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Version vom 22. Oktober 2024, 12:07 Uhr

Grundschutz Praktiker

Kapitel Titel Beschreibung Gewichtung
01 Einführung 2
02 Normen und Standards 2
03 Einführung IT-Grundschutz 2
04 Vorgehensweise 2
05 Kompendium 1
06 Erstellung eines Sicherheitskonzepts 1
07 Grundschutz-Check 3
08 Risikoanalyse 2
09 Umsetzungsplanung 1
10 Aufrechterhaltung und Verbesserung 1
11 Zertifizierung 1
12 IT-Grundschutz-Profile 1
13 Vorbereitung auf ein Audit 1
14 Behandlung von Sicherheitsvorfällen 2
15 Business Continuity Management 2
16 Prüfung zum Grundschutz-Praktiker

Einführung

Einführung und Grundlagen

Sicherheit

Sicherheit

Informationssicherheit

Informationssicherheit - Eigenschaft von Systemen Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen

Beschreibung

Systeme
System Beschreibung
nicht-technisch Prozessorientiert
technisch Systemorientiert

Begriffe

Begriff Beschreibung
Informationssicherheit Eigenschaft von Systemen, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherzustellen
Cybersicherheit
IT-Sicherheit
Datenschutz
Business Continuity Management


Informationsverarbeitung

Tätigkeit Beschreibung
Erfassen
Speichern
Übermitteln

Informationssicherheit

Der Begriff Informationssicherheit bezieht sich oft auf eine globale Informationssicherheit

  • Bei der die Zahl der möglichen schädlichen Szenarien summarisch reduziert ist oder der Aufwand zur Kompromittierung für den Betreiber in einem ungünstigen Verhältnis zum erwarteten Informationsgewinn steht
  • In dieser Sichtweise ist die Informationssicherheit eine ökonomische Größe, mit der zum Beispiel in Betrieben und Organisationen gerechnet werden muss
  • Daneben bezieht sich der Begriff auch auf die Sicherheit unter einem bestimmten Szenarium
  • In diesem Sinn liegt Informationssicherheit vor, wenn über einen bereits bekannten Weg kein Angriff auf das System mehr möglich ist
  • Man spricht von einer binären Größe, weil die Information beim Anwenden dieser speziellen Methode entweder sicher oder nicht sicher sein kann

Grundwerte der Informationssicherheit

Vertraulichkeit
Verfügbarkeit
Integrität

Abhängigkeit von IT-Systemen

  • Private und öffentliche Unternehmen sind in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit, Privatpersonen in den meisten Belangen des täglichen Lebens auf IT-Systeme angewiesen
  • Da neben der Abhängigkeit auch die Risiken für IT-Systeme in Unternehmungen in der Regel größer sind als für Computer und Netzwerke in privaten Haushalten, ist Informationssicherheit überwiegend Aufgabe von Unternehmen

Gesetzte und Regelungen

Entsprechende Verpflichtungen lassen sich im gesamten deutschsprachigen Raum aus den verschiedenen Gesetzen zum Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Datenschutz, Bankenrecht usw. herleiten

Informationssicherheit und IT-Sicherheit

Motivation

Risikoorientierte Herangehensweise
  • Vermeidung von Schäden durch Maßnahmen
  • Schutz vor Schäden jeglicher Art
Klassische Beispiele
  • Image- und Vertrauensverlust
  • Datenverlust
  • Produktivitätsausfall
  • Wirtschaftsspionage
  • Verletzung von Marken- und Urheberrechten

IT-Sicherheit

Motivation
Motivation Beschreibung
Globalisierung Kommunikationsbedürfnisse und -infrastruktur (Internet) Verteilte Informatiksysteme sind kritische Ressourcen
  • Grenzüberschreitenden Kooperation
    • E-Mail
    • Desktop-Konferenzen
    • Soziale Netzwerke
    • Fernzugriffe
Offene Systeme Vielfältige Schnittstellen und Datenaustausch Erhöhung des Angriffs- und Schadenpotentials
Physische Sicherheit kann oft nicht gewährleistet werden
  • Zugang zu Räumen und IT-Systemen
Vertrauen als Ressource Wem vertraue ich, wem nicht? Wer ist mein Gegenüber wirklich?

Arten und Wichtigkeit von Informationen

Informationen sind Werte

ISO/IEC 27001

  • Wertvoll für eine Organisation
  • Wie die übrigen Geschäftswerte
  • Müssen in geeigneter Weise geschützt werden
Angemessener Schutz

Unabhängig von

  • Erscheinungsform
  • Art der Nutzung
  • Speicherung
Option Beschreibung
Schutzziele IT-Sicherheit/Grundfunktionen
Maßnahmen Grundschutz/Maßnahmen
IT-Sicherheitsmanagement Managementsystem_für_Informationssicherheit
Aufrechterhaltung (CIA) von Informationen
  • Vertraulichkeit
  • Integrität
  • Verfügbarkeit
Ziel

Sicherstellen, dass Informationen in kritischen Situationen nicht beeinträchtigt werden

Problemfelder
  • Zu diesen Problemen gehören unter anderem Naturkatastrophen, Computer-/Serverfehlfunktionen und physischer Diebstahl
  • Während papiergestützte Geschäftsabläufe immer noch weitverbreitet sind und eine eigene Reihe von Informationssicherheitspraktiken erfordern, werden digitale Unternehmensinitiativen immer mehr in den Vordergrund gerückt, wobei die Informationssicherheit jetzt in der Regel von IT-Sicherheitsspezialisten übernommen wird
  • Diese Spezialisten wenden die Informationssicherheit auf die Technologie an (meistens auf eine Form von Computersystemen)
  • Es sei darauf hingewiesen, dass ein Computer nicht zwangsläufig ein Heimcomputer ist
Was ist ein Comuter?

Ein Computer ist jedes Gerät mit einer Prozessor und etwas Speicher

  • Solche Geräte können von nicht vernetzten, eigenständigen Geräten wie Taschenrechnern bis zu vernetzten mobilen Computern wie Smartphones und Tablet-Computern reichen
IT-Sicherheitsspezialisten
  • IT-Sicherheitsspezialisten sind aufgrund der Art und des Wertes der Daten in größeren Unternehmen fast immer in allen größeren Unternehmen/Einrichtungen zu finden
  • Sie sind dafür verantwortlich, dass die gesamte Technologie des Unternehmens vor böswilligen Cyberangriffen geschützt wird, die häufig darauf abzielen, an wichtige private Informationen zu gelangen oder die Kontrolle über die internen Systeme zu erlangen
Informationssicherheit hat sich in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt
  • Es bietet viele Spezialisierungsmöglichkeiten, darunter die Sicherung von Netzwerken und verwandter Infrastruktur, die Sicherung von Anwendungen und Datenbanken, Sicherheitstests, die Prüfung von Informationssystemen Auditierung, Geschäftskontinuitätsplanung, die Aufdeckung elektronischer Daten und digitale Forensik
  • Fachleute für Informationssicherheit sind in ihrem Beschäftigungsverhältnis sehr stabil
  • Mehr als 80 Prozent der Fachleute hatten über einen Zeitraum von einem Jahr keinen Wechsel des Arbeitgebers oder der Beschäftigung zu verzeichnen, und die Zahl der Fachleute wird von 2014 bis 2019 voraussichtlich kontinuierlich um mehr als 11 Prozent jährlich steigen

Schutz von Informationen

Informationsrisikomanagement
  • Schutz von Informationen durch die Minderung von Informationsrisiken
Risikominderung
  • Eintrittwahrscheinlichkeit
  • Schadensausmaß
Gefährdungen von Informationen
Gefährdung Beschreibung
Unbefugter/unangemessener Zugriff
Unrechtmäßige Nutzung
Enthüllung
Unterbrechung
Löschung
Korruption
Änderung
Einsichtnahme
Aufzeichnung
Entwertung
Maßnahmen zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen solcher Vorfälle
  • Geschützte Informationen können jede Form annehmen, etwa elektronisch oder physisch, materiell (etwa Papier) oder immateriell (etwa Wissen)
CIA-Trias Ausgewogenen Schutz
Grundwert English Abkürzung
Datenvertraulichkeit
Datenintegrität
Datenverfügbarkeit
Schwerpunkt
Risikomanagement-Prozess Strukturierter Risikomanagement-Prozess
  • Identifizierung von Informationen und zugehörigen Vermögenswerten sowie potenziellen Bedrohungen, Schwachstellen und Auswirkungen;
  • Bewertung der Risiken
  • Entscheidung, wie mit den Risiken umzugehen ist, d.h
  • sie zu vermeiden, abzuschwächen, zu teilen oder zu akzeptieren
  • wenn eine Risikominderung erforderlich ist, Auswahl oder Entwurf geeigneter Sicherheitskontrollen und deren Implementierung
  • Überwachung der Aktivitäten
  • Anpassung an Probleme, Veränderungen und Verbesserungsmöglichkeiten
Standardisierte Vorgehensweise

Um diese Disziplin zu standardisieren, arbeiten Akademiker und Fachleute zusammen, um Leitlinien, Richtlinien und Industriestandards zu Passwort, Antivirensoftware, firewall, Verschlüsselungssoftware, rechtliche Haftung, Sicherheitsbewusstsein und Schulung usw. anzubieten

Diese Standardisierung kann durch eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften vorangetrieben werden, die sich darauf auswirken, wie Daten abgerufen, verarbeitet, gespeichert, übertragen und vernichtet werden

  • Die Umsetzung von Standards und Leitlinien innerhalb einer Organisation kann jedoch nur begrenzte Wirkung haben, wenn keine Kultur der Kontinuierliche Verbesserung eingeführt wird

Definition

Attribute

vectorial version
Attribute der Informationssicherheit (CIA)

Informationssysteme

Informationssysteme bestehen aus drei Hauptteilen, Hardware, Software und Kommunikation, mit dem Ziel, Informationssicherheits-Industriestandards als Schutz- und Präventionsmechanismen auf drei Ebenen oder Schichten zu identifizieren und anzuwenden:

Richtlinien

Verfahren und Richtlinien implementieren

  • Administratoren, Benutzern und Betreibern mitteilen, wie Produkte verwendet werden sollen
  • Um die Informationssicherheit innerhalb der Organisationen zu gewährleisten

Definitionen von Informationssicherheit

Definition Beschreibung Quelle
Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
von Informationen
Weitere Eigenschaften ISO/IEC 27000
Schutz von
Informationen/Informationssystemen
vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Störung, Änderung oder Zerstörung, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zu gewährleisten." CNSS, 2010
Nur autorisierte Benutzer (Vertraulichkeit) bei Bedarf Zugang zu genauen und vollständigen Informationen (Integrität) haben (Verfügbarkeit) ISACA, 2008
Ist ein Prozess des Schutzes des geistigen Eigentums einer Organisation Pipkin, 2000
Disziplin des Risikomanagements deren Aufgabe es ist, die Kosten des Informationsrisikos für das Unternehmen zu verwalten." McDermott und Geer, 2001
Gut informiertes Gefühl
der Sicherheit
dass Informationsrisiken und -kontrollen im Gleichgewicht sind Anderson, J., 2003
Schutz von Informationen minimiert das Risiko, dass Informationen Unbefugten zugänglich gemacht werden. Venter und Eloff, 2003
Informationssicherheit ist ein multidisziplinäres Studien- und Berufsfeld
  • das sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitsmechanismen aller verfügbaren Arten (technisch, organisatorisch, menschlich und rechtlich) befasst, um Informationen an all ihren Orten (innerhalb und außerhalb der Unternehmensgrenzen) und folglich auch Informationssysteme, in denen Informationen erstellt, verarbeitet, gespeichert, übertragen und vernichtet werden, vor Bedrohungen zu schützen
Bedrohungen für Informationen und Informationssysteme können in Kategorien eingeteilt werden, und für jede Kategorie von Bedrohungen kann ein entsprechendes Sicherheitsziel definiert werden
  • Ein Satz von Sicherheitszielen, der als Ergebnis einer Bedrohungsanalyse ermittelt wurde, sollte regelmäßig überarbeitet werden, um seine Angemessenheit und Konformität mit dem sich entwickelnden Umfeld sicherzustellen
Relevanter Satz von Sicherheitszielen
  • Vertraulichkeit
  • Integrität
  • Verfügbarkeit
  • Datenschutz
  • Authentizität
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Nichtabstreitbarkeit
  • Rechenschaftspflicht
  • Überprüfbarkeit

Die Sicherheit von Informationen und Informationsressourcen unter Verwendung von Telekommunikationssystemen oder -geräten bedeutet den Schutz von Informationen, Informationssystemen oder Büchern vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung

Verfahren

Informationssicherheit/Verfahren - Beschreibung

Beschreibung

Option Beschreibung
Sicherheits-Governance
Vorfallsreaktionspläne
Änderungsmanagement

Sorgfaltspflicht

„Vernünftige und umsichtige Person“, „Sorgfaltspflicht“

  • Lange in Bereichen Finanzen, Wertpapiere und Recht verwendet
  • In den vergangenen Jahren haben diese Begriffe auch in den Bereichen Informatik und Informationssicherheit Einzug gehalten

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Aktionäre, Kunden, Geschäftspartner und Regierungen erwarten

  • dass die Unternehmensleitung das Unternehmen in Übereinstimmung mit anerkannten Geschäftspraktiken und unter Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften führt
  • Dies wird oft als die Regel der „vernünftigen und umsichtigen Person“ beschrieben
  • Eine umsichtige Person achtet darauf, dass alles Erforderliche getan wird, um das Unternehmen nach soliden Geschäftsprinzipien und auf legale, ethische Weise zu führen
  • Eine umsichtige Person ist auch gewissenhaft (aufmerksam, fortlaufend) in ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Unternehmen

"due care" und "due diligence"

Im Bereich der Informationssicherheit bietet Harris die folgenden Definitionen der Begriffe "due care" und "due diligence" an:

"Due care are steps that are taken to show that a company has taken responsibility for the activities that take place within the corporation and has taken the necessary steps to help protect the company, its resources, and employees."

Und [Due Diligence sind die] "kontinuierliche Aktivitäten, die sicherstellen, dass die Schutzmechanismen kontinuierlich aufrechterhalten werden und funktionsfähig sind."'

Bei diesen Definitionen sollten zwei wichtige Punkte beachtet werden
  • Erstens werden bei der Sorgfaltspflicht Schritte unternommen, die sich nachweisen lassen; das bedeutet, dass die Schritte überprüft und gemessen werden können oder sogar greifbare Artefakte hervorbringen.
  • Dies bedeutet, dass Menschen tatsächlich etwas tun, um die Schutzmechanismen zu überwachen und aufrechtzuerhalten, und dass diese Aktivitäten fortlaufend sind.

Verantwortung

Organisationen haben eine Verantwortung

Sorgfaltspflicht bei der Anwendung der Informationssicherheit praktizieren
  • Der Duty of Care Risk Analysis Standard (DoCRA) bietet Grundsätze und Praktiken für die Bewertung von Risiken.
  • Dabei werden alle Parteien berücksichtigt, die von diesen Risiken betroffen sein könnten.
  • DoCRA hilft bei der Bewertung von Schutzmaßnahmen, ob diese geeignet sind, andere vor Schaden zu bewahren und gleichzeitig eine angemessene Belastung darstellen.
  • Angesichts der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Datenschutzverletzungen müssen Unternehmen ein Gleichgewicht zwischen Sicherheitskontrollen, Einhaltung der Vorschriften und ihrem Auftrag herstellen.



Normen und Standards

ISO/27000

ISO/IEC 27000 - Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Informationssicherheits-Managementsysteme - Überblick und Terminologie

Beschreibung

  • Informativer Standard
  • Einführung in ISO 27000 ff.
Definition relevanter Begriffe
  • Beschreibt Begriffe nicht abschließend
  • Nicht alle Begriffe der ISO 27000 ff.
Umsetzung des ISMS
  • Grundsätze
  • Generelle Aussagen zur Anwendung, Bedeutung und Wirkung der ISO 27000 ff.
  • Aufzählung der wesentlichen Schritte für die Umsetzung des ISMS
ISO/IEC 2700X/270XX
  • Internationale Standard Familie
  • Baut auf ISO 17799 und dem British Standard BS 7799 auf
  • Diese Standards unterliegen häufigen Änderungen
Über 20 Normen zu Informationssicherheit
Aspekte
Regeln und Richtlinien zur Informationssicherheit
Organisation von Sicherheitsmaßnahmen und Managementprozessen
Personelle Sicherheit
Asset-Management
Physikalische Sicherheit und Zugangsdienste
Zugriffskontrolle (Access Control)
Umgang mit sicherheitstechnischen Vorfällen
Systementwicklung und deren Wartung
Planung einer Notfallvorsorge
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Überprüfung durch Audits
Standards zur Informationssicherheit
Zusammenarbeit von ISO und IEC
ISMS

Übersicht

ISO/IEC 27000
Scope Geltungsbereich
Asset Wert/Schutzobjekt
SOA Statement of Applicability
RTP Risk Treatment Plan
BCP Business Continuity-Plan
Logs Log Files

Quelle: www.iso27000.es

Quelle

Normen

Informationssicherheits-Managementsysteme (2700X)

ISO/IEC Beschreibung
27000 Übersicht und Vokabular Begriffe und Definitionen
27001 Anforderungen Anforderungen an ein ISMS
27002 Code of practice Kontrollmechanismen für Informationssicherheit
27003 Implementation Guidelines Leitfaden zur Umsetzung der ISO/IEC 27001
27004 Measurements Information Security Management Measurement
27005 Information security risk management IS-Risikomanagement
27006 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Anforderungen Kriterien der Auditierung und Zertifizierung
27007 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Leitfaden Leitfaden für die Auditierung
27008 Informationstechnik - Sicherheitstechniken - Leitfaden für Auditoren Kontrolle eines ISMS

Fachspezifische Subnormen (270XX)

ISO/IEC Beschreibung
27010 Informationssicherheitsmanagement für sektor- und organisationsübergreifende Kommunikation
27011 Informationssicherheitsmanagement-Richtlinien für Telekommunikationsorganisationen
27013 Leitfaden zur integrierten Implementierung von ISO/IEC 20000-1 und ISO/IEC 27001
27014 Governance der Informationssicherheit
27015 Information security management guidelines for financial services (zurückgezogen)
27016 Auditing und Überprüfungen
27017 Sicherheitstechniken - Verhaltenskodex

Informationssicherheitskontrollen für Cloud-Computing-Dienste

27018 Sicherheitstechniken - Verhaltenskodex

Kontrollen zum Schutz personenbezogener Daten, die in öffentlichen Cloud-Computing-Diensten verarbeitet werden

27019 Leitfaden für das Informationssicherheitsmanagement basierend auf ISO/IEC 27002 für Prozessleitsysteme speziell für die Energiewirtschaft
27031 Geschäftskontinuität
27032 Richtlinien für Cybersecurity
27033
27034 Richtlinien für Anwendungssicherheit
27035 Management von Informationssicherheitsvorfällen

Weitere

ISO/IEC Beschreibung
15408
22301
27799 Sicherheitsmanagement im Gesundheitswesen bei Verwendung der ISO/IEC 27002
31000


BSI-Standards

BSI-Standards - vom BSI veröffentlichte Standards

Beschreibung

Standards
200-1 Anforderungen an ein ISMS
200-2 Umsetzung der Anforderungen
200-3 Risikoanalyse
200-4 Business Continuity Management
Kompendium
Kapitel 1 Kompendium/Vorspann
Kapitel 2 Schichtenmodell / Modellierung
Elementare
Gefährdungen
Elementare Gefährdungen
Schichten Prozesse
Systeme



Version 200

Standard Titel Status Beschreibung
200-1 Managementsysteme für Informationssicherheit Standard Information Security Management System
200-2 IT-Grundschutz-Methodik Standard Vorgehensweise
200-3 Risikomanagement Standard Risikoanalyse
200-4 Business Continuity Management Standard Notfallmanagement

Version 100

Standard Titel Status Beschreibung
100-1 Managementsysteme für Informationssicherheit Veraltet Information Security Management System
100-2 IT-Grundschutz-Methodik Veraltet Vorgehensweisen
100-3 Risikoanalyse Veraltet Risikoanalyse
100-4 Notfallmanagement Veraltet Business Continuity Management


IT-Grundschutz

IT-Grundschutz - Vorgehensweise zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)

Beschreibung

Standards
200-1 Anforderungen an ein ISMS
200-2 Umsetzung der Anforderungen
200-3 Risikoanalyse
200-4 Business Continuity Management
Kompendium
Kapitel 1 Kompendium/Vorspann
Kapitel 2 Schichtenmodell / Modellierung
Elementare
Gefährdungen
Elementare Gefährdungen
Schichten Prozesse
Systeme


Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen

Bestandteile
Standards Vorgehen zur Gewährleistung von Informationssicherheit, Organisatorischer Rahmen
Kompendium mit dem die in den Standards formulierten allgemeinen Empfehlungen zum Management von Informationssicherheit konkretisiert und umgesetzt werden können
Sicherheitsniveau
  • Mittel
  • Im Allgemeinen ausreichend und angemessen
  • Erweiterbar für erhöhten Schutzbedarf


Anforderungen

Bereich Beschreibung
Technisch Geräte, Netzwerke, Strukturen, ...
Infrastrukturell Räume, Gebäude, Gelände, Strom, Wasser, Zuwege, Netzanbindung, Brandschutz, ...
Organisatorisch Ablauforganisation, Aufbauorganisation
Personell Rollen, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Informationsaustausch, ...

Zertifizierung

ISO/IEC 27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz

Nachweis eines

Bedeutung von Informationen

Wichtigkeit und Bedeutung von Informationen

  • Für Unternehmen und Behörden ist es unerlässlich, dass Informationen korrekt vorliegen und vertraulich behandelt werden
  • Entsprechend wichtig ist auch, dass die technischen Systeme, auf denen Informationen gespeichert, verarbeitet oder übertragen werden, reibungslos funktionieren und wirksam gegen vielfältige, immer wieder neuartige Gefährdungen geschützt sind

IT-Grundschutz des BSI

Grundlage
  • Herausforderungen professionell gerecht werden
  • Bemühungen für Informationssicherheit strukturieren
IT-Grundschutz ermöglicht
  • Systematische Schwachstellensuche
  • Prüfen der Angemessenheit von Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitskonzepte entwickeln und fortschreiben
    • passend zu den Geschäftsprozessen, Fachaufgaben und Organisationsstrukturen einer Institution
  • Allgemein anerkannten Standards zu genügen
  • Best Practice

Wege zur Informationssicherheit

Es gibt viele Wege zur Informationssicherheit

  • Mit dem IT-Grundschutz haben Sie die Möglichkeit, dieses Ziel effizient zu erreichen, unterwegs Umwege zu vermeiden und mögliche Gefährdungen im Blick zu behalten
  • Grundschutz will nicht nur eine Landkarte, sondern ein Wegweiser für Informationssicherheit sein

Herausforderungen

Herausforderung Beschreibung
Komplexität Komplexität der Gefährdungslage
  • Gefährdungen können unterschiedlichste Ursachen haben und auf mannigfaltigen Wegen die Ziele der Informationssicherheit verletzen. Angriffe von Hackern, Fahrlässigkeiten oder technische Mängel sind ebenso im Blick zu behalten wie Naturkatastrophen und andere Formen höherer Gewalt
Ganzheitlichkeit Ganzheitlichkeit der Sicherheitskonzepte
  • Informationssicherheit erfordert Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Betroffen sind nicht nur die -Systeme, sondern auch die Organisation, das Personal, die räumliche Infrastruktur, die Arbeitsplätze und die betrieblichen Abläufe
Zusammenwirken Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
  • Damit die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen die komplexe Gefährdungslage hinreichend in den Griff bekommen können, müssen die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Schutzvorkehrungen zu der jeweiligen Institution passen, an der tatsächlich bestehenden Gefährdungslage ausgerichtet sein, sinnvoll zusammenwirken und von der Leitung und den Beschäftigten unterstützt und beherrscht werden
Angemessenheit Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Es ist auch auf die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Sicherheitsmaßnahmen zu achten
  • Den bestehenden Gefährdungen muss zwar wirkungsvoll begegnet werden, die eingesetzten Maßnahmen sollten aber an dem tatsächlich bestehenden Schutzbedarf ausgerichtet sein und dürfen eine Institution nicht überfordern
  • Unangemessen kostspielige Maßnahmen sind zu vermeiden, ebenso solche Vorkehrungen, durch die wichtige Abläufe einer Institution über Gebühr behindert werden
Externe Anforderungen Erfüllung externer Anforderungen
  • Es wird heutzutage für viele Unternehmen und Behörden immer wichtiger, nachweisen zu können, dass sie in ausreichendem Maße für Informationssicherheit gesorgt haben
  • Dieser Nachweis fällt leichter, wenn eine Institution ihre Vorkehrungen für Informationssicherheit an allgemein anerkannten Standards ausrichtet
Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Und nicht zuletzt gilt: Sicherheit ist kein einmal erreichter und fortan andauernder Zustand
  • Unternehmen und Behörden ändern sich und damit auch die in ihnen schützenswerten Informationen, Prozesse und Güter
  • Neuartige Schwachstellen und Bedrohungen machen es in gleicher Weise erforderlich, die vorhandenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln


Konzept

Verzicht auf initiale Risikoanalysen

Pauschale Gefährdungen

  • Auf die differenzierte Einteilung nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit wird zunächst verzichtet

Schutzbedarf

Drei Schutzbedarfskategorien

Schutzbedarf des Untersuchungsgegenstandes festlegen

Kategorie Schaden
Normal überschaubar
Hoch beträchtlich
Sehr Hoch existenzgefährdend

Anforderungen

Sicherheitsmaßnahmen

Passende Sicherheitsmaßnahmen auswählen

IT-Grundschutz-Kompendium
  • personell
  • technisch
  • organisatorisch
  • infrastrukturell

Kochrezepte

Basierend auf dem IT-Grundschutz-Kompendium

BSI-Standard 200-2 bietet „Kochrezepte“ für ein Normales Schutzniveau

Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe

Dabei werden neben Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenzieller Schadenshöhe auch die Kosten der Umsetzung berücksichtigt

IT-Grundschutz-Kompendium

Durch die Verwendung des IT-Grundschutz-Kompendiums entfällt eine aufwendige Sicherheitsanalyse

  • das Expertenwissen erfordert
  • da anfangs mit pauschalisierten Gefährdungen gearbeitet wird
  • Es ist möglich, auch als relativer Laie die zu ergreifenden Maßnahmen zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit Fachleuten umzusetzen
Erfolgreiche Umsetzung

Als Bestätigung für das erfolgreiche Umsetzen des Grundschutzes zusammen mit dem Etablieren eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) wird vom BSI ein Zertifikat ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz vergeben

  • Basis dieses Verfahrens sind die neuen BSI-Sicherheitsstandards
  • Dieses Verfahren trägt einer Entwicklung Rechnung, die bereits seit einiger Zeit vorherrscht
  • Unternehmen, die sich nach dem ISO/IEC 27001-Standard zertifizieren lassen, sind zur Risikoanalyse verpflichtet
  • Um es sich komfortabler zu gestalten, wird meist auf die Schutzbedarfsfeststellung gemäß IT-Grundschutz-Katalogen ausgewichen
  • Der Vorteil ist sowohl das Erreichen der Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, als auch eine Konformität zu den strengen Richtlinien des BSI
  • Darüber hinaus bietet das BSI einige Hilfsmittel wie Musterrichtlinien an
Datenschutz

Es liegt auch ein Baustein für den Datenschutz vor, der von dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden der Länder erarbeitet und in die IT-Grundschutz-Kataloge integriert wurde

  • Dieser Baustein findet jedoch als nationale Ausprägung im Zertifizierungsverfahren für eine internationale Norm keine Berücksichtigung


Vorgehensweise

Sicherheitskonzept - Analyse möglicher Angriffs- und Schadenszenarien um ein definiertes Schutzniveau zu erreichen

Beschreibung

auch "SiKo"

Security
  • Sicherheit gegenüber böswilligen Angriffen
Safety
  • Sicherheit gegenüber menschlichem und technischem Versagen

Strukturierte Vorgehensweise

Bestimmung
  • Schutzziele
  • Zu schützende Objekte
Bedrohungen / Schadensszenarien / Gefahren
Analyse
  • Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadensschwere sowie Ermittlung des Schadenserwartungswerts
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit/Schadenshöhe
  • Planung von Maßnahmen und Bereitstellung von Mitteln zur Schadensbekämpfung und -eindämmung, wenn das Risiko schlagend wird
  • Festlegung, Genehmigung und – falls nötig und möglich – versicherungstechnische Absicherung des akzeptablen Restrisikos
Risiken können nicht komplett ausgeschlossen werden
  • Auch ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept ist nicht in der Lage, das Restrisiko komplett auszuschließen.
Krisen- und Katastrophenmanagements

Deswegen hat ein Krisen- und Katastrophenmanagement das Ziel, Folgen für Leben und Sachwerte so gut wie möglich zu minimieren.

Beispiele
Beispiel Beschreibung
Informationstechnologie Informationssicherheit und Datenschutzkonzept
Kernkraftwerke Reaktorsicherheit
Rettungskräfte (Anzahl und Material) bei Veranstaltungen, siehe auch Maurer-Schema. In Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen ist laut Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Hierbei gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Versammlungsstättenregelungen oder sie beziehen sich auf die Musterversammlungsstättenverordnung 2005. Gemäß der Gesetzgebung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist jedoch ständig eine Risikoanalyse im Kontext eines Sicherheitskonzepts zu erstellen
Versammlungsstätten In Versammlungsstätten hat zudem der Betreiber nach §43 MVStättV ein Sicherheitskonzept vorzulegen, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert
Großveranstaltungen Für die Genehmigung von Großveranstaltungen nach § 31 Hamburgisches SOG.
Automobilindustrie Verkehrssicherheit und Verkehrssicherungswesen
Personenschutz und Objektschutz
Gebäudeabsicherung Gefahrenanalyse mithilfe des SERATE-Konzepts


Kompendium

IT-Grundschutz-Kompendium - Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk zur Informationssicherheit

Beschreibung

Sammlung von Dokumenten (Bausteine)

IT-Grundschutz-Bausteine
  • Aspekte der Informationssicherheit
  • Typische Gefährdungen
  • Typische Sicherheitsanforderungen
Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS)
  • Schrittweise
  • Praxisnah
  • Reduzierter Aufwand
  • Thematische Schichten
  • Unterschiedliche Aspekte
Gegenstand eines Bausteins

Übergeordnete Themen

  • Informationssicherheitsmanagement
  • Notfallmanagement

Spezielle technische Systeme

  • Üblicherweise in Unternehmen und Behörden im Einsatz, etwa
    • Clients
    • Server
    • Mobile Systeme
    • Industrielle Steuerungen
Aktualisierung und Erweiterung
  • Kontinuierlich
  • Berücksichtigung von Anwenderwünschen
  • Anpassung an die Entwicklung der zugrunde liegenden Standards
  • Anpassung an die Gefährdungslage

Schichten

Schichtenmodell

Schichtenmodell der Grundschutz-Bausteine
  • Komplexität reduzieren
  • Redundanzen vermeiden
  • Zuständigkeiten bündeln
  • Einzelaspekte aktualisieren, ohne andere Teile zu beeinflussen

Kapitel

Kapitel Beschreibung
Einführung
  • Vorwort/Dankesworte
  • Neuerungen
  • IT-Grundschutz - Basis für Informationssicherheit
Schichtenmodell und Modellierung
Rollen
Glossar
Elementare Gefährdungen
Bausteine

Bausteine

Schichten

Schicht Beschreibung
Prozesse
Systeme
Prozess-Bausteine
Kürzel Titel
ISMS Sicherheitsmanagement
ORP Organisation und Personal
CON Konzeption und Vorgehensweise
OPS Betrieb
DER Detektion und Reaktion
System-Bausteine
Kürzel Titel
APP Anwendungen
SYS IT-Systeme
IND Industrielle IT
NET Netze und Kommunikation
INF Infrastruktur

Aufbau eines Bausteins

IT-Grundschutz-Baustein - Dokument des BSI-Grundschutz-Kompendiums

Beschreibung

Umfang

Circa 10 Seiten

Gliederung
Inhalt Beschreibung
Einleitung
Zielsetzung und Abgrenzung
Gefährdungslage
Sicherheitsanforderungen

Gliederung

  1. Einleitung
  2. Zielsetzung und Abgrenzung
  3. Gefährdungslage
  4. Sicherheitsanforderungen

Einleitung

  • Anwendung
  • Elementarer Gefährdungen
  • Kurzen Beschreibung
  • Abgrenzung des behandelten Sachverhalts

Zielsetzung und Abgrenzung

Abgrenzung und Verweis des betrachteten Gegenstands zu anderen Bausteinen mit thematischem Bezug

Gefährdungslage

Darstellung der spezifischen Gefährdungslage mit Hilfe exemplarischer Gefährdungen

  • Im Anschluss daran wird pauschal die spezifische Gefährdungslage beschrieben

Sicherheitsanforderungen

Sicherheitsanforderungen, die für den betrachteten Gegenstand relevant sind

  • Die Anforderungen beschreiben, was getan werden sollte

Den Kern bilden die in drei Gruppen unterteilten Sicherheitsanforderungen

  • vorrangig zu erfüllende Basis-Anforderungen,
  • für eine vollständige Umsetzung des Grundschutzes und eine dem Stand der Technik gemäße Sicherheit zusätzlich zu erfüllende Standard-Anforderungen sowie
  • Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
Modalverben

Modalverben - beschreiben die Verbindlichkeit einer Anforderung

Beschreibung
MUSS und SOLL
Ausdruck Verbindlichkeit
MUSS, DARF NUR Anforderung muss unbedingt erfüllt werden
DARF NICHT, DARF KEIN Darf in keinem Fall getan werden
SOLLTE Anforderung ist normalerweise zu erfüllt (MUSS, wenn kann). Abweichung in stichhaltig begründeten Fällen möglich.
SOLLTE NICHT, SOLLTE KEIN Dieser Ausdruck bedeutet, dass etwas normalerweise nicht getan werden darf, bei stichhaltigen Gründen aber trotzdem erfolgen kann.
Ausdruck Verbindlichkeit
MUST, MUST NOT, SHALL, SHALL NOT Anforderung muss zwingend eingehalten werden
SHOULD, SHOULD NOT, RECOMMENDED, NOT RECOMMENDED Empfohlene Anforderung, Abweichung in Begründeten Einelfällen möglich.
MAY, OPTIONAL Anforderung liegt im Ermessen des Herstellers



Schichten

IT-Grundschutz-Kompendium/Prozess-Bausteine - Konzepte und Vorgehensweisen

Beschreibung

Übersicht
Kürzel Titel Beschreibung
ISMS Sicherheitsmanagement
ORP Organisation und Personal
CON Konzeption und Vorgehensweise
OPS Betrieb
DER Detektion und Reaktion

ISMS

Sicherheitsmanagement
Nummer Titel
ISMS.1 Sicherheitsmanagement

ORP

Organisation und Personal
Nummer Titel
ORP.1 Organisation
ORP.2 Personal
ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit
ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement
ORP.5 Compliance Management (Anforderungsmanagement)

CON

Konzeption und Vorgehensweise
Nummer Titel
CON.1 Kryptokonzept
CON.2 Datenschutz
CON.3 Datensicherungskonzept
CON.6 Löschen und Vernichten
CON.7 Informationssicherheit auf Auslandsreisen
CON.8 Software-Entwicklung
CON.9 Informationsaustausch
CON.10 Entwicklung von Webanwendungen
CON.11.1 Geheimschutz VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

OPS

Betrieb
Nummer Titel
OPS.1.1.1 Allgemeiner Betrieb
OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement
OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen
OPS.1.1.5 Protokollierung
OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben
OPS.1.1.7 Systemmanagement
OPS.1.2.2 Archivierung
OPS.1.2.4 Telearbeit
OPS.1.2.5 Fernwartung
OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation
OPS.2.2 Cloud-Nutzung
OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing
OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing

DER

Detektion und Reaktion
Nummer Titel
DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen
DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen
DER.2.2 Vorsorge für die IT-Forensik
DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle
DER.3.1 Audits und Revisionen
DER.3.2 Revision auf Basis des Leitfadens IT-Revision
DER.4 Notfallmanagement


IT-Grundschutz-Kompendium - System-Bausteine

Beschreibung

Übersicht
Kürzel Titel Beschreibung
APP Anwendungen
SYS IT-Systeme
IND Industrielle IT
NET Netzwerke/Kommunikation
INF Infrastruktur

APP

Anwendungen
Nummer Titel
APP.1.1 Office-Produkte
APP.1.2 Webbrowser
APP.1.4 Mobile Anwendung (Apps)
APP.2.1 Allgemeiner Verzeichnisdienst
APP.2.2 Active Directory Domain Services
APP.2.3 OpenLDAP
APP.3.1 Webanwendungen und Webservices
APP.3.2 Webserver
APP.3.3 Fileserver
APP.3.4 Samba
APP.3.6 DNS-Server
APP.4.2 SAP-System
APP.4.3 Relationale Datenbanksysteme
APP.4.4 Kubernetes
APP.4.6 ABAP-Programmierung
APP.5.2 Microsoft Exchange und Outlook
APP.5.3 Allgemeiner E-Mail-Client und -Server
APP.5.4 Unified Communications und Collaboration
APP.6 Allgemeine Software
APP.7 Entwicklung von Individualsoftware

SYS

IT-Systeme
Nummer Titel
SYS.1.1 Allgemeiner Server
SYS.1.2.2 Windows Server 2012
SYS.1.2.3 Windows Server
SYS.1.3 Server unter Linux und Unix
SYS.1.5 Virtualisierung
SYS.1.6 Containerisierung
SYS.1.7 IBM-Z
SYS.1.8 Speicherlösungen
SYS.1.9 Terminalserver
SYS.2.1 Allgemeiner Client
SYS.2.2.3 Clients unter Windows
SYS.2.3 Clients unter Linux und Unix
SYS.2.4 Clients unter macOS
SYS.2.5 Client-Virtualisierung
SYS.2.6 Virtual Desktop Infrastructure
SYS.3.1 Laptops
SYS.3.2.1 Allgemeine Smartphones und Tablets
SYS.3.2.2 Mobile Device Management
SYS.3.2.3 iOS (for Enterprise)
SYS.3.2.4 Android
SYS.3.3 Mobiltelefon
SYS.4.1 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte
SYS.4.3 Eingebettete Systeme
SYS.4.4 Allgemeines IoT-Gerät
SYS.4.5 Wechseldatenträger

IND

Industrielle IT
Nummer Titel
IND.1 Prozessleit- und Automatisierungstechnik
IND.2.1 Allgemeine -Komponente
IND.2.2 Speicherprogrammierbare Steuerung
IND.2.3 Sensoren und Aktoren
IND.2.4 Maschine
IND.2.7 Safety Instrumented Systems
IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld

NET

Netze und Kommunikation
Nummer Titel
NET.1.1 Netzarchitektur und -design
NET.1.2 Netzmanagement
NET.2.1 WLAN-Betrieb
NET.2.2 WLAN-Nutzung
NET.3.1 Router und Switches
NET.3.2 Firewall
NET.3.3 VPN
NET.3.4 Network Access Control
NET.4.1 TK-Anlagen
NET.4.2 VoIP
NET.4.3 Faxgeräte und Faxserver

INF

Infrastruktur
Nummer Titel
INF.1 Allgemeines Gebäude
INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum
INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur
INF.6 Datenträgerarchiv
INF.7 Büroarbeitsplatz
INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz
INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsraum
INF.11 Allgemeines Fahrzeug
INF.12 Verkabelung
INF.13 Technisches Gebäudemanagement
INF.14 Gebäudeautomation



Rollen

Rollen - Definitionen und Zuständigkeiten

Übersicht

Rolle Aufgabe
Auditteamleitung Leitung des Auditteams
Auditteam Fachlich Unterstützung der Auditteamleitung
Bauleitung Umsetzung von Baumaßnahmen
Benutzende Informationstechnische Systeme nutzen
Bereichssicherheitsbeauftragte Sicherheitsbelange der Geschäftsprozesse, Anwendungen und IT-Systeme in ihren Bereichen
Beschaffungsstelle Initiiert und überwacht Beschaffungen
Brandschutzbeauftragte Brandschutz
Datenschutzbeauftragte Gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten
Compliance-Beauftragte Vorgaben identifizieren und deren Einhaltung zu prüfen
Entwickelnde Planung, Entwicklung oder Pflege von Software, Hardware oder ganzen Systemen
Errichterfirma Unternehmen, das Gewerke oder aber auch Gebäude errichtet
Fachabteilung Teil einer Behörde beziehungsweise eines Unternehmens, das fachspezifische Aufgaben zu erledigen hat
Fachverantwortliche Inhaltlich für ein oder mehrere Geschäftsprozesse oder Fachverfahren zuständig
Haustechnik Infrastruktur in Gebäuden und Liegenschaften
ICS-Informationssicherheitsbeauftragte Sicherheit von ICS-Systemen
Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)

Informationssicherheitsbeauftragte sind von der Institutionsleitung ernannte Personen, die im Auftrag der Leitungsebene die Aufgabe Informationssicherheit koordinieren und innerhalb der Behörde beziehungsweise des Unternehmens vorantreiben.

ISMS Management-Team
Institution Mit dem Begriff Institution werden im IT-Grundschutz Unternehmen, Behörden und sonstige öffentliche oder private Organisationen bezeichnet.
Institutionsleitung Dies bezeichnet die Leitungsebene der Institution beziehungsweise der betrachteten Organisationseinheit.
IS-Revisionsteam Das IS-Revisionsteam besteht aus IS-Revisoren und IS-Revisorinnen sowie Fachleuten, die die verantwortliche Leitung für die IS-Revision insbesondere fachlich während der IS-Revision unterstützen.
IT-Betrieb Als IT-Betrieb wird die Organisationseinheit bezeichnet, die die interne IT einrichtet, betreibt, überwacht und wartet.
  • Die Rolle IT-Betrieb schließt die zuständige Leitung der Organisationseinheit mit ein.

Mitarbeitende Die Mitarbeitenden sind Teil einer Institution.

Notfallbeauftragte Notfallbeauftragte steuern alle Aktivitäten rund um das Notfallmanagement.
  • Sie sind für die Erstellung, Umset-

zung, Pflege und Betreuung des institutionsweiten Notfallmanagements und der zugehörigen Dokumente, Rege- lungen und Maßnahmen zuständig.

  • Sie analysieren den Gesamtablauf der Notfallbewältigung nach einem Scha-

densereignis.

OT-Betrieb (Operational Technology, OT) Der OT-Betrieb ist für Einrichtung, Betrieb, Überwachung und Wartung der ICS-Systeme zuständig.
OT-Leitung Die OT-Leitung bezeichnet die Leitung des Bereichs Produktion und Fertigung beziehungsweise
  • die verantwortliche Person für

die industriellen Steuerungssysteme (ICS), die von der Institution eingesetzt werden. Die OT-Leitung ist dafür zuständig, Risiken aus der Informationssicherheit für die Integrität der SIS (Safety Instru- mented Systems) zu beurteilen und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

  • Insbesondere

ist die OT-Leitung dafür zuständig, die Belegschaft für die Belange der Informationssicherheit zu schulen

Personalabteilung
Planende Mit dem allgemeinen Begriff Planende werden Rollen zur Planung unterschiedlicher Aspekte zusammengefasst.
  • Gemeint sind also Personen, die für die Planung und Konzeption bestimmter Aufgaben zuständig sind.
Risikomanager Person, die alle Aufgaben des Risikomanagements wahrnimmt.
Testende Testende sind Personen, die gemäß einem Testplan nach vorher festgelegten Verfahren und Kriterien eine neue oder veränderte Software beziehungsweise Hardware testen und die Testergebnisse mit den erwarteten Ergebnissen vergleichen.
Vorgesetzte Mitarbeitenden einer Institution bezeichnet, die gegenüber anderen, ihnen zugeordnetungspersonal
Wartungspersonal Mitarbeitende von Dienstleistenden, die mit der Wartung von technischen Systemen (etwa ICS- oder IT-Systeme) im Informationsverbund beauftragt wurden.
  • Hierbei ist es in der Regel notwendig, dass das Wartungspersonal Zugriff auf die betroffenen Systeme erhält.
Zentrale Verwaltung Die Rolle bezeichnet die Organisationseinheit, die den allgemeinen Betrieb regelt und überwacht sowie alle Verwaltungsdienstleistungen plant, organisiert und durchführt.
  • Die Rolle Zentrale Verwaltung schließt die zuständige Leitung der Organisationseinheit mit ein



Umsetzung

Grundschutz/Umsetzungsplanung - Lücken im Sicherheitskonzept schließen

Einleitung

Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
Schritt Beschreibung
1 Sichtung der Untersuchungsergebnisse
  • Welche Maßnahmen sind nicht oder nur teilweise umgesetzt?
2 Konsolidierung der Maßnahmen
  • Welche IT-Grundschutzmaßnahmen werden durch höher- oder gleichwertige Maßnahmen ersetzt?
  • Welche Maßnahmenempfehlungen müssen noch an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden?
3 Kosten- und Aufwandsschätzung
  • Welche einmaligen/wiederkehrenden Investitions- bzw. Personalkosten entstehen?
  • Wenn das zur Verfügung stehende Budget nicht ausreicht, sollten Ersatzmaßnahmen ergriffen und verbleibende Restrisiko für die Leitungsebene dokumentiert werden
4 Festlegung der Umsetzungsreihenfolge
  • Welche fehlenden Maßnahmen sollten zuerst umgesetzt werden?
  • Breitenwirkung beachten!
5 Festlegung der Verantwortlichkeit
  • Wer setzt welche Maßnahme bis wann um?
6 Realisierungsbegleitende Maßnahmen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter zur Erhöhung der Akzeptanz der IT-Sicherheitsmaßnahmen
Gewünschtes Sicherheitsniveau
  • Alle Basis- und Standard-Anforderungen sind erfüllt
  • Risikoanalysen haben ergeben, dass auch Zielobjekte mit erhöhtem Schutzbedarf angemessen geschützt sind
IT-Grundschutz-Check

IT-Grundschutz-Check und zusätzliche Risikoanalysen führen oft zu anderen Ergebnissen

Verbesserung

Fokus auf Aufrechterhaltung und Verbesserung

Defizite gibt es immer

Typische Defizite

  • Lücken in den vorhandenen organisatorischen Regelungen
  • Mangelnde Kontrolle der geltenden Regeln
  • Fehlende Sicherheitstechnik
  • Unzureichender baulicher Schutz gegen Feuer, Wasser oder Diebstahl
Lücken wirksam und effizient schließen

Bei der Umsetzungsplanung geht es darum, diese Lücken wirksam und effizient zu schließen

Systematisches Vorgehen

Wenn viele Einzelmaßnahmen umzusetzen sind ​

Aufwand

Aufwände schätzen

Budgets

Angesichts des in der Regel begrenzten Budgets für Informationssicherheit ist ein Überblick über die voraussichtlichen fixen und variablen Kosten der einzelnen Maßnahmen nötig

  • Daher schätzen Sie im nächsten Schritt, welcher einmalige und wiederkehrende finanzielle und personelle Aufwand durch die Umsetzung der einzelnen geplanten Maßnahmen entsteht

Personal und Finanzmittel

Der Einsatz von Personal und Finanzmitteln muss vom Management getragen werden
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn die bewilligten Finanzmittel nicht für die sofortige Umsetzung sämtlicher Maßnahmen ausreichen und entschieden werden muss, ob das Budget aufgestockt oder das Risiko in Kauf genommen werden soll, das verbleibt, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden

Managemententscheidung

Zur Vorbereitung einer Managemententscheidung über die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen sollten Sie

  • einen Vorschlag für die Verteilung des Budgets erarbeiten
  • kostengünstigere Ersatzmaßnahmen erwägen, falls der Aufwand für die Umsetzung einzelner Maßnahmen das voraussichtliche Budget übersteigt
  • die Restrisiken, die aus der Nichterfüllung von Sicherheitsanforderungen entstehen, dem Management bewusst machen (als Argumentationshilfe können Sie die Kreuzreferenztabellen verwenden, die Sie am Ende eines jeden -Grundschutz-Bausteins finden und in denen dargestellt ist, gegen welche Gefährdungen eine Anforderung gerichtet ist) und
  • dafür sorgen, dass das Management bei der Entscheidung über das Budget durch Unterschrift dokumentiert, dass es bereit ist, die Restrisiken zu tragen

Beachten Sie, dass die Erfüllung der relevanten Basis-Anforderungen das Mindest-Sicherheitsniveau gemäß IT-Grundschutz ist

  • Risiken, die aus der Nichterfüllung solcher Anforderungen erwachsen, sollten daher nicht akzeptiert werden

Begleitende Maßnahmen

Begleitende Maßnahmen festlegen
Schulung
Sensibilisierung
Akzeptanz
Erfolg von Maßnahmen

Hängt wesentlich davon ab, wie diese von den Mitarbeitern akzeptiert und angewandt werden

Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen

Betroffene Mitarbeiter ausreichend schulen

  • Für mögliche Probleme sensibilisieren

Schulung

Planen Sie Schulungsmaßnahmen ein

Die Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen erfordert

  • Aufgaben- und produktbezogene Schulungen
  • Für die betroffenen Mitarbeiter

Beispiel

Was nützt etwa ein neu angeschaffter Feuerlöscher, wenn die Mitarbeiter im Brandfall nicht sachgerecht mit ihm umgehen können?
Beispiele für zweckmäßige Schulungen
Bereich Beschreibung
Sicherheitsmanagement
  • Wenn Sie einem Mitarbeiter besondere Aufgaben im Sicherheitsmanagement übertragen, etwa als IT-Informationssicherheitsbeauftragter, benötigt er vielfältige und kontinuierlich zu aktualisierende Kenntnisse zu methodischen, organisatorischen und technischen Aspekten seines Aufgabengebiets
  • Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist bereits vor der Einführung dieser Verantwortlichkeit und der Ernennung des hierfür ausgewählten Mitarbeiters zu berücksichtigen
Firewall Wenn die Schnittstelle zum Internet durch eine Firewall geschützt werden soll, benötigt der zuständige Netzadministrator Kenntnisse über deren sichere Installation, Konfiguration und Administration
Verschlüsselung Der Einsatz von Verschlüsselungssoftware zum Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener oder unternehmenskritischer Daten erfordert nicht nur den Aufbau von Know-how zu dem eingesetzten Produkt, sondern auch Regeln für dessen Anwendung:
  • Welche Nachrichten oder Dateien sind zu verschlüsseln?
  • Wie ist der private Schlüssel zu schützen?
  • Wie sichert man, dass im Bedarfsfall berechtigte Vertreter Zugriff auf die verschlüsselten Daten erhalten?

Die auf diese und andere Fragen gefundenen Lösungen müssen den Mitarbeitern verständlich gemacht werden

Sensibilisierung

Sensibilisierung betroffener Mitarbeiter

Schulung alleine garantiert noch kein sicherheitsgerechtes Verhalten

Dauerhafte Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen

Mitarbeiter einbeziehen

  • Für Informationssicherheit sensibilisieren
  • Bereitschaft schaffen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen
    • Notwendige Verhaltensregeln zu beachten
    • Auch Unbequemlichkeiten zu akzeptieren
  • Feedback aufnehmen
Negative Beispiele
Bereich Beschreibung
Brandschutz Brandschutztüren verlieren ihre Schutzwirkung, wenn sie mit Holzkeilen offen gehalten werden, weil den Mitarbeitern das ständige Öffnen der Türen zu umständlich ist
E-Mail-Verschlüsselung Der Kauf von Software zur E-Mail-Verschlüsselung wird zur Fehlinvestition, wenn die Mitarbeiter diese nicht benutzen, weil sie sich der Gefährdungen der Vertraulichkeit nicht bewusst sind und ihre E-Mails weiterhin unverschlüsselt versenden, auch solche mit vertraulichem Inhalt
Passwörter Passwörter bedeuten immer einen zusätzlichen Arbeitsschritt vor der eigentlichen Aufgabe
  • Regeln für sichere Passwörter wie periodischer Wechsel oder die Verwendung unterschiedlicher Passwörter für unterschiedliche Systeme erhöhen die Unbequemlichkeit
Lästige Pflicht Wenn die Mitarbeiter diese Anforderungen lediglich als lästige Pflicht betrachten, werden Sie dazu neigen, sie zu umgehen, indem sie unsichere Passwörter wählen oder Zettel mit den Passwörtern in der Nähe des Rechners platzieren
Netzadministrator Ein Netzadministrator, der seine Probleme bei der Installation eines Sicherheitsgateways unter Angabe seiner dienstlichen Adresse in einem Internet-Forum diskutiert, gefährdet die Schutzwirkung der Software, um deren Installation er sich bemüht

Den betroffenen Mitarbeitern muss der Sinn der neuen Sicherheitsmaßnahmen verständlich gemacht werden, sei es in Gesprächen, in eigens anberaumten Versammlungen, während regelmäßig stattfindender Besprechungen oder in schriftlicher Form

Akzeptanz

Überprüfen Sie die Akzeptanz der Maßnahmen

Maßnahmen, die von den Mitarbeitern nicht akzeptiert werden, drohen zu scheitern.

Überprüfen Sie daher nach Einführung der Sicherheitsmaßnahmen, ob diese tatsächlich von den Mitarbeitern angenommen werden

  • Sollte dies nicht oder nur eingeschränkt der Fall sein, so versuchen Sie, die Ursachen dafür zu ermitteln, und leiten Sie bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur Sensibilisierung ein

Konsolidierung

Maßnahmen konsolidieren - Beschreibung

Beschreibung

Ergebnisse des IT-Grundschutz-Checks

Im ersten Schritt sind aus den Ergebnissen des IT-Grundschutz-Checks und eventuell durchgeführter Risikoanalysen diejenigen Anforderungen herauszufiltern, die nicht oder nur teilweise erfüllt sind

Übersichtliche Dokumentation

Eine übersichtliche Dokumentation erhalten Sie, wenn Sie die unzureichend erfüllten Anforderungen tabellarisch zusammenstellen und dabei nach den betroffenen Zielobjekten gruppieren, etwa nach dem gesamten Informationsverbund oder bestimmten Räumen und IT-Systemen

Maßnahmen festlegen

Legen Sie anschließend Maßnahmen fest, mit denen Sie diese Sicherheitslücken schließen können

  • Als Hilfsmittel hierfür können Sie die Umsetzungshinweise zu den einzelnen IT-Grundschutz-Bausteinen verwenden
Zusammenhang prüfen

Anschließend betrachten Sie die Maßnahmen im Zusammenhang und prüfen

  • Ob einzelne Maßnahmen überflüssig werden, weil andere zu realisierende Maßnahmen einen mindestens gleichwertigen Schutz für das jeweilige Zielobjekt bewirken
  • welche Maßnahmen noch konkretisiert und an die individuellen Gegebenheiten der Institution angepasst werden müssen und
  • ob die Maßnahmen tatsächlich geeignet und angemessen sind, sie also genügend Schutz bieten, ohne die Arbeitsabläufe zu behindern oder die Schutzwirkung anderer Maßnahmen zu beeinträchtigen
Streichung überflüssiger Maßnahmen

Ziel ist es, durch Streichung der überflüssigen und Konkretisierung der verbleibenden Maßnahmen den erforderlichen finanziellen und personellen Realisierungsaufwand auf das notwendige Maß zu begrenzen

Ergebnisse

Das Ergebnis dieses Schritts ist eine auf die jeweilige Institution zugeschnittene und konkretisierte Liste von Maßnahmen

  • Erleichtern Sie die spätere Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, die Sie bei dem Abgleich und der Anpassung der Maßnahmen getroffen haben, indem Sie die Begründungen dokumentieren

Beispiele

Einige Beispiele sollen die Fragen und mögliche Lösungen bei der Konsolidierung der Maßnahmen verdeutlichen

  • Wenn eine Risikoanalyse ergab, dass für eine Gruppe von IT-Systemen eine Authentisierung über ein Chipkarten- oder tokenbasiertes Verfahren angewandt werden sollte, können unter Umständen Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Passwortgüte entfallen
  • Fehler bei der Gebäudeplanung lassen sich nachträglich oft nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand korrigieren
  • Wenn die vollständige Erfüllung von Anforderungen wie die Vermeidung wasserführender Leitungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sollten zumindest Ersatzmaßnahmen getroffen werden
  • Beispielsweise können unter den vorhandenen Leitungen wasserableitende Bleche installiert werden, die von einem Wassermelder mit einer im ständig besetzten Pförtnerraum hörbaren Alarmsirene überwacht werden
  • Dadurch können Wasserschäden zumindest frühzeitig erkannt und in den Auswirkungen begrenzt werden
  • Maßnahmen zum Zugangsschutz versperren unter Umständen im Brandfall mögliche Fluchtwege
  • Hier empfiehlt sich gegebenenfalls die Rücksprache mit Brandschutzexperten, der Feuerwehr, um sowohl dem Zugangs- als auch dem Brandschutz gleichermaßen gerecht zu werden
  • Die Verschlüsselung unternehmenskritischer Informationen zum Schutz ihrer Vertraulichkeit ist ein Beispiel für eine Maßnahme, die mit anderen Schutzzielen kollidieren kann, und bei der daher eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile und unter Umständen ergänzende Maßnahmen nötig sind:
    • Verschlüsselte E-Mails können den zentralen Virenschutz auf einem Server unterlaufen und so zur Infiltration eines Netzes mit Schadsoftware führen
    • Bei unzureichendem Schlüssel-Management oder fehlerhafter Anwendung kann Verschlüsselung ferner die Verfügbarkeit wichtiger Daten auch für berechtigte Personen gefährden

Reihenfolge

Umsetzungsreihenfolge und Verantwortlichkeit

Umsetzungsreihenfolge

Wenn Budget oder Personal nicht ausreichen, alle wünschenswerten Sicherheitsmaßnahmen unmittelbar umzusetzen, ist eine sinnvolle Reihenfolge festzulegen

Dabei sollten Sie sich an folgenden Regeln orientieren
  • Einen ersten Indikator zur Umsetzungsreihenfolge liefern die Kennzeichnungen R1, R2 und R3 bei den Modellierungshinweisen in Kapitel 2.2 des IT-Grundschutz-Kompendiums
  • Anforderungen aus mit „R1“ gekennzeichneten Bausteinen (z. B. ISMS.1 Sicherheitsmanagement und die Bausteine der Schicht ORP Organisation und Personal) sollten vorrangig erfüllt werden
  • Anschließend sind Anforderungen aus den mit „R2“ gekennzeichneten Bausteinen zu erfüllen und erst zum Schluss solche aus Bausteinen, die mit dem Kürzel „R3“ versehen sind
  • Grundsätzlich sind ferner zunächst diejenigen Maßnahmen umzusetzen, mit denen Basis-Anforderungen erfüllt werden, dann diejenigen zur Erfüllung von Standard-Anforderungen und erst zuletzt die zur Gewährleistung eines höheren Schutzbedarfs
  • Berücksichtigen Sie ferner auch die sachlogischen Zusammenhänge der einzelnen Maßnahmen: So sind diejenigen Maßnahmen vorzuziehen, deren Umsetzung eine Voraussetzung für die Realisierung weiterer Maßnahmen ist

Insbesondere sollten Sie Ihr Augenmerk darauf legen, welche Wirkung die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen auf das Sicherheitsniveau des Informationsverbundes hat

Setzen Sie vorrangig solche Maßnahmen um, die
  • Komponenten mit höherem Schutzbedarf betreffen (sollten Server vor Clients abgesichert werden)
  • eine große Breitenwirkung entfalten (z. B. zentrale Maßnahmen wie der Einsatz von Netz- und Systemmanagement-Werkzeugen) oder
  • Bereiche betreffen, in denen auffallend viele Sicherheitsmaßnahmen fehlen

Dokumentieren Sie auch Ihre Entscheidungen zur Umsetzungsreihenfolge und deren Begründungen sorgfältig, damit nachvollziehbar und verständlich wird, warum Sie die aus der zeitlich nachgeordneten Umsetzung bestimmter Maßnahmen resultierenden Restrisiken in Kauf genommen haben

  • Dies kann insbesondere bei eventuell möglichen juristischen Streitfällen als Nachweis wichtig sein, dass die notwendige Sorgfaltspflicht beachtet wurde

Verantwortlichkeit

Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Maßnahmen werden meist nur dann fristgerecht umgesetzt, wenn geklärt wird, wer bis zu welchem Termin für deren Umsetzung zuständig ist

  • Der nächste Schritt besteht daher darin, diejenigen Personen zu bestimmen, welche die Umsetzung initiieren und durchführen sollen
  • Auch diese Entscheidungen sollten mit dem Management abgestimmt sein

Achten Sie darauf, dass die für die Umsetzung Zuständigen ausreichende Kenntnisse und Kompetenzen besitzen und ihnen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden

  • Planen Sie erforderliche Fortbildungen ein

Umsetzungsplan

Dokumentation

Auszug Realisierungsplan

Zielobjekt: Printserver S003
Maßnahmen, Entscheidungen, Termine, Kosten, Verantwortlichkeiten
Umsetzungsplan
Anforderung Maßnahme Termin Kosten Umsetzung
SYS.1.1.A3
Restriktive Rechtevergabe
Gruppenberechtigungen auflösen 3. Quartal 2023 Keine IT-Betrieb
Michael Schmitt
SYS.1.1.A4
Rollentrennung
Separate Benutzerkennungen für jeden Administrator 31. Juli 2023 Keine IT-Betrieb
Michael Schmitt
SYS.1.1.A8
Regelmäßige Datensicherung
Externes Backup-System
Datensicherungen jetzt Bändern im Serverraum gelagert
1. Quartal 2024 Anschaffung: €15.000
Betrieb: verhandeln
Einkauf
Tanja Meyer

Grundschutz-Check

Grundschutz-Check - Soll-Ist-Vergleich zwischen geforderten und erfüllten Anforderungen

Beschreibung

Motivation

Sind Informationen und Informationstechnik hinreichend geschützt?

  • Was bleibt zu tun?
Soll-Ist-Vergleich
  • Anforderungen mit den umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen
  • Informationsverbund oder Komponente
  • Umgesetzte Sicherheitsmaßnahmen mit den Anforderungen des entwickelten Grundschutz-Modells vergleichen
  • Bestehendes Sicherheitsniveau identifizieren
  • Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
Grundschutz-Modell

Grundlage des Grundschutz-Checks

  • ist das in der Modellierung aufgrund der vorhandenen Zielobjekte und ihres Schutzbedarfs zusammengestellte Grundschutz-Modell des Informationsverbundes
  • In diesem Modell ist festgelegt, welche Bausteine und damit Anforderungsbündel für die einzelnen Zielobjekte des Informationsverbundes anzuwenden sind
Anforderungen
  • Basisanforderungen
  • Standardanforderungen
  • Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf
Vorgehensweise

Welche dieser Anforderungen Sie im Grundschutz-Check berücksichtigen, hängt von der Vorgehensweise der IT-Grundschutz-Methodik ab

  • Bei der Vorgehensweise Basis-Absicherung prüfen Sie lediglich die Erfüllung der Basis-Anforderungen
  • Bei den Vorgehensweisen Standard-Absicherung und Kern-Absicherung berücksichtigen Sie zusätzlich die Standard-Anforderungen
  • Die Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf haben Beispielcharakter und können im Bedarfsfall durch andere Maßnahmen mit starker Schutzwirkung ersetzt oder ergänzt werden
  • Sie prüfen diese Anforderungen also nur dann, wenn sie als Ergebnis einer Risikoanalyse in das Grundschutz-Modell aufgenommen wurden, also Bestandteil des Sicherheitskonzepts geworden sind
  • siehe Risikoanalyse
Anforderungen

Basis für den IT-Grundschutz-Check sind die Anforderungen aus dem IT-Grundschutz/Kompendium

  • Aus der Strukturanalyse und der anschließenden Modellierung geht ein Modell des Informationsverbundes hervor, das alle relevanten Objekte mit den zugehörigen Bausteinen des IT-Grundschutz/Kompendiums enthält
  • Aufgrund der nun vorliegenden Bausteine wird für jedes Objekt ermittelt, wie hoch der Erfüllungsgrad der in den Bausteinen enthaltenen Anforderungen ist
  • Dies geschieht großenteils durch Interviews mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche
Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau

Der IT-Grundschutz-Check ist somit ein Organisationsinstrument, welches einen gebündelten Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau bietet

  • Als Ergebnis liegt ein Katalog vor, in dem für jede relevante Anforderung der Umsetzungsstatus „entbehrlich“, „ja“, „teilweise“ oder „nein“ erfasst ist
  • Durch die Identifizierung von nicht oder nur teilweise umgesetzten Maßnahmen werden Verbesserungsmöglichkeiten für die Sicherheit der betrachteten Informationstechnik aufgezeigt
Soll/Ist-Abgleich

Der IT-Grundschutz-Check gibt Auskunft über die noch fehlenden Maßnahmen (Soll/Ist-Abgleich)

  • Daraus folgt, was noch zu tun ist, um das angestrebte Maß an Sicherheit zu erlangen
  • Die Grundschutz-Methodik unterscheidet hier die Basis-, Standard- oder Kern-Absicherung
  • Die Anforderungen des Kompendiums sind für die jeweilige Absicherungsmethode gekennzeichnet (Basis, Standard und für erhöhten Schutzbedarf)
Hoher/sehr hoher Schutzbedarf

Für Systeme mit hohem/sehr hohem Schutzbedarf werden mitunter auch auf einer Risikoanalyse basierende [[Informationssicherheits-Konzepte wie nach ISO/IEC 27001 angewandt

Vorarbeiten
Arbeitsschritt Beschreibung
Grundschutz/Strukturanalyse Ermittlung der relevanten Zielobjekte des Informationsverbundes
Grundschutz/Schutzbedarfsfeststellung Festlegung des Schutzbedarfs für die ermittelten Zielobjekte
Grundschutz/Modellierung Anwendung der Grundschutz-Bausteine auf die Zielobjekte

Damit wurde ein Prüfplan („Grundschutz-Modell“) für den Informationsverbund und dessen Zielobjekte zusammengestellt

Prüfplan anwenden (Grundschutz-Check)

Je Zielobjekt prüfen

  • inwieweit relevante Anforderungen erfüllt sind
  • durch technische oder organisatorische Maßnahmen

Vorgehen

Schritt Bezeichnung Beschreibung
1 Vorbereitungen
2 Durchführung
3 Dokumentation

Vorbereitung

Umsetzungsgrad ermitteln und dokumentieren

Umsetzungsgrad einzelner Maßnahmen für das jeweilige Zielobjekt ermitteln und dokumentieren

  • Interview der zuständigen Mitarbeiter
  • Überprüfungen vor Ort
  • Begehung von Serverräumen
  • Kontrolle von Konfigurationseinstellungen
Qualität der Ergebnisse

Die Qualität der Ergebnisse der Interviews und Begehungen hängt auch von einer guten Vorbereitung und der Beachtung einiger Regeln bei der Durchführung ab

Aktuelles Grundschutz-Kompendium
  • Dort wird der Stand der Technik entsprechende Sicherheit beschrieben
  • Die Informationstechnik ändert sich kontinuierlich, sodass regelmäßig geprüft werden muss, ob die eingeführten Sicherheitsmaßnahmen noch einen angemessenen Schutz bieten
  • Das Grundschutz-Kompendium wird fortlaufend angepasst und um neue Bausteine ergänzt
Sichten der Dokumente
  • Die vorhandenen Dokumente über sicherheitsrelevante Abläufe, Regelungen und Sachverhalte enthalten bereits viele Informationen, die Ihnen bei der Ermittlung des Erfüllungsgrads der Anforderungen helfen können
  • Sichten Sie diese Papiere daher bereits vorab
Ansprechpartner auswählen
  • Wählen Sie geeignete Ansprechpartner aus
  • Klären Sie in diesem Zusammenhang auch, ob externe Stellen hinzuzuziehen sind, Fremdfirmen, an die Teilaufgaben des Informationsverbundes delegiert wurden

Ansprechpartner ergeben sich direkt aus den im genannten Rollen sowie oft aus dem sachlichen Zusammenhang

  • So können Mitarbeiter der Personalabteilung oder Benutzerbetreuer gute Ansprechpartner für den Baustein Personal sein
  • Während es sich anbietet, für die Systembausteine zu Netzen, -Systemen oder Anwendungen die jeweils zuständigen Administratoren und Anwendungsbetreuer zu befragen

Durchführung

Arbeitsteilung

Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei

  • Führen Sie die Interviews nach Möglichkeit daher nicht alleine durch
  • Es empfiehlt sich eine Arbeitsteilung: Einer führt das Gespräch und stellt die Fragen, ein anderer protokolliert die Ergebnisse
  • Selbstverständlich sollten Sie bei der Befragung den Inhalt der Anforderungsbeschreibungen sowie die zugehörigen Umsetzungsempfehlungen kennen
  • Gegebenenfalls können stichpunktartige Zusammenfassungen zu einzelnen Anforderungen sowie möglichen Maßnahmen, mit denen sie erfüllt werden können, nützlich sein
Chancen nutzen

Der Grundschutz-Check ist eine Chance, die Informationssicherheit zu verbessern, kein Verhör

  • Sorgen Sie für ein entspanntes Klima, sowohl beim Gespräch als auch bei Begehungen und Überprüfungen vor Ort

Dokumentation

Umsetzungsgrad

Erfüllungsgrad der Grundschutz-Anforderungen dokumentieren

Umsetzungsgrad Beschreibung
Vollständig Alle (Teil)-Anforderung durch geeignete Maßnahmen vollständig, wirksam, angemessen erfüllt
Entbehrlich Erfüllung einer Anforderung nicht notwendig
Teilweise Anforderung wird teilweise erfüllt
Nicht Anforderung ist nicht erfüllt wird, geeignete Maßnahmen wurden größtenteils nicht umgesetzt
Entbehrlich

Wird die Erfüllung einer Anforderung auf „entbehrlich“ gesetzt, weil Alternativmaßnahmen ergriffen wurden, muss nachgewiesen werden, dass diese Maßnahmen die bestehenden Risiken angemessen minimieren

  • Identifizieren Sie hierfür über die Kreuzreferenztabelle des jeweiligen Bausteins die zugehörigen elementaren Gefährdungen
  • Wurden Alternativmaßnahmen ergriffen, begründen Sie, dass diese das von den relevanten Gefährdungen ausgehende Risiko angemessen verringern

Generell gilt, dass Risiken aufgrund der Nichterfüllung von Basis-Anforderungen nicht übernommen werden können

  • Anforderungen dürfen darüber hinaus nicht quasi automatisch durch pauschale Akzeptanz oder pauschalen Ausschluss einer elementaren Gefährdung als „entbehrlich“ eingestuft werden

Da den möglichen Gefährdungen mit mindestens gleichwertigen Ersatzmaßnahmen entgegengewirkt wird ( erübrigen sich Passwortregeln, wenn Chipkarten zusätzlich für die Authentisierung eingesetzt werden) oder wenn die Empfehlungen für den betrachteten Einsatzzweck nicht relevant sind (so ist die Anforderung zur Absicherung von Fernwartung nur dann bedeutsam, wenn tatsächlich auch Systeme von entfernten Standorten aus gewartet werden)

Nachvollziehbarkeit

Damit die Ergebnisse des Grundschutz-Checks später und auch von Dritten nachvollzogen und überprüft werden können, ist es wichtig, dass Sie diese sorgfältig dokumentieren

Begründungen
  • Vergessen Sie nicht, bei Anforderungen, die Sie als entbehrlich, nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt eingestuft haben, in der Dokumentation Ihre Begründung hierfür anzugeben
Formale Angaben
Bei jedem Interview angeben
  • Zielobjekt
  • Datum
  • Wer es durchgeführt hat
  • Wer befragt wurde

Hilfsmittel

Checklisten

Dokumentation mit Checklisten

Tool-Unterstützung

Der Grundschutz-Check wird auch durch eine Reihe an Tools unterstützt, die auf die Grundschutz-Methodik zugeschnitten sind

  • Bei Verwendung eines solchen Werkzeugs haben Sie den zusätzlichen Vorteil, dass die Daten der Strukturanalyse für die Dokumentation des Grundschutz-Checks konsistent übernommen werden

Sowohl die Formulare in den Hilfsmitteln zum Grundschutz als auch die Masken in den Grundschutz-Werkzeugen bieten Felder an, in die Sie Angaben zur Umsetzung der als fehlend erkannten Maßnahmen eintragen können (Umsetzungsfristen, Verantwortliche, voraussichtliche Kosten)

  • Diese Angaben sind für die Realisierungsplanung wichtig
  • Beim Grundschutz-Check ist es noch nicht erforderlich, diese Felder auszufüllen


Risikoanalyse

BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz

Inhalt

BSI/200-3/Einleitung
BSI/200-3/Vorarbeiten
BSI/200-3/Elementaren Gefährdungen
BSI/200-3/Gefährdungsübersicht
BSI/200-3/Risikoeinstufung
BSI/200-3/Risikobehandlung
BSI/200-3/Konsolidierung
BSI/200-3/Rückführung
BSI/200-3/Anhang

Einleitung

Beschreibung

Vereinfachte Risikoanalysen

Notwendig, wenn es fraglich ist, ob Basis- und Standard-Anforderungen eine ausreichende Sicherheit bieten

Anforderungen
Basis- und Standard-Anforderungen

Grundschutz-Bausteine bieten einen angemessenen und ausreichenden Schutz

  • Normalen Schutzbedarf
  • Typische Informationsverbünde
  • Anwendungsszenarien
  • Anforderungen
Hierfür wurde geprüft
  • Welchen Gefährdungen die in den Bausteinen behandelten Sachverhalte üblicherweise ausgesetzt sind
  • Wie den daraus resultierenden Risiken zweckmäßig begegnet werden kann
Grundschutzansatz
Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen

Weniger aufwendigen Untersuchungen

  • in der Regel
  • für den weitaus größten Teil eines Informationsverbundes
Zusätzlicher Analysebedarf
Hoher/sehr hoher Schutzbedarf In mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
Keine hinreichenden Bausteine Kein hinreichend passender Baustein im Grundschutz-Kompendium
Einsatzumgebung untypisch Es gibt zwar einen geeigneten Baustein, die Einsatzumgebung des Zielobjekts ist allerdings für den Grundschutz untypisch
Risikoanalyse

Untersuchung von Sicherheitsgefährdungen und deren Auswirkungen

Zielgruppe

Mit dem Management oder der Durchführung von Risikoanalysen für die Informationssicherheit betraute

  • Sicherheitsverantwortliche
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Sicherheitsexperten
  • Sicherheitsberater
BSI 200-3 bietet sich an, wenn
  • bereits erfolgreich mit der IT-Grundschutz-Methodik gemäß BSI-Standard 200-2 gearbeitet wird
  • möglichst direkt eine Risikoanalyse an die IT-Grundschutz-Analyse folgen soll
Je nach Rahmenbedin­gungen und Art des Informationsverbunds
  • kann es jedoch zweckmäßig sein
  • alternativ zum BSI-Standard 200-3 ein anderes etabliertes Verfahren oder eine angepasste Methodik für die Analyse von Informationsrisiken zu verwenden
BSI 200-3 beschreibt eine Methodik zur Analyse von Risiken
  • IT-Grundschutz-Sicherheitskonzept ergänzen
Elementaren Gefährdungen
  • Dabei wird die im IT-Grundschutz/Kompendium enthaltene Liste von elementaren Gefährdungen als Hilfsmittel verwendet
  • Es wird empfohlen, die in den Kapiteln 2 bis 8 dargestellte Methodik Schritt für Schritt durchzuarbeiten
Notfallmanagement

Im BSI-Standard 100-4 Notfallmanagement ist für besonders kritische Ressourcen der Geschäftsprozesse der Institution ebenfalls eine Risikoanalyse vorgesehen, die sich von der hier beschriebenen nur in einigen Begriffen unterscheidet

  • Beide Risikoanalysen können effizient aufeinander abgestimmt werden
  • Es ist sinnvoll, dass sich alle Rollen in einer Institution, die sich mit Risikomanagement für einen spezifischen Bereich beschäftigen, miteinander abstimmen und vergleichbare Vorgehensweisen wählen

Überblick

BSI-Standard 200-3 - Risikoanalyse auf der Basis von IT-Grundschutz

  • Bündelung aller risikobezogenen Arbeitsschritte in BSI-Standard 200-3
  • Implementation eines Risikoentscheidungsprozesses
  • Keine Risikoakzeptanz bei den Basis-Anforderungen
  • Möglichkeit der Risikoakzeptanz für Standard-Anforderungen und bei erhöhtem Schutzbedarf

Risikomanagementsystem

  • Angemessenes Risikomanagement
  • Richtlinie zum Umgang mit Risiken
  • Vorarbeiten und Priorisierung

Normen

Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000 und ISO/IEC 27005
ISO/IEC 31000 ISO-Norm zum Risikomanagement
ISO/IEC 27005 Risikomanagement in der Informationssicherheit

Einordnung IT-Grundschutz

Wann MUSS eine Risikoanalyse durchgeführt werden?

In bestimmten Fällen muss explizit eine Risikoanalyse durchgeführt werden Beispielsweise, wenn der Informationsverbund Zielobjekte enthält, die

  • einen hohen oder sehr hohen Schutzbedarf in mindestens einem der drei Grundwerte Vertraulich­keit, Integrität oder Verfügbarkeit haben oder
  • mit den existierenden Bausteinen des IT-Grundschutzes nicht hinreichend abgebildet (modelliert) werden können oder
  • in Einsatzszenarien (Umgebung, Anwendung) betrieben werden, die im Rahmen des IT-Grund­schutzes nicht vorgesehen sind

In diesen Fällen stellen sich folgende Fragen

  • Welchen Gefährdungen für Informationen ist durch die Umsetzung der relevanten IT-Grund­schutz-Bausteine noch nicht ausreichend oder sogar noch gar nicht Rechnung getragen?
  • Müssen eventuell ergänzende Sicherheitsmaßnahmen, die über das IT-Grundschutz-Modell hin­ausgehen, eingeplant und umgesetzt werden?

BSI 200-3

  • Beschreibt, wie für bestimmte Zielobjekte festgestellt werden kann, ob und in welcher Hinsicht über den IT-Grundschutz hinaus Handlungsbedarf besteht, um Informationssicherheitsrisiken zu reduzieren
  • Hierzu werden Risiken, die von elementaren Gefährdungen ausgehen, eingeschätzt und anhand einer Matrix bewertet
  • Die Einschätzung erfolgt über die zu erwartende Häufigkeit des Eintretens und die Höhe des Schadens, der bei Eintritt des Schadensereignisses entsteht
  • Aus diesen beiden Anteilen ergibt sich das Risiko

Zweistufige Risikoanalyse

  1. In einem ersten Schritt wird die in Kapitel 4 erstellte Gefährdungsübersicht systematisch abgearbeitet
  2. Dabei wird für jedes Zielobjekt und jede Gefährdung eine Bewertung unter der Annahme vorgenommen, dass bereits Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt oder geplant worden sind (siehe Beispiele in Kapitel 5)

In der Regel wird es sich hierbei um Sicherheitsmaßnahmen handeln, die aus den Basis- und Standard-Anforderungen des IT-Grundschutz/Kompendiums abgeleitet worden sind

  • An die erste Bewertung schließt sich eine erneute Bewertung an, bei der die Sicherheitsmaßnahmen zur Risikobehandlung betrachtet werden (siehe Beispiele in Kapitel 6)
  • Durch einen Vorher-Nachher-Vergleich lässt sich die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen prüfen, die zur Risikobehandlung eingesetzt worden sind

Risiken und Chancen

Chancen und Risiken sind die häufig auf Berechnungen beruhenden Vorhersagen eines möglichen Nutzens im positiven Fall bzw. Schadens im negativen Fall

  • Was als Nutzen oder Schaden aufgefasst wird, hängt von den Wertvorstellungen einer Institution ab

BSI 200-3 konzentriert sich auf die Betrachtung der negativen Auswirkungen von Risiken, mit dem Ziel, adäquate Maßnahmen zur Risikominimierung aufzuzeigen

  • In der Praxis werden im Rahmen des Risikomanagements meistens nur die negativen Auswirkungen betrachtet
  • Ergänzend hierzu sollten sich Institutionen jedoch auch mit den positiven Auswirkungen befassen

Risikoanalyse

Als Risikoanalyse wird IT-Grundschutz der komplette Prozess bezeichnet

  • Risiken beurteilen (identifizieren, einschätzen und bewerten) und behandeln

ISO 31000 und ISO 27005

Risikoanalyse bezeichnet aber nach den einschlägigen ISO-Normen ISO 31000 (siehe [31000]) und ISO 27005 (siehe [27005]) nur einen Schritt im Rahmen der Risikobeurteilung, die aus den folgenden Schritten besteht

  • Identifikation von Risiken (Risk Identification)
  • Analyse von Risiken (Risk Analysis)
  • Evaluation oder Bewertung von Risiken (Risk Evaluation)

Deutscher Sprachgebrauch

Begriff „Risikoanalyse“ für den kompletten Pro­zess der Risikobeurteilung und Risikobehandlung etabliert

  • Daher wird im IT-Grundschutz weiter der Begriff „Risikoanalyse“ für den umfassenden Prozess benutzt

Internationalen Normen

In den internationalen Normen, insbesondere der ISO 31000, werden einige Begriffe anders belegt, als es im deutschen Sprachraum üblich ist

  • Daher findet sich im Anhang eine Tabelle, in der die wesent­lichen Begriffe aus ISO 31000 und dem 200-3 gegenübergestellt werden (siehe Tabelle 11)

Zielsetzung

Informationssicherheitsrisiken steuern
  • Anerkanntes Vorgehen
  • Angemessen
  • Zielgerichtet
  • Leicht anwendbar

Elementare Gefährdungen

Vorgehen basiert auf Elementaren Gefährdungen

  • Im IT-Grundschutz/Kompendium beschrieben
  • Basis für die Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine

Risikobewertung

In der Vorgehensweise nach IT-Grundschutz wird bei der Erstellung der IT-Grundschutz-Bausteine implizit eine Risikobewertung für Bereiche mit normalem Schutzbedarf vom BSI durchgeführt

  • Hierbei werden nur solche Gefährdungen betrachtet, die eine so hohe Eintrittshäufigkeit oder so einschneidende Auswirkungen haben, dass Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen
  • Typische Gefährdungen, gegen die sich jeder schützen muss, sind z. B. Schäden durch Feuer, Wasser, Einbrecher, Schadsoftware oder Hardware-Defekte
  • Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass Anwender des IT-Grundschutzes für einen Großteil des Informationsverbundes keine individuelle Bedrohungs- und Schwachstellenanalyse durchführen müssen, weil diese bereits vorab vom BSI durchgeführt wurde

Übersicht

Schritte Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3
Integration der Risikoanalyse in den Sicherheitsprozess
Arbeitsschitt 200-3 Beschreibung
1 Gefährdungen ermitteln Kapitel 4
  • Zusammenstellung einer Liste von möglichen elementaren Gefährdungen
  • Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen, die über die elementaren Gefährdungen hinausgehen und sich aus dem spezifischen Einsatzszenario ergeben
2 Risikoeinstufung Kapitel 5
  • Risikoeinschätzung (Ermittlung von Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe)
  • Risikobewertung (Ermittlung der Risikokategorie)
3 Risikobehandlung Kapitel 6
  • Risikovermeidung
  • Risikoreduktion (Ermittlung von Sicherheitsmaßnahmen)
  • Risikotransfer
  • Risikoakzeptanz
4 Konsolidierung Kapitel 7
  • Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
  • Integration der aufgrund der Risikoanalyse identifizierten zusätzlichen Maßnahmen in das Sicherheitskonzept


Vorarbeiten

Vorarbeiten zur Risikoanalyse

BSI-Standard 200-2

Arbeitsschitt Beschreibung
Informationssicherheitsprozess Systematischer Informationssicherheitsprozess muss initiiert worden sein.
  • Aktivitäten im Bereich der Informationssicherheit strukturiert steuern und abarbeiten.
  • Beispielsweise müssen geeignete Rollen und Aufgaben definiert werden.
Grundschutz/Geltungsbereich Geltungsbereich für die Sicherheitskon­zeption muss definiert worden sein.
  • Dieser Geltungsbereich wird im Folgenden als Informationsverbund bezeichnet.
Strukturanalyse Für den Informationsverbund sollte eine Strukturanalyse gemäß Kapitel 8.1 der IT-Grund­schutz-Methodik durchgeführt worden sein.
  • Dadurch werden die wichtigsten Informationen über den Informationsverbund ermittelt, z. B. Geschäftsprozesse, der Netzplan sowie eine Liste der wichtigsten Anwendungen mit Abhängigkeit von den IT-Systemen.
Schutzbedarfsfeststellung Anschließend sollte eine Schutzbedarfsfeststellung gemäß Kapitel 8.2 der IT-Grundschutz-Metho­dik durchgeführt worden sein.
  • Als Ergebnis liegen der Schutzbedarf der Geschäftsprozesse, An­wendungen, IT-Systeme, genutzten Räume sowie eine Liste der kritischen Kommunikationsverbin­dungen vor.
  • Der Schutzbedarf bezieht sich jeweils auf die Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit und wird nach IT-Grundschutz normalerweise in den Stufen normal, hoch und sehr hoch festgelegt.
Modellierung Es sollte eine Modellierung gemäß Kapitel 8.3 der IT-Grundschutz-Methodik und Kapitel 2 des IT-Grundschutz/Kompendiums durchgeführt worden sein.
  • Dabei wird für jedes Zielobjekt im Infor­mationsverbund festgelegt, ob es passende IT-Grundschutz-Bausteine gibt und wie diese anzu­wenden sind.
  • Die in den einzelnen Bausteinen genannten Sicherheitsanforderungen und die dar­aus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen bilden die Basis für das IT-Grundschutz-Sicherheitskon­zept des betrachteten Informationsverbundes.
IT-Grundschutz-Check Es sollte vor der Risikoanalyse ein IT-Grundschutz-Check gemäß Kapitel 8.4 der IT-Grund­schutz-Methodik durchgeführt werden.
  • Dadurch wird festgestellt, welche Basis- und Standard-Si­cherheitsanforderungen für den vorliegenden Informationsverbund bereits erfüllt sind und wo noch Defizite bestehen.
Ergebnis

Liste der Zielobjekte, für die eine Risikoanalyse durchgeführt werden sollte („betrachtete Zielobjekte“)

Priorisierung

Viele Zielobjekte

Falls trotz Gruppenbildung viele Zielobjekte einer Risikoanalyse unterzogen werden müssen, sollte eine geeignete Priorisierung vorgenommen werden:

  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Standard-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die übergeordneten Zielobjekte bearbeitet werden (insbesondere Geschäftsprozesse, Teilverbünde und gesamter Informationsverbund).
  • Aus diesen Arbeiten ergeben sich oft wertvolle Anhaltspunkte für die Risikoanalysen der untergeordneten technischen Zielobjekte.
  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Kern-Absicherung“ gewählt wurde, sollten vorrangig die Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf bearbeitet werden.
  • Falls für den IT-Grundschutz die Vorgehensweise „Basis-Absicherung“ gewählt wurde, werden zunächst keine Risikoanalysen durchgeführt, sondern es werden als Erstes nur die Basis-Anforde­rungen umgesetzt.
Abweichende Vorgehensweisen

Von der beschriebenen Vorgehensweise kann abgewichen werden

  • Unter Umständen bietet es sich an, eine Risikoanalyse erst nach Erfüllung der IT-Grundschutz-Anforderungen durchzuführen.
  • Dies kann beispielsweise bei Zielobjekten sinnvoll sein, die bereits im Einsatz sind und die hinreichend durch IT-Grundschutz-Bausteine dargestellt werden können.
  • Als Entscheidungshilfe dazu, nach wel­chem Schritt eine Risikoanalyse sinnvoll ist, findet sich eine Zusammenstellung der Vor- und Nachteile der möglichen Zeitpunkte in Kapitel 8.5 der IT-Grundschutz-Methodik im BSI-Standard 200-2.
Risikoanalyse auf Geschäftsprozessebene
  • Bei den betrachteten Zielobjekten muss es sich nicht zwangsläufig um systemorientierte Zielob­jekte (z. B. Anwendungen, IT-Systeme oder -Räume) handeln.
  • Vielmehr kann die Risikoanalyse auch auf Geschäftsprozessebene durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Zu den Vorarbeiten gehört auch, dass die Grundvoraussetzungen für die Risikoanalyse von der Insti­tutionsleitung vorgegeben werden.

Richtlinie zum Umgang mit Risiken

Hierzu muss die Leitungsebene eine Richtlinie zum Umgang mit Risiken verabschieden. Diese sollte unter anderem folgende Aspekte umfassen:

  • Unter welchen Voraussetzungen muss in jedem Fall eine Risikoanalyse durchgeführt werden?
  • Welche Methodik beziehungsweise welcher Standard wird dazu eingesetzt, um die Risiken zu identifizieren, einzuschätzen, zu bewerten und zu behandeln?
  • Wie wird die gewählte Methodik auf die speziellen Belange der Institution angepasst?
  • Was sind die Risikoakzeptanzkriterien?
  • Welche Organisationseinheiten sind für welche Teilaufgaben der Risikoanalyse verantwortlich? Sind Risiken den jeweiligen Risikoeigentümern zugeordnet?
  • Auf welche Weise werden Risikoanalysen in den Sicherheitsprozess integriert, geschieht dies bei­spielsweise vor oder nach Umsetzung der IT-Grundschutz-Anforderungen?
  • Welche Berichtspflichten bestehen im Rahmen von Risikoanalysen?
  • In welchem Zeitrahmen muss die Risikoanalyse vollständig aktualisiert werden?
Risikoakzeptanzkriterien
  • Da die Risikoakzeptanzkriterien einer Institution in entscheidendem Maße von deren Risikoneigung (Risikoappetit) abhängen, kann es sinnvoll sein, auch die Risikoneigung (siehe Kapitel 9) in der Richt­linie zu beschreiben.
  • Möglicherweise ist sich eine Institution ihrer eigenen Risikoneigung nicht be­wusst oder hat ungenaue Vorstellungen von diesem Begriff. In diesem Fall sollte die Leitungsebene eine Klärung und Entscheidung herbeiführen, gegebenenfalls sollte die Institution hierfür auf externe Experten zurückgreifen.
Richtlinie zur Risikoanalyse
  • Die in der Richtlinie zur Risikoanalyse beschriebenen Vorgaben der Leitungsebene müssen konse­quent umgesetzt werden, wenn Risiken bewertet und behandelt werden.
  • Zweifelsfälle können auftreten, beispielsweise wenn es bei einem bestimmten Risiko nicht sinnvoll erscheint, die festgelegte Risikoneigung anzuwenden.
  • Solche Ausnahmefälle sollten abgestimmt und dokumentiert werden.

Die Richtlinie zur Risikoanalyse sollte gemäß den Vorgaben des Informationssicherheitsmanagementsystems (siehe BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz Methodik [BSI2]) erstellt werden.

  • Sie muss in re­gelmäßigen Abständen oder anlassbezogen auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls orientiert an den Zielen der Institution angepasst werden.
  • Insbesondere sollte auch die eingesetzte Vorgehensweise zur Risikoanalyse regelmäßig überprüft werden.
  • Die Richtlinie zur Risikoanalyse muss durch die Institutionsleitung freigegeben werden.

Zielobjekte

Voraussetzung für die Durchführung von Risikoanalysen im Rahmen der Standard-Absicherung

bei der Strukturanalyse die Zielobjekte des Informationsverbundes

  • zusammengestellt sind
  • deren Schutzbedarf festgestellt ist und
  • ihnen bei der Modellierung soweit möglich passende Grundschutz-Bausteine zugeordnet wurden.
Risikoanalyse für Zielobjekte
  • Hoher oder sehr hoher Schutzbedarf
    • In einem der drei Grundwerte (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit)
  • Für die es keinen passenden Grundschutz-Baustein gibt
  • Die in Einsatzszenarien betrieben werden, die für den Grundschutz untypisch sind.
Priorisierung

Bei einer großen Zahl an Zielobjekten, die eines diese Kriterien erfüllen, sollten Sie eine geeignete Priorisierung vornehmen.

  • Bei der Vorgehensweise Standard-Absicherung bietet es sich an, zunächst übergeordnete Zielobjekte zu betrachten, etwa den gesamten Informationsverbund, bestimmte Teile des Informationsverbundes oder wichtige Geschäftsprozesse.
  • Bei der Kern-Absicherung sollten Sie vorrangig diejenigen Zielobjekte mit dem höchsten Schutzbedarf untersuchen.

Betrachteten Zielobjekte

Richtlinie

Richtlinie zum Umgang mit Risiken

Bevor Sie mit der Durchführung von Risikoanalysen beginnen, sollte die Leitung Ihrer Institution grundlegende Aspekte hierfür in einer Richtlinie zum Umgang mit Risiken festlegen:

  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Risikoanalyse erforderlich?
  • Mit welchem Verfahren werden Risiken identifiziert, eingeschätzt, bewertet und behandelt und wie ist dieses Verfahren an die Gegebenheiten der Institution angepasst und in den Sicherheitsprozess integriert?
  • Welche Organisationseinheiten sind für die verschiedenen Teilaufgaben des Risikomanagements zuständig?
  • Wie sind die Berichtspflichten geregelt?
  • Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Risiken akzeptiert werden?
  • In welchen zeitlichen Intervallen und bei welchen Ereignissen müssen Risikoanalysen aktualisiert werden?

Diese Richtlinie und die zugehörigen organisatorischen Umsetzungen sollten regelmäßig auf ihre Aktualität und Angemessenheit geprüft werden.


Elementaren Gefährdungen

Elementaren Gefährdungen - Hilfsmittel für Risikoanalysen

Beschreibung

Hilfsmittel für Risikoanalysen

  • Grundschutz-Kompendium enthält eine Liste 47 elementaren Gefährdungen
  • Kompatibel mit vergleichbaren Zusammenstellungen in internationalen Standards und Normen

Verwendung bei der Risikoanalyse

  • Elementare Gefährdungen sind für die Verwendung bei der Risikoanalyse optimiert, produktneutral (immer), technikneutral (möglichst, bestimmte Techniken prägen so stark den Markt, dass sie auch die abstrahierten Gefährdungen beeinflussen), kompatibel mit vergleichbaren internationalen Katalogen und Standards und nahtlos in den IT-Grundschutz integriert.

Effiziente Durchführung von Risikoanalysen

Da die elementaren Gefährdungen hauptsächlich die effiziente Durchführung von Risikoanalysen ermöglichen sollen, wurde der Fokus darauf gerichtet, tatsächliche Gefahren zu benennen.

  • Gefährdungen, die überwiegend die fehlende oder unzureichende Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen thematisieren und somit auf indirekte Gefahren verweisen, wurden bewusst nicht benannt.
  • Bei der Erarbeitung der Übersicht der elementaren Gefährdungen wurde mit betrachtet, welcher Grundwert der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) durch die jeweilige Gefährdung beschädigt würde.https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Kompendium/Elementare_Gefaehrdungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  • Da diese Information bei verschiedenen Schritten der Sicherheitskonzeption von Interesse ist, wird sie in der folgenden Tabelle mit aufgeführt.
  • Nicht alle elementaren Gefährdungen lassen sich auf genau einen Grundwert abbilden, gleichwohl betreffen verschiedene Gefährdungen mehrere Grundwerte.
  • Dabei ist dies so zu interpretieren, dass durch die jeweilige Gefährdung die dazu aufgeführten Grundwerte direkt beeinträchtigt werden.
  • Bei vielen Gefährdungen lässt sich diskutieren, inwieweit alle drei Grundwerte betroffen sein könnten, weil sich auch indirekte Auswirkungen ableiten lassen.
  • So wird z. B. zu G 0.1 Feuer als einziger betroffener Grundwert „Verfügbarkeit“ genannt.
  • Natürlich könnte ein Feuer einen Datenträger auch so beschädigen, dass die abgespeicherten Informationen zwar noch vorhanden wären, aber deren Integrität verletzt wäre.
  • Ein anderes Szenario könnte sein, dass bei einem Brand vertrauliche Unterlagen durch Rettungsmaßnahmen für Unbefugte zugänglich wären.
  • Dies wären zwar indirekte Auswirkungen auf die Grundwerte Vertraulichkeit und Integrität, aber nur die Verfügbarkeit wäre unmittelbar beeinträchtigt.


Gefährdungsübersicht

Beschreibung

Erster Schritt einer Risikoanalyse

  • Risiken identifizieren, denen ein Zielobjekt ausgesetzt ist
Beschreibung
  • Welchen Gefährdungen das Objekt unterliegt
  • Anhand der elementaren Gefährdungen als Ausgangspunkt

Grundschutz Bausteine

Abdeckung mit Grundschutz Bausteine
Abdeckung Beschreibung
Ausreichend Alle Aspekte des Zielobjektes können vollständig mit Grundschutz-Bausteinen modelliert werden
  • Risikoanalysen für normalen Schutzbedarf in den Bausteinen enthalten
  • In den Bausteinen tabellarisch dargestellt, welche elementaren Gefährdungen relevant sind und mit welchen Anforderungen diesen Gefährdungen jeweils begegnet wird
Unzureichend Keine ausreichende Abdeckung durch Grundschutz-Bausteine
  • Vollständige Liste der elementaren Gefährdungen prüfen, welche der Gefährdungen für das betreffende Zielobjekt relevant sind

Relevanz einer Gefährdung

Nur Gefährdungen mit direkter Relevanz in die Gefährdungsübersicht aufnehmen

Einwirkungen
direkt unmittelbar
indirekt über andere, allgemeinere Gefährdungen auf das betrachtete Objekt einwirkend
Aufgabe

Prüfen, ob weitere elementare Gefährdungen einen nennenswerten Schaden hervorrufen können

  • Die Relevanz einer Gefährdung mit der möglichen Einwirkung einer Gefährdung bestimmen

Erstellung einer Gefährdungsübersicht

Zusätzliche Gefährdungen

Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen BSI/200-3/Gefährdungsübersicht#Zusätzliche_Gefährdungen

Beispiel

Relevante Grundschutz-Bausteine für Virtualisierungsserver S007
  • SYS.1.1 Allgemeiner Server
  • SYS.1.3 Server unter Unix
  • SYS.1.5 Virtualisierung
Referenzierten elementaren Gefährdungen

Aus den in diesen Bausteinen referenzierten elementaren Gefährdungen lässt sich die folgende auszugsweise wiedergegebene Übersicht relevanter Gefährdungen zusammenstellen

Gefährdung Beschreibung
G 0.14 Ausspähen von Informationen (Spionage)
G 0.15 Abhören
G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung
G 0.19 Offenlegung schützenswerter Informationen
G 0.21 Manipulation von Hard- oder Software
G 0.22 Manipulation von Informationen
G 0.23 Unbefugtes Eindringen in IT-Systeme
G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
G 0.26 Fehlfunktion von Geräten oder Systemen
G 0.28 Software-Schwachstellen oder -Fehler
G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.31 Fehlerhafte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen
G 0.32 Missbrauch von Berechtigungen
G 0.40 Verhinderung von Diensten (Denial of Service)
G 0.43 Einspielen von Nachrichten
G 0.45 Datenverlust
G 0.46 Integritätsverlust schützenswerter Informationen


Risikoeinstufung

Häufigkeit und Auswirkungen

Häufigkeit und Auswirkungen einschätzen

Die Höhe eines Risikos ergibt sich aus der Häufigkeit einer Gefährdung und der drohenden Schadenshöhe

  • Ein Risiko ist umso größer, je häufiger eine Gefährdung ist, umgekehrt sinkt es, je geringer der mögliche Schaden ist

Grundsätzlich können beide Größen sowohl quantitativ, also mit genauen Zahlenwerten, als auch qualitativ, also mit Hilfe von Kategorien zur Beschreibung der Größenordnung, bestimmt werden

  • Erfahrungsgemäß sind jedoch hinreichend verlässliche quantitative Angaben, insbesondere zur Häufigkeit von Schadensereignissen im Bereich der Informationssicherheit, so gut wie nicht vorhanden und auch dort, wo es verlässliche Statistiken gibt, sind daraus abgeleitete exakte Prognosen auf zukünftige Ereignisse problematisch, wenn nicht gar unmöglich
  • Daher empfiehlt sich ähnlich wie bei der Schutzbedarfsfeststellung ein qualitativer Ansatz mit einer begrenzten Anzahl an Kategorien

Die Anzahl der Kategorien, mit denen Sie Eintrittshäufigkeit und Schadenshöhe beschreiben, und deren Definition sollten auf die konkreten Gegebenheiten Ihrer Institution angepasst sein

  • Im Allgemeinen genügen maximal fünf Stufen zur Abgrenzung von Häufigkeiten und Auswirkungen
  • Wenn bei Ihnen ein übergeordnetes Risikomanagement bereits eingeführt ist, empfiehlt es sich zudem, Informationssicherheitsrisiken in Übereinstimmung mit den dort verwendeten Systemen zur Bewertung und Klassifikation von Risiken zu verwenden

Nachfolgend als Beispiel ein Vorschlag aus dem -Standard 200-3 für ein mögliches vierstufiges Klassifikationsschema zur Bewertung von Eintrittshäufigkeiten

Klassifikation von Häufigkeiten
Eintrittshäufigkeit Beschreibung
selten Das Ereignis könnte nach heutigem Kenntnisstand höchstens alle fünf Jahre auftreten
mittel Das Ereignis tritt einmal alle fünf Jahre bis einmal im Jahr ein
häufig Das Ereignis tritt einmal im Jahr bis einmal pro Monat ein
Sehr häufig Das Ereignis tritt mehrmals im Monat ein

Auch für die Klassifikation möglicher Schadensauswirkungen enthält der -Standard als Beispiel ein vierstufiges Klassifikationsschema

Klassifikation von Schadensauswirkungen
Schadenshöhe Schadensauswirkungen
vernachlässigbar Die Schadensauswirkungen sind gering und können vernachlässigt werden
begrenzt Die Schadensauswirkungen sind begrenzt und überschaubar
beträchtlich Die Schadensauswirkungen können beträchtlich sein
existenzbedrohend Die Schadensauswirkungen können ein existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß annehmen

Berücksichtigen Sie bei der Definition der Kategorien zur Bewertung der Auswirkungen einer Gefährdung auch die bei Ihnen vorgenommene Definition der Schutzbedarfskategorien

  • Beide Systeme sollten in einer Institution zueinander passend definiert werden

Risikobewertung und Risikobehandlung

Nachdem Sie die Eintrittshäufigkeiten und Schadensauswirkungen einer Gefährdung eingeschätzt haben, können Sie das aus beiden Faktoren resultierende Risiko bewerten

  • Es ist auch hierfür zweckmäßig, eine nicht zu große Anzahl an Kategorien zu verwenden, drei bis fünf sind üblich, oft werden auch nur zwei Kategorien verwendet
  • Der -Standard 200-3 enthält ein Beispiel mit vier Stufen, das Sie an die Gegebenheiten und Erfordernisse Ihrer Institution anpassen können

Risikoklassifikation

Risikokategorie Definition
gering Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen bieten einen ausreichenden Schutz
mittel Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen reichen möglicherweise nicht aus
hoch Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden
sehr hoch Die bereits umgesetzten oder zumindest im Sicherheitskonzept vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bieten keinen ausreichenden Schutz vor der jeweiligen Gefährdung. Das Risiko kann mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden

Risikomatrix

Zur Darstellung von Eintrittshäufigkeiten, Schadensauswirkungen und Risiken ist eine Risikomatrix ein gebräuchliches und sehr anschauliches Instrument

  • Auch hierzu enthält der BSI-Standard 200-3 einen Vorschlag, den Sie an die Festlegungen Ihrer Institution zur Risikobewertung anpassen können

Die Risikobewertung nehmen Sie vor, um begründete Entscheidungen zum Umgang mit möglichen Gefährdungen treffen zu können

  • Eine solche Entscheidung kann sein, durch zusätzliche Maßnahmen die Eintrittshäufigkeit und/oder die Auswirkungen einer Gefährdung zu verringern
  • Mithilfe der Risikomatrix können Sie auch verdeutlichen, wie sich die Umsetzung solcher Maßnahmen auf ein Risiko auswirken würde
Beispiel
  • Risikomanagementsystem
  • Erstellung der Gefährdungsübersicht

Ermittlung zusätzlicher Gefährdungen

Quellen
  • BSI-Gefährdungskataloge
  • Produktdokumentation
  • Publikationen über Schwachstellen im Internet
  • Auch Schwächen eingesetzter Komponenten und Protokolle
  • Anfrage bei Herstellern
  • Fachliteratur
  • Bewertungskriterien (z. B. Common Criteria)
  • eigene Bedrohungsanalysen
Weitere Informationsquellen
  • Security Mailing List Archive: seclists.org
47. Elementargefährdung

G 0.47 Schädliche Seiteneffekte IT-gestützter Angriffe

  • Von Tätern nicht beabsichtigt Auswirkungen
  • nicht die unmittelbar angegriffenen Zielobjekte betreffen oder
  • unbeteiligte Dritte schädigen

Beispiele

  • Für DDoS-Angriffe als Bots missbrauchte IT-Systeme
  • (IoT-) Geräte, die als ein Einfallstor in Netze missbraucht werden
  • Ransomware-Angriffe auf IT-Systeme Kritischer Infrastrukturen

Lösungsansätze

  • Die Bewertung des Risikos erfolgt durch den populären Matrix-Ansatz anhand weniger Stufen
  • Wenn das Risiko nicht akzeptabel ist, werden Maßnahmen zur Senkung, Vermeidung oder Übertragung des Risikos in Betracht gezogen
  • Im Sinne einer Was-Wäre-Wenn-Analyse wird dann in der Risiko-Matrix "eingezeichnet", wie sich das Risiko bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahme ändern würde
  • Dadurch wird automatisch auch das Restrisiko dokumentiert
  • Restrisiko muss der Leitung zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz)

Bewertungsverfahren

Beispiel

Als Beispiel für die Risikobewertung werden zwei Gefährdungen für den Virtualisierungsserver S007 bei der RECPLAST betrachtet
  • Die Risiken werden mit Hilfe der zuvor beschriebenen Kategorien für Häufigkeiten, Auswirkungen und resultierendem Risiko bewertet

Risikobewertung für die Gefährdung G 0.15 Abhören

Das Risiko besteht, weil zu Wartungszwecken die auf dem Server S007 betriebenen virtuellen Maschinen von Zeit zu Zeit auf einen zweiten Virtualisierungsserver verschoben werden
  • Bei dieser Live-Migration werden folglich die aktuelle Speicherinhalte der virtuellen Maschinen zwischen beiden Servern übertragen
  • Da wegen der damit verbundenen Performance-Verluste darauf verzichtet wurde, die Daten zu verschlüsseln, können die übertragenen Informationen grundsätzlich mitgelesen werden
  • Dies gilt auch für Datenübertragungen vom Virtualisierungsserver S007 zu den angeschlossenen zentralen Speichersystemen
Bei der Bewertung werden die Eintrittshäufigkeit und die möglichen Auswirkungen betrachtet
  • Die Eintrittshäufigkeit wird auch ohne zusätzliche Maßnahmen als selten bewertet
  • Diese Entscheidung wurde getroffen, weil durch eine geeignete Netzsegmentierung und Konfiguration dafür gesorgt wurde, dass die Datenübertragungen bei der Live-Migration wie auch zu den Speichersystemen in abgetrennten, von außen nicht zugänglichen Teilnetzen stattfinden, auf die nur die berechtigten und als vertrauenswürdig eingeschätzten Administratoren Zugriff haben
  • Gleichwohl handelt es sich bei den übertragenen Daten um solche, bei denen Verletzungen der Vertraulichkeit beträchtliche negative Folgen haben könnten
  • Die Auswirkungen bei Eintreten der Gefährdung werden daher als beträchtlich eingestuft
Aus diesen Einschätzungen ergibt sich gemäß sich der festgelegten Kriterien für die Risikobewertung ein insgesamt mittleres Risiko

"Risikomatrix mit eingetragener Gefährdung. (Bild hat eine Langbeschreibung)"

Risikobewertung für die Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen

Der BSI-Standard 200-3 enthält in Kapitel 5.2 verschiedene Beispiele dafür, wie eine Risikobewertung tabellarisch dokumentiert werden kann
  • Da oftmals eine Vielzahl an Gefährdungen zu berücksichtigen sind, kann auf ausführliche Erläuterungen zu den vorgenommenen Bewertungen verzichtet werden
  • Die folgende Tabelle zeigt anhand der Gefährdung G 0.25 eine hinreichende Dokumentation der Risikobewertung

Risikobewertung

Virtualisierungsserver S007
Vertraulichkeit hoch
Integrität hoch
Verfügbarkeit hoch
Gefährdung G 0.25 Ausfall von Geräten oder Systemen
Beeinträchtigte Grundwerte Verfügbarkeit
Eintrittshäufigkeit ohne zusätzliche Maßnahmen mittel
Auswirkungen ohne zusätzliche Maßnahmen beträchtlich
Risiko ohne zusätzliche Maßnahmen mittel


Risikobehandlung

Risikoakzeptanzkriterien

Risikoappetit

Je nach Risikoappetit sind unterschiedliche Risikoakzeptanzkriterien möglich

  • Kapitel 5

Im Folgenden wird davon ausgegangen

  • „geringe“ Risiken grundsätzlich akzeptiert werden
  • „mittlere“, „hohe“ und „sehr hohe“ Risiken jedoch nur in Ausnahmefällen

In der Praxis ergeben sich im Rahmen der Risikoeinstufung meist mehrere Gefährdungen, aus denen sich Risiken in den Stufen „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ ergeben

  • Es muss entschieden werden, wie mit diesen verbleibenden Risiken umgegangen wird
  • Es müssen geeignete Risikobehandlungsoptionen ausgewählt werden

Risikobehandlung

Option Beschreibung
Vermeiden Risikoursache ausschließen
Reduzieren Rahmenbedingungen, die zur Risikoeinstufung beigetragen haben, modifizien
Transfer Risiken mit anderen Parteien teilen
Akzeptanz Weil die mit dem Risiko einhergehenden Chancen wahrgenommen werden sollen
Vermeidung - Reduktion - Transfer

Im Folgenden werden die Risikobehandlungsoptionen der Vermeidung, Reduktion und des Transfers näher betrachtet.

  • Darauf aufbauend, muss eine Institution Risikoakzeptanzkriterien festlegen und die Risikobehandlung darauf abbilden.
  • Bei der Entscheidung, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen wird, muss auf jeden Fall die Leitungsebene beteiligt werden, da sich aus der Entscheidung unter Umständen erhebliche Schäden ergeben oder zusätzliche Kosten entstehen können.

Für jede Gefährdung in der vervollständigten Gefährdungsübersicht mit Risikokategorie „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“ müssen folgende Fragen beantwortet werden: A: Risikovermeidung: Ist es sinnvoll, das Risiko durch eine Umstrukturierung des Geschäftsprozesses oder des Informationsverbunds zu vermeiden?

Gründe für diesen Ansatz können etwa sein
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen sind mit hohem Aufwand verbunden und damit sehr teuer, die verbleibende Gefährdung kann aber trotzdem nicht hingenommen werden.
  • Die Umstrukturierung bietet sich ohnehin aus anderen Gründen an, z. B. zur Kostensenkung.
  • Es kann einfacher und eleganter sein, die vorhandenen Abläufe zu ändern, als sie durch Hinzufügen von Sicherheitsmaßnahmen komplexer zu machen.
  • Alle wirksamen Gegenmaßnahmen würden erhebliche Einschränkungen für die Funktion oder den

Komfort des Systems mit sich bringen. B: Risikoreduktion (Risikomodifikation): Ist es sinnvoll und möglich, das Risiko durch weitere Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren?

Das Risiko durch die verbleibende Gefährdung kann möglicherweise gesenkt werden, indem eine oder mehrere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die der Gefähr­dung entgegenwirken.
  • Als Informationsquellen über ergänzende Sicherheitsmaßnahmen kommen beispielsweise folgende infrage:
  • die Dokumentation und der Service des Herstellers, wenn es sich bei dem betroffenen Zielobjekt um ein Produkt handelt,
  • Standards und Best Practices, wie sie beispielsweise von Gremien im Bereich der Informationssicherheit erarbeitet werden,
  • andere Veröffentlichungen und Dienstleistungen, die beispielsweise im Internet oder von spezialisierten Unternehmen angeboten werden,
  • Erfahrungen, die innerhalb der eigenen Institution oder bei Kooperationspartnern gewonnen wurden.

Der hypothetische Aufwand und mögliche Kosten für gegebenenfalls erforderliche Sicherheitsmaßnahmen und Informationen über bereits vorhandene Sicherheitsmechanismen sind wichtige Entscheidungshilfen. C: Risikotransfer (Risikoteilung): Ist es sinnvoll, das Risiko an eine andere Institution zu übertragen, beispielsweise durch den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder durch Outsourcing? Gründe für diesen Ansatz können beispielsweise sein:

  • Die möglichen Schäden sind rein finanzieller Art.
  • Es ist ohnehin aus anderen Gründen geplant, Teile der Geschäftsprozesse auszulagern.
  • Der Vertragspartner ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen besser in der Lage, mit dem

Risiko umzugehen. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung zusätzliche Sicherheitsanforderungen identifiziert werden, muss die Risikoeinstufung (siehe nachfolgende Beispiele) für die betroffenen Zielobjekte entspre­chend angepasst werden.

  • Zu beachten ist dabei, dass neue Anforderungen unter Umständen nicht nur Auswirkungen auf das jeweils analysierte Zielobjekt haben, sondern auch auf andere Zielobjekte.

Die zusätzlichen Anforderungen und die daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen werden im Sicherheitskonzept dokumentiert. Wenn im Rahmen der Risikobehandlung Änderungen an den Geschäftsprozessen oder am Informationsverbund vorgenommen wurden, etwa durch Risikovermeidung oder Risikotransfer, müssen diese insgesamt im Sicherheitskonzept berücksichtigt werden.

  • Dies betrifft im Allgemeinen auch Arbeitsschritte, die in der IT-Grundschutz-Vorgehensweise gemäß BSI-Standard 200-2 dargestellt sind, beginnend bei der Strukturanalyse.
  • Selbstverständlich kann dabei aber auf die bisher erarbeiteten Informationen und Dokumente zurückgegriffen werden.

Beim Risikotransfer ist die sachgerechte Vertragsgestaltung einer der wichtigsten Aspekte.

  • Besonders bei Outsourcing-Vorhaben sollte hierzu auf juristischen Sachverstand zurückgegriffen werden.
  • Die Entscheidung wird von der Leitungsebene getroffen und nachvollziehbar dokumentiert.

D: Risikoakzeptanz: Können die Risiken auf Basis einer nachvollziehbaren Faktenlage akzeptiert werden? Die Schritte der Risikoeinstufung und Risikobehandlung werden so lange durchlaufen, bis die Risikoakzeptanzkriterien der Institution erreicht sind und das verbleibende Risiko („Restrisiko“) somit im Einklang mit den Zielen und Vorgaben der Institution steht. Das Restrisiko muss anschließend der Leitungsebene zur Zustimmung vorgelegt werden (Risikoakzeptanz).

  • Damit wird nachvollziehbar dokumentiert, dass die Institution sich des Restrisikos bewusst ist.
  • Idealerweise akzeptiert eine Institution nur Risiken der Stufe „gering“.
  • In der Praxis ist dies aber nicht immer zweckmäßig.
  • Gründe, auch höhere Risiken zu akzeptieren, können beispielsweise sein:
  • Die entsprechende Gefährdung führt nur unter ganz speziellen Voraussetzungen zu einem Schaden.
  • Gegen die entsprechende Gefährdung sind derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt und sie lässt sich in der Praxis auch kaum vermeiden.
  • Aufwand und Kosten für wirksame Gegenmaßnahmen überschreiten den zu schützenden Wert.
Hinweis

Auch diejenigen IT-Grundschutz-Anforderungen, die im IT-Grundschutz/Kompendium als Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf aufgeführt sind sowie die zugehörigen Maßnahmen, können als Anhaltspunkte ffr weiterführende Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse herangezogen werden.

  • Dabei handelt es sich um Beispiele, die über das dem Stand der Technik entsprechende Schutzniveau hinausgehen und in der Praxis häufig angewandt werden.
  • Zu beachten ist jedoch, dass Anforderungen bei erhöhtem Schutzbedarf grundsätzlich empfehlenswert sind, aber auch bei hohen Sicherheitsanforderungen nicht automatisch verbindlich werden.
  • Somit müssen sie auch nicht zwingend in eine Risikoanalyse einbezogen werden.

Risikobereitschaft

Risikobereitschaft

Risikobehandlungsoptionen

In der Regel wird die Gefährdungsbewertung aufzeigen, dass nicht alle Gefährdungen durch das vorhandene Sicherheitskonzept ausreichend abgedeckt sind
  • In diesem Fall müssen Sie überlegen, wie angemessen mit den verbleibenden Gefährdungen umgegangen werden kann, und eine begründete Entscheidung hierzu treffen.


Option Beschreibung Erläuterung
A Risikovermeidung Umstrukturierung
  • Umstrukturierung der Geschäftsprozesse
  • Die Risiken können vermieden werden, indem der Informationsverbund so umstrukturiert wird, dass die Gefährdung nicht mehr wirksam werden kann.
  • Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Gegenmaßnahmen zwar möglich sind, aber einen zu hohen Aufwand bedeuten und gleichzeitig das Risiko nicht akzeptiert werden kann.
B Risikoreduktion/Risikomodifikation Sicherheitsmaßnahmen
  • Die Risiken können durch zusätzliche, höherwertige Sicherheitsmaßnahmen verringert werden.
  • Sofern es für das Zielobjekt, das Sie in der Risikoanalyse betrachtet haben, bereits einen Baustein im Grundschutz-Kompendium gibt, finden Sie in den dort genannten Anforderungen für den erhöhten Schutzbedarf und den zugehörigen Umsetzungsempfehlungen erste Hinweise auf geeignete Maßnahmen.
  • Weitere Quellen sind beispielsweise Produktdokumentationen, Standards zur Informationssicherheit und Fachveröffentlichungen.
C Risikotransfer Risiken verlagern
  • Durch Abschluss von Versicherungen oder durch Auslagerung der risikobehafteten Aufgabe an einen externen Dienstleister kann zum Beispiel ein möglicher finanzieller Schaden (zumindest teilweise) auf Dritte abgewälzt werden.
  • Achten Sie bei dieser Lösung auf eine sachgerechte, eindeutige Vertragsgestaltung!
D Risikoakzeptanz Risiken sind akzeptabel
  • Weil die Gefährdung nur unter äußerst speziellen Bedingungen zu einem Schaden führen könnte
  • Weil keine hinreichend wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind oder
  • Weil der Aufwand für mögliche Schutzmaßnahmen unangemessen hoch ist

Ein Risiko kann nur dann akzeptiert werden, wenn das (z. B. nach Umsetzung von Schutzmaßnahmen verbleibende) Restrisiko von der Institution getragen werden kann, sich also im Einklang mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien befindet.

Risikoverfolgung

Risiken unter Beobachtung

Bei der Risikoanalyse können unter Umständen Gefährdungen identifiziert werden, aus denen Risiken resultieren, die zwar derzeit akzeptabel sind, in Zukunft jedoch voraussichtlich steigen werden.

  • Dies bedeutet, dass sich in der weiteren Entwicklung ein Handlungsbedarf ergeben könnte.
  • In solchen Fällen ist es sinnvoll und üblich, bereits im Vorfeld ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten und vor­

zubereiten, die in Betrieb genommen werden können, sobald die Risiken inakzeptabel werden. Diese ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zu dokumentieren und vorzumerken.

  • Die Risiken werden beobachtet und sobald sie nicht mehr akzeptabel sind, werden die vorgemerkten ergänzen­

den Sicherheitsmaßnahmen überprüft, gegebenenfalls aktualisiert und in das Sicherheitskonzept übernommen.

  • Die Risikoeinstufung wird gemäß Kapitel 5 entsprechend angepasst.
  • Nachdem die Ri­sikobehandlung für die verbleibenden Risiken abgeschlossen ist und die Restrisiken von der Leitungsebene akzeptiert wurden, kann das Sicherheitskonzept für den betrachteten Informationsverbund fertiggestellt werden.

Generell sollten jedoch alle Risiken beobachtet werden, also nicht nur solche, die in Zukunft voraussichtlich steigen werden.

  • Um die Beobachtung der Risiken und Anpassung der Maßnahmen bzw. 

Handlungsalternativen zu dokumentieren, ist es in der Praxis üblich, hierfür Risikoregister oder Risikoverzeichnisse anzulegen. Für benutzerdefinierte Bausteine müssen die Gefährdungen in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und neu bewertet werden.

  • Da die Zielobjekte, die mit benutzerdefinierten Bausteinen abgedeckt werden, den normalen Anwendungsfall des IT-Grundschutz/Kompendiums überschreiten, müssen die hier beschriebenen Aktivitäten zur Beobachtung von Risiken in jedem Fall berücksichtigt werden.

Beispiel

Für die in Kapitel 5 mit Risikokategorie „mittel“ oder „hoch“ identifizierten Gefährdungen wurden folgende Entscheidungen getroffen (Auszug)

Virtualisierungsserver S1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.15 Abhören

(hier mittel Live-Migration)
D: Risikoakzeptanz (Risikoübernahme ohne zusätzliche Maßnahmen)
Auf das Live-Migration-Netz dürfen nur befugte Administratoren zugreifen. Diesen wird vertraut. Das bestehende Restrisiko wird von der RECPLAST als vertretbar eingeschätzt und übernommen.

G 0.25 Ausfall von Geräten mittel

B: Risikoreduktion
oder Systemen
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier Ausfall des zentralen Der zentrale Verwaltungsserver wird redundant
Maßnahme:
Verwaltungsservers)
ausgelegt, damit sichergestellt ist, dass bei einem
gering
Ausfall die virtuelle Infrastruktur weiterhin problemlos betrieben wird. 
Das System wird so konfiguriert, dass bei Ausfall des Verwaltungsservers automatisch auf einen Ersatzrechner innerhalb des Clusters umgeschaltet wird.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.28
Software-Schwachstellen
oder -Fehler
Risikokategorie
hoch
mit ergänzen-der Maßnahme:gering
Risikobehandlungsoption
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Die manuelle Erfassung und Freigabe der Arbeits­
stunden würde einen erheblichen Mehraufwand sei­
tens der Abteilungsleiter und der Personalabteilung
darstellen, der aktuell nicht geleistet werden kann.
Bis die Webanwendung durch eine neue Anwen­
dung abgelöst wird, setzt man eine Datenbank-Fire­
wall ein, um das bestehende Risiko zu reduzieren.
Hierfür erstellen die Datenbankadministratoren ei­
nen geeigneten Satz an Regeln, die verhindern, dass
an der Webanwendung eingeschleuste SQL-Anfra­
gen auf der Datenbank ausgeführt werden. 
  • Der Per­
formance-verlust, der dadurch entsteht, dass eine
Datenbank-Firewall eingesetzt werden muss, wird
für die Webanwendung als tolerabel eingeschätzt.

Datenbank A1

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
G 0.32 Missbrauch von
Berechtigungen
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption
mittel

B: Risikoreduktion

Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzenderUm das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Maßnahme:
zusätzliches Modul des Datenbankmanagement­
gering
systems beschafft, mittels dessen administrative
Zugriffe auf kritische Daten in Datenbanken verhindert werden. 
Zudem werden Aktionen von Administratorkennungen sicher protkolliert und aus gewertet, sodass versuchte Verstöße frühzeitig erkannt werden können.
Smart-Meter-Gateway-Administration Zx
Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
Gefährdung
Risikokategorie
Risikobehandlungsoption

G 0.18 Fehlplanung oder

hoch

B: Risikoreduktion

fehlende Anpassung
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
mit ergänzender(hier: fehlende oder unzu- Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird die
Maßnahme:
reichende Netzsegmentie­ Smart-Meter-Gateway-Infrastruktur geeignet seg­
gering
rung)
mentiert. 
  • Hierbei werden IT-Systeme, auf denen
die Benutzeroberfläche einer SMGW-Admin-Soft­
ware betrieben wird, in einem eigenen Teilnetz be­
trieben. 
  • Dieses ist so konzipiert, dass es gegenüber
anderen Teilnetzen nur die minimal notwendigen
und zu begründenden Netzkoppelungen und
Kommunikationsbeziehungen aufweist.
Um Netzsegmente logisch voneinander zu tren­
nen, werden Firewalls eingesetzt.


Smart-Meter-Gateway-Administration Zx

Vertraulichkeit: hoch
Integrität: hoch
Verfügbarkeit: hoch
G 0.32 Missbrauch von Be­ hoch
rechtigungen
mit ergänzenderMaßnahme:
gering
usw.
B: Risikoreduktion
Ergänzende Sicherheitsmaßnahme:
Um das bestehende Risiko zu reduzieren, wird ein
Rollen- und Rechtekonzept umgesetzt und doku­
mentiert, das den Grundsätzen einer Funktions­
trennung genügt und nur Berechtigten einen Zu­
griff erlaubt. 
  • Im Konzept ist auch auf eine geeigne­
te Rollentrennung geachtet worden. 
  • Zudem deckt
das Konzept auch Zutritts-, Zugangs- und Zugriffs­
berechtigungen ab.
38

Restrisiko

Restrisiko bleibt
Risiken unter Beobachtung

Manche Risiken können zwar vorübergehend in Kauf genommen werden, es ist aber damit zu rechnen, dass sich die Gefährdungslage in Zukunft verändern wird und die Risiken dann nicht mehr akzeptiert werden können.

  • In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Risiken unter Beobachtung zu stellen und von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob nicht doch ein Handlungsbedarf besteht.
  • Es ist zudem sinnvoll, bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen auszuarbeiten, so dass eine rasche Inbetriebnahme möglich ist, sobald die Risiken nicht mehr akzeptabel sind.
Beschlüsse müssen vom Management getragen werden
  • Es muss dazu bereit sein, die Kosten für die Reduktion oder den Transfer von Risiken wie auch die Verantwortung für die in Kauf genommenen Risiken zu übernehmen.
  • Binden Sie daher die Leitungsebene angemessen in die Beratungen ein.
  • Dokumentieren Sie die Entscheidungen so, dass sie von Dritten (z. B. Auditoren) nachvollzogen werden können, und lassen Sie dieses Schriftstück vom Management unterschreiben.



Konsolidierung

Beschreibung

Zusätzlichen Maßnahmen

Als Abschluss der Risikoanalyse sind die zusätzlichen Maßnahmen, deren Umsetzung beschlossen wurde, in das vorhandene Sicherheitskonzept zu integrieren

  • Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
  • Darauf aufbauend ist der Sicherheitsprozess fortsetzen
Prüfung zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen
Option Beschreibung
Eignung
Angemessenheit
Benutzerfreundlichkeit
Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen
Änderungen

Diese Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann sowohl zu Anpassungen bei den zusätzlich ausgewählten Maßnahmen als auch zu Änderungen im bestehenden Konzept führen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Konsolidierung von Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in der nächsten Lektion.

Konsolidierung
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der jeweiligen Gefährdungen geeignet?
  • Wirken die Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll zusammen?
  • Welche Grundschutzmaßnahmen werden durch höher- oder gleichwertige Maßnahmen ersetzt?
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen benutzerfreundlich?
  • Sind die Sicherheitsmaßnahmen angemessen?
  • Verpacken der neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen in einem benutzerdefinierten Baustein
  • Ggf. Ergänzung bestehender Bausteine um aus der Risikobewertung ermittelten Anforderungen
Konsolidierung des Sicherheitskonzepts

Falls bei der Behandlung von verbleibenden Gefährdungen ergänzende Maßnahmen zu den bereits im Sicherheitskonzept beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen hinzugefügt wurden, muss das Sicher­heitskonzept anschließend konsolidiert werden.

Konkret bedeutet dies, dass die Sicherheitsmaßnahmen für jedes Zielobjekt anhand folgender Kriterien überprüft werden:

Eignung der Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
  • Werden alle Aspekte der relevanten Gefährdungen vollständig abgedeckt?
  • Stehen die getroffenen Gegenmaßnahmen im Einklang mit den Sicherheitszielen?
Zusammenwirken der Sicherheitsmaßnahmen
  • Unterstützen sich die Maßnahmen bei der Abwehr der relevanten Gefährdungen?
  • Ergibt sich durch das Zusammenwirken der Maßnahmen ein wirksames Ganzes?
  • Stehen die Maßnahmen nicht im Widerspruch zueinander?
Benutzerfreundlichkeit der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sind die getroffenen Maßnahmen tolerant gegenüber Bedienungs- und Betriebsfehlern?
  • Sind die getroffenen Maßnahmen für die Mitarbeiter und andere Betroffene transparent?
  • Ist für die Betroffenen ersichtlich, wenn eine Maßnahme ausfällt?
  • Können die Betroffenen die Maßnahme nicht zu leicht umgehen?
Angemessenheit/Qualitätssicherung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Sind die getroffenen Maßnahmen für die jeweiligen Gefährdungen angemessen?
  • Stehen die Kosten und der Aufwand für die Umsetzung in einem sachgerechten Verhältnis zum

Schutzbedarf der betroffenen Zielobjekte?

Auf dieser Grundlage sollte das Sicherheitskonzept bereinigt und konsolidiert werden
  • Ungeeignete Sicherheitsmaßnahmen sollten verworfen und nach eingehender Analyse durch wirksame Maßnahmen ersetzt werden.
  • Widersprüche oder Inkonsistenzen bei den Sicherheitsmaßnahmen sollten aufgelöst und durch einheitliche und aufeinander abgestimmte Mechanismen ersetzt werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen, die von den Betroffenen nicht akzeptiert werden, sind wirkungslos. Es sollten praktikable Lösungen erarbeitet werden, die die Betroffenen möglichst wenig einschränken oder behindern.
  • Zu aufwendige oder zu teure Sicherheitsmaßnahmen sollten entweder überarbeitet oder verworfen und durch angemessene Schutzmaßnahmen ersetzt werden. Allerdings gefährden zu schwache Maßnahmen die Informationssicherheit. Auch sie sollten überarbeitet oder ersetzt werden.
Integration der Inhalte
  • Bei Zielobjekten, die bereits im IT-Grundschutz/Kompendium enthalten sind, kann es sich als sinnvoll erweisen, bestehende Bausteine um aus der Risikoeinstufung ermittelte Anforderungen zu ergänzen.
  • Bei Zielobjekten, die nicht hinreichend mit dem bestehenden IT-Grundschutz abgebildet werden können, kann überlegt werden, die neu gefundenen Gefährdungen und Anforderungen (siehe


Beispiele zur Smart-Meter-Gateway-Administration, Kapitel 4 und 5) in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen.

Beispiel (Auszug)

Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die RECPLAST GmbH wurde unter anderem Folgendes festgestellt:

  • Zwei Jahre zuvor wurde entschieden, dass der Einsatz von Verschlüsselung zur Netzkommunikation entbehrlich ist. Eine gemeinsame Projektgruppe mit dem Auftraggeber ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Entscheidung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Die Vorgaben zur Konfiguration der Router werden deshalb kurzfristig überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst.

  • Sowohl der Client C1 als auch der Switch N3 werden im Fertigungsbereich eingesetzt. Im Rahmen der Risikoanalyse wurde festgestellt, dass die größten Gefahren für C1 von Luftverunreinigungen, Spritzwasser und Vibrationen ausgehen. Im Rahmen eines Brainstormings ist deshalb beschlossen worden, anstelle eines handelsüblichen PCs einen Industrie-PC einsetzen, der besonders gegen physische Gefahren geschützt ist. Der Industrie-PC muss für den Einbau in

Standard-19-Zoll-Schränke geeignet sein. Ebenso muss er über ein integriertes oder ausklappbares Display sowie einen leicht auswechselbaren Luftfilter verfügen und gegen Spritzwasser und Vibrationen schützen.

  • Oben genannte Anforderungen tragen den besonderen infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Clients C1 Rechnung. Im Fertigungsbereich wird außer diesem Client noch weitere

Informationstechnik betrieben, die zwar nicht Gegenstand der Risikoanalyse ist, die aber dennoch angemessen geschützt werden muss. Das Unternehmen nimmt die Erfüllung obiger An­forderungen zum Anlass, eine Richtlinie für den sicheren Betrieb von Informationstechnik im Fertigungsbereich zu erarbeiten, usw.

Beispiel (Auszug)

Bei der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts für die Administration des Smart Meter Gateways ist entschieden worden, die im Rahmen der Risikoeinstufung und -behandlung ermittelten Ge­fährdungen

  • G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassungen,
  • G 0.30 Unberechtigte Nutzung oder Administration von Geräten und Systemen,
  • G 0.43 Einspielen von Nachrichten usw. und die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen
  • geeignete Netzsegmentierung
  • Einsatz eines angemessenen Rollen- und Rechtekonzepts usw. in einem benutzerdefinierten Baustein zusammenzufassen


Rückführung

Beschreibung

Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts
Nächste Schritten

Zweiter Grundschutz-Check

Dies bedeutet insbesondere, dass in einem erneuten Grundschutz-Check

Zweiter Grundschutz-Check

Erforderlich!

  • Da sich in der Regel durch die Risikoanalyse das Sicherheitskonzept geändert hat und der Umsetzungsstatus der neu hinzugekommenen oder geänderten Maßnahmen zu prüfen ist.
Rückführung in den Sicherheitsprozess
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik beschrieben ist, fortgesetzt werden.

Arbeitsschritte

Ergänztes Sicherheitskonzept als Basis für folgende Arbeitsschritte
IT-Grundschutz-Check
  • siehe Kapitel 8.4 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Im Rahmen der Vorar­beiten wurde bereits ein IT-Grundschutz-Check für die laut IT-Grundschutz-Modell zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen durchgeführt.
  • Da sich bei der Risikoanalyse in der Regel Änderungen am Sicherheitskonzept ergeben, ist anschließend noch der Umsetzungsstatus der neu hinzugekom­menen oder geänderten Anforderungen zu prüfen.
  • Gegebenenfalls veraltete Ergebnisse sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
Umsetzung der Sicherheitskonzeption
  • Kapitel 9 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Die im Sicher­heitskonzept für die einzelnen Zielobjekte vorgesehenen Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt werden.
  • Hierfür müssen die daraus abgeleiteten Sicherheitsmaßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, damit sie wirksam werden können.
  • Dies umfasst unter anderem eine Kosten- und Auf­wandsschätzung sowie die Festlegung der Umsetzungsreihenfolge.
Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses in allen Ebenen
  • siehe Kapitel 10.1 der IT-Grundschutz-Methodik
  • Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Verbesserung der Infor­mationssicherheit müssen unter anderem regelmäßig die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen und die Eignung der Sicherheitsstrategie überprüft werden.
  • Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Fortschreibung des Sicherheitsprozesses ein.
Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess
  • siehe Kapitel 5.2 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • Um Nachvollziehbarkeit zu erreichen, muss der Sicherheitsprozess auf allen Ebenen dokumentiert sein.
  • Dazu gehören insbesondere auch klare Regelungen für Meldewege und Informationsflüsse.
  • Die Leitungsebene muss von der Sicherheitsorganisation regelmäßig und in angemessener Form über den Stand der Informationssicherheit informiert werden.
ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz
  • siehe Kapitel 11 der IT-Grund­schutz-Methodik
  • In vielen Fällen ist es wünschenswert, den Stellenwert der Informationssicher­heit und die erfolgreiche Umsetzung des IT-Grundschutzes in einer Behörde bzw. einem Unterneh­men transparent zu machen.
  • Hierfür bietet sich eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz an.
  • Nach der Konsolidierung des Sicherheitskonzepts kann der Sicherheitsprozess, wie er im BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik (siehe [BSI2]) beschrieben ist, fortgesetzt werden.


Anhang

Kapitel Titel Beschreibung
9.1 Risikobereitschaft
9.2 Risikoanalyse/Meeting Risikoanalyse-Meeting
9.3 BSI/200-3/Gefährdungsübersicht#Zusätzlicher Gefährdungen
9.4 Zusammenspiel mit ISO/IEC 31000



Umsetzungsplanung

Grundschutz/Umsetzungsplanung

Aufrechterhaltung und Verbesserung

IT-Grundschutz Verbesserungsprozess - Aufrechterhaltung und Verbesserung

Beschreibung

Verfahren Beschreibung
Informationssicherheitsprozess prüfen
Umsetzung prüfen
Sicherheitsrevision
Sicherheitszielen prüfen Aktualität von Sicherheitszielen
Übernahme der Ergebnisse in den Informationssicherheitsprozess
Informationsfluss
Zertifizierung
Effizienz und Effektivität der Vorkehrungen
Informationssicherheit prüfen
  • Abarbeitung einfacher Checklisten
  • Punktuelle Prüfung der Netzsicherheit mittels Penetrationstests
Umfassenden Prüfung
  • Angemessenheit und Wirksamkeit umgesetzter Schutzmaßnahmen (technisch und organisatorisch)
Regelmäßige Intervalle

Grundsätzlich gilt, dass umfassende Prüfungen in regelmäßigen Intervallen (jährlich bis maximal drei Jahre) durchgeführt werden sollten.

Sicherheitsvorfall
  • Aber auch fallweise Prüfungen sind zweckmäßig, beispielsweise bei der Änderung von Geschäftsprozessen und insbesondere nach Sicherheitsvorfällen.
Sicherheitsvorfälle
  • sollten immer ein Anlass sein, die Sicherheitskonzeption zu hinterfragen
  • Dies sollte offen und sorgfältig geschehen, um Schwachstellen, die einen Vorfall begünstigt haben, identifizieren und beseitigen zu können
Zweckmäßige Verfahren

Zwei zweckmäßige Verfahren, mit den Sie Ihr Sicherheitskonzept und das erreichte Schutzniveau prüfen können, sind die -Revision und der Cyber-Sicherheits-Check:

  • Mit einer Informationssicherheitsrevision (-Revision) können Sie nach einem festgelegten Verfahren und von kompetenten Revisoren überprüfen lassen, ob das Sicherheitskonzept Ihrer Institution wie beabsichtigt umgesetzt ist und es nach wie vor den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
  • Die -Revision liefert sowohl den Verantwortlichen für Informationssicherheit als auch der Leitung einer Institution belastbare Informationen über den aktuellen Zustand der Informationssicherheit.
Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision
  • Neben einer umfassenden Prüfung, die auf die vollständige und vertiefte Überprüfung der Informationssicherheit in einer Institution abhebt, gibt es mit der Kurz-, Querschnitts- und Partialrevision Varianten, bei denen Tiefe und Umfang der Prüfung begrenzt sind.
Cyber-Sicherheits-Check

Wenn Sie noch wenig Erfahrung mit diesem Thema haben, kann der Cyber-Sicherheits-Check eine wichtige Hilfe bei der Überprüfung des Sicherheitsniveaus Ihrer Institution sein.

  • Er gibt ihnen Hinweise zur Anfälligkeit gegen Cyberangriffe und ist so angelegt, dass die regelmäßige Durchführung das Risiko verringert, zum Opfer solcher Angriffe zu werden.
Vorgehensmodell IT-Revision

Für die Durchführung der IT-Revision hat das BSI ein eigenes Vorgehensmodell entwickelt, das im Leitfaden -Revision beschrieben ist.

  • Dort erfahren Sie auch mehr zu Prüfumfang und -tiefe sowie Einsatzzweck der unterschiedlichen Varianten des Verfahrens.

Geschäftsprozess

  • Name
  • Prozess-Owner
  • Trigger

Vorarbeiten

Realisierungsplan enthält Maßnahmen des Sicherheitskonzepts
  • Bis wann werden Maßnahmen von wem wie umgesetzt
  • Erforderliche Ressourcen
  • Zwischentermine
  • Begleitende Maßnahmen
Regelmäßige Kontrollen
  • Sicherstellen, dass alles wie geplant umgesetzt ist und funktioniert
Stetiger Prozess

Informationssicherheit ist kein einmalig herzustellender und anschließend stabiler Zustand, sondern ein stetiger Prozess, der immer wieder an sich wandelnde und neue Herausforderungen angepasst werden muss.

Angemessenheit und Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Informationssicherheit in Ihrer Institution kontinuierlich überwachen und verbessern
  • Umsetzungsstand der im Sicherheitskonzept vorgesehenen Maßnahmen prüfen
  • Vorgehen bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen
  • Erkenntnisse der Prüfungen in Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Informationssicherheitsmanagements überführen
  • Kennzahlen können bei der Bewertung einzelner Aspekte der Informationssicherheit helfen
  • Reifegradmodell nutzen
  • Sicherheitsniveau nachweisen (27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz)

Leitfragen

Leitfragen für die Überprüfung

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Sicherheitskonzepts immer den Anforderungen entsprechen, müssen sie kontinuierlich überprüft werden.

Überprüfungen sollten sich an folgenden Leitfragen orientieren
Frage Beschreibung
Welche Ziele der Informationssicherheit sind aktuell vordringlich? Die Bedeutung von Sicherheitszielen kann sich im Zeitablauf verändern
  • So kann es wichtiger werden, die Vertraulichkeit von Informationen zu schützen, wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern oder aber die Institution mit Daten arbeitet, die dies verstärkt erfordern.
  • Alle Maßnahmen zur Erhaltung der Vertraulichkeit müssen daher besonders sorgfältig geprüft werden.
  • Eine weitere wichtige Frage ist, ob die gewählten Sicherheitsmaßnahmen noch der Gefährdungslage entsprechen.
  • Auch ist zu prüfen, ob neue technische Verfahren einen effizienteren und wirksameren Schutz bieten können.
Wer ist verantwortlich für die Überwachung des Informationssicherheitsprozesses? Häufig ist die Institution so komplex, dass der nicht alle Überprüfungen leiten und durchführen kann.
  • Dann ist es wichtig, dass für verschiedene Bereiche Personen benannt sind, die diese Maßnahmen konzipieren, umsetzen, Ergebnisse dokumentieren sowie Verbesserungen planen und steuern.
  • Bei einer solchen verteilten Verantwortung ist eine gute Zusammenarbeit mit dem wichtig, der über alle Schritte informiert werden muss.
Wie häufig sind die Verfahren zu überprüfen? Für weniger wichtige Schutzmechanismen kann eine Überprüfung seltener erfolgen als für kritische Prozesse.
  • Mindestens einmal pro Jahr muss das Sicherheitskonzept darauf überprüft werden, ob es noch effektiv ist, also den Zielen der Informationssicherheit im Unternehmen oder der Behörde entspricht.
  • Wenn es einen Sicherheitsvorfall gegeben hat, sollte dies Anlass für eine zusätzliche Prüfung sein.
Umsetzungshinweise

ISMS.1.M11: Aufrechterhaltung der Informationssicherheit

  • Empfehlungen zur Vorgehensweise bei der Überprüfung des Sicherheitsprozesses

Informationssicherheitsprozess

Überprüfung des Informationssicherheitsprozesses ist unabdingbar
  • Fehler und Schwachstellen erkennen und abstellen
  • Effizienz des IS-Prozesses optimieren
Verbesserung der Praxistauglichkeit
  • Strategie
  • Maßnahmen
  • Organisatorische Abläufe

Methoden zur Überprüfung

Zur Effizienzprüfung und Verbesserung sollten Verfahren und Mechanismen eingerichtet werden
  • Realisierung der beschlossenen Maßnahmen prüfen
  • deren Wirksamkeit und Effizienz überprüfen
Informationssicherheitsstrategie sollte Leitaussagen zur Messung der Zielerreichung machen
Grundlagen für Messungen
  • Detektion, Dokumentation und Auswertung von Sicherheitsvorfällen
  • Durchführung von Übungen und Tests zur Simulation von Sicherheitsvorfällen
    • Auswertung der Ergebnisse
  • interne und externe Audits, Datenschutzkontrollen
  • Zertifizierung nach festgelegten Sicherheitskriterien
Internen Audits zur Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen
  • nicht durch denjenigen durchführen, der die Sicherheitskonzeption entwickelt hat
  • Externe Experten mit der Durchführung solcher Prüfungsaktivitäten beauftragen

Aufwand von Audits

  • hängt von der Komplexität und Größe des Informationsverbunds ab
  • Anforderungen auch für kleine Institutionen geeignet
Kleinen Einrichtungen

In kleinen Institutionen eventuell ausreichend

  • Jährlicher technischer Check von IT-Systemen
  • Vorhandene Dokumentationen auf Aktualität prüfen
  • Probleme und Erfahrungen mit dem Sicherheitskonzept in Workshop besprechen

Überprüfung der Umsetzung

Realisierungsplan prüfen
  • Aufgabenliste und zeitliche Planung
  • Ob und inwieweit dieser eingehalten wurde
Angemessene Ressourcenplanung
  • Voraussetzung für die Einhaltung geplanter Sicherheitsmaßnahmen
  • Wurden ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt?
Die Überprüfung dient auch
  • Rechtzeitiger Wahrnehmung von Planungsfehlern
  • Anpassung der Sicherheitsstrategie, wenn sich diese als unrealistisch erweist
Benutzer-Akzeptanz
Nach Einführung neuer Sicherheitsmaßnahmen

Akzeptanz bei Nutzern prüfen

  • Werden neuen Maßnahmen nicht akzeptiert, ist ein Misserfolg vorprogrammiert
  • Ursachen herauszuarbeiten und abstellen
  • Oft reicht eine zusätzliche Aufklärung der Betroffenen
  • Alternativen prüfen

Sicherheitsrevision

Revision der Informationssicherheit anhand der IT-Grundschutz-Sicherheitsmaßnahmen
  • Gleiche Vorgehensweise wie beim Basis-Sicherheitscheck
Arbeitsökonomisch
Angepasste Checkliste erstellen
  • für jeden Baustein der IT-Grundschutz-Kataloge
  • anhand der Maßnahmentexte
  • erleichtert die Revision
  • verbessert die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse

Aktualität von Sicherheitszielen

Rahmenbedingungen und Sicherheitskonzeption

In längeren Perspektiven prüfen
  • gesetzte Sicherheitsziele
  • Rahmenbedingungen
Anpassung der Sicherheitsleitlinie und der Sicherheitsstrategie
  • in schnelllebigen Branchen von elementarer Bedeutung
  • Betriebliche Änderungen schon bei ihrer Planungsphase in die Sicherheitskonzeption einbeziehen
  • Einsatz neuer IT-Systeme
  • Umzug
  • organisatorische Änderungen (z. B. Outsourcing)
  • Änderungen gesetzlicher Anforderungen
Nach jeder relevanten Änderung aktualisieren
  • Sicherheitskonzeption
  • dazugehörigen Dokumentation
Im Änderungsprozess der Institution berücksichtigen
  • Informationssicherheitsprozess in das Änderungsmanagement der Institution integrieren

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Wirtschaftlichkeit sollte unter konstanter Beobachtung bleiben
  • Sicherheitsstrategie
  • spezifische Sicherheitsmaßnahmen
Kosten für Informationssicherheit sind schwer zu ermitteln
  • oft hilfreich, für die weitere Planung: Prüfen, ob
    • tatsächlich angefallene Kosten den geplanten entsprechen
    • ressourcenschonendere Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden können
Nutzen herausarbeiten

Ebenso wichtig: Regelmäßig den Nutzen der vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen herausarbeiten

Rückmeldungen

Rückmeldungen von Internen und Externen

Rückmeldungen über Fehler und Schwachstellen in den Prozessen

  • Informationssicherheitsorganisation
  • Revision

auch von

  • Mitarbeitern
  • Geschäftspartnern
  • Kunden oder Partnern

Wirksame Vorgehensweise festlegen

  • Beschwerden und anderen Rückmeldungen von Internen und Externen verwerten

Beschwerden

  • von Kunden oder Mitarbeitern können dabei ein Indikator für Unzufriedenheit sein
Bereits entstehender Unzufriedenheit entgegenwirken!
  • bei unzufriedenen Mitarbeitern/Kunden
  • Gefahr von Handlungen die den Betrieb stören können
    • fahrlässig
    • vorsätzlich
Rückmeldungen von Internen und Externen
Umgang mit Beschwerden
  • klar definiertes Verfahren
  • eindeutig festgelegte Kompetenzen
  • für den Umgang mit Beschwerden und für die Rückmeldung von Problemen an die zuständige Instanz
Beschwerden schnellstmöglich beantworten
  • damit die Hinweisgeber sich ernst genommen fühlen
Gemeldeten Probleme bewerten
  • Handlungsbedarf eingeschätzten
  • angemessene Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Fehlern ergreifen
  • erneutes Auftreten verhindern

Informationsfluss

Informationsfluss im Informationssicherheitsprozess

Im Rahmen der Überprüfung und Verbesserung entstehen
  • Berichte
  • Audit-Reports
  • Ergebnisse von Sicherheitstests
  • Meldungen über sicherheitsrelevante Ereignisse
  • weitere Dokumente zur Informationssicherheit

Dokumente müssen

  • aussagekräftig
  • für die jeweilige Zielgruppe verständlich sein

Nicht alle Informationen sind für die Leitungsebene geeignet

  • es ist eine Aufgabe des IT-Sicherheitsmanagements, diese Informationen
    • zu sammeln
    • zu verarbeiten
    • kurz und übersichtlich aufzubereiten

Berichte

Berichte an die Leitungsebene
Leitung benötigt Eckpunkte über den Stand der Informationssicherheit
  • richtige Entscheidungen bei der Steuerung und Lenkung des Informationssicherheitsprozesses Eckpunkte in Management-Berichten aufbereiten
  • Ergebnisse von Audits und Datenschutzkontrollen
  • Berichte über Sicherheitsvorfall* Berichte über bisherige Erfolge und Probleme beim Informationssicherheitsprozess IS-Organisation informiert Leitungsebene regelmäßig in angemessener Form
  • Ergebnisse der Überprüfungen
  • Status des IS-Prozesses
  • Probleme
  • Erfolge
  • Verbesserungsmöglichkeiten
Leitungsebene nimmt Management-Berichte zur Kenntnis und veranlasst notwendige Maßnahmen
Berichte an die Leitungsebene

Dokumentation

Dokumentation im Informationssicherheitsprozess

Entscheidend für Erfolg

Dokumentation des IS-Prozesses auf allen Ebenen

Nur durch ausreichende Dokumentation
  • werden getroffene Entscheidungen nachvollziehbar
  • sind Prozesse wiederholbar und standardisierbar
  • können Schwächen und Fehler erkannt und zukünftig vermieden werden
Abhängig vom Gegenstand und vom Verwendungszweck der Dokumentation
  • Technische Dokumentation und Dokumentation von Arbeitsabläufen
  • Anleitungen für Mitarbeiter
  • Aufzeichnung von Management-Entscheidungen
  • Gesetze und Regelungen
Technische Dokumentation Arbeitsabläufen
Zielgruppe
Experten
Aktuellen Stand beschreiben
  • Geschäftsprozessen
  • damit verbundener IT-Systeme und Anwendungen
Detaillierungsgrad technischer Dokumentationen
  • andere Personen mit vergleichbarer Expertise sollen die Dokumentation nachvollziehen können
  • Ein Administrator soll zwar auf sein Wissen, aber nicht auf sein Gedächtnis angewiesen sein, um die Systeme und Anwendungen wiederherzustellen
Dazu gehörten z.B.
  • Installations- und Konfigurationsanleitungen
  • Anleitungen für den Wiederanlauf nach einem Sicherheitsvorfall
  • Dokumentation von Test- und Freigabeverfahren
  • Anweisungen für das Verhalten bei Störungen und Sicherheitsvorfällen
Bei Sicherheitsübungen und bei Behandlung von Sicherheitsvorfällen
  • Qualität der vorhandenen Dokumentationen bewerten
  • gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung nutzen
Anleitungen für Mitarbeiter

Zielgruppe: Mitarbeiter

Sicherheitsmaßnahmen in Form von Richtlinien dokumentieren
  • für die Mitarbeiter verständlich

Mitarbeiter müssen informiert und geschult sein

  • Existenz und Bedeutung dieser Richtlinien
Dazu gehört
  • Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben
  • Richtlinien zur Nutzung des Internets
  • Verhalten bei Sicherheitsvorfällen
Entscheidungen aufzeichnen
  • Informationssicherheitsprozess
  • Sicherheitsstrategie
  • jederzeit verfügbar
  • nachvollziehbar
  • wiederholbar
Gesetze und Regelungen

Zielgruppe: Leitungsebene

Für Informationsverarbeitung sind viele unterschiedliche relevant
  • Gesetze
  • Regelungen
  • Anweisungen
  • Verträge
Besondere Anforderungen sollten dokumentiert werden
  • welche konkreten Konsequenzen ergeben sich daraus
    • Geschäftsprozesse
    • IT-Betrieb
    • Informationssicherheit
Aktuellen Stand der Dokumentationen sicherstellen
  • Dafür muss die Dokumentation in den Änderungsprozess einbezogen werden

Informationsfluss und Meldewege

Richtlinie zum Informationsfluss und Meldewegen

Grundsätzliche Festlegungen

  • Hol- und Bringschuld
Kommunikationsplan
  • Wer? Wem? Was? Wann? Bis wann? Form? Feedback bis?
  • von der Leitungsebene verabschieden lassen
Aktualisierung der Meldewege
  • Festlegungen für den Informationsfluss
  • Zeitnahe Aktualisierung von elementarer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Informationssicherheitsprozesses Verbesserung des Informationsflusses
  • Ergebnisse aus Übungen, Tests und Audits sind nützliche Grundlage für die Verbesserung des Informationsflusses
Synergieeffekten für den Informationsfluss
Oft sind bereits Prozesse für den IT-Support definiert Synergieeffekte nutzen

Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle können in den IT-Support integriert werden

  • Kapazitätsplanung um Aspekte der Notfallvorsorge erweitert werden
  • Viele Informationen, die aus Sicherheitsgründen erhoben werden, können auch zu anderen Zwecken genutzt werden Sicherheitsmaßnahmen haben positive Nebeneffekte
  • besonders Optimierung von Prozessen ist für viele Bereiche relevant
    • Bestimmung von Informationseigentümern
    • Einstufung von Informationen nach einheitlichen Bewertungskriterien Überblick über die Abhängigkeit
  • der Geschäftsprozesse von IT-Systemen und Anwendungen
  • ist nicht nur für das Sicherheitsmanagement sinnvoll
  • exakte Zuordnung von IT-Kosten, auf einzelne Geschäftsprozesse

IT-Grundschutz-Zertifizierung

Grundschutz/Zertifizierung


Zertifizierung

Grundschutz/Zertifizierung - ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz

Beschreibung

ISO/IEC 27001-Zertifikat auf Basis von IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) brachte mit dem IT-Grundschutz 2006 ein Konzept für die Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) heraus.

  • Der IT-Grundschutz bietet mit seinen drei Standards 200-1, 200-2 und 200-3 in Kombination mit den IT-Grundschutzkatalogen (bis 2006 IT-Grundschutzhandbuch genannt) Hilfestellungen bei der Einführung und Aufrechterhaltung eines ISMS.
  • Seit 2006 sind die IT-Grundschutz-Kataloge an die internationale Norm ISO/IEC 27001 angepasst.
  • Dieses System gilt als Quasi-Standard in deutschen Behörden.
Fokussierte Grundwerte

ISO 27001-Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz ermöglichen Behörden und Unternehmen, ihre Bemühungen um Informationssicherheit und die erfolgreiche Umsetzung internationaler Normen unter Anwendung der IT-Grundschutz-Methodik nach innen und außen zu dokumentieren.

IT-Grundschutz-Zertifizierung

Allgemein anerkannte Zertifikate setzen Maßstäbe und schaffen Vertrauen
  • Auch im Bereich der Informationssicherheit sind verlässliche Standards wünschenswert, die den Anwendern Orientierung zur Sicherheit von Produkten, Systemen und Verfahren bieten.
  • Daher gibt es bereits seit vielen Jahren international anerkannte Kriterienwerke, auf deren Grundlage die Sicherheitseigenschaften von Produkten und Systemen durch unabhängige Zertifizierungsstellen bestätigt werden können.

Das  27001-Zertifikat auf Basis von -Grundschutz belegt in besonderer Weise das Bemühen um Informationssicherheit, da Grundlage für die Vergabe nicht nur die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen der Norm 27001 an das Sicherheitsmanagement ist, sondern auch die nachgewiesene Umsetzung der wesentlich konkreteren Anforderungen des -Grundschutzes.

Die Zertifizierung des Managements für Informationssicherheit kann für unterschiedliche Zielgruppen interessant sein, zum Beispiel für

  • Anbieter im E-Commerce oder E-Government, die verdeutlichen wollen, dass sie sorgfältig und sicherheitsbewusst mit den Daten der Kunden und Bürger umgehen,
  • IT-Dienstleister, die mit einem allgemein anerkannten Maßstab die Sicherheit ihrer Dienstleistungen belegen wollen,
  • Unternehmen und Behörden, die mit anderen Einrichtungen kooperieren wollen und Informationen über deren Sicherheitsniveau wünschen.
Ein Zertifizierungsverfahren wirkt auch nach innen
  • Trägt dazu bei, das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Notwendigkeit von Informationssicherheit zu stärken
  • Erleichtert dadurch die Umsetzung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen.

Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz

Zertifizierung ist eine weitere Methode zur Prüfung
  • Erreichung der Sicherheitsziele
  • die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen
Hierbei begutachten qualifizierte unabhängige Stellen
  • das Management von Informationssicherheit
  • die Umsetzung von Informationssicherheit
Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz liefert Auditergebnis
  • Nachvollziehbar
  • Wiederholbar
  • Vergleichbar
Dokumentation
  • ISO 27001 als auch IT-Grundschutz in der erforderlichen Tiefe umgesetzt
Eignung der Informationssicherheitsstrategie
Um den Informationssicherheitsprozess erfolgreich steuern und lenken zu können,
  • muss die Leitungsebene einen Überblick darüber haben,
  • inwieweit die Sicherheitsziele mithilfe der
  • eingesetzten Sicherheitsstrategie tatsächlich erreicht werden konnten.

Zertifizierungsprozess

Voraussetzung für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf Basis von -Grundschutz ist der Nachweis, dass ein den Anforderungen der Norm entsprechendes Informationssicherheitsmanagement eingerichtet ist und die -Grundschutz-Anforderungen wirksam erfüllt sind.

  • Gegenstand der Zertifizierung muss dabei nicht die gesamte Institution sein.
  • Der betrachtete Informationsverbund kann sich auch auf einzelne Geschäftsprozesse, Fachaufgaben oder Organisationseinheiten beschränken.
  • Diese müssen jedoch sinnvoll abgegrenzt sein und eine gewisse Mindestgröße haben.

Die folgende Abbildung veranschaulicht den Zertifizierungsprozess:

[Image:Abb_9_05_Zertifizierungsprozess.png?__blob=normal&v=1Bild5.png|top|alt="ISO 27001-Zerifizierung auf Basis von IT-Grundschutz - Zertifizierungsprozess"]]

Für den Nachweis, dass die Anforderungen erfüllt sind, ist ein Audit durch einen unabhängigen, vom anerkannten Auditor erforderlich.

  • Jedes Audit setzt sich grundsätzlich aus zwei getrennten, aufeinander aufbauenden Phasen zusammen:
  • Phase 1 umfasst eine Dokumentenprüfung der so genannten Referenzdokumente des Antragstellers.
  • Dazu zählen neben den geltenden Sicherheitsrichtlinien (Leitlinie zur Informationssicherheit, Richtlinien zur Risikoanalyse, Richtlinie zur internen -Auditierung) und dem Risikobehandlungsplan insbesondere auch die Ergebnisdokumente der verschiedenen Phasen der Sicherheitskonzeption (Strukturanalyse, Schutzbedarfsfeststellung, Modellierung, -Grundschutz-Check, Risikoanalyse, Realisierungsplanung).
  • In Phase 2 folgt die Umsetzungsprüfung durch den Auditor, bei der die Vollständigkeit, Korrektheit, und Wirksamkeit der in den Referenzdokumenten beschriebenen Maßnahmen sowie deren Konformität zu den Anforderungen von 27001 und -Grundschutz im Fokus stehen.

Ein Zertifikat wird nur erteilt, wenn der Auditbericht ein positives Gesamtvotum aufweist und durch die Zertifizierungsstelle akzeptiert wurde.

  • Im Rahmen einer Prüfbegleitung wird der Auditbericht gegen die Vorgaben des vom veröffentlichen Zertifizierungsschemas geprüft.

Ein erteiltes Zertifikat ist drei Jahre lang gültig und muss in diesem Zeitraum durch ein jährliches Überwachungsaudit bestätigt werden.

Das der 27001-Zertifizierung auf Basis von -Grundschutz zugrunde liegende Zertifizierungsschema, Hinweise zu den erforderlichen Referenzdokumenten und alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema finden Sie in einem eigenen Unterthema gebündelt auf der Website des .

Vorgehensweise und Voraussetzungen

  • beteiligten Parteien
  • Verantwortlichkeiten
  • Aufgaben
  • Aktivitäten
  • Zusammenwirken

Rechtliche Grundlage

  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG, BSIG)
  • Zertifizierungsverordnung zum BSI-Gesetz ZVO
Die für ISO 27001-Zertifizierungsverfahren auf der Basis von IT-Grundschutz relevanten Kriterienwerke sind
  1. ISO/IEC 27001 "Information technology - Security techniques - Information security management systems – Requirements", die BSI-Standards 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“ [2002]
  2. BSI-Standard 200-3 „Risikoanalyse auf Basis von IT-Grundschutz“ [2003] sowie das ITGrundschutz-Kompendium des BSI.
Weitere Grundlage der Zertifizierung
  • Normen ISO/IEC 27006 „Information technology Security techniques - Requirements for bodies providing audit and certification of information security management systems“
  • DIN EN ISO/IEC 17021 "Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren"
  • welche Anleitungen und Anforderungen für den Ablauf und die Durchführung von Audits und Zertifizierungsverfahren enthalten.
ISO 27001-Auditoren auf der Basis von IT-Grundschutz
  • die ein unabhängiges Audit durchführen
  • um die Konformität eines Managementsystems für Informationssicherheit gemäß ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz in einer Einrichtung oder Institution zu bestätigen.

Insbesondere können sich Einrichtungen und Institutionen und deren IT-Sicherheitsverantwortliche sowie Auditoren einen Überblick über die grundsätzlichen Anforderungen an eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz verschaffen und über die Vorgehensweise einer ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz informieren.

Begriffe und Definitionen

Option Beschreibung
Informationsverbund stellt nicht nur den Verbund der betrachteten IT-Systeme dar, sondern umfasst auch das damit verbundene Informationssicherheits-Managementsystem (ab hier ISMS abgekürzt). Der Informationsverbund ist der Geltungsbereich der Zertifizierung (sog. Untersuchungsgegenstand).
Audit können von einem oder mehreren Auditoren durchgeführt werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert 1 sind. Der für die Durchführung eines Audits verantwortliche Auditor wird in diesem Dokument Auditteamleiter genannt.
Auditteam können auch Fachexperten angehören, die spezielle Branchenkenntnisse oder solide Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der im Informationsverbund eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik besitzen. Die Rollen der beteiligten Parteien im Zertifizierungsaudit sind in Kap. 2.2 näher ausgeführt.

Zertifizierungsprozess

Die IT-Grundschutz-Vorgehensweisen Standard- und Kern-Absicherung stellen zusammen mit dem IT-Grundschutz/Kompendium und dessen Empfehlungen von Standard-Sicherheitsmaßnahmen inzwischen einen De-Facto-Standard für Informationssicherheit dar.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz ist eine Überprüfung des Untersuchungsgegenstandes durch einen vom BSI zertifizierten Auditor für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.

  • Im Rahmen des Audits werden von der Institution erstellte Referenzdokumente gesichtet, eine Vor-Ort-Prüfung durchgeführt und ein Auditbericht erstellt.
  • Für die Vergabe eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-Grundschutz wird dieser Auditbericht von der Zertifizierungsstelle im BSI geprüft.
  • Während der Gültigkeit des daraufhin ausgestellten Zertifikats werden jährlich Überwachungsaudits durchgeführt.

Rollen und Zuständigkeiten

In das Zertifizierungsverfahren für die ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz sind die folgenden drei Rollen involviert
  • Antragsteller,
  • Auditor bzw. Auditteamleiter als befugter Vertreter des Auditteams
  • Zertifizierungsstelle
Folgende Abbildung zeigt schematisch die den Rollen zugeordneten Aufgaben und das Zusammenwirken der Rollen im Zertifizierungsverfahren
Abbildung 1: Rollen im Zertifizierungsverfahren
Zertifizierungsantrag

Hat eine Institution ein ISMS nach ISO 27001 auf Basis der IT-Grundschutz-Methodik umgesetzt und liegen alle erforderlichen Nachweise der Umsetzung (sog. Referenzdokumente [REFDOK]) vor, kann Zertifizierungsschema für ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz die Institution ein Zertifizierungsverfahren für eine ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von ITGrundschutz bei der Zertifizierungsstelle initiieren und einen Zertifizierungsantrag stellen.

  • Die Institution beauftragt ein Auditteam, auf Grundlage des vorliegenden Zertifizierungsschemas und des zugehörigen Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz den Informationsverbund, sein ISMS und seine Sicherheitsstruktur zu überprüfen.
  • Der Antragsteller ist Initiator des Zertifizierungsverfahrens und unterstützt das Auditteam bei der Sichtung der Referenzdokumente und der Vor-Ort-Prüfung des Informationsverbundes.
  • Das Auditteam dokumentiert seine Prüfergebnisse in einem Auditbericht, der zusammen mit dem Zertifizierungsantrag der Zertifizierungsstelle als Grundlage für ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz dient.
  • Auditoren dürfen nur Themengebiete prüfen, für die sie das notwendige Fachwissen und ausreichend Erfahrung mitbringen.
  • Falls weder der Auditteamleiter noch die anderen Auditoren des Teams über das nötige Spezialwissen verfügen, muss der Auditteamleiter zur Unterstützung der Prüftätigkeiten und zur Absicherung der Prüfaussagen einen oder mehrere Fachexperten hinzuziehen.
  • Zwei oder mehr Auditoren können sich zu einem Auditteam zusammenschließen, um ein gemeinsames Audit durchzuführen.
  • In einem solchen Fall wird ein Auditteamleiter (Auditverantwortlicher) bestimmt.
  • Die Rollen und Zuständigkeiten der Teammitglieder sind zu Beginn des Zertifizierungsverfahrens festzulegen.
  • Ein Auditteam kann darüber hinaus noch Fachexperten zur Unterstützung hinzuziehen.
  • Fachexperten müssen ebenso wie die Auditoren Fachwissen sowie Erfahrung im Bereich Informationssicherheit besitzen und sind Teil des Auditteams.
  • Jedes Mitglied des Auditteams muss vor Beginn des Verfahrens, d. h. mit dem Zertifizierungsantrag, sowie vor einem Überwachungsaudit eine Unabhängigkeitserklärung bei der Zertifizierungsstelle einreichen.
  • Die Zertifizierungsstelle des BSI muss dem Einsatz des Auditors bzw. des Auditteams zustimmen.
  • Alle Mitglieder des Auditteams müssen im Auditbericht aufgeführt sein.
Ansprechpartner

Ansprechpartner der Zertifizierungsstelle ist der Auditteamleiter

  • Dieser sendet den Auditbericht verschlüsselt an die Zertifizierungsstelle des BSI und ergänzt Nachforderungen.
  • Je nach Vertragsinhalt kann der Auditor dem Antragsteller den Auditbericht jederzeit zur Verfügung stellen.
Hilfskräfte

Hilfskräfte für reine Verwaltungstätigkeiten, beispielsweise Schreibkräfte, können eingesetzt werden, wenn diese vom Auditteamleiter entsprechend überwacht und kontrolliert werden.

  • Für Hilfskräfte gelten keine einschränkenden Bedingungen; sie müssen auch nicht im Auditbericht genannt werden.
  • Die Verantwortung für die Prüftätigkeiten verbleibt in jedem Fall beim Auditteamleiter.
  • Die Zertifizierungsstelle des BSI übernimmt die Rolle einer unabhängigen dritten Instanz, die die Gleichwertigkeit der Prüfungen und der Auditberichte gewährleistet.
  • Sie veröffentlicht die Schemata und Interpretationen zum Zertifizierungsverfahren.
  • Die Zertifizierungsstelle prüft den Zertifizierungsantrag des Antragstellers und den eingereichten Auditbericht des Auditteams auf Grundlage des vorliegenden Zertifizierungsschemas und des zugehörigen Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.
  • Bei positivem Prüfergebnis erteilt die Zertifizierungsstelle für den Informationsverbund des Antragstellers ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz.
Antragsteller und Auditteamleiter sollten bei der Planung von Zertifizierungsverfahren darauf achten, dass genügend Zeit und Ressourcen (Budget, Personal, ...) für Kommentierungszyklen von Auditberichten und eventuelle Nachbesserungen bzw. Nachforderungen eingeplant werden.

Zertifizierungsantrag

Zur Initiierung des Zertifizierungsverfahrens ist vom Antragsteller ein Antrag auf eine ISO 27001Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz bei der Zertifizierungsstelle des BSI zu stellen.
Anforderungen
  • Der Zertifizierungsstelle des BSI muss der vollständige Zertifizierungsantrag mindestens 1 Monat vor Beginn des Audits (d. h. vor Beginn der Sichtung der Referenzdokumente) vorliegen.
  • In Einzelfällen kann die Prüfung länger dauern, sodass evtl. Audittermine angepasst werden müssen.
  • Der Zertifizierungsantrag enthält Angaben zum Antragsteller und verschiedene weitere Informationen zum Untersuchungsgegenstand (d. h. zum zu zertifizierenden Informationsverbund) sowie zur Auditierungstätigkeit.
  • Insbesondere müssen die im Folgenden genannten Angaben vollständig sein:
    • Der zu zertifizierende Untersuchungsgegenstand ist zu beschreiben.
  • Ferner ist ein kurzes Behörden- bzw. Firmenprofil zu geben, aus dem u. a. die wesentlichen Tätigkeitsfelder der Institution sowie die Größe und Bedeutung des Untersuchungsgegenstandes für die Institution deutlich werden.
    • Bei einer Re-Zertifizierung sind die Änderungen im Informationsverbund im Vergleich zum Informationsverbund der Erst-Zertifizierung anzugeben und kurz zu beschreiben.
  • Bei der Verwendung überarbeiteter oder neuer Bausteine sind diese im Antrag mit anzugeben und zu beschreiben.
  • Dabei werden nur große / gravierende Änderungen aufgeführt.

◦ Im Zertifizierungsantrag sind Angaben zur Abgabe des Auditberichts an die Zertifizierungsstelle des BSI zu machen.

  • Der Zeitplan ist mit der Zertifizierungsstelle des BSI abzustimmen.
  • Terminänderungen sind dem BSI rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

◦ Teil des Zertifizierungsantrags ist die Unabhängigkeitserklärung der Auditteammitglieder (s. nächstes Kapitel). Formulare zur Antragstellung sowie für die Unabhängigkeitserklärung sind auf den Webseiten des BSI zu finden.

  • Als Prüfungsgrundlage für Auditierungen im Rahmen der ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz müssen die in „Prüfgrundlage für Zertifizierungen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz“ [PRÜFGR] aufgeführten Dokumente in der dort genannten Version verwendet werden.
Der Zertifizierungsantrag muss im Original in Papierform oder als absenderbestätigte De-Mail dem BSI zugestellt werden.

Die Zertifizierungsstelle prüft den eingereichten Zertifizierungsantrag auf Vollständigkeit, Konsistenz und Erfüllung der o.g. Anforderungen.

  • Ferner wird im Rahmen der Antragsprüfung die prinzipielle Zertifizierbarkeit des Untersuchungsgegenstandes, also die sinnvolle Abgrenzung des Informationsverbunds geprüft und wenn nötig abgestimmt.
  • Bei positiver Prüfung des Zertifizierungsantrags wird das Zertifizierungsverfahren in Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge offiziell eröffnet und eine Zertifizierungskennung vergeben.
  • Die Verfahrenseröffnung und die Zertifizierungskennung werden dem Antragsteller schriftlich und dem Auditteamleiter per E-Mail bzw. telefonisch mitgeteilt und wenn gewünscht auf der BSI-Webseite veröffentlicht.
  • Mit der Sichtung der Referenzdokumente darf nicht vor Verfahrenseröffnung begonnen werden, d.h. das Audit darf erst nach Mitteilung der Zertifizierungskennung beginnen.

Unabhängigkeitserklärung

Jedes Mitglied des Auditteams (Auditteamleiter, Auditoren, Fachexperten) muss der Zertifizierungsstelle des BSI gegenüber eine Unabhängigkeitserklärung mit Begründung abgeben.

Interessenskonflikte

Wenn ein Mitglied des Auditteams (Auditteamleiter, Auditor, Fachexperten) oder die Firma, für die der Betreffende tätig ist, in Beziehung zu der zu auditierenden Institution oder Teilen davon bzw. zu beratenden Institutionen oder Personen steht, die einen Interessenskonflikt hervorrufen kann, ist diese Unabhängigkeit in der Regel nicht mehr gegeben.

Eine solche Gefährdung kann z. B. bei folgenden Konstellationen auftreten, wobei ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet wird
  • Beratung der Institution durch den Auditor selbst oder einen Kollegen / Vorgesetzten /

Mitarbeiter des Auditors

  • andere geschäftliche Verbindungen des Auditors oder des Arbeitgebers des Auditors und der auditierten Institution
  • Verwandtschaftsverhältnis des Auditors mit Mitgliedern / verantwortlichen Personen der auditierten Institution oder eines Beraters • Geschäftsanbahnung (z. B. nicht erfolgreiche Bewerbung um eine Beratung)
Rein auditierende Tätigkeiten sind hiervon explizit ausgenommen

Diese Unabhängigkeitserklärung muss der Zertifizierungsstelle des BSI bei einer Erst- oder ReZertifizierung mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.

  • Die Unabhängigkeitserklärung muss im Original in Papierform vom Antragsteller mit dem Zertifizierungsantrag eingereicht werden.
  • Alternativ kann die Unabhängkeitserklärung auch direkt vom Auditor im Original in Papierform oder per absenderbestätigter De-Mail eingereicht werden.Solange der Nachweis nicht vorliegt oder ungenügend ist, kann dieses Mitglied des Auditteams für das beantragte Verfahren nicht eingesetzt werden.
  • Nachmeldungen von Auditteammitgliedern müssen der Zertifizierungsstelle formlos, gerne per E-Mail, mitgeteilt werden.
Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich vor, zusätzliche Informationen zum Verhältnis zwischen Auditor und Antragsteller bzw. beratender Institution einzufordern.
  • Sieht sie die Unabhängigkeit von Mitgliedern des Auditteams nicht gewährleistet, widerspricht sie der Teilnahme dieser Auditteammitglieder am Audit.
  • Mit Vergabe der Zertifizierungskennung wird das im Antrag aufgeführte Auditteam akzeptiert.
Stellt das Auditteam z. B. bei der Vorbereitung auf die Phase 2 des Audits (Vor-Ort-Prüfung) fest, dass weitere Auditteammitglieder benötigt werden, so müssen diese Unabhängigkeitserklärungen nachreichen2. Das neue Auditteammitglied darf erst eingesetzt werden, nachdem dessen Unabhängigkeit durch das BSI bestätigt wurde.
  • Dies geschieht in der Regel durch eine E-Mail vom BSI an den Auditteamleiter mit Kopie an Antragsteller und das neue Auditteammitglied.
Für Überwachungsaudits ist ebenfalls eine (erneute) Unabhängigkeitserklärung für jedes Mitglied des Auditteams einzureichen.
  • Diese Unabhängigkeitserklärung muss der Zertifizierungsstelle mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.
  • Die Bestätigung der Unabhängigkeit erfolgt in der Regel durch E-Mail vom BSI an den Auditteamleiter mit Kopie an den Antragsteller und alle anderen Auditteammitglieder.

Formulare zur Antragstellung sowie für die Unabhängigkeitserklärung sind auf den Webseiten des BSI zu finden.

Auswahl des Auditteams

Für die Auditierung des Informationsverbundes der Institution beauftragt diese ein Auditteam damit, in einer unabhängigen Prüfung den Status der Informationssicherheit im Informationsverbund zu prüfen und zu verifizieren.
  • Mindestens der Auditteamleiter und die Auditoren müssen eine gültige BSI2-Zertifizierung (s. [ZERTAUD]) besitzen.
Die Unabhängigkeitserklärung ist unverzüglich der Zertifizierungsstelle des BSI einzureichen.
  • Eine Frist von 1 Monat vor Auditweiterführung ist nicht einzuhalten.
Zertifizierte Auditoren
  • Kontaktadressen der zertifizierten Auditoren finden sich im Internet auf den Webseiten des BSI.

Das Auditteam wird von der antragstellenden Institution beauftragt und der Zertifizierungsstelle des BSI im Zertifizierungsantrag bekannt gegeben.

  • Bei der Auswahl des Auditteams müssen Besonderheiten im Aufbau und in den Prozessen und Gegebenheiten der beauftragenden Institution berücksichtigt werden.
  • Die Mitglieder des Auditteams müssen die Fachkenntnisse besitzen, die sie zur Auditierung der Institution benötigen.
  • Da der Auditteamleiter durch sein positives oder negatives Votum für das Ergebnis des Zertifizierungsaudits verantwortlich ist, muss er die Auditteammitglieder nach Qualifikation und Erfahrung auswählen und einsetzen.

Die Mitglieder des Auditteams müssen der Zertifizierungsstelle des BSI frühzeitig einen ausführlichen Nachweis vorlegen, dass ihre Unabhängigkeit in den geplanten Audits nicht gefährdet ist.

  • Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich das Recht vor, von der antragstellenden Institution gewählte Auditoren abzulehnen.

Für eine optimale Prozessgestaltung empfiehlt es sich, für die beiden während der Zertifikatslaufzeit erforderlichen Überwachungsaudits das Auditteam aus dem Zertifizierungsaudit zu wählen.

  • Wechselt das Auditteam, ist von der antragstellenden Institution dafür Sorge zu sorgen, dass (mindestens) die Referenzdokumente sowie alle vorhergehenden Auditberichte aus der zugrunde liegenden Zertifizierung (Auditbericht aus dem Zertifizierungsprozess selbst sowie ggf. der Auditbericht aus dem ersten Überwachungsaudit, falls bereits erfolgt) dem Auditteam für das Überwachungsaudit zur Verfügung stehen.
  • Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Aufwände des Auditteams wegen der erneuten Einarbeitung deutlich höher sein können.

Vertraulichkeit von Informationen

Zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zum Beispiel bei der Übergabe der Referenzdokumente müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
  • Zertifizierte Auditoren sind durch vertragliche Vereinbarungen mit dem BSI verpflichtet, Details zum Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren und zu im Rahmen des Audits gewonnenen Informationen streng vertraulich zu behandeln sowie Kollegen und Dritten Informationen nur zu geben, soweit ihre Kenntnis unbedingt notwendig und mit den vertraglichen Vereinbarungen mit dem BSI und der auditierten Organisation vereinbar ist.

Die elektronische Übermittlung des Auditberichts durch den Auditteamleiter an das BSI muss aus Gründen der Vertraulichkeit unbedingt verschlüsselt erfolgen.

  • Der Auditbericht wird unter Verweis auf die entsprechende Zertifizierungskennnummer (BSI-IGZ-0xxx) an das Postfach gs-zertpruef@bsi.bund.de geschickt, optional kann er auch in Kopie an den zuständigen Zertifizierer gesandt werden.
Zur Kryptografie können nachfolgende Programme eingesetzt werden
  • Chiasmus
  • GnuPG
  • Pretty Good Privacy (PGP)

Ziel eines Audits und Auditphasen

Unabhängige Prüfung

Unabhängige Überprüfung des ISMS nach ISO 27001 auf der Basis von ITGrundschutz in einem fest definierten Geltungsbereich einer Organisation.

Phasen

Jedes Audit setzt sich grundsätzlich aus zwei getrennten, aufeinander aufbauenden Phasen zusammen
Phase Beschreibung
Phase 1 Dokumentenprüfung Phase 1 umfasst zunächst die Dokumentenprüfung, d. h. die Prüfung der Referenzdokumente, die von der zu auditierenden Institution erstellt und für die Zertifizierung eingereicht werden.
Phase 2 Umsetzungsprüfung vor Ort Auf der Grundlage der Dokumentenprüfung bereitet sich das Auditteam auf die Vor-OrtPrüfung vor.

In Phase 2 schließt sich eine Vor-Ort-Prüfung des Informationsverbundes durch das Auditteam an, in der im realen Informationsverbund die praktische Umsetzung der in den Referenzdokumenten dokumentierten Sicherheitsmaßnahmen bzgl. ISO 27001 und IT-Grundschutz auf ihre Angemessenheit, Korrektheit und die Wirksamkeit des ISMS hin überprüft wird (Umsetzungsprüfung).

Details zur Planung und Durchführung von Audits sowie der Anfertigung von Auditberichten sind in den Dokumenten [AUD] nachzulesen.

Zeitverlauf

Abbildung 2: Antrags- und Auditierungsphase
Der vollständige Antrag inklusive der Unabhängigkeitserklärung der Auditteammitglieder muss der Zertifizierungsstelle des BSI mindestens 1 Monat vor Beginn des Audits, d.h. vor Beginn der Sichtung der Referenzdokumente, vorliegen.
  • In Einzelfällen kann die Prüfung länger dauern, sodass evtl. Audittermine angepasst werden müssen.
Spätestens 3 Monate nach dem Beginn der Sichtung der Referenzdokumente muss der Auditbericht der Zertifizierungsstelle vorliegen.
  • Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen jeweils nach spätestens 1 Monat erfüllt sein.
  • Wenn drei Monate nach Abgabe des ersten Auditberichts das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, prüft die Zertifizierungsstelle des BSI, ob auf der Basis des vorliegenden Berichts noch ein Zertifikat erteilt werden kann.
Abbildung 3: Fristen Überwachungsaudit
Das Überwachungsaudit sowie der zugehörige Auditbericht und dessen Prüfung durch die Zertifizierungsstelle des BSI müssen 1 Jahr bzw. 2 Jahre nach Ausstellung des Zertifikates abgeschlossen sein.
  • Dabei sollten die Prüfungen nicht früher als 3 Monate vor Ablauf des 1. bzw. 2. Jahres nach Zertifikatserteilung beginnen und der Auditbericht sollte nicht später als 2 Monate vor diesem Zeitpunkt bei der Zertifizierungsstelle eingetroffen sein.
  • Die Unabhängigkeitserklärungen für das Überwachungsaudit müssen der Zertifizierungsstelle mindestens 1 Monat vor Beginn der Auditierungstätigkeit vorliegen.
Abbildung 4: Fristen Re-Zertifizierung
Bei einer Re-Zertifizierung darf mit der Sichtung der Referenzdokumente frühestens 4 Monate vor Auslaufen des Zertifikates begonnen werden.
  • Der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle des BSI mindestens 2 Monate vor dem Gültigkeitsende des Zertifikates vorliegen.
  • Darüber hinaus gelten die gleichen Fristen wie für ein Erst-Zertifizierungsaudit (s.
Abbildung 2: Antrags- und Auditierungsphase)

Audittypen

Für die ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz sind – bezogen auf die dreijährige Laufzeit eines Zertifikates – verschiedene Typen von Audits zu unterscheiden:

  • Erst-Zertifizierungsaudit: Im Rahmen eines Erst-Zertifizierungsaudits wird erstmalig der betreffende Informationsverbund der Institution unter ISO 27001- und IT-GrundschutzAspekten auditiert.
  • Im Rahmen des Erst-Zertifizierungsaudits kann ein sogenanntes Voraudit (s. Kap. 2.8.1) durchgeführt werden.
  • Überwachungsaudit: In die dreijährige Laufzeit eines Zertifikates integriert sind jährliche Überwachungsaudits des zertifizierten Informationsverbundes, die auf die Kontrolle der für das Zertifikat nachgewiesenen Informationssicherheit im Informationsverbund zielen.

Das Audit dient dem Nachweis, dass der zertifizierte Informationsverbund weiterhin den Anforderungen bzgl. ISO 27001 und IT-Grundschutz genügt.

  • Re-Zertifizierungsaudit: Nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit von drei Jahren wird eine ReZertifizierung des Informationsverbundes erforderlich, sofern weiter eine Zertifizierung des Informationsverbundes angestrebt ist.
  • Diese umfasst insbesondere ein Re-Zertifizierungsaudit des Informationsverbundes, das zum großen Teil identisch zum Erst-Zertifizierungsaudit abläuft.

Erst-Zertifizierungsaudit, Überwachungsaudit und Re-Zertifizierungsaudit unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihres Umfangs voneinander.

  • Bei jedem Typ von Audit findet aber eine Initialisierung (wie z. B. Antragstellung, Klärung von Zuständigkeiten und Befugnissen, Abstimmungen) und eine Bewertung (Schreiben des Auditberichts durch das Auditteam, Sicherstellen der Vergleichbarkeit von Zertifizierungsverfahren durch die Zertifizierungsstelle) statt.

Ein Voraudit ist im Rahmen des Erst-Zertifizierungsaudits zulässig

  • Im Rahmen eines ReZertifizierungsaudits ist ein Voraudit nur bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, also des Informationsverbundes, zulässig.

Erst-Zertifizierung

Ein Erst-Zertifizierungsverfahren wird mit der Annahme des Zertifizierungsantrags durch die Zertifizierungsstelle des BSI eröffnet.

  • Erst nach Beginn des Zertifizierungsverfahrens und Vergabe der Zertifizierungskennung kann mit der Prüfung begonnen werden.

Im Rahmen eines Erst-Zertifizierungsverfahrens kann ein sogenannten Voraudit durchgeführt werden. Dabei kann das Auditteam gezielt einzelne Aspekte aus Phase 1 und 2 auswählen und stichprobenartig prüfen.

  • Außer intensiven Gesprächen mit dem Antragsteller hat das Auditteam die Möglichkeit, sich Dokumente, Prozeduren und Implementierungen anzusehen, um einen Eindruck davon zu bekommen, ob ein Zertifizierungsaudit prinzipiell zu einem positiven Ergebnis führen könnte.
Dokumentenprüfung

In der Dokumentenprüfung werden die vom Antragsteller vorgelegten Referenzdokumente durch das Auditteam geprüft.

  • Nach Abschluss der Dokumentenprüfung entscheidet das Auditteam auf Grundlage der Ergebnisse aus dieser Auditphase, ob eine Fortsetzung des Audits mit der Umsetzungsprüfung vor Ort sinnvoll ist und erweitert ggf. das Auditteam.
  • Anschließend begutachtet das Auditteam in der Umsetzungsprüfung vor Ort auf Basis seines Auditplans stichprobenartig die Umsetzung der dokumentierten Sachverhalte.
  • Die Prüfergebnisse werden im Auditbericht festgehalten.
  • Teil des Auditberichts ist der Auditplan, welcher eine erste, grobe Planung der Überwachungsaudits enthält.
Auditbericht

Sobald der Auditbericht zu einem Erst-Zertifizierungsaudit in vollständiger Fassung bei der Zertifizierungsstelle vorliegt und die Rechnung für die Zertifizierung vom Antragsteller beglichen wurde, prüft die Zertifizierungsstelle diesen Auditbericht auf Einhaltung aller Vorgaben des Auditierungsschemas für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz.

  • Die Prüfung gegen das Auditierungsschema erfolgt mit der Zielsetzung, ein einheitliches Niveau aller ISO 27001Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz und die Vergleichbarkeit von Zertifizierungsaussagen zu gewährleisten.

Der Auditbericht darf sich nur auf Prüfungen des Auditteams (Dokumentenprüfungen und Umsetzungsprüfung) stützen, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Auditberichts an die Zertifizierungsstelle nicht älter als drei Monate sind.

  • Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
  • Dagegen sind mehrere Nachforderungen an den Auditbericht durch die Zertifizierungsstelle des BSI möglich.
  • Wenn drei Monate nach Abgabe des ersten Auditberichts das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, prüft die Zertifizierungsstelle des BSI, ob auf der Basis des vorliegenden Berichts noch ein Zertifikat erteilt werden kann.

Überwachungsaudits

Die Überwachungsaudits sind Teil des Erst- bzw. Re-Zertifizierungsverfahrens.
  • Aus diesem Grund ist kein erneuter Antrag notwendig.
  • Eine erneute Unabhängigkeitserklärung aller Auditteammitglieder muss der Zertifizierungsstelle des BSI 1 Monat vor Beginn des Audits vorliegen.
Das Überwachungsaudit sowie der zugehörige Auditbericht und dessen Prüfung durch die Zertifizierungsstelle des BSI müssen 1 Jahr bzw. 2 Jahre nach Ausstellung des Zertifikates abgeschlossen sein.
  • Dabei ist vom Auditteamleiter darauf zu achten, dass genügend Raum für die Beseitigung von im Überwachungsaudit festgestellten Abweichungen sowie für die Erstellung des Auditberichts eingeplant wird.
Die Prüfungen des Überwachungsaudits dürfen nicht früher als 3 Monate vor Ablauf des 1. bzw. 2.

Jahres nach Zertifikatserteilung beginnen und der Auditbericht darf nicht später als 2 Monate vor diesem Zeitpunkt bei der Zertifizierungsstelle eingetroffen sein (Vergleich zusammenfassende Darstellung in Kap. 3.3). Ausnahmen sind rechtzeitig mit dem zuständigen Zertifizierer abzustimmen. Andere Rahmenbedingungen wie z. B. ein Wechsel des Auditteams im Vergleich zum Erst-Audit oder zum 1. Überwachungsaudit müssen frühzeitig (mind. 1 Monat vorher) der Zertifizierungsstelle angezeigt werden.

  • Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
Kommt das Auditteam insgesamt über beide Auditphasen zu einem positiven Prüfergebnis, sendet der Auditteamleiter den finalen Auditbericht an die Zertifizierungsstelle des BSI. Bei einem negativen Ergebnis muss das BSI ebenfalls hierüber informiert werden.
  • Die Zertifizierungsstelle des BSI
Zertifizierungsschema für ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz überprüft den finalen Auditbericht auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse.
  • Nachforderungen oder Nachfragen werden an den Auditteamleiter gestellt, der die ggf. bestehenden Unklarheiten beseitigt.
  • Nur bei positivem Abschluss des Prüfprozesses bleibt das vom BSI erteilte ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz weiterhin gültig.
Nach einem Überwachungsaudit erfolgt keine Neuausstellung der Zertifikatsurkunde oder Ergänzung des zugehörigen Anhangs durch die Zertifizierungsstelle.
  • Der Antragsteller erhält nach positiver Prüfung durch Auditteam und Zertifizierungsstelle ein Schreiben über diese Tatsache, welches die Zertifikatsurkunde ergänzt.
Bei nicht fristgerechter Einreichung des Auditberichts oder negativem Abschluss des Überwachungsaudits behält sich die Zertifizierungsstelle das Recht vor, das bestehende Zertifikat auszusetzen oder ggf. zu entziehen, s.Kap. 2.12.

Außer den planmäßigen Überwachungsaudits, welche zweimal im Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden, können außerplanmäßige Überwachungsaudits notwendig werden.

  • Ein außerplanmäßiges Überwachungsaudit kann beispielsweise zur Überprüfung der Behebung schwerwiegender Abweichungen oder durch die Änderung des Untersuchungsgegenstandes notwendig werden.
  • Die Kosten, die in der Zertifizierungsstelle durch außerplanmäßige Überwachungsaudits entstehen, sind nicht in die Pauschale für die Zertifizierung eingerechnet und werden zusätzlich nach Kostenverordnung abgerechnet.

Re-Zertifizierung

Die Gültigkeit von ISO 27001-Zertifikaten auf der Basis von IT-Grundschutz ist auf drei Jahre begrenzt
  • Sind in dieser Zeit wesentliche Änderungen (wie z. B. größere Änderungen im Managementsystem, Änderungen in der Organisation, Änderungen im Outsourcing, Standortwechsel, Änderungen von Tätigkeitsfeldern) am zertifizierten Informationsverbund geplant, muss der Antragsteller diese der Zertifizierungsstelle des BSI unverzüglich schriftlich mitteilen.
  • Das BSI entscheidet dann, ob eine vorzeitige Re-Zertifizierung erforderlich ist.
Im Falle einer Re-Zertifizierung ist immer ein Zertifizierungsantrag zu stellen

Vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums eines Zertifikats ist im Falle, dass der Antragsteller weiterhin ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz für seinen Informationsverbund wünscht, stets eine erneute Zertifizierung des Untersuchungsgegenstands erforderlich, um zu dokumentieren, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung der ISO 27001-Zertifizierung auf der Basis von IT-Grundschutz noch erfüllt sind.

  • Dieses Zertifizierungsverfahren läuft als Re-Zertifizierungsverfahren, sofern sich der ursprüngliche Untersuchungsgegenstand nicht grundlegend geändert hat und die Re-Zertifizierung sich nahtlos an die Zertifizierung anschließt oder innerhalb angemessener Zeit nach Ablauf der Gültigkeit gestartet wird (ca. ein halbes Jahr). Um eine lückenlose Zertifizierung eines Untersuchungsgegenstands zu erreichen, muss die Re-Zertifizierung vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Erstzertifikats abgeschlossen sein.
  • Ein Antrag auf Re-Zertifizierung oder ein laufendes Re-Zertifizierungsverfahren verlängert die Gültigkeit des Erstzertifikats nicht.
Re-Zertifizierungsverfahren

Das Re-Zertifizierungsverfahren, sein Ablauf und seine Rahmenbedingungen sind einer ErstZertifizierung vergleichbar und sind sinngemäß zu übertragen, wobei der Bezug zum ablaufenden Zertifikat deutlich gemacht werden muss (z. B. Erläuterung Bausteinauswahl, Darstellung Änderungen).

  • Ein Voraudit darf bei einer Re-Zertifizierung nur bei einer wesentlichen Erweiterung oder Veränderung des Geltungsbereichs der Zertifizierung, also des Informationsverbundes, erfolgen.
  • Ein Re-Zertifizierungsaudit darf frühestens vier Monate vor Ablauf des Zertifikates beginnen, der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle des BSI spätestens zwei Monate vor Ablauf des Zertifikates vorliegen (Vergleich zusammenfassende Darstellung in Kap. 3.3).
  • Nachforderungen der Zertifizierungsstelle müssen innerhalb von einem Monat durch das Auditteam erfüllt werden, diese dürfen maximal eine Nachbesserung durch den Antragsteller nach sich ziehen.
  • Ab der ersten Re-Zertifizierung eines nach Kompendium (re-)zertifizierten Untersuchungsgegenstands müssen die zu prüfenden Bausteine vor Beginn der Auditierung mit dem BSI formlos per E-Mail abgestimmt werden.
  • Das BSI behält sich hierbei eine Änderung der Auswahl grundsätzlich vor.

Ein im Rahmen einer Re-Zertifizierung erteiltes Zertifikat ist wie ein Erst-Zertifikat für drei Jahre gültig und ebenfalls mit jährlichen Überwachungsaudits verknüpft.

Prüf- und Auditbegleitung

Prüf- und Auditbegleitung der Zertifizierungsstelle des BSI

Das BSI hat ein Zertifizierungs- bzw. Anerkennungsschema [ZERTAUD] aufgebaut, das die Vergleichbarkeit von Zertifizierungsverfahren und die Kompetenz der zertifizierten Auditoren sicherstellt. Die Prüfbegleitung durch die Zertifizierungsstelle erfolgt durch die intensive Prüfung des Auditberichts.

  • Dabei wird vor allem auf die Vergleichbarkeit zwischen den Zertifizierungsverfahren geachtet.

Die Zertifizierungsstelle kann in Absprache mit dem Antragsteller einen Teil des Audits begleiten.

  • Die Reisekosten werden dem Antragsteller in diesem Fall gemäß Kostenverordnung in Rechnung gestellt.
Ergänzender Hinweis
Nicht Thema dieses Dokuments ist die Begleitung eines Mitgliedes des Auditteams durch die Personenzertifizierungsstelle des BSI im Rahmen seines Vertrages mit dem BSI. Diese ist in der Verfahrensbeschreibung zur Anerkennung von Prüfstellen und Zertifizierung von ITSicherheitsdienstleistern und dem Programm zur Kompetenzfeststellung von Zertifizierung von Personen im Detail geregelt [ZERTAUD].

Auditbericht

Für jedes Audit ist zur Dokumentation aller Prüfaktivitäten und -ergebnisse vom Auditteamleiter ein Auditbericht zu erstellen
  • Das Format und die Inhalte eines Auditberichts sind im Detail im Auditierungsschema für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz [AUD] definiert.
  • Die Referenzdokumente des Antragstellers sind als Anlagen dem Auditbericht beizufügen und gelten als Bestandteil des Auditberichts.
  • Vorversionen des Auditberichts, welchen z. B. nur die Prüfergebnisse für Phase 1 enthalten, sind in der Regel nicht an die Zertifizierungsstelle zu übersenden.
Der Auditbericht richtet sich ausschließlich an den Antragsteller und die Zertifizierungsstelle des BSI

Die Ergebnisse des Auditberichts werden vom Auditteam und von der Zertifizierungsstelle des BSI vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

  • Sofern ein anderes Auditteam als das im Zertifizierungsaudit eingesetzte ein Überwachungsaudit durchführt, müssen vom Antragsteller die Auditdokumente, darunter auch der Auditbericht des Zertifizierungsaudits und im Falle des zweiten Überwachungsaudits auch der Auditbericht des ersten Überwachungsaudits an den neuen Auditteamleiter weitergegeben werden.
Im Falle eines Erst- oder Re-Zertifizierungsaudits dient der zugehörige Auditbericht der Zertifizierungsstelle als Grundlage für die Erteilung eines Zertifikats.
  • Ein Auditbericht im Rahmen eines Überwachungsaudits bildet für die Zertifizierungsstelle die Grundlage für die Aufrechterhaltung eines bereits erteilten Zertifikates.
Alle an die Zertifizierungsstelle des BSI gesandten Versionen des Auditberichts werden zur einfacheren Bearbeitung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
  • Dabei müssen mindestens das Drucken und das Entnehmen von Inhalt zulässig sein.
  • Bei Aktualisierungen des Auditberichts müssen Änderungen zur Vorversion kenntlich gemacht sein.
  • Die abgenommene Version des Auditberichts wird der Zertifizierungsstelle zusätzlich im Original in Papierform mit der Unterschrift des Auditteamleiters oder als absenderbestätigte De-Mail zugesandt (s. Kap. 1.7). Der Auditbericht muss der Zertifizierungsstelle verschlüsselt zugesandt werden (s.Kap. 2.6).

Zertifikatserteilung

Nach positiver Bewertung des Auditprozesses durch die Zertifizierungsstelle des BSI erteilt das BSI

auf der Grundlage des Zertifizierungsantrags und des abgenommenen Auditberichts für den vorliegenden Informationsverbund ein ISO 27001-Zertifikat auf der Basis von IT-Grundschutz.

  • Sie fertigt ein Zertifikat und einen Zertifizierungsreport mit zusätzlichen Informationen zum Zertifizierungsverfahren (z. B. Auflagen) sowie einen Zertifikatsbutton für Werbezwecke an.
  • Diese Dokumente werden mit dem Zertifizierungsbescheid, dem Widerspruchsverzicht und ggf. den Verwendungsbedingungen für den Zertifikatsbutton an den Antragsteller gesandt.
Sofern der Antragsteller einer Veröffentlichung des Zertifikates nicht explizit widersprochen hat, wird die Tatsache der Zertifizierung einen Monat nach Zustellung des Zertifikats oder nach Rücksendung des Widerspruchsverzichts auf den Internetseiten des BSI veröffentlicht.
  • Auf Nachfrage muss die Zertifizierungsstelle des BSI jedoch Auskünfte zu allen erteilten Zertifikaten geben.

Die zertifizierte Institution darf das Zertifikat sowie einen vom BSI zur Verfügung gestellten Zertifikatsbutton nur unter der Bedingung verwenden, dass das Zertifikat und der zugehörige Zertifizierungsreport jederzeit auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden sowie die mit dem Zertifikatsbutton verbundenen und der zertifizierten Institution mitgeteilten Verwendungsbedingungen für den Button beachtet werden.

  • Ist das Zertifikat nicht mehr gültig oder ist das Zertifikat ausgesetzt, darf weder mit dem Zertifikatsbutton noch mit dem Zertifikat (weiter) geworben werden.

Aussetzung und Zurückziehung von Zertifikaten

Aussetzung von Zertifikaten

Die Zertifizierungsstelle des BSI behält sich vor, erteilte Zertifikate auszusetzen

Mögliche Gründe

  • Das Überwachungsaudit wird nicht fristgerecht durchgeführt
  • Der Auditbericht zum Überwachungsaudit wird zu spät bei der Zertifizierungsstelle eingereicht
  • Im Überwachungsaudit werden schwerwiegende Abweichungen im Informationsverbund bzgl. seiner Dokumentation und/oder Realisierung erkannt
    • die vom Antragsteller innerhalb der vom Auditteam gesetzten Frist nicht behoben sind, sich aber in Umsetzung befinden.
Ausgesetzte Zertifikate

Ausgesetzte Zertifikate werden aus der Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von ITGrundschutz auf den Internetseiten des BSI entfernt.

  • Mit ausgesetzten Zertifikaten und dem zugehörigen Zertifikatsbutton darf keine Werbung mehr betrieben werden.

Die Zertifizierungsstelle macht Vorgaben bezüglich des Umgangs mit den für die Aussetzung eines Zertifikates festgestellten Gründen und bestimmt das weitere Vorgehen.

  • Sind die Ursachen, die zur Aussetzung eines Zertifikates geführt haben, den Vorgaben der Zertifizierungsstelle entsprechend beseitigt, erhält das betreffende Zertifikat seine Gültigkeit zurück und wird unverändert wieder in die Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von IT-Grundschutz auf den Internetseiten des BSI aufgenommen.

Zurückziehung von Zertifikaten

Die Zertifizierungsstelle des BSI hat die Möglichkeit, Zertifikate zurückzuziehen
Mögliche Gründe hierfür können sein
  • Das Überwachungsaudit wird nicht durchgeführt.
  • Im Überwachungsaudit werden gravierende Abweichungen im Informationsverbund bzgl. seiner Dokumentation und / oder Realisierung erkannt, die vom Antragsteller nicht in einem angemessenen Zeitraum behoben werden können.
  • Ein Überwachungsaudit ergibt, dass der Informationsverbund die Anforderungen an ein ISMS nicht mehr erfüllt bzw. den Anforderungen des IT-Grundschutzes nicht mehr gerecht wird.
Verstoß gegen Auflagen

Der Verstoß gegen Auflagen aus der Zertifizierung wird bekannt (beispielsweise ein Verstoß gegen die Verwendungsbedingungen für das Zertifikat, die Nichteinhaltung von Auflagen, die sich aus dem Zertifizierungsreport oder Zertifizierungsbescheid ergeben, wie etwa wesentliche Veränderungen am zertifizierten Informationsverbund ohne Information an die Zertifizierungsstelle, Irreführungen und Täuschungen der Institution gegenüber dem Auditteam bzw. dem BSI, begründete Beschwerden beim BSI über die Institution). Abweichungen und Empfehlungen aus dem Auditbericht werden ohne ausreichende Begründung nicht behoben bzw. beachtet. Zurückgezogene Zertifikate werden aus der Liste der ISO 27001-Zertifikate auf der Basis von ITGrundschutz (auch auf den Internetseiten des BSI) entfernt.

  • Die Zertifikatsurkunde und der Zertifizierungsreport werden vom Zertifikatsinhaber im Original zurückgefordert und sind an die Zertifizierungsstelle zurückzugeben.
  • Mit zurückgezogenen Zertifikaten und dem zugehörigen Zertifikatsbutton darf keine Werbung mehr betrieben werden.

Ein zurückgezogenes Zertifikat kann nicht wieder aktiviert und in einen gültigen Zustand versetzt werden.

  • Für den betreffenden Informationsverbund ist, falls vorgesehen, ein neues Zertifizierungsverfahren aufzusetzen.

Hält das BSI es z. B. nach Beschwerden über die Institution für erforderlich, kurzfristig ein außerplanmäßiges Audit durchzuführen oder durch ein Auditteam durchführen zu lassen, so läuft dies nach den Vorgaben dieses Dokumentes und dem Auditierungsschema für ISO 27001-Audits auf der Basis von IT-Grundschutz ab.

  • Bei begründeten Beschwerden ist die Durchführung dieses Audits kostenpflichtig.

Beschwerdeverfahren

Beschwerden zum Zertifizierungsverfahren ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz können formlos per Post oder elektronisch an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Referat SZ 25 Postfach 200363 53133 Bonn gs-zert@bsi.bund.de oder gs-zert@bsi-bund.de-mail.de adressiert eingehen. Eingang und Termin der Bearbeitung werden dem Beschwerdeführer daraufhin kurzfristig mitgeteilt. Die Beschwerde wird registriert und anschließend geprüft.

  • Sofern die Beschwerde nach Prüfung berechtigt ist, werden entsprechende Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen, über die der Beschwerdeführer benachrichtigt wird.

Sollte die Prüfung zum Ergebnis haben, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist, so wird der Beschwerdeführer auch hierüber unterrichtet.

  • Gegen Bescheide der Zertifizierungsstelle ist das Rechtsmittel des Widerspruchs gegeben, der schriftlich oder zur Niederschrift an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu richten ist.


IT-Grundschutz-Profile

IT-Grundschutz-Profile - Schablonen für die Informationssicherheit

Beschreibung

Blick auf Beispielbausteine
Blick in Institutionen
Adaption als Schablone
Definition

Ein IT-Grundschutz-Profil ist eine Schablone für ein ausgewähltes Szenario (Informationsverbund oder Geschäftsprozess), mit dem ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise Schritt für Schritt exemplarisch durchgeführt wird.

Ziel

Ziel ist es, dass Gremien oder Gruppen einer Branche für ihr spezifisches Anwendungsfeld spezifische Anforderungen und passende Sicherheitsempfehlungen definieren, um ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, dies als Rahmen für ihr firmenspezifisches Sicherheitskonzept zu adaptieren.

Anwenderspezifische Empfehlungen
  • Individuelle Anpassungen des IT-Grundschutzes an die jeweiligen Bedürfnisse
  • Berücksichtigt Möglichkeiten und Risiken der Institution
  • Profile beziehen sich auf typische IT-Szenarien
  • Profile werden durch Dritte (Verbände, Branchen, ...) erstellt, nicht durch das BSI
Keine BSI-Vorgabe
  • Diskussion: Nachweis für Umsetzung (z. B. Testat)
  • Anerkennung ausgewählter Profile durch BSI
Anwendung bzw. Nutzungsmöglichkeit veröffentlichter Profile


Aufbau

Inhalt Beschreibung
Formale Aspekte
Management Summary
Geltungsbereich
Referenzarchitektur
Umsetzungshinweise
Anwendungshinweise

Formale Aspekte

  • Titel
  • Autor
  • Verantwortlich
  • Registrierungsnummer
  • Versionsstand
  • Revisionszyklus
  • Vertraulichkeit
  • Status der Anerkennung durch das BSI

Management Summary

  • Kurzzusammenfassung der Zielgruppe
  • Zielsetzung und Inhalte des IT-Grundschutz-Profils

Geltungsbereich

  • Zielgruppe
  • Angestrebter Schutzbedarf
  • Zugrundeliegende IT-Grundschutz-Vorgehensweise
  • ISO 27001-Kompatibilität
  • Rahmenbedingungen
  • Abgrenzung
  • Bestandteile des IT-Grundschutz-Profils
  • Nicht im IT-Grundschutz-Profil berücksichtigte Aspekte
  • Verweise auf andere IT-Grundschutz-Profile

Referenzarchitektur

  • Abgrenzung Teilinformationsverbund vom Gesamtinformationsverbund
  • Informationsverbund mit
  • Prozessen,
  • Infrastruktur
  • Netz-Komponenten
  • IT-Systemen
  • Anwendungen
  • Textuell und grafisch mit eindeutigen Bezeichnungen
  • Wenn möglich, Gruppenbildung
  • Umgang bei Abweichungen zur Referenzarchitektur.

Umsetzungshinweise

Umzusetzende Anforderungen und Maßnahmen
  • Zuordnung von Prozess- und System-Bausteinen auf Untersuchungsgegenstand.
Umsetzungsvorgabe
  • „Auf geeignete Weise“
  • „Durch Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen der Umsetzungshinweise“
  • „Durch Umsetzung von [...]“
Auswahl der umzusetzenden Anforderungen eines Bausteins
  • Verzicht auf (einzelne) Standardanforderungen
  • Verbindliche Erfüllung von Anforderungen für erhöhten Schutzbedarf
Zusätzliche Anforderungen
  • Verbindliche Vorgabe einer Maßnahme zur Erfüllung einer Anforderung
  • Bedingte Einschränkung für Umsetzung eines Bausteins / einer Anforderung
  • [...]

Anwendungshinweise

Zusätzliche Informationen zur Anwendung und Integration in das Gesamtsicherheitskonzept
Risikobehandlung
  • Nennung von zusätzlichen Risiken mit Behandlungsempfehlungen.
Unterstützende Informationen
  • Hinweise, wo vertiefende Informationen zu finden sind
Anhang
  • Glossar
  • Zusätzliche Bausteine
  • ...


Grundschutz-Audit

Grundschutz/Audit

Business Continuity Management

Business Continuity Management (BCM) - Betriebskontinuitätsmanagement (BKM)

Beschreibung

Sicherstellung des Fortbestands von Einrichtungen

  • Bei Risiken mit hohem Schadensausmaß
Strategien, Plänen und Handlungen
BCMS etablieren Rahmenbedingungen, Aufbau- und Ablauforganisation
Kritische Prozesse ermitteln Prozesse mit ernsthafte Schäden oder vernichtenden Verlusten bei Unterbrechung
Kritische Prozesse absichern Schützen und alternative Abläufe ermöglichen

Sicherstellung des Fortbestands

Sicherstellung des Fortbestands einer Einrichtung

Im Sinne ökonomischer Nachhaltigkeit im Angesicht von Risiken mit hohem Schadensausmaß

Begriffe
  • Betriebskontinuitätsmanagement
  • Managementmethode
  • Lebenszyklus-Modell
  • Fortführung der Geschäftstätigkeit unter Krisenbedingungen absichern
  • Verwandtschaft mit Risikomanagement
Good Practice Guide

Methode und Rahmen des BKM sind im Good Practice Guid veröffentlicht, der durch das (GB) Business Continuity Institute herausgegeben wird

  • Zentrale Kompetenzen für Praktiker sind in den (GB, USA) „Joint Standards“ geregelt, die gemeinsam durch das Business Continuity Institute und das Disaster Recovery Institute International herausgegeben werden
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Standard BSI 100-4 „Notfallmanagement“ als Ergänzung zum IT-Grundschutz entwickelt

  • Mit der Modernisierung des IT-Grundschutz wird bereits an dem Nachfolger BSI 200-4 gearbeitet
Incident Management

Um bei Vorfällen (siehe auch Incident Management) oder im Katastrophenfall die Abwicklung der Geschäfte eines Unternehmens fortführen zu können (Business Continuity) müssen Analysen und Planungen vorgenommen werden

Primär Fragen
  • Welche Prozesse müssen unbedingt aufrechterhalten werden?
  • Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?
Prioritäten und Ressourcen
  • Dazu müssen Prioritäten definiert und benötigte Ressourcen zugeordnet werden
  • Eine Maßnahme im Zuge einer Business-Continuity-Planung stellt das Disaster Recovery dar, der gesamte Prozess der Geschäftsfortführung muss sich jedoch darüber mit sehr vielen anderen Punkten beschäftigen

Business Continuity Management

Organisationseinheit eines Unternehmens

Ziele

Wichtige Geschäftsprozesse selbst in

  • kritischen Situationen und Notfällen
  • nicht oder nur temporär
  • unterbrochen werden
  • die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens trotz Schadenereignis gesichert bleibt
Ziel
  • Generierung und Proklamation von Prozessdefinitionen und Dokumentation
  • Betriebsbereiter dokumentierter Notfallvorsorgeplan
  • Exakt auf die Organisation abgestimmt
  • Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf das Thema „wirtschaftliche Existenzsicherung bei einer unternehmenskritischen Notfallsituation“

BSI-Standard 200-4

Standards
200-1 Anforderungen an ein ISMS
200-2 Umsetzung der Anforderungen
200-3 Risikoanalyse
200-4 Business Continuity Management
Kompendium
Kapitel 1 Kompendium/Vorspann
Kapitel 2 Schichtenmodell / Modellierung
Elementare
Gefährdungen
Elementare Gefährdungen
Schichten Prozesse
Systeme


Business Continuity Management - BCM (2023)

Etablierung eines Business Continuity Management

ISMS nach BSI IT-Grundschutz

  • Grundlage zur Nutzung von Synergieeffekten
  • Auf bereits dokumentierte Informationen zurückgreifen

Business Impact Analyse

  • Zeitkritischen Geschäftsprozesse und Abhängigkeiten
  • Parameter für Normal- und Notbetrieb

Risikoanalyse

Hinweise
  • Die Etablierung eines Business Continuity Managements setzt umfangreiche Kenntnisse der Organisation voraus
  • Eine Umsetzung eines ISMS impliziert keine Umsetzung eines Business Continuity Managements
  • siehe auch DER.4 Notfallmanagement
ISO 22301

Mit dem Best-Practice Standard 200-4 des BSI kann eine Zertifizierung nach der ISO 22301 erreicht werden

Notfallmanagement

Notfallmanagement
  • Schäden vermeiden und eindämmen
  • Notfälle verhindern und bewältigen
Klassisches Notfallmanagement
  • Brandschutz
  • Arbeits- und Unfallschutz
  • ...
Business Continuity Management
  • Wiederanlauf des Geschäftsbetriebs
  • Modernere Begriff zur Bewältigung der heute relevanten Risikoszenarien

Business Continuity Management System

Rahmenwerk für ein Business Continuity Management System (BCMS)

Management von Notfällen und Krisen
  • technisch
  • nicht-technisch
Relevanz

Zunehmende Relevanz der Einbeziehung von Maßnahmen für die Geschäftsfortführung (Business Continuity) für die Informationsverarbeitung

Gravierende Risiken
  • frühzeitig erkennen
  • Maßnahmen dagegen etablieren
  • Überleben der Einrichtung sichern
  • Organisationen beliebiger Art, Größe und Branche
Synergieeffekte
  • Zahlreiche Synergieeffekte zum IT-Grundschutz
  • Ressourcen schonen
  • Zusammenhänge und Wechselwirkungen berücksichtigen

Einbettung in die Organisationsstruktur

Geplantes und organisiertes Vorgehen
  • Widerstandsfähigkeit (zeit-) kritischer Geschäftsprozesse steigern
  • Auf Schadensereignisse angemessen reagieren
  • Geschäftstätigkeiten schnellstmöglich wiederaufnehmen
Business Continuity Management System (BCMS)

Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit einer Organisation

  • systematische, geplante und organisierte Vorgehensweise
  • das Erreichen der Ziele der Organisation für ein angemessenes Business Continuity Niveau
BCMS ist kein Bestandteil eines ISMS
  • Eigenständiges Managementsystem mit (oftmals) zahlreichen Schnittstellen

Aufbauorganisation

Rollen/Verantwortung

Allgemeine Aufbauorganisation

Allgemeine Aufbauorganisation (AAO)
  • Etablierte organisationsweite Hierarchie und Führungsstruktur

Besondere Aufbauorganisation

Besondere Aufbauorganisation (BAO)
  • Zielgerichtete und zweckmäßige Gruppierung, um bei Zwischenfällen zeitgerecht zu agieren


Stufenmodell

Stufenmodell für Vorgehensweisen
Option Beschreibung
Reaktiv Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung
Aufbau Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau
Standard Vollständige Absicherung, Resilienz der Institution

Reaktiv

Basis-Niveau

Schnelle Fähigkeit zur Notfallbewältigung

  • Spart Ressourcen
  • Wenn keine „Notfälle“ eintreten würden
  • Lücken in der Absicherung
  • Nicht alle Bereiche werden betrachtet

Aufbau

Schrittweiser, ressourcenschonender Aufbau

  • Kann für einen kleineren Teil des Scope gezielt eingesetzt
  • Bereiche, die in der Absicherung der Organisation nicht werden betrachtet werden

Standard

Vollständige Absicherung/Resilienz der Institution

  • Konformität ISO-22301
  • Möglichkeit zur Zertifizierung nach ISO 22301
  • Erhöhter Ressourcenbedarf gegenüber den Einstiegsstufen

Organisationsspezifisches BCMS

Planung eines organisationsspezifischen BCMS

Vorgehensweisen
  • Reaktiv
  • Aufbau
  • Standard
Aufgabenbereiche
  • Planung und Umsetzung
  • Überwachung
  • kontinuierlichen Verbesserung

BSI-Standard 200-4 beschreibt die spezifischen Aufgabenbereiche detailliert

  • Basis für die Erstellung eines Projektplans für eigens BCMS genutzt werden


Szenarien

Art von Ereignissen (Incidents)
  • IT/System-Ausfall
  • Gebäudeausfall
  • Ausfall von Personal (Pandemie, ...)
  • Ausfall von Lieferanten/Partnern
Notfallszenario

Je nach Ereignis wird das Unternehmen mit einem spezifischen Notfallszenario reagieren

  • Um die Kontinuität des Unternehmens sicherzustellen, ist bei einem System-Ausfall anders zu reagieren als bei einem starken Anstieg von erkranktem Personal
  • Für den ersten Fall wird sich das Unternehmen parallele IT-Systeme beschaffen, um den Ausfall eines Systems über alternative Ressourcen zu überbrücken
  • Ein großer Personalausfall ist aus Sicht des Unternehmens eher mit Präventionsmaßnahmen zu behandeln
  • Als Beispiel sind etwa verstärkte Hygienemaßnahmen bei Ankündigung einer Pandemie zu nennen

Business Impact Analyse

Grundlage für eine Sicherheitsstrategie für Notfälle und Krisen

  • Zusammen mit Risikoanalysen
Ermittlung
  • Prozesse mit hohem Schadenspotential
  • Zugrundeliegende Ressourcen
  • Abhängigkeiten zwischen Prozessen
  • Auswirkungen von Ausfällen
  • Wiederanlaufpläne

siehe BCMS/Business Impact Analyse

Dokumentation

Referenzdokumente

Präventiv

Dokumente zur Vorsorge

  • Anforderungen an das BCMS
  • Elemente des BCMS
  • Teil der Notfallvorsorge

Beispiele

  • Leitlinie zum Business Continuity Management
  • Notfallvorsorgekonzept
  • Prozessbeschreibungen und Anweisungen
  • Hilfsmittel
Reaktiv

Dokumente zur Reaktion

  • Notfallbewältigung

Beispiel

  • Notfallhandbuch

Tests und Übungen

Tests und Übungen sind im Business Continuity Management besonders wichtig

  • Hohen Stellenwert in BSI-Standard 200-4
Planung von Übungen und Tests

Besondere Widrigkeiten im eigenen Geschäftsbetrieb

  • Wichtiges Kriterium für die Planung von Übungen und Tests
ISB und Business Continuity Beauftragte

Sollten die Organisation dabei unterstützen, einen umfassenden Übungsplan zu erstellen

  • Verfahren zu mindestens folgenden Übungsarten ausarbeiten
Übungsarten
Übung Beschreibung
Planbesprechung Besprechung von Maßnahmenplänen
Stabsübung BCM-Prozess Beteiligte simulieren einen Notfall
Stabsrahmenübung Auch externe Stellen werden an der Simulation beteiligt
Alarmierungsübung Testen der vorgesehenen Alarmierungsketten
Funktionstest Funktion von relevanten Funktionen testen (z. B. Restore oder Notstrom)

Synergien

Business Continuity Management

Die Notwendigkeit eines Business Continuity Management Systems(BCMS) ist oft leichter ersichtlich, als beim Informationssicherheitssystems (ISMS)

Prozessual gesteuerte Kommunikation
  • zwischen der IT, dem ISB und dem Business Continuity Beauftragten
  • verbindliche Festlegungen einer Verbesserung des BCMS und des ISMS
Beispiel
Jeder IT-Notfall muss an den ISB kommuniziert werden, da es sich wahrscheinlich um einen meldepflichtigen IT-Sicherheitsvorfall handeln kann
Synergien

BCMS und ISMS

IT-Grundschutz

  • Strukturanalyse
  • Schutzbedarfsfeststellung
  • Modellierung

Weitere Managementsysteme

Baustein DER.4 Notfallmanagement

DER.4 Notfallmanagement


Sicherheitsvorfälle behandeln

Grundschutz-Vorfallbehandung - Sicherheitsvorfallbehandung

Beschreibung

Sicherheitsvorfallbehandung - BSI-Leitfaden

Beschreibung

Inhalte

Nr Themenfeld  Praktiker Experte
1 Einführung in das Cyber-Sicherheitsnetzwerk X X
2 Verhalten am Telefon und nicht technische Maßnahmen X -
3 Gefährdungen und Angriffsformen X -
4 Angriffsszenarien und Gegenmaßnahmen - X
5 Ablauf des Standardvorgehens X X
6 Behandlung von speziellen IT-Sicherheitsvorfällen X X
7 Remote-Unterstützung X -
8 Vorfallsbearbeitung bei IT-Systemen „abseits der üblichen Büroanwendung“ X X
9 Vor-Ort-Unterstützung: Überblick verschaffen - X
10 Vor-Ort-Unterstützung: Vorfallbearbeitung - X
11 Nach einem Vorfall ist vor einem Vorfall X X



Prüfung zum Grundschutz-Praktiker

Prüfung zum Grundschutz-Praktiker

Bedingungen

Bedingung Beschreibung Anmerkung
Dauer 60 Minuten Zusätzliche Zeit wird nicht gewährt
  • Prüfungszeit läuft während der Abwesenheit des Prüflings weiter
  • z. B. beim Aufsuchen der Toiletten
Anzahl Fragen 50 Fragen Multiple-Choice-Fragen aus dem Curriculum
Anzahl Antworten je Frage Vier Jede Frage hat vier mögliche Antworten
Antwortmöglichkeiten Vier
  • Alle Aussagen sind richtig
  • Eine Aussage ist richtig
  • Mehrere Aussagen sind richtig
  • Keine Aussage ist richtig
Hilfsmittel Keine Während der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt
Bestanden 30 korrekte Antworten 60% der Fragen richtig beantwortet

Themenbereiche

Nr Themenfeld  Gewichtung
01 Einführung 2
02 Normen und Standards 2
03 Einführung IT-Grundschutz 2
04 Vorgehensweise 2
05 Kompendium 1
06 Erstellung eines Sicherheitskonzepts 1
07 Grundschutz-Check 3
08 Risikoanalyse 2
09 Umsetzungsplanung 1
10 Aufrechterhaltung und Verbesserung 1
11 Zertifizierung 1
12 IT-Grundschutz-Profile 1
13 Vorbereitung auf ein Audit 1
14 Behandlung von Sicherheitsvorfällen 2
15 Business Continuity Management 2