonzeption

  • Informationstechnik ist durch vernetzte IT-Systeme geprägt
Gesamte IT betrachten
  • Nicht einzelne IT-Systeme
Teilverbünde definieren

Teile und Herrsche

  • Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist es sinnvoll
  • IT-Struktur in logisch getrennte Teile zerlegen
  • Jeweils einen Teil (Informationsverbund) getrennt betrachten
Ausprägungen

Informationsverbund

  • gesamte IT einer Institution
  • einzelne Bereiche
Gliederung
  • Organisatorische Strukturen
z. B. Abteilungsnetz
z. B. Personalinformationssystem
IT-Strukturanalyse
  • Detaillierte Informationen über die Struktur des Informationsverbundes
  • Voraussetzung für die Anwendung des IT-Grundschutz-Kompendiums
Komponenten
Komponente Beschreibung
Infrastruktur
Organisation
Personen
Technik

Festlegung eines Informationsverbundes

Größe

Sinnvolle Mindestgröße
  • Für eine umfassende Sicherheit ist die gesamte Institution zu betrachten
Größeren Institutionen

Insbesondere bei größeren Institutionen und dann, wenn Sicherheitsmaßnahmen bislang eher punktuell und ohne ein zugrunde liegendes systematisches Konzept vorgenommen wurden, ist es allerdings oft praktikabler sich (zunächst) auf Teilbereiche zu konzentrieren.

Teilbereiche

Gut abgrenzbar
  • organisatorischen Strukturen
  • Anwendungen
  • Wesentliche Aufgaben und Geschäftsprozesse der Institution umfassen
Sinnvolle Teilbereiche
  • Organisationseinheiten
  • Geschäftsprozesse/Fachaufgaben
Einzelne Clients, Server oder Netzverbindungen sind als Untersuchungsgegenstand ungeeignet

Schnittstellen

Bei der Definition des Informationsverbundes müssen Schnittstellen genau beschrieben werden
  • Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit externer Partnern.

Erstaufnahme des Informationsverbundes

In der initialen Phase des Sicherheitsprozesses ist es nicht erforderlich, Anwendungen und -Infrastruktur detailliert zu beschreiben.
  • Zunächst geht es vielmehr darum, besonders wichtige Geschäftsprozesse, die im Geltungsbereich des Konzepts angesiedelt sind, hinsichtlich ihrer Anforderungen an die Informationssicherheit zu charakterisieren.
  • Dabei reicht es zu wissen, welche Prozesse sehr hohe, hohe oder lediglich normale Schutzanforderungen haben.
Erstaufnahme des Informationsverbundes

Auf dieser Basis wird dann eine Erstaufnahme des Informationsverbundes angefertigt

Folgende Informationen und Detailangaben müssen dabei strukturiert ( tabellarisch) zusammengetragen werden
  • Geschäftsprozesse im Informationsverbund (Name, Beschreibung, fachverantwortliche Stelle),
  • Anwendungen in diesen Prozessen (Name und Beschreibungen),
  • -Systeme und -Komponenten (Name, Systemplattform und eventuell Aufstellungsort),
  • für den Informationsverbund wichtige Räume wie Rechenzentrum oder Serverräume (Art, Raumnummer und Gebäude) sowie
  • virtuelle Systeme (entsprechend gekennzeichnet und benannt).

Ein grafischer Netzplan ist eine hilfreiche Ergänzung zur tabellarischen Zusammenstellung der -Systeme

Die ermittelten Komponenten, wie auch der Informationsverbund als Ganzes, sind Zielobjekte des Sicherheitskonzepts
  • Bereits vor dessen eigentlicher Entwicklung sollten Sie einschätzen, welches Schutzniveau für die verschiedenen Zielobjekte erforderlich ist, die Sie bei der Erstaufnahme identifiziert haben.


Erstaufnahme des Informationsverbundes

Grundschutz/Informationsverbund#Erstaufnahme_des_Informationsverbundes

Wahl der Vorgehensweise

Bevor diese Ergebnisse detailliert werden, ist eine Entscheidung über die Vorgehensweise erforderlich.

  • Die -Grundschutz-Methodik sieht hierfür drei Varianten vor, zwischen denen sich eine Institution abhängig von ihren spezifischen Gegebenheiten entscheiden kann.
  • Diese drei Varianten unterscheiden sich in der Breite und Tiefe der umgesetzten Schutzmaßnahmen:
  • Die Basis-Absicherung ist für Institutionen interessant, die einen Einstieg in den -Grundschutz suchen und schnell alle relevanten Geschäftsprozesse mit Basismaßnahmen absichern möchten.
  • Die Kern-Absicherung lenkt die Sicherheitsmaßnahmen auf die „Kronjuwelen“ einer Institution, also besonders wichtige Geschäftsprozesse und Assets.
  • Diese Variante zielt damit auf die vertiefte Absicherung der kritischsten Bereiche ab.
  • Die Standard-Absicherung entspricht der empfohlenen -Grundschutz-Vorgehensweise (vgl. früherer BSI-Standard 100-2).
  • Sie hat einen umfassenden Schutz für alle Prozesse und Bereiche der Institution als Ziel.

Sowohl die Basis- als auch die Kern-Absicherung können als Einstieg und Grundlage für eine umfassende Absicherung nach -Grundschutz dienen.

In diesem Kurs wird die Vorgehensweise der Standard-Absicherung beschrieben, und dabei, falls sinnvoll, auch auf die beiden anderen Varianten verwiesen.

  • Die folgende Abbildung zeigt die zugehörigen Schritte:

Die drei Varianten der -Grundschutz-Methodik werden in den Kapiteln 6, 7 und 8 des -Standards 200-2 detailliert dargestellt.

IT-Grundschutzvorgehensweise

Arbeitsschitt Beschreibung
1 Informationsverbund Geltungsbereich festlegen
2 Absicherung-Varianten Absicherung
3 Strukturanalyse Strukturanalyse
3 Schutzbedarf Schutzbedarf
4 Modellierung Modellierung
5 IT-Grundschutz-Check IT-Grundschutz-Check
6 Risikoanalyse Verbleibende Risiken managen
7 Maßnahmen konsolidieren Maßnahmen konsolidieren
8 Umsetzung Umsetzung der Maßnahmen


Kompendium

IT-Grundschutz-Kompendium - Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk zur Informationssicherheit

Beschreibung

Sammlung von Dokumenten (Bausteine)

IT-Grundschutz-Bausteine
  • Aspekt der Informationssicherheit
  • Typische Gefährdungen
  • Typische Sicherheitsanforderungen
Schrittweise Einführung eines ISMS
  • Praxisnah
  • Reduzierter Arbeitsaufwand
  • Thematische Schichten
  • Unterschiedliche Aspekte
Gegenstand eines Bausteins

Ubergeordnete Themen

  • Informationssicherheitsmanagement
  • Notfallmanagement

Spezielle technische Systeme

  • Üblicherweise in Unternehmen und Behörden im Einsatz, etwa
    • Clients
    • Server
    • mobile Systeme
    • industrielle Steuerungen
Aktualisierung und Erweiterung
  • Kontinuierlich
  • Berücksichtigung von Anwenderwünschen
  • Anpassung an die Entwicklung der zugrunde liegenden Standards
  • Anpassung an die Gefährdungslage

Schichten

Schichtenmodell der Grundschutz-Bausteine
  • Komplexität reduzieren
  • Redundanzen vermeiden
  • Zuständigkeiten bündeln
  • Einzelaspekte aktualisieren, ohne andere Teile zu beeinflussen

Beschreibung

Inhalte des IT-Grundschutz-Kompendiums
Kapitel Beschreibung
Einführung
  • Vorwort
  • Dankesworte
  • Neues im IT-Grundschutz-Kompendium
  • IT-Grundschutz – Basis für Informationssicherheit
Schichtenmodell und Modellierung
Rollen
Glossar
Elementare Gefährdungen
Bausteine

Bausteine

Prozess-Bausteine
Kürzel Titel
ISMS Sicherheitsmanagement
ORP Organisation und Personal
CON Konzeption und Vorgehensweise
OPS Betrieb
DER Detektion und Reaktion
System-Bausteine
Kürzel Titel
APP Anwendungen
SYS IT-Systeme
IND Industrielle IT
NET Netze und Kommunikation
INF Infrastruktur

Prozess-Bausteine

ISMS

Sicherheitsmanagement
Nummer Titel
ISMS.1 Sicherheitsmanagement

ORP

Organisation und Personal
Nummer Titel
ORP.1 Organisation
ORP.2 Personal
ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit
ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement
ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement)

CON

Konzeption und Vorgehensweise
Nummer Titel
CON.1 Kryptokonzept
CON.2 Datenschutz
CON.3 Datensicherungskonzept
CON.6 Löschen und Vernichten
CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen
CON.8 Software-Entwicklung
CON.9 Informationsaustausch
CON.10 Entwicklung von Webanwendungen
CON.11.1 Geheimschutz VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

OPS

Betrieb
Nummer Titel
OPS.1.1.1 Allgemeiner Betrieb
OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement
OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen
OPS.1.1.5 Protokollierung
OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben
OPS.1.1.7 Systemmanagement
OPS.1.2.2 Archivierung
OPS.1.2.4 Telearbeit
OPS.1.2.5 Fernwartung
OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation
OPS.2.2 Cloud-Nutzung
OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing
OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing

DER

Detektion und Reaktion
Nummer Titel
DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen
DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen
DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik
DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle
DER.3.1 Audits und Revisionen
DER.3.2 Revision auf Basis des Leitfadens IT-Revision
DER.4 Notfallmanagement

System-Bausteine

APP

Anwendungen
Nummer Titel
APP.1.1 Office-Produkte
APP.1.2 Webbrowser
APP.1.4 Mobile Anwendung (Apps)
APP.2.1 Allgemeiner Verzeichnisdienst
APP.2.2 Active Directory Domain Services
APP.2.3 OpenLDAP
APP.3.1 Webanwendungen und Webservices
APP.3.2 Webserver
APP.3.3 Fileserver
APP.3.4 Samba
APP.3.6 DNS-Server
APP.4.2 SAP-System
APP.4.3 Relationale Datenbanksysteme
APP.4.4 Kubernetes
APP.4.6 ABAP-Programmierung
APP.5.2 Microsoft Exchange und Outlook
APP.5.3 Allgemeiner E-Mail-Client und -Server
APP.5.4 Unified Communications und Collaboration
APP.6 Allgemeine Software
APP.7 Entwicklung von Individualsoftware

SYS

IT-Systeme
Nummer Titel
SYS.1.1 Allgemeiner Server
SYS.1.2.2 Windows Server 2012
SYS.1.2.3 Windows Server
SYS.1.3 Server unter Linux und Unix
SYS.1.5 Virtualisierung
SYS.1.6 Containerisierung
SYS.1.7 IBM-Z
SYS.1.8 Speicherlösungen
SYS.1.9 Terminalserver
SYS.2.1 Allgemeiner Client
SYS.2.2.3 Clients unter Windows
SYS.2.3 Clients unter Linux und Unix
SYS.2.4 Clients unter macOS
SYS.2.5 Client-Virtualisierung
SYS.2.6 Virtual Desktop Infrastructure
SYS.3.1 Laptops
SYS.3.2.1 Allgemeine Smartphones und Tablets
SYS.3.2.2 Mobile Device Management
SYS.3.2.3 iOS (for Enterprise)
SYS.3.2.4 Android
SYS.3.3 Mobiltelefon
SYS.4.1 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte
SYS.4.3 Eingebettete Systeme
SYS.4.4 Allgemeines IoT-Gerät
SYS.4.5 Wechseldatenträger

IND

Industrielle IT
Nummer Titel
IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik
IND.2.1 Allgemeine -Komponente
IND.2.2 Speicherprogrammierbare Steuerung
IND.2.3 Sensoren und Aktoren
IND.2.4 Maschine
IND.2.7 Safety Instrumented Systems
IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld

NET

Netze und Kommunikation
Nummer Titel
NET.1.1 Netzarchitektur und -design
NET.1.2 Netzmanagement
NET.2.1 WLAN-Betrieb
NET.2.2 WLAN-Nutzung
NET.3.1 Router und Switches
NET.3.2 Firewall
NET.3.3 VPN
NET.3.4 Network Access Control
NET.4.1 TK-Anlagen
NET.4.2 VoIP
NET.4.3 Faxgeräte und Faxserver

INF

Infrastruktur
Nummer Titel
INF.1 Allgemeines Gebäude
INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum
INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur
INF.6 Datenträgerarchiv
INF.7 Büroarbeitsplatz
INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz
INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsraum
INF.11 Allgemeines Fahrzeug
INF.12 Verkabelung
INF.13 Technisches Gebäudemanagement
INF.14 Gebäudeautomation


Rollen

Kompendium/Rollen


Grundschutz-Check

Grundschutz-Check - Soll-Ist-Vergleich zwischen geforderten und erfüllten Anforderungen

Beschreibung

Soll-Ist-Vergleich der Anforderungen mit den umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen

  • Informationsverbund oder Komponente
  • Umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des entwickelten Grundschutz-Modells vergleichen
  • Erreichtes Sicherheitsniveau identifizieren
  • Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
Motivation

Sind Informationen und Informationstechnik hinreichend geschützt?

  • Was bleibt zu tun?
Grundschutz-Modell

Grundlage des Grundschutz-Checks

  • ist das in der Modellierung aufgrund der vorhandenen Zielobjekte und ihres Schutzbedarfs zusammengestellte Grundschutz-Modell des Informationsverbundes
  • In diesem Modell ist festgelegt, welche Bausteine und damit Anforderungsbündel für die einzelnen Zielobjekte des Informationsverbundes anzuwenden sind
Anforderungen
  • Basisanforderungen
  • Standardanforderungen
  • Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
Vorgehensweise

Welche dieser Anforderungen Sie im Grundschutz-Check berücksichtigen, hängt von der Vorgehensweise der IT-Grundschutz-Methodik ab

  • Bei der Vorgehensweise Basis-Absicherung prüfen Sie lediglich die Erfüllung der Basis-Anforderungen
  • Bei den Vorgehensweisen Standard-Absicherung und Kern-Absicherung berücksichtigen Sie zusätzlich die Standard-Anforderungen
  • Die Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf haben Beispielcharakter und können im Bedarfsfall durch andere Maßnahmen mit starker Schutzwirkung ersetzt oder ergänzt werden
  • Sie prüfen diese Anforderungen also nur dann, wenn sie als Ergebnis einer Risikoanalyse in das Grundschutz-Modell aufgenommen wurden, also Bestandteil des Sicherheitskonzepts geworden sind
  • siehe Risikoanalyse
Basis für den IT-Grundschutz-Check sind die Anforderungen aus dem IT-Grundschutz-Kompendium
  • Aus der Strukturanalyse und der anschließenden Modellierung geht ein Modell des Informationsverbundes hervor, das alle relevanten Objekte mit den zugehörigen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums enthält
  • Aufgrund der nun vorliegenden Bausteine wird für jedes Objekt ermittelt, wie hoch der Erfüllungsgrad der in den Bausteinen enthaltenen Anforderungen ist
  • Dies geschieht großenteils durch Interviews mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche
Der IT-Grundschutz-Check ist somit ein Organisationsinstrument, welches einen gebündelten Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau bietet
  • Als Ergebnis liegt ein Katalog vor, in dem für jede relevante Anforderung der Umsetzungsstatus „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ oder „nein“ erfasst ist
  • Durch die Identifizierung von nicht oder nur teilweise umgesetzten Maßnahmen werden Verbesserungsmöglichkeiten für die Sicherheit der betrachteten Informationstechnik aufgezeigt
Der IT-Grundschutz-Check gibt Auskunft über die noch fehlenden Maßnahmen (Soll/Ist-Abgleich)
  • Daraus folgt, was noch zu tun ist, um das angestrebte Maß an Sicherheit zu erlangen
  • Die Grundschutz-Methodik unterscheidet hier die Basis-, Standard- oder Kern-Absicherung
  • Die Anforderungen des Kompendiums sind für die jeweilige Absicherungsmethode gekennzeichnet (Basis, Standard und für erhöhten Schutzbedarf)
Für Systeme mit hohem/sehr hohem Schutzbedarf werden mitunter auch auf einer Risikoanalyse basierende [[Informationssicherheits-Konzepte wie nach ISO/IEC 27001 angewandt

Vorarbeiten

Arbeitsschritt Beschreibung
Grundschutz/Strukturanalyse Ermittlung der relevanten Zielobjekte des Informationsverbundes
Grundschutz/Schutzbedarfsfeststellung Festlegung des Schutzbedarfs für die ermittelten Zielobjekte
Grundschutz/Modellierung Anwendung der Grundschutz-Bausteine auf die Zielobjekte

Damit wurde ein Prüfplan („Grundschutz-Modell“) für den Informationsverbund und dessen Zielobjekte zusammengestellt

Prüfplan anwenden (Grundschutz-Check)

Je Zielobjekt prüfen

  • inwieweit relevante Anforderungen erfüllt sind
  • durch technische oder organisatorische Maßnahmen

Vorgehen

Arbeitsschritt
1 Vorbereitungen
2 Durchführung
3 Dokumentation

Vorbereitung

Umsetzungsgrad ermitteln und dokumentieren

Den Umsetzungsgrad der einzelnen Maßnahmen für das jeweilige Zielobjekt ermitteln und dokumentieren Sie beim Grundschutz-Check in Interviews mit den zuständigen Mitarbeitern und Überprüfungen vor Ort, durch Begehung von Serverräumen oder Kontrolle von Konfigurationseinstellungen

Qualität der Ergebnisse

Die Qualität der Ergebnisse der Interviews und Begehungen hängt auch von einer guten Vorbereitung und der Beachtung einiger Regeln bei der Durchführung ab

Kompendium

Zunächst die wichtigste Regel

  • Die Informationstechnik ändert sich kontinuierlich, sodass regelmäßig geprüft werden muss, ob die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen noch einen angemessenen Schutz bieten
  • Deswegen wird das Grundschutz-Kompendium fortlaufend angepasst und um neue Bausteine ergänzt
  • Benutzen Sie bitte für den Grundschutz-Check die aktuelle Version des Grundschutz-Kompendiums, da nur diese eine dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit unterstützt
Dokumente
  • Die vorhandenen Dokumente über sicherheitsrelevante Abläufe, Regelungen und Sachverhalte enthalten bereits viele Informationen, die Ihnen bei der Ermittlung des Erfüllungsgrads der Anforderungen helfen können
  • Sichten Sie diese Papiere daher bereits vorab
Ansprechpartner
  • Wählen Sie geeignete Ansprechpartner aus
  • Klären Sie in diesem Zusammenhang auch, ob externe Stellen hinzuzuziehen sind, Fremdfirmen, an die Teilaufgaben des Informationsverbundes delegiert wurden

Ansprechpartner ergeben sich direkt aus den im genannten Rollen sowie oft aus dem sachlichen Zusammenhang

  • So können Mitarbeiter der Personalabteilung oder Benutzerbetreuer gute Ansprechpartner für den Baustein Personal sein
  • Während es sich anbietet, für die Systembausteine zu Netzen, -Systemen oder Anwendungen die jeweils zuständigen Administratoren und Anwendungsbetreuer zu befragen

Durchführung

Arbeitsteilung
  • Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei
  • Führen Sie die Interviews nach Möglichkeit daher nicht alleine durch
  • Es empfiehlt sich eine Arbeitsteilung: Einer führt das Gespräch und stellt die Fragen, ein anderer protokolliert die Ergebnisse
  • Selbstverständlich sollten Sie bei der Befragung den Inhalt der Anforderungsbeschreibungen sowie die zugehörigen Umsetzungsempfehlungen kennen
  • Gegebenenfalls können stichpunktartige Zusammenfassungen zu einzelnen Anforderungen sowie möglichen Maßnahmen, mit denen sie erfüllt werden können, nützlich sein
Chancen nutzen
  • Der Grundschutz-Check ist eine Chance, die Informationssicherheit zu verbessern, kein Verhör
  • Sorgen Sie für ein entspanntes Klima, sowohl beim Gespräch als auch bei Begehungen und Überprüfungen vor Ort

Umsetzungsgrad

Umsetzungsgrad
Vollständig
Entbehrlich
Teilweise
Nicht

Dokumentation

Erfüllungsgrad der Grundschutz-Anforderungen dokumentieren

Erfüllungsgrad Beschreibung
ja wenn die Anforderung durch geeignete Maßnahmen vollständig, wirksam und angemessen erfüllt wird
teilweise wenn die Anforderung nur teilweise erfüllt wird
nein wenn die Anforderung nicht erfüllt wird, geeignete Maßnahmen also größtenteils noch nicht umgesetzt sind
entbehrlich wenn die Erfüllung einer Anforderung nicht notwendig ist, da den möglichen Gefährdungen mit mindestens gleichwertigen Ersatzmaßnahmen entgegengewirkt wird ( erübrigen sich Passwortregeln, wenn Chipkarten zusätzlich für die Authentisierung eingesetzt werden) oder wenn die Empfehlungen für den betrachteten Einsatzzweck nicht relevant sind (so ist die Anforderung zur Absicherung von Fernwartung nur dann bedeutsam, wenn tatsächlich auch Systeme von entfernten Standorten aus gewartet werden)
Entbehrlich
  • Wird die Erfüllung einer Anforderung auf „entbehrlich“ gesetzt, weil Alternativmaßnahmen ergriffen wurden, muss nachgewiesen werden, dass diese Maßnahmen die bestehenden Risiken angemessen minimieren
    • Identifizieren Sie hierfür über die Kreuzreferenztabelle des jeweiligen Bausteins die zugehörigen elementaren Gefährdungen
    • Wurden Alternativmaßnahmen ergriffen, begründen Sie, dass diese das von den relevanten Gefährdungen ausgehende Risiko angemessen verringern
  • Generell gilt, dass Risiken aufgrund der Nichterfüllung von Basis-Anforderungen nicht übernommen werden können
  • Anforderungen dürfen darüber hinaus nicht quasi automatisch durch pauschale Akzeptanz oder pauschalen Ausschluss einer elementaren Gefährdung als „entbehrlich“ eingestuft werden
Nachvollziehbarkeit

Damit die Ergebnisse des Grundschutz-Checks später und auch von Dritten nachvollzogen und überprüft werden können, ist es wichtig, dass Sie diese sorgfältig dokumentieren

Begründungen
  • Vergessen Sie nicht, bei Anforderungen, die Sie als entbehrlich, nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt eingestuft haben, in der Dokumentation Ihre Begründung hierfür anzugeben
Formale Angaben

Zur Dokumentation gehören auch formale Angaben.

Bei jedem Interview angeben
  • Zielobjekt
  • Datum
  • Wer es durchgeführt hat
  • Wer befragt wurde

Checklisten

Dokumentation des Grundschutz-Checks mit Hilfsmitteln vereinfachen
  • So finden Sie unter den Hilfsmitteln zum Grundschutz entsprechende Checklisten für alle Bausteine (zum Download)

Tool-Unterstützung

Der Grundschutz-Check wird auch durch eine Reihe an Tools unterstützt, die auf die Grundschutz-Methodik zugeschnitten sind

  • Bei Verwendung eines solchen Werkzeugs haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass die Daten der Strukturanalyse für die Dokumentation des Grundschutz-Checks konsistent übernommen werden

Sowohl die Formulare in den Hilfsmitteln zum Grundschutz als auch die Masken in den Grundschutz-Werkzeugen bieten Felder an, in die Sie Angaben zur Umsetzung der als fehlend erkannten Maßnahmen eintragen können (Umsetzungsfristen, Verantwortliche, voraussichtliche Kosten)

  • Diese Angaben sind für die Realisierungsplanung wichtig
  • Beim Grundschutz-Check ist es noch nicht erforderlich, diese Felder auszufüllen



Risikomanagement

BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz

Einleitung

Beschreibung

Verfahren zur Risikoanalyse
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Notwendig, wenn es fraglich ist, ob Basis- und Standard-Anforderungen eine ausreichende Sicherheit bieten
Basis- und Standard-Anforderungen

Grundschutz-Bausteine wurden so festgelegt

  • dass dazu passende Maßnahmen für normalen Schutzbedarf und für typische Informationsverbünde und Anwendungsszenarien einen angemessenen und ausreichenden Schutz bieten.
Hierfür wurde geprüft
  • welchen Gefährdungen die in den Bausteinen behandelten Sachverhalte üblicherweise ausgesetzt sind
  • Wie den daraus resultierenden Risiken zweckmäßig begegnet werden kann
Anwender des Grundschutzes
  • Benötigen weniger aufwendigen Untersuchungen
    • in der Regel
    • für den weitaus größten Teil eines Informationsverbundes
  • zur Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen
Zusätzlicher Analysebedarf
  • Ein Zielobjekt hat einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
  • Es gibt für ein Zielobjekt keinen hinreichend passenden Baustein im Grundschutz-Kompendium
  • Es gibt zwar einen geeigneten Baustein, die Einsatzumgebung des Zielobjekts ist allerdings für den Grundschutz untypisch
Das grundlegende Verfahren zur Untersuchung von Sicherheitsgefährdungen und deren Auswirkungen ist eine Risikoanalyse.
Zielgruppe

Mit dem Management oder der Durchführung von Risikoanalysen für die Informationssicherheit betraute

  • Sicherheitsverantwortliche
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Sicherheitsexperten
  • Sicherheitsberater
BSI 200-3 bietet sich an, wenn
  • bereits erfolgreich mit der IT-Grundschutz-Methodik gemäß BSI-Standard 200-2 gearbeitet wird
  • möglichst direkt eine Risikoanalyse an die IT-Grundschutz-Analyse folgen soll
Je nach Rahmenbedin­gungen und Art des Informationsverbunds
  • kann es jedoch zweckmäßig sein
  • alternativ zum BSI-Standard 200-3 ein anderes etabliertes Verfahren oder eine angepasste Methodik für die Analyse von Informationsrisiken zu verwenden
Anwendung
Unterschiede zu BSI 100-3
BSI 200-3 beschreibt eine Methodik zur Analyse von Risiken
  • IT-Grundschutz-Sicherheitskonzept ergänzen
Liste von elementaren Gefährdungen
  • Dabei wird die im IT-Grundschutz-Kompendium enthaltene Liste von elementaren Gefährdungen als Hilfsmittel verwendet.
  • Es wird empfohlen, die in den Kapiteln 2 bis 8 dargestellte Methodik Schritt für Schritt durchzuarbeiten.
Notfallmanagement

Im BSI-Standard 100-4 Notfallmanagement ist für besonders kritische Ressourcen der Geschäftsprozesse der Institution ebenfalls eine Risikoanalyse vorgesehen, die sich von der hier beschriebenen nur in einigen Begriffen unterscheidet.

  • Beide Risikoanalysen können effizient aufeinander abgestimmt werden.
  • Es ist sinnvoll, dass sich alle Rollen in einer Institution, die sich mit Risikomanagement für einen spezifischen Bereich beschäftigen, miteinander abstimmen und vergleichbare Vorgehensweisen wählen.
Überblick

BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz

  • Bündelung aller risikobezogenen Arbeitsschritte in BSI-Standard 200-3
  • Implementation eines Risikoentscheidungsprozesses
  • Keine Risikoakzeptanz bei den Basis-Anforderungen
  • Möglichkeit der Risikoakzeptanz für Standard-Anforderungen und bei erhöhtem Schutzbedarf
Risikomanagementsystem
  • Angemessenes Risikomanagement
  • Richtlinie zum Umgang mit Risiken
  • Vorarbeiten und Priorisierung

Zielsetzung

Informationssicherheitsrisiken steuern
  • Anerkanntes Vorgehen
  • Angemessen
  • Zielgerichtet
  • Leicht anwendbar
Vorgehen basiert auf Elementaren Gefährdungen
  • Im IT-Grundschutz-Kompendium beschrieben
  • Basis für die Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine
In der Vorgehensweise nach IT-Grundschutz wird bei der Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine implizit eine Risikobewertung für Bereiche mit normalem Schutzbedarf vom BSI durchgeführt.
  • Hierbei werden nur solche Gefährdungen betrachtet, die eine so hohe Eintrittshäufigkeit oder so einschneidende Auswirkungen haben, dass Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  • Typische Gefährdungen, gegen die sich jeder schützen muss, sind z. B. Schäden durch Feuer, Wasser, Einbrecher, Schadsoftware oder Hardware-Defekte.
  • Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass Anwender des IT-Grundschutzes für einen Großteil des Informationsverbundes keine individuelle Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse durchführen müssen, weil diese bereits vorab vom BSI durchgeführt wurde.

Abgrenzung

Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000

Begriffe

Einordnung in den IT-Grundschutz

In bestimmten Fällen muss explizit eine Risikoanalyse durchgeführt werden

Beispielsweise, wenn der Informationsverbund Zielobjekte enthält, die

  • einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulich­keit, Integrität oder Verfügbarkeit haben oder
  • mit den existierenden Bausteinen des IT-Grundschutzes nicht hinreichend abgebildet (modelliert) werden können oder
  • in Einsatzszenarien (Umgebung, Anwendung) betrieben werden, die im Rahmen des IT-Grund­schutzes nicht vorgesehen sind.
In diesen Fällen stellen sich folgende Fragen
  • Welchen Gefährdungen für Informationen ist durch die Umsetzung der relevanten IT-Grund­schutz-Bausteine noch nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht Rechnung getragen?
  • Müssen eventuell ergänzende Sicherheitsmaßnahmen, die über das IT-Grundschutz-Modell hin­ausgehen, eingeplant und umgesetzt werden?
BSI 200-3
  • Beschreibt, wie für bestimmte Zielobjekte festgestellt werden kann, ob und in welcher Hinsicht über den IT-Grundschutz hinaus Handlungsbedarf besteht, um Informationssicherheitsrisiken zu reduzieren.
  • Hierzu werden Risiken, die von elementaren Gefährdungen ausgehen, eingeschätzt und anhand einer Matrix bewertet.
  • Die Einschätzung erfolgt über die zu erwartende Häufigkeit des Eintretens und die Höhe des Schadens, der bei Eintritt des Schadensereignisses entsteht.
  • Aus diesen beiden Anteilen ergibt sich das Risiko.
Zweistufige Risikoanalyse
  1. In einem ersten Schritt wird die in Kapitel 4 erstellte Gefährdungsübersicht systematisch abgearbeitet.
  2. Dabei wird für jedes Zielobjekt und jede Gefährdung eine Bewertung unter der Annahme vorgenommen, dass bereits Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt oder geplant worden sind (siehe Beispiele in Kapitel 5).

In der Regel wird es sich hierbei um Sicherheitsmaßnahmen handeln, die aus den Basis- und Standard-Anforderungen des IT-Grundschutz-Kompendiums abgeleitet worden sind.

  • An die erste Bewertung schließt sich eine erneute Bewertung an, bei der die Sicherheitsmaßnahmen zur Risikobehandlung betrachtet werden (siehe Beispiele in Kapitel 6).
  • Durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lässt sich die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen prüfen, die zur Risikobehandlung eingesetzt worden sind.
Risiken und Chancen

Chancen und Risiken sind die häufig auf Berechnungen beruhenden Vorhersagen eines möglichen Nutzens im positiven Fall bzw. Schadens im negativen Fall.

  • Was als Nutzen oder Schaden aufgefasst wird, hängt von den Wertvorstellungen einer Institution ab.

BSI 200-3 konzentriert sich auf die Betrachtung der negativen Auswirkungen von Risiken, mit dem Ziel, adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung aufzuzeigen.

  • In der Praxis werden im Rahmen des Risikomanagements meistens nur die negativen Auswirkungen betrachtet.
  • Ergänzend hierzu sollten sich Institutionen jedoch auch mit den positiven Auswirkungen befassen.
Risikoanalyse
Als Risikoanalyse wird IT-Grundschutz der komplette Prozess bezeichnet
  • Risiken beurteilen (identifizieren, einschätzen und bewerten) und behandeln
ISO 31000 und ISO 27005

Risikoanalyse bezeichnet aber nach den einschlägigen ISO-Normen ISO 31000 (siehe [31000]) und ISO 27005 (siehe [27005]) nur einen Schritt im Rahmen der Risikobeurteilung, die aus den folgenden Schritten besteht:

  • Identifikation von Risiken (Risk Identification)
  • Analyse von Risiken (Risk Analysis)
  • Evaluation oder Bewertung von Risiken (Risk Evaluation)
Deutscher Sprachgebrauch
  • Begriff „Risikoanalyse“ für den kompletten Pro­zess der Risikobeurteilung und Risikobehandlung etabliert
  • Daher wird im IT-Grundschutz weiter der Begriff „Risikoanalyse“ für den umfassenden Prozess benutzt
In den internationalen Normen, insbesondere der ISO 31000, werden einige Begriffe anders belegt, als es im deutschen Sprachraum üblich ist.
  • Daher findet sich im Anhang eine Tabelle, in der die wesent­lichen Begriffe aus ISO 31000 und dem 200-3 gegenübergestellt werden (siehe Tabelle 11).

Übersicht

Schritte Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
Abbildung 1: Integration der Risikoanalyse in den Sicherheitsprozess
Arbeitsschitt 200-3 Beschreibung
1 Gefährdungen ermitteln Kapitel 4
  • Zusammenstellung einer Liste von möglichen elementaren Gefährdungen
  • Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen, die über die elementaren Gefährdungen hinausgehen und sich aus dem spezifischen Einsatzszenario ergeben
2 Risikoeinstufung Kapitel 5
  • Risikoeinschätzung (Ermittlung von Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe)
  • Risikobewertung (Ermittlung der Risikokategorie)
3 Risikobehandlung Kapitel 6
  • Risikovermeidung
  • Risikoreduktion (Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen)
  • Risikotransfer
  • Risikoakzeptanz
4 Konsolidierung Kapitel 7
  • Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
  • Integration der aufgrund der Risikoanalyse identifizierten zusätzlichen Maßnahmen in das Sicherheitskonzept


Vorarbeiten

Vorarbeiten zur Risikoanalyse

BSI-Standard 200-2

Arbeitsschitt Beschreibung
Informationssicherheitsprozess Systematischer Informationssicherheitsprozess muss initiiert worden sein.
  • Aktivitäten im Bereich der Informationssicherheit strukturiert steuern und abarbeiten.
  • Beispielsweise müssen geeignete Rollen und Aufgaben definiert werden.
Grundschutz/Geltungsbereich Geltungsbereich für die Sicherheitskon­zeption muss definiert worden sein.
  • Dieser Geltungsbereich wird im Folgenden als Informationsverbund bezeichnet.
Strukturanalyse Für den Informationsverbund sollte eine Strukturanalyse gemäß Kapitel 8.1 der IT-Grund­schutz-Methodik durchgeführt worden sein.
  • Dadurch werden die wichtigsten Informationen über den Informationsverbund ermittelt, z. B. Geschäftsprozesse, der Netzplan sowie eine Liste der wichtigsten Anwendungen mit Abhängigkeit von den IT-Systemen.
Schutzbedarfsfeststellung Anschließend sollte eine Schutzbedarfsfeststellung gemäß Kapitel 8.2 der IT-Grundschutz-Metho­dik durchgeführt worden sein.
  • Als Ergebnis liegen der Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, An­wendungen, IT-Systeme, genutzten Räume sowie eine Liste der kritischen Kommunikationsverbin­dungen vor.
  • Der Schutzbedarf bezieht sich jeweils auf die Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und wird nach IT-Grundschutz normalerweise in den Stufen normal, hoch und sehr hoch festgelegt.
Modellierung Es sollte eine Modellierung gemäß Kapitel 8.3 der IT-Grundschutz-Methodik und Kapitel 2 des IT-Grundschutz-Kompendiums durchgeführt worden sein.
  • Dabei wird für jedes Zielobjekt im Infor­mationsverbund festgelegt, ob es passende IT-Grundschutz-Bausteine gibt und wie diese anzu­wenden sind.
  • Die in den einzelnen Bausteinen genannten Sicherheitsanforderungen und die dar­aus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen bilden die Basis für das IT-Grundschutz-Sicherheitskon­zept des betrachteten Informationsverbundes.
IT-Grundschutz-Check Es sollte vor der Risikoanalyse ein IT-Grundschutz-Check gemäß Kapitel 8.4 der IT-Grund­schutz-Methodik durchgeführt werden.
  • Dadurch wird festgestellt, welche Basis- und Standard-Si­cherheitsanforderungen für den vorliegenden Informationsverbund bereits erfüllt sind und wo noch Defizite bestehen.
Ergebnis

Liste der Zielobjekte, für die eine Risikoanalyse durchgeführt werden sollte („betrachtete Zielobjekte“)

Priorisierung

Viele Zielobjekte

Falls trotz Gruppenbildung viele Zielobjekte einer Risikoanalyse unterzogen werden müssen, sollte eine geeignete Priorisierung vorgenommen werden:

  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Standard-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die übergeordneten Zielobjekte bearbeitet werden (insbesondere Geschäftsprozesse, Teilverbünde und gesamter Informationsverbund).
  • Aus diesen Arbeiten ergeben sich oft wertvolle Anhaltspunkte für die Risikoanalysen der untergeordneten technischen Zielobjekte.
  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Kern-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf bearbeitet werden.
  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Basis-Absicherung“ gewählt wurde, werden zunächst keine Risikoanalysen durchgeführt, sondern es werden als Erstes nur die Basis-Anforde­rungen umgesetzt.
Abweichende Vorgehensweisen

Von der beschriebenen Vorgehensweise kann abgewichen werden

  • Unter Umständen bietet es sich an, eine Risikoanalyse erst nach Erfüllung der IT-Grundschutz-Anforderungen durchzuführen.
  • Dies kann beispielsweise bei Zielobjekten sinnvoll sein, die bereits im Einsatz sind und die hinreichend durch IT-Grundschutz-Bausteine dargestellt werden können.
  • Als Entscheidungshilfe dazu, nach wel­chem Schritt eine Risikoanalyse sinnvoll ist, findet sich eine Zusammenstellung der Vor- und Nachteile der möglichen Zeitpunkte in Kapitel 8.5 der IT-Grundschutz-Methodik im BSI-Standard 200-2.
Risikoanalyse auf Geschäftsprozessebene
  • Bei den betrachteten Zielobjekten muss es sich nicht zwangsläufig um systemorientierte Zielob­jekte (z. B. Anwendungen, IT-Systeme oder -Räume) handeln.
  • Vielmehr kann die Risikoanalyse auch auf Geschäftsprozessebene durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Zu den Vorarbeiten gehört auch, dass die Grundvoraussetzungen für die Risikoanalyse von der Insti­tutionsleitung vorgegeben werden.

Richtlinie zum Umgang mit Risiken

Hierzu muss die Leitungsebene eine Richtlinie zum Umgang mit Risiken verabschieden. Diese sollte unter anderem folgende Aspekte umfassen:

  • Unter welchen Voraussetzungen muss in jedem Fall eine Risikoanalyse durchgeführt werden?
  • Welche Methodik beziehungsweise welcher Standard wird dazu eingesetzt, um die Risiken zu identifizieren, einzuschätzen, zu bewerten und zu behandeln?
  • Wie wird die gewählte Methodik auf die speziellen Belange der Institution angepasst?
  • Was sind die Risikoakzeptanzkriterien?
  • Welche Organisationseinheiten sind für welche Teilaufgaben der Risikoanalyse verantwortlich? Sind Risiken den jeweiligen Risikoeigentümern zugeordnet?
  • Auf welche Weise werden Risikoanalysen in den Sicherheitsprozess integriert, geschieht dies bei­spielsweise vor oder nach Umsetzung der IT-Grundschutz-Anforderungen?
  • Welche Berichtspflichten bestehen im Rahmen von Risikoanalysen?
  • In welchem Zeitrahmen muss die Risikoanalyse vollständig aktualisiert werden?
Risikoakzeptanzkriterien
  • Da die Risikoakzeptanzkriterien einer Institution in entscheidendem Maße von deren Risikoneigung (Risikoappetit) abhängen, kann es sinnvoll sein, auch die Risikoneigung (siehe Kapitel 9) in der Richt­linie zu beschreiben.
  • Möglicherweise ist sich eine Institution ihrer eigenen Risikoneigung nicht be­wusst oder hat ungenaue Vorstellungen von diesem Begriff. In diesem Fall sollte die Leitungsebene eine Klärung und Entscheidung herbeiführen, gegebenenfalls sollte die Institution hierfür auf externe Experten zurückgreifen.
Richtlinie zur Risikoanalyse
  • Die in der Richtlinie zur Risikoanalyse beschriebenen Vorgaben der Leitungsebene müssen konse­quent umgesetzt werden, wenn Risiken bewertet und behandelt werden.
  • Zweifelsfälle können auftreten, beispielsweise wenn es bei einem bestimmten Risiko nicht sinnvoll erscheint, die festgelegte Risikoneigung anzuwenden.
  • Solche Ausnahmefälle sollten abgestimmt und dokumentiert werden.

Die Richtlinie zur Risikoanalyse sollte gemäß den Vorgaben des Informationssicherheitsmanagementsystems (siehe BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz Methodik [BSI2]) erstellt werden.

  • Sie muss in re­gelmäßigen Abständen oder anlassbezogen auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls orientiert an den Zielen der Institution angepasst werden.
  • Insbesondere sollte auch die eingesetzte Vorgehensweise zur Risikoanalyse regelmäßig überprüft werden.
  • Die Richtlinie zur Risikoanalyse muss durch die Institutionsleitung freigegeben werden.

Zielobjekte

Voraussetzung für die Durchführung von Risikoanalysen im Rahmen der Standard-Absicherung

bei der Strukturanalyse die Zielobjekte des Informationsverbundes

  • zusammengestellt sind
  • deren Schutzbedarf festgestellt ist und
  • ihnen bei der Modellierung soweit möglich passende Grundschutz-Bausteine zugeordnet wurden.
Risikoanalyse für Zielobjekte
  • Hoher oder sehr hoher Schutzbedarf
    • In einem der drei Grundwerte (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit)
  • Für die es keinen passenden Grundschutz-Baustein gibt
  • Die in Einsatzszenarien betrieben werden, die für den Grundschutz untypisch sind.
Priorisierung

Bei einer großen Zahl an Zielobjekten, die eines diese Kriterien erfüllen, sollten Sie eine geeignete Priorisierung vornehmen.

  • Bei der Vorgehensweise Standard-Absicherung bietet es sich an, zunächst übergeordnete Zielobjekte zu betrachten, etwa den gesamten Informationsverbund, bestimmte Teile des Informationsverbundes oder wichtige Geschäftsprozesse.
  • Bei der Kern-Absicherung sollten Sie vorrangig diejenigen Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf untersuchen.

Betrachteten Zielobjekte

Richtlinie

Richtlinie zum Umgang mit Risiken

Bevor Sie mit der Durchführung von Risikoanalysen beginnen, sollte die Leitung Ihrer Institution grundlegende Aspekte hierfür in einer Richtlinie zum Umgang mit Risiken festlegen:

  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Risikoanalyse erforderlich?
  • Mit welchem Verfahren werden Risiken identifiziert, eingeschätzt, bewertet und behandelt und wie ist dieses Verfahren an die Gegebenheiten der Institution angepasst und in den Sicherheitsprozess integriert?
  • Welche Organisationseinheiten sind für die verschiedenen Teilaufgaben des Risikomanagements zuständig?
  • Wie sind die Berichtspflichten geregelt?
  • Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Risiken akzeptiert werden?
  • In welchen zeitlichen Intervallen und bei welchen Ereignissen müssen Risikoanalysen aktualisiert werden?

Diese Richtlinie und die zugehörigen organisatorischen Umsetzungen sollten regelmäßig auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden.


Elementaren Gefährdungen

Beschreibung

Das BSI hat 47 elementare Gefährdungen herausgearbeitet
  • aus vielen Einzelgefährdungen
  • generellen Aspekte herausgearbeitet

Zielstellung

Bei der Erstellung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurden die im Folgenden beschriebenen Ziele verfolgt.

Verwendung bei der Risikoanalyse

  • Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert, produktneutral (immer), technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen), kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert.

Effiziente Durchführung von Risikoanalysen

Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.

  • Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
  • Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  • Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
  • Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
  • Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
  • Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
  • So wird z. B. zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert „Verfügbarkeit“ genannt.
  • Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
  • Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
  • Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.
Hilfsmittel für Risikoanalysen
  • enthält das Grundschutz-Kompendium eine Liste von insgesamt 47 elementaren Gefährdungen
  • die kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen ist
Gefährdungen
werden durch eine eindeutige Kennung und Bezeichnung voneinander unterschieden

Zu jeder Gefährdung gibt es

  • eine kurze produkt- und weitestgehend technikneutral formulierte Beschreibung und
  • eine Angabe dazu, welche der Grundwerte Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität unmittelbar von ihr betroffen sein können

Elementare Gefährdungen

Option Beschreibung
G 0.1 Feuer
G 0.2 Ungünstige klimatische Bedingungen
G 0.3 Wasser
G 0.4 Verschmutzung, Staub, Korrosion
G 0.5 Naturkatastrophen
G 0.6 Katastrophen im Umfeld
G 0.7 Großereignisse im Umfeld
G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung
G 0.9 Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen
G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen
G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistungsunternehmen
G 0.12 Elektromagnetische Störstrahlung
G 0.13 Abfangen kompromittierender Strahlung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.16 Diebstahl von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.17 Verlust von Geräten, Datenträgern oder Dokumenten
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.20 Informationen oder Produkte aus unzuverlässiger Quelle
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.24 Zerstörung von Geräten oder Datenträgern
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.27 Ressourcenmangel
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.33 Personalausfall
G 0.34 Anschlag
G 0.35 Nötigung, Erpressung oder Korruption
G 0.36 Identitätsdiebstahl
G 0.37 Abstreiten von Handlungen
G 0.38 Missbrauch personenbezogener Daten
G 0.39 Schadprogramme
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.41 Sabotage
G 0.42 Social Engineering
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen
G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

Anhang

Siehe auch

Links
Weblinks
  1. https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf

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Gefährdungsübersicht

Beschreibung

Erster Schritt einer Risikoanalyse

Risiken identifizieren, denen ein Zielobjekt ausgesetzt ist

Beschreiben

  • Welchen Gefährdungen das Objekt unterliegt
  • Anhand der elementaren Gefährdungen als Ausgangspunkt

Grundschutz Bausteine

Abdeckung mit Grundschutz Bausteine
Abdeckung Beschreibung
Ausreichend Alle Aspekte des Zielobjektes können vollständig mit Grundschutz-Bausteinen modelliert werden
  • Risikoanalysen für normalen Schutzbedarf in den Bausteinen enthalten
  • In den Bausteinen tabellarisch dargestellt, welche elementaren Gefährdungen relevant sind und mit welchen Anforderungen diesen Gefährdungen jeweils begegnet wird
Unzureichend Keine ausreichende Abdeckung durch Grundschutz-Bausteine
  • Vollständige Liste der elementaren Gefährdungen prüfen, welche der Gefährdungen für das betreffende Zielobjekt relevant sind

Relevanz einer Gefährdung

Nur Gefährdungen mit direkter Relevanz in die Gefährdungsübersicht aufnehmen

Einwirkungen
direkt unmittelbar
indirekt über andere, allgemeinere Gefährdungen auf das betrachtete Objekt einwirkend
Aufgabe

Prüfen, ob weitere elementare Gefährdungen einen nennenswerten Schaden hervorrufen können

  • Die Relevanz einer Gefährdung mit der möglichen Einwirkung einer Gefährdung bestimmen

Gefährdungsübersicht

Erstellung einer Gefährdungsübersicht BSI/200-3/Elementaren Gefährdungen

Zusätzliche Gefährdungen

Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen BSI/200-3/Gefährdungsübersicht/Zusätzliche Gefährdungen

Risikoanalyse-Meeting

Risikoanalyse/Meeting

Beispiel

Relevante Grundschutz-Bausteine für Virtualisierungsserver S007
  • SYS.1.1 Allgemeiner Server
  • SYS.1.3 Server unter Unix
  • SYS.1.5 Virtualisierung
Referenzierten elementaren Gefährdungen

Aus den in diesen Bausteinen referenzierten elementaren Gefährdungen lässt sich die folgende auszugsweise wiedergegebene Übersicht relevanter Gefährdungen zusammenstellen

Gefährdung Beschreibung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen


Risikoeinstufung

Häufigkeit und Auswirkungen

Häufigkeit und Auswirkungen einschätzen

Die Höhe eines Risikos ergibt sich aus der Häufigkeit einer Gefährdung und der drohenden Schadenshöhe

  • Ein Risiko ist umso größer, je häufiger eine Gefährdung ist, umgekehrt sinkt es, je geringer der mögliche Schaden ist

Grundsätzlich können beide Größen sowohl quantitativ, also mit genauen Zahlenwerten, als auch qualitativ, also mit Hilfe von Kategorien zur Beschreibung der Größenordnung, bestimmt werden

  • Erfahrungsgemäß sind jedoch hinreichend verlässliche quantitative Angaben, insbesondere zur Häufigkeit von Schadensereignissen im Bereich der Informationssicherheit, so gut wie nicht vorhanden und auch dort, wo es verlässliche Statistiken gibt, sind daraus abgeleitete exakte Prognosen auf zukünftige Ereignisse problematisch, wenn nicht gar unmöglich
  • Daher empfiehlt sich ähnlich wie bei der Schutzbedarfsfeststellung ein qualitativer Ansatz mit einer begrenzten Anzahl an Kategorien

Die Anzahl der Kategorien, mit denen Sie Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe beschreiben, und deren Definition sollten auf die konkreten Gegebenheiten Ihrer Institution angepasst sein

  • Im Allgemeinen genügen maximal fünf Stufen zur Abgrenzung von Häufigkeiten und Auswirkungen
  • Wenn bei Ihnen ein übergeordnetes Risikomanagement bereits eingeführt ist, empfiehlt es sich zudem, Informationssicherheitsrisiken in Übereinstimmung mit den dort verwendeten Systemen zur Bewertung und Klassifikation von Risiken zu verwenden

Nachfolgend als Beispiel ein Vorschlag aus dem -Standard 200-3 für ein mögliches vierstufiges Klassifikationsschema zur Bewertung von Eintrittshäufigkeiten

Klassifikation von Häufigkeiten
Eintrittshäufigkeit Beschreibung
selten Das Ereignis könnte nach heutigem Kenntnisstand höchstens alle fünf Jahre auftreten
mittel Das Ereignis tritt einmal alle fünf Jahre bis einmal im Jahr ein
häufig Das Ereignis tritt einmal im Jahr bis einmal pro Monat ein
Sehr häufig Das Ereignis tritt mehrmals im Monat ein

Auch für die Klassifikation möglicher Schadensauswirkungen enthält der -Standard als Beispiel ein vierstufiges Klassifikationsschema

Klassifikation von Schadensauswirkungen
Schadenshöhe Schadensauswirkungen
vernachlässigbar Die Schadensauswirkungen sind gering und können vernachlässigt werden
begrenzt Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar
beträchtlich Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein
existenzbedrohend Die Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß annehmen

Berücksichtigen Sie bei der Definition der Kategorien zur Bewertung der Auswirkungen einer Gefährdung auch die bei Ihnen vorgenommene Definition der Schutzbedarfskategorien

  • Beide Systeme sollten in einer Institution zueinander passend definiert werden

Risikobewertung und Risikobehandlung

Nachdem Sie die Eintrittshäufigkeiten und Schadensauswirkungen einer Gefährdung eingeschätzt haben, können Sie das aus beiden Faktoren resultierende Risiko bewerten

  • Es ist auch hierfür zweckmäßig, eine nicht zu große Anzahl an Kategorien zu verwenden, drei bis fünf sind üblich, oft werden auch nur zwei Kategorien verwendet
  • Der -Standard 200-3 enthält ein Beispiel mit vier Stufen, das Sie an die Gegebenheiten und Erfordernisse Ihrer Institution anpassen können
  • Die folgende Tabelle ist an dieses Beispiel angelehnt

Risikoklassifikation

Risikokategorie Definition
gering Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz
mittel Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht aus
hoch Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden
sehr hoch Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden

Risikomatrix

Zur Darstellung von Eintrittshäufigkeiten, Schadensauswirkungen und Risiken ist eine Risikomatrix ein gebräuchliches und sehr anschauliches Instrument

  • Auch hierzu enthält der BSI-Standard 200-3 einen Vorschlag, den Sie an die Festlegungen Ihrer Institution zur Risikobewertung anpassen können

Die Risikobewertung nehmen Sie vor, um begründete Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Gefährdungen treffen zu können

  • Eine solche Entscheidung kann sein, durch zusätzliche Maßnahmen die Eintrittshäufigkeit und/oder die Auswirkungen einer Gefährdung zu verringern
  • Mit Hilfe der Risikomatrix können Sie auch verdeutlichen, wie sich die Umsetzung solcher Maßnahmen auf ein Risiko auswirken würde

Beispiel

  • Risikomanagementsystem
  • Erstellung der Gefährdungsübersicht

Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen

Quellen
  • BSI-Gefährdungskataloge
  • Produktdokumentation
  • Publikationen über Schwachstellen im Internet
  • Auch Schwächen eingesetzter Komponenten und Protokolle
  • Anfrage bei Herstellern
  • Fachliteratur
  • Bewertungskriterien (z. B. Common Criteria)
  • eigene Bedrohungsanalysen
Weitere Informationsquellen
  • Security Mailing List Archive: seclists.org
47. Elementargefährdung

G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

  • Von Tätern nicht beabsichtigt Auswirkungen
  • nicht die unmittelbar angegriffenen Zielobjekte betreffen oder
  • unbeteiligte Dritte schädigen

Beispiele

  • Für DDoS-Angriffe als Bots missbrauchte IT-Systeme
  • (IoT-) Geräte, die als ein Einfallstor in Netze missbraucht werden
  • Ransomware-Angriffe auf IT-Systeme Kritischer Infrastrukturen

Lösungsansätze

  • Die Bewertung des Risikos erfolgt durch den populären Matrix-Ansatz anhand weniger Stufen
  • Wenn das Risiko nicht akzeptabel ist, werden Maßnahmen zur Senkung, Vermeidung oder Übertragung des Risikos in Betracht gezogen
  • Im Sinne einer Was-Wäre-Wenn-Analyse wird dann in der Risiko-Matrix "eingezeichnet", wie sich das Risiko bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ändern würde
  • Dadurch wird automatisch auch das Restrisiko dokumentiert
  • Restrisiko muss der Leitung zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz)

Bewertungsverfahren

Beispiel

Als Beispiel für die Risikobewertung werden zwei Gefährdungen für den Virtualisierungsserver S007 bei der RECPLAST betrachtet
  • Die Risiken werden mit Hilfe der zuvor beschriebenen Kategorien für Häufigkeiten, Auswirkungen und resultierendem Risiko bewertet

Risikobewertung für die Gefährdung G 0.15 Abhören

Das Risiko besteht, weil zu Wartungszwecken die auf dem Server S007 betriebenen virtuellen Maschinen von Zeit zu Zeit auf einen zweiten Virtualisierungsserver verschoben werden
  • Bei dieser Live-Migration werden folglich die aktuelle Speicherinhalte der virtuellen Maschinen zwischen beiden Servern übertragen
  • Da wegen der damit verbundenen Performance-Verluste darauf verzichtet wurde, die Daten zu verschlüsseln, können die übertragenen Informationen grundsätzlich mitgelesen werden
  • Dies gilt auch für Datenübertragungen vom Virtualisierungsserver S007 zu den angeschlossenen zentralen Speichersystemen
Bei der Bewertung werden die Eintrittshäufigkeit und die möglichen Auswirkungen betrachtet
  • Die Eintrittshäufigkeit wird auch ohne zusätzliche Maßnahmen als selten bewertet
  • Diese Entscheidung wurde getroffen, weil durch eine geeignete Netzsegmentierung und Konfiguration dafür gesorgt wurde, dass die Datenübertragungen bei der Live-Migration wie auch zu den Speichersystemen in abgetrennten, von außen nicht zugänglichen Teilnetzen stattfinden, auf die nur die berechtigten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Administratoren Zugriff haben
  • Gleichwohl handelt es sich bei den übertragenen Daten um solche, bei denen Verletzungen der Vertraulichkeit beträchtliche negative Folgen haben könnten
  • Die Auswirkungen bei Eintreten der Gefährdung werden daher als beträchtlich eingestuft
Aus diesen Einschätzungen ergibt sich gemäß sich der festgelegten Kriterien für die Risikobewertung ein insgesamt mittleres Risiko

"Risikomatrix mit eingetragener Gefährdung. (Bild hat eine Langbeschreibung)"

Risikobewertung für die Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen

Der BSI-Standard 200-3 enthält in Kapitel 5.2 verschiedene Beispiele dafür, wie eine Risikobewertung tabellarisch dokumentiert werden kann
  • Da oftmals eine Vielzahl an Gefährdungen zu berücksichtigen sind, kann auf ausführliche Erläuterungen zu den vorgenommenen Bewertungen verzichtet werden
  • Die folgende Tabelle zeigt anhand der Gefährdung G 0.25 eine hinreichende Dokumentation der Risikobewertung

Risikobewertung

Virtualisierungsserver S007
  • Vertraulichkeit: hoch
  • Integrität: hoch
  • Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
  • Beeinträchtigte Grundwerte:Verfügbarkeit
  • Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen: mittel
  • Auswirkungen ohne zusätzliche Maßnahmen: beträchtlich
  • Risiko ohne zusätzliche Maßnahmen: mittel



Risikobehandlung

Risikoakzeptanzkriterien

Risikoappetit

Je nach Risikoappetit sind unterschiedliche Risikoakzeptanzkriterien möglich
  • Kapitel 5
Im Folgenden wird davon ausgegangen
  • „geringe“ Risiken grundsätzlich akzeptiert werden
  • „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Ausnahmefällen
In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben
  • Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird
  • Es müssen geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden

Risikobehandlung

Option Beschreibung
Vermeiden Risikoursache ausschließen
Reduzieren Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben, modifizien
Transfer Risiken mit anderen Parteien teilen
Akzeptanz Weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenommen werden sollen
Vermeidung - Reduktion - Transfer
  • Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers näher betrachtet.
  • Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die Risikobehandlung darauf abbilden.
  • Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.

Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden: A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses oder des Informationsverbunds zu vermeiden?

Gründe für diesen Ansatz können etwa sein
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
  • Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z. B. zur Kostensenkung.
  • Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufügen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den

Komfort des Systems mit sich bringen. B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren?

Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefähr­dung entgegenwirken.
  • Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen beispielsweise folgende infrage:
  • die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt um ein Produkt handelt,
  • Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssicherheit erarbeitet werden,
  • andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von spezialisierten Unternehmen angeboten werden,
  • Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wurden.

Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Entscheidungshilfen. C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu übertragen, beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing? Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:

  • Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
  • Es ist ohnehin aus anderen Gründen geplant, Teile der Geschäftsprozesse auszulagern.
  • Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem

Risiko umzugehen. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden, muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entspre­chend angepasst werden.

  • Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.

Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im Sicherheitskonzept dokumentiert. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informationsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.

  • Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeitsschritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, beginnend bei der Strukturanalyse.
  • Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Informationen und Dokumente zurückgegriffen werden.

Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte.

  • Besonders bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden.
  • Die Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.

D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden? Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risikoakzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht. Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz).

  • Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst ist.
  • Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“.
  • In der Praxis ist dies aber nicht immer zweckmäßig.
  • Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
  • Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
  • Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
  • Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
Hinweis

Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz-Kompendium als Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeführt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, können als Anhaltspunkte ffr weiterführende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse herangezogen werden.

  • Dabei handelt es sich um Beispiele, die über das dem Stand der Technik entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden.
  • Zu beachten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlenswert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
  • Somit müssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.

Risikobereitschaft

Risikobereitschaft

Risikobehandlungsoptionen

In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind
  • In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.


Option Beschreibung Erläuterung
A Risikovermeidung Umstrukturierung
  • Umstrukturierung der Geschäftsprozesse
  • Die Risiken können vermieden werden, indem der Informationsverbund so umstrukturiert wird, dass die Gefährdung nicht mehr wirksam werden kann.
  • Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Gegenmaßnahmen zwar möglich sind, aber einen zu hohen Aufwand bedeuten und gleichzeitig das Risiko nicht akzeptiert werden kann.
B Risikoreduktion/Risikomodifikation Sicherheitsmaßnahmen
  • Die Risiken können durch zusätzliche, höherwertige Sicherheitsmaßnahmen verringert werden.
  • Sofern es für das Zielobjekt, das Sie in der Risikoanalyse betrachtet haben, bereits einen Baustein im Grundschutz-Kompendium gibt, finden Sie in den dort genannten Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf und den zugehörigen Umsetzungsempfehlungen erste Hinweise auf geeignete Maßnahmen.
  • Weitere Quellen sind beispielsweise Produktdokumentationen, Standards zur Informationssicherheit und Fachveröffentlichungen.
C Risikotransfer Risiken verlagern
  • Durch Abschluss von Versicherungen oder durch Auslagerung der risikobehafteten Aufgabe an einen externen Dienstleister kann zum Beispiel ein möglicher finanzieller Schaden (zumindest teilweise) auf Dritte abgewälzt werden.
  • Achten Sie bei dieser Lösung auf eine sachgerechte, eindeutige Vertragsgestaltung!
D Risikoakzeptanz Risiken sind akzeptabel
  • Weil die Gefährdung nur unter äußerst speziellen Bedingungen zu einem Schaden führen könnte
  • Weil keine hinreichend wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind oder
  • Weil der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen unangemessen hoch ist

Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z. B. nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) Restrisiko von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet.

Risikoverfolgung

Risiken unter Beobachtung

Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden.

  • Dies bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte.
  • In solchen Fällen ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor­

zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden. Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken.

  • Die Risiken werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen­

den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept übernommen.

  • Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst.
  • Nachdem die Ri­sikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungsebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund fertiggestellt werden.

Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraussichtlich steigen werden.

  • Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw. 

Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen. Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und neu bewertet werden.

  • Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz-Kompendiums überschreiten, müssen die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.

Beispiel

Für die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden folgende Entscheidungen getroffen (Auszug)

Virtualisierungsserver S1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.15 Abhören

(hier mittel Live-Migration)
D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zusätzliche Maßnahmen)
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.

G 0.25 Ausfall von Geräten mittel

B: Risikoreduktion
oder Systemen
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant
Maßnahme:
Verwaltungsservers)
ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem
gering
Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird. 
Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet wird.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.28
Software-Schwachstellen
oder -Fehler
Risikokategorie
hoch
mit ergänzen-der Maßnahme:gering
Risikobehandlungsoption
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits­
stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei­
tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung
darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann.
Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen­
dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire­
wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren.
Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei­
nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass
an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra­
gen auf der Datenbank ausgeführt werden. 
  • Der Per­
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine
Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird
für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.32 Missbrauch von
Berechtigungen
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
mittel

B: Risikoreduktion

Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Maßnahme:
zusätzliches Modul des Datenbankmanagement­
gering
systems beschafft, mittels dessen administrative
Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken verhindert werden. 
Zudem werden Aktionen von Administratorkennungen sicher protkolliert und aus gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig erkannt werden können.
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.18 Fehlplanung oder

hoch

B: Risikoreduktion

fehlende Anpassung
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die
Maßnahme:
reichende Netzsegmentie­ Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg­
gering
rung)
mentiert. 
  • Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft­
ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be­
trieben. 
  • Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen
und zu begründenden Netzkoppelungen und
Kommunikationsbeziehungen aufweist.
Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren­
nen, werden Firewalls eingesetzt.


Smart-Meter-Gateway-Administration Zx

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
G 0.32 Missbrauch von Be­ hoch
rechtigungen
mit ergänzenderMaßnahme:
gering
usw.
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku­
mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions­
trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu­
griff erlaubt. 
  • Im Konzept ist auch auf eine geeigne­
te Rollentrennung geachtet worden. 
  • Zudem deckt
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs­
berechtigungen ab.
38

Restrisiko

Restrisiko bleibt
Risiken unter Beobachtung

Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.

  • In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.
  • Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
  • Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
  • Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
  • Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z. B. Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück vom Management unterschreiben.

Beispiel

Entscheidungen zur Risikobehandlung
  • Gefährdungen für einen Virtualisierungsserver
Behandlung der Risiken
Gefährdung Titel Kategorie Behandlung Beschreibung
G 0.15 Abhören mittel D: Akzeptanz (hier bei Live-Migration)

(Risikoübernahme ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahme) Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen.

  • Diesen wird vertraut.
  • Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen mittel B: Reduktion (hier Ausfall des Virtualisierungsservers)

Ergänzende Sicherheitsmaßnahme: Der Server ist redundant ausgelegt, damit ist sichergestellt, dass bei einem Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird. Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet und dadurch die Ausfallzeit verkürzt wird.
Mit ergänzenden Maßnahmen: gering



Konsolidierung

Beschreibung

Zusätzlichen Maßnahmen

Als Abschluss der Risikoanalyse sind die zusätzlichen Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen wurde, in das vorhandene Sicherheitskonzept zu integrieren

  • Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
  • Darauf aufbauend ist der Sicherheitsprozess fortsetzen
Prüfung zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen
Option Beschreibung
Eignung
Angemessenheit
Benutzerfreundlichkeit
Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen
Änderungen

Diese Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann sowohl zu Anpassungen bei den zusätzlich ausgewählten Maßnahmen als auch zu Änderungen im bestehenden Konzept führen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Konsolidierung von Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in der nächsten Lektion.

Konsolidierung
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der jeweiligen Gefährdungen geeignet?
  • Wirken die Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll zusammen?
  • Welche Grundschutzmaßnahmen werden durch höher- oder gleichwertige Maßnahmen ersetzt?
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen benutzerfreundlich?
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen angemessen?
  • Verpacken der neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen in einem benutzerdefinierten Baustein
  • Ggf. Ergänzung bestehender Bausteine um aus der Risikobewertung ermittelten Anforderungen
Konsolidierung des Sicherheitskonzepts

Falls bei der Behandlung von verbleibenden Gefährdungen ergänzende Maßnahmen zu den bereits im Sicherheitskonzept beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen hinzugefügt wurden, muss das Sicher­heitskonzept anschließend konsolidiert werden.

Konkret bedeutet dies, dass die Sicherheitsmaßnahmen für jedes Zielobjekt anhand folgender Kriterien überprüft werden:

Eignung der Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
  • Werden alle Aspekte der relevanten Gefährdungen vollständig abgedeckt?
  • Stehen die getroffenen Gegenmaßnahmen im Einklang mit den Sicherheitszielen?
Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
  • Unterstützen sich die Maßnahmen bei der Abwehr der relevanten Gefährdungen?
  • Ergibt sich durch das Zusammenwirken der Maßnahmen ein wirksames Ganzes?
  • Stehen die Maßnahmen nicht im Widerspruch zueinander?
Benutzerfreundlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sind die getroffenen Maßnahmen tolerant gegenüber Bedienungs- und Betriebsfehlern?
  • Sind die getroffenen Maßnahmen für die Mitarbeiter und andere Betroffene transparent?
  • Ist für die Betroffenen ersichtlich, wenn eine Maßnahme ausfällt?
  • Können die Betroffenen die Maßnahme nicht zu leicht umgehen?
Angemessenheit/Qualitätssicherung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sind die getroffenen Maßnahmen für die jeweiligen Gefährdungen angemessen?
  • Stehen die Kosten und der Aufwand für die Umsetzung in einem sachgerechten Verhältnis zum

Schutzbedarf der betroffenen Zielobjekte?

Auf dieser Grundlage sollte das Sicherheitskonzept bereinigt und konsolidiert werden
  • Ungeeignete Sicherheitsmaßnahmen sollten verworfen und nach eingehender Analyse durch wirksame Maßnahmen ersetzt werden.
  • Widersprüche oder Inkonsistenzen bei den Sicherheitsmaßnahmen sollten aufgelöst und durch einheitliche und aufeinander abgestimmte Mechanismen ersetzt werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen, die von den Betroffenen nicht akzeptiert werden, sind wirkungslos. Es sollten praktikable Lösungen erarbeitet werden, die die Betroffenen möglichst wenig einschränken oder behindern.
  • Zu aufwendige oder zu teure Sicherheitsmaßnahmen sollten entweder überarbeitet oder verworfen und durch angemessene Schutzmaßnahmen ersetzt werden. Allerdings gefährden zu schwache Maßnahmen die Informationssicherheit. Auch sie sollten überarbeitet oder ersetzt werden.
Integration der Inhalte
  • Bei Zielobjekten, die bereits im IT-Grundschutz-Kompendium enthalten sind, kann es sich als sinnvoll erweisen, bestehende Bausteine um aus der Risikoeinstufung ermittelte Anforderungen zu ergänzen.
  • Bei Zielobjekten, die nicht hinreichend mit dem bestehenden IT-Grundschutz abgebildet werden können, kann überlegt werden, die neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen (siehe


Beispiele zur Smart-Meter-Gateway-Administration, Kapitel 4 und 5) in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen.

Beispiel (Auszug)

Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die RECPLAST GmbH wurde unter anderem Folgendes festgestellt:

  • Zwei Jahre zuvor wurde entschieden, dass der Einsatz von Verschlüsselung zur Netzkommunikation entbehrlich ist. Eine gemeinsame Projektgruppe mit dem Auftraggeber ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Entscheidung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Die Vorgaben zur Konfiguration der Router werden deshalb kurzfristig überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst.

  • Sowohl der Client C1 als auch der Switch N3 werden im Fertigungsbereich eingesetzt. Im Rahmen der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass die größten Gefahren für C1 von Luftverunreinigungen, Spritzwasser und Vibrationen ausgehen. Im Rahmen eines Brainstormings ist deshalb beschlossen worden, anstelle eines handelsüblichen PCs einen Industrie-PC einsetzen, der besonders gegen physische Gefahren geschützt ist. Der Industrie-PC muss für den Einbau in

Standard-19-Zoll-Schränke geeignet sein. Ebenso muss er über ein integriertes oder ausklappbares Display sowie einen leicht auswechselbaren Luftfilter verfügen und gegen Spritzwasser und Vibrationen schützen.

  • Oben genannte Anforderungen tragen den besonderen infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Clients C1 Rechnung. Im Fertigungsbereich wird außer diesem Client noch weitere

Informationstechnik betrieben, die zwar nicht Gegenstand der Risikoanalyse ist, die aber dennoch angemessen geschützt werden muss. Das Unternehmen nimmt die Erfüllung obiger An­forderungen zum Anlass, eine Richtlinie für den sicheren Betrieb von Informationstechnik im Fertigungsbereich zu erarbeiten, usw.

Beispiel (Auszug)

Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die Administration des Smart Meter Gateways ist entschieden worden, die im Rahmen der Risikoeinstufung und -behandlung ermittelten Ge­fährdungen

  • G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassungen,
  • G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen,
  • G 0.43 Einspielen von Nachrichten usw. und die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen
  • geeignete Netzsegmentierung
  • Einsatz eines angemessenen Rollen- und Rechtekonzepts usw. in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen


Rückführung

Beschreibung

Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
Nächste Schritten
  • Zweiter Grundschutz-Check

Dies bedeutet insbesondere, dass in einem erneuten Grundschutz-Check

Zweiter Grundschutz-Check

Erforderlich!

  • Da sich in der Regel durch die Risikoanalyse das Sicherheitskonzept geändert hat und der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen ist.
Rückführung in den Sicherheitsprozess
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik beschrieben ist, fortgesetzt werden.

Arbeitsschritte

Ergänztes Sicherheitskonzept als Basis für folgende Arbeitsschritte
IT-Grundschutz-Check
  • siehe Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Im Rahmen der Vorar­beiten wurde bereits ein IT-Grundschutz-Check für die laut IT-Grundschutz-Modell zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen durchgeführt.
  • Da sich bei der Risikoanalyse in der Regel Änderungen am Sicherheitskonzept ergeben, ist anschließend noch der Umsetzungsstatus der neu hinzugekom­menen oder geänderten Anforderungen zu prüfen.
  • Gegebenenfalls veraltete Ergebnisse sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
Umsetzung der Sicherheitskonzeption
  • Kapitel 9 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Die im Sicher­heitskonzept für die einzelnen Zielobjekte vorgesehenen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
  • Hierfür müssen die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, damit sie wirksam werden können.
  • Dies umfasst unter anderem eine Kosten- und Auf­wandsschätzung sowie die Festlegung der Umsetzungsreihenfolge.
Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses in allen Ebenen
  • siehe Kapitel 10.1 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Infor­mationssicherheit müssen unter anderem regelmäßig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Eignung der Sicherheitsstrategie überprüft werden.
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Fortschreibung des Sicherheitsprozesses ein.
Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
  • siehe Kapitel 5.2 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • Um Nachvollziehbarkeit zu erreichen, muss der Sicherheitsprozess auf allen Ebenen dokumentiert sein.
  • Dazu gehören insbesondere auch klare Regelungen für Meldewege und Informationsflüsse.
  • Die Leitungsebene muss von der Sicherheitsorganisation regelmäßig und in angemessener Form über den Stand der Informationssicherheit informiert werden.
ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
  • siehe Kapitel 11 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • In vielen Fällen ist es wünschenswert, den Stellenwert der Informationssicher­heit und die erfolgreiche Umsetzung des IT-Grundschutzes in einer Behörde bzw. einem Unterneh­men transparent zu machen.
  • Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an.
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.


Anhang

Kapitel Titel Beschreibung
9.1 Risikobereitschaft Risikobereitschaft
9.2 Risikoanalyse-Meeting Risikoanalyse-Meeting
9.3 Zusätzlicher Gefährdungen BSI/200-3/Gefährdungsübersicht
9.4 Zusammenspiel mit ISO Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000



Aufrechterhaltung und Verbesserung

IT-Grundschutz Verbesserungsprozess - Aufrechterhaltung und Verbesserung

Beschreibung

Verfahren Beschreibung
Informationssicherheitsprozess
Überprüfung der Umsetzung
Sicherheitsrevision
Aktualität von Sicherheitszielen
Übernahme der Ergebnisse in den Informationssicherheitsprozess
Informationsfluss
IT-Grundschutz-Zertifizierung
Effizienz und Effektivität der Vorkehrungen
Informationssicherheit prüfen
  • Abarbeitung einfacher Checklisten
  • Punktuelle Prüfung der Netzsicherheit mittels Penetrationstests
  • Umfassenden Prüfung
    • Angemessenheit und Wirksamkeit
    • der Umgesetzten
    • technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen
Regelmäßigen Intervalle
  • Grundsätzlich gilt, dass umfassende Prüfungen in regelmäßigen Intervallen (jährlich bis maximal drei Jahre) durchgeführt werden sollten.
  • Aber auch fallweise Prüfungen sind zweckmäßig, beispielsweise bei der Änderung von Geschäftsprozessen und insbesondere nach Sicherheitsvorfällen.
Sicherheitsvorfälle

Sicherheitsvorfälle sollten immer ein Anlass sein, die Sicherheitskonzeption zu hinterfragen.

  • Dies sollte offen und sorgfältig geschehen, um Schwachstellen, die einen Vorfall begünstigt haben, identifizieren und beseitigen zu können.
Zweckmäßige Verfahren

Zwei zweckmäßige Verfahren, mit den Sie Ihr Sicherheitskonzept und das erreichte Schutzniveau prüfen können, sind die -Revision und der Cyber-Sicherheits-Check:

  • Mit einer Informationssicherheitsrevision (-Revision) können Sie nach einem festgelegten Verfahren und von kompetenten Revisoren überprüfen lassen, ob das Sicherheitskonzept Ihrer Institution wie beabsichtigt umgesetzt ist und es nach wie vor den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
  • Die -Revision liefert sowohl den Verantwortlichen für Informationssicherheit als auch der Leitung einer Institution belastbare Informationen über den aktuellen Zustand der Informationssicherheit.
Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision
  • Neben einer umfassenden Prüfung, die auf die vollständige und vertiefte Überprüfung der Informationssicherheit in einer Institution abhebt, gibt es mit der Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision Varianten, bei denen Tiefe und Umfang der Prüfung begrenzt sind.
Cyber-Sicherheits-Check

Wenn Sie noch wenig Erfahrung mit diesem Thema haben, kann der Cyber-Sicherheits-Check eine wichtige Hilfe bei der Überprüfung des Sicherheitsniveaus Ihrer Institution sein.

  • Er gibt ihnen Hinweise zur Anfälligkeit gegen Cyberangriffe und ist so angelegt, dass die regelmäßige Durchführung das Risiko verringert, zum Opfer solcher Angriffe zu werden.
Vorgehensmodell IT-Revision

Für die Durchführung der IT-Revision hat das BSI ein eigenes Vorgehensmodell entwickelt, das im Leitfaden -Revision beschrieben ist.

  • Dort erfahren Sie auch mehr zu Prüfumfang und -tiefe sowie Einsatzzweck der unterschiedlichen Varianten des Verfahrens.

Geschäftsprozess

  • Name
  • Prozess-Owner
  • Trigger

Vorarbeiten

Realisierungsplan enthält Maßnahmen des Sicherheitskonzepts
  • Bis wann werden Maßnahmen von wem wie umgesetzt
  • Erforderliche Ressourcen
  • Zwischentermine
  • Begleitende Maßnahmen
Regelmäßige Kontrollen
  • Sicherstellen, dass alles wie geplant umgesetzt ist und funktioniert
Stetiger Prozess

Informationssicherheit ist kein einmalig herzustellender und anschließend stabiler Zustand, sondern ein stetiger Prozess, der immer wieder an sich wandelnde und neue Herausforderungen angepasst werden muss.

Angemessenheit und Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Informationssicherheit in Ihrer Institution kontinuierlich überwachen und verbessern
  • Umsetzungsstand der im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen prüfen
  • Vorgehen bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen
  • Erkenntnisse der Prüfungen in Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Informationssicherheitsmanagements überführen
  • Kennzahlen können bei der Bewertung einzelner Aspekte der Informationssicherheit helfen
  • Reifegradmodell nutzen
  • Sicherheitsniveau nachweisen (27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz)

Leitfragen

Leitfragen für die Überprüfung

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts immer den Anforderungen entsprechen, müssen sie kontinuierlich überprüft werden.

Überprüfungen sollten sich an folgenden Leitfragen orientieren
Frage Beschreibung
Welche Ziele der Informationssicherheit sind aktuell vordringlich? Die Bedeutung von Sicherheitszielen kann sich im Zeitablauf verändern
  • So kann es wichtiger werden, die Vertraulichkeit von Informationen zu schützen, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern oder aber die Institution mit Daten arbeitet, die dies verstärkt erfordern.
  • Alle Maßnahmen zur Erhaltung der Vertraulichkeit müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eine weitere wichtige Frage ist, ob die gewählten Sicherheitsmaßnahmen noch der Gefährdungslage entsprechen.
  • Auch ist zu prüfen, ob neue technische Verfahren einen effizienteren und wirksameren Schutz bieten können.
Wer ist verantwortlich für die Überwachung des Informationssicherheitsprozesses? Häufig ist die Institution so komplex, dass der nicht alle Überprüfungen leiten und durchführen kann.
  • Dann ist es wichtig, dass für verschiedene Bereiche Personen benannt sind, die diese Maßnahmen konzipieren, umsetzen, Ergebnisse dokumentieren sowie Verbesserungen planen und steuern.
  • Bei einer solchen verteilten Verantwortung ist eine gute Zusammenarbeit mit dem wichtig, der über alle Schritte informiert werden muss.
Wie häufig sind die Verfahren zu überprüfen? Für weniger wichtige Schutzmechanismen kann eine Überprüfung seltener erfolgen als für kritische Prozesse.
  • Mindestens einmal pro Jahr muss das Sicherheitskonzept darauf überprüft werden, ob es noch effektiv ist, also den Zielen der Informationssicherheit im Unternehmen oder der Behörde entspricht.
  • Wenn es einen Sicherheitsvorfall gegeben hat, sollte dies Anlass für eine zusätzliche Prüfung sein.
Umsetzungshinweise

ISMS.1.M11: Aufrechterhaltung der Informationssicherheit

  • Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Überprüfung des Sicherheitsprozesses

Informationssicherheitsprozess

Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses ist unabdingbar
  • Fehler und Schwachstellen erkennen und abstellen
  • Effizienz des IS-Prozesses optimieren
Verbesserung der Praxistauglichkeit
  • Strategie
  • Maßnahmen
  • Organisatorische Abläufe

Methoden zur Überprüfung

Zur Effizienzprüfung und Verbesserung sollten Verfahren und Mechanismen eingerichtet werden
  • Realisierung der beschlossenen Maßnahmen prüfen
  • deren Wirksamkeit und Effizienz überprüfen
Informationssicherheitsstrategie sollte Leitaussagen zur Messung der Zielerreichung machen
Grundlagen für Messungen
  • Detektion, Dokumentation und Auswertung von Sicherheitsvorfällen
  • Durchführung von Übungen und Tests zur Simulation von Sicherheitsvorfällen
    • Auswertung der Ergebnisse
  • interne und externe Audits, Datenschutzkontrollen
  • Zertifizierung nach festgelegten Sicherheitskriterien
Internen Audits zur Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen
  • nicht durch denjenigen durchführen, der die Sicherheitskonzeption entwickelt hat
  • Externe Experten mit der Durchführung solcher Prüfungsaktivitäten beauftragen

Aufwand von Audits

  • hängt von der Komplexität und Größe des Informationsverbunds ab
  • Anforderungen auch für kleine Institutionen geeignet
Kleinen Einrichtungen

In kleinen Institutionen eventuell ausreichend

  • Jährlicher technischer Check von IT-Systemen
  • Vorhandene Dokumentationen auf Aktualität prüfen
  • Probleme und Erfahrungen mit dem Sicherheitskonzept in Workshop besprechen

Überprüfung der Umsetzung

Realisierungsplan prüfen
  • Aufgabenliste und zeitliche Planung
  • Ob und inwieweit dieser eingehalten wurde
Angemessene Ressourcenplanung
  • Voraussetzung für die Einhaltung geplanter Sicherheitsmaßnahmen
  • Wurden ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
Die Überprüfung dient auch
  • Rechtzeitiger Wahrnehmung von Planungsfehlern
  • Anpassung der Sicherheitsstrategie, wenn sich diese als unrealistisch erweist
Benutzer-Akzeptanz
Nach Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen

Akzeptanz bei Nutzern prüfen

  • Werden neuen Maßnahmen nicht akzeptiert, ist ein Misserfolg vorprogrammiert
  • Ursachen herauszuarbeiten und abstellen
  • Oft reicht eine zusätzliche Aufklärung der Betroffenen
  • Alternativen prüfen

Sicherheitsrevision

Revision der Informationssicherheit anhand der IT-Grundschutz-Sicherheitsmaßnahmen
  • Gleiche Vorgehensweise wie beim Basis-Sicherheitscheck
Arbeitsökonomisch
Angepasste Checkliste erstellen
  • für jeden Baustein der IT-Grundschutz-Kataloge
  • anhand der Maßnahmentexte
  • erleichtert die Revision
  • verbessert die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse

Aktualität von Sicherheitszielen

Rahmenbedingungen und Sicherheitskonzeption

In längeren Perspektiven prüfen
  • gesetzte Sicherheitsziele
  • Rahmenbedingungen
Anpassung der Sicherheitsleitlinie und der Sicherheitsstrategie
  • in schnelllebigen Branchen von elementarer Bedeutung
  • Betriebliche Änderungen schon bei ihrer Planungsphase in die Sicherheitskonzeption einbeziehen
  • Einsatz neuer IT-Systeme
  • Umzug
  • organisatorische Änderungen (z. B. Outsourcing)
  • Änderungen gesetzlicher Anforderungen
Nach jeder relevanten Änderung aktualisieren
  • Sicherheitskonzeption
  • dazugehörigen Dokumentation
Im Änderungsprozess der Institution berücksichtigen
  • Informationssicherheitsprozess in das Änderungsmanagement der Institution integrieren

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Wirtschaftlichkeit sollte unter konstanter Beobachtung bleiben
  • Sicherheitsstrategie
  • spezifische Sicherheitsmaßnahmen
Kosten für Informationssicherheit sind schwer zu ermitteln
  • oft hilfreich, für die weitere Planung: Prüfen, ob
    • tatsächlich angefallene Kosten den geplanten entsprechen
    • ressourcenschonendere Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können
Nutzen herausarbeiten

Ebenso wichtig: Regelmäßig den Nutzen der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen herausarbeiten

Rückmeldungen

Rückmeldungen von Internen und Externen

Rückmeldungen über Fehler und Schwachstellen in den Prozessen

  • Informationssicherheitsorganisation
  • Revision

auch von

  • Mitarbeitern
  • Geschäftspartnern
  • Kunden oder Partnern

Wirksame Vorgehensweise festlegen

  • Beschwerden und anderen Rückmeldungen von Internen und Externen verwerten

Beschwerden

  • von Kunden oder Mitarbeitern können dabei ein Indikator für Unzufriedenheit sein
Bereits entstehender Unzufriedenheit entgegenwirken!
  • bei unzufriedenen Mitarbeitern/Kunden
  • Gefahr von Handlungen die den Betrieb stören können
    • fahrlässig
    • vorsätzlich
Rückmeldungen von Internen und Externen
Umgang mit Beschwerden
  • klar definiertes Verfahren
  • eindeutig festgelegte Kompetenzen
  • für den Umgang mit Beschwerden und für die Rückmeldung von Problemen an die zuständige Instanz
Beschwerden schnellstmöglich beantworten
  • damit die Hinweisgeber sich ernst genommen fühlen
Gemeldeten Probleme bewerten
  • Handlungsbedarf eingeschätzten
  • angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern ergreifen
  • erneutes Auftreten verhindern

Informationsfluss

Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess

Im Rahmen der Überprüfung und Verbesserung entstehen
  • Berichte
  • Audit-Reports
  • Ergebnisse von Sicherheitstests
  • Meldungen über sicherheitsrelevante Ereignisse
  • weitere Dokumente zur Informationssicherheit

Dokumente müssen

  • aussagekräftig
  • für die jeweilige Zielgruppe verständlich sein

Nicht alle Informationen sind für die Leitungsebene geeignet

  • es ist eine Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements, diese Informationen
    • zu sammeln
    • zu verarbeiten
    • kurz und übersichtlich aufzubereiten

Berichte

Berichte an die Leitungsebene
Leitung benötigt Eckpunkte über den Stand der Informationssicherheit
  • richtige Entscheidungen bei der Steuerung und Lenkung des Informationssicherheitsprozesses Eckpunkte in Management-Berichten aufbereiten
  • Ergebnisse von Audits und Datenschutzkontrollen
  • Berichte über Sicherheitsvorfälle
  • Berichte über bisherige Erfolge und Probleme beim Informationssicherheitsprozess IS-Organisation informiert Leitungsebene regelmäßig in angemessener Form
  • Ergebnisse der Überprüfungen
  • Status des IS-Prozesses
  • Probleme
  • Erfolge
  • Verbesserungsmöglichkeiten
Leitungsebene nimmt Management-Berichte zur Kenntnis und veranlasst notwendige Maßnahmen
Berichte an die Leitungsebene

Dokumentation im Informationssicherheitsprozess

Dokumentation im Informationssicherheitsprozess
Entscheidend für Erfolg

Dokumentation des IS-Prozesses auf allen Ebenen

Nur durch ausreichende Dokumentation
  • werden getroffene Entscheidungen nachvollziehbar
  • sind Prozesse wiederholbar und standardisierbar
  • können Schwächen und Fehler erkannt und zukünftig vermieden werden
Abhängig vom Gegenstand und vom Verwendungszweck der Dokumentation
  • Technische Dokumentation und Dokumentation von Arbeitsabläufen
  • Anleitungen für Mitarbeiter
  • Aufzeichnung von Management-Entscheidungen
  • Gesetze und Regelungen
Technische Dokumentation Arbeitsabläufen
Zielgruppe
Experten
Aktuellen Stand beschreiben
  • Geschäftsprozessen
  • damit verbundener IT-Systeme und Anwendungen
Detaillierungsgrad technischer Dokumentationen
  • andere Personen mit vergleichbarer Expertise sollen die Dokumentation nachvollziehen können
  • Ein Administrator soll zwar auf sein Wissen, aber nicht auf sein Gedächtnis angewiesen sein, um die Systeme und Anwendungen wiederherzustellen
Dazu gehörten z.B.
  • Installations- und Konfigurationsanleitungen
  • Anleitungen für den Wiederanlauf nach einem Sicherheitsvorfall
  • Dokumentation von Test- und Freigabeverfahren
  • Anweisungen für das Verhalten bei Störungen und Sicherheitsvorfällen
Bei Sicherheitsübungen und bei Behandlung von Sicherheitsvorfällen
  • Qualität der vorhandenen Dokumentationen bewerten
  • gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung nutzen
Anleitungen für Mitarbeiter

Zielgruppe: Mitarbeiter

Sicherheitsmaßnahmen in Form von Richtlinien dokumentieren
  • für die Mitarbeiter verständlich

Mitarbeiter müssen informiert und geschult sein

  • Existenz und Bedeutung dieser Richtlinien
Dazu gehört
  • Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben
  • Richtlinien zur Nutzung des Internets
  • Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
Entscheidungen aufzeichnen
  • Informationssicherheitsprozess
  • Sicherheitsstrategie
  • jederzeit verfügbar
  • nachvollziehbar
  • wiederholbar
Gesetze und Regelungen

Zielgruppe: Leitungsebene

Für Informationsverarbeitung sind viele unterschiedliche relevant
  • Gesetze
  • Regelungen
  • Anweisungen
  • Verträge
Besondere Anforderungen sollten dokumentiert werden
  • welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus
    • Geschäftsprozesse
    • IT-Betrieb
    • Informationssicherheit
Aktuellen Stand der Dokumentationen sicherstellen
  • Dafür muss die Dokumentation in den Änderungsprozess einbezogen werden

Informationsfluss und Meldewege

Richtlinie zum Informationsfluss und Meldewegen

Grundsätzliche Festlegungen

  • Hol- und Bringschuld
Kommunikationsplan
  • Wer? Wem? Was? Wann? Bis wann? Form? Feedback bis?
  • von der Leitungsebene verabschieden lassen
Aktualisierung der Meldewege
  • Festlegungen für den Informationsfluss
  • Zeitnahe Aktualisierung von elementarer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Informationssicherheitsprozesses Verbesserung des Informationsflusses
  • Ergebnisse aus Übungen, Tests und Audits sind nützliche Grundlage für die Verbesserung des Informationsflusses
Synergieeffekten für den Informationsfluss
Oft sind bereits Prozesse für den IT-Support definiert Synergieeffekte nutzen

Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle können in den IT-Support integriert werden

  • Kapazitätsplanung um Aspekte der Notfallvorsorge erweitert werden
  • Viele Informationen, die aus Sicherheitsgründen erhoben werden, können auch zu anderen Zwecken genutzt werden Sicherheitsmaßnahmen haben positive Nebeneffekte
  • besonders Optimierung von Prozessen ist für viele Bereiche relevant
    • Bestimmung von Informationseigentümern
    • Einstufung von Informationen nach einheitlichen Bewertungskriterien Überblick über die Abhängigkeit
  • der Geschäftsprozesse von IT-Systemen und Anwendungen
  • ist nicht nur für das Sicherheitsmanagement sinnvoll
  • exakte Zuordnung von IT-Kosten, auf einzelne Geschäftsprozesse

IT-Grundschutz-Zertifizierung

Grundschutz/Zertifizierung


IT-Grundschutz-Profile

IT-Grundschutz-Profile - Schablonen für die Informationssicherheit

Beschreibung

Blick auf Beispielbausteine
Blick in Institutionen
Adaption als Schablone
Definition

Ein IT-Grundschutz-Profil ist eine Schablone für ein ausgewähltes Szenario (Informationsverbund oder Geschäftsprozess), mit dem ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise Schritt für Schritt exemplarisch durchgeführt wird.

Ziel

Ziel ist es, dass Gremien oder Gruppen einer Branche für ihr spezifisches Anwendungsfeld spezifische Anforderungen und passende Sicherheitsempfehlungen definieren, um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, dies als Rahmen für ihr firmenspezifisches Sicherheitskonzept zu adaptieren.

Anwenderspezifische Empfehlungen
  • Individuelle Anpassungen des IT-Grundschutzes an die jeweiligen Bedürfnisse
  • Berücksichtigt Möglichkeiten und Risiken der Institution
  • Profile beziehen sich auf typische IT-Szenarien
  • Profile werden durch Dritte (Verbände, Branchen, ...) erstellt, nicht durch das BSI
Keine BSI-Vorgabe
  • Diskussion: Nachweis für Umsetzung (z. B. Testat)
  • Anerkennung ausgewählter Profile durch BSI
Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile


Aufbau

Inhalt Beschreibung
Formale Aspekte
Management Summary
Geltungsbereich
Referenzarchitektur
Umsetzungshinweise
Anwendungshinweise

Formale Aspekte

  • Titel
  • Autor
  • Verantwortlich
  • Registrierungsnummer
  • Versionsstand
  • Revisionszyklus
  • Vertraulichkeit
  • Status der Anerkennung durch das BSI

Management Summary

  • Kurzzusammenfassung der Zielgruppe
  • Zielsetzung und Inhalte des IT-Grundschutz-Profils

Geltungsbereich

  • Zielgruppe
  • Angestrebter Schutzbedarf
  • Zugrundeliegende IT-Grundschutz-Vorgehensweise
  • ISO 27001-Kompatibilität
  • Rahmenbedingungen
  • Abgrenzung
  • Bestandteile des IT-Grundschutz-Profils
  • Nicht im IT-Grundschutz-Profil berücksichtigte Aspekte
  • Verweise auf andere IT-Grundschutz-Profile

Referenzarchitektur

  • Abgrenzung Teilinformationsverbund vom Gesamtinformationsverbund
  • Informationsverbund mit
  • Prozessen,
  • Infrastruktur
  • Netz-Komponenten
  • IT-Systemen
  • Anwendungen
  • Textuell und grafisch mit eindeutigen Bezeichnungen
  • Wenn möglich, Gruppenbildung
  • Umgang bei Abweichungen zur Referenzarchitektur.

Umsetzungshinweise

Umzusetzende Anforderungen und Maßnahmen
  • Zuordnung von Prozess- und System-Bausteinen auf Untersuchungsgegenstand.
Umsetzungsvorgabe
  • „Auf geeignete Weise“
  • „Durch Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen der Umsetzungshinweise“
  • „Durch Umsetzung von [...]“
Auswahl der umzusetzenden Anforderungen eines Bausteins
  • Verzicht auf (einzelne) Standardanforderungen
  • Verbindliche Erfüllung von Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf
Zusätzliche Anforderungen
  • Verbindliche Vorgabe einer Maßnahme zur Erfüllung einer Anforderung
  • Bedingte Einschränkung für Umsetzung eines Bausteins / einer Anforderung
  • [...]

Anwendungshinweise

Zusätzliche Informationen zur Anwendung und Integration in das Gesamtsicherheitskonzept
Risikobehandlung
  • Nennung von zusätzlichen Risiken mit Behandlungsempfehlungen.
Unterstützende Informationen
  • Hinweise, wo vertiefende Informationen zu finden sind
Anhang
  • Glossar
  • Zusätzliche Bausteine
  • ...


Grundschutz/Audit

Planung und Vorbereitung

  • Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Unabhängigkeit
  • Auditplan
Kombination von Audits

Zum Beispiel mit einem Datenschutzaudit in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragen

Synergieeffekte

  • Abgleich der Dokumente und Datengrundlagen
Auditprozess-Aktivitäten
  • Zusammenstellung eines Team
  • Dokumente vorbereiten
  • Planung des Vor-Ort-Audits
  • Umgang mit Nichtkonformitäten

Berichtswesen

Inhalt und Aufbau eines Auditberichtes
  • Genehmigung und Verteilung
  • Aufbewahrung und Vertraulichkeit

Folgemaßnahmen

  • Korrekturmaßnahmen

Links

Notfallmanagement

Business Continuity Management (BCM) - Betriebskontinuitätsmanagement (BKM)

Beschreibung

Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen

  • Fokus auf Risiken mit hohem Schadensausmaß

Strategien, Plänen und Handlungen

Prozesse ermitteln

  • deren Unterbrechung
  • ernsthafte Schäden oder vernichtende Verluste verursachen
  • etwa Betriebsstörungen

Schützen und alternative Abläufe ermöglichen

BSI-Standard 200-4

Business Continuity Management - BCM - 14. Juni 2023
  • BSI-Standard 100-4 (Notfallmanagement) - 2008
Etablierung eines Business Continuity Management

ISMS nach BSI IT-Grundschutz

  • Grundlage zur Nutzung von Synergieeffekten
  • Auf bereits dokumentierte Informationen zurückgreifen

Business Impact Analyse

  • Zeitkritischen Geschäftsprozesse und Abhängigkeiten
  • Parameter für Normal- und Notbetrieb

Risikoanalyse

Hinweise
  • Die Etablierung eines Business Continuity Managements setzt umfangreiche Kenntnisse der Organisation voraus
  • Eine Umsetzung eines ISMS impliziert keine Umsetzung eines Business Continuity Managements
  • siehe auch DER.4 Notfallmanagement
ISO 22301

Mit dem Best-Practice Standard 200-4 des BSI kann eine Zertifizierung nach der ISO 22301 erreicht werden

Sicherstellung des Fortbestands einer Einrichtung

Betriebskontinuitätsmanagement
  • Managementmethode
  • Lebenszyklus-Modells
  • Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Krisenbedingungen absichern
  • Enge Verwandtschaft mit dem Risikomanagement
Good Practice Guide

Methode und Rahmen des BKM sind im sog. „Good Practice Guide“ veröffentlicht, der durch das (GB) Business Continuity Institute herausgegeben wird.

  • Zentrale Kompetenzen für Praktiker sind in den (GB, USA) „Joint Standards“ geregelt, die gemeinsam durch das Business Continuity Institute und das Disaster Recovery Institute International herausgegeben werden.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Standard BSI 100-4 „Notfallmanagement“ als Ergänzung zum IT-Grundschutz entwickelt.

  • Mit der Modernisierung des IT-Grundschutz wird bereits an dem Nachfolger BSI 200-4 gearbeitet.
Incident Management

Um bei Vorfällen (siehe auch Incident Management) oder im Katastrophenfall die Abwicklung der Geschäfte eines Unternehmens fortführen zu können (Business Continuity) müssen Analysen und Planungen vorgenommen werden.

Primär Fragen
  • Welche Prozesse müssen unbedingt aufrechterhalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
Prioritäten und Ressourcen
  • Dazu müssen Prioritäten definiert und benötigte Ressourcen zugeordnet werden
  • Eine Maßnahme im Zuge einer Business-Continuity-Planung stellt das Disaster Recovery dar, der gesamte Prozess der Geschäftsfortführung muss sich jedoch darüber mit sehr vielen anderen Punkten beschäftigen.

Technische Betrachtung

Business Continuity Management
Aufbau und Betrieb eines Notfall- und Krisenmanagements

Systematischer Vorbereitung auf die Bewältigung von Schadenereignissen

Dadurch soll erreicht werden, dass

  • wichtige Geschäftsprozesse selbst in
    • kritischen Situationen und
    • in Notfällen
    • nicht oder
    • nur temporär
    • unterbrochen werden und
    • die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens trotz Schadenereignis gesichert bleibt.
Ziel
  • Generierung und Proklamation von Prozessdefinitionen und Dokumentation
  • Betriebsbereiter dokumentierter Notfallvorsorgeplan
  • Exakt auf die Organisation abgestimmt
  • Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf das Thema „wirtschaftliche Existenzsicherung bei einer unternehmenskritischen Notfallsituation“

Business Continuity Management System

Rahmenwerk für ein Business Continuity Management System (BCMS)

Management von Notfällen und Krisen
  • technisch
  • nicht-technisch
Relevanz

Zunehmende Relevanz der Einbeziehung von Maßnahmen für die Geschäftsfortführung (Business Continuity) für die Informationsverarbeitung

Gravierende Risiken
  • frühzeitig erkennen
  • Maßnahmen dagegen etablieren
  • Überleben der Einrichtung sichern
  • Organisationen beliebiger Art, Größe und Branche
Synergieeffekte
  • Zahlreiche Synergieeffekte zum IT-Grundschutz
  • Ressourcen schonen
  • Zusammenhänge und Wechselwirkungen berücksichtigen

Notfallmanagement vs. Business Continuity Management

Notfallmanagement
  • Schäden vermeiden und eindämmen
  • Notfälle verhindern und bewältigen
Klassisches Notfallmanagement
  • Brandschutz
  • Arbeits- und Unfallschutz
  • ...
Business Continuity Management
  • Wiederanlauf des Geschäftsbetriebs
  • Modernere Begriff zur Bewältigung der heute relevanten Risikoszenarien

Einbettung in die Organisationsstruktur

Geplantes und organisiertes Vorgehen
  • Widerstandsfähigkeit (zeit-) kritischer Geschäftsprozesse steigern
  • Auf Schadensereignisse angemessen reagieren
  • Geschäftstätigkeiten schnellstmöglich wiederaufnehmen
Business Continuity Management System (BCMS)

Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit einer Organisation

  • systematische, geplante und organisierte Vorgehensweise
  • das Erreichen der Ziele der Organisation für ein angemessenes Business Continuity Niveau
BCMS ist kein Bestandteil eines ISMS
  • Eigenständiges Managementsystem mit (oftmals) zahlreichen Schnittstellen

Rollen und Verantwortungsbereiche

Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)

  • Etablierte organisationsweite Hierarchie und Führungsstruktur

Besondere Aufbauorganisation (BAO)

  • Zielgerichtete und zweckmäßige Gruppierung, um bei Zwischenfällen zeitgerecht zu agieren


Stufenmodell für Vorgehensweisen

Option Beschreibung
Reaktiv Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
Aufbau Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau
Standard Vollständige Absicherung, Resilienz der Institution

Reaktiv

Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
Basis-Niveau
  • Spart Ressourcen
  • Wenn keine „Notfälle“ eintreten würden
  • Lücken in der Absicherung
  • Nicht alle Bereiche werden betrachtet

Aufbau

Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau
  • Kann für einen kleineren Teil des Scope gezielt eingesetzt
  • Bereiche, die in der Absicherung der Organisation nicht werden betrachtet werden

Standard

Vollständige Absicherung/Resilienz der Institution
  • Konformität ISO-22301
  • Möglichkeit zur Zertifizierung nach ISO 22301
  • Erhöhter Ressourcenbedarf gegenüber den Einstiegsstufen

Organisationsspezifisches BCMS

Planung eines organisationsspezifischen BCMS

Vorgehensweisen
  • Reaktiv
  • Aufbau
  • Standard
Aufgabenbereiche
  • Planung und Umsetzung
  • Überwachung
  • kontinuierlichen Verbesserung

BSI-Standard 200-4 beschreibt die spezifischen Aufgabenbereiche detailliert

  • Basis für die Erstellung eines Projektplans für eigens BCMS genutzt werden

Eskalation

BSI-Standard 200-4 beschreibt

Interne Eskalation

  • Drei Stufen

Extern Eskalation

Szenarien

Art von Ereignissen (Incidents)
  • IT/System-Ausfall
  • Gebäudeausfall
  • Ausfall von Personal (Pandemie, ...)
  • Ausfall von Lieferanten/Partnern
Notfallszenario

Je nach Ereignis wird das Unternehmen mit einem spezifischen Notfallszenario reagieren

  • Um die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen, ist bei einem System-Ausfall anders zu reagieren als bei einem starken Anstieg von erkranktem Personal
  • Für den ersten Fall wird sich das Unternehmen parallele IT-Systeme beschaffen, um den Ausfall eines Systems über alternative Ressourcen zu überbrücken
  • Ein großer Personalausfall ist aus Sicht des Unternehmens eher mit Präventionsmaßnahmen zu behandeln
  • Als Beispiel sind etwa verstärkte Hygienemaßnahmen bei Ankündigung einer Pandemie zu nennen

Business Impact Analyse

  • Prozessen mit hohem Schadenspotential
  • Zugrundeliegende Ressourcen
  • Abhängigkeiten zwischen Prozessen
  • Auswirkungen von Ausfällen
  • Wiederanlaufpläne

Grundlage für eine Sicherheitsstrategie

  • Zusammen mit Risikoanalysen
  • Notfällen und Krisen

Dokumentation

Referenzdokumente

Präventiv

Dokumente zur Vorsorge

  • Anforderungen an das BCMS
  • Elemente des BCMS
  • Teil der Notfallvorsorge

Beispiele

  • Leitlinie zum Business Continuity Management
  • Notfallvorsorgekonzept
  • Prozessbeschreibungen und Anweisungen
  • Hilfsmittel
Reaktiv

Dokumente zur Reaktion

  • Notfallbewältigung

Beispiel

  • Notfallhandbuch

Tests und Übungen

Tests und Übungen sind im Business Continuity Management besonders wichtig

  • Hohen Stellenwert in BSI-Standard 200-4
Planung von Übungen und Tests

Besondere Widrigkeiten im eigenen Geschäftsbetrieb

  • Wichtiges Kriterium für die Planung von Übungen und Tests
ISB und Business Continuity Beauftragte

Sollten die Organisation dabei unterstützen, einen umfassenden Übungsplan zu erstellen

  • Verfahren zu mindestens folgenden Übungsarten ausarbeiten
Übungsarten
Übung Beschreibung
Planbesprechung
Stabsübung
Stabsrahmenübung
Alarmierungsübung
Funktionstest

Synergien

Business Continuity Management

Die Notwendigkeit eines Business Continuity Management Systems(BCMS) ist oft leichter ersichtlich, als beim Informationssicherheitssystems (ISMS)

Prozessual gesteuerte Kommunikation
  • zwischen der IT, dem ISB und dem Business Continuity Beauftragten
  • könnten verbindliche Festlegungen eine Verbesserung des BCMS und des ISMS bewirken, z. B. „Jeder IT-Notfall muss an den ISB kommuniziert werden, da es sich wahrscheinlich um einen meldepflichtigen IT-Sicherheitsvorfall handeln kann“
Synergien

BCMS und ISMS

IT-Grundschutz

  • Strukturanalyse
  • Schutzbedarfsfeststellung
  • Modellierung

Weitere Managementsysteme

Baustein DER.4 Notfallmanagement

DER.4 Notfallmanagement


Prüfung

Prüfung zum Grundschutz-Praktiker - Kurzbeschreibung

Themenbereiche

Beschreibung

Nr Themenfeld  Gewichtung
01 Einführung und Grundlagen 2
02 Normen und Standards 2
03 Einführung IT-Grundschutz 2
04 Vorgehensweise 2
05 Kompendium 1
06 Umsetzung 1
07 Grundschutz-Check 3
08 Risikoanalyse 2
09 Umsetzungsplanung 1
10 Aufrechterhaltung und Verbesserung 1
11 Zertifizierung 1
12 IT-Grundschutz-Profile 1
13 Vorbereitung auf ein Audit 1
14 Business Continuity Management 3
15 Prüfungsvorbereitung 1


Prüfungsbedingungen

Prüfungsdauer

60 Minuten

  • Die Prüfungszeit läuft während der Abwesenheit des Prüflings (z.B. beim Aufsuchen der Toiletten) weiter
  • Zusätzliche Zeit wird nicht gewährt
Anzahl der Fragen
  • Die Prüfung umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen aus den im Curriculum beschriebenen Themenbereichen
Antwortmöglichkeiten

Jede Frage hat vier Antwortmöglichkeiten

  • Alle Aussagen sind richtig
  • Eine Aussage ist richtig
  • Mehrere Aussagen sind richtig
  • Keine Aussage ist richtig
Die Prüfung ist bestanden
  • wenn 30 Fragen richtig beantwortet wurden