Informationssicherheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Informationssicherheit''' oder '''Cybersicherheit''' bezeichnet man Eigenschaften von technischen oder nicht-technischen Systemen zur [[Datenverarbeitung|Informationsverarbeitung]], -[[Datenspeicher|speicherung]] und -lagerung, die die Schutzziele [[Vertraulichkeit]], [[Verfügbarkeit]] und [[Integrität (Informationssicherheit)|Integrität]] sicherstellen. Informationssicherheit dient dem Schutz vor [[Gefahr]]en bzw. [[Bedrohung]]en, der Vermeidung von wirtschaftlichen [[Schaden|Schäden]] und der Minimierung von [[Risiko|Risiken]].
In der Praxis orientiert sich die Informationssicherheit im Rahmen des [[IT-Sicherheitsmanagement]]s unter anderem an der internationalen [[ISO/IEC-27000-Reihe]]. Im deutschsprachigen Raum ist ein Vorgehen nach [[IT-Grundschutz]] verbreitet. Im Bereich der [[Evaluierung]] und [[Zertifizierung]] von IT-Produkten und -systemen findet die Norm [[ISO/IEC 15408]] ([[Common Criteria for Information Technology Security Evaluation|Common Criteria]]) häufig Anwendung.
Die Normenreihe [[IEC 62443]] befasst sich mit der Informationssicherheit von „Industrial Automation and Control Systems“ (IACS) und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für Betreiber, Integratoren und Hersteller.
== Begriffsbeschreibungen ==
== Begriffsbeschreibungen ==
Viele der nachfolgenden Begriffe werden je nach Autor und sprachlichem Umfeld unterschiedlich interpretiert.
Viele der nachfolgenden Begriffe werden je nach Autor und sprachlichem Umfeld unterschiedlich interpretiert.

Version vom 26. April 2023, 10:02 Uhr

topic - Kurzbeschreibung

Beschreibung

Siehe auch

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Dokumentation

RFC
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Links

Einzelnachweise
Projekt
Weblinks
  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Informationssicherheit
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  3. BMWi: Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
  4. Seiten-Check der Initiative-S der Taskforce „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“. Service des eco-Verbands der Internetwirtschaft e.V., gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
  5. Deutschland sicher im Netz e. V.
  6. A Users’ Guide: How to raise information security awareness (DE). Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Juni 2006, ENISA (mit PDF Leitfaden für die Praxis: Wege zu mehr Bewusstsein für Informationssicherheit; 2 MB)
  7. DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen NA 043-01-27 AA IT-Sicherheitsverfahren
  8. Christian Hawellek: Die strafrechtliche Relevanz von IT-Sicherheitsaudits – Wege zur Rechtssicherheit vor dem Hintergrund des neuen Computerstrafrechts.
  9. Ken Thompson: Reflections on Trusting Trust (PDF; 220 kB; englisch). Artikel über Software-Sicherheit und deren Untergrabung, etwa durch Trojaner.


Testfragen

Testfrage 1

Antwort1

Testfrage 2

Antwort2

Testfrage 3

Antwort3

Testfrage 4

Antwort4

Testfrage 5

Antwort5


TMP

Begriffsbeschreibungen

Viele der nachfolgenden Begriffe werden je nach Autor und sprachlichem Umfeld unterschiedlich interpretiert.

Für die Abkürzung IT wird die Bezeichnung Informationstechnik synonym zu Informationstechnologie benutzt. Die technische Verarbeitung und Übertragung von Informationen steht bei der IT im Vordergrund.

Im Englischen hat der deutsche Begriff der IT-Sicherheit zwei verschiedene Ausprägungen. Die Eigenschaft der Funktionssicherheit (englisch: safety) bezeichnet, dass sich ein System entsprechend der zur erwarteten Funktionalität verhält und kann dabei auch weitergehende risikomindernde Maßnahmen umfassen. Diese Maßnahmen werden dann als Funktionale Sicherheit bezeichnet. Informationssicherheit (englisch: security) bezieht sich auf den Schutz der technischen Verarbeitung von Informationen und ist eine Eigenschaft eines funktionssicheren Systems. Sie soll verhindern, dass nicht-autorisierte Datenmanipulationen möglich sind oder die Preisgabe von Informationen stattfindet.[1]Vorlage:Rp

Der Begriff Informationssicherheit bezieht sich oft auf eine globale Informationssicherheit, bei der die Zahl der möglichen schädlichen Szenarien summarisch reduziert ist oder der Aufwand zur Kompromittierung für den Betreiber in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Informationsgewinn steht. In dieser Sichtweise ist die Informationssicherheit eine ökonomische Größe, mit der zum Beispiel in Betrieben und Organisationen gerechnet werden muss. Daneben bezieht sich der Begriff auch auf die Sicherheit unter einem bestimmten Szenarium. In diesem Sinn liegt Informationssicherheit vor, wenn über einen bereits bekannten Weg kein Angriff auf das System mehr möglich ist. Man spricht von einer binären Größe, weil die Information beim Anwenden dieser speziellen Methode entweder sicher oder nicht sicher sein kann.[2]

Folgende Aspekte sind in dem umfassenden Begriff Informationssicherheit (Schutz der verarbeiteten Informationen) enthalten:

IT-Sicherheit

Der IT-Sicherheit kommt eine Schlüsselrolle für die Sicherheit von soziotechnischen Systemen zu. IT oder auch ITK-Systeme sind Teil der soziotechnischen Systeme. Zu den Aufgaben der IT-Sicherheit gehört der Schutz von ITK-Systemen von Organisationen (zum Beispiel Unternehmen) gegen Bedrohungen. Damit soll unter anderem wirtschaftlicher Schaden verhindert werden.[1]Vorlage:Rp

IT-Sicherheit ist ein Teil der Informationssicherheit. In Abgrenzung zu IT-Sicherheit umfasst Informationssicherheit neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen; ein Beispiel: Die „Prinzipien der Informationssicherheit“ können auch auf per Hand auf Papier notierte Rezepte eines Restaurants angewendet werden (da Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Rezepte für das Restaurant extrem wichtig sein können, selbst wenn dieses Restaurant vollkommen ohne Einsatz irgendeines IT-Systems betrieben wird).

Computersicherheit

Computersicherheit: die Sicherheit eines Computersystems vor Ausfall (man spricht von ungeplanter oder geplanter Ausfallzeit, engl. downtime) und Manipulation (Datensicherheit) sowie vor unerlaubtem Zugriff.

Datensicherheit

Datensicherheit ist ein häufig mit dem Datenschutz verknüpfter Begriff, der von diesem zu unterscheiden ist: Datensicherheit hat das technische Ziel, Daten jeglicher Art in ausreichendem Maße gegen Verlust, Manipulationen und andere Bedrohungen zu sichern. Hinreichende Datensicherheit ist eine Voraussetzung für einen effektiven Datenschutz. Das frühere BDSG nannte den Begriff der Datensicherheit lediglich im damaligen § 9a BDSG im Zusammenhang mit dem ebenfalls nicht näher definierten „Datenschutzaudit“.

Es gibt einen Ansatz namens Datenzentrierte Sicherheit (englisch Data-centric security), bei dem die Sicherheit der Daten selbst im Vordergrund steht und nicht die Sicherheit von Netzwerken, Servern oder Anwendungen.

Datensicherung

Vorlage:Hauptartikel Datensicherung ist ein Synonym für das englischsprachige „Backup“ (dt. Sicherung), es war der ursprüngliche gesetzliche Begriff für Datensicherheit.

Datenschutz

Vorlage:Hauptartikel Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz von allgemeinen Daten vor Schäden, sondern um den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch („Datenschutz ist Personenschutz“). Der Schutz personenbezogener Daten stützt sich auf das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Diese wurde im BVerfG-Urteil zur Volkszählung festgeschrieben. Geschützt werden muss dabei die Privatsphäre, d. h. Persönlichkeitsdaten bzw. Anonymität müssen gewahrt bleiben. Datenschutz verlangt über die Datensicherheit hinaus den Ausschluss des Zugangs zu Daten mit unberechtigtem Lesen durch unbefugte Dritte. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschreibt in Vorlage:§ ausschließlich Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO und das BDSG definieren den Unterschied der Begriffe Datenschutz und Datensicherheit nicht. Nur wenn geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, kann man davon ausgehen, dass vertrauliche bzw. personenbezogene Daten nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Hierbei spricht man in der Regel von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz, die insbesondere in Vorlage:Art. DSGVO, dem BDSG und in den Landesdatenschutzgesetzen beschrieben sind.

Motivation und Ziele der Informationssicherheit

Informationen (oder Daten) sind schützenswerte Güter. Der Zugriff auf diese sollte beschränkt und kontrolliert sein. Nur autorisierte Benutzer oder Programme dürfen auf die Information zugreifen. Schutzziele werden zum Erreichen bzw. Einhalten der Informationssicherheit und damit zum Schutz der Daten vor beabsichtigten Angriffen von IT-Systemen definiert:[1]Vorlage:Rp

  • Die Allgemeine Schutzziele sind nach ihrer englischen Abkürzung auch als CIA(-Triade)[3] bekannt:
    • Vertraulichkeit (englisch: confidentiality): Daten dürfen lediglich von autorisierten Benutzern gelesen werden, dies gilt sowohl beim Zugriff auf gespeicherte Daten wie auch während der Datenübertragung.
    • Integrität (englisch: integrity): Daten dürfen nicht unbemerkt verändert werden. Alle Änderungen müssen nachvollziehbar sein.
    • Verfügbarkeit (englisch: availability): Verhinderung von Systemausfällen; der Zugriff auf Daten muss innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens gewährleistet sein.[1]Vorlage:Rp
  • Weitere Schutzziele der Informationssicherheit:[1]Vorlage:Rp
    • Authentizität (englisch: authenticity) bezeichnet die Eigenschaften der Echtheit, Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Objekts.[4]
    • Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit (englisch: non repudiation): Sie erfordert, dass „kein unzulässiges Abstreiten durchgeführter Handlungen“ möglich ist.[5] Sie ist unter anderem wichtig beim elektronischen Abschluss von Verträgen. Erreichbar ist sie beispielsweise durch elektronische Signaturen.[6]
    • Zurechenbarkeit (englisch: accountability): „Eine durchgeführte Handlung kann einem Kommunikationspartner eindeutig zugeordnet werden.“[5]
    • in bestimmtem Kontext (zum Beispiel im Internet) auch Anonymität
  • Besonderes Schutzziel im Zuge der DSGVO:
    • Resilienz (englisch: resilience): Widerstandsfähigkeit/Belastbarkeit gegenüber Ausspähungen, irrtümlichen oder mutwilligen Störungen oder absichtlichen Schädigungen (Sabotagen)

Jedes noch so gut geplante und umgesetzte IT-System kann Schwachstellen besitzen. Sind bestimmte Angriffe zum Umgehen der vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen möglich, ist das System verwundbar. Nutzt ein Angreifer eine Schwachstelle oder eine Verwundbarkeit zum Eindringen in ein IT-System, sind die Vertraulichkeit, Datenintegrität und Verfügbarkeit bedroht (englisch: threat). Angriffe auf die Schutzziele bedeuten für Unternehmen Angriffe auf reale Unternehmenswerte, im Regelfall das Abgreifen oder Verändern von unternehmensinternen Informationen. Jede mögliche Bedrohung ist ein Risiko (englisch: risk) für das Unternehmen. Unternehmungen versuchen durch die Verwendung eines Risikomanagements (englisch: risk management) die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und die daraus resultierende Schadenshöhe zu bestimmen.[1]Vorlage:Rp

Nach einer Risikoanalyse und Bewertung der unternehmensspezifischen IT-Systeme können entsprechende Schutzziele definiert werden. Anschließend folgt die Auswahl von IT-Sicherheitsmaßnahmen für die jeweiligen Geschäftsprozesse eines Unternehmens. Dieser Vorgang zählt zu den Tätigkeiten des IT-Sicherheitsmanagements. Eine genormte Vorgehensweise wird durch das Verwenden von IT-Standards ermöglicht.

Im Rahmen des IT-Sicherheitsmanagements findet die Auswahl und Umsetzung entsprechender IT-Sicherheitsstandards statt. Zu diesem Zweck existieren im Bereich IT-Sicherheitsmanagement verschiedene Standards. Mit Hilfe des ISO/IEC 27001- oder des IT-Grundschutz-Standards wird mit anerkannten Regeln versucht, die Komplexität soziotechnischer Systeme für den Bereich des IT-Sicherheitsmanagements zu reduzieren und ein geeignetes Maß an Informationssicherheit zu finden.

Bedeutung der Informationssicherheit

In den frühen Kindertagen des (Personal-)Computers verstand man unter Computersicherheit die Sicherstellung der korrekten Funktionalität von Hardware (Ausfall von zum Beispiel Bandlaufwerken oder anderen mechanischen Bauteilen) und Software (richtige Installation und Wartung von Programmen). Mit der Zeit änderten sich die Anforderungen an die Computer (Internet, Speichermedien); die Aufgaben zur Computersicherheit mussten anders gestaltet werden. Somit bleibt der Begriff der Computersicherheit wandelbar.

Private und öffentliche Unternehmen sind heute in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen. Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen in der Regel größer sind als für Computer und Netzwerke in privaten Haushalten, ist Informationssicherheit überwiegend Aufgabe von Unternehmen.

Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten. Dort stellt Informationssicherheit einen Baustein des Risikomanagements dar. International spielen Vorschriften wie Basel II und der Sarbanes-Oxley Act eine wichtige Rolle.

Bedrohungen

Verbrannter Laptop

Verschiedene Szenarien eines Angriffs lassen sich in der IT-Sicherheit vorstellen. Eine Manipulation der Daten einer Website über eine sogenannte SQL-Injection ist ein Beispiel. Nachfolgend werden einige Angriffe, Ziele sowie Ursachen beschrieben:

Angriffe und Schutz

Unter einem Angriff auf den Datenschutz oder Datensicherheit (repräsentiert durch zum Beispiel ein Computersystem) versteht man jeden Vorgang, dessen Folge oder Ziel ein Verlust des Datenschutzes oder der Datensicherheit ist. Auch technisches Versagen wird in diesem Sinne als Angriff gewertet.

Statistische Sicherheit: Ein System wird dann als sicher bezeichnet, wenn für den Angreifer der Aufwand für das Eindringen in das System höher ist als der daraus resultierende Nutzen. Deshalb ist es wichtig, die Hürden für einen erfolgreichen Einbruch möglichst hoch zu setzen und damit das Risiko zu reduzieren.

Absolute Sicherheit: Ein System ist dann absolut sicher, wenn es jedem denkbaren Angriff widerstehen kann. Die absolute Sicherheit kann nur unter besonderen Bedingungen erreicht werden, die die Arbeitsfähigkeit des Systems oft erheblich einschränken (isolierte Systeme, wenige und hochqualifizierte Zugriffsberechtigte).

Der Mangel an Computersicherheit ist eine vielschichtige Bedrohung, die nur durch eine anspruchsvolle Abwehr beantwortet werden kann. Der Kauf und die Installation einer Software ist kein Ersatz für eine umsichtige Analyse der Risiken, möglicher Verluste, der Abwehr und von Sicherheitsbestimmungen.

Ist einmal die Sicherheit eines Systems verletzt worden, muss es als kompromittiert betrachtet werden, was Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden und ggf. zur Datenrettung erfordert.

Effekte oder Ziele

  • Technischer Systemausfall
  • Systemmissbrauch z. B. durch illegitime Ressourcennutzung, Veränderung von publizierten Inhalten wie Vandalismus etc.
  • Sabotage
  • Spionage
  • Betrug und Diebstahl

Ursachen oder Mittel

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klassifiziert die unterschiedlichen Angriffsmethoden und -mittel in:[7]

  • Schadsoftware bzw. Malware, zu denen unter anderem Computerviren, Trojaner und Würmer gehören,
  • Ransomware, eine besondere Form von Schadsoftware, die den Zugriff auf Daten und Systeme einschränkt und dessen Ressourcen erst gegen Zahlung eines Lösegelds wieder freigibt,
  • Social Engineering,
  • Advanced Persistent Threats (APT), bei denen der Angreifer sein Ziel sorgfältig aussucht,
  • Unerwünscht zugesandte E-Mails (Spam), der wiederum in klassischen Spam, Schadprogramm-Spam und Phishing unterteilt werden,
  • Botnetze,
  • Distributed-Denial-of-Service-(DDoS)-Angriffe,
  • Drive-by-Exploits und Exploit-Kits, die Schwachstellen in Browser, Browser-Plug-ins oder Betriebssystemen ausnutzen,
  • Identitätsdiebstahl, wie zum Beispiel Spoofing, Phishing, Pharming oder Vishing,
  • Seitenkanalangriffe – also solche Angriffe, die Nebeneffekte (Laufzeitverhalten, Energieverbrauch) beobachten und so Rückschlüsse auf die Daten ziehen; dies findet insbesondere bei Schlüsselmaterial Anwendung.

Daneben können die oben genannten Effekte auch durch

Viren, Würmer, trojanische Pferde

Während im Firmenumfeld die ganze Themenbreite der Computersicherheit Beachtung findet, verbinden viele Privatanwender mit diesem Begriff primär den Schutz vor Viren, Würmern, Spyware und Trojanern (trojanische Pferde).

Die ersten Computerviren waren noch recht harmlos und dienten lediglich dem Aufzeigen diverser Schwachstellen von Computersystemen. Doch recht bald erkannte man, dass Viren zu weitaus mehr in der Lage sind. Es begann eine rasante Weiterentwicklung der Schädlinge und der Ausbau ihrer Fähigkeiten – vom simplen Löschen von Dateien über das Ausspionieren von Daten (zum Beispiel von Passwörtern) bis hin zum Öffnen des Rechners für entfernte Benutzer (Backdoor).

Mittlerweile existieren diverse Baukästen im Internet, die neben einer Anleitung auch alle notwendigen Bestandteile für das einfache Programmieren von Viren liefern. Nicht zuletzt schleusen kriminelle Organisationen Viren auf PCs ein, um diese für ihre Zwecke (UBE/UCE, DoS-Angriffe etc.) zu nutzen. So entstanden bereits riesige Bot-Netze, die auch illegal vermietet werden.

Maßnahmen

Sicherheit/Maßnahmen

Standards, „Best Practices“ und Ausbildung im Überblick

Zur Bewertung und Zertifizierung der Sicherheit von Computersystemen existieren internationale Normen. Wichtige Normen in diesem Zusammenhang waren die amerikanischen TCSEC und die europäischen ITSEC-Standards. Beide wurden 1996 von dem neueren Common-Criteria-Standard abgelöst. Die Evaluierung und Zertifizierung von IT-Produkten und -systemen erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

IT-Sicherheitsmanagement

Die Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements ist die systematische Absicherung eines informationsverarbeitenden IT-Verbundes. Gefahren für die Informationssicherheit oder Bedrohungen des Datenschutzes eines Unternehmens oder einer Organisation sollen verhindert oder abgewehrt werden. Die Auswahl und Umsetzung von IT-Sicherheitsstandards zählt zu den Aufgaben des IT-Sicherheitsmanagements. Standards des IT-Sicherheitsmanagements sind beispielsweise:

  • IT-Grundschutz des BSI
    • Die IT-Grundschutz-Kataloge definieren für die verschiedenen Aspekte einer IT-Landschaft konkrete Maßnahmen, die zur Erhaltung der Sicherheit bei niedrigem und mittlerem Schutzbedarf erfüllt werden müssen (Waschzettel). Für Systeme mit hohem Schutzbedarf geben die Grundschutzkataloge ein strukturiertes Vorgehen, um die notwendigen Maßnahmen zu identifizieren. Die Grundschutz-Kataloge sind primär in Deutschland bekannt, liegen allerdings auch englischsprachig vor.
  • ISO/IEC 27001: Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS)
  • ISO/IEC 27002: Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement (vormals ISO/IEC17799:2005)

Weltweit am stärksten verbreitet ist die ISO/IEC 27001-Norm.

Weitere Standards sind zu finden im Vorlage:Hauptartikel

Security Engineering

Das Fachgebiet Security Engineering stellt Instrumente zur Abwehr und Analyse von Angriffen und Bedrohungen von IT-Systemen bereit.[8][9]

Ausbildung

Neben den Standards zur Informationssicherheit gibt es auch Standards für die Ausbildung von Sicherheitsfachkräften. Als wichtigste sind zu nennen die Zertifizierungen zum Certified Information Security Manager (CISM) und Certified Information Systems Auditor (CISA) der ISACA, die Zertifizierung zum Certified Information Systems Security Professional (CISSP) des International Information Systems Security Certification Consortium (ISC)², die Security+ Zertifizierung von CompTIA, die Zertifizierung zum TeleTrusT Information Security Professional (TISP)[10] des TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e. V. sowie die GIAC-Zertifizierungen des SANS Institute. Eine erweiterte Übersicht bietet die Liste der IT-Zertifikate.

Audits und Zertifizierungen

Um ein gewisses Standardmaß an Informationssicherheit zu gewährleisten, ist die regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen zur Risikominimierung und -dezimierung Pflicht. Auch hier rücken wieder organisatorische und technische Aspekte in den Vordergrund.

Technische Sicherheit kann zum Beispiel durch Maßnahmen wie regelmäßige Penetrationstests oder vollständige Sicherheitsaudits erreicht werden, um eventuell bestehende Sicherheitsrisiken im Bereich von informationstechnischen Systemen, Applikationen und/oder in der informationstechnischen Infrastruktur zu erkennen und zu beseitigen.

Organisatorische Sicherheit kann durch Audits der entsprechenden Fachabteilungen einer Organisation erreicht und überprüft werden. Beispielsweise können vordefinierte Testschritte beziehungsweise Kontrollpunkte eines Prozesses während eines Audits getestet werden.

Aus Feststellungen der weitreichenden Überprüfungsmethoden lassen sich Maßnahmen zur weiteren Risikominimierung beziehungsweise -dezimierung ableiten. Eine Methodik, wie in diesem Absatz beschrieben, ist unmittelbar konform zu Normen wie ISO/IEC 27001, BS 7799 oder gesetzlichen Vorschriften. Hier wird meist eine Nachvollziehbarkeit über Vorgänge der Informationssicherheit unmittelbar eingefordert, indem Unternehmen ein Risikomanagement abverlangt wird.

Bei der Arbeit an Maschinen und Anlagen haben Komponenten der funktionalen Sicherheit für den Menschen eine wichtige Schutzfunktion. Damit Sicherheitsfunktionen von Steuerungen zuverlässig funktionieren, muss auch die Steuerung selbst vor Ausfall und Manipulation geschützt werden. Daher werden auch Security-Aspekte der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen geprüft und zertifiziert. Diese Prüfung/Zertifizierung kann nur in Kombination mit einer Zertifizierung der funktionalen Sicherheit durchgeführt werden oder auf einer solchen Zertifizierung aufbauen. Ein Prüfgrundsatz formuliert Anforderungen für das Erreichen eines Security-Levels 1 (SL 1: Schutz gegen gelegentlichen oder zufälligen Verstoß) nach DIN EN 62443-3-3. Weitere Grundlagen dieses Prüfgrundsatzes sind die Normen IEC/TS 62443-1-1, DIN EN IEC 62443-4-1, DIN EN IEC 62443-4-2.[11] Den organisatorischen Ablauf einer Prüfung/Zertifizierung regelt die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung, Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen (DGUV Grundsatz 300-003).[12]

Umsetzungsbereiche

Zur Sensibilisierung für die Gefahren im Bereich der IT-Sicherheit und um mögliche Gegenmaßnahmen aufzuzeigen, existieren in Deutschland einige Initiativen. Dazu zählen der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V., der Verein Deutschland sicher im Netz, die Allianz für Cyber-Sicherheit und die Sicherheitskooperation Cybercrime.

Privathaushalte

Programmierfehler in fast jeder Software machen es quasi unmöglich, Sicherheit vor jeder Art von Angriffen zu erreichen. Durch den Anschluss von Computern mit sensiblen Daten (zum Beispiel Homebanking, Bearbeitung der Dissertation) an das Internet sind diese Schwachstellen auch von außen nutzbar. Der Standard an IT-Sicherheit in Privathaushalten ist geringer, da kaum ausreichende Maßnahmen zur Absicherung der Infrastruktur (zum Beispiel unterbrechungsfreie Stromversorgung, Einbruchsschutz) ergriffen werden.

Aber auch in anderen Bereichen besteht in privaten Haushalten weiterhin ein Defizit.

Viele private Benutzer haben noch nicht verstanden, dass es wichtig ist, die Konfiguration der genutzten Software an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. So ist es bei vielen an das Internet angeschlossenen Rechnern nicht nötig, dass auf ihnen Server-Programme laufen. Server-Dienste werden von vielen Betriebssystemen in der Standardinstallation geladen; mit deren Deaktivierung schließt man eine Reihe wichtiger Angriffspunkte.

Sicherheitsaspekte wie zum Beispiel die Einrichtung von Zugriffsbeschränkungen sind vielen Benutzern ebenfalls fremd. Außerdem ist es von Bedeutung, sich über Schwachstellen in der eingesetzten Software zu informieren und regelmäßig Aktualisierungen einzuspielen.

Zur Computersicherheit gehört nicht nur der präventive Einsatz technischer Werkzeuge wie beispielsweise Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme etc., sondern auch ein organisatorischer Rahmen in Form durchdachter Grundsätze (Policy, Strategie), die den Menschen als Anwender der Werkzeuge in das System einbezieht. Allzu oft gelingt es Hackern, durch Ausnutzung eines zu schwachen Kennworts oder durch sogenanntes Social Engineering Zugang zu sensiblen Daten zu erlangen.

IT-Sicherheit bei Sparkassen und Banken

Zur Beschleunigung des Prozesses und Hervorhebung der Wichtigkeit haben unter anderem die Ergebnisse von Basel II, die Vorschriften von BaFin und des KWG sowie der einzelnen Verbandsrevisionen der Sparkassen und Banken beigetragen. Verstärkt werden sowohl externe als auch interne Prüfungen auf dieses Thema ausgelegt. Gleichzeitig entstand ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Durchführung verschiedener Projekte, die einen IT-Sicherheitsprozesses in Unternehmen etablieren sollen. Anbieter sind sowohl innerhalb der jeweiligen Unternehmensgruppe als auch auf dem externen Markt zu finden. Bei anderen Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen und den Unternehmen des Wertpapierhandels wird das Konzept im Allgemeinen identisch sein, wobei hier zum Beispiel auch andere Gesetze eine Rolle spielen können. Vorlage:Siehe auch

IT-Sicherheit bei anderen Unternehmen

Auch wenn die Gesetzgebungen und Prüfungen in anderen Sektoren der Wirtschaft weniger Vorgaben macht, behält die IT-Sicherheit ihren hohen Stellenwert. Hilfestellungen gewähren die kostenfreien IT-Grundschutz-Kataloge des BSI.

Durch die zunehmende Vernetzung verschiedener Niederlassungen z. B. bei Firmenzukäufen gewinnt eine Absicherung der IT-Systeme größere Bedeutung. Durch die Datenübertragung aus einem internen, geschlossenen Netzwerk über eine externe, öffentliche Verbindung zum anderen Standort entstehen risikobehaftete Situationen.

Die Auswirkungen für Unternehmen sind u. a.:

  • Verlust von Daten,
  • Manipulation von Daten,
  • unzuverlässiger Empfang von Daten,
  • verspätete Verfügbarkeit von Daten,
  • Abkopplung von Systemen für das operative Geschäft,
  • unzulässige Verwertung von Daten,
  • fehlende Entwicklungsfähigkeit der eingesetzten Systeme.

Die Gefahr liegt nicht nur im firmeninternen Datenaustausch. Zunehmend werden Anwendungen direkt zu den Nutzern übertragen, oder externe Mitarbeiter und outgesourcte Dienstleister können auf interne Daten zugreifen und diese bearbeiten und verwalten. Dies erfordert entsprechende Zugriffsberechtigungen (Authentifizierung) sowie eine Dokumentation der getätigten Aktionen wie Datenabruf oder Datenänderungen.

Dieser Thematik folgend entstehen neue Anforderungen an die bestehenden Sicherheitskonzepte. Hinzu kommen die gesetzlichen Vorgaben, die ebenfalls in das IT-Sicherheitskonzept mit integriert werden müssen. Die entsprechenden Gesetze werden von externen und internen Prüfern kontrolliert. Da keine Methoden definiert worden sind, um diese Ergebnisse zu erreichen, wurden hier für die jeweiligen Bereiche verschiedenen „Best Practice“-Methoden entwickelt, wie zum Beispiel ITIL, COBIT, ISO oder Basel II.

Hier gilt der Ansatz, ein Unternehmen so zu führen und zu kontrollieren, dass die relevanten und möglichen Risiken abgedeckt sind (IT-Governance). Grundlagen dafür sind sowohl die zwingenden Standards, also Gesetze (HGB, AO, GOB) und Fachgutachten (Sarbanes-Oxley Act, 8. EU-Audit-Richtlinie), als auch die unterstützenden Standards (Best Practice).

Die Risiken müssen identifiziert, analysiert und bewertet werden, um ein ganzheitliches Sicherheitskonzept aufbauen zu können. Dies beinhaltet nicht nur die eingesetzten Technologien, sondern auch konzeptionelle Aspekte wie Zuständigkeiten, Berechtigungen, Kontrollinstanzen oder Mindestanforderungen für bestimmte Sicherheitsmerkmale.

So werden nun an die EDV besondere Anforderungen gestellt:

  1. Verhinderung von Manipulationen
  2. Nachweis von Eingriffen
  3. Installation von Frühwarnsystemen
  4. Interne Kontrollsysteme

Dabei ist zu beachten, dass die Daten der Automation derart gespeichert werden, dass sie jederzeit lesbar, nachvollziehbar und konsistent sind. Dazu müssen diese Daten vor Manipulation und Löschung geschützt werden. Jegliche Änderung soll ein Versionsmanagement auslösen und die Reporte und Statistiken über die Prozesse und deren Änderungen müssen direkt zentral abrufbar sein.

Eine Abhilfe können hier hochentwickelte Automatisierungslösungen sein. Dadurch, dass weniger manuelle Eingriffe notwendig sind, werden potenzielle Gefahrenquellen ausgeschlossen. Die RZ-Automation umfasst somit folgende Gebiete:

  • Risikofaktor Prozessablauf
  • Risikofaktor Ressourcen
  • Risikofaktor Technologie
  • Risikofaktor Zeit

IT-Sicherheit in öffentlichen Einrichtungen und Behörden

Im Bereich öffentliche Einrichtungen und Behörden sind die IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Standardwerke. In großem Maße erhalten diese Stellen das zugehörige GSTOOL, welches die Durchführung deutlich vereinfacht, kostenlos.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Corporate Governance kann als Rahmen der IT-Sicherheit gesehen werden. Der Begriff stammt aus dem strategischen Management und bezeichnet einen Prozess zur Steuerung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Durch Regeln und Kontrollmechanismen wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen (Stakeholdern) angestrebt. Der Prozess dient dem Erhalt des Unternehmens und unterliegt einer regelmäßigen externen Überprüfung.[13]Vorlage:Rp

Gesetze zur Corporate Governance

Vorlage:Veraltet Mit dem Ziel einer besseren Überwachung der Unternehmensführung (Corporate Governance) und um ausländischen Investoren den Zugang zu Informationen über die Unternehmen zu erleichtern (Transparenz), trat im Mai 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Kernthema der weitreichenden Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Aktiengesetz (AktG) war die Einführung eines Risikofrüherkennungssystems zur Erkennung von bestandsgefährdenden Risiken. Jedes am Kapitalmarkt orientierte Unternehmen musste ein solches System einrichten und Risiken des Unternehmens im Lagebericht des Jahresabschlusses veröffentlichen.[14]Vorlage:Rp

Der im Juli 2002 in Kraft getretene Sarbanes-Oxley Act (SOX) hatte das Ziel, verlorengegangenes Vertrauen der Anleger in die veröffentlichten Bilanzdaten von amerikanischen Unternehmen wiederherzustellen. Tochterunternehmen amerikanischer Gesellschaften im Ausland und nichtamerikanische Firmen, die an amerikanischen Börsen gehandelt werden, unterliegen ebenfalls dieser Regelung.[15]Vorlage:Rp Das Gesetz schreibt Vorkehrungen im Bereich der IT-Sicherheit wie die Einführung eines ISMS nicht explizit vor. Eine einwandfreie Berichterstattung über die internen Unternehmensdaten ist nur durch zuverlässige IT-Prozesse und einen angemessenen Schutz der verwendeten Daten möglich. Eine Konformität mit dem SOX ist daher nur mit Hilfe von Maßnahmen zur IT-Sicherheit möglich.[15]Vorlage:Rp [16]Vorlage:Rp

Die europäische Achte Richtlinie 2006/43/EG (auch „EuroSOX“ genannt) entstand in Anlehnung an das amerikanische SOX-Gesetz und trat im Juni 2006 in Kraft. Sie beschreibt die Mindestanforderungen an Unternehmen für ein Risikomanagement und legt die Pflichten der Abschlussprüfer fest.[15]Vorlage:Rp

Die deutsche Umsetzung der europäischen EuroSOX erfolgte im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Es trat im Mai 2009 in Kraft. Das Gesetz änderte zum Zwecke der Harmonisierung mit Europarecht einige Gesetze wie das HGB und das Aktiengesetz. Unter anderem sind Kapitalgesellschaften wie eine AG oder eine GmbH laut § 289 HGB Abs. 5 aufgefordert, wesentliche Eigenschaften ihres Internen Kontrollsystems (IKS) im Lagebericht des Jahresabschlusses darzulegen.[15]Vorlage:Rp

In den europäischen Regelungen Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen (Basel I) aus dem Jahr 1988 und Richtlinie für Basissolvenzkapitalanforderungen aus dem Jahr 1973 (2002 aktualisiert; nachträglich als Solvabilität I bezeichnet) wurden viele einzelne Gesetze unter einem Oberbegriff zusammengefasst.[17] Diese für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bedeutsamen Regelungen enthielten viele Schwächen. Die neuen Regelungen Basel II für Banken (EU-weit in Kraft seit Januar 2007) und Solvabilität II für Versicherer (in Kraft seit Januar 2016) enthalten modernere Regelungen für ein Risikomanagement.[15]Vorlage:Rp Die Nachfolgeregelung Basel III wird seit 2013 eingeführt und soll bis 2019 komplett implementiert sein.

Datenschutzgesetze

Die erste Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit dem Namen Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung wurde am 27. Januar 1977 erlassen (Vorlage:BGBl). Unter dem Eindruck des sogenannten Volkszählungsurteils von 1983 trat durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung und des Datenschutzes vom 20. Dezember 1990 am 1. Juni 1991 eine Neufassung des BDSG in Kraft (Vorlage:BGBl). Eine der zahlreichen Änderungen des Gesetzes trat im August 2002 in Kraft. Sie diente der Anpassung des Gesetzes an die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie).[18]

Neben dem BDSG existieren in Deutschland weitere gesetzliche Vorschriften, die die Einführung und das Betreiben eines ISMS erfordern. Dazu zählen das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Der Schutz der Privatsphäre wird in Großbritannien seit 1984 durch den Data Protection Act (DPA) geregelt. Dieser bot in seiner ursprünglichen Version einen minimalen Datenschutz. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wurde 1998 durch eine neue Fassung des DPA ersetzt. Diese trat 2000 in Kraft und glich britisches Recht an die EG-Richtlinie 95/46/EG an. In Großbritannien verpflichtete die britische Regierung 2001 alle Ministerien mit dem BS 7799 konform zu werden. Die Implementierung eines ISMS erleichtert es britischen Unternehmen, eine Konformität zum DPA nachzuweisen.[19]Vorlage:Rp

Die Datenschutz-Grundverordnung setzt die Richtlinie 95/46/EG außer Kraft. Sie trat am 24. Mai 2016 in Kraft und gilt ab 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Staaten der Europäischen Union. Die bisherigen nationalen Regelungen wie das deutsche BDSG wurden abgelöst bzw. neu gefasst, um die Regelungsaufträge der Verordnung an den nationalen Gesetzgeber zu erfüllen.

IT-Sicherheitsgesetz

Unter dem Eindruck von Terroranschlägen und aus militärischen Erwägungen tritt in Deutschland und anderen Ländern zunehmend der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyber-Attacken in den Vordergrund. Hierzu trat am 25. Juli 2015 ein Artikelgesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz, ITSiG) in Kraft.[20] Das Gesetz weist dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die zentrale Rolle beim Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu.

Hierzu wurde das BSI-Gesetz um Sicherheitsanforderungen an sogenannte „Kritische Infrastrukturen“ ergänzt. Dies sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die

  • den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und
  • von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.

In einer zugehörigen Verordnung KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV[21]) wird geklärt, welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon konkret unter die Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes fallen. Unter anderem zählen Stromnetze, Atomkraftwerke und Krankenhäuser dazu.[22]

Kritische Infrastrukturen müssen branchenspezifische Mindeststandards erfüllen, wozu insbesondere die Einführung eines ISMS zählt. Weiterhin müssen sie relevante Vorfälle, die die IT-Sicherheit betreffen, an das BSI melden.

Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurden außerdem weitere Gesetze wie z. B. das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sämtliche Strom- und Gasnetzbetreiber verpflichtet, den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur umzusetzen und ein ISMS einzuführen.[23]

Am 27. März 2019 veröffentlichte das Bundesinnenministerium ferner den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0, der einen ganzheitlichen Ansatz zur IT-Sicherheit enthält. Aufgenommen werden soll unter anderem ein verbraucherfreundliches IT-Sicherheitskennzeichen für Handelsprodukte, zudem werden die Kompetenzen des BSI gestärkt und Straftatbestände in der Cybersicherheit und die damit verbundene Ermittlungstätigkeit ausgedehnt. Der Gesetzentwurf erweitert zudem die Adressaten von Meldepflichten und Umsetzungsmaßnahmen. Insgesamt ist durch das Gesetz mit einer erheblichen wirtschaftlichen Mehrbelastung für Unternehmen und Behörden zu rechnen.[24]

Im Dezember 2020 legte die Bundesregierung weitere Entwürfe für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor.[25] Verbände und andere Interessensvertreter kritisierten die kurze Kommentarfrist von wenigen Tagen, teils nur 24 Stunden, die laut Kritikern einem „faktischen Ausschluss von Beteiligung“ gleichkämen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde zu einer „Cyber-Behörde mit Hackerbefugnissen“ aufgerüstet.[26] Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte, dass das BSI auch den Schutz von Konsumenten erhalten soll, wies aber zugleich auf mögliche Interessenskonflikte mit anderen Aufgabenbereichen dieser Behörde wie der Unterstützung bei der Strafverfolgung hin.[27] Am 16. Dezember 2020 wurde das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kabinett beschlossen und zur Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Nachdem das Gesetzesvorhaben im Frühjahr 2021 den Bundestag und Bundesrat passiert hatte, trat das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 Ende Mai offiziell in Kraft.[28]

Strafrechtliche Aspekte

Vorlage:Staatslastig

Jegliches rechtswidrige Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbar-Machen fremder Daten erfüllt den Tatbestand nach § 303a StGB (Datenveränderung). In besonders schweren Fällen ist dies auch nach § 303b I Nr. 1 StGB („Computersabotage“) strafbar und wird mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Durchführung von DDOS-Attacken stellt seit 2007 ebenfalls eine Computersabotage dar, Gleiches gilt für jegliche Handlungen, die zur Beschädigung eines Informationssystems führen, das für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist.

Das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), also die Erlangung des Zugangs zu fremden Daten, die hiergegen besonders geschützt sind, wird mit Haftstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Abfangen fremder Daten in Netzen oder aus elektromagnetischen Abstrahlungen ist seit 2007 ebenfalls strafbar, anders als bei § 202a StGB kommt es hier nicht auf eine besondere Zugangssicherung an. Das sich Verschaffen, Erstellen, Verbreiten, Öffentlich-Zugänglichmachen etc. von sog. „Hackertools“ steht ebenfalls seit 2007 unter Strafe, wenn damit eine Straftat vorbereitet wird (§ 202c StGB).

Daten sind nach § 202a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 aber nur vor dem Ausspähen geschützt, wenn sie „besonders gesichert“ sind, um ein Ausufern des Tatbestandes zu vermeiden. Das heißt, erst wenn der Nutzer seine Daten technisch schützt, genießt er auch den strafrechtlichen Schutz. Die frühere Debatte, ob das „Hacken“ ohne Abruf von Daten strafbar sei, ist hinfällig, seit der Wortlaut der Norm 2007 derart geändert wurde, dass Strafbarkeit bereits mit Erlangung des Zugangs zu Daten einsetzt. Weiter ist umstritten, ob die Verschlüsselung zur besonderen Sicherung zählt. Sie ist zwar sehr effektiv, aber es wird argumentiert, die Daten seien ja nicht gesichert, sondern lägen nur in „unverständlicher“ bzw. schlicht „anderer“ Form vor.

Als Computerbetrug wird nach § 263 a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wenn Datenverarbeitungsvorgänge zur Erlangung von Vermögensvorteilen manipuliert werden. Schon das Erstellen, Verschaffen, Anbieten, Verwahren oder Überlassen dafür geeigneter Computerprogramme ist strafbar.

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Claudia Eckert: IT-Sicherheit. Konzepte – Verfahren – Protokolle. 7., überarbeitete und erweiterte Auflage. Oldenbourg, 2012, ISBN 978-3-486-70687-1
  2. Einfache Darstellung der Informationssicherheit
  3. Vorlage:Literatur
  4. 5,0 5,1 Folie 25.
  5. Vorlage:Literatur
  6. Claudia Eckert: IT-Sicherheit. 9. Auflage. De Gruyter, München, 2014, S. 183–222
  7. Security Engineering: Einführung und Überblick – abgerufen am 26. Mai 2022
  8. Frank van der Beek: Wie lehrt man IT-Sicherheit am Besten? Eine empirische Studie (PDF; 2,4 MB). S. 17.
  9. Michael Falk: IT-Compliance in der Corporate Governance: Anforderungen und Umsetzung. Wiesbaden, Gabler Verlag, 2012, ISBN 3-8349-3988-9
  10. Thomas A. Martin: Grundzüge des Risikomanagements nach KonTraG: Das Risikomanagementsystem zur Krisenfrüherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG. München, Oldenbourg, 2002. ISBN 978-3-486-25876-9
  11. 15,0 15,1 15,2 15,3 15,4 J. Hofmann, W. Schmidt: Masterkurs IT-Management: Grundlagen, Umsetzung und erfolgreiche Praxis für Studenten und Praktiker. 2., akt. und erw. Auflage. Vieweg+Teubner, 2010, ISBN 978-3-8348-0842-4.
  12. Heinrich Kersten, Jürgen Reuter, Klaus-Werner Schröder, Klaus-Dieter Wolfenstetter: IT-Sicherheitsmanagement nach ISO 27001 und Grundschutz: Der Weg zur Zertifizierung. 4., akt. u. erw. Auflage. Springer, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-658-01723-1.
  13. Vorlage:EU-Richtlinie
  14. Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Mai 2001 (Vorlage:BGBl)
  15. M.J. Kenning: Security Management Standard: ISO 17799/BS 7799. In: BT Technology Journal, 19, 2001, Nr. 3, S. 132–136.
  16. Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 17. Juli 2015 (Vorlage:BGBl)