Skript/IT-Grundschutz/Praktiker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Mai 2023, 10:45 Uhr
Übersicht
Nr | Themenfeld | Beschreibung |
---|---|---|
01 | Einführung und Grundlagen | |
02 | Normen und Standards | |
03 | Einführung IT-Grundschutz | |
04 | Vorgehensweise | |
05 | Kompendium | |
06 | Umsetzung | |
07 | Grundschutz-Check | |
08 | Risikoanalyse | |
09 | Umsetzungsplanung | |
10 | Aufrechterhaltung und Verbesserung | |
11 | Zertifizierung | |
12 | IT-Grundschutz-Profile | |
13 | Vorbereitung auf ein Audit | |
14 | Notfallmanagement | |
15 | Zusammenfassung und Vorbereitung auf die Prüfung |
Einführung und Grundlagen
Normen und Standards
IT-Grundschutz/Normen und Standards
Vorgehensweise
Kompendium
IT-Grundschutz/Kompendium - Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk zur Informationssicherheit
Beschreibung
Sammlung von Dokumenten (Bausteine)
- IT-Grundschutz-Bausteine
- Aspekte der Informationssicherheit
- Typische Gefährdungen
- Typische Sicherheitsanforderungen
- Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
- Schrittweise
- Praxisnah
- Reduzierter Aufwand
- Thematische Schichten
- Unterschiedliche Aspekte
- Gegenstand eines Bausteins
Übergeordnete Themen
- Informationssicherheitsmanagement
- Notfallmanagement
Spezielle technische Systeme
- Üblicherweise in Unternehmen und Behörden im Einsatz, etwa
- Clients
- Server
- Mobile Systeme
- Industrielle Steuerungen
- Aktualisierung und Erweiterung
- Kontinuierlich
- Berücksichtigung von Anwenderwünschen
- Anpassung an die Entwicklung der zugrunde liegenden Standards
- Anpassung an die Gefährdungslage
Schichten
- Schichtenmodell der Grundschutz-Bausteine
- Komplexität reduzieren
- Redundanzen vermeiden
- Zuständigkeiten bündeln
- Einzelaspekte aktualisieren, ohne andere Teile zu beeinflussen
Gliederung des IT-Grundschutz Kompendiums - Aufbau und Inhalte
Gliederung
Kapitel | Beschreibung |
---|---|
Einführung |
|
Schichtenmodell und Modellierung | |
Rollen | |
Glossar | |
Elementare Gefährdungen | |
Bausteine |
Übersicht
- Schichten und Bausteine
Schicht | Beschreibung |
---|---|
Prozess-Bausteine | |
System-Bausteine |
Prozess-Bausteine
Kürzel | Titel |
---|---|
ISMS | Sicherheitsmanagement |
ORP | Organisation und Personal |
CON | Konzeption und Vorgehensweise |
OPS | Betrieb |
DER | Detektion und Reaktion |
System-Bausteine
Kürzel | Titel |
---|---|
APP | Anwendungen |
SYS | IT-Systeme |
IND | Industrielle IT |
NET | Netze und Kommunikation |
INF | Infrastruktur |
Rollen
IT-Grundschutz/Kompendium/Rollen - Definitionen und Zuständigkeiten
Übersicht
Rolle | Aufgabe |
---|---|
Auditteamleitung | Leitung des Auditteams |
Auditteam | Fachlich Unterstützung der Auditteamleitung |
Bauleitung | Umsetzung von Baumaßnahmen |
Benutzende | Informationstechnische Systeme nutzen |
Bereichssicherheitsbeauftragte | Sicherheitsbelange der Geschäftsprozesse, Anwendungen und IT-Systeme in ihren Bereichen |
Beschaffungsstelle | Initiiert und überwacht Beschaffungen |
Brandschutzbeauftragte | Brandschutz |
Datenschutzbeauftragte | Gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten |
Compliance-Beauftragte | Vorgaben identifizieren und deren Einhaltung zu prüfen |
Entwickelnde | Planung, Entwicklung oder Pflege von Software, Hardware oder ganzen Systemen |
Errichterfirma | Unternehmen, das Gewerke oder aber auch Gebäude errichtet |
Fachabteilung | Teil einer Behörde beziehungsweise eines Unternehmens, das fachspezifische Aufgaben zu erledigen hat |
Fachverantwortliche | Inhaltlich für ein oder mehrere Geschäftsprozesse oder Fachverfahren zuständig |
Haustechnik | Infrastruktur in Gebäuden und Liegenschaften |
ICS-Informationssicherheitsbeauftragte | Sicherheit von ICS-Systemen |
Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) |
Informationssicherheitsbeauftragte sind von der Institutionsleitung ernannte Personen, die im Auftrag der Leitungsebene die Aufgabe Informationssicherheit koordinieren und innerhalb der Behörde beziehungsweise des Unternehmens vorantreiben. |
ISMS Management-Team | |
Institution | Mit dem Begriff Institution werden im IT-Grundschutz Unternehmen, Behörden und sonstige öffentliche oder private Organisationen bezeichnet. |
Institutionsleitung | Dies bezeichnet die Leitungsebene der Institution beziehungsweise der betrachteten Organisationseinheit. |
IS-Revisionsteam | Das IS-Revisionsteam besteht aus IS-Revisoren und IS-Revisorinnen sowie Fachleuten, die die verantwortliche Leitung für die IS-Revision insbesondere fachlich während der IS-Revision unterstützen. |
IT-Betrieb | Als IT-Betrieb wird die Organisationseinheit bezeichnet, die die interne IT einrichtet, betreibt, überwacht und wartet.
Mitarbeitende Die Mitarbeitenden sind Teil einer Institution. |
Notfallbeauftragte | Notfallbeauftragte steuern alle Aktivitäten rund um das Notfallmanagement.
zung, Pflege und Betreuung des institutionsweiten Notfallmanagements und der zugehörigen Dokumente, Rege- lungen und Maßnahmen zuständig.
densereignis. |
OT-Betrieb (Operational Technology, OT) | Der OT-Betrieb ist für Einrichtung, Betrieb, Überwachung und Wartung der ICS-Systeme zuständig. |
OT-Leitung | Die OT-Leitung bezeichnet die Leitung des Bereichs Produktion und Fertigung beziehungsweise
die industriellen Steuerungssysteme (ICS), die von der Institution eingesetzt werden. Die OT-Leitung ist dafür zuständig, Risiken aus der Informationssicherheit für die Integrität der SIS (Safety Instru- mented Systems) zu beurteilen und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
ist die OT-Leitung dafür zuständig, die Belegschaft für die Belange der Informationssicherheit zu schulen |
Personalabteilung | |
Planende | Mit dem allgemeinen Begriff Planende werden Rollen zur Planung unterschiedlicher Aspekte zusammengefasst.
|
Risikomanager | Person, die alle Aufgaben des Risikomanagements wahrnimmt. |
Testende | Testende sind Personen, die gemäß einem Testplan nach vorher festgelegten Verfahren und Kriterien eine neue oder veränderte Software beziehungsweise Hardware testen und die Testergebnisse mit den erwarteten Ergebnissen vergleichen. |
Vorgesetzte | Mitarbeitenden einer Institution bezeichnet, die gegenüber anderen, ihnen zugeordnetungspersonal |
Wartungspersonal | Mitarbeitende von Dienstleistenden, die mit der Wartung von technischen Systemen (etwa ICS- oder IT-Systeme) im Informationsverbund beauftragt wurden.
|
Zentrale Verwaltung | Die Rolle bezeichnet die Organisationseinheit, die den allgemeinen Betrieb regelt und überwacht sowie alle Verwaltungsdienstleistungen plant, organisiert und durchführt.
|
Umsetzung
Grundschutz-Check
Grundschutz-Check - Soll-Ist-Vergleich zwischen geforderten und erfüllten Anforderungen
Beschreibung
- Motivation
Sind Informationen und Informationstechnik hinreichend geschützt?
- Was bleibt zu tun?
- Soll-Ist-Vergleich
- Anforderungen mit den umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen
- Informationsverbund oder Komponente
- Umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des entwickelten Grundschutz-Modells vergleichen
- Bestehendes Sicherheitsniveau identifizieren
- Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
- Grundschutz-Modell
Grundlage des Grundschutz-Checks
- ist das in der Modellierung aufgrund der vorhandenen Zielobjekte und ihres Schutzbedarfs zusammengestellte Grundschutz-Modell des Informationsverbundes
- In diesem Modell ist festgelegt, welche Bausteine und damit Anforderungsbündel für die einzelnen Zielobjekte des Informationsverbundes anzuwenden sind
- Anforderungen
- Basisanforderungen
- Standardanforderungen
- Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
- Vorgehensweise
Welche dieser Anforderungen Sie im Grundschutz-Check berücksichtigen, hängt von der Vorgehensweise der IT-Grundschutz-Methodik ab
- Bei der Vorgehensweise Basis-Absicherung prüfen Sie lediglich die Erfüllung der Basis-Anforderungen
- Bei den Vorgehensweisen Standard-Absicherung und Kern-Absicherung berücksichtigen Sie zusätzlich die Standard-Anforderungen
- Die Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf haben Beispielcharakter und können im Bedarfsfall durch andere Maßnahmen mit starker Schutzwirkung ersetzt oder ergänzt werden
- Sie prüfen diese Anforderungen also nur dann, wenn sie als Ergebnis einer Risikoanalyse in das Grundschutz-Modell aufgenommen wurden, also Bestandteil des Sicherheitskonzepts geworden sind
- siehe Risikoanalyse
- Anforderungen
Basis für den IT-Grundschutz-Check sind die Anforderungen aus dem IT-Grundschutz/Kompendium
- Aus der Strukturanalyse und der anschließenden Modellierung geht ein Modell des Informationsverbundes hervor, das alle relevanten Objekte mit den zugehörigen Bausteinen des IT-Grundschutz/Kompendiums enthält
- Aufgrund der nun vorliegenden Bausteine wird für jedes Objekt ermittelt, wie hoch der Erfüllungsgrad der in den Bausteinen enthaltenen Anforderungen ist
- Dies geschieht großenteils durch Interviews mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche
- Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau
Der IT-Grundschutz-Check ist somit ein Organisationsinstrument, welches einen gebündelten Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau bietet
- Als Ergebnis liegt ein Katalog vor, in dem für jede relevante Anforderung der Umsetzungsstatus „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ oder „nein“ erfasst ist
- Durch die Identifizierung von nicht oder nur teilweise umgesetzten Maßnahmen werden Verbesserungsmöglichkeiten für die Sicherheit der betrachteten Informationstechnik aufgezeigt
- Soll/Ist-Abgleich
Der IT-Grundschutz-Check gibt Auskunft über die noch fehlenden Maßnahmen (Soll/Ist-Abgleich)
- Daraus folgt, was noch zu tun ist, um das angestrebte Maß an Sicherheit zu erlangen
- Die Grundschutz-Methodik unterscheidet hier die Basis-, Standard- oder Kern-Absicherung
- Die Anforderungen des Kompendiums sind für die jeweilige Absicherungsmethode gekennzeichnet (Basis, Standard und für erhöhten Schutzbedarf)
- Hoher/sehr hoher Schutzbedarf
Für Systeme mit hohem/sehr hohem Schutzbedarf werden mitunter auch auf einer Risikoanalyse basierende [[Informationssicherheits-Konzepte wie nach ISO/IEC 27001 angewandt
- Vorarbeiten
Arbeitsschritt | Beschreibung |
---|---|
IT-Grundschutz/Strukturanalyse | Ermittlung der relevanten Zielobjekte des Informationsverbundes |
IT-Grundschutz/Schutzbedarfsfeststellung | Festlegung des Schutzbedarfs für die ermittelten Zielobjekte |
IT-Grundschutz/Modellierung | Anwendung der Grundschutz-Bausteine auf die Zielobjekte |
Damit wurde ein Prüfplan („Grundschutz-Modell“) für den Informationsverbund und dessen Zielobjekte zusammengestellt
- Prüfplan anwenden (Grundschutz-Check)
Je Zielobjekt prüfen
- inwieweit relevante Anforderungen erfüllt sind
- durch technische oder organisatorische Maßnahmen
Vorgehen
Schritt | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Vorbereitungen | |
2 | Durchführung | |
3 | Dokumentation |
Vorbereitung
- Umsetzungsgrad ermitteln und dokumentieren
Umsetzungsgrad einzelner Maßnahmen für das jeweilige Zielobjekt ermitteln und dokumentieren
- Interview der zuständigen Mitarbeiter
- Überprüfungen vor Ort
- Begehung von Serverräumen
- Kontrolle von Konfigurationseinstellungen
- Qualität der Ergebnisse
Die Qualität der Ergebnisse der Interviews und Begehungen hängt auch von einer guten Vorbereitung und der Beachtung einiger Regeln bei der Durchführung ab
- Aktuelles Grundschutz-Kompendium
- Dort wird der Stand der Technik entsprechende Sicherheit beschrieben
- Die Informationstechnik ändert sich kontinuierlich, sodass regelmäßig geprüft werden muss, ob die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen noch einen angemessenen Schutz bieten
- Das Grundschutz-Kompendium wird fortlaufend angepasst und um neue Bausteine ergänzt
- Sichten der Dokumente
- Die vorhandenen Dokumente über sicherheitsrelevante Abläufe, Regelungen und Sachverhalte enthalten bereits viele Informationen, die Ihnen bei der Ermittlung des Erfüllungsgrads der Anforderungen helfen können
- Sichten Sie diese Papiere daher bereits vorab
- Ansprechpartner auswählen
- Wählen Sie geeignete Ansprechpartner aus
- Klären Sie in diesem Zusammenhang auch, ob externe Stellen hinzuzuziehen sind, Fremdfirmen, an die Teilaufgaben des Informationsverbundes delegiert wurden
Ansprechpartner ergeben sich direkt aus den im genannten Rollen sowie oft aus dem sachlichen Zusammenhang
- So können Mitarbeiter der Personalabteilung oder Benutzerbetreuer gute Ansprechpartner für den Baustein Personal sein
- Während es sich anbietet, für die Systembausteine zu Netzen, -Systemen oder Anwendungen die jeweils zuständigen Administratoren und Anwendungsbetreuer zu befragen
Durchführung
- Arbeitsteilung
Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei
- Führen Sie die Interviews nach Möglichkeit daher nicht alleine durch
- Es empfiehlt sich eine Arbeitsteilung: Einer führt das Gespräch und stellt die Fragen, ein anderer protokolliert die Ergebnisse
- Selbstverständlich sollten Sie bei der Befragung den Inhalt der Anforderungsbeschreibungen sowie die zugehörigen Umsetzungsempfehlungen kennen
- Gegebenenfalls können stichpunktartige Zusammenfassungen zu einzelnen Anforderungen sowie möglichen Maßnahmen, mit denen sie erfüllt werden können, nützlich sein
- Chancen nutzen
Der Grundschutz-Check ist eine Chance, die Informationssicherheit zu verbessern, kein Verhör
- Sorgen Sie für ein entspanntes Klima, sowohl beim Gespräch als auch bei Begehungen und Überprüfungen vor Ort
Dokumentation
- Umsetzungsgrad
Erfüllungsgrad der Grundschutz-Anforderungen dokumentieren
Umsetzungsgrad | Beschreibung |
---|---|
Vollständig | Alle (Teil)-Anforderung durch geeignete Maßnahmen vollständig, wirksam, angemessen erfüllt |
Entbehrlich | Erfüllung einer Anforderung nicht notwendig |
Teilweise | Anforderung wird teilweise erfüllt |
Nicht | Anforderung ist nicht erfüllt wird, geeignete Maßnahmen wurden größtenteils nicht umgesetzt |
- Entbehrlich
Wird die Erfüllung einer Anforderung auf „entbehrlich“ gesetzt, weil Alternativmaßnahmen ergriffen wurden, muss nachgewiesen werden, dass diese Maßnahmen die bestehenden Risiken angemessen minimieren
- Identifizieren Sie hierfür über die Kreuzreferenztabelle des jeweiligen Bausteins die zugehörigen elementaren Gefährdungen
- Wurden Alternativmaßnahmen ergriffen, begründen Sie, dass diese das von den relevanten Gefährdungen ausgehende Risiko angemessen verringern
Generell gilt, dass Risiken aufgrund der Nichterfüllung von Basis-Anforderungen nicht übernommen werden können
- Anforderungen dürfen darüber hinaus nicht quasi automatisch durch pauschale Akzeptanz oder pauschalen Ausschluss einer elementaren Gefährdung als „entbehrlich“ eingestuft werden
Da den möglichen Gefährdungen mit mindestens gleichwertigen Ersatzmaßnahmen entgegengewirkt wird ( erübrigen sich Passwortregeln, wenn Chipkarten zusätzlich für die Authentisierung eingesetzt werden) oder wenn die Empfehlungen für den betrachteten Einsatzzweck nicht relevant sind (so ist die Anforderung zur Absicherung von Fernwartung nur dann bedeutsam, wenn tatsächlich auch Systeme von entfernten Standorten aus gewartet werden)
Nachvollziehbarkeit
Damit die Ergebnisse des Grundschutz-Checks später und auch von Dritten nachvollzogen und überprüft werden können, ist es wichtig, dass Sie diese sorgfältig dokumentieren
- Begründungen
- Vergessen Sie nicht, bei Anforderungen, die Sie als entbehrlich, nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt eingestuft haben, in der Dokumentation Ihre Begründung hierfür anzugeben
- Formale Angaben
- Bei jedem Interview angeben
- Zielobjekt
- Datum
- Wer es durchgeführt hat
- Wer befragt wurde
Hilfsmittel
Checklisten
Dokumentation mit Checklisten
Tool-Unterstützung
Der Grundschutz-Check wird auch durch eine Reihe an Tools unterstützt, die auf die Grundschutz-Methodik zugeschnitten sind
- Bei Verwendung eines solchen Werkzeugs haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass die Daten der Strukturanalyse für die Dokumentation des Grundschutz-Checks konsistent übernommen werden
Sowohl die Formulare in den Hilfsmitteln zum Grundschutz als auch die Masken in den Grundschutz-Werkzeugen bieten Felder an, in die Sie Angaben zur Umsetzung der als fehlend erkannten Maßnahmen eintragen können (Umsetzungsfristen, Verantwortliche, voraussichtliche Kosten)
- Diese Angaben sind für die Realisierungsplanung wichtig
- Beim Grundschutz-Check ist es noch nicht erforderlich, diese Felder auszufüllen
Risikoanalyse
BSI/200-3 - BSI-Standard: Risikoanalyse
Beschreibung
Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz
- Verfahren zur Risikoanalyse
Prüfen, ob Basis- und Standard-Anforderungen eine ausreichende Sicherheit bieten
Kapitel | Beschreibung |
---|---|
1 | Einleitung |
2 | Vorarbeiten |
3 | Elementaren Gefährdungen |
4 | Gefährdungsübersicht |
5 | Risikoeinstufung |
6 | Risikobehandlung |
7 | Konsolidierung |
8 | Rückführung |
9 | Anhang |
Umsetzungsplanung
Grundschutz/Umsetzungsplanung - Lücken im Sicherheitskonzept schließen
Einleitung
- Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
Schritt | Beschreibung | |
---|---|---|
1 | Sichtung der Untersuchungsergebnisse |
|
2 | Konsolidierung der Maßnahmen |
|
3 | Kosten- und Aufwandsschätzung |
|
4 | Festlegung der Umsetzungsreihenfolge |
|
5 | Festlegung der Verantwortlichkeit |
|
6 | Realisierungsbegleitende Maßnahmen |
|
- Gewünschtes Sicherheitsniveau
- Alle Basis- und Standard-Anforderungen sind erfüllt
- Risikoanalysen haben ergeben, dass auch Zielobjekte mit erhöhtem Schutzbedarf angemessen geschützt sind
- IT-Grundschutz-Check
IT-Grundschutz-Check und zusätzliche Risikoanalysen führen oft zu anderen Ergebnissen
- Verbesserung
Fokus auf Aufrechterhaltung und Verbesserung
- Defizite gibt es immer
Typische Defizite
- Lücken in den vorhandenen organisatorischen Regelungen
- Mangelnde Kontrolle der geltenden Regeln
- Fehlende Sicherheitstechnik
- Unzureichender baulicher Schutz gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl
- Lücken wirksam und effizient schließen
Bei der Umsetzungsplanung geht es darum, diese Lücken wirksam und effizient zu schließen
- Systematisches Vorgehen
Wenn viele Einzelmaßnahmen umzusetzen sind
Aufwand
- Aufwände schätzen
Budgets
Angesichts des in der Regel begrenzten Budgets für Informationssicherheit ist ein Überblick über die voraussichtlichen fixen und variablen Kosten der einzelnen Maßnahmen nötig
- Daher schätzen Sie im nächsten Schritt, welcher einmalige und wiederkehrende finanzielle und personelle Aufwand durch die Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen entsteht
Personal und Finanzmittel
- Der Einsatz von Personal und Finanzmitteln muss vom Management getragen werden
- Dies gilt insbesondere dann, wenn die bewilligten Finanzmittel nicht für die sofortige Umsetzung sämtlicher Maßnahmen ausreichen und entschieden werden muss, ob das Budget aufgestockt oder das Risiko in Kauf genommen werden soll, das verbleibt, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden
Managemententscheidung
Zur Vorbereitung einer Managemententscheidung über die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen sollten Sie
- einen Vorschlag für die Verteilung des Budgets erarbeiten
- kostengünstigere Ersatzmaßnahmen erwägen, falls der Aufwand für die Umsetzung einzelner Maßnahmen das voraussichtliche Budget übersteigt
- die Restrisiken, die aus der Nichterfüllung von Sicherheitsanforderungen entstehen, dem Management bewusst machen (als Argumentationshilfe können Sie die Kreuzreferenztabellen verwenden, die Sie am Ende eines jeden -Grundschutz-Bausteins finden und in denen dargestellt ist, gegen welche Gefährdungen eine Anforderung gerichtet ist) und
- dafür sorgen, dass das Management bei der Entscheidung über das Budget durch Unterschrift dokumentiert, dass es bereit ist, die Restrisiken zu tragen
Beachten Sie, dass die Erfüllung der relevanten Basis-Anforderungen das Mindest-Sicherheitsniveau gemäß IT-Grundschutz ist
- Risiken, die aus der Nichterfüllung solcher Anforderungen erwachsen, sollten daher nicht akzeptiert werden
Begleitende Maßnahmen
- Begleitende Maßnahmen festlegen
Schulung | |
Sensibilisierung | |
Akzeptanz |
- Erfolg von Maßnahmen
Hängt wesentlich davon ab, wie diese von den Mitarbeitern akzeptiert und angewandt werden
- Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen
Betroffene Mitarbeiter ausreichend schulen
- Für mögliche Probleme sensibilisieren
Schulung
- Planen Sie Schulungsmaßnahmen ein
Die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen erfordert
- Aufgaben- und produktbezogene Schulungen
- Für die betroffenen Mitarbeiter
Beispiel
- Was nützt etwa ein neu angeschaffter Feuerlöscher, wenn die Mitarbeiter im Brandfall nicht sachgerecht mit ihm umgehen können?
- Beispiele für zweckmäßige Schulungen
Bereich | Beschreibung |
---|---|
Sicherheitsmanagement |
|
Firewall | Wenn die Schnittstelle zum Internet durch eine Firewall geschützt werden soll, benötigt der zuständige Netzadministrator Kenntnisse über deren sichere Installation, Konfiguration und Administration |
Verschlüsselung | Der Einsatz von Verschlüsselungssoftware zum Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener oder unternehmenskritischer Daten erfordert nicht nur den Aufbau von Know-how zu dem eingesetzten Produkt, sondern auch Regeln für dessen Anwendung:
Die auf diese und andere Fragen gefundenen Lösungen müssen den Mitarbeitern verständlich gemacht werden |
Sensibilisierung
- Sensibilisierung betroffener Mitarbeiter
Schulung alleine garantiert noch kein sicherheitsgerechtes Verhalten
- Dauerhafte Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen
Mitarbeiter einbeziehen
- Für Informationssicherheit sensibilisieren
- Bereitschaft schaffen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen
- Notwendige Verhaltensregeln zu beachten
- Auch Unbequemlichkeiten zu akzeptieren
- Feedback aufnehmen
- Negative Beispiele
Bereich | Beschreibung |
---|---|
Brandschutz | Brandschutztüren verlieren ihre Schutzwirkung, wenn sie mit Holzkeilen offen gehalten werden, weil den Mitarbeitern das ständige Öffnen der Türen zu umständlich ist |
E-Mail-Verschlüsselung | Der Kauf von Software zur E-Mail-Verschlüsselung wird zur Fehlinvestition, wenn die Mitarbeiter diese nicht benutzen, weil sie sich der Gefährdungen der Vertraulichkeit nicht bewusst sind und ihre E-Mails weiterhin unverschlüsselt versenden, auch solche mit vertraulichem Inhalt |
Passwörter | Passwörter bedeuten immer einen zusätzlichen Arbeitsschritt vor der eigentlichen Aufgabe
|
Lästige Pflicht | Wenn die Mitarbeiter diese Anforderungen lediglich als lästige Pflicht betrachten, werden Sie dazu neigen, sie zu umgehen, indem sie unsichere Passwörter wählen oder Zettel mit den Passwörtern in der Nähe des Rechners platzieren |
Netzadministrator | Ein Netzadministrator, der seine Probleme bei der Installation eines Sicherheitsgateways unter Angabe seiner dienstlichen Adresse in einem Internet-Forum diskutiert, gefährdet die Schutzwirkung der Software, um deren Installation er sich bemüht |
Den betroffenen Mitarbeitern muss der Sinn der neuen Sicherheitsmaßnahmen verständlich gemacht werden, sei es in Gesprächen, in eigens anberaumten Versammlungen, während regelmäßig stattfindender Besprechungen oder in schriftlicher Form
Akzeptanz
- Überprüfen Sie die Akzeptanz der Maßnahmen
Maßnahmen, die von den Mitarbeitern nicht akzeptiert werden, drohen zu scheitern.
Überprüfen Sie daher nach Einführung der Sicherheitsmaßnahmen, ob diese tatsächlich von den Mitarbeitern angenommen werden
- Sollte dies nicht oder nur eingeschränkt der Fall sein, so versuchen Sie, die Ursachen dafür zu ermitteln, und leiten Sie bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur Sensibilisierung ein
Konsolidierung
Maßnahmen konsolidieren - Beschreibung
Beschreibung
- Ergebnisse des IT-Grundschutz-Checks
Im ersten Schritt sind aus den Ergebnissen des IT-Grundschutz-Checks und eventuell durchgeführter Risikoanalysen diejenigen Anforderungen herauszufiltern, die nicht oder nur teilweise erfüllt sind
- Übersichtliche Dokumentation
Eine übersichtliche Dokumentation erhalten Sie, wenn Sie die unzureichend erfüllten Anforderungen tabellarisch zusammenstellen und dabei nach den betroffenen Zielobjekten gruppieren, etwa nach dem gesamten Informationsverbund oder bestimmten Räumen und IT-Systemen
- Maßnahmen festlegen
Legen Sie anschließend Maßnahmen fest, mit denen Sie diese Sicherheitslücken schließen können
- Als Hilfsmittel hierfür können Sie die Umsetzungshinweise zu den einzelnen IT-Grundschutz-Bausteinen verwenden
- Zusammenhang prüfen
Anschließend betrachten Sie die Maßnahmen im Zusammenhang und prüfen
- Ob einzelne Maßnahmen überflüssig werden, weil andere zu realisierende Maßnahmen einen mindestens gleichwertigen Schutz für das jeweilige Zielobjekt bewirken
- welche Maßnahmen noch konkretisiert und an die individuellen Gegebenheiten der Institution angepasst werden müssen und
- ob die Maßnahmen tatsächlich geeignet und angemessen sind, sie also genügend Schutz bieten, ohne die Arbeitsabläufe zu behindern oder die Schutzwirkung anderer Maßnahmen zu beeinträchtigen
- Streichung überflüssiger Maßnahmen
Ziel ist es, durch Streichung der überflüssigen und Konkretisierung der verbleibenden Maßnahmen den erforderlichen finanziellen und personellen Realisierungsaufwand auf das notwendige Maß zu begrenzen
- Ergebnisse
Das Ergebnis dieses Schritts ist eine auf die jeweilige Institution zugeschnittene und konkretisierte Liste von Maßnahmen
- Erleichtern Sie die spätere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, die Sie bei dem Abgleich und der Anpassung der Maßnahmen getroffen haben, indem Sie die Begründungen dokumentieren
Beispiele
Fragen und Lösungen bei der Konsolidierung von Maßnahmen
Authentisierung
Wenn eine Risikoanalyse ergab, dass für eine Gruppe von IT-Systemen eine Authentisierung über ein Chipkarten- oder tokenbasiertes Verfahren angewandt werden sollte, können unter Umständen Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Passwortgüte entfallen
Gebäudeplanung
- Fehler bei der Gebäudeplanung lassen sich nachträglich oft nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand korrigieren
- Wenn die vollständige Erfüllung von Anforderungen wie die Vermeidung wasserführender Leitungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sollten zumindest Ersatzmaßnahmen getroffen werden
- Beispielsweise können unter den vorhandenen Leitungen wasserableitende Bleche installiert werden, die von einem Wassermelder mit einer im ständig besetzten Pförtnerraum hörbaren Alarmsirene überwacht werden
- Dadurch können Wasserschäden zumindest frühzeitig erkannt und in den Auswirkungen begrenzt werden
Zugangsschutz
- Maßnahmen zum Zugangsschutz versperren unter Umständen im Brandfall mögliche Fluchtwege
- Hier empfiehlt sich gegebenenfalls die Rücksprache mit Brandschutzexperten, der Feuerwehr, um sowohl dem Zugangs- als auch dem Brandschutz gleichermaßen gerecht zu werden
Verschlüsselung
- Verschlüsselung unternehmenskritischer Informationen
Die Verschlüsselung unternehmenskritischer Informationen zum Schutz ihrer Vertraulichkeit ist ein Beispiel für eine Maßnahme, die mit anderen Schutzzielen kollidieren kann, und bei der daher eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile und unter Umständen ergänzende Maßnahmen nötig sind:
- Verschlüsselte E-Mails können den zentralen Virenschutz auf einem Server unterlaufen und so zur Infiltration eines Netzes mit Schadsoftware führen
- Bei unzureichendem Schlüssel-Management oder fehlerhafter Anwendung kann Verschlüsselung ferner die Verfügbarkeit wichtiger Daten auch für berechtigte Personen gefährden
Reihenfolge
- Umsetzungsreihenfolge und Verantwortlichkeit
Umsetzungsreihenfolge
Wenn Budget oder Personal nicht ausreichen, alle wünschenswerten Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar umzusetzen, ist eine sinnvolle Reihenfolge festzulegen
- Dabei sollten Sie sich an folgenden Regeln orientieren
- Einen ersten Indikator zur Umsetzungsreihenfolge liefern die Kennzeichnungen R1, R2 und R3 bei den Modellierungshinweisen in Kapitel 2.2 des IT-Grundschutz-Kompendiums
- Anforderungen aus mit „R1“ gekennzeichneten Bausteinen (z. B. ISMS.1 Sicherheitsmanagement und die Bausteine der Schicht ORP Organisation und Personal) sollten vorrangig erfüllt werden
- Anschließend sind Anforderungen aus den mit „R2“ gekennzeichneten Bausteinen zu erfüllen und erst zum Schluss solche aus Bausteinen, die mit dem Kürzel „R3“ versehen sind
- Grundsätzlich sind ferner zunächst diejenigen Maßnahmen umzusetzen, mit denen Basis-Anforderungen erfüllt werden, dann diejenigen zur Erfüllung von Standard-Anforderungen und erst zuletzt die zur Gewährleistung eines höheren Schutzbedarfs
- Berücksichtigen Sie ferner auch die sachlogischen Zusammenhänge der einzelnen Maßnahmen: So sind diejenigen Maßnahmen vorzuziehen, deren Umsetzung eine Voraussetzung für die Realisierung weiterer Maßnahmen ist
Insbesondere sollten Sie Ihr Augenmerk darauf legen, welche Wirkung die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf das Sicherheitsniveau des Informationsverbundes hat
- Setzen Sie vorrangig solche Maßnahmen um, die
- Komponenten mit höherem Schutzbedarf betreffen (sollten Server vor Clients abgesichert werden)
- eine große Breitenwirkung entfalten (z. B. zentrale Maßnahmen wie der Einsatz von Netz- und Systemmanagement-Werkzeugen) oder
- Bereiche betreffen, in denen auffallend viele Sicherheitsmaßnahmen fehlen
Dokumentieren Sie auch Ihre Entscheidungen zur Umsetzungsreihenfolge und deren Begründungen sorgfältig, damit nachvollziehbar und verständlich wird, warum Sie die aus der zeitlich nachgeordneten Umsetzung bestimmter Maßnahmen resultierenden Restrisiken in Kauf genommen haben
- Dies kann insbesondere bei eventuell möglichen juristischen Streitfällen als Nachweis wichtig sein, dass die notwendige Sorgfaltspflicht beachtet wurde
Verantwortlichkeit
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Maßnahmen werden meist nur dann fristgerecht umgesetzt, wenn geklärt wird, wer bis zu welchem Termin für deren Umsetzung zuständig ist
- Der nächste Schritt besteht daher darin, diejenigen Personen zu bestimmen, welche die Umsetzung initiieren und durchführen sollen
- Auch diese Entscheidungen sollten mit dem Management abgestimmt sein
Achten Sie darauf, dass die für die Umsetzung Zuständigen ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen besitzen und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden
- Planen Sie erforderliche Fortbildungen ein
Umsetzungsplan
- Dokumentation
Auszug Realisierungsplan
- Zielobjekt: Printserver S003
- Maßnahmen, Entscheidungen, Termine, Kosten, Verantwortlichkeiten
- Umsetzungsplan
Anforderung | Maßnahme | Termin | Kosten | Umsetzung |
---|---|---|---|---|
SYS.1.1.A3 Restriktive Rechtevergabe |
Gruppenberechtigungen auflösen | 3. Quartal 2023 | Keine | IT-Betrieb Michael Schmitt |
SYS.1.1.A4 Rollentrennung |
Separate Benutzerkennungen für jeden Administrator | 31. Juli 2023 | Keine | IT-Betrieb Michael Schmitt |
SYS.1.1.A8 Regelmäßige Datensicherung |
Externes Backup-System Datensicherungen jetzt Bändern im Serverraum gelagert |
1. Quartal 2024 | Anschaffung: €15.000 Betrieb: verhandeln |
Einkauf Tanja Meyer |
Aufrechterhaltung und Verbesserung
IT-Grundschutz Verbesserungsprozess - Aufrechterhaltung und Verbesserung
Beschreibung
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
Informationssicherheitsprozess prüfen | |
Umsetzung prüfen | |
Sicherheitsrevision | |
Sicherheitszielen prüfen | Aktualität von Sicherheitszielen |
Übernahme der Ergebnisse | in den Informationssicherheitsprozess |
Informationsfluss | |
Zertifizierung | |
Effizienz und Effektivität der Vorkehrungen |
- Informationssicherheit prüfen
- Abarbeitung einfacher Checklisten
- Punktuelle Prüfung der Netzsicherheit mittels Penetrationstests
- Umfassenden Prüfung
- Angemessenheit und Wirksamkeit umgesetzter Schutzmaßnahmen (technisch und organisatorisch)
- Regelmäßige Intervalle
Grundsätzlich gilt, dass umfassende Prüfungen in regelmäßigen Intervallen (jährlich bis maximal drei Jahre) durchgeführt werden sollten.
- Sicherheitsvorfall
- Aber auch fallweise Prüfungen sind zweckmäßig, beispielsweise bei der Änderung von Geschäftsprozessen und insbesondere nach Sicherheitsvorfällen.
- Sicherheitsvorfälle
- sollten immer ein Anlass sein, die Sicherheitskonzeption zu hinterfragen
- Dies sollte offen und sorgfältig geschehen, um Schwachstellen, die einen Vorfall begünstigt haben, identifizieren und beseitigen zu können
- Zweckmäßige Verfahren
Zwei zweckmäßige Verfahren, mit den Sie Ihr Sicherheitskonzept und das erreichte Schutzniveau prüfen können, sind die -Revision und der Cyber-Sicherheits-Check:
- Mit einer Informationssicherheitsrevision (-Revision) können Sie nach einem festgelegten Verfahren und von kompetenten Revisoren überprüfen lassen, ob das Sicherheitskonzept Ihrer Institution wie beabsichtigt umgesetzt ist und es nach wie vor den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
- Die -Revision liefert sowohl den Verantwortlichen für Informationssicherheit als auch der Leitung einer Institution belastbare Informationen über den aktuellen Zustand der Informationssicherheit.
- Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision
- Neben einer umfassenden Prüfung, die auf die vollständige und vertiefte Überprüfung der Informationssicherheit in einer Institution abhebt, gibt es mit der Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision Varianten, bei denen Tiefe und Umfang der Prüfung begrenzt sind.
- Cyber-Sicherheits-Check
Wenn Sie noch wenig Erfahrung mit diesem Thema haben, kann der Cyber-Sicherheits-Check eine wichtige Hilfe bei der Überprüfung des Sicherheitsniveaus Ihrer Institution sein.
- Er gibt ihnen Hinweise zur Anfälligkeit gegen Cyberangriffe und ist so angelegt, dass die regelmäßige Durchführung das Risiko verringert, zum Opfer solcher Angriffe zu werden.
- Vorgehensmodell IT-Revision
Für die Durchführung der IT-Revision hat das BSI ein eigenes Vorgehensmodell entwickelt, das im Leitfaden -Revision beschrieben ist.
- Dort erfahren Sie auch mehr zu Prüfumfang und -tiefe sowie Einsatzzweck der unterschiedlichen Varianten des Verfahrens.
Geschäftsprozess
- Name
- Prozess-Owner
- Trigger
Vorarbeiten
- Realisierungsplan enthält Maßnahmen des Sicherheitskonzepts
- Bis wann werden Maßnahmen von wem wie umgesetzt
- Erforderliche Ressourcen
- Zwischentermine
- Begleitende Maßnahmen
- Regelmäßige Kontrollen
- Sicherstellen, dass alles wie geplant umgesetzt ist und funktioniert
- Stetiger Prozess
Informationssicherheit ist kein einmalig herzustellender und anschließend stabiler Zustand, sondern ein stetiger Prozess, der immer wieder an sich wandelnde und neue Herausforderungen angepasst werden muss.
- Angemessenheit und Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Informationssicherheit in Ihrer Institution kontinuierlich überwachen und verbessern
- Umsetzungsstand der im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen prüfen
- Vorgehen bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen
- Erkenntnisse der Prüfungen in Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Informationssicherheitsmanagements überführen
- Kennzahlen können bei der Bewertung einzelner Aspekte der Informationssicherheit helfen
- Reifegradmodell nutzen
- Sicherheitsniveau nachweisen (27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz)
Leitfragen
- Leitfragen für die Überprüfung
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts immer den Anforderungen entsprechen, müssen sie kontinuierlich überprüft werden.
- Überprüfungen sollten sich an folgenden Leitfragen orientieren
Frage | Beschreibung |
---|---|
Welche Ziele der Informationssicherheit sind aktuell vordringlich? | Die Bedeutung von Sicherheitszielen kann sich im Zeitablauf verändern
|
Wer ist verantwortlich für die Überwachung des Informationssicherheitsprozesses? | Häufig ist die Institution so komplex, dass der nicht alle Überprüfungen leiten und durchführen kann.
|
Wie häufig sind die Verfahren zu überprüfen? | Für weniger wichtige Schutzmechanismen kann eine Überprüfung seltener erfolgen als für kritische Prozesse.
|
- Umsetzungshinweise
ISMS.1.M11: Aufrechterhaltung der Informationssicherheit
- Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Überprüfung des Sicherheitsprozesses
Informationssicherheitsprozess
- Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses ist unabdingbar
- Fehler und Schwachstellen erkennen und abstellen
- Effizienz des IS-Prozesses optimieren
- Verbesserung der Praxistauglichkeit
- Strategie
- Maßnahmen
- Organisatorische Abläufe
Methoden zur Überprüfung
- Zur Effizienzprüfung und Verbesserung sollten Verfahren und Mechanismen eingerichtet werden
- Realisierung der beschlossenen Maßnahmen prüfen
- deren Wirksamkeit und Effizienz überprüfen
- Informationssicherheitsstrategie sollte Leitaussagen zur Messung der Zielerreichung machen
- Grundlagen für Messungen
- Detektion, Dokumentation und Auswertung von Sicherheitsvorfällen
- Durchführung von Übungen und Tests zur Simulation von Sicherheitsvorfällen
- Auswertung der Ergebnisse
- interne und externe Audits, Datenschutzkontrollen
- Zertifizierung nach festgelegten Sicherheitskriterien
- Internen Audits zur Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen
- nicht durch denjenigen durchführen, der die Sicherheitskonzeption entwickelt hat
- Externe Experten mit der Durchführung solcher Prüfungsaktivitäten beauftragen
Aufwand von Audits
- hängt von der Komplexität und Größe des Informationsverbunds ab
- Anforderungen auch für kleine Institutionen geeignet
- Kleinen Einrichtungen
In kleinen Institutionen eventuell ausreichend
- Jährlicher technischer Check von IT-Systemen
- Vorhandene Dokumentationen auf Aktualität prüfen
- Probleme und Erfahrungen mit dem Sicherheitskonzept in Workshop besprechen
Überprüfung der Umsetzung
- Realisierungsplan prüfen
- Aufgabenliste und zeitliche Planung
- Ob und inwieweit dieser eingehalten wurde
- Angemessene Ressourcenplanung
- Voraussetzung für die Einhaltung geplanter Sicherheitsmaßnahmen
- Wurden ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
- Die Überprüfung dient auch
- Rechtzeitiger Wahrnehmung von Planungsfehlern
- Anpassung der Sicherheitsstrategie, wenn sich diese als unrealistisch erweist
- Benutzer-Akzeptanz
- Nach Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen
Akzeptanz bei Nutzern prüfen
- Werden neuen Maßnahmen nicht akzeptiert, ist ein Misserfolg vorprogrammiert
- Ursachen herauszuarbeiten und abstellen
- Oft reicht eine zusätzliche Aufklärung der Betroffenen
- Alternativen prüfen
Sicherheitsrevision
- Revision der Informationssicherheit anhand der IT-Grundschutz-Sicherheitsmaßnahmen
- Gleiche Vorgehensweise wie beim Basis-Sicherheitscheck
- Arbeitsökonomisch
- Angepasste Checkliste erstellen
- für jeden Baustein der IT-Grundschutz-Kataloge
- anhand der Maßnahmentexte
- erleichtert die Revision
- verbessert die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse
Aktualität von Sicherheitszielen
Rahmenbedingungen und Sicherheitskonzeption
- In längeren Perspektiven prüfen
- gesetzte Sicherheitsziele
- Rahmenbedingungen
- Anpassung der Sicherheitsleitlinie und der Sicherheitsstrategie
- in schnelllebigen Branchen von elementarer Bedeutung
- Betriebliche Änderungen schon bei ihrer Planungsphase in die Sicherheitskonzeption einbeziehen
- Einsatz neuer IT-Systeme
- Umzug
- organisatorische Änderungen (z. B. Outsourcing)
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen
- Nach jeder relevanten Änderung aktualisieren
- Sicherheitskonzeption
- dazugehörigen Dokumentation
- Im Änderungsprozess der Institution berücksichtigen
- Informationssicherheitsprozess in das Änderungsmanagement der Institution integrieren
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
- Wirtschaftlichkeit sollte unter konstanter Beobachtung bleiben
- Sicherheitsstrategie
- spezifische Sicherheitsmaßnahmen
- Kosten für Informationssicherheit sind schwer zu ermitteln
- oft hilfreich, für die weitere Planung: Prüfen, ob
- tatsächlich angefallene Kosten den geplanten entsprechen
- ressourcenschonendere Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können
- Nutzen herausarbeiten
Ebenso wichtig: Regelmäßig den Nutzen der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen herausarbeiten
Rückmeldungen
- Rückmeldungen von Internen und Externen
Rückmeldungen über Fehler und Schwachstellen in den Prozessen
- Informationssicherheitsorganisation
- Revision
auch von
- Mitarbeitern
- Geschäftspartnern
- Kunden oder Partnern
Wirksame Vorgehensweise festlegen
- Beschwerden und anderen Rückmeldungen von Internen und Externen verwerten
Beschwerden
- von Kunden oder Mitarbeitern können dabei ein Indikator für Unzufriedenheit sein
- Bereits entstehender Unzufriedenheit entgegenwirken!
- bei unzufriedenen Mitarbeitern/Kunden
- Gefahr von Handlungen die den Betrieb stören können
- fahrlässig
- vorsätzlich
- Rückmeldungen von Internen und Externen
- Umgang mit Beschwerden
- klar definiertes Verfahren
- eindeutig festgelegte Kompetenzen
- für den Umgang mit Beschwerden und für die Rückmeldung von Problemen an die zuständige Instanz
- Beschwerden schnellstmöglich beantworten
- damit die Hinweisgeber sich ernst genommen fühlen
- Gemeldeten Probleme bewerten
- Handlungsbedarf eingeschätzten
- angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern ergreifen
- erneutes Auftreten verhindern
Informationsfluss
Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
- Im Rahmen der Überprüfung und Verbesserung entstehen
- Berichte
- Audit-Reports
- Ergebnisse von Sicherheitstests
- Meldungen über sicherheitsrelevante Ereignisse
- weitere Dokumente zur Informationssicherheit
Dokumente müssen
- aussagekräftig
- für die jeweilige Zielgruppe verständlich sein
Nicht alle Informationen sind für die Leitungsebene geeignet
- es ist eine Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements, diese Informationen
- zu sammeln
- zu verarbeiten
- kurz und übersichtlich aufzubereiten
Berichte
- Berichte an die Leitungsebene
- Leitung benötigt Eckpunkte über den Stand der Informationssicherheit
- richtige Entscheidungen bei der Steuerung und Lenkung des Informationssicherheitsprozesses Eckpunkte in Management-Berichten aufbereiten
- Ergebnisse von Audits und Datenschutzkontrollen
- Berichte über Sicherheitsvorfall* Berichte über bisherige Erfolge und Probleme beim Informationssicherheitsprozess IS-Organisation informiert Leitungsebene regelmäßig in angemessener Form
- Ergebnisse der Überprüfungen
- Status des IS-Prozesses
- Probleme
- Erfolge
- Verbesserungsmöglichkeiten
- Leitungsebene nimmt Management-Berichte zur Kenntnis und veranlasst notwendige Maßnahmen
- Berichte an die Leitungsebene
Dokumentation
Dokumentation im Informationssicherheitsprozess
- Entscheidend für Erfolg
Dokumentation des IS-Prozesses auf allen Ebenen
- Nur durch ausreichende Dokumentation
- werden getroffene Entscheidungen nachvollziehbar
- sind Prozesse wiederholbar und standardisierbar
- können Schwächen und Fehler erkannt und zukünftig vermieden werden
- Abhängig vom Gegenstand und vom Verwendungszweck der Dokumentation
- Technische Dokumentation und Dokumentation von Arbeitsabläufen
- Anleitungen für Mitarbeiter
- Aufzeichnung von Management-Entscheidungen
- Gesetze und Regelungen
- Technische Dokumentation Arbeitsabläufen
- Zielgruppe
- Experten
- Aktuellen Stand beschreiben
- Geschäftsprozessen
- damit verbundener IT-Systeme und Anwendungen
- Detaillierungsgrad technischer Dokumentationen
- andere Personen mit vergleichbarer Expertise sollen die Dokumentation nachvollziehen können
- Ein Administrator soll zwar auf sein Wissen, aber nicht auf sein Gedächtnis angewiesen sein, um die Systeme und Anwendungen wiederherzustellen
- Dazu gehörten z.B.
- Installations- und Konfigurationsanleitungen
- Anleitungen für den Wiederanlauf nach einem Sicherheitsvorfall
- Dokumentation von Test- und Freigabeverfahren
- Anweisungen für das Verhalten bei Störungen und Sicherheitsvorfällen
- Bei Sicherheitsübungen und bei Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Qualität der vorhandenen Dokumentationen bewerten
- gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung nutzen
- Anleitungen für Mitarbeiter
Zielgruppe: Mitarbeiter
- Sicherheitsmaßnahmen in Form von Richtlinien dokumentieren
- für die Mitarbeiter verständlich
Mitarbeiter müssen informiert und geschult sein
- Existenz und Bedeutung dieser Richtlinien
- Dazu gehört
- Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben
- Richtlinien zur Nutzung des Internets
- Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
- Entscheidungen aufzeichnen
- Informationssicherheitsprozess
- Sicherheitsstrategie
- jederzeit verfügbar
- nachvollziehbar
- wiederholbar
- Gesetze und Regelungen
Zielgruppe: Leitungsebene
- Für Informationsverarbeitung sind viele unterschiedliche relevant
- Gesetze
- Regelungen
- Anweisungen
- Verträge
- Besondere Anforderungen sollten dokumentiert werden
- welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus
- Geschäftsprozesse
- IT-Betrieb
- Informationssicherheit
- Aktuellen Stand der Dokumentationen sicherstellen
- Dafür muss die Dokumentation in den Änderungsprozess einbezogen werden
Informationsfluss und Meldewege
- Richtlinie zum Informationsfluss und Meldewegen
Grundsätzliche Festlegungen
- Hol- und Bringschuld
- Kommunikationsplan
- Wer? Wem? Was? Wann? Bis wann? Form? Feedback bis?
- von der Leitungsebene verabschieden lassen
- Aktualisierung der Meldewege
- Festlegungen für den Informationsfluss
- Zeitnahe Aktualisierung von elementarer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Informationssicherheitsprozesses Verbesserung des Informationsflusses
- Ergebnisse aus Übungen, Tests und Audits sind nützliche Grundlage für die Verbesserung des Informationsflusses
- Synergieeffekten für den Informationsfluss
- Oft sind bereits Prozesse für den IT-Support definiert Synergieeffekte nutzen
Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle können in den IT-Support integriert werden
- Kapazitätsplanung um Aspekte der Notfallvorsorge erweitert werden
- Viele Informationen, die aus Sicherheitsgründen erhoben werden, können auch zu anderen Zwecken genutzt werden Sicherheitsmaßnahmen haben positive Nebeneffekte
- besonders Optimierung von Prozessen ist für viele Bereiche relevant
- Bestimmung von Informationseigentümern
- Einstufung von Informationen nach einheitlichen Bewertungskriterien Überblick über die Abhängigkeit
- der Geschäftsprozesse von IT-Systemen und Anwendungen
- ist nicht nur für das Sicherheitsmanagement sinnvoll
- exakte Zuordnung von IT-Kosten, auf einzelne Geschäftsprozesse
IT-Grundschutz-Zertifizierung
Zertifizierung
IT-Grundschutz/Zertifizierung - ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
Beschreibung
- ISO/IEC 27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) brachte mit dem IT-Grundschutz 2006 ein Konzept für die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) heraus.
- Der IT-Grundschutz bietet mit seinen drei Standards 200-1, 200-2 und 200-3 in Kombination mit den IT-Grundschutzkatalogen (bis 2006 IT-Grundschutzhandbuch genannt) Hilfestellungen bei der Einführung und Aufrechterhaltung eines ISMS.
- Seit 2006 sind die IT-Grundschutz-Kataloge an die internationale Norm ISO/IEC 27001 angepasst.
- Dieses System gilt als Quasi-Standard in deutschen Behörden.
- Fokussierte Grundwerte
ISO 27001-Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz ermöglichen Behörden und Unternehmen, ihre Bemühungen um Informationssicherheit und die erfolgreiche Umsetzung internationaler Normen unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach innen und außen zu dokumentieren.
IT-Grundschutz-Zertifizierung
- Allgemein anerkannte Zertifikate setzen Maßstäbe und schaffen Vertrauen
- Auch im Bereich der Informationssicherheit sind verlässliche Standards wünschenswert, die den Anwendern Orientierung zur Sicherheit von Produkten, Systemen und Verfahren bieten.
- Daher gibt es bereits seit vielen Jahren international anerkannte Kriterienwerke, auf deren Grundlage die Sicherheitseigenschaften von Produkten und Systemen durch unabhängige Zertifizierungsstellen bestätigt werden können.
Das 27001-Zertifikat auf Basis von -Grundschutz belegt in besonderer Weise das Bemühen um Informationssicherheit, da Grundlage für die Vergabe nicht nur die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen der Norm 27001 an das Sicherheitsmanagement ist, sondern auch die nachgewiesene Umsetzung der wesentlich konkreteren Anforderungen des -Grundschutzes.
Die Zertifizierung des Managements für Informationssicherheit kann für unterschiedliche Zielgruppen interessant sein, zum Beispiel für
- Anbieter im E-Commerce oder E-Government, die verdeutlichen wollen, dass sie sorgfältig und sicherheitsbewusst mit den Daten der Kunden und Bürger umgehen,
- IT-Dienstleister, die mit einem allgemein anerkannten Maßstab die Sicherheit ihrer Dienstleistungen belegen wollen,
- Unternehmen und Behörden, die mit anderen Einrichtungen kooperieren wollen und Informationen über deren Sicherheitsniveau wünschen.
- Ein Zertifizierungsverfahren wirkt auch nach innen
- Trägt dazu bei, das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Notwendigkeit von Informationssicherheit zu stärken
- Erleichtert dadurch die Umsetzung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen.
Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz
- Zertifizierung ist eine weitere Methode zur Prüfung
- Erreichung der Sicherheitsziele
- die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen
- Hierbei begutachten qualifizierte unabhängige Stellen
- das Management von Informationssicherheit
- die Umsetzung von Informationssicherheit
- Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz liefert Auditergebnis
- Nachvollziehbar
- Wiederholbar
- Vergleichbar
- Dokumentation
- ISO 27001 als auch IT-Grundschutz in der erforderlichen Tiefe umgesetzt
- Eignung der Informationssicherheitsstrategie
- Um den Informationssicherheitsprozess erfolgreich steuern und lenken zu können,
- muss die Leitungsebene einen Überblick darüber haben,
- inwieweit die Sicherheitsziele mithilfe der
- eingesetzten Sicherheitsstrategie tatsächlich erreicht werden konnten.
Zertifizierungsprozess
Voraussetzung für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf Basis von -Grundschutz ist der Nachweis, dass ein den Anforderungen der Norm entsprechendes Informationssicherheitsmanagement eingerichtet ist und die -Grundschutz-Anforderungen wirksam erfüllt sind.
- Gegenstand der Zertifizierung muss dabei nicht die gesamte Institution sein.
- Der betrachtete Informationsverbund kann sich auch auf einzelne Geschäftsprozesse, Fachaufgaben oder Organisationseinheiten beschränken.
- Diese müssen jedoch sinnvoll abgegrenzt sein und eine gewisse Mindestgröße haben.
Die folgende Abbildung veranschaulicht den Zertifizierungsprozess:
[Image:Abb_9_05_Zertifizierungsprozess.png?__blob=normal&v=1Bild5.png|top|alt="ISO 27001-Zerifizierung auf Basis von IT-Grundschutz - Zertifizierungsprozess"]]
Für den Nachweis, dass die Anforderungen erfüllt sind, ist ein Audit durch einen unabhängigen, vom anerkannten Auditor erforderlich.
- Jedes Audit setzt sich grundsätzlich aus zwei getrennten, aufeinander aufbauenden Phasen zusammen:
- Phase 1 umfasst eine Dokumentenprüfung der so genannten Referenzdokumente des Antragstellers.
- Dazu zählen neben den geltenden Sicherheitsrichtlinien (Leitlinie zur Informationssicherheit, Richtlinien zur Risikoanalyse, Richtlinie zur internen -Auditierung) und dem Risikobehandlungsplan insbesondere auch die Ergebnisdokumente der verschiedenen Phasen der Sicherheitskonzeption (Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, -Grundschutz-Check, Risikoanalyse, Realisierungsplanung).
- In Phase 2 folgt die Umsetzungsprüfung durch den Auditor, bei der die Vollständigkeit, Korrektheit, und Wirksamkeit der in den Referenzdokumenten beschriebenen Maßnahmen sowie deren Konformität zu den Anforderungen von 27001 und -Grundschutz im Fokus stehen.
Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn der Auditbericht ein positives Gesamtvotum aufweist und durch die Zertifizierungsstelle akzeptiert wurde.
- Im Rahmen einer Prüfbegleitung wird der Auditbericht gegen die Vorgaben des vom veröffentlichen Zertifizierungsschemas geprüft.
Ein erteiltes Zertifikat ist drei Jahre lang gültig und muss in diesem Zeitraum durch ein jährliches Überwachungsaudit bestätigt werden.
Das der 27001-Zertifizierung auf Basis von -Grundschutz zugrunde liegende Zertifizierungsschema, Hinweise zu den erforderlichen Referenzdokumenten und alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema finden Sie in einem eigenen Unterthema gebündelt auf der Website des .
Vorgehensweise und Voraussetzungen
- beteiligten Parteien
- Verantwortlichkeiten
- Aufgaben
- Aktivitäten
- Zusammenwirken
Rechtliche Grundlage
- Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG, BSIG)
- Zertifizierungsverordnung zum BSI-Gesetz ZVO
- Die für ISO 27001-Zertifizierungsverfahren auf der Basis von IT-Grundschutz relevanten Kriterienwerke sind
- ISO/IEC 27001 "Information technology - Security techniques - Information security management systems – Requirements", die BSI-Standards 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“ [2002]
- BSI-Standard 200-3 „Risikoanalyse auf Basis von IT-Grundschutz“ [2003] sowie das ITGrundschutz-Kompendium des BSI.
- Weitere Grundlage der Zertifizierung
- Normen ISO/IEC 27006 „Information technology Security techniques - Requirements for bodies providing audit and certification of information security management systems“
- DIN EN ISO/IEC 17021 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren"
- welche Anleitungen und Anforderungen für den Ablauf und die Durchführung von Audits und Zertifizierungsverfahren enthalten.
- ISO 27001-Auditoren auf der Basis von IT-Grundschutz
- die ein unabhängiges Audit durchführen
- um die Konformität eines Managementsystems für Informationssicherheit gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz in einer Einrichtung oder Institution zu bestätigen.
Insbesondere können sich Einrichtungen und Institutionen und deren IT-Sicherheitsverantwortliche sowie Auditoren einen Überblick über die grundsätzlichen Anforderungen an eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz verschaffen und über die Vorgehensweise einer ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz informieren.
Begriffe und Definitionen
Option | Beschreibung |
---|---|
Informationsverbund | stellt nicht nur den Verbund der betrachteten IT-Systeme dar, sondern umfasst auch das damit verbundene Informationssicherheits-Managementsystem (ab hier ISMS abgekürzt). Der Informationsverbund ist der Geltungsbereich der Zertifizierung (sog. Untersuchungsgegenstand). |
Audit | können von einem oder mehreren Auditoren durchgeführt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert 1 sind. Der für die Durchführung eines Audits verantwortliche Auditor wird in diesem Dokument Auditteamleiter genannt. |
Auditteam | können auch Fachexperten angehören, die spezielle Branchenkenntnisse oder solide Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der im Informationsverbund eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik besitzen. Die Rollen der beteiligten Parteien im Zertifizierungsaudit sind in Kap. 2.2 näher ausgeführt. |
Zertifizierungsprozess
Die IT-Grundschutz-Vorgehensweisen Standard- und Kern-Absicherung stellen zusammen mit dem IT-Grundschutz/Kompendium und dessen Empfehlungen von Standard-Sicherheitsmaßnahmen inzwischen einen De-Facto-Standard für Informationssicherheit dar.
- Voraussetzung
Voraussetzung für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz ist eine Überprüfung des Untersuchungsgegenstandes durch einen vom BSI zertifizierten Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.
- Im Rahmen des Audits werden von der Institution erstellte Referenzdokumente gesichtet, eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt und ein Auditbericht erstellt.
- Für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz wird dieser Auditbericht von der Zertifizierungsstelle im BSI geprüft.
- Während der Gültigkeit des daraufhin ausgestellten Zertifikats werden jährlich Überwachungsaudits durchgeführt.
Rollen und Zuständigkeiten
- In das Zertifizierungsverfahren für die ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz sind die folgenden drei Rollen involviert
- Antragsteller,
- Auditor bzw. Auditteamleiter als befugter Vertreter des Auditteams
- Zertifizierungsstelle
- Folgende Abbildung zeigt schematisch die den Rollen zugeordneten Aufgaben und das Zusammenwirken der Rollen im Zertifizierungsverfahren
- Abbildung 1: Rollen im Zertifizierungsverfahren
- Zertifizierungsantrag
Hat eine Institution ein ISMS nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Methodik umgesetzt und liegen alle erforderlichen Nachweise der Umsetzung (sog. Referenzdokumente [REFDOK]) vor, kann Zertifizierungsschema für ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz die Institution ein Zertifizierungsverfahren für eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von ITGrundschutz bei der Zertifizierungsstelle initiieren und einen Zertifizierungsantrag stellen.
- Die Institution beauftragt ein Auditteam, auf Grundlage des vorliegenden Zertifizierungsschemas und des zugehörigen Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz den Informationsverbund, sein ISMS und seine Sicherheitsstruktur zu überprüfen.
- Der Antragsteller ist Initiator des Zertifizierungsverfahrens und unterstützt das Auditteam bei der Sichtung der Referenzdokumente und der Vor-Ort-Prüfung des Informationsverbundes.
- Das Auditteam dokumentiert seine Prüfergebnisse in einem Auditbericht, der zusammen mit dem Zertifizierungsantrag der Zertifizierungsstelle als Grundlage für ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz dient.
- Auditoren dürfen nur Themengebiete prüfen, für die sie das notwendige Fachwissen und ausreichend Erfahrung mitbringen.
- Falls weder der Auditteamleiter noch die anderen Auditoren des Teams über das nötige Spezialwissen verfügen, muss der Auditteamleiter zur Unterstützung der Prüftätigkeiten und zur Absicherung der Prüfaussagen einen oder mehrere Fachexperten hinzuziehen.
- Zwei oder mehr Auditoren können sich zu einem Auditteam zusammenschließen, um ein gemeinsames Audit durchzuführen.
- In einem solchen Fall wird ein Auditteamleiter (Auditverantwortlicher) bestimmt.
- Die Rollen und Zuständigkeiten der Teammitglieder sind zu Beginn des Zertifizierungsverfahrens festzulegen.
- Ein Auditteam kann darüber hinaus noch Fachexperten zur Unterstützung hinzuziehen.
- Fachexperten müssen ebenso wie die Auditoren Fachwissen sowie Erfahrung im Bereich Informationssicherheit besitzen und sind Teil des Auditteams.
- Jedes Mitglied des Auditteams muss vor Beginn des Verfahrens, d. h. mit dem Zertifizierungsantrag, sowie vor einem Überwachungsaudit eine Unabhängigkeitserklärung bei der Zertifizierungsstelle einreichen.
- Die Zertifizierungsstelle des BSI muss dem Einsatz des Auditors bzw. des Auditteams zustimmen.
- Alle Mitglieder des Auditteams müssen im Auditbericht aufgeführt sein.
- Ansprechpartner
Ansprechpartner der Zertifizierungsstelle ist der Auditteamleiter
- Dieser sendet den Auditbericht verschlüsselt an die Zertifizierungsstelle des BSI und ergänzt Nachforderungen.
- Je nach Vertragsinhalt kann der Auditor dem Antragsteller den Auditbericht jederzeit zur Verfügung stellen.
- Hilfskräfte
Hilfskräfte für reine Verwaltungstätigkeiten, beispielsweise Schreibkräfte, können eingesetzt werden, wenn diese vom Auditteamleiter entsprechend überwacht und kontrolliert werden.
- Für Hilfskräfte gelten keine einschränkenden Bedingungen; sie müssen auch nicht im Auditbericht genannt werden.
- Die Verantwortung für die Prüftätigkeiten verbleibt in jedem Fall beim Auditteamleiter.
- Die Zertifizierungsstelle des BSI übernimmt die Rolle einer unabhängigen dritten Instanz, die die Gleichwertigkeit der Prüfungen und der Auditberichte gewährleistet.
- Sie veröffentlicht die Schemata und Interpretationen zum Zertifizierungsverfahren.
- Die Zertifizierungsstelle prüft den Zertifizierungsantrag des Antragstellers und den eingereichten Auditbericht des Auditteams auf Grundlage des vorliegenden Zertifizierungsschemas und des zugehörigen Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.
- Bei positivem Prüfergebnis erteilt die Zertifizierungsstelle für den Informationsverbund des Antragstellers ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz.
- Antragsteller und Auditteamleiter sollten bei der Planung von Zertifizierungsverfahren darauf achten, dass genügend Zeit und Ressourcen (Budget, Personal, ...) für Kommentierungszyklen von Auditberichten und eventuelle Nachbesserungen bzw. Nachforderungen eingeplant werden.
Zertifizierungsantrag
- Zur Initiierung des Zertifizierungsverfahrens ist vom Antragsteller ein Antrag auf eine ISO 27001Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz bei der Zertifizierungsstelle des BSI zu stellen.
- Anforderungen
- Der Zertifizierungsstelle des BSI muss der vollständige Zertifizierungsantrag mindestens 1 Monat vor Beginn des Audits (d. h. vor Beginn der Sichtung der Referenzdokumente) vorliegen.
- In Einzelfällen kann die Prüfung länger dauern, sodass evtl. Audittermine angepasst werden müssen.
- Der Zertifizierungsantrag enthält Angaben zum Antragsteller und verschiedene weitere Informationen zum Untersuchungsgegenstand (d. h. zum zu zertifizierenden Informationsverbund) sowie zur Auditierungstätigkeit.
- Insbesondere müssen die im Folgenden genannten Angaben vollständig sein:
- Der zu zertifizierende Untersuchungsgegenstand ist zu beschreiben.
- Ferner ist ein kurzes Behörden- bzw. Firmenprofil zu geben, aus dem u. a. die wesentlichen Tätigkeitsfelder der Institution sowie die Größe und Bedeutung des Untersuchungsgegenstandes für die Institution deutlich werden.
- Bei einer Re-Zertifizierung sind die Änderungen im Informationsverbund im Vergleich zum Informationsverbund der Erst-Zertifizierung anzugeben und kurz zu beschreiben.
- Bei der Verwendung überarbeiteter oder neuer Bausteine sind diese im Antrag mit anzugeben und zu beschreiben.
- Dabei werden nur große / gravierende Änderungen aufgeführt.
◦ Im Zertifizierungsantrag sind Angaben zur Abgabe des Auditberichts an die Zertifizierungsstelle des BSI zu machen.
- Der Zeitplan ist mit der Zertifizierungsstelle des BSI abzustimmen.
- Terminänderungen sind dem BSI rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
◦ Teil des Zertifizierungsantrags ist die Unabhängigkeitserklärung der Auditteammitglieder (s. nächstes Kapitel). Formulare zur Antragstellung sowie für die Unabhängigkeitserklärung sind auf den Webseiten des BSI zu finden.
- Als Prüfungsgrundlage für Auditierungen im Rahmen der ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz müssen die in „Prüfgrundlage für Zertifizierungen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz“ [PRÜFGR] aufgeführten Dokumente in der dort genannten Version verwendet werden.
- Der Zertifizierungsantrag muss im Original in Papierform oder als absenderbestätigte De-Mail dem BSI zugestellt werden.
Die Zertifizierungsstelle prüft den eingereichten Zertifizierungsantrag auf Vollständigkeit, Konsistenz und Erfüllung der o.g. Anforderungen.
- Ferner wird im Rahmen der Antragsprüfung die prinzipielle Zertifizierbarkeit des Untersuchungsgegenstandes, also die sinnvolle Abgrenzung des Informationsverbunds geprüft und wenn nötig abgestimmt.
- Bei positiver Prüfung des Zertifizierungsantrags wird das Zertifizierungsverfahren in Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge offiziell eröffnet und eine Zertifizierungskennung vergeben.
- Die Verfahrenseröffnung und die Zertifizierungskennung werden dem Antragsteller schriftlich und dem Auditteamleiter per E-Mail bzw. telefonisch mitgeteilt und wenn gewünscht auf der BSI-Webseite veröffentlicht.
- Mit der Sichtung der Referenzdokumente darf nicht vor Verfahrenseröffnung begonnen werden, d.h. das Audit darf erst nach Mitteilung der Zertifizierungskennung beginnen.
Unabhängigkeitserklärung
Jedes Mitglied des Auditteams (Auditteamleiter, Auditoren, Fachexperten) muss der Zertifizierungsstelle des BSI gegenüber eine Unabhängigkeitserklärung mit Begründung abgeben.
- Interessenskonflikte
Wenn ein Mitglied des Auditteams (Auditteamleiter, Auditor, Fachexperten) oder die Firma, für die der Betreffende tätig ist, in Beziehung zu der zu auditierenden Institution oder Teilen davon bzw. zu beratenden Institutionen oder Personen steht, die einen Interessenskonflikt hervorrufen kann, ist diese Unabhängigkeit in der Regel nicht mehr gegeben.
- Eine solche Gefährdung kann z. B. bei folgenden Konstellationen auftreten, wobei ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet wird
- Beratung der Institution durch den Auditor selbst oder einen Kollegen / Vorgesetzten /
Mitarbeiter des Auditors
- andere geschäftliche Verbindungen des Auditors oder des Arbeitgebers des Auditors und der auditierten Institution
- Verwandtschaftsverhältnis des Auditors mit Mitgliedern / verantwortlichen Personen der auditierten Institution oder eines Beraters • Geschäftsanbahnung (z. B. nicht erfolgreiche Bewerbung um eine Beratung)
- Rein auditierende Tätigkeiten sind hiervon explizit ausgenommen
Diese Unabhängigkeitserklärung muss der Zertifizierungsstelle des BSI bei einer Erst- oder ReZertifizierung mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.
- Die Unabhängigkeitserklärung muss im Original in Papierform vom Antragsteller mit dem Zertifizierungsantrag eingereicht werden.
- Alternativ kann die Unabhängkeitserklärung auch direkt vom Auditor im Original in Papierform oder per absenderbestätigter De-Mail eingereicht werden.Solange der Nachweis nicht vorliegt oder ungenügend ist, kann dieses Mitglied des Auditteams für das beantragte Verfahren nicht eingesetzt werden.
- Nachmeldungen von Auditteammitgliedern müssen der Zertifizierungsstelle formlos, gerne per E-Mail, mitgeteilt werden.
- Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich vor, zusätzliche Informationen zum Verhältnis zwischen Auditor und Antragsteller bzw. beratender Institution einzufordern.
- Sieht sie die Unabhängigkeit von Mitgliedern des Auditteams nicht gewährleistet, widerspricht sie der Teilnahme dieser Auditteammitglieder am Audit.
- Mit Vergabe der Zertifizierungskennung wird das im Antrag aufgeführte Auditteam akzeptiert.
- Stellt das Auditteam z. B. bei der Vorbereitung auf die Phase 2 des Audits (Vor-Ort-Prüfung) fest, dass weitere Auditteammitglieder benötigt werden, so müssen diese Unabhängigkeitserklärungen nachreichen2. Das neue Auditteammitglied darf erst eingesetzt werden, nachdem dessen Unabhängigkeit durch das BSI bestätigt wurde.
- Dies geschieht in der Regel durch eine E-Mail vom BSI an den Auditteamleiter mit Kopie an Antragsteller und das neue Auditteammitglied.
- Für Überwachungsaudits ist ebenfalls eine (erneute) Unabhängigkeitserklärung für jedes Mitglied des Auditteams einzureichen.
- Diese Unabhängigkeitserklärung muss der Zertifizierungsstelle mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.
- Die Bestätigung der Unabhängigkeit erfolgt in der Regel durch E-Mail vom BSI an den Auditteamleiter mit Kopie an den Antragsteller und alle anderen Auditteammitglieder.
Formulare zur Antragstellung sowie für die Unabhängigkeitserklärung sind auf den Webseiten des BSI zu finden.
Auswahl des Auditteams
- Für die Auditierung des Informationsverbundes der Institution beauftragt diese ein Auditteam damit, in einer unabhängigen Prüfung den Status der Informationssicherheit im Informationsverbund zu prüfen und zu verifizieren.
- Mindestens der Auditteamleiter und die Auditoren müssen eine gültige BSI2-Zertifizierung (s. [ZERTAUD]) besitzen.
- Die Unabhängigkeitserklärung ist unverzüglich der Zertifizierungsstelle des BSI einzureichen.
- Eine Frist von 1 Monat vor Auditweiterführung ist nicht einzuhalten.
- Zertifizierte Auditoren
- Kontaktadressen der zertifizierten Auditoren finden sich im Internet auf den Webseiten des BSI.
Das Auditteam wird von der antragstellenden Institution beauftragt und der Zertifizierungsstelle des BSI im Zertifizierungsantrag bekannt gegeben.
- Bei der Auswahl des Auditteams müssen Besonderheiten im Aufbau und in den Prozessen und Gegebenheiten der beauftragenden Institution berücksichtigt werden.
- Die Mitglieder des Auditteams müssen die Fachkenntnisse besitzen, die sie zur Auditierung der Institution benötigen.
- Da der Auditteamleiter durch sein positives oder negatives Votum für das Ergebnis des Zertifizierungsaudits verantwortlich ist, muss er die Auditteammitglieder nach Qualifikation und Erfahrung auswählen und einsetzen.
Die Mitglieder des Auditteams müssen der Zertifizierungsstelle des BSI frühzeitig einen ausführlichen Nachweis vorlegen, dass ihre Unabhängigkeit in den geplanten Audits nicht gefährdet ist.
- Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich das Recht vor, von der antragstellenden Institution gewählte Auditoren abzulehnen.
Für eine optimale Prozessgestaltung empfiehlt es sich, für die beiden während der Zertifikatslaufzeit erforderlichen Überwachungsaudits das Auditteam aus dem Zertifizierungsaudit zu wählen.
- Wechselt das Auditteam, ist von der antragstellenden Institution dafür Sorge zu sorgen, dass (mindestens) die Referenzdokumente sowie alle vorhergehenden Auditberichte aus der zugrunde liegenden Zertifizierung (Auditbericht aus dem Zertifizierungsprozess selbst sowie ggf. der Auditbericht aus dem ersten Überwachungsaudit, falls bereits erfolgt) dem Auditteam für das Überwachungsaudit zur Verfügung stehen.
- Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Aufwände des Auditteams wegen der erneuten Einarbeitung deutlich höher sein können.
Vertraulichkeit von Informationen
- Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zum Beispiel bei der Übergabe der Referenzdokumente müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
- Zertifizierte Auditoren sind durch vertragliche Vereinbarungen mit dem BSI verpflichtet, Details zum Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren und zu im Rahmen des Audits gewonnenen Informationen streng vertraulich zu behandeln sowie Kollegen und Dritten Informationen nur zu geben, soweit ihre Kenntnis unbedingt notwendig und mit den vertraglichen Vereinbarungen mit dem BSI und der auditierten Organisation vereinbar ist.
Die elektronische Übermittlung des Auditberichts durch den Auditteamleiter an das BSI muss aus Gründen der Vertraulichkeit unbedingt verschlüsselt erfolgen.
- Der Auditbericht wird unter Verweis auf die entsprechende Zertifizierungskennnummer (BSI-IGZ-0xxx) an das Postfach gs-zertpruef@bsi.bund.de geschickt, optional kann er auch in Kopie an den zuständigen Zertifizierer gesandt werden.
- Zur Kryptografie können nachfolgende Programme eingesetzt werden
- Chiasmus
- GnuPG
- Pretty Good Privacy (PGP)
Ziel eines Audits und Auditphasen
- Unabhängige Prüfung
Unabhängige Überprüfung des ISMS nach ISO 27001 auf der Basis von ITGrundschutz in einem fest definierten Geltungsbereich einer Organisation.
Phasen
- Jedes Audit setzt sich grundsätzlich aus zwei getrennten, aufeinander aufbauenden Phasen zusammen
Phase | Beschreibung |
---|---|
Phase 1 | Dokumentenprüfung Phase 1 umfasst zunächst die Dokumentenprüfung, d. h. die Prüfung der Referenzdokumente, die von der zu auditierenden Institution erstellt und für die Zertifizierung eingereicht werden. |
Phase 2 | Umsetzungsprüfung vor Ort Auf der Grundlage der Dokumentenprüfung bereitet sich das Auditteam auf die Vor-OrtPrüfung vor. |
In Phase 2 schließt sich eine Vor-Ort-Prüfung des Informationsverbundes durch das Auditteam an, in der im realen Informationsverbund die praktische Umsetzung der in den Referenzdokumenten dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen bzgl. ISO 27001 und IT-Grundschutz auf ihre Angemessenheit, Korrektheit und die Wirksamkeit des ISMS hin überprüft wird (Umsetzungsprüfung).
Details zur Planung und Durchführung von Audits sowie der Anfertigung von Auditberichten sind in den Dokumenten [AUD] nachzulesen.
Zeitverlauf
- Abbildung 2: Antrags- und Auditierungsphase
- Der vollständige Antrag inklusive der Unabhängigkeitserklärung der Auditteammitglieder muss der Zertifizierungsstelle des BSI mindestens 1 Monat vor Beginn des Audits, d.h. vor Beginn der Sichtung der Referenzdokumente, vorliegen.
- In Einzelfällen kann die Prüfung länger dauern, sodass evtl. Audittermine angepasst werden müssen.
- Spätestens 3 Monate nach dem Beginn der Sichtung der Referenzdokumente muss der Auditbericht der Zertifizierungsstelle vorliegen.
- Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen jeweils nach spätestens 1 Monat erfüllt sein.
- Wenn drei Monate nach Abgabe des ersten Auditberichts das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, prüft die Zertifizierungsstelle des BSI, ob auf der Basis des vorliegenden Berichts noch ein Zertifikat erteilt werden kann.
- Abbildung 3: Fristen Überwachungsaudit
- Das Überwachungsaudit sowie der zugehörige Auditbericht und dessen Prüfung durch die Zertifizierungsstelle des BSI müssen 1 Jahr bzw. 2 Jahre nach Ausstellung des Zertifikates abgeschlossen sein.
- Dabei sollten die Prüfungen nicht früher als 3 Monate vor Ablauf des 1. bzw. 2. Jahres nach Zertifikatserteilung beginnen und der Auditbericht sollte nicht später als 2 Monate vor diesem Zeitpunkt bei der Zertifizierungsstelle eingetroffen sein.
- Die Unabhängigkeitserklärungen für das Überwachungsaudit müssen der Zertifizierungsstelle mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.
- Abbildung 4: Fristen Re-Zertifizierung
- Bei einer Re-Zertifizierung darf mit der Sichtung der Referenzdokumente frühestens 4 Monate vor Auslaufen des Zertifikates begonnen werden.
- Der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle des BSI mindestens 2 Monate vor dem Gültigkeitsende des Zertifikates vorliegen.
- Darüber hinaus gelten die gleichen Fristen wie für ein Erst-Zertifizierungsaudit (s.
- Abbildung 2: Antrags- und Auditierungsphase)
Audittypen
Für die ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz sind – bezogen auf die dreijährige Laufzeit eines Zertifikates – verschiedene Typen von Audits zu unterscheiden:
- Erst-Zertifizierungsaudit: Im Rahmen eines Erst-Zertifizierungsaudits wird erstmalig der betreffende Informationsverbund der Institution unter ISO 27001- und IT-GrundschutzAspekten auditiert.
- Im Rahmen des Erst-Zertifizierungsaudits kann ein sogenanntes Voraudit (s. Kap. 2.8.1) durchgeführt werden.
- Überwachungsaudit: In die dreijährige Laufzeit eines Zertifikates integriert sind jährliche Überwachungsaudits des zertifizierten Informationsverbundes, die auf die Kontrolle der für das Zertifikat nachgewiesenen Informationssicherheit im Informationsverbund zielen.
Das Audit dient dem Nachweis, dass der zertifizierte Informationsverbund weiterhin den Anforderungen bzgl. ISO 27001 und IT-Grundschutz genügt.
- Re-Zertifizierungsaudit: Nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit von drei Jahren wird eine ReZertifizierung des Informationsverbundes erforderlich, sofern weiter eine Zertifizierung des Informationsverbundes angestrebt ist.
- Diese umfasst insbesondere ein Re-Zertifizierungsaudit des Informationsverbundes, das zum großen Teil identisch zum Erst-Zertifizierungsaudit abläuft.
Erst-Zertifizierungsaudit, Überwachungsaudit und Re-Zertifizierungsaudit unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihres Umfangs voneinander.
- Bei jedem Typ von Audit findet aber eine Initialisierung (wie z. B. Antragstellung, Klärung von Zuständigkeiten und Befugnissen, Abstimmungen) und eine Bewertung (Schreiben des Auditberichts durch das Auditteam, Sicherstellen der Vergleichbarkeit von Zertifizierungsverfahren durch die Zertifizierungsstelle) statt.
Ein Voraudit ist im Rahmen des Erst-Zertifizierungsaudits zulässig
- Im Rahmen eines ReZertifizierungsaudits ist ein Voraudit nur bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, also des Informationsverbundes, zulässig.
Erst-Zertifizierung
Ein Erst-Zertifizierungsverfahren wird mit der Annahme des Zertifizierungsantrags durch die Zertifizierungsstelle des BSI eröffnet.
- Erst nach Beginn des Zertifizierungsverfahrens und Vergabe der Zertifizierungskennung kann mit der Prüfung begonnen werden.
Im Rahmen eines Erst-Zertifizierungsverfahrens kann ein sogenannten Voraudit durchgeführt werden. Dabei kann das Auditteam gezielt einzelne Aspekte aus Phase 1 und 2 auswählen und stichprobenartig prüfen.
- Außer intensiven Gesprächen mit dem Antragsteller hat das Auditteam die Möglichkeit, sich Dokumente, Prozeduren und Implementierungen anzusehen, um einen Eindruck davon zu bekommen, ob ein Zertifizierungsaudit prinzipiell zu einem positiven Ergebnis führen könnte.
- Dokumentenprüfung
In der Dokumentenprüfung werden die vom Antragsteller vorgelegten Referenzdokumente durch das Auditteam geprüft.
- Nach Abschluss der Dokumentenprüfung entscheidet das Auditteam auf Grundlage der Ergebnisse aus dieser Auditphase, ob eine Fortsetzung des Audits mit der Umsetzungsprüfung vor Ort sinnvoll ist und erweitert ggf. das Auditteam.
- Anschließend begutachtet das Auditteam in der Umsetzungsprüfung vor Ort auf Basis seines Auditplans stichprobenartig die Umsetzung der dokumentierten Sachverhalte.
- Die Prüfergebnisse werden im Auditbericht festgehalten.
- Teil des Auditberichts ist der Auditplan, welcher eine erste, grobe Planung der Überwachungsaudits enthält.
- Auditbericht
Sobald der Auditbericht zu einem Erst-Zertifizierungsaudit in vollständiger Fassung bei der Zertifizierungsstelle vorliegt und die Rechnung für die Zertifizierung vom Antragsteller beglichen wurde, prüft die Zertifizierungsstelle diesen Auditbericht auf Einhaltung aller Vorgaben des Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.
- Die Prüfung gegen das Auditierungsschema erfolgt mit der Zielsetzung, ein einheitliches Niveau aller ISO 27001Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz und die Vergleichbarkeit von Zertifizierungsaussagen zu gewährleisten.
Der Auditbericht darf sich nur auf Prüfungen des Auditteams (Dokumentenprüfungen und Umsetzungsprüfung) stützen, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Auditberichts an die Zertifizierungsstelle nicht älter als drei Monate sind.
- Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
- Dagegen sind mehrere Nachforderungen an den Auditbericht durch die Zertifizierungsstelle des BSI möglich.
- Wenn drei Monate nach Abgabe des ersten Auditberichts das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, prüft die Zertifizierungsstelle des BSI, ob auf der Basis des vorliegenden Berichts noch ein Zertifikat erteilt werden kann.
Überwachungsaudits
- Die Überwachungsaudits sind Teil des Erst- bzw. Re-Zertifizierungsverfahrens.
- Aus diesem Grund ist kein erneuter Antrag notwendig.
- Eine erneute Unabhängigkeitserklärung aller Auditteammitglieder muss der Zertifizierungsstelle des BSI 1 Monat vor Beginn des Audits vorliegen.
- Das Überwachungsaudit sowie der zugehörige Auditbericht und dessen Prüfung durch die Zertifizierungsstelle des BSI müssen 1 Jahr bzw. 2 Jahre nach Ausstellung des Zertifikates abgeschlossen sein.
- Dabei ist vom Auditteamleiter darauf zu achten, dass genügend Raum für die Beseitigung von im Überwachungsaudit festgestellten Abweichungen sowie für die Erstellung des Auditberichts eingeplant wird.
- Die Prüfungen des Überwachungsaudits dürfen nicht früher als 3 Monate vor Ablauf des 1. bzw. 2.
Jahres nach Zertifikatserteilung beginnen und der Auditbericht darf nicht später als 2 Monate vor diesem Zeitpunkt bei der Zertifizierungsstelle eingetroffen sein (Vergleich zusammenfassende Darstellung in Kap. 3.3). Ausnahmen sind rechtzeitig mit dem zuständigen Zertifizierer abzustimmen. Andere Rahmenbedingungen wie z. B. ein Wechsel des Auditteams im Vergleich zum Erst-Audit oder zum 1. Überwachungsaudit müssen frühzeitig (mind. 1 Monat vorher) der Zertifizierungsstelle angezeigt werden.
- Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
- Kommt das Auditteam insgesamt über beide Auditphasen zu einem positiven Prüfergebnis, sendet der Auditteamleiter den finalen Auditbericht an die Zertifizierungsstelle des BSI. Bei einem negativen Ergebnis muss das BSI ebenfalls hierüber informiert werden.
- Die Zertifizierungsstelle des BSI
- Zertifizierungsschema für ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz überprüft den finalen Auditbericht auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse.
- Nachforderungen oder Nachfragen werden an den Auditteamleiter gestellt, der die ggf. bestehenden Unklarheiten beseitigt.
- Nur bei positivem Abschluss des Prüfprozesses bleibt das vom BSI erteilte ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz weiterhin gültig.
- Nach einem Überwachungsaudit erfolgt keine Neuausstellung der Zertifikatsurkunde oder Ergänzung des zugehörigen Anhangs durch die Zertifizierungsstelle.
- Der Antragsteller erhält nach positiver Prüfung durch Auditteam und Zertifizierungsstelle ein Schreiben über diese Tatsache, welches die Zertifikatsurkunde ergänzt.
- Bei nicht fristgerechter Einreichung des Auditberichts oder negativem Abschluss des Überwachungsaudits behält sich die Zertifizierungsstelle das Recht vor, das bestehende Zertifikat auszusetzen oder ggf. zu entziehen, s.Kap. 2.12.
Außer den planmäßigen Überwachungsaudits, welche zweimal im Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden, können außerplanmäßige Überwachungsaudits notwendig werden.
- Ein außerplanmäßiges Überwachungsaudit kann beispielsweise zur Überprüfung der Behebung schwerwiegender Abweichungen oder durch die Änderung des Untersuchungsgegenstandes notwendig werden.
- Die Kosten, die in der Zertifizierungsstelle durch außerplanmäßige Überwachungsaudits entstehen, sind nicht in die Pauschale für die Zertifizierung eingerechnet und werden zusätzlich nach Kostenverordnung abgerechnet.
Re-Zertifizierung
- Die Gültigkeit von ISO 27001-Zertifikaten auf der Basis von IT-Grundschutz ist auf drei Jahre begrenzt
- Sind in dieser Zeit wesentliche Änderungen (wie z. B. größere Änderungen im Managementsystem, Änderungen in der Organisation, Änderungen im Outsourcing, Standortwechsel, Änderungen von Tätigkeitsfeldern) am zertifizierten Informationsverbund geplant, muss der Antragsteller diese der Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich schriftlich mitteilen.
- Das BSI entscheidet dann, ob eine vorzeitige Re-Zertifizierung erforderlich ist.
- Im Falle einer Re-Zertifizierung ist immer ein Zertifizierungsantrag zu stellen
Vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums eines Zertifikats ist im Falle, dass der Antragsteller weiterhin ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz für seinen Informationsverbund wünscht, stets eine erneute Zertifizierung des Untersuchungsgegenstands erforderlich, um zu dokumentieren, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung der ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz noch erfüllt sind.
- Dieses Zertifizierungsverfahren läuft als Re-Zertifizierungsverfahren, sofern sich der ursprüngliche Untersuchungsgegenstand nicht grundlegend geändert hat und die Re-Zertifizierung sich nahtlos an die Zertifizierung anschließt oder innerhalb angemessener Zeit nach Ablauf der Gültigkeit gestartet wird (ca. ein halbes Jahr). Um eine lückenlose Zertifizierung eines Untersuchungsgegenstands zu erreichen, muss die Re-Zertifizierung vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Erstzertifikats abgeschlossen sein.
- Ein Antrag auf Re-Zertifizierung oder ein laufendes Re-Zertifizierungsverfahren verlängert die Gültigkeit des Erstzertifikats nicht.
- Re-Zertifizierungsverfahren
Das Re-Zertifizierungsverfahren, sein Ablauf und seine Rahmenbedingungen sind einer ErstZertifizierung vergleichbar und sind sinngemäß zu übertragen, wobei der Bezug zum ablaufenden Zertifikat deutlich gemacht werden muss (z. B. Erläuterung Bausteinauswahl, Darstellung Änderungen).
- Ein Voraudit darf bei einer Re-Zertifizierung nur bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, also des Informationsverbundes, erfolgen.
- Ein Re-Zertifizierungsaudit darf frühestens vier Monate vor Ablauf des Zertifikates beginnen, der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle des BSI spätestens zwei Monate vor Ablauf des Zertifikates vorliegen (Vergleich zusammenfassende Darstellung in Kap. 3.3).
- Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
- Ab der ersten Re-Zertifizierung eines nach Kompendium (re-)zertifizierten Untersuchungsgegenstands müssen die zu prüfenden Bausteine vor Beginn der Auditierung mit dem BSI formlos per E-Mail abgestimmt werden.
- Das BSI behält sich hierbei eine Änderung der Auswahl grundsätzlich vor.
Ein im Rahmen einer Re-Zertifizierung erteiltes Zertifikat ist wie ein Erst-Zertifikat für drei Jahre gültig und ebenfalls mit jährlichen Überwachungsaudits verknüpft.
Prüf- und Auditbegleitung
- Prüf- und Auditbegleitung der Zertifizierungsstelle des BSI
Das BSI hat ein Zertifizierungs- bzw. Anerkennungsschema [ZERTAUD] aufgebaut, das die Vergleichbarkeit von Zertifizierungsverfahren und die Kompetenz der zertifizierten Auditoren sicherstellt. Die Prüfbegleitung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt durch die intensive Prüfung des Auditberichts.
- Dabei wird vor allem auf die Vergleichbarkeit zwischen den Zertifizierungsverfahren geachtet.
Die Zertifizierungsstelle kann in Absprache mit dem Antragsteller einen Teil des Audits begleiten.
- Die Reisekosten werden dem Antragsteller in diesem Fall gemäß Kostenverordnung in Rechnung gestellt.
- Ergänzender Hinweis
- Nicht Thema dieses Dokuments ist die Begleitung eines Mitgliedes des Auditteams durch die Personenzertifizierungsstelle des BSI im Rahmen seines Vertrages mit dem BSI. Diese ist in der Verfahrensbeschreibung zur Anerkennung von Prüfstellen und Zertifizierung von ITSicherheitsdienstleistern und dem Programm zur Kompetenzfeststellung von Zertifizierung von Personen im Detail geregelt [ZERTAUD].
Auditbericht
- Für jedes Audit ist zur Dokumentation aller Prüfaktivitäten und -ergebnisse vom Auditteamleiter ein Auditbericht zu erstellen
- Das Format und die Inhalte eines Auditberichts sind im Detail im Auditierungsschema für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz [AUD] definiert.
- Die Referenzdokumente des Antragstellers sind als Anlagen dem Auditbericht beizufügen und gelten als Bestandteil des Auditberichts.
- Vorversionen des Auditberichts, welchen z. B. nur die Prüfergebnisse für Phase 1 enthalten, sind in der Regel nicht an die Zertifizierungsstelle zu übersenden.
- Der Auditbericht richtet sich ausschließlich an den Antragsteller und die Zertifizierungsstelle des BSI
Die Ergebnisse des Auditberichts werden vom Auditteam und von der Zertifizierungsstelle des BSI vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Sofern ein anderes Auditteam als das im Zertifizierungsaudit eingesetzte ein Überwachungsaudit durchführt, müssen vom Antragsteller die Auditdokumente, darunter auch der Auditbericht des Zertifizierungsaudits und im Falle des zweiten Überwachungsaudits auch der Auditbericht des ersten Überwachungsaudits an den neuen Auditteamleiter weitergegeben werden.
- Im Falle eines Erst- oder Re-Zertifizierungsaudits dient der zugehörige Auditbericht der Zertifizierungsstelle als Grundlage für die Erteilung eines Zertifikats.
- Ein Auditbericht im Rahmen eines Überwachungsaudits bildet für die Zertifizierungsstelle die Grundlage für die Aufrechterhaltung eines bereits erteilten Zertifikates.
- Alle an die Zertifizierungsstelle des BSI gesandten Versionen des Auditberichts werden zur einfacheren Bearbeitung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
- Dabei müssen mindestens das Drucken und das Entnehmen von Inhalt zulässig sein.
- Bei Aktualisierungen des Auditberichts müssen Änderungen zur Vorversion kenntlich gemacht sein.
- Die abgenommene Version des Auditberichts wird der Zertifizierungsstelle zusätzlich im Original in Papierform mit der Unterschrift des Auditteamleiters oder als absenderbestätigte De-Mail zugesandt (s. Kap. 1.7). Der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle verschlüsselt zugesandt werden (s.Kap. 2.6).
Zertifikatserteilung
- Nach positiver Bewertung des Auditprozesses durch die Zertifizierungsstelle des BSI erteilt das BSI
auf der Grundlage des Zertifizierungsantrags und des abgenommenen Auditberichts für den vorliegenden Informationsverbund ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz.
- Sie fertigt ein Zertifikat und einen Zertifizierungsreport mit zusätzlichen Informationen zum Zertifizierungsverfahren (z. B. Auflagen) sowie einen Zertifikatsbutton für Werbezwecke an.
- Diese Dokumente werden mit dem Zertifizierungsbescheid, dem Widerspruchsverzicht und ggf. den Verwendungsbedingungen für den Zertifikatsbutton an den Antragsteller gesandt.
- Sofern der Antragsteller einer Veröffentlichung des Zertifikates nicht explizit widersprochen hat, wird die Tatsache der Zertifizierung einen Monat nach Zustellung des Zertifikats oder nach Rücksendung des Widerspruchsverzichts auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht.
- Auf Nachfrage muss die Zertifizierungsstelle des BSI jedoch Auskünfte zu allen erteilten Zertifikaten geben.
Die zertifizierte Institution darf das Zertifikat sowie einen vom BSI zur Verfügung gestellten Zertifikatsbutton nur unter der Bedingung verwenden, dass das Zertifikat und der zugehörige Zertifizierungsreport jederzeit auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden sowie die mit dem Zertifikatsbutton verbundenen und der zertifizierten Institution mitgeteilten Verwendungsbedingungen für den Button beachtet werden.
- Ist das Zertifikat nicht mehr gültig oder ist das Zertifikat ausgesetzt, darf weder mit dem Zertifikatsbutton noch mit dem Zertifikat (weiter) geworben werden.
Aussetzung und Zurückziehung von Zertifikaten
Aussetzung von Zertifikaten
- Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich vor, erteilte Zertifikate auszusetzen
Mögliche Gründe
- Das Überwachungsaudit wird nicht fristgerecht durchgeführt
- Der Auditbericht zum Überwachungsaudit wird zu spät bei der Zertifizierungsstelle eingereicht
- Im Überwachungsaudit werden schwerwiegende Abweichungen im Informationsverbund bzgl. seiner Dokumentation und/oder Realisierung erkannt
- die vom Antragsteller innerhalb der vom Auditteam gesetzten Frist nicht behoben sind, sich aber in Umsetzung befinden.
- Ausgesetzte Zertifikate
Ausgesetzte Zertifikate werden aus der Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von ITGrundschutz auf den Internetseiten des BSI entfernt.
- Mit ausgesetzten Zertifikaten und dem zugehörigen Zertifikatsbutton darf keine Werbung mehr betrieben werden.
Die Zertifizierungsstelle macht Vorgaben bezüglich des Umgangs mit den für die Aussetzung eines Zertifikates festgestellten Gründen und bestimmt das weitere Vorgehen.
- Sind die Ursachen, die zur Aussetzung eines Zertifikates geführt haben, den Vorgaben der Zertifizierungsstelle entsprechend beseitigt, erhält das betreffende Zertifikat seine Gültigkeit zurück und wird unverändert wieder in die Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von IT-Grundschutz auf den Internetseiten des BSI aufgenommen.
Zurückziehung von Zertifikaten
- Die Zertifizierungsstelle des BSI hat die Möglichkeit, Zertifikate zurückzuziehen
- Mögliche Gründe hierfür können sein
- Das Überwachungsaudit wird nicht durchgeführt.
- Im Überwachungsaudit werden gravierende Abweichungen im Informationsverbund bzgl. seiner Dokumentation und / oder Realisierung erkannt, die vom Antragsteller nicht in einem angemessenen Zeitraum behoben werden können.
- Ein Überwachungsaudit ergibt, dass der Informationsverbund die Anforderungen an ein ISMS nicht mehr erfüllt bzw. den Anforderungen des IT-Grundschutzes nicht mehr gerecht wird.
- Verstoß gegen Auflagen
Der Verstoß gegen Auflagen aus der Zertifizierung wird bekannt (beispielsweise ein Verstoß gegen die Verwendungsbedingungen für das Zertifikat, die Nichteinhaltung von Auflagen, die sich aus dem Zertifizierungsreport oder Zertifizierungsbescheid ergeben, wie etwa wesentliche Veränderungen am zertifizierten Informationsverbund ohne Information an die Zertifizierungsstelle, Irreführungen und Täuschungen der Institution gegenüber dem Auditteam bzw. dem BSI, begründete Beschwerden beim BSI über die Institution). Abweichungen und Empfehlungen aus dem Auditbericht werden ohne ausreichende Begründung nicht behoben bzw. beachtet. Zurückgezogene Zertifikate werden aus der Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von ITGrundschutz (auch auf den Internetseiten des BSI) entfernt.
- Die Zertifikatsurkunde und der Zertifizierungsreport werden vom Zertifikatsinhaber im Original zurückgefordert und sind an die Zertifizierungsstelle zurückzugeben.
- Mit zurückgezogenen Zertifikaten und dem zugehörigen Zertifikatsbutton darf keine Werbung mehr betrieben werden.
Ein zurückgezogenes Zertifikat kann nicht wieder aktiviert und in einen gültigen Zustand versetzt werden.
- Für den betreffenden Informationsverbund ist, falls vorgesehen, ein neues Zertifizierungsverfahren aufzusetzen.
Hält das BSI es z. B. nach Beschwerden über die Institution für erforderlich, kurzfristig ein außerplanmäßiges Audit durchzuführen oder durch ein Auditteam durchführen zu lassen, so läuft dies nach den Vorgaben dieses Dokumentes und dem Auditierungsschema für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz ab.
- Bei begründeten Beschwerden ist die Durchführung dieses Audits kostenpflichtig.
Beschwerdeverfahren
Beschwerden zum Zertifizierungsverfahren ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz können formlos per Post oder elektronisch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat SZ 25 Postfach 200363 53133 Bonn gs-zert@bsi.bund.de oder gs-zert@bsi-bund.de-mail.de adressiert eingehen. Eingang und Termin der Bearbeitung werden dem Beschwerdeführer daraufhin kurzfristig mitgeteilt. Die Beschwerde wird registriert und anschließend geprüft.
- Sofern die Beschwerde nach Prüfung berechtigt ist, werden entsprechende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen, über die der Beschwerdeführer benachrichtigt wird.
Sollte die Prüfung zum Ergebnis haben, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist, so wird der Beschwerdeführer auch hierüber unterrichtet.
- Gegen Bescheide der Zertifizierungsstelle ist das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben, der schriftlich oder zur Niederschrift an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu richten ist.
IT-Grundschutz-Profile
IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Profile
IT-Grundschutz/Audit
Grundschutz-Audit - Untersuchung des ISMS, ob es gesetzte Anforderungen erfüllt und wirksam ist
Beschreibung
Planung und Vorbereitung
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- Unabhängigkeit
- Auditplan
- Kombination von Audits
Zum Beispiel mit einem Datenschutzaudit in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragen
Synergieeffekte
- Abgleich der Dokumente und Datengrundlagen
- Auditprozess-Aktivitäten
- Zusammenstellung eines Team
- Dokumente vorbereiten
- Planung des Vor-Ort-Audits
- Umgang mit Nichtkonformitäten
Berichtswesen
- Inhalt und Aufbau eines Auditberichtes
- Genehmigung und Verteilung
- Aufbewahrung und Vertraulichkeit
Folgemaßnahmen
- Korrekturmaßnahmen
Notfallmanagement
Business Continuity Management (BCM) - Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen
Beschreibung
- Betriebskontinuitätsmanagement (BKM)
Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen
- Bei Risiken mit hohem Schadensausmaß
- Strategien, Plänen und Handlungen
BCMS etablieren | Rahmenbedingungen, Aufbau- und Ablauforganisation |
Kritische Prozesse ermitteln | Prozesse mit ernsthafte Schäden oder vernichtenden Verlusten bei Unterbrechung |
Kritische Prozesse absichern | Schützen und alternative Abläufe ermöglichen |
Sicherstellung des Fortbestands
- Sicherstellung des Fortbestands einer Einrichtung
Im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit im Angesicht von Risiken mit hohem Schadensausmaß
- Begriffe
- Betriebskontinuitätsmanagement
- Managementmethode
- Lebenszyklus-Modell
- Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Krisenbedingungen absichern
- Verwandtschaft mit Risikomanagement
- Good Practice Guide
Methode und Rahmen des BKM sind im Good Practice Guid veröffentlicht, der durch das (GB) Business Continuity Institute herausgegeben wird
- Zentrale Kompetenzen für Praktiker sind in den (GB, USA) „Joint Standards“ geregelt, die gemeinsam durch das Business Continuity Institute und das Disaster Recovery Institute International herausgegeben werden
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Standard BSI 100-4 „Notfallmanagement“ als Ergänzung zum IT-Grundschutz entwickelt
- Mit der Modernisierung des IT-Grundschutz wird bereits an dem Nachfolger BSI 200-4 gearbeitet
- Incident Management
Um bei Vorfällen (siehe auch Incident Management) oder im Katastrophenfall die Abwicklung der Geschäfte eines Unternehmens fortführen zu können (Business Continuity) müssen Analysen und Planungen vorgenommen werden
- Primär Fragen
- Welche Prozesse müssen unbedingt aufrechterhalten werden?
- Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
- Prioritäten und Ressourcen
- Dazu müssen Prioritäten definiert und benötigte Ressourcen zugeordnet werden
- Eine Maßnahme im Zuge einer Business-Continuity-Planung stellt das Disaster Recovery dar, der gesamte Prozess der Geschäftsfortführung muss sich jedoch darüber mit sehr vielen anderen Punkten beschäftigen
Business Continuity Management
Organisationseinheit eines Unternehmens
- Aufbau und Betrieb eines Notfall- und Krisenmanagements
- Systematischer Vorbereitung auf die Bewältigung von Schadenereignissen
- Ziele
Wichtige Geschäftsprozesse selbst in
- kritischen Situationen und Notfällen
- nicht oder nur temporär
- unterbrochen werden
- die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens trotz Schadenereignis gesichert bleibt
- Ziel
- Generierung und Proklamation von Prozessdefinitionen und Dokumentation
- Betriebsbereiter dokumentierter Notfallvorsorgeplan
- Exakt auf die Organisation abgestimmt
- Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf das Thema „wirtschaftliche Existenzsicherung bei einer unternehmenskritischen Notfallsituation“
BSI-Standard 200-4
Standards | |
---|---|
200-1 | Anforderungen an ein ISMS |
200-2 | Umsetzung der Anforderungen |
200-3 | Risikoanalyse |
200-4 | Business Continuity Management |
Kompendium | |
Kapitel 1 | IT-Grundschutz/Kompendium/Vorspann |
Kapitel 2 | Schichtenmodell / Modellierung |
Elementare Gefährdungen |
Elementare Gefährdungen |
Schichten | Prozesse Systeme |
Business Continuity Management - BCM (2023)
- Etablierung eines Business Continuity Management
ISMS nach BSI IT-Grundschutz
- Grundlage zur Nutzung von Synergieeffekten
- Auf bereits dokumentierte Informationen zurückgreifen
- Zeitkritischen Geschäftsprozesse und Abhängigkeiten
- Parameter für Normal- und Notbetrieb
- Methodik nach BSI-Standard 200-3
- kann aus dem ISMS adaptiert werden
- Hinweise
- Die Etablierung eines Business Continuity Managements setzt umfangreiche Kenntnisse der Organisation voraus
- Eine Umsetzung eines ISMS impliziert keine Umsetzung eines Business Continuity Managements
- siehe auch DER.4 Notfallmanagement
- ISO 22301
Mit dem Best-Practice Standard 200-4 des BSI kann eine Zertifizierung nach der ISO 22301 erreicht werden
Notfallmanagement
- Notfallmanagement
- Schäden vermeiden und eindämmen
- Notfälle verhindern und bewältigen
- Klassisches Notfallmanagement
- Brandschutz
- Arbeits- und Unfallschutz
- ...
- Business Continuity Management
- Wiederanlauf des Geschäftsbetriebs
- Modernere Begriff zur Bewältigung der heute relevanten Risikoszenarien
Business Continuity Management System
Rahmenwerk für ein Business Continuity Management System (BCMS)
- Management von Notfällen und Krisen
- technisch
- nicht-technisch
- Relevanz
Zunehmende Relevanz der Einbeziehung von Maßnahmen für die Geschäftsfortführung (Business Continuity) für die Informationsverarbeitung
- Gravierende Risiken
- frühzeitig erkennen
- Maßnahmen dagegen etablieren
- Überleben der Einrichtung sichern
- Organisationen beliebiger Art, Größe und Branche
- Synergieeffekte
- Zahlreiche Synergieeffekte zum IT-Grundschutz
- Ressourcen schonen
- Zusammenhänge und Wechselwirkungen berücksichtigen
Einbettung in die Organisationsstruktur
- Geplantes und organisiertes Vorgehen
- Widerstandsfähigkeit (zeit-) kritischer Geschäftsprozesse steigern
- Auf Schadensereignisse angemessen reagieren
- Geschäftstätigkeiten schnellstmöglich wiederaufnehmen
- Business Continuity Management System (BCMS)
Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit einer Organisation
- systematische, geplante und organisierte Vorgehensweise
- das Erreichen der Ziele der Organisation für ein angemessenes Business Continuity Niveau
- BCMS ist kein Bestandteil eines ISMS
- Eigenständiges Managementsystem mit (oftmals) zahlreichen Schnittstellen
Aufbauorganisation
Rollen/Verantwortung
Allgemeine Aufbauorganisation
- Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)
- Etablierte organisationsweite Hierarchie und Führungsstruktur
Besondere Aufbauorganisation
- Besondere Aufbauorganisation (BAO)
- Zielgerichtete und zweckmäßige Gruppierung, um bei Zwischenfällen zeitgerecht zu agieren
Stufenmodell
- Stufenmodell für Vorgehensweisen
Option | Beschreibung |
---|---|
Reaktiv | Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung |
Aufbau | Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau |
Standard | Vollständige Absicherung, Resilienz der Institution |
Reaktiv
- Basis-Niveau
Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
- Spart Ressourcen
- Wenn keine „Notfälle“ eintreten würden
- Lücken in der Absicherung
- Nicht alle Bereiche werden betrachtet
Aufbau
Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau
- Kann für einen kleineren Teil des Scope gezielt eingesetzt
- Bereiche, die in der Absicherung der Organisation nicht werden betrachtet werden
Standard
Vollständige Absicherung/Resilienz der Institution
- Konformität ISO-22301
- Möglichkeit zur Zertifizierung nach ISO 22301
- Erhöhter Ressourcenbedarf gegenüber den Einstiegsstufen
Organisationsspezifisches BCMS
Planung eines organisationsspezifischen BCMS
- Vorgehensweisen
- Reaktiv
- Aufbau
- Standard
- Aufgabenbereiche
- Planung und Umsetzung
- Überwachung
- kontinuierlichen Verbesserung
BSI-Standard 200-4 beschreibt die spezifischen Aufgabenbereiche detailliert
- Basis für die Erstellung eines Projektplans für eigens BCMS genutzt werden
Szenarien
- Art von Ereignissen (Incidents)
- IT/System-Ausfall
- Gebäudeausfall
- Ausfall von Personal (Pandemie, ...)
- Ausfall von Lieferanten/Partnern
- Notfallszenario
Je nach Ereignis wird das Unternehmen mit einem spezifischen Notfallszenario reagieren
- Um die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen, ist bei einem System-Ausfall anders zu reagieren als bei einem starken Anstieg von erkranktem Personal
- Für den ersten Fall wird sich das Unternehmen parallele IT-Systeme beschaffen, um den Ausfall eines Systems über alternative Ressourcen zu überbrücken
- Ein großer Personalausfall ist aus Sicht des Unternehmens eher mit Präventionsmaßnahmen zu behandeln
- Als Beispiel sind etwa verstärkte Hygienemaßnahmen bei Ankündigung einer Pandemie zu nennen
Business Impact Analyse
Grundlage für eine Sicherheitsstrategie für Notfälle und Krisen
- Zusammen mit Risikoanalysen
- Ermittlung
- Prozesse mit hohem Schadenspotential
- Zugrundeliegende Ressourcen
- Abhängigkeiten zwischen Prozessen
- Auswirkungen von Ausfällen
- Wiederanlaufpläne
siehe BCMS/Business Impact Analyse
Dokumentation
Referenzdokumente
- Präventiv
Dokumente zur Vorsorge
- Anforderungen an das BCMS
- Elemente des BCMS
- Teil der Notfallvorsorge
Beispiele
- Leitlinie zum Business Continuity Management
- Notfallvorsorgekonzept
- Prozessbeschreibungen und Anweisungen
- Hilfsmittel
- Reaktiv
Dokumente zur Reaktion
- Notfallbewältigung
Beispiel
- Notfallhandbuch
Tests und Übungen
Tests und Übungen sind im Business Continuity Management besonders wichtig
- Hohen Stellenwert in BSI-Standard 200-4
- Planung von Übungen und Tests
Besondere Widrigkeiten im eigenen Geschäftsbetrieb
- Wichtiges Kriterium für die Planung von Übungen und Tests
- ISB und Business Continuity Beauftragte
Sollten die Organisation dabei unterstützen, einen umfassenden Übungsplan zu erstellen
- Verfahren zu mindestens folgenden Übungsarten ausarbeiten
- Übungsarten
Übung | Beschreibung |
---|---|
Planbesprechung | Besprechung von Maßnahmenplänen |
Stabsübung | BCM-Prozess Beteiligte simulieren einen Notfall |
Stabsrahmenübung | Auch externe Stellen werden an der Simulation beteiligt |
Alarmierungsübung | Testen der vorgesehenen Alarmierungsketten |
Funktionstest | Funktion von relevanten Funktionen testen (z. B. Restore oder Notstrom) |
Synergien
Business Continuity Management
Die Notwendigkeit eines Business Continuity Management Systems(BCMS) ist oft leichter ersichtlich, als beim Informationssicherheitssystems (ISMS)
- Prozessual gesteuerte Kommunikation
- zwischen der IT, dem ISB und dem Business Continuity Beauftragten
- verbindliche Festlegungen einer Verbesserung des BCMS und des ISMS
- Beispiel
- Jeder IT-Notfall muss an den ISB kommuniziert werden, da es sich wahrscheinlich um einen meldepflichtigen IT-Sicherheitsvorfall handeln kann
- Synergien
- Strukturanalyse
- Schutzbedarfsfeststellung
- Modellierung
Weitere Managementsysteme
Baustein DER.4 Notfallmanagement
Prüfung
Prüfung zum Grundschutz-Praktiker
Bedingungen
Bedingung | Beschreibung | Anmerkung |
---|---|---|
Dauer | 60 Minuten | Zusätzliche Zeit wird nicht gewährt
|
Anzahl Fragen | 50 Fragen | Multiple-Choice-Fragen aus dem Curriculum |
Anzahl Antworten je Frage | Vier | Jede Frage hat vier mögliche Antworten |
Antwortmöglichkeiten | Vier |
|
Hilfsmittel | Keine | Während der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt |
Bestanden | 30 korrekte Antworten | 60% der Fragen richtig beantwortet |
Themenbereiche
Kapitel | Titel | Beschreibung | Gewichtung |
---|---|---|---|
01 | Einführung | 2 | |
02 | Normen und Standards | 2 | |
03 | Einführung IT-Grundschutz | 2 | |
04 | Vorgehensweise | 2 | |
05 | Kompendium | 1 | |
06 | Erstellung eines Sicherheitskonzepts | 1 | |
07 | Grundschutz-Check | 3 | |
08 | Risikoanalyse | 2 | |
09 | Umsetzungsplanung | 1 | |
10 | Aufrechterhaltung und Verbesserung | 1 | |
11 | Zertifizierung | 1 | |
12 | IT-Grundschutz-Profile | 1 | |
13 | Vorbereitung auf ein Audit | 1 | |
14 | Behandlung von Sicherheitsvorfällen | 2 | |
15 | Business Continuity Management | 2 | |
16 | Prüfung zum Grundschutz-Praktiker |